Einen Monat mehr Zeit für Ihre Umsatzsteuer.
Mit der Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung der Voranmeldung dauerhaft um einen Monat: aus dem 10. des Folgemonats wird der 10. des übernächsten. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11, die im Dezember wieder angerechnet wird — Quartalszahler zahlen nichts.
Was die Dauerfristverlängerung bringt.
Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung verschieben sich dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46–48 UStDV). Das verschafft Zeit für eine saubere Buchhaltung und Liquidität, weil die Zahlung später fällig wird.
Beantragt wird sie einmal über ELSTER und gilt dann unbefristet. Monatszahler müssen allerdings jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung neu berechnen, anmelden und zahlen — sie wird im Dezember angerechnet.
Antrag, Sondervorauszahlung, Anrechnung.
Kein Papierkrieg: ein einmaliger Antrag über ELSTER, bei Monatszahlern verbunden mit der Sondervorauszahlung. Danach läuft die Verlängerung dauerhaft.
Schritt 1 · Antrag über ELSTER
Antrag nach amtlichem Datensatz (Vordruck USt 1 H), authentifiziert über ELSTER übermittelt. Papier nur im begründeten Härtefall (§ 48 UStDV).
Einmalig§ 48 UStDVSchritt 2 · 1/11 berechnen und zahlen
Monatszahler melden ein Elftel der Vorjahres-Umsatzsteuer an und zahlen es bis zum 10. Februar (§ 47 UStDV). Quartalszahler nicht.
Jährlich10. FebruarSchritt 3 · Anrechnung im Dezember
Die Sondervorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV) — ein Pfand, kein verlorenes Geld.
RückflussDezember-VADie Genehmigung gilt unbefristet, aber Monatszahler müssen die Sondervorauszahlung jedes Jahr bis zum 10. Februar neu berechnen, anmelden und zahlen. Wer das versäumt, riskiert Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall den Widerruf. Wir setzen die Frist automatisch und berechnen den Betrag aus Ihrer Buchhaltung.
Sondervorauszahlung — berechnet, gezahlt, angerechnet.
Vereinfachtes Beispiel für einen Monatszahler mit 88.000 € Umsatzsteuer-Vorauszahlungen im Vorjahr. Keine individuelle Beratung.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 · Basis Vorjahr | Summe aller USt-Vorauszahlungen des Vorjahres — Bemessungsgrundlage nach § 47 UStDV | 88.000 € |
| 2 · Sondervorauszahlung | 88.000 € ÷ 11, angemeldet und gezahlt bis 10. Februar über ELSTER | 8.000 € |
| 3 · Anrechnung Dezember | In der Dezember-Voranmeldung von der Zahllast abgezogen (§ 48 Abs. 4), Rest wird erstattet | − 8.000 € |
| Unterm Strich | Die Sondervorauszahlung fließt vollständig zurück; sie kostet nur kurzfristig Liquidität | ± 0 € |
Für die Folgejahre wird die Summe der Vorjahres-Vorauszahlungen ohne Abzug der bereits angerechneten Sondervorauszahlung angesetzt — der im Dezember verrechnete Betrag ist also wieder hinzuzurechnen (§ 47 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 UStDV). Bei Gründung im Vorjahr wird die Summe auf ein volles Jahr hochgerechnet, bei Gründung im laufenden Jahr geschätzt.
Monats- oder Quartalszahler — zwei Wege.
Welcher Weg gilt, hängt am Voranmeldungszeitraum und damit an Ihrer Umsatzsteuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG).
| Punkt | Monatszahler · über 9.000 € | Quartalszahler · bis 9.000 € |
|---|---|---|
| Antrag | bis 10. Februar, mit Sondervorauszahlung | bis 10. April, ohne Sondervorauszahlung |
| Sondervorauszahlung | 1/11 der Vorjahres-USt | entfällt |
| Jährliche Wiederholung | jedes Jahr zum 10. Februar | nicht nötig |
| Neue Frist, Beispiel | Januar-VA erst am 10. März | Q1-VA erst am 10. Mai |
| Anrechnung | in der Dezember-Voranmeldung | entfällt |
Fällt ein Stichtag auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). Bei Überweisung gilt zusätzlich die dreitägige Zahlungsschonfrist. Wird die Sondervorauszahlung zu spät angemeldet oder gezahlt, fallen 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat an (§ 240 AO). Unter 2.000 € Vorjahres-Umsatzsteuer kann das Finanzamt ganz von Voranmeldungen befreien — dann ist keine Verlängerung nötig.
Nicht für jeden sinnvoll — wir prüfen es ehrlich.
Der entscheidende Punkt ist nicht die Höhe des Umsatzes, sondern die Richtung: Zahllast oder Vorsteuerüberschuss.
- Echter Zahlungsaufschub: die Zahllast wird einen Monat später fällig.
- Mehr Zeit: die Buchhaltung des Vormonats ist am 10. selten fertig.
- Dauerhaft: der Vorteil wirkt Monat für Monat, nicht einmalig.
- Kostenneutral: die Sondervorauszahlung kommt im Dezember zurück.
- Hohe Investitionen: Vorsteuer übersteigt die Umsatzsteuer dauerhaft.
- Export und Reverse Charge: überwiegend steuerfreie Ausgangsumsätze.
- Folge: die Erstattung kommt einen Monat später.
- Dann prüfen wir den Verzicht — formlose Abmeldung genügt.
Drei Eckwerte, die alles bestimmen.
Aufschub, Sondervorauszahlung, Stichtag — alle drei behalten wir von der Anmeldung bis zur Anrechnung im Griff.
Mehr Zeit
Abgabe und Zahlung der Voranmeldung verschieben sich dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, § 46 UStDV).
Aufschub+1 MonatSondervorauszahlung
Nur Monatszahler: ein Elftel der Vorjahressumme, jährlich neu (§ 47 UStDV), im Dezember angerechnet.
Betrag1/11Stichtag
Antrag und Sondervorauszahlung bis 10. Februar, Quartalszahler bis 10. April; Wochenend-Regel nach § 108 AO.
Frist10. FebruarVon der Prüfung zur laufenden Verwaltung.
Ihr Aufwand: Zugang geben. Den Rest übernehmen wir.
Zahlertyp und Nutzen prüfen
Wir klären, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind und ob die Verlängerung zu Ihrem Cashflow passt.
Sondervorauszahlung rechnen
Aus den Vorjahres-Vorauszahlungen ermitteln wir das Elftel — inklusive Hinzurechnung der angerechneten Vorjahres-Sondervorauszahlung.
Über ELSTER anmelden
Vordruck USt 1 H authentifiziert übermittelt, Sondervorauszahlung angemeldet und gezahlt — fristgerecht zum 10. Februar.
Anrechnung sicherstellen
In der Dezember-Voranmeldung ziehen wir die Sondervorauszahlung ab; ein Erstattungsbetrag kommt zurück.
Jährlich wiederholen
Jedes Jahr neu berechnet, angemeldet und überwacht — keine verpasste Frist, kein Säumniszuschlag, kein Widerruf.
Sondervorauszahlung vergessen — Säumniszuschläge und möglicher Widerruf. Falsch gerechnet — die angerechnete Vorjahres-Sondervorauszahlung nicht wieder hinzugerechnet. Anrechnung übersehen — im Dezember nicht abgezogen, also zu viel gezahlt. Trotz dauerhaftem Vorsteuerüberschuss beibehalten — Erstattungen kommen unnötig später.
Einmal einrichten — nie wieder daran denken.
Der Antrag ist schnell gestellt; der eigentliche Aufwand ist die jährliche Sondervorauszahlung. Genau das übernehmen wir dauerhaft.
Wir holen Daten und Unterlagen bei der alten Kanzlei ab und führen eine bestehende Verlängerung ohne Unterbrechung fort.
Sondervorauszahlung jedes Jahr rechtzeitig berechnet, angemeldet und gezahlt — kein Widerruf.
Ändert sich die Lage, melden wir die Verlängerung formlos ab — Sie bleiben flexibel.
Antrag, jährliche Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Dezember-Anrechnung sind im Festpreis enthalten — kein Preis pro Jahr. Alles über ELSTER und das Mandantenportal, bundesweit.
Was zur Dauerfristverlängerung gefragt wird.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Was ist die Sondervorauszahlung und wie wird sie berechnet?
Bis wann muss ich sie beantragen?
Muss ich die Verlängerung jedes Jahr neu beantragen?
Muss ich auf die Genehmigung warten?
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet?
Für wen lohnt sich die Verlängerung nicht?
Wie wird der Antrag gestellt?
Geht das auch rückwirkend?
Ihre Fristen, persönlich verantwortet.
Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.
Verantwortet die umsatzsteuerliche Beurteilung und Sonderfälle bei der Bemessung der Sondervorauszahlung.
fabian.klement@onlinebilanz.deStellt den Antrag über ELSTER, berechnet und meldet die Sondervorauszahlung und überwacht die Anrechnung.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Einspruch und Klärung, wenn das Finanzamt eine Verlängerung ablehnt oder widerruft.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Verlängerung steht.
Frist, Sondervorauszahlung, Verfahren und Anrechnung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Rechenbeispiel ist vereinfacht. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Antrag bereiten wir persönlich vor.





