Ihre AG — kapitalstark geführt, sauber bilanziert.
Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform für Wachstum und Kapital: eigene juristische Person, Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das Grundkapital in Aktien zerlegt. Der Preis dafür sind 50.000 € Grundkapital, drei Organe und volle Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht. Diesen Teil übernehmen wir — GoBD-konform, auch rückwirkend.
Was eine AG ist.
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist; für Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 €, bei Gründung ist auf jede Aktie mindestens ein Viertel einzuzahlen (§ 7 AktG).
Kennzeichnend ist die Trennung von Eigentum und Leitung: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Diese Verfassung macht die AG attraktiv für Kapitalaufnahme und Investoren — und aufwendiger in Formalien, Abschluss und Offenlegung als jede andere Rechtsform.
Die AG im Vergleich.
Die AG ist die kapitalstärkste Rechtsform mit der strengsten Verfassung. Wann sie passt — und wann GmbH, UG oder GmbH & Co. KG die praktischere Wahl sind.
AG — für Kapital und Wachstum
Höchstes Standing, Kapitalaufnahme über viele Aktionäre, weisungsunabhängiger Vorstand — passend für Investoren und Börsengang. Dafür drei Organe und der höchste Verwaltungsaufwand.
GmbH — der Standard
Haftungsbeschränkung mit weniger Formalien und weisungsgebundener Geschäftsführung. Anteile sind nur notariell übertragbar, breite Kapitalaufnahme daher schwerer.
UG (haftungsbeschränkt)
Der günstigste Einstieg in die Kapitalgesellschaft, mit Rücklagepflicht. Für größere Finanzierungsrunden ist das Kapital zu gering.
GmbH & Co. KG
Haftungsschutz mit transparenter Besteuerung, flexibel bei Entnahmen. Keine handelbaren Anteile und zwei Gesellschaften zu führen.
Immer dann, wenn Sie Kapital von vielen Anteilseignern aufnehmen, Investoren oder Mitarbeiter über Aktien beteiligen oder einen Börsengang vorbereiten wollen — und wenn eine klare Trennung von Eigentum und Leitung gefragt ist. Für kleinere, inhabergeführte Unternehmen ist die GmbH meist praktischer.
Grundkapital, Aktien und die drei Organe.
Zwei Dinge machen die AG aus: ihr in Aktien zerlegtes Grundkapital und ihre Gewaltenteilung zwischen Leitung, Kontrolle und Eigentum.
| Baustein | Was gilt | Funktion |
|---|---|---|
| Grundkapital in Aktien | Nennbetragsaktien ab 1 € oder Stückaktien, bei Gründung mindestens ein Viertel eingezahlt | 50.000 € |
| Vorstand | Leitet die AG eigenverantwortlich und weisungsunabhängig (§ 76 AktG) | Leitung |
| Aufsichtsrat | Bestellt den Vorstand und überwacht ihn, schließt den Anstellungsvertrag (§ 111) | Kontrolle |
| Hauptversammlung | Die Aktionäre entscheiden über Satzung, Gewinnverwendung und Kapital (§ 118) | Eigentum |
Nach § 57 AktG dürfen den Aktionären die Einlagen nicht zurückgewährt werden; ausgeschüttet werden darf grundsätzlich nur der Bilanzgewinn. Verdeckte Vorteile an Aktionäre oder eine überhöhte Vorstandsvergütung lösen schnell steuerliche und haftungsrechtliche Folgen aus.
Zwei Ebenen — Gesellschaft und Aktionär.
Als Kapitalgesellschaft zahlt die AG zunächst selbst auf ihren Gewinn. Eine zweite Ebene kommt erst hinzu, wenn Dividenden an die Aktionäre fließen.
| Steuer | Wen sie trifft | Satz | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | Die AG auf ihren zu versteuernden Gewinn, zzgl. Solidaritätszuschlag | 15 % + 5,5 % | § 1 KStG |
| Gewerbesteuer | Die AG kraft Rechtsform, ohne Freibetrag, je nach Hebesatz der Gemeinde | 7–17 % | § 2 Abs. 2 GewStG |
| Umsatzsteuer | Auf steuerpflichtige Umsätze, mit Voranmeldung und Vorsteuerabzug | 19 % / 7 % | UStG |
| Kapitalertragsteuer | Die Aktionäre bei Ausschüttung einer Dividende | 25 % + SolZ | § 32d EStG |
| Lohnsteuer Vorstand | Die Vorstandsvergütung ist Betriebsausgabe und wird lohnversteuert | Tarif | § 19 EStG |
Gewährt die AG einem Aktionär Vorteile, die ein fremder Dritter nicht erhalten hätte — überhöhte Vorstandsvergütung an einen Aktionär-Vorstand, zinslose Darlehen, überhöhte Mieten —, mindert das den Gewinn nicht (§ 8 Abs. 3 KStG) und wird beim Aktionär wie eine Ausschüttung besteuert. Wir prüfen Verträge und Zahlungen auf Fremdüblichkeit.
Die vier teuersten AG-Fehler.
Alle vier fallen spätestens bei Abschlussprüfung oder Betriebsprüfung auf — dann ist die Korrektur teuer.
Der Jahresabschluss geht nicht fristgerecht ans Unternehmensregister: Ordnungsgeld ab 2.500 €, mit weiteren Nachfristen und steigenden Beträgen bei Wiederholung.
Nicht fremdübliche Bezüge an einen Aktionär-Vorstand wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung.
Wer über die Schwellen des § 267 HGB wächst, braucht plötzlich einen Abschlussprüfer — oft zu spät bemerkt.
Nicht abgeführte Steuern oder verspätete Insolvenzanzeige: der Vorstand haftet mit dem Privatvermögen.
Buchführung, Abschluss, Prüfung und Offenlegung.
Die AG ist voll buchführungspflichtig, eine EÜR ist ausgeschlossen. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen.
Doppelte Buchführung
Alle Geschäftsvorfälle nach §§ 238 ff. HGB doppelt verbucht, Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER, Belegablage unveränderbar und GoBD-konform.
Säule 1laufendJahresabschluss & Prüfung
Bilanz, GuV, Anhang und in der Regel Lagebericht. Mittelgroße und große AGs sind zusätzlich prüfungspflichtig (§ 316 HGB) — wir bereiten die Prüfung prüfungsfest vor.
Säule 2jährlichUnternehmensregister
Der Jahresabschluss ist fristgerecht beim Unternehmensregister offenzulegen, sonst droht ein empfindliches Ordnungsgeld. Wir übernehmen die vollständige Übermittlung für Sie.
Säule 3OffenlegungDie AG entsteht mit notarieller Satzung, Bestellung der Organe und Eintragung ins Handelsregister; bei Sachgründung kommt die Gründungsprüfung (§ 33 AktG) hinzu. Ob geprüft werden muss, entscheidet später § 267 HGB — kleine Gesellschaften sind befreit.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, umwandeln, wechseln oder eine liegengebliebene AG in Ordnung bringen.
Gründung und Anmeldung begleiten
Wir unterstützen bei Satzung, Grundkapital und Aktienstruktur, bei der Gründungsprüfung und der steuerlichen Anmeldung — mit Notar und Gründungsprüfer.
Buchhaltung und Lohn führen
Belege laden Sie einfach ins Portal, wir buchen laufend und sorgfältig, erledigen die monatlichen Voranmeldungen und die vollständige Lohnabrechnung des Vorstands.
Abschluss, Prüfung und Steuern
Wir entwerfen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, bereiten die Abschlussprüfung vor, entwerfen die Erklärungen und übernehmen die Offenlegung.
Gestalten und optimieren
Wir beraten zu Vergütung und Dividende, Thesaurierung und Kapitalerhaltung und begleiten Kapitalmaßnahmen, Beteiligungen und Nachfolge.
Buchhaltung liegen geblieben? Auch das ordnen wir.
Bei der AG fällt spätestens vor der Abschlussprüfung auf, wenn etwas fehlt. Genau dafür sind wir da, bevor Ordnungsgeld, Schätzung oder Haftung drohen.
Wir entwerfen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung nach, bevor das Ordnungsgeldverfahren eskaliert.
Wir buchen offene Jahre nach und erstellen die fehlenden KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen, bevor geschätzt wird.
Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer bisherigen Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was zur AG gefragt wird.
Was ist eine Aktiengesellschaft?
Wie viel Grundkapital braucht eine AG?
Welche Organe hat eine AG?
Wie wird eine AG besteuert?
Muss eine AG ihren Abschluss prüfen lassen?
Ist der Vorstand sozialversicherungspflichtig?
Haftet der Vorstand persönlich?
Was ändert sich bei einer börsennotierten AG?
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden AG rückwirkend übernehmen?
Ihre AG, persönlich betreut.
Kein anonymes Portal: Jahresabschluss, Prüfungsvorbereitung und Offenlegung verantworten die Menschen, die Sie hier sehen.
Verantwortet die vollständige Bilanzierung und umfassende Prüfungssicherheit: Bilanz, Anhang und Lagebericht sowie die sorgfältige Vorbereitung der jährlichen Abschlussprüfung.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Steuerbilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und die Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Satzung und Gründungsformalien, Organbestellung und Hauptversammlung, Organhaftung sowie Ordnungsgeldverfahren.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Aktienrechtliche Grundlagen, handelsrechtliche Bilanzpflichten und ertragsteuerliche Besteuerung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Hebesätze und Größenklassen ändern sich; die konkrete Belastung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.





