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Gesellschaft bürgerlichen Rechts · § 705 BGB

GbR
Meistens keine Bilanz. Manchmal doch.

Die GbR ist kein Kaufmann — bilanzieren muss sie erst, wenn das Finanzamt sie dazu auffordert.
digital+persönlich+bezahlbar

Die GbR ist kein Kaufmann und deshalb grundsätzlich nicht buchführungs­pflichtig: Es genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Pflicht entsteht erst, wenn die Schwellen des § 141 AO überschritten werden — 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn — und das Finanzamt dazu auffordert. Wir prüfen kostenlos, was für Sie gilt, und übernehmen danach EÜR oder Bilanz.

Prüfung kostenlosEÜR ab 349,95 € nettoBilanz ab 499,95 € netto
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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01
Die erste Frage

Erst prüfen, dann buchen.

Die häufigste Frage von GbR-Gesellschaftern lautet, ob sie eine Bilanz brauchen. Die Antwort hängt an drei Dingen: Tätigkeit, Umsatz und Gewinn.

Regelfall

EÜR genügt

Die GbR ist kein Kaufmann; § 238 HGB greift nicht. Solange die Schwellen des § 141 AO nicht überschritten sind, genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Rechtsbasis§ 4 Abs. 3 EStG
Ausnahme 1

Schwellen überschritten

Über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn fordert das Finanzamt zur Buchführung auf. Die Pflicht beginnt erst mit dem Wirtschafts­jahr nach der Aufforderung — nicht rückwirkend.

Rechtsbasis§ 141 AO
Ausnahme 2

Freiwillig oder handelsrechtlich

Wird die GbR gewerblich tätig und ins Handels­register eingetragen, wird sie zur OHG — dann gilt die Buchführungs­pflicht sofort. Freiwillige Bilanzierung ist ebenfalls möglich, etwa auf Wunsch der Bank.

Rechtsbasis§ 105 HGB · § 2 HGB
!
Freiberufler sind nie buchführungspflichtig — unabhängig von der Höhe.

Die Schwellen des § 141 AO gelten nur für gewerbliche Betriebe und Land- und Forstwirte. Eine Freiberufler-GbR — Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure — darf immer die EÜR anwenden, auch bei Millionenumsatz. Sie zahlt zudem keine Gewerbesteuer. Die Grenze zur Gewerblichkeit ist allerdings schmal: Schon eine gewerbliche Teiltätigkeit kann nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die gesamte GbR gewerblich infizieren.

Kurz erklärt
Muss eine GbR eine Bilanz erstellen?

In der Regel nicht. Die GbR ist kein Kaufmann im Sinne des HGB, deshalb greift die Buchführungs­pflicht nach § 238 HGB nicht. Es genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG — eine einfache Gegenüber­stellung von Zuflüssen und Abflüssen.

Die Pflicht entsteht erst, wenn ein gewerblicher Betrieb die Schwellen des § 141 AO überschreitet — 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr — und das Finanzamt zur Buchführung auffordert. Sie beginnt dann mit dem folgenden Wirtschafts­jahr, nicht rückwirkend. Freiberufler sind von dieser Schwelle ausgenommen.

800
T€ UmsatzSchwelle für die Buchführungspflicht nach § 141 AO.
80
T€ GewinnAlternative Schwelle — eine von beiden genügt.
0 €
PrüfungOb Sie bilanzieren müssen, klären wir kostenlos.
§ 705
BGBRechtsgrundlage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
02
Bilanz & GuV

EÜR oder Bilanz — der Unterschied in der Praxis.

Beide ermitteln denselben Gewinn, nur über verschiedene Wege und in verschiedenen Jahren. Wer wechselt, muss einmalig überleiten.

MerkmalEÜR (§ 4 Abs. 3 EStG)Bilanz (§ 4 Abs. 1 EStG)Folge
ErfassungZufluss und Abfluss — wann das Geld fließtPeriodengerecht — wann die Leistung erbracht istAndere Jahresverteilung
ForderungenErst bei ZahlungBei RechnungstellungGewinn früher versteuert
RückstellungenNicht möglichPflicht nach § 249 HGBBilanz oft günstiger
VorräteSofort AufwandAktivierung zum StichtagBei Lager erheblich
AnlagevermögenAbschreibung, wie in der BilanzAbschreibung nach § 7 EStGKein Unterschied
WechselÜbergangsgewinn im ersten JahrAuf drei Jahre verteilbar

Beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz entsteht ein Übergangs­gewinn: Forderungen und Vorräte, die in der EÜR noch nicht erfasst waren, werden in der Eröffnungs­bilanz sichtbar. Auf Antrag lässt er sich auf bis zu drei Jahre verteilen (R 4.6 EStR) — das ist der Unterschied zwischen einer bösen Überraschung und einer planbaren Belastung.

03
Steuererklärungen

Was die GbR erklären muss.

Auch ohne Bilanz ist die GbR erklärungs­pflichtig. Der Gewinn wird festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet.

ErklärungPflichtWas erklärt wirdFundstelle
FeststellungserklärungPflichtGewinn und Verteilung auf die Gesellschafter§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO
UmsatzsteuererklärungPflichtJahreserklärung, sofern nicht Kleinunternehmer§ 18 Abs. 3 UStG
Gewerbesteuererklärungnur gewerblichFreiberufler-GbR ist befreit, Freibetrag 24.500 €§ 14a GewStG · § 2 GewStG
Anlage EÜRbei EÜRStandardisierte Gewinnermittlung, elektronisch zu übermitteln§ 60 Abs. 4 EStDV
E-Bilanzbei BilanzElektronische Übermittlung als XBRL-Datensatz§ 5b EStG

Vorsicht bei der Abfärbung: Übt eine Freiberufler-GbR auch nur eine geringe gewerbliche Teil­tätigkeit aus — etwa Warenverkauf neben der Beratung — werden nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte gewerblich. Die Rechtsprechung erkennt eine Bagatellgrenze an; sicherer ist die Ausgliederung in eine zweite Gesellschaft.

04
Aus der Praxis

Vier Fehler, die bei der GbR teuer werden.

Die GbR gilt als unkomplizierte Rechtsform. Genau das führt dazu, dass die Formalien vernachlässigt werden — bis das Finanzamt fragt.

×
Abfärbung übersehen

Eine kleine gewerbliche Teiltätigkeit macht alle Einkünfte gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) — inklusive Gewerbesteuer auf den gesamten Gewinn.

×
Übergangsgewinn nicht verteilt

Beim Wechsel zur Bilanz entsteht ein Einmaleffekt. Auf Antrag auf drei Jahre verteilbar — ohne Antrag sofort voll zu versteuern.

×
Kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag

Ohne Vertrag gilt die gesetzliche Regel: Gewinn nach Köpfen, unabhängig von Einsatz und Einlage. Streit ist vorprogrammiert.

×
Gesellschafterwechsel nicht dokumentiert

Ein- und Austritte verändern die Gewinnverteilung mitten im Jahr. Ohne Dokumentation ist die Feststellung nicht haltbar.

Seit dem MoPeG kann sich die GbR freiwillig ins Gesellschafts­register eintragen lassen (eGbR). Für Grundstücks­geschäfte und Anteils­übertragungen ist die Eintragung faktisch Voraussetzung — wir weisen darauf hin, bevor ein Notartermin daran scheitert.

05
E-Bilanz & Offenlegung

Elektronisch übermitteln — aber was?

Auch die GbR übermittelt elektronisch. Ob als Anlage EÜR oder als E-Bilanz, hängt an der Gewinn­ermittlungsart.

Bei EÜR

Anlage EÜR

Die Gewinn­ermittlung ist standardisiert und elektronisch zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV). Eine formlose Aufstellung genügt seit Jahren nicht mehr.

Rechtsbasis: § 60 Abs. 4 EStDV
Bei Bilanz

E-Bilanz nach § 5b EStG

Wird bilanziert, sind Bilanz und GuV als XBRL-Datensatz zu übermitteln — mit derselben Taxonomie­pflicht wie bei Kapital­gesellschaften.

Rechtsbasis: § 5b EStG
Unternehmensregister

Keine Offenlegung

Die GbR legt nicht offen. Es gibt kein Ordnungsgeld­risiko nach § 335 HGB und keine öffentlich einsehbaren Zahlen.

Rechtsbasis:
Gesellschaftsregister

Freiwillig, oft praktisch nötig

Seit dem MoPeG kann sich die GbR als eGbR eintragen lassen. Für Grundstücks­geschäfte und Anteils­übertragungen ist das faktisch Voraussetzung.

Rechtsbasis: § 707 BGB
06
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
EÜR und Feststellungserklärungab 349,95 €Gewinnermittlung, Anlage EÜR und Feststellung nach § 180 AO
Bilanz statt EÜRab 499,95 €Bilanz und GuV, wenn die Buchführungspflicht besteht
Wechsel EÜR zu Bilanzab 199,95 €Eröffnungsbilanz und Ermittlung des Übergangsgewinns
Prüfung der Buchführungspflicht0 €Tätigkeit, Umsatz und Gewinn — im Erstgespräch
Umsatzsteuerjahreserklärungab 149,95 €Sofern nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und 23 weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zur GbR gefragt wird.

Muss eine GbR eine Bilanz erstellen?
In der Regel nicht. Die GbR ist kein Kaufmann, deshalb greift § 238 HGB nicht; es genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Pflicht entsteht erst, wenn ein gewerblicher Betrieb die Schwellen des § 141 AO überschreitet — 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn — und das Finanzamt dazu auffordert.
Gilt das auch für Freiberufler?
Nein, für sie gilt es nicht. Die Schwellen des § 141 AO betreffen nur gewerbliche Betriebe sowie Land- und Forstwirte. Eine Freiberufler-GbR darf die EÜR unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte anwenden und zahlt zudem keine Gewerbesteuer.
Was ist die Abfärberegelung?
Übt eine ansonsten freiberufliche GbR auch eine gewerbliche Teiltätigkeit aus, werden nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte der Gesellschaft gewerblich — mit Gewerbesteuer auf den gesamten Gewinn. Die Rechtsprechung erkennt eine Bagatellgrenze an; sicherer ist es, die gewerbliche Tätigkeit in eine zweite Gesellschaft auszugliedern.
Was passiert beim Wechsel von EÜR zur Bilanz?
Es entsteht ein Übergangsgewinn: Forderungen und Vorräte, die in der EÜR noch nicht erfasst waren, werden in der Eröffnungsbilanz sichtbar. Auf Antrag lässt er sich auf bis zu drei Jahre verteilen (R 4.6 EStR). Ohne Antrag ist er im ersten Jahr vollständig zu versteuern.
Muss eine GbR offenlegen?
Nein. Es gibt keine Einreichung beim Unternehmensregister und damit kein Ordnungsgeldrisiko. Seit dem MoPeG kann sich die GbR freiwillig als eGbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen — dort werden aber nur Gesellschafter und Vertretung eingetragen, keine Zahlen.
Was kostet die Gewinnermittlung für eine GbR?
EÜR und Feststellungserklärung ab 349,95 € netto, eine Bilanz ab 499,95 € netto. Die Prüfung, welche Pflicht überhaupt gilt, kostet nichts. Der Festpreis steht schriftlich fest, bevor Sie beauftragen.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuer­beratung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäfts­führung.
  • Passt bei überschaubarem Betriebs­vermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufs­träger — zwei Unterschriften.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei Grundstücken im Betriebs­vermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 12.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
EÜR oder Bilanz? Wir prüfen esKostenlos · EÜR ab 349,95 € netto
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Ben
Ben
KI-Assistenz