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Jährlich überprüft · Stand 08/2026

Compliance & Integrität.

Wir arbeiten mit fremden Zahlen und fremdem Vertrauen. Deshalb ist unser Compliance-System keine Zierde, sondern Voraussetzung: berufsrechtlich gebunden, dokumentiert und überprüfbar — hier nachlesbar in vierzehn Kapiteln.

  • Vorbehaltsaufgaben nur durch BerufsträgerBeratung erbringen nur zugelassene StB, WP und RA.
  • Vier-Augen-Prinzip bei jedem AbschlussKI-Vorschläge werden geprüft, nie ungeprüft übernommen — mit versioniertem Audit-Trail.
  • Hinweisgeberschutz nach HinSchGInterne Meldestelle eingerichtet, Vertraulichkeit zugesichert, Repressalien ausgeschlossen.
Compliance-Organisation

Vier Säulen, direkt beim Vorstand.

Die Compliance-Funktion ist keiner Fachabteilung zugeordnet, sondern unmittelbar dem Vorstand unterstellt. Das verhindert, dass Prüfung und operatives Interesse in einer Hand liegen.

01SäulePrävention

Richtlinien, jährliche Risikoanalyse, verpflichtende Schulungen und laufende Awareness-Maßnahmen für alle Beteiligten.

02SäuleErkennung

Interne Kontrollen, Monitoring der Geschäftsbeziehungen und ein vertrauliches Hinweisgebersystem nach HinSchG.

03SäuleReaktion

Untersuchung, arbeitsrechtliche Konsequenzen, Behebung der Ursache und — wo geboten — Meldung an die Behörde.

04SäuleBerichterstattung

Quartalsweises Reporting an den Vorstand, jährliche Wirksamkeitsprüfung, Ad-hoc-Meldung bei akuten Vorfällen.

Die Erklärung im Detail

Vierzehn Kapitel, nachlesbar.

Diese Erklärung gilt für alle Vorstandsmitglieder, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und kooperierenden Berufsträger der OnlineBilanz AG i. G. sowie für alle über onlinebilanz.de erbrachten Leistungen.

01

Grundsatz & Geltungsbereich

OnlineBilanz bekennt sich zu rechtskonformem, integrem und transparentem Geschäftsverhalten. Diese Erklärung beschreibt die organisatorischen und berufsrechtlichen Maßnahmen, mit denen wir die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen — insbesondere StBerG, GwG, HinSchG, GoBD, DSGVO und der EU-KI-Verordnung.

Sie gilt verbindlich für alle Vorstandsmitglieder, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und kooperierenden Berufsträger sowie für alle über onlinebilanz.de erbrachten Dienstleistungen. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt und werden arbeitsrechtlich verfolgt.

02

Berufsrechtliche Bindung

§ 3 StBerG · RDG

Steuer- und Rechtsberatung im Sinne des § 3 StBerG bzw. RDG wird ausschließlich durch zugelassene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte erbracht. Diese unterliegen der Aufsicht ihrer jeweiligen Kammer und sind an folgende Regelwerke gebunden:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie DVStB
  • Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) und StBVV
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), BORA und RVG
  • Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und Berufssatzung der WPK
Klare Abgrenzung

OnlineBilanz selbst erbringt keine Beratung im Sinne des § 3 StBerG. Wir stellen Software und Organisation bereit. Das Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Mandant und dem zuständigen Berufsträger, der persönlich und berufshaftpflichtversichert verantwortlich ist.

03

Verschwiegenheit

§ 57 StBerG · § 203 StGB

Alle an der Mandatsbearbeitung Beteiligten sind zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet — auch über das Ende eines Mandats und des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.

Gesetzliche Grundlage§ 57 StBerG · § 203 StGB · Art. 5 DSGVO
GeltungVorstand, Mitarbeitende, Berufsträger, Auftragsverarbeiter
DauerUnbefristet — auch nach Ausscheiden
VerpflichtungSchriftliche Erklärung beim Onboarding, jährlich bestätigt
VerstoßStrafbar nach § 203 StGB · arbeitsrechtliche Konsequenzen
04

Geldwäscheprävention

§§ 2, 4 GwG

Steuerberater zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG zu den Verpflichteten. OnlineBilanz unterstützt die kooperierenden Berufsträger bei der Erfüllung ihrer Pflichten und unterhält ein eigenes risikobasiertes Präventionssystem.

  • Risikoanalyse nach § 5 GwG — mindestens jährlich aktualisiert
  • Identifizierung von Mandanten und wirtschaftlich Berechtigten (KYC)
  • Fortlaufendes Monitoring der Geschäftsbeziehung, nicht nur bei Aufnahme
  • Aufzeichnung und Aufbewahrung nach § 8 GwG über fünf Jahre
  • Verdachtsmeldung an die FIU über das Portal goAML — ohne Vorankündigung an den Betroffenen
Geldwäschebeauftragter

Sobald OnlineBilanz selbst die Verpflichtetenstellung nach § 2 GwG erlangt, wird ein Geldwäschebeauftragter nach § 7 GwG bestellt und der Aufsichtsbehörde angezeigt. Bis dahin werden die GwG-Pflichten durch die kooperierenden Berufsträger im Rahmen ihres Mandats wahrgenommen.

05

Hinweisgeberschutz

HinSchG

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Hinweise werden vertraulich behandelt und ausschließlich den mit der Bearbeitung betrauten Personen zugänglich gemacht. Anonyme Meldungen sind möglich und werden gleichwertig bearbeitet.

Interne Meldestellehinweis@onlinebilanz.de
Externe MeldestellenBundesamt für Justiz · BaFin · Datenschutzbehörden
EingangsbestätigungInnerhalb von 7 Tagen
RückmeldungInnerhalb von 3 Monaten zum Bearbeitungsstand
AnonymitätMöglich — auf Wunsch ohne Angabe der Identität
Schutz vor Repressalien

Hinweisgebende Personen genießen den vollständigen Schutz nach §§ 33 ff. HinSchG. Benachteiligungen — Kündigung, Versetzung, Nichtbeförderung oder Ausgrenzung — werden disziplinarisch und arbeitsrechtlich verfolgt. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

06

Interessenkonflikte

§ 6 BOStB

Vor jeder Mandatsannahme prüfen wir mögliche Interessenkollisionen. Bei widerstreitenden Interessen wird das Mandat abgelehnt oder — bei späterem Auftreten — niedergelegt. Persönliche Beziehungen, Beteiligungen und Zuwendungen sind anzeigepflichtig.

  • Vorabprüfung jedes neuen Mandats gegen den bestehenden Mandantenbestand
  • Anzeigepflicht für Beteiligungen, Nebentätigkeiten und Zuwendungen über 50 €
  • Mandatsniederlegung bei nicht heilbarer Kollision — auch wenn wirtschaftlich nachteilig
  • Trennung von Beratung und Prüfung, wo berufsrechtlich geboten
07

Anti-Korruption

§§ 299, 331 ff. StGB

Wir dulden keinerlei Form von Bestechung oder Bestechlichkeit — weder im Geschäftsverkehr mit Privaten noch gegenüber Amtsträgern. Zuwendungen sind transparent zu dokumentieren und unterliegen festen Wertgrenzen.

Bis 50 €Genehmigungsfrei, dokumentationspflichtig
50 – 200 €Genehmigung durch Vorgesetzte erforderlich
Über 200 €Genehmigung durch den Vorstand · Eintragung im Register
Bargeld & GutscheineGrundsätzlich untersagt — ohne Ausnahme
AmtsträgerNur protokollarische Aufmerksamkeiten, keine Einladungen
08

GoBD & Aufbewahrung

§ 147 AO · GoBD

Die Verarbeitung steuerrelevanter Daten erfolgt GoBD-konform. Belege und Buchführungsdaten werden unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar archiviert — inklusive vollständiger Verfahrensdokumentation.

Buchungsbelege10 Jahre · § 147 Abs. 3 AO
Handels- & Geschäftsbriefe6 Jahre
Lohnunterlagen6 Jahre
VerfahrensdokumentationLaufend gepflegt, versioniert
SpeicherortRechenzentren in Deutschland · ISO 27001 zertifiziert
DatenexportJederzeit als DATEV-Buchungsstapel abrufbar
09

Datenschutz & IT-Sicherheit

DSGVO · BDSG

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO und BDSG. Technische und organisatorische Maßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und werden regelmäßig überprüft.

  • Datenschutzbeauftragter bestellt — erreichbar unter datenschutz@onlinebilanz.de
  • Verschlüsselung in transit (TLS 1.3) und at rest (AES-256)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Mitarbeitenden- und Mandantenkonten
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit allen externen Dienstleistern nach Art. 28 DSGVO
  • Hosting ausschließlich in Deutschland — keine Verarbeitung außerhalb der EU, kein US CLOUD Act
  • Meldung von Datenschutzvorfällen innerhalb von 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO
10

KI-Governance

EU-KI-Verordnung

Unsere KI ist von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entwickelt und wird ausschließlich als Assistenzsystem eingesetzt. Sie erfasst, ordnet zu und rechnet — sie entscheidet nicht.

  • Kennzeichnung: Jeder KI-generierte Vorschlag ist als solcher erkennbar
  • Menschliche Aufsicht: Kein Vorschlag wird ohne Freigabe wirksam
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Position mit Quelle, Rechtsgrundlage und Begründung
  • Keine Trainingsnutzung: Mandantendaten fließen nicht in externe Modelle
  • Dokumentierte Prozesse: Änderungen an der Fachlogik werden versioniert und freigegeben
  • Fachliche Verantwortung für die Regeln liegt beim Berufsträger, nicht bei der Entwicklung
11

Qualitätssicherung

§ 57a WPO

Jeder mit KI-Assistenz vorbereitete Jahresabschluss, der in unserer Verantwortung festgestellt wird, wird durch einen zugelassenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft und unterzeichnet. Das Vier-Augen-Prinzip gilt verbindlich.

  • Vier-Augen-Prinzip bei jedem Abschluss in unserer Verantwortung
  • Stichprobenkontrollen der KI-Vorschläge durch Berufsträger, dokumentiert
  • Versionierter Audit-Trail aller Eingaben, Änderungen und Freigaben
  • Plausibilitätsprüfung vor jeder Übermittlung an das Finanzamt
  • Externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO bzw. Kammerprüfung
12

Schulung & Awareness

Alle Mitarbeitenden absolvieren beim Onboarding eine Compliance-Grundschulung. Ergänzend führen wir zielgruppenspezifische Trainings durch — Lernzeit ist Arbeitszeit, nicht Freizeit.

OnboardingCompliance · Datenschutz · Verschwiegenheitserklärung
GwG-SchulungJährlich, für alle mit Mandantenkontakt
IT-SicherheitHalbjährlich, inklusive Phishing-Simulationen
KI-NutzungBei Einführung und nach jeder wesentlichen Änderung
BerufsträgerPflichtfortbildung gemäß Kammerordnung — Kosten übernehmen wir
13

Prüfung & Reporting

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems wird mindestens jährlich überprüft. Der Vorstand lässt sich quartalsweise berichten; bei akuten Vorfällen unverzüglich.

  • Quartalsberichte an den Vorstand mit Kennzahlen und offenen Punkten
  • Jährlicher Compliance-Bericht an den Aufsichtsrat
  • Externe Audits durch Kammern und Wirtschaftsprüfer
  • Ad-hoc-Reporting bei meldepflichtigen Vorfällen — ohne Verzögerung
  • Nachverfolgung jeder Maßnahme bis zur dokumentierten Behebung
14

Lieferanten & Partner

Unsere Standards gelten nicht nur intern. Wer für uns oder mit uns arbeitet, wird darauf verpflichtet — ein Verstoß beim Dienstleister ist unser Problem, nicht seines allein.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Dienstleister, der Daten berührt
  • Prüfung des Serverstandorts vor Beauftragung — Verarbeitung in der EU ist Voraussetzung
  • Verschwiegenheitsverpflichtung für freie Mitarbeitende und Partner
  • Kündigungsrecht bei Compliance-Verstoß, ohne Frist
  • Keine Weitergabe von Mandantendaten an Dritte ohne Rechtsgrundlage und Information
Verstöße melden

Wer etwas bemerkt, soll es sagen.

Wer Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt — als Mitarbeitende, Mandant, Partner oder Außenstehender — ist aufgerufen, diesen zu melden. Jeder Hinweis wird von einem Menschen gelesen und beantwortet.

Meldestelle nach HinSchG Vertraulicher Hinweis

Für Meldungen zu Rechtsverstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Vertraulich, auf Wunsch anonym — mit Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen.

hinweis@onlinebilanz.deZugänglich nur für die mit der Bearbeitung betrauten Personen
Allgemein Compliance-Anfrage

Für Fragen zu dieser Erklärung, Nachweisen, Auftragsverarbeitungsverträgen oder berufsrechtlichen Zulassungen — auch von Mandanten und Geschäftspartnern.

compliance@onlinebilanz.deAn den Vorstand · OnlineBilanz AG i. G.
Keine Nachteile durch eine Meldung. Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind nach §§ 33 ff. HinSchG unzulässig und werden bei uns arbeitsrechtlich verfolgt — unabhängig davon, ob sich der Hinweis am Ende bestätigt. Darunter fallen Kündigung, Nichtverlängerung, Versetzung, Gehaltskürzung, entzogene Aufgaben, übergangene Beförderung, schlechtere Beurteilung sowie jede Form von Ausgrenzung im Team. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber: Tritt nach einer Meldung eine Benachteiligung ein, müssen wir belegen, dass sie einen anderen Grund hat. Der Schutz gilt ebenso für Personen, die eine Meldung unterstützen, sowie für Kolleginnen, Kollegen und Angehörige, die mit der hinweisgebenden Person in Verbindung stehen. Wir behandeln jede Meldung als Anlass zur Prüfung, nicht als Angriff — wer sich meldet, bekommt darüber keine Nachteile, auch nicht in Form eines veränderten Umgangstons.
Nachweise

Unterlagen auf Anfrage.

Zulassungsnachweise der Berufsträger, Auftragsverarbeitungsverträge, Verfahrensdokumentation oder Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung stellen wir Mandanten und Geschäftspartnern auf Anfrage zur Verfügung.

Ben
Ben
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