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Außenprüfung · §§ 193 ff. AO

Betriebsprüfung.
Gewonnen wird sie vorher.

Wer seine Bewertungsentscheidungen dokumentiert hat, diskutiert. Wer nicht, verhandelt.

Eine Betriebsprüfung ist kein Verdachtsfall, sondern Routine — bei Großbetrieben lückenlos, bei kleineren nach Zufall und Auffälligkeit. Entschieden wird sie nicht im Prüfungszeitraum, sondern Jahre vorher: Wer jede Bewertungsentscheidung mit Paragraphenbezug belegen kann, führt ein fachliches Gespräch statt einer Verhandlung über Schätzungen.

Begleitung ab 999,95 € netto — Festpreis vorabErsteinschätzung nach Prüfungsanordnung kostenlos
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Wie eine Betriebsprüfung abläuft.

In drei Phasen: Die Prüfungsanordnung nennt Zeitraum, Steuerarten und Prüfer (§ 196 AO) und ergeht regelmäßig zwei bis vier Wochen vorher. Dann folgt die eigentliche Prüfung, meist über den elektronischen Datenzugriff, und schließlich die Schlussbesprechung (§ 201 AO), in der die Feststellungen erörtert werden.

Geprüft werden bei kleineren Betrieben regelmäßig drei zusammenhängende Jahre. Die Häufigkeit hängt an der Größenklasse: Großbetriebe lückenlos, Mittelbetriebe im Schnitt alle zwölf bis fünfzehn Jahre, Kleinbetriebe seltener — sofern keine Auffälligkeiten vorliegen.

3
JahreÜblicher Prüfungszeitraum bei kleineren Betrieben.
2–4
WochenRegelmäßige Ankündigungsfrist vor Prüfungsbeginn.
§ 201
AOAnspruch auf die Schlussbesprechung.
999,95
Euro nettoBegleitung ab — Vorbereitung inklusive.
Der Ablauf

Drei Phasen — zwei davon entscheiden.

Die eigentliche Prüfung ist die kürzeste Phase. Vorbereitung und Schlussbesprechung bestimmen das Ergebnis.

Prüfungsanordnung und Vorbereitung

Zeitraum, Steuerarten und Prüfer stehen in der Anordnung (§ 196 AO), zwei bis vier Wochen vorher. Unterlagen geordnet, Sachverhalte aufbereitet, Datenzugriff vorbereitet.

Rechtsbasis§ 196 · § 197 AO

Prüfung vor Ort oder digital

Buchführung und Belege sichtet der Prüfer meist über den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO. Mitwirkung ist Pflicht (§ 200 AO), Auskünfte sollten aber über eine benannte Stelle laufen.

Rechtsbasis§ 200 AO

Schlussbesprechung

Hier wird verhandelt, nicht verkündet — und Sie haben Anspruch auf diesen Termin (§ 201 AO). Was dort vereinbart wird, geht in den Prüfungsbericht ein und wird umgesetzt.

Rechtsbasis§ 201 AO
!
Die Schlussbesprechung ist kein Formalakt.

Viele Unternehmer nehmen sie als Bekanntgabe hin. Tatsächlich ist sie der Moment, in dem strittige Punkte noch verhandelbar sind — häufig im Paket, wo eine Feststellung gegen eine andere aufgewogen wird. Ohne vorbereitete Position übernimmt man die Feststellungen ungeprüft.

Brennpunkte

Wo Prüfer zuerst hinsehen.

Sechs Bereiche verursachen den Großteil aller Feststellungen. Bei allen entscheidet nicht die Höhe, sondern die Dokumentation.

BereichWas geprüft wirdTypische FeststellungFundstelle
GesellschafterverhältnisseGeschäftsführergehalt, Miete, Darlehen, PensionszusageVerdeckte Gewinnausschüttung mangels klarer Vereinbarung§ 8 Abs. 3 KStG
KassenführungTSE, Kassenbuch, Tageslosungen, Z-BonsFormeller Mangel, dann Hinzuschätzung§ 146a AO
RückstellungenHöhe, Grund, Wahrscheinlichkeit der InanspruchnahmeAuflösung mangels Nachweis§ 249 HGB · § 5 EStG
PrivatanteileFahrzeug, Telefon, Bewirtung, ReisenNichtabziehbare Aufwendungen§ 4 Abs. 5 EStG
VerrechnungspreiseLeistungen zwischen verbundenen UnternehmenKorrektur mangels Dokumentation§ 90 Abs. 3 AO
UmsatzsteuerVorsteuerabzug, Rechnungsangaben, EU-VorgängeVersagung des Vorsteuerabzugs§ 14 · § 15 UStG

Bei bargeldintensiven Betrieben ist die Kassenführung häufigster Ansatzpunkt: Fehlt die TSE, ist das Kassenbuch nachträglich erstellt oder sind Tageslosungen nicht nachvollziehbar — Buchführung formell mangelhaft, Hinzuschätzung eröffnet.

Rechte und Pflichten

Was Sie müssen — und was nicht.

Die Mitwirkungspflicht ist weit, aber nicht grenzenlos. Beide Seiten zu kennen verändert den Verlauf.

Ihre Pflichten
Wozu Sie verpflichtet sind
Die Außenprüfung lebt von Ihrer Mitwirkung. Wer sie verweigert, riskiert Schätzungen — deshalb erfüllen wir die Pflichten vollständig, aber nicht mehr als das.
  • Datenzugriff: Buchführungsdaten maschinell auswertbar bereitstellen (§ 147 Abs. 6 AO).
  • Auskünfte: wahrheitsgemäß und vollständig antworten (§ 200 AO).
  • Arbeitsplatz: einen geeigneten Raum und Einsicht ermöglichen (§ 200 Abs. 2 AO).
  • Aufbewahrung: Unterlagen im Prüfungszeitraum verfügbar halten (§ 147 AO).
Ihre Rechte
Was Sie verlangen können
Vier Rechte werden selten genutzt und wirken doch am stärksten — sie steuern Umfang, Ort und Ausgang der Prüfung.
  • Umfang: Zugriff beschränkt auf Zeitraum und genannte Steuerarten (§ 194 AO).
  • Prüfungsort: Prüfung beim Berater statt im Betrieb (§ 200 Abs. 2 AO).
  • Schlussbesprechung: Anspruch auf Erörterung der Feststellungen (§ 201 AO).
  • Bericht: Übersendung vor der Auswertung verlangen (§ 202 AO).

Das Recht auf Prüfung beim Berater wird selten genutzt, ist aber oft sinnvoll: Es hält den Betriebsablauf frei, bündelt die Kommunikation an einer Stelle und verhindert unvorbereitete Gespräche zwischen Prüfer und Mitarbeitern.

Aus der Praxis

Vier Fehler in der Prüfung.

Sie kosten zwar nicht das gesamte Verfahren an sich, aber regelmäßig sehr hohe, fünfstellige Beträge zusätzlich obendrein.

Jeder redet mit dem Prüfer

Ungeprüfte Auskünfte von Mitarbeitern landen in den Feststellungen. Kommunikation gehört an eine benannte Stelle gebündelt.

Zu viele Daten überlassen

Der Datenzugriff beschränkt sich auf Prüfungszeitraum und genannte Steuerarten. Wer den Gesamtbestand liefert, öffnet Türen.

Schlussbesprechung ohne Position

Hier wird verhandelt, nicht verkündet. Ohne Argumente und Rangfolge übernimmt man die Feststellungen ungeprüft.

Dokumentation erst im Nachhinein

Bewertungsentscheidungen lassen sich Jahre später kaum begründen. Wer sie laufend festhält, hat die Prüfung halb gewonnen.

Wir dokumentieren, sobald entschieden wird.
Jede Bewertungsentscheidung erhält ihren Paragraphenbezug, wenn sie getroffen wird — nicht wenn der Prüfer fragt. Das ist der Unterschied zwischen fachlichem Gespräch und Verhandlung über Schätzungen.
Nach der Prüfung

Vier Wege danach.

Der Prüfungsbericht ist nicht das Ende — er ist die Grundlage für die geänderten Bescheide.

Nach dem Bericht

Stellungnahme abgeben

Der Bericht ist Ihnen vor der Auswertung zu übersenden (§ 202 AO). Sie können Stellung nehmen, bevor Bescheide ergehen.

Rechtsbasis: § 202 AO
Nach den Bescheiden

Einspruch

Gegen die geänderten Bescheide läuft ein Monat Einspruchsfrist — regelmäßig verbunden mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Rechtsbasis: § 355 · § 361 AO
Für die Zukunft

Verbindliche Zusage

Für Sachverhalte, die auch künftig auftreten, ist eine verbindliche Zusage beantragbar. Das schafft Planungssicherheit.

Rechtsbasis: § 204 AO
Grundsätzlich

Verfahren anpassen

Wiederkehrende Feststellungen zeigen einen systematischen Mangel. Wir stellen Buchführung und Belegfluss entsprechend um.

Rechtsbasis: Praxis
Der Preis

Was die Begleitung kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Begleitung der Betriebsprüfungab 999,95 €Vorbereitung, Kommunikation, Schlussbesprechung
Aufbereitung der Unterlagenab 499,95 €Ordnen, Datenzugriff vorbereiten, Sachverhalte dokumentieren
Nacherfassung fehlender Buchhaltungab 41,66 € / MonatWenn die Buchführung Lücken aufweist
Einspruch gegen geänderte Bescheideab 199,95 €Fristwahrend, mit Aussetzung der Vollziehung
Antrag auf verbindliche Zusageab 299,95 €Für wiederkehrende Sachverhalte, § 204 AO
Ersteinschätzung nach Anordnung0 €Was geprüft wird und wo die Risiken liegen
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zur Betriebsprüfung gefragt wird.

Wie oft wird geprüft?
Nach Größenklasse: Großbetriebe werden lückenlos geprüft, Mittelbetriebe im Schnitt alle zwölf bis fünfzehn Jahre, Kleinbetriebe deutlich seltener. Unabhängig davon kann jederzeit geprüft werden, wenn Auffälligkeiten vorliegen — etwa stark schwankende Ergebnisse oder Kontrollmitteilungen.
Wie lange vorher wird die Prüfung angekündigt?
Die Prüfungsanordnung ergeht regelmäßig zwei bis vier Wochen vor Beginn (§ 197 AO) und nennt Prüfungszeitraum, Steuerarten und den Namen des Prüfers. Eine Verschiebung ist auf begründeten Antrag möglich, etwa bei Urlaub oder Krankheit des Beraters.
Muss die Prüfung im Betrieb stattfinden?
Nein. Nach § 200 Abs. 2 AO kann die Prüfung auch in den Räumen des steuerlichen Beraters stattfinden. Das hält den Betriebsablauf frei und bündelt die Kommunikation an einer Stelle — wir empfehlen es in den meisten Fällen.
Was prüft der Prüfer zuerst?
Vier Bereiche verursachen die meisten Feststellungen: Gesellschafterverhältnisse mit dem Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung, die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben, Rückstellungen und Privatanteile. Bei allen entscheidet nicht die Höhe, sondern ob die Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Was ist die Schlussbesprechung?
Die Erörterung der Feststellungen vor Erstellung des Prüfungsberichts — Sie haben darauf einen Anspruch (§ 201 AO). Es ist der Moment, in dem strittige Punkte noch verhandelbar sind, häufig im Paket. Was hier vereinbart wird, geht in den Bericht ein und wird umgesetzt.
Wie weit reicht der Datenzugriff des Prüfers?
Auf die Buchführungsdaten des Prüfungszeitraums und der in der Anordnung genannten Steuerarten (§ 147 Abs. 6 AO). Der Gesamtbestand Ihrer Daten gehört nicht dazu. Wir bereiten den Export so vor, dass er die Pflicht vollständig erfüllt und nichts darüber hinaus offenlegt.
Was passiert bei einer Hinzuschätzung?
Ist die Buchführung formell mangelhaft, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO) — ein konkreter Fehler muss dafür nicht nachgewiesen werden. Höhe und Methode der Schätzung sind aber angreifbar. Wir prüfen die Kalkulation des Prüfers und setzen ihr eine eigene, belegte Rechnung entgegen.
Kann aus der Prüfung ein Steuerstrafverfahren werden?
Möglich ist es, wenn der Prüfer den Verdacht einer Steuerverkürzung sieht — dann ist er zur Belehrung verpflichtet und die Mitwirkungspflicht endet, wo sie zur Selbstbelastung würde. Ab diesem Punkt übernimmt unsere Rechtsanwältin die Kommunikation. Der Regelfall ist das nicht.
Was kostet die Begleitung?
Ab 999,95 € netto für Vorbereitung, laufende Kommunikation mit dem Prüfer und die Schlussbesprechung. Muss die Buchführung erst aufbereitet oder nacherfasst werden, kommt das gesondert und ebenfalls zum Festpreis hinzu. Die Ersteinschätzung nach Erhalt der Prüfungsanordnung kostet nichts.
Ich bin noch kein Mandant und habe eine Anordnung erhalten.
Dann melden Sie sich mit der Anordnung: Wir sagen im kostenlosen Erstgespräch, was geprüft wird, wo die Risiken liegen und was bis zum Prüfungsbeginn zu tun ist. Die Begleitung ist auch dann möglich, wenn die Buchhaltung der geprüften Jahre von jemand anderem geführt wurde.
Ihre Berufsträger

Wer die Prüfung begleitet.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: eine feste Ansprechperson, im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Verfahrensrecht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertungsfragen der Prüfung: Rückstellungen, Abschreibungen und stille Reserven — und die Dokumentation, mit der jede Entscheidung belegt ist.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Führt die Kommunikation mit dem Prüfer, bereitet Datenzugriff und Unterlagen auf und vertritt Ihre Position in der Schlussbesprechung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einspruch und Aussetzung der Vollziehung und die Vertretung, wenn aus einer Feststellung ein Verfahren nach der AO wird.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften der Außenprüfung im amtlichen Volltext, nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Prüfungssituation klären wir im Mandat.

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Erstgespräch

Ben
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