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Umsatzsteuer · § 46 UStDV

Einen Monat mehr Zeit für Ihre Umsatzsteuer.

Antrag und Sondervorauszahlung durch den beauftragten Steuerberater.

Mit der Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung der Voranmeldung dauerhaft um einen Monat: aus dem 10. des Folgemonats wird der 10. des übernächsten. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11, die im Dezember wieder angerechnet wird — Quartalszahler zahlen nichts.

◆Antrag und Sondervorauszahlung komplett über ELSTER◆Jährliche Anmeldung fristgerecht zum 10. Februar
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
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Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
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Kurz erklärt

Was die Dauerfristverlängerung bringt.

Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung verschieben sich dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46–48 UStDV). Das verschafft Zeit für eine saubere Buchhaltung und Liquidität, weil die Zahlung später fällig wird.

Beantragt wird sie einmal über ELSTER und gilt dann unbefristet. Monatszahler müssen allerdings jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung neu berechnen, anmelden und zahlen — sie wird im Dezember angerechnet.

+1 Monat
WirkungAus dem 10. wird der 10. des übernächsten.
1/11
MonatszahlerSondervorauszahlung aus der Vorjahres-USt.
unbefristet
GeltungKein Neuantrag, Genehmigung stillschweigend.
± 0 €
KostenDie Sondervorauszahlung kommt zurück.
Das Kernstück

Antrag, Sondervorauszahlung, Anrechnung.

Kein Papierkrieg: ein einmaliger Antrag über ELSTER, bei Monatszahlern verbunden mit der Sondervorauszahlung. Danach läuft die Verlängerung dauerhaft.

Schritt 1 · Antrag über ELSTER

Antrag nach amtlichem Datensatz (Vordruck USt 1 H), authentifiziert über ELSTER übermittelt. Papier nur im begründeten Härtefall (§ 48 UStDV).

Einmalig§ 48 UStDV

Schritt 2 · 1/11 berechnen und zahlen

Monatszahler melden ein Elftel der Vorjahres-Umsatzsteuer an und zahlen es bis zum 10. Februar (§ 47 UStDV). Quartalszahler nicht.

Jährlich10. Februar

Schritt 3 · Anrechnung im Dezember

Die Sondervorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV) — ein Pfand, kein verlorenes Geld.

RückflussDezember-VA
!
Der häufigste Fehler: die Sondervorauszahlung vergessen.

Die Genehmigung gilt unbefristet, aber Monatszahler müssen die Sondervorauszahlung jedes Jahr bis zum 10. Februar neu berechnen, anmelden und zahlen. Wer das versäumt, riskiert Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall den Widerruf. Im Mandat berechnet der beauftragte, kooperierende Steuerberater den Betrag aus Ihrer Buchhaltung und behält die Frist im Blick.

Die 1/11-Regel in Zahlen

Sondervorauszahlung — berechnet, gezahlt, angerechnet.

Vereinfachtes Beispiel für einen Monatszahler mit 88.000 € Umsatzsteuer-Vorauszahlungen im Vorjahr. Keine individuelle Beratung.

SchrittRechnungBetrag
1 · Basis VorjahrSumme aller USt-Vorauszahlungen des Vorjahres — Bemessungsgrundlage nach § 47 UStDV88.000 €
2 · Sondervorauszahlung88.000 € ÷ 11, angemeldet und gezahlt bis 10. Februar über ELSTER8.000 €
3 · Anrechnung DezemberIn der Dezember-Voranmeldung von der Zahllast abgezogen (§ 48 Abs. 4), Rest wird erstattet− 8.000 €
Unterm StrichDie Sondervorauszahlung fließt vollständig zurück; sie kostet nur kurzfristig Liquidität± 0 €
§
Der häufigste Rechenfehler.

Für die Folgejahre wird die Summe der Vorjahres-Vorauszahlungen ohne Abzug der bereits angerechneten Sondervorauszahlung angesetzt — der im Dezember verrechnete Betrag ist also wieder hinzuzurechnen (§ 47 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 UStDV). Bei Gründung im Vorjahr wird die Summe auf ein volles Jahr hochgerechnet, bei Gründung im laufenden Jahr geschätzt.

Wer, wann, wie

Monats- oder Quartalszahler — zwei Wege.

Welcher Weg gilt, hängt am Voranmeldungszeitraum und damit an Ihrer Umsatzsteuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG).

PunktMonatszahler · über 9.000 €Quartalszahler · bis 9.000 €
Antragbis 10. Februar, mit Sondervorauszahlungbis 10. April, ohne Sondervorauszahlung
Sondervorauszahlung1/11 der Vorjahres-UStentfällt
Jährliche Wiederholungjedes Jahr zum 10. Februarnicht nötig
Neue Frist, BeispielJanuar-VA erst am 10. MärzQ1-VA erst am 10. Mai
Anrechnungin der Dezember-Voranmeldungentfällt
!
Wochenend-Regel und Zahlungsschonfrist.

Fällt ein Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). Bei Überweisung gilt zusätzlich die dreitägige Zahlungsschonfrist. Wird die Sondervorauszahlung zu spät angemeldet oder gezahlt, fallen 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat an (§ 240 AO). Unter 2.000 € Vorjahres-Umsatzsteuer kann das Finanzamt ganz von Voranmeldungen befreien — dann ist keine Verlängerung nötig.

Wann sie sich lohnt

Nicht für jeden sinnvoll — ehrlich geprüft.

Der entscheidende Punkt ist nicht die Höhe des Umsatzes, sondern die Richtung: Zahllast oder Vorsteuerüberschuss.

Lohnt sich
Regelmäßige Zahllast
Der Regelfall für operativ tätige GmbHs, UGs und Selbstständige.
  • Echter Zahlungsaufschub: die Zahllast wird einen Monat später fällig.
  • Mehr Zeit: die Buchhaltung des Vormonats ist am 10. selten fertig.
  • Dauerhaft: der Vorteil wirkt Monat für Monat, nicht einmalig.
  • Kostenneutral: die Sondervorauszahlung kommt im Dezember zurück.
Selten sinnvoll
Vorsteuerüberschuss
Wer regelmäßig Erstattungen bekommt, wartet länger auf sein Geld.
  • Hohe Investitionen: Vorsteuer übersteigt die Umsatzsteuer dauerhaft.
  • Export und Reverse Charge: überwiegend steuerfreie Ausgangsumsätze.
  • Folge: die Erstattung kommt einen Monat später.
  • Dann ist der Verzicht zu prüfen — formlose Abmeldung genügt.
Dauerfristverlängerung in Zahlen

Drei Eckwerte, die alles bestimmen.

Aufschub, Sondervorauszahlung, Stichtag — diese drei Werte bestimmen die Dauerfristverlängerung von der Anmeldung bis zur Anrechnung.

Mehr Zeit

Abgabe und Zahlung der Voranmeldung verschieben sich dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, § 46 UStDV).

Aufschub+1 Monat

Sondervorauszahlung

Nur Monatszahler: ein Elftel der Vorjahressumme, jährlich neu (§ 47 UStDV), im Dezember angerechnet.

Betrag1/11

Stichtag

Antrag und Sondervorauszahlung bis 10. Februar, Quartalszahler bis 10. April; Wochenend-Regel nach § 108 AO.

Frist10. Februar
So läuft es ab

Von der Prüfung zur laufenden Verwaltung.

Ihr Aufwand: einmal vollständigen und sicheren Zugang geben. Antrag, Berechnung und Anmeldung übernimmt der beauftragte, kooperierende Steuerberater im Mandat.

Start
1

Zahlertyp und Nutzen prüfen

Der beauftragte Steuerberater klärt, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind und ob die Verlängerung zu Ihrem Cashflow passt.

kostenlosSichtung
Berechnung
2

Sondervorauszahlung rechnen

Aus den Vorjahres-Vorauszahlungen wird das Elftel ermittelt — inklusive Hinzurechnung der angerechneten Vorjahres-Sondervorauszahlung.

§ 47 UStDV1/11
Antrag
3

Über ELSTER anmelden

Vordruck USt 1 H authentifiziert übermittelt, Sondervorauszahlung angemeldet und gezahlt — fristgerecht zum 10. Februar.

§ 48 UStDVELSTER
Dezember
4

Anrechnung sicherstellen

In der Dezember-Voranmeldung wird die Sondervorauszahlung abgezogen; ein Erstattungsbetrag kommt zurück.

§ 48 Abs. 4Rückfluss
Laufend
5

Jährlich wiederholen

Jedes Jahr neu berechnet und angemeldet — im laufenden Mandat mit dem beauftragten Steuerberater.

FestpreisMonitoring
!
Die vier teuersten Fehler.

Sondervorauszahlung vergessen — Säumniszuschläge und möglicher Widerruf. Falsch gerechnet — die angerechnete Vorjahres-Sondervorauszahlung nicht wieder hinzugerechnet. Anrechnung übersehen — im Dezember nicht abgezogen, also zu viel gezahlt. Trotz dauerhaftem Vorsteuerüberschuss beibehalten — Erstattungen kommen unnötig später.

Laufend verwaltet · Wechsel jederzeit

Einmal einrichten — nie wieder daran denken.

Der Antrag ist schnell gestellt; der eigentliche Aufwand ist die jährliche Sondervorauszahlung. Genau das übernimmt der beauftragte Steuerberater im laufenden Mandat.

Nahtloser Wechsel

Der beauftragte Steuerberater fordert Daten und Unterlagen bei der alten Kanzlei an und führt eine bestehende Verlängerung ohne Unterbrechung fort.

Übergabe
Fristen automatisch

Sondervorauszahlung jedes Jahr rechtzeitig berechnet und angemeldet durch den beauftragten Steuerberater.

Monitoring
Verzicht und Widerruf

Ändert sich die Lage, meldet der beauftragte Steuerberater die Verlängerung formlos ab — Sie bleiben flexibel.

flexibel
Im laufenden Mandat

Antrag, jährliche Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Dezember-Anrechnung übernimmt der beauftragte Steuerberater zum vorab vereinbarten Festpreis. Alles über ELSTER und das Mandantenportal, bundesweit.

Häufige Fragen

Was zur Dauerfristverlängerung gefragt wird.

Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Eine dauerhafte Verlängerung der Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46–48 UStDV). Aus dem 10. des Folgemonats wird der 10. des übernächsten Monats — für alle künftigen Voranmeldungen, solange die Verlängerung gilt.
Was ist die Sondervorauszahlung und wie wird sie berechnet?
Ein Elftel der Summe aller Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV), fällig nur bei Monatszahlern. Bei 88.000 € Vorjahres-Vorauszahlungen sind das 8.000 €. Der Betrag wird in der Dezember-Voranmeldung wieder angerechnet und ist damit im Ergebnis kostenneutral.
Bis wann muss ich sie beantragen?
Monatszahler bis zum 10. Februar, zusammen mit der Anmeldung und Zahlung der Sondervorauszahlung. Quartalszahler bis zum 10. April, ohne Sondervorauszahlung. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO).
Muss ich die Verlängerung jedes Jahr neu beantragen?
Nein, die Genehmigung gilt unbefristet bis zum Widerruf oder Verzicht. Monatszahler müssen aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung neu berechnen, anmelden und zahlen — wird das versäumt, drohen Säumniszuschläge und der Widerruf.
Muss ich auf die Genehmigung warten?
Nein. Die Genehmigung erfolgt stillschweigend: Sie können die verlängerte Frist nutzen, sobald der Antrag übermittelt und bei Monatszahlern die Sondervorauszahlung entrichtet ist. Das Finanzamt kann den Antrag ablehnen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint (§ 46 S. 2 UStDV).
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet?
In der letzten Voranmeldung des Kalenderjahres, also regelmäßig in der Dezember-Voranmeldung (§ 48 Abs. 4 UStDV). Übersteigt sie die Zahllast, wird der Rest erstattet oder aufgerechnet (§ 226 AO).
Für wen lohnt sich die Verlängerung nicht?
Für Unternehmen mit dauerhaftem Vorsteuerüberschuss: Wer regelmäßig Erstattungen erhält — bei hohen Investitionen, Export oder Reverse Charge — bekommt sein Geld durch die Verzögerung später. Dann prüft der beauftragte Steuerberater, ob ein Verzicht sinnvoller ist.
Wie wird der Antrag gestellt?
Elektronisch und authentifiziert über ELSTER nach amtlichem Datensatz, Vordruck USt 1 H (§ 48 UStDV). Papier ist nur im Härtefall zulässig. Der beauftragte Steuerberater übermittelt den Antrag, berechnet die Sondervorauszahlung und meldet sie mit an.
Geht das auch rückwirkend?
Nur eingeschränkt: Die Verlängerung wirkt grundsätzlich ab dem Voranmeldungszeitraum, für den sie fristgerecht beantragt wurde. Beim unterjährigen Wechsel prüft der beauftragte Steuerberater, ob und ab wann sich der Antrag noch lohnt, und führt eine bestehende Verlängerung nahtlos fort.
Kooperierende Berufsträger

Ihre Fristen, persönlich verantwortet.

Beauftragen Sie Antrag und Sondervorauszahlung, verantworten diese kooperierenden Berufsträger sie namentlich und mit eigener Berufshaftung. Das Mandat besteht unmittelbar mit dem jeweiligen Berufsträger.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet bei Beauftragung die umsatzsteuerliche Beurteilung und Sonderfälle bei der Bemessung der Sondervorauszahlung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Stellt als kooperierender Steuerberater den Antrag über ELSTER, berechnet und meldet die Sondervorauszahlung und überwacht die Anrechnung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin Einspruch und Klärung, wenn das Finanzamt eine Verlängerung ablehnt oder widerruft.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Verlängerung steht.

Gesetzliche Frist, jährliche Sondervorauszahlung, förmliches Verfahren und korrekte Anrechnung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Rechenbeispiel ist vereinfacht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Steuerberater.

Einen Monat mehr Zeit?Antrag über ELSTER · 1/11 berechnet · durch den beauftragten Steuerberater
Erstgespräch

Ben
Ben
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