Der Jahrgang mit Wachstumschancengesetz und Mindeststeuer.
2024 war das Wahlrechte-Jahr. Wachstumschancengesetz bringt erweiterte Sonderabschreibung und degressive AfA zurück, MinStG wird erstmals angewendet, E-Rechnungspflicht ab 2025 muss vorbereitet werden. Wir nutzen alle Wahlrechte zu Ihren Gunsten — handwerklich sauber dokumentiert.
Jahrgang 2024: Frist läuft am 31.12.2025.
Sie haben noch Zeit — aber wenig. Wir empfehlen Aufstellung bis spätestens Q3 2025, dann bleibt Puffer für Offenlegung. Inklusive Beratung zu Wachstumschancengesetz-Wahlrechten und MinStG-Erstanwendung.
Was diesen Jahrgang einzigartig macht.
2024 brachte das Wachstumschancengesetz, die Erstanwendung des MinStG und die Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht. Die wichtigsten Themen:
Degressive AfA wieder möglich
Wachstumschancengesetz: 20 % degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen 31.03.2024 und 31.12.2024. Wahlrecht je Wirtschaftsgut prüfen.
Sonderabschreibung § 7g erhöht
Sonderabschreibung von 20 % auf 40 % erhöht (für Anschaffungen 2024 in kleineren KMU). Investitionsabzugsbetrag-Auflösung mitprüfen.
Mindeststeuergesetz Erstanwendung
MinStG erstmals anzuwenden für Konzerne mit Umsatz ≥ 750 Mio €. Country-by-Country-Reporting, Top-Up-Tax-Berechnung, ausführliche Anhangangaben.
Inflationsausgleichsprämie bis 31.12.2024
3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei zahlbar bis 31.12.2024. Letzte Möglichkeit, den Restbetrag steuerfrei an Mitarbeiter auszuzahlen.
E-Rechnungspflicht Vorbereitung
Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. 2024er-Anhang erwähnenswert wenn Software-Migration läuft oder Umstellungsaufwand wesentlich.
Photovoltaik-Anlagen Steuerfrei
Bis 30 kW: einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), umsatzsteuerlicher Nullsatz. Bei Bilanzierern dennoch Aktivierung geboten — saubere Trennung zwischen Steuer- und Handelsbilanz.
Was wir für den Jahrgang 2024 übernehmen.
Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten aus 2024 — inkl. Abstimmung etwaiger Sonderbuchungen des Jahrgangs.
Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller jahresspezifischen Sonderposten.
Vollständiger Anhang mit allen relevanten Pflichtangaben für den Jahrgang 2024.
XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — passende Taxonomie für 2024.
Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).
Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2024.
Bestandsaufnahme & Festpreis
Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten für 2024, klären welche Sonderposten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.
Aufbereitung & Rückfragen
Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Sonderposten in kurzen Rückfrage-Runden.
Bilanz, GuV & Anhang
Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Pflichtangaben.
E-Bilanz, Offenlegung, Fertig
Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.
jakob.roess@onlinebilanz.deVerantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deFragen zum Jahrgang 2024.
Bis wann muss der Jahresabschluss 2024 spätestens offengelegt werden?+
Wann lohnt sich die degressive AfA für 2024-Anschaffungen?+
Sind wir vom MinStG betroffen?+
Müssen wir die Sonder-AfA § 7g 2024 nutzen?+
Wie wirkt sich die Inflationsausgleichsprämie auf den 2024er-Abschluss aus?+
Was kostet der Abschluss 2024?+
2024 abschließen. Mit allen Wahlrechten optimal genutzt.
Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Inkl. Beratung zu degressiver AfA, Sonder-AfA und MinStG-Erstanwendung.

