Das Jahr der Hilfsprogramme — und ihrer Abrechnung.
2021 lief die Wirtschaft in Wellen: Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe und Härtefallhilfen prägen den Abschluss, dazu Homeoffice-Pauschalen und weiterlaufende Stundungen. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen bereits verdientem Zuschuss und der später abzurechnenden Schlussabrechnung.
Wo der Jahrgang 2021 heute steht.
Offenlegung 2021: Die Frist lief am 31.12.2022 ab.
Der Abschluss 2021 ist binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, droht das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld bis 25.000 € an — mehrfach möglich, bis offengelegt ist. Steuerlich drohen zusätzlich Schätzung nach § 162 AO und Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Die Pflicht selbst verjährt nicht: Sie besteht, bis sie erfüllt ist. Genau deshalb lohnt es, alte Jahrgänge jetzt zu schließen statt weiter zu warten.
Was den Jahrgang 2021 einzigartig macht.
Jedes Wirtschaftsjahr hat eigene Regeln, Wahlrechte, Fallstricke. Diese Themen klären wir bei Abschlüssen für 2021 — mit Fundstelle.
Überbrückungshilfe III
Erhaltene Abschlagszahlungen sind Ertrag, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Rückzahlungsteil aus der Schlussabrechnung ist eine Rückstellung zu bilden.
Rückzahlungen aus der Prüfung
Viele Abschlüsse 2021 wurden vor der Schlussabrechnung erstellt. Wo nachträglich zurückgezahlt wurde, prüfen wir, ob eine Berichtigung oder Rückstellung nötig ist.
Homeoffice und Kurzarbeit
Homeoffice-Pauschale, weiterlaufende Kurzarbeit und beitragsrechtliche Erstattungen: die Personalpositionen dieses Jahres sind selten glatt.
Fortbestehende Steuerstundungen
Aus 2020 gestundete Beträge liefen 2021 oft weiter oder wurden in Raten getilgt. Restlaufzeiten gehören im Anhang angegeben.
Degressive AfA weiter nutzbar
Für Anschaffungen dieses Jahres war die degressive Abschreibung weiterhin wählbar — mit Liquiditätsvorteil gegenüber der linearen AfA.
Verlustrücktrag und Vortrag
Verluste lassen sich zurück- oder vortragen. Wir rechnen beide Varianten und wählen die, die tatsächlich Steuer spart.
Was wir für den Jahrgang 2021 übernehmen.
Ein Auftrag, ein Festpreis — und die vollständige Kette bis zur Offenlegung. Auch dann, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft.
In vier Schritten zum fertigen Jahrgang 2021.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zur Offenlegung durch.
Bestandsaufnahme und Festpreis
Wir sehen uns an, was zu 2021 vorliegt, klären welche Sonderfragen dieses Jahres greifen, und nennen Ihren Festpreis verbindlich vorab. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.
Aufbereitung und offene Punkte
Sie laden die Unterlagen hoch — oder geben uns frei, sie bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. Wir bereiten die Salden auf und melden fehlende Angaben einmal vollständig.
Abschluss, Erklärungen, Freigabe
Bilanz, GuV, Anhang und die Steuererklärungen 2021 entstehen und werden gegeneinander plausibilisiert. Dann wählen Sie das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Freigabe durch einen Steuerberater.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung nach § 325 HGB. Läuft ein Ordnungsgeldverfahren, kommunizieren wir mit dem Bundesamt für Justiz. Sie erhalten alle Protokolle.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Kein Callcenter, kein wechselnder Bearbeiter: eine feste Ansprechperson für 2021 — im Hintergrund zwei weitere Experten.

Schwerpunkt Jahresabschluss und E-Bilanz. Verantwortet die Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut mittelständische GmbH, Holdings und UG — von der laufenden Buchhaltung bis zur Erklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Steuerstreit und Betriebsprüfungen — auch Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas der Jahrgang 2021 kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand. Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir.
Sie registrieren sich, wählen den Jahrgang 2021 und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zu 2021 fragen.
Wie wird die Überbrückungshilfe III im Abschluss 2021 behandelt?
Der Abschluss 2021 ist überfällig — was droht?
Was kostet der Jahresabschluss 2021?
Ich habe keine Buchhaltungsdaten aus 2021 mehr — geht das trotzdem?
Wer gibt den Abschluss frei?
Wie lange dauert es?
Jede Aussage zum Jahrgang 2021 hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine des Abschlusses 2021.
Kanzlei, Software oder beides?
Jedes Modell hat Stärken: die Kanzlei vor Ort den persönlichen Termin, reine Software den niedrigen Preis bei Eigenarbeit. Wir kombinieren Festpreis, Tempo und zugelassene Steuerberater — ohne dass Sie zwei Systeme pflegen.

Alle Leistungen — auf einen Blick.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Steuerberater.
Jahresabschluss
- Bilanz zum 31.12.→
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- Steuerbilanz→
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- Konzernbilanz→
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Jahrgänge
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Schluss mit Kanzlei-Frust.
Erst zuhören, dann entwickeln: Wir haben mit Unternehmern, Finanzämtern und Steuerberatern gesprochen, bevor die erste Zeile Code entstand. Entwickelt von Steuerberatern, die aus eigener Praxis wissen, wo es hakt. Perfekt sind wir nicht, aber fair: Passt es für Sie nicht, beenden Sie die Zusammenarbeit jederzeit, kostenfrei und ohne Begründung.
StundenhonorarFestpreis, vorab schriftlichSchlecht erreichbarWerktags in wenigen StundenMonatelange RückständeFeste BearbeitungszeitenVerpasste FristenFristen im Portal überwachtKein EinblickStand jederzeit im PortalUnklare RechnungenJede Position begründetVorkasseRechnung erst nach EinreichungWechselnde AnsprechpartnerEin fester Ansprechpartner




Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
