Ihre GmbH — haftungsbeschränkt geführt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die verbreitetste Kapitalgesellschaft Deutschlands: eigene juristische Person, Haftung grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Der Preis dafür sind 25.000 € Stammkapital, volle Bilanz- und Offenlegungspflicht sowie echte Geschäftsführerpflichten. Wir halten Gehalt und Ausschüttung fremdüblich und die Kapitalerhaltung sicher — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was eine GmbH ist.
Die GmbH ist eine eigene juristische Person und selbst Trägerin von Rechten und Pflichten; für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 GmbHG). Gegründet wird sie mit notariellem Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister.
Das Mindestkapital beträgt 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Gründung eingezahlt — bar oder als Sacheinlage (§ 5 GmbHG). Dafür gilt volle doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Offenlegung im Unternehmensregister (§§ 238 ff. HGB).
Die GmbH im Vergleich.
Die GmbH ist der Standard für die Haftungsbeschränkung. Wann sie passt — und wann UG, Einzelunternehmen oder GmbH & Co. KG die bessere Wahl sind.
GmbH
Volle Haftungsbeschränkung, hohes Ansehen bei Banken und Partnern, keine Rücklagepflicht, Sacheinlagen möglich. Verlangt 25.000 € Stammkapital und laufende Bilanz- und Offenlegungspflicht.
UG (haftungsbeschränkt)
Haftungsbeschränkung schon ab 1 € — dafür gesetzliche Rücklagepflicht bis 25.000 € und teils geringeres Standing.
Einzelunternehmen
Kein Kapital, kein Notar, oft nur EÜR. Aber unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
GmbH & Co. KG
Haftungsbeschränkung mit Besteuerung als Personengesellschaft, flexibel bei Entnahmen. Dafür zwei Gesellschaften und höhere Komplexität.
Wenn Sie Haftungsschutz, ein professionelles Standing gegenüber Banken und Geschäftspartnern und Gestaltungsspielraum bei Gehalt, Thesaurierung und Nachfolge brauchen — und das Kapital aufbringen können. Für den kapitalarmen Einstieg ist die UG oft der erste Schritt, für flexible Gewinnentnahmen die GmbH & Co. KG.
Stammkapital, Kapitalerhaltung und Haftung.
Der Kern der GmbH ist ihr Kapital: Es wird bei der Gründung aufgebracht und muss anschließend erhalten bleiben. Daran hängt die Haftungsbeschränkung.
| Stufe | Was gilt | Betrag / Status | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stammkapital | Gesetzliches Mindestkapital der GmbH, in Geschäftsanteile zerlegt | 25.000 € | § 5 GmbHG |
| Bei Gründung eingezahlt | Mindestens die Hälfte vor Eintragung, der Rest bleibt offene Forderung | 12.500 € | § 7 GmbHG |
| Kapitalerhaltung | Gebundenes Vermögen, nicht an Gesellschafter auszahlbar; verbotene Zahlungen sind zurückzugewähren | gesperrt | §§ 30, 31 GmbHG |
| Eingetragen im Handelsregister | Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH und die Haftungsbeschränkung | GmbH | § 13 GmbHG |
Sie schützt nur, solange das Kapital sauber aufgebracht und erhalten wird und die Geschäftsführerpflichten erfüllt sind. Wer Steuern und Sozialabgaben nicht abführt, die Insolvenz verschleppt oder die Buchführung vernachlässigt, haftet persönlich. Eine korrekte, fristgerechte Buchhaltung ist damit Haftungsschutz.
Zwei Ebenen — Gesellschaft und Gesellschafter.
Als Kapitalgesellschaft zahlt die GmbH zunächst selbst Steuern auf ihren Gewinn. Eine zweite Ebene kommt hinzu, sobald Gewinne an die Gesellschafter fließen.
Ebene 1 · rund 30 % auf den Gewinn
Die GmbH zahlt 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf sowie rund 7 bis 17 % Gewerbesteuer je nach Hebesatz — ohne Freibetrag. Das gilt auch für einbehaltene Gewinne, unabhängig von jeder Ausschüttung.
Ebenedie GesellschaftEbene 2 · erst bei Ausschüttung
Auf Gewinnausschüttungen fallen beim Gesellschafter 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag an. Das Geschäftsführergehalt läuft dagegen als Betriebsausgabe und wird wie Arbeitslohn versteuert — der optimale Mix ist Rechenarbeit.
Ebenedie GesellschafterVerdeckte Gewinnausschüttung — und wie wir sie vermeiden.
Gewährt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Vorteile, die einem fremden Dritten nicht zugestanden hätten, wertet das Finanzamt dies als vGA: Sie mindert das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 KStG) und wird beim Gesellschafter zusätzlich besteuert.
Ein überhöhtes Geschäftsführergehalt wird rückwirkend als Ausschüttung behandelt.
Darlehen ohne Vertrag und ohne marktüblichen Zins gelten als Vorteil.
Vermietung an die eigene GmbH über Marktniveau — der Überhang ist vGA.
Private Nutzung ohne saubere Regelung wird als Ausschüttung erfasst.
Ob Sozialversicherungspflicht besteht, hängt am Einfluss: Wer mehr als 50 % der Anteile hält oder eine Sperrminorität hat, gilt regelmäßig als selbstständig; Minderheits- und Fremdgeschäftsführer sind meist abhängig beschäftigt (§ 7 SGB IV). Bei Zweifeln klärt das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV).
Buchführung, Abschluss und Offenlegung.
Die GmbH ist voll buchführungspflichtig. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen.
Doppelte Buchführung
Die GmbH bilanziert, eine EÜR ist ausgeschlossen. Alle Geschäftsvorfälle werden nach §§ 238 ff. HGB verbucht, Voranmeldungen laufen über ELSTER.
Jahresabschluss
Bilanz und GuV, je nach Größenklasse mit Anhang und Lagebericht — mit den Erleichterungen für kleine und Kleinstgesellschaften (§§ 267, 267a HGB).
Unternehmensregister
Der Abschluss ist fristgerecht offenzulegen oder zu hinterlegen; bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld. Wir übernehmen die Übermittlung.
Die GoBD
Jeder Vorfall zeitgerecht und vollständig erfasst, gebuchte Daten unveränderbar, Belege zehn Jahre aufbewahrt — mit Verfahrensdokumentation.
Der Geschäftsführer muss für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht abführen (§ 69 AO), Fristen für Abschluss und Offenlegung wahren und bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz anmelden (§ 15a InsO). Verletzt er diese Pflichten, haftet er mit seinem Privatvermögen.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene GmbH in Ordnung bringen wollen.
Gründung & Anmeldung begleiten
Wir klären Musterprotokoll oder individuelle Satzung, Stammkapital und Sacheinlagen und übernehmen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — im Zusammenspiel mit Ihrem Notar.
Laufende Buchhaltung führen
Belege laden Sie ins Portal, wir buchen laufend, erledigen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnabrechnung des Geschäftsführers.
Jahresabschluss & Steuern
Wir erstellen Bilanz und GuV, fertigen KSt-, GewSt- und USt-Erklärung und übernehmen die Offenlegung im Unternehmensregister.
Gestalten & optimieren
Wir beraten laufend zu Gehalt und Ausschüttung, Thesaurierung, Kapitalerhaltung und Liquidität und begleiten Kapitalmaßnahmen und Nachfolge.
Buchhaltung liegen geblieben? Auch das bringen wir in Ordnung.
Bei vielen GmbHs stapeln sich offene Abschlüsse, Offenlegungen oder Steuererklärungen. Genau dafür sind wir da — bevor Ordnungsgeld, Schätzung oder Haftung drohen.
Wir erstellen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung nach, bevor das Ordnungsgeldverfahren eskaliert.
Wir buchen offene Jahre nach und erstellen die fehlenden KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.
Wir übernehmen die Daten der alten Kanzlei, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Wir holen die Unterlagen bei Ihrer alten Kanzlei, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein. Auch Neugründungen begleiten wir von Anfang an.
Was Sie zur GmbH wissen sollten.
Was ist eine GmbH?
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Wie wird eine GmbH besteuert?
Haftet der Geschäftsführer persönlich?
Was bedeutet Kapitalerhaltung?
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Muss eine GmbH ihren Jahresabschluss offenlegen?
Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
Können Sie die Buchhaltung rückwirkend übernehmen?
Ihre GmbH, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jedem Abschluss stehen die Menschen, die Sie hier sehen.
Verantwortet Bilanz und Prüfung: die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern und bei prüfungspflichtigen Gesellschaften die Abschlussprüfung.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Steuerbilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Angemessenheitsprüfung von Gehalt und Gesellschafterdarlehen sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Gesellschaftsvertrag und Satzungsfragen, Ordnungsgeldverfahren wegen versäumter Offenlegung, Geschäftsführerhaftung und Einsprüche gegen Steuerbescheide.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Gesellschaftsrecht, Bilanzpflichten und Besteuerung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.


