GmbH & Co. KG — zwei Gesellschaften, zwei Abschlüsse.
Die GmbH & Co. KG verbindet beides: Komplementärin ist eine GmbH, deshalb haftet keine natürliche Person unbeschränkt. Besteuert wird die KG dennoch transparent — der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt. Wir erstellen beide Abschlüsse, Sonder- und Ergänzungsbilanzen und alle Erklärungen zum Festpreis.
Was eine GmbH & Co. KG ist.
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Damit haftet im Ergebnis niemand unbeschränkt mit Privatvermögen — die Komplementär-GmbH haftet zwar voll, aber nur mit ihrem eigenen Vermögen.
Steuerlich bleibt sie Personengesellschaft: Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und bei den Gesellschaftern versteuert. Handelsrechtlich gelten über § 264a HGB die Vorschriften für Kapitalgesellschaften — mit Anhang und Offenlegung.
Zwei Gesellschaften, eine Struktur.
Die Konstruktion besteht aus einer KG als operativer Gesellschaft und einer GmbH als Komplementärin. Wer welche Rolle hat, entscheidet über Haftung, Geschäftsführung und Buchführung.
Komplementär-GmbH
Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin der KG. Sie ist meist vermögenslos, hält keine Kommanditeinlage und erhält eine Haftungsvergütung. Eigene Buchführung, eigener Abschluss, eigene Körperschaftsteuer.
RolleVollhafterinKommanditisten
Die natürlichen Personen dahinter. Sie haften nur mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage, sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und versteuern den zugerechneten Gewinn selbst.
RolleTeilhafterDie KG
Trägerin des operativen Geschäfts, Kaufmann kraft Rechtsform. Sie führt Bücher nach § 238 HGB, stellt Bilanz, GuV und Anhang auf und schuldet die Gewerbesteuer.
RolleOperative GesellschaftWeil keine natürliche Person unbeschränkt haftet, gelten für die KG über § 264a HGB die Vorschriften des Zweiten Abschnitts: Anhang, Größenklassen, ggf. Lagebericht und Offenlegung. Die Besteuerung folgt dagegen dem Transparenzprinzip. Diese Doppelnatur wird in der Praxis am häufigsten übersehen.
Was jedes Jahr zu erstellen ist.
KG und Komplementär-GmbH sind zwei eigenständige Rechtsträger mit je eigener Buchführung und eigenem Jahresabschluss. Hinzu kommen die steuerlichen Sonderrechnungen der Gesellschafter.
| Abschluss | Bestandteile | Besonderheit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss der KG | Bilanz, GuV und Anhang, bei mittelgroßen und großen zusätzlich Lagebericht | Kapitalkonten je Gesellschafter statt gezeichnetem Kapital, Gliederung nach § 264c HGB | § 264a · § 264c HGB |
| Abschluss der Komplementär-GmbH | Bilanz, GuV und Anhang der GmbH — meist klein und vermögenslos | Eigene Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, eigene Offenlegung | § 242 · § 264 HGB |
| Sonderbilanzen | Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter der KG überlässt, samt Sondervergütungen | Nur steuerlich, gehören zum Betriebsvermögen der KG | § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Ergänzungsbilanzen | Mehr- oder Minderwerte einzelner Gesellschafter beim Anteilserwerb | Werden fortgeschrieben und wirken auf den festgestellten Gewinn | R 4.2 EStR |
| E-Bilanz | Bilanz und GuV als XBRL-Datensatz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen separat | Für KG und Komplementär-GmbH getrennt zu übermitteln | § 5b EStG |
Transparent besteuert — bis auf die GmbH.
Die KG zahlt keine Körperschaftsteuer. Nur die Gewerbesteuer trifft sie selbst; die Komplementär-GmbH versteuert ihre Haftungsvergütung eigenständig.
| Erklärung | Wer | Was erklärt wird | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Feststellungserklärung | KG | Gewinn und Verteilung auf die Gesellschafter, inklusive Sondervergütungen | § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO |
| Gewerbesteuererklärung | KG und GmbH | Gewerbeertrag; der Freibetrag von 24.500 € gilt für die KG, nicht für die GmbH | § 11 GewStG |
| Umsatzsteuererklärung | KG und GmbH | Jahreserklärung je Gesellschaft | § 18 Abs. 3 UStG |
| Körperschaftsteuer | nur GmbH | Haftungsvergütung und eigenes Ergebnis der Komplementärin | § 1 KStG |
| Einkommensteuer | Gesellschafter | Anteiliger Gewinn aus der Feststellung, Anrechnung der Gewerbesteuer | § 15 · § 35 EStG |
Vier Fehler, die bei der GmbH & Co. KG Geld kosten.
Alle vier entstehen aus derselben Ursache: Die Doppelnatur wird übersehen und die KG wie eine gewöhnliche Personengesellschaft behandelt.
Überlassene Grundstücke, Fahrzeuge oder Darlehen sind steuerlich Betriebsvermögen der KG — mit stillen Reserven.
Handelsrechtlich Aufwand, steuerlich Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG — sie erhöht den Gewinn wieder.
Über § 264a HGB muss auch die KG offenlegen — sonst droht das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.
Verluste über die Einlage hinaus sind nur verrechenbar, nicht ausgleichsfähig (§ 15a EStG).
Was nach dem Abschluss noch kommt.
Beide Gesellschaften melden getrennt ans Finanzamt und ans Unternehmensregister. Die Fristen laufen parallel.
E-Bilanz für beide
Bilanz und GuV je Gesellschaft als XBRL-Datensatz, dazu Sonder- und Ergänzungsbilanzen in eigenen Datensätzen.
Offenlegung binnen zwölf Monaten
KG und Komplementär-GmbH legen jeweils offen. Kleine Gesellschaften nur Bilanz und Anhang, ohne GuV.
Größenklasse bestimmt den Umfang
Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl entscheiden über Anhang, Lagebericht und Prüfungspflicht.
Ordnungsgeld bei Versäumnis
Wird die Offenlegung versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — je Gesellschaft.
Verrechnungskonten zwischen KG und Komplementär-GmbH, Haftungsvergütung, Geschäftsführerbezüge und überlassene Wirtschaftsgüter gehören sauber getrennt gebucht. Wir führen beide Buchhaltungen abgestimmt, schreiben Kapital-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen fort und übermitteln beide Abschlüsse.
Von den Unterlagen bis zur Offenlegung.
Beide Abschlüsse in einem Durchlauf — Sie liefern einmal, wir stimmen die Kreise ab.
Unterlagen und Festpreis
Sie laden Buchhaltung und Belege beider Gesellschaften hoch. Der Festpreis steht schriftlich fest, bevor Sie beauftragen.
Buchhaltung abgestimmt
Wir prüfen Verrechnungskonten, Haftungsvergütung und Sondervergütungen und stimmen KG und GmbH gegeneinander ab.
Beide Abschlüsse aufgestellt
Bilanz, GuV und Anhang je Gesellschaft, dazu Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter.
Sie prüfen, wir übermitteln
Jede Bewertungsentscheidung ist begründet. Auf Wunsch prüft und zeichnet ein Steuerberater.
Erklärungen und Offenlegung
Feststellungs-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, dann die Offenlegung beider Gesellschaften.
Was es kostet.
Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Beide Jahresabschlüsse | ab 899,95 € | KG und Komplementär-GmbH, Bilanz, GuV und Anhang, Kapitalkonten fortgeschrieben |
| Sonder- und Ergänzungsbilanzen | ab 149,95 € | Je Gesellschafter mit Sonderbetriebsvermögen |
| Feststellungserklärung | ab 249,95 € | Einheitlich und gesondert nach § 180 AO |
| Steuererklärungen | im Abschlusspreis | Gewerbe- und Umsatzsteuer beider Gesellschaften, KSt der GmbH |
| E-Bilanz und Offenlegung | im Abschlusspreis | Übermittlung nach § 5b EStG, Veranlassung der Offenlegung für beide |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar |
Rechtsform, Umsatzgröße und Belegvolumen eingeben — der Preis steht sofort, ohne Anmeldung und ohne Nachberechnung.
Was zur GmbH & Co. KG gefragt wird.
Warum braucht die GmbH & Co. KG zwei Abschlüsse?
Zahlt die GmbH & Co. KG Körperschaftsteuer?
Muss die KG einen Anhang aufstellen?
Was regelt § 264c HGB?
Was ist Sonderbetriebsvermögen?
Wie wird die Geschäftsführervergütung behandelt?
Muss auch die KG offenlegen?
Was bedeutet § 15a EStG für Kommanditisten?
Was kosten beide Abschlüsse?
Drei Köpfe, zwei saubere Abschlüsse.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger.
Verantwortet Bewertung und Bilanzierung beider Gesellschaften, die Gliederung nach § 264c HGB und die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreut Feststellungserklärung, Kapital-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie die Erklärungen beider Gesellschaften.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse, Haftungsfragen der Komplementärin und Verfahren wegen Offenlegung.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die GmbH & Co. KG steht.
Handelsrecht, Steuerrecht und Offenlegung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir persönlich.





