hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
myebilanz · Übermittlung nach § 5b EStG

myebilanzJahresabschluss aus dem Export.

Ein Übermittlungswerkzeug ersetzt keinen Abschluss. Wir stellen ihn auf und übermitteln ihn gleich mit.
digital+persönlich+bezahlbar

Werkzeuge wie myebilanz lösen genau ein Problem: Sie erzeugen aus einer Saldenliste einen XBRL-Datensatz und senden ihn ans Finanzamt. Was sie nicht leisten, ist die Arbeit davor — Abgrenzungen, Rückstellungen, Bewertung, Überleitung zur Steuer­bilanz und der Anhang. Genau das übernehmen wir, und die Übermittlung nach § 5b EStG gleich mit.

Saldenliste genügtÜbermittlung inklusiveKein eigenes Werkzeug nötig
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
Software Made in Germany · BitMi
einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Reicht ein Übermittlungswerkzeug für die E-Bilanz?

Zum reinen Senden ja — zum Bilanzieren nicht. Ein Werkzeug wie myebilanz nimmt die Werte, die Sie ihm geben, und macht daraus einen XBRL-Datensatz. Ob diese Werte richtig sind, prüft es nicht: Abgrenzungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Bewertung des Anlage­vermögens und die Überleitung zur Steuer­bilanz bleiben Ihre Verantwortung.

Hinzu kommt der Anhang: Kapital­gesellschaften müssen ihn nach § 264 Abs. 1 HGB aufstellen, und er ist Teil des Jahres­abschlusses — nicht der E-Bilanz. Wer nur überträgt, hat die Pflicht gegenüber dem Finanzamt erfüllt, die handels­rechtliche aber nicht.

0 €
ÜbermittlungIm Abschlusspreis enthalten — kein eigenes Werkzeug nötig.
3
BestandteileBilanz, GuV und Anhang — die E-Bilanz ist nur ein Teil davon.
14
WerktageAb vollständigen Unterlagen bis zur Freigabe.
§ 5b
EStGRechtsgrundlage der elektronischen Übermittlung.
01
Export

Die Übergabe aus myebilanz — Schritt für Schritt.

Wenn Sie bisher selbst übermittelt haben, ändert sich für Sie fast nichts — außer, dass die Prüfung dazukommt.

1Saldenliste bereitstellenDie Datei, die Sie bisher ins Übermittlungswerkzeug geladen haben
2Nebenlisten ergänzenAnlagenverzeichnis, offene Posten, Vorjahresabschluss
3Wir prüfen und stellen aufAbgrenzungen, Rückstellungen, Bewertung und Anhang — mit Paragraphenbezug
4Freigabe und ÜbermittlungSie geben frei, wir senden den XBRL-Datensatz ans Finanzamt

Haben Sie in Vorjahren bereits selbst übermittelt, sehen wir uns die Vorjahres­datensätze an. Wiederkehrende Taxonomie­fehler oder falsch zugeordnete Positionen setzen sich sonst fort — und fallen erst bei einer Betriebs­prüfung auf.

02
Bleiben oder wechseln

Sie behalten myebilanz — oder auch nicht.

Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.

Weg 1 · Empfohlen

myebilanz behalten

Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.

Aufwand für SieEin Export
Weg 2 · Abgeben

Wir übernehmen die Buchhaltung

Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.

Aufwand für SieBelege hochladen
Weg 3 · Umstieg

Zum Jahreswechsel umziehen

Wenn myebilanz nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.

Aufwand für SieEine Entscheidung
!
Ihre Daten gehören Ihnen — auch danach.

Wir liefern den Buchungs­stapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungs­frist, die einen späteren Wechsel erschwert.

03
Aus der Praxis

Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus myebilanz.

Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.

×
Anhang fehlt vollständig

Die E-Bilanz kennt keinen Anhang, der Jahresabschluss schon. Nach § 264 Abs. 1 HGB ist er Pflicht — auch bei kleinen Gesellschaften.

×
Rückstellungen nicht gebildet

Urlaub, Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten. Nach § 249 HGB zu passivieren — sonst ist das Ergebnis und damit die Steuer zu hoch.

×
Keine Überleitungsrechnung

Handels- und Steuerbilanz weichen fast immer ab. Ohne Überleitung stimmt der steuerliche Gewinn nicht.

×
Taxonomiefehler aus Vorjahren

Einmal falsch zugeordnete Positionen werden Jahr für Jahr fortgeschrieben. Wir prüfen die Vorjahresdatensätze mit.

Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.

04
Kosten

Was es kostet.

Die Datenübernahme aus myebilanz ist im Abschluss­preis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.

LeistungPreis nettoEnthalten
Datenübernahme aus myebilanz0 €Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports
Jahresabschlussab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz
E-Bilanz per XBRLim AbschlusspreisErzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG
Steuererklärungenab 249,95 €Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Offenlegungab 99,95 €Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
Nachbuchung fehlender Zeiträumeab 41,66 € / MonatWenn die Buchhaltung Lücken hat
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Kein SystemwechselSie behalten myebilanz — wir passen uns an, nicht umgekehrt
Keine ZusatzlizenzFür die E-Bilanz brauchen Sie kein eigenes Übermittlungsmodul
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — kein Stundenhonorar
Format unklar? Wir prüfenBeispielexport schicken, Antwort innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen

Was zu myebilanz gefragt wird.

Kann ich die E-Bilanz nicht einfach selbst übermitteln?
Technisch ja — die Übermittlung ist der einfachste Teil. Die Arbeit steckt davor: Abgrenzungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Bewertung, Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz und der Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB. Ein Übermittlungswerkzeug prüft nichts davon; es sendet, was Sie eingeben.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bilanz und Jahresabschluss?
Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV an das Finanzamt nach § 5b EStG. Der Jahresabschluss ist das handelsrechtliche Werk aus Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB und geht zusätzlich in die Offenlegung. Wer nur die E-Bilanz übermittelt, hat die handelsrechtliche Pflicht nicht erfüllt.
Ich habe bisher selbst übermittelt. Können Sie das übernehmen?
Ja. Sie geben uns dieselbe Saldenliste, die Sie bisher genutzt haben, dazu Anlagenverzeichnis und Vorjahresabschluss. Wir prüfen die Vorjahresdatensätze mit, weil sich einmal falsch zugeordnete Positionen sonst Jahr für Jahr fortschreiben.
Brauche ich das Werkzeug dann noch?
Nein. Die Erzeugung des XBRL-Datensatzes, die Prüfung gegen die amtliche Taxonomie und die Übermittlung sind im Abschlusspreis enthalten. Sie behalten es natürlich, wenn Sie möchten — nötig ist es für die Zusammenarbeit nicht.
Was kostet das?
Der Jahresabschluss beginnt bei 499,95 € netto als Festpreis; die Erzeugung und Übermittlung der E-Bilanz ist darin enthalten. Steuererklärungen kommen ab 249,95 € netto hinzu, die Offenlegung ab 99,95 € netto.

myebilanz ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.

05
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
  • Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
  • Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
  • Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Abschluss und Übermittlung aus einer HandAb 499,95 € netto · E-Bilanz inklusive
Preise ansehen
Ben
Ben
KI-Assistenz