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GmbH & Co. KG · § 161 HGB i. V. m. § 264a HGB

GmbH & Co. KG — zwei Gesellschaften, zwei Abschlüsse.

Haftung wie bei der GmbH, Besteuerung wie bei der Personengesellschaft.

Die GmbH & Co. KG verbindet beides: Komplementärin ist eine GmbH, deshalb haftet keine natürliche Person unbeschränkt. Besteuert wird die KG dennoch transparent — der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt. Wir erstellen beide Abschlüsse, Sonder- und Ergänzungsbilanzen und alle Erklärungen zum Festpreis.

Beide Abschlüsse ab 899,95 € nettoFeststellungserklärung inklusive
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was eine GmbH & Co. KG ist.

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Damit haftet im Ergebnis niemand unbeschränkt mit Privatvermögen — die Komplementär-GmbH haftet zwar voll, aber nur mit ihrem eigenen Vermögen.

Steuerlich bleibt sie Personengesellschaft: Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und bei den Gesellschaftern versteuert. Handelsrechtlich gelten über § 264a HGB die Vorschriften für Kapitalgesellschaften — mit Anhang und Offenlegung.

2
AbschlüsseKG und Komplementär-GmbH, jeder für sich.
§ 264a
Wie eine GmbHAnhang und Offenlegung trotz Personengesellschaft.
§ 180
TransparentGewinn wird festgestellt, nicht körperschaftsbesteuert.
899,95
Euro netto abBeide Abschlüsse im Festpreis, schriftlich vorab.
Der Aufbau

Zwei Gesellschaften, eine Struktur.

Die Konstruktion besteht aus einer KG als operativer Gesellschaft und einer GmbH als Komplementärin. Wer welche Rolle hat, entscheidet über Haftung, Geschäftsführung und Buchführung.

Komplementär-GmbH

Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin der KG. Sie ist meist vermögenslos, hält keine Kommanditeinlage und erhält eine Haftungsvergütung. Eigene Buchführung, eigener Abschluss, eigene Körperschaftsteuer.

RolleVollhafterin

Kommanditisten

Die natürlichen Personen dahinter. Sie haften nur mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage, sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und versteuern den zugerechneten Gewinn selbst.

RolleTeilhafter

Die KG

Trägerin des operativen Geschäfts, Kaufmann kraft Rechtsform. Sie führt Bücher nach § 238 HGB, stellt Bilanz, GuV und Anhang auf und schuldet die Gewerbesteuer.

RolleOperative Gesellschaft
!
Personengesellschaft im Steuerrecht, Kapitalgesellschaft im Bilanzrecht.

Weil keine natürliche Person unbeschränkt haftet, gelten für die KG über § 264a HGB die Vorschriften des Zweiten Abschnitts: Anhang, Größenklassen, ggf. Lagebericht und Offenlegung. Die Besteuerung folgt dagegen dem Transparenzprinzip. Diese Doppelnatur wird in der Praxis am häufigsten übersehen.

Zwei Abschlüsse

Was jedes Jahr zu erstellen ist.

KG und Komplementär-GmbH sind zwei eigenständige Rechtsträger mit je eigener Buchführung und eigenem Jahresabschluss. Hinzu kommen die steuerlichen Sonderrechnungen der Gesellschafter.

AbschlussBestandteileBesonderheitFundstelle
Jahresabschluss der KGBilanz, GuV und Anhang, bei mittelgroßen und großen zusätzlich LageberichtKapitalkonten je Gesellschafter statt gezeichnetem Kapital, Gliederung nach § 264c HGB§ 264a · § 264c HGB
Abschluss der Komplementär-GmbHBilanz, GuV und Anhang der GmbH — meist klein und vermögenslosEigene Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, eigene Offenlegung§ 242 · § 264 HGB
SonderbilanzenWirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter der KG überlässt, samt SondervergütungenNur steuerlich, gehören zum Betriebsvermögen der KG§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
ErgänzungsbilanzenMehr- oder Minderwerte einzelner Gesellschafter beim AnteilserwerbWerden fortgeschrieben und wirken auf den festgestellten GewinnR 4.2 EStR
E-BilanzBilanz und GuV als XBRL-Datensatz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen separatFür KG und Komplementär-GmbH getrennt zu übermitteln§ 5b EStG
Besteuerung

Transparent besteuert — bis auf die GmbH.

Die KG zahlt keine Körperschaftsteuer. Nur die Gewerbesteuer trifft sie selbst; die Komplementär-GmbH versteuert ihre Haftungsvergütung eigenständig.

ErklärungWerWas erklärt wirdFundstelle
FeststellungserklärungKGGewinn und Verteilung auf die Gesellschafter, inklusive Sondervergütungen§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO
GewerbesteuererklärungKG und GmbHGewerbeertrag; der Freibetrag von 24.500 € gilt für die KG, nicht für die GmbH§ 11 GewStG
UmsatzsteuererklärungKG und GmbHJahreserklärung je Gesellschaft§ 18 Abs. 3 UStG
Körperschaftsteuernur GmbHHaftungsvergütung und eigenes Ergebnis der Komplementärin§ 1 KStG
EinkommensteuerGesellschafterAnteiliger Gewinn aus der Feststellung, Anrechnung der Gewerbesteuer§ 15 · § 35 EStG
Aus der Praxis

Vier Fehler, die bei der GmbH & Co. KG Geld kosten.

Alle vier entstehen aus derselben Ursache: Die Doppelnatur wird übersehen und die KG wie eine gewöhnliche Personengesellschaft behandelt.

×
Sonderbetriebsvermögen nicht erfasst

Überlassene Grundstücke, Fahrzeuge oder Darlehen sind steuerlich Betriebsvermögen der KG — mit stillen Reserven.

×
Geschäftsführervergütung als Aufwand belassen

Handelsrechtlich Aufwand, steuerlich Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG — sie erhöht den Gewinn wieder.

×
Offenlegung nur für die GmbH

Über § 264a HGB muss auch die KG offenlegen — sonst droht das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

×
Negatives Kapitalkonto ignoriert

Verluste über die Einlage hinaus sind nur verrechenbar, nicht ausgleichsfähig (§ 15a EStG).

Offenlegung & Übermittlung

Was nach dem Abschluss noch kommt.

Beide Gesellschaften melden getrennt ans Finanzamt und ans Unternehmensregister. Die Fristen laufen parallel.

01 · § 5b EStG

E-Bilanz für beide

Bilanz und GuV je Gesellschaft als XBRL-Datensatz, dazu Sonder- und Ergänzungsbilanzen in eigenen Datensätzen.

02 · § 325 HGB

Offenlegung binnen zwölf Monaten

KG und Komplementär-GmbH legen jeweils offen. Kleine Gesellschaften nur Bilanz und Anhang, ohne GuV.

03 · § 267 HGB

Größenklasse bestimmt den Umfang

Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl entscheiden über Anhang, Lagebericht und Prüfungspflicht.

04 · § 335 HGB

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Wird die Offenlegung versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — je Gesellschaft.

Das Fundament: eine saubere Trennung beider Kreise

Verrechnungskonten zwischen KG und Komplementär-GmbH, Haftungsvergütung, Geschäftsführerbezüge und überlassene Wirtschaftsgüter gehören sauber getrennt gebucht. Wir führen beide Buchhaltungen abgestimmt, schreiben Kapital-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen fort und übermitteln beide Abschlüsse.

So läuft es ab

Von den Unterlagen bis zur Offenlegung.

Beide Abschlüsse in einem Durchlauf — Sie liefern einmal, wir stimmen die Kreise ab.

Tag 1
1

Unterlagen und Festpreis

Sie laden Buchhaltung und Belege beider Gesellschaften hoch. Der Festpreis steht schriftlich fest, bevor Sie beauftragen.

ohne Vorkasse60 Sekunden
Woche 1
2

Buchhaltung abgestimmt

Wir prüfen Verrechnungskonten, Haftungsvergütung und Sondervergütungen und stimmen KG und GmbH gegeneinander ab.

jede SoftwareSKR 03 · 04
Woche 2
3

Beide Abschlüsse aufgestellt

Bilanz, GuV und Anhang je Gesellschaft, dazu Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter.

§ 264c HGBKapitalkonten
Freigabe
4

Sie prüfen, wir übermitteln

Jede Bewertungsentscheidung ist begründet. Auf Wunsch prüft und zeichnet ein Steuerberater.

§ 87d AOELSTER
Abschluss
5

Erklärungen und Offenlegung

Feststellungs-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, dann die Offenlegung beider Gesellschaften.

§ 180 AO§ 325 HGB
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Beide Jahresabschlüsseab 899,95 €KG und Komplementär-GmbH, Bilanz, GuV und Anhang, Kapitalkonten fortgeschrieben
Sonder- und Ergänzungsbilanzenab 149,95 €Je Gesellschafter mit Sonderbetriebsvermögen
Feststellungserklärungab 249,95 €Einheitlich und gesondert nach § 180 AO
Steuererklärungenim AbschlusspreisGewerbe- und Umsatzsteuer beider Gesellschaften, KSt der GmbH
E-Bilanz und Offenlegungim AbschlusspreisÜbermittlung nach § 5b EStG, Veranlassung der Offenlegung für beide
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Ihren Festpreis in 60 Sekunden.

Rechtsform, Umsatzgröße und Belegvolumen eingeben — der Preis steht sofort, ohne Anmeldung und ohne Nachberechnung.

Häufige Fragen

Was zur GmbH & Co. KG gefragt wird.

Warum braucht die GmbH & Co. KG zwei Abschlüsse?
Weil es zwei Rechtsträger sind. Die KG betreibt das operative Geschäft, die Komplementär-GmbH haftet und führt die Geschäfte. Beide sind buchführungspflichtig, beide stellen einen eigenen Jahresabschluss auf und beide legen offen.
Zahlt die GmbH & Co. KG Körperschaftsteuer?
Die KG nicht — Personengesellschaften sind nicht körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG). Ihr Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer unterworfen. Körperschaftsteuer zahlt nur die Komplementär-GmbH auf ihr eigenes Ergebnis.
Muss die KG einen Anhang aufstellen?
Ja. Weil keine natürliche Person unbeschränkt haftet, gelten über § 264a HGB die Vorschriften für Kapitalgesellschaften: Anhang, Größenklassen nach § 267 HGB und je nach Größe auch Lagebericht und Prüfungspflicht.
Was regelt § 264c HGB?
Er passt die Gliederung an die Personengesellschaft an: Kapitalanteile der Gesellschafter statt gezeichnetem Kapital, gesonderter Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Angaben zu den persönlich haftenden Gesellschaftern im Anhang.
Was ist Sonderbetriebsvermögen?
Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter der Gesellschaft überlässt — etwa ein Grundstück, ein Fahrzeug oder ein Darlehen. Steuerlich gehören sie zum Betriebsvermögen der KG und werden in einer Sonderbilanz geführt. Bei Entnahme oder Anteilsverkauf sind die stillen Reserven zu versteuern.
Wie wird die Geschäftsführervergütung behandelt?
Der Geschäftsführer ist bei der Komplementär-GmbH angestellt; die GmbH stellt der KG die Kosten samt Haftungsvergütung in Rechnung. Ist der Geschäftsführer zugleich Kommanditist, ist seine Vergütung steuerlich Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und erhöht den festzustellenden Gewinn wieder.
Muss auch die KG offenlegen?
Ja, beide Gesellschaften legen getrennt offen — die KG über § 264a HGB, die GmbH ohnehin. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag; bei Versäumnis setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest, je Gesellschaft.
Was bedeutet § 15a EStG für Kommanditisten?
Verluste darf der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage mit anderen Einkünften ausgleichen. Darüber hinausgehende Verluste sind nur verrechenbar — also ausschließlich mit späteren Gewinnen aus derselben Beteiligung. Der verrechenbare Verlust wird jährlich gesondert festgestellt.
Was kosten beide Abschlüsse?
Ab 899,95 € netto für KG und Komplementär-GmbH zusammen, als Festpreis. Sonder- und Ergänzungsbilanzen kommen ab 149,95 € netto je betroffenem Gesellschafter hinzu, die Feststellungserklärung ab 249,95 € netto. Der Kostenrechner zeigt Ihren Preis in 60 Sekunden.
Ihre Berufsträger

Drei Köpfe, zwei saubere Abschlüsse.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Bewertung und Bilanzierung beider Gesellschaften, die Gliederung nach § 264c HGB und die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut Feststellungserklärung, Kapital-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie die Erklärungen beider Gesellschaften.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse, Haftungsfragen der Komplementärin und Verfahren wegen Offenlegung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die GmbH & Co. KG steht.

Handelsrecht, Steuerrecht und Offenlegung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 16.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir persönlich.

Beide Abschlüsse ab 899,95 € nettoKG und Komplementär-GmbH · Feststellungserklärung inklusive
Festpreis
Ben
Ben
KI-Assistenz