Schlußbilanz. Sauber abgeschlossen.
Was ist die Schlussbilanz? Sie dokumentiert das Vermögen Ihrer Gesellschaft zum Zeitpunkt eines wesentlichen Einschnitts — Liquidation, Umwandlung, Verschmelzung oder Betriebsaufgabe. Sie bildet die rechtssichere Grundlage für die Abrechnung mit Gläubigern, Gesellschaftern und Finanzamt. Wir stellen sie HGB- und steuerlich konform auf (§ 17 UmwG · § 74 GmbHG · § 11 KStG), inklusive Schlussrechnung und elektronischer Übermittlung.
Drei Anlässe, in denen die Liquidation Pflicht wird.
Der Auslöser ist immer das Ende der werbenden Tätigkeit — die Gesellschaft besteht juristisch weiter, nur mit dem Zweck der Abwicklung.
Gesellschafterbeschluss
Die Gesellschafter beschließen die Auflösung mit qualifizierter Mehrheit (i. d. R. 3/4). Mit Eintrag ins Handelsregister beginnt die Liquidation — der Firmenname trägt ab sofort den Zusatz „i. L.“.
Zeitablauf / Zweckerfüllung
Der Gesellschaftsvertrag sieht ein Ablaufdatum oder einen fest umrissenen Zweck vor. Mit dessen Eintritt endet die werbende Tätigkeit automatisch — die Liquidation folgt von Gesetzes wegen.
Gerichtliche Auflösung
Auf Antrag oder von Amts wegen — z. B. wegen Vermögenslosigkeit, fehlerhafter Gründung oder nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren mit Masseauskehr an die Gesellschafter.
Die Schlussrechnung mit Gläubigern, Gesellschaftern und Finanzamt.
Die Liquidationsbilanz besteht aus zwei Momentaufnahmen: einer Eröffnungsbilanz zum Beginn der Liquidation (§ 71 GmbHG) und einer Schlussbilanz nach vollständiger Verwertung und Gläubigerbefriedigung (§ 74 GmbHG). Dazwischen liegt das Sperrjahr — mindestens ein Jahr Gläubigerschutz, in dem keine Auskehr an die Gesellschafter erfolgen darf.
- Rechtsgrundlage
- §§ 66 ff. · 71 · 74 GmbHG · § 11 KStG
- Wer braucht es
- GmbH · UG · AG · KG · OHG bei Auflösung
- Wer erstellt
- Liquidatoren + Steuerberater
- Sperrjahr
- Mind. 12 Monate ab Gläubigeraufruf
- Häufigkeit
- Eröffnung · laufend · Schluss
In fünf Schritten vom Auflösungsbeschluss zur Löschung.
Wir begleiten Sie durch die gesamte Abwicklung — vom Gläubigeraufruf über das Sperrjahr bis zur Löschung im Handelsregister. Ein fester Ansprechpartner, klare Fristen, keine Überraschungen.
Auflösungsbeschluss & Handelsregister
Wir prüfen Ihren Gesellschafterbeschluss, unterstützen bei der notariellen Beurkundung und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister — inkl. Bestellung der Liquidatoren und Firmenzusatz „i. L.“.
Liquidationseröffnungsbilanz
Aufstellung zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses: Bewertung nach Liquidationswerten (nicht Fortführungswerten), inklusive Erläuterungsbericht und E-Bilanz-Übermittlung.
Gläubigeraufruf & Sperrjahr
Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Sperrjahr startet. Während dieser Zeit werten wir laufend Vermögen, berechnen Rückstellungen und begleiten Ihre Gläubigerkommunikation.
Verwertung & Gläubigerbefriedigung
Anlagevermögen veräußern, Forderungen einziehen, Verbindlichkeiten begleichen. Wir erstellen die Zwischenrechnungen und stimmen sie mit dem Finanzamt ab (§ 11 KStG).
Schlussbilanz & Löschung
Liquidationsschlussbilanz nach § 74 GmbHG, Auskehr an Gesellschafter, letzte Körperschaftsteuer-Erklärung und Antrag auf Löschung im Handelsregister. Damit ist die Gesellschaft juristisch beendet.
Alles, was Sie für einen ordentlichen Abschluss brauchen.
Liquidations-Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz — inklusive Bewertung, Erläuterungsbericht, E-Bilanz und 90 Min. Abwicklungsberatung. Keine versteckten Stundensätze.
Eröffnungsbilanz
Stichtags-Bilanz zum Auflösungsbeschluss, Bewertung nach Liquidationswerten, Erläuterungsbericht.
Schlussbilanz
Nach Sperrjahr und Verwertung: Schlussrechnung nach § 74 GmbHG inklusive Auskehr-Aufstellung.
E-Bilanz & KSt-Erklärung
Elektronische Übermittlung nach § 5b EStG, letzte Körperschaftsteuer nach § 11 KStG.
Gläubigeraufruf
Textentwurf und Veröffentlichung im Bundesanzeiger — inklusive Fristenüberwachung im Sperrjahr.
Abwicklungsberatung
90 Min. persönlich oder digital — Reihenfolge der Verwertung, Steuerfolgen der Auskehr, offene Fragen.
Löschungsantrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, HR-Anmeldung, Archivierung der Unterlagen (10 Jahre).
Was Sie vor dem Beschluss wissen sollten.
Die Fragen, die Gesellschafter uns vor der Auflösung am häufigsten stellen. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch.
Wie lange dauert die gesamte Liquidation?
Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungs- und Schlussbilanz?
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Warum nach Liquidationswerten und nicht Fortführungswerten bewerten?
Was passiert steuerlich bei der Liquidation?
Was umfasst die Liquidationsbilanz?
Was ist mit dem Sperrjahr — wann beginnt es?
Kann ich die Liquidation selbst durchführen?
Sauber abgeschlossen. Bis zur letzten Buchung.
Mit einem Klick buchen Sie das Abwicklungs-Paket — Eröffnungs- und Schlussbilanz, 90 Min. Beratung und vollständige Begleitung bis zur Löschung im Handelsregister.

