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Umwandlungsbilanz · UG → GmbH · e.K. → GmbH

Die Umwandlungsbilanz — aus klein wird GmbH.

Bilanzen erstellt, Testat koordiniert, Notar zugearbeitet.

Ob Kapitalerhöhung von der UG zur GmbH oder Einbringung des Einzelunternehmens zu Buchwerten: Wir entwerfen die nötigen Bilanzen und liefern dem Notar die Zuarbeit. Beurkundung und Registeranmeldung macht der Notar — den beauftragen Sie zuerst.

Wirtschaftsprüfer im Haus — Testat nach § 57e GmbHGAcht-Monats-Frist von Tag eins überwacht
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die Umwandlungsbilanz ist.

„Die eine" Umwandlungsbilanz gibt es nicht. Je nach Weg brauchen Sie eine bis drei besondere Bilanzen, jede mit eigenen Regeln, Stichtagen und Prüfern.

Bei der UG zur GmbH ist es die Kapitalerhöhungsbilanz mit Bestätigungsvermerk (§ 57e GmbHG). Bei der Ausgliederung die Schlussbilanz (§ 17 Abs. 2 UmwG), steuerlich dazu Einbringungs- und Eröffnungsbilanz.

25.000 €
GmbH-KapitalMindeststammkapital, § 5 GmbHG.
8 Monate
StichtagMaximales Alter bei Anmeldung.
7 Jahre
SperrfristNach Einbringung, § 22 UmwStG.
Notar
ZuerstBeurkundung und Anmeldung.
Die drei Wege

Von wo nach wo — jeder Weg hat seine Mechanik.

Welcher konkrete Weg im Einzelfall tatsächlich passt, entscheidet maßgeblich über die gesamte Bilanz, Steuer und den kompletten Notarablauf.

Weg 1 · UG zur GmbH

Die gesetzliche Rücklage wird in Stammkapital umgewandelt, auf mindestens 25.000 € und mit testierter Bilanz. Reicht sie nicht, wird bar aufgestockt.

BilanzKapitalerhöhung

Weg 2 · Einzelunternehmen zur GmbH

Der bestehende Betrieb wandert per Ausgliederung (§ 152 UmwG) oder Sachgründung in eine neue GmbH — auf Antrag steuerneutral zu Buchwerten.

BilanzSchluss & Einbringung

Weg 3 · Einzelunternehmen zur UG

Geht nur bar: Sacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG), der Betrieb kann nicht steuerneutral eingebracht werden. Wann die UG trotzdem passt, rechnen wir durch.

Grenzekeine Sacheinlage
!
Faustregel für Einzelunternehmer.

Wer ein Unternehmen mit Substanz umwandelt, fährt mit der GmbH per Einbringung fast immer besser. Die UG ist der Weg für den kapitalarmen Neustart.

Weg 1 im Detail

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Beispielhafte Musterrechnung für eine typische UG mit 1.000 € Stammkapital, mit gerundeten und bewusst vereinfachten Musterwerten.

PositionHerkunft der 25.000 €Betrag
Stammkapital bisherEingetragenes Kapital der UG1.000 €
Gesetzliche RücklagePflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG14.600 €
GewinnvortragUmwandelbarer Teil aus Vorjahren6.400 €
BareinzahlungAuffüllung, mit Einzahlungsnachweis der Bank3.000 €
Neues StammkapitalNach Beurkundung und Eintragung25.000 €
VoraussetzungBilanz mit Bestätigungsvermerk, Stichtag höchstens acht Monate alt§ 57e
§
Die Gesellschaft bleibt dieselbe.

Verträge, Steuernummer und Historie laufen weiter; es ändert sich die Firmierung. Und die Pflicht, 25 % des Jahresüberschusses zurückzulegen, endet.

Weg 2 im Detail

Ausgliederung oder Sachgründung.

Zwei unterschiedliche Wege, ein gemeinsames Ziel — steuerlich laufen beide vollkommen identisch über denselben § 20 UmwStG.

KriteriumAusgliederung · § 152 UmwGSachgründung
Verträgegehen automatisch über — Gesamtrechtsnachfolgeeinzeln, mit Zustimmung der Vertragspartner
VoraussetzungEintragung als e. K. im Handelsregisterauch ohne e. K. möglich
BilanzSchlussbilanz, höchstens acht Monate altSachgründungsbericht und Werthaltigkeitsnachweis
Beim NotarAusgliederungsplan, notariell beurkundetSatzung und Gründungsurkunde
Passt beivielen laufenden Verträgenschlankem Vertragsbestand
SteuerlichBuchwertfortführung auf AntragBuchwertfortführung auf Antrag
!
Drei Stellschrauben entscheiden über die Steuer.

Der Buchwert-Antrag muss fristgerecht bei der aufnehmenden GmbH gestellt werden (§ 20 Abs. 2 UmwStG), die Rückwirkung reicht bis zu acht Monate zurück (Abs. 6), und die neuen Anteile sind sieben Jahre zu halten (§ 22 UmwStG). Wesentliche Betriebsgrundlagen müssen mit eingebracht werden.

Der erste Schritt

Erst der Notar — dann alles andere.

Beschlüsse, Satzung und jede Registeranmeldung sind beurkundungspflichtig. Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kein Notariat.

Wer macht was
Vier Rollen, klar getrennt
Sie beauftragen zuerst den Notar; wir takten unseren Fahrplan darauf.
  • Fahrplan: gemeinsam gewählt, Fristen von uns getaktet.
  • Bilanzen und Testat: wir, als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
  • Beurkundung und Anmeldung: der Notar, gesetzlich zwingend.
  • Eintragung: das Registergericht nach eigener Prüfung.
Was das bringt
Ein Termin statt drei
Weil Bilanz und Kapitalrechnung fertig auf dem Tisch liegen.
  • Keine Zurückweisung: Stichtage und Nachweise vorher gegengeprüft.
  • Klare Kosten: Notar und Gericht nach GNotKG, unser Teil im Festpreis.
  • Nach der Eintragung: Eröffnungsbilanz, E-Bilanz und Fragebögen von uns.
  • Ihr Aufwand: zwei Termine — Notar und Unterschrift.
Drei Zahlen, die alles takten

Die Umwandlung hat harte Kanten.

Kapital, Frist und Sperrfrist — alle drei überwachen wir zuverlässig, lückenlos und vorausschauend von Tag eins an.

Mindeststammkapital

25.000 € für die GmbH (§ 5 GmbHG); bei Bargründung reicht zunächst die Hälfte, also 12.500 € eingezahlt.

Kapital25.000 €

Alter des Bilanzstichtags

Höchstens acht Monate bei der Anmeldung (§ 17 Abs. 2 UmwG, § 57e GmbHG). Bilanz zum 31.12. heißt Anmeldung bis 31.08.

Frist8 Monate

Sperrfrist nach Einbringung

Wer vorher verkauft, versteuert den Einbringungsgewinn rückwirkend anteilig (§ 22 UmwStG). Die Nachweispflicht übernehmen wir.

Haltedauer7 Jahre
Der Ablauf

Vom Entschluss zur Eintragung.

Fünf Schritte, sechs bis zehn Wochen. Sie haben genau zwei Termine: Notar und Unterschrift.

Woche 0
1

Weg festlegen, Notar beauftragen

Wir wählen den Weg, Sie beauftragen den Notar — gern einen aus unserem Netzwerk.

ErstgesprächGNotKG
Woche 1–2
2

Buchhaltung und Bilanz

Wir bringen die Buchhaltung auf den Stichtag, erstellen Schluss- oder Kapitalerhöhungsbilanz und rechnen die Kapitalausstattung.

§ 17 UmwG§ 57c GmbHG
Woche 2–3
3

Testat und Entwürfe

Der Wirtschaftsprüfer testiert, der Notar erhält Bilanz und Kapitalrechnung für seine Entwürfe.

§ 57e GmbHGWP
Woche 3–4
4

Notartermin

Beurkundung und Anmeldung in einem Termin, weil alles vorbereitet ist. Bei Bareinlage vorher einzahlen.

BeurkundungAnmeldung
Woche 6–10
5

Eintragung und danach

Ab der Eintragung gilt „GmbH". Wir entwerfen Eröffnungsbilanz und E-Bilanz und stellen Buchhaltung und Lohn um.

§ 5b EStGnahtlos
!
Die vier teuersten Fehler.

Acht-Monats-Frist gerissen: das Gericht weist zurück. Sacheinlage in die UG: nach § 5a Abs. 2 GmbHG verboten. Testat vergessen: der Beschluss ist nicht eintragungsfähig. Anteile in der Sperrfrist verkauft: rückwirkende Besteuerung.

Was wir von Ihnen brauchen

Acht Dinge — mehr nicht.

Alles davon laden Sie ganz einfach und bequem ins Portal hoch — bestehende Rückstände arbeiten wir vorher sorgfältig und vollständig auf.

UnterlageWas wir daraus brauchen
Letzter JahresabschlussBilanz oder EÜR des Vorjahres — Basis für Schlussbilanz und Stichtagswahl
Aktuelle BuchhaltungSummen- und Saldenliste oder BWA; Rückstände buchen wir nach
Satzung und RegisterauszugBei der UG Vertrag und Auszug, beim Einzelunternehmen Gewerbeanmeldung und e.-K.-Eintragung
AnlagenverzeichnisAnlagen mit Buchwerten — hier stecken die stillen Reserven
Laufende VerträgeMiete, Leasing, Darlehen und wichtige Verträge — entscheidend für die Wahl des Wegs
Gesellschafter und AnteileBeteiligungen und Geschäftsführung für die Satzung
Bank-NachweisBei Bareinlage verlangt das Registergericht den Einzahlungsnachweis
Ihr Notar-KontaktIhr Notar — oder unsere Empfehlung; Termine stimmen wir direkt ab
Festpreis statt Stundenzettel

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie binnen 48 Stunden ein schriftliches Festpreis-Angebot: Bilanzen, Testat, Gestaltung und Notar-Zuarbeit. Notar- und Gerichtskosten kommen separat.

Häufige Fragen

Was zur Umwandlungsbilanz gefragt wird.

Welche Umwandlungsbilanz brauche ich?
Das hängt vom Weg ab. Bei der UG zur GmbH die Kapitalerhöhungsbilanz mit Bestätigungsvermerk (§ 57e GmbHG), bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens die Schlussbilanz (§ 17 Abs. 2 UmwG). Steuerlich kommt die Einbringungsbilanz nach § 20 UmwStG hinzu, dazu die Eröffnungsbilanz der neuen Gesellschaft.
Brauche ich wirklich zuerst einen Notar?
Ja. Beschlüsse, Satzung, Ausgliederungsplan und die Handelsregister-Anmeldung sind beurkundungs- oder beglaubigungspflichtig; das darf nur ein Notar. Wir liefern ihm Bilanz, Testat, Zahlen und Kapitalrechnung zu, damit ein Termin genügt.
Wie wird aus meiner UG eine GmbH?
Über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Die gesetzliche Rücklage und umwandelbare Gewinnvorträge werden in Stammkapital umgewandelt, bis 25.000 € erreicht sind (§ 57c GmbHG). Reicht das nicht, wird bar aufgestockt. Die Gesellschaft bleibt dieselbe, es ändert sich die Firmierung.
Muss die Bilanz testiert sein?
Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ja: § 57e GmbHG verlangt eine Bilanz mit Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers, deren Stichtag höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegt. Ohne Testat ist der Beschluss nicht eintragungsfähig.
Wie bringe ich mein Einzelunternehmen in eine GmbH ein?
Entweder per Ausgliederung nach § 152 UmwG mit Gesamtrechtsnachfolge — dann gehen Verträge automatisch über, Voraussetzung ist die Eintragung als e. K. — oder per Sachgründung mit Sachgründungsbericht. Steuerlich laufen beide über § 20 UmwStG.
Geht das auch in eine UG?
Nicht steuerneutral. Sacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG), sie kann nur bar gegründet werden. Der Betrieb müsste einzeln übertragen werden, was stille Reserven aufdeckt. Bei laufendem Betrieb mit Substanz ist die GmbH der bessere Weg.
Fallen bei der Umwandlung Steuern an?
Nicht zwingend. Auf Antrag setzt die aufnehmende GmbH die Buchwerte fort (§ 20 Abs. 2 UmwStG) — stille Reserven bleiben unangetastet, es entsteht keine Sofortsteuer. Voraussetzung ist unter anderem, dass wesentliche Betriebsgrundlagen mit eingebracht werden.
Kann die Umwandlung rückwirken?
Ja, steuerlich bis zu acht Monate (§ 20 Abs. 6 UmwStG): Die GmbH gilt ab dem gewählten Übertragungsstichtag, auch wenn erst später beurkundet wird. Handelsrechtlich muss der Bilanzstichtag bei der Anmeldung ebenfalls höchstens acht Monate zurückliegen.
Wie lange dauert es und was passiert danach?
In der Regel sechs bis zehn Wochen von der Entscheidung bis zur Eintragung. Danach erstellen wir die Eröffnungsbilanz, übermitteln die E-Bilanz, erledigen die Fragebögen des Finanzamts und stellen Buchhaltung und Lohn auf die neue Gesellschaft um.
Ihre Berufsträger

Ihre Umwandlung, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Schluss- und Kapitalerhöhungsbilanz, den Bestätigungsvermerk nach § 57e GmbHG und den Werthaltigkeitsnachweis.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert den vollständigen Buchwert-Antrag, die steuerliche Rückwirkung und alle Sperrfrist-Nachweise sowie die komplette Umstellung von Buchhaltung und Lohn.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Satzung und Gesellschaftervereinbarungen sowie die Abstimmung mit Notariat und Registergericht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Paragraphen Ihre Umwandlung steht.

Erforderliches Kapital, gesetzliche Fristen, steuerneutrale Einbringung und siebenjährige Sperrfrist im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Musterwerte sind illustrativ. Beurkundung und Registeranmeldung erfolgen durch einen Notar. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Weg planen wir persönlich.

Umwandlung geplant?Bilanzen erstellt · Testat koordiniert · Fristen überwacht
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Ben
Ben
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