hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Stiftung · §§ 80 ff. BGB

Stiftung — dauerhaft wirken, sicher verwaltet.

Grundstock erhalten, Erträge zweckgerecht verwenden.

Eine Stiftung bindet Vermögen dauerhaft an einen Zweck — gemeinnützig steuerbefreit oder als Familienstiftung zur Vermögensnachfolge. Seit der Stiftungsrechtsreform gelten die §§ 80 ff. BGB bundeseinheitlich, ab 2026 kommt das Stiftungsregister. Wir übernehmen Rechnungslegung, Mittelverwendung und den Nachweis gegenüber Aufsicht und Finanzamt.

Grundstock erhalten, Erträge zweckgerecht verwendetAuch rückwirkend aufgearbeitet
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was eine Stiftung ist.

Verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümer und Mitglieder, das dauerhaft einen Zweck verfolgt (§§ 80 ff. BGB). Sie entsteht durch Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung der Stiftungsbehörde und steht anschließend unter deren Aufsicht.

Ihre Besonderheit ist die Zweiteilung des Vermögens: Das Grundstockvermögen ist zu erhalten, verwendet werden die Erträge. Ob steuerbefreit oder voll steuerpflichtig, entscheidet die Ausrichtung — gemeinnützig oder Familienstiftung.

§ 83c
KernpflichtGrundstockvermögen ungeschmälert erhalten.
0 %
SteuerKSt und GewSt im Zweckbereich.
4 Sphären
ZuordnungJede Einnahme gehört in genau eine.
2026
NeuStiftungsregister mit Zusatz e. S.
Nicht jede Stiftung ist gleich

Die vier Stiftungsarten.

Welche Form passt, hängt von Zweck, Vermögen und dem Wunsch nach Verselbständigung ab — und entscheidet über die komplette steuerliche Behandlung.

FormStärkePreis dafür
Gemeinnützige StiftungVerfolgt begünstigte Zwecke (§§ 51–68 AO), befreit von KSt und GewSt, darf Zuwendungsbestätigungen ausstellenStrenge Mittelbindung und zeitnahe Verwendung — nichts fließt an den Stifter zurück
FamilienstiftungBündelt Familienvermögen generationenübergreifend und versorgt BegünstigteVoll steuerpflichtig, alle 30 Jahre Erbersatzsteuer
VerbrauchsstiftungDarf Vermögen samt Substanz über eine feste Zeit von mindestens zehn Jahren für den Zweck verbrauchenEndet mit dem Vermögen; der Verbrauchsplan muss dokumentiert sein
TreuhandstiftungOhne Anerkennung und Aufsicht errichtbar, schon mit kleinerem VermögenKeine eigene Rechtsperson — abhängig vom Treuhänder
!
Gemeinnützig oder Familienstiftung — das ist die Weichenstellung.

Fast alles auf dieser Seite gilt der gemeinnützigen Stiftung: Steuerbefreiung, vier Sphären, zeitnahe Mittelverwendung. Die Familienstiftung ist steuerlich ein anderes Tier — voll körperschaftsteuerpflichtig, Leistungen an Begünstigte gelten als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG), und alle 30 Jahre fällt Erbersatzsteuer an. Wir betreuen beide Formen.

Das Kernstück

Grundstock erhalten, Erträge verwenden.

Hier liegt der Kern jeder Stiftungsrechnungslegung — und der Punkt, an dem Prüfungen ansetzen. Zwei Vermögensmassen müssen strikt getrennt bleiben.

Grundstockvermögen

Das eingebrachte und zugestiftete Vermögen ist ungeschmälert zu erhalten und darf grundsätzlich nicht verbraucht werden (§ 83c BGB).

Die Substanzerhalten

Erträge und Umschichtungsgewinne

Zinsen, Dividenden und Mieten sind zeitnah für den Zweck zu verwenden (§ 55 AO) — sie tragen die eigentliche Stiftungsarbeit.

Die Ernteverwenden
§
Die Aufbauphase ist entschärft: § 62 Abs. 4 AO.

Frisch errichtete Stiftungen dürfen im Errichtungsjahr und in den drei Folgejahren Überschüsse ganz oder teilweise dem Vermögen zuführen, statt sie sofort auszugeben — so entsteht in Ruhe eine tragfähige Ertragsbasis. Danach greift die normale zeitnahe Mittelverwendung, abgefedert durch die Rücklagen des § 62 AO. Beides muss in der Vermögensübersicht nachvollziehbar dokumentiert sein.

!
Wird die Substanz angetastet, drohen Aufsicht und Finanzamt.

Verwendet eine Stiftung Grundstockvermögen für laufende Ausgaben, verletzt sie die Vermögenserhaltung — die Stiftungsaufsicht kann eingreifen, gemeinnützigkeitsrechtlich droht der Vorwurf der Mittelfehlverwendung. Mit sauberer Trennung von Substanz und Ertrag bleibt die Stiftung auf der sicheren Seite.

Das steuerliche Kernstück

Die vier Sphären — worüber die Steuer entscheidet.

Für die gemeinnützige Stiftung gilt dasselbe Sphärenmodell wie für jede steuerbegünstigte Körperschaft: Ob eine Einnahme steuerfrei ist, hängt davon ab, in welcher Sphäre sie anfällt.

SphäreTypische EinnahmenBesteuerung
01 · Ideeller BereichSpenden, Zustiftungen, Zuschüssesteuerfrei
02 · VermögensverwaltungZinsen, Dividenden, Miete — bei Stiftungen die zentrale Sphäresteuerfrei
03 · ZweckbetriebKurse, Kultur, Pflege — dient unmittelbar dem Zweck (§§ 65–68 AO)begünstigt, USt 7 %
04 · Wirtschaftl. GeschäftsbetriebShop, Café, Werbungsteuerpflichtig ab 45.000 €
§
Spende oder Zustiftung — der Unterschied zählt.

Die Spende fließt in die zeitnah zu verwendenden Mittel, die Zustiftung erhöht dauerhaft das Grundstockvermögen und unterliegt nicht der zeitnahen Verwendung. Für Zuwendungen in den Vermögensstock gilt spendenrechtlich ein besonders hoher Höchstbetrag (§ 10b Abs. 1a EStG). Beides muss getrennt erfasst und richtig bestätigt werden.

Worauf Aufsicht und Finanzamt achten

Satzung, Aufsicht und Rechnungslegung.

Die Stiftung steht unter staatlicher Aufsicht und muss dauerhaft nachweisen, dass sie den Stifterwillen erfüllt und ihr Vermögen erhält.

Drei Säulen
Was verlangt wird
Jede Säule wird eigenständig geprüft; fehlt eine, ist die Begünstigung gefährdet.
  • Satzung: Zweck, Vermögen und Organe nach der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO).
  • Anerkennung und Aufsicht: durch die Stiftungsbehörde, laufend.
  • Register ab 2026: Eintragung beim Bundesamt für Justiz, Zusatz e. S.
  • Rechnung legen: jährlich, mit Vermögensübersicht und Tätigkeitsbericht.
Der Nachweis
Wie wir es belegen
Eine Stiftung bilanziert nicht automatisch, Rechnung legen muss sie immer.
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: für die meisten Stiftungen ausreichend.
  • Vermögensübersicht: zeigt die Erhaltung des Grundstocks.
  • GoBD: zeitgerecht, unveränderbar, mit durchgängigem Belegnachweis.
  • Anlage Gem: mit Mittelverwendungsrechnung, meist alle drei Jahre.
§
Satzung ändern, zusammenlegen, auflösen.

Grundlagenänderungen sind seit der Reform bundeseinheitlich in den §§ 85–87c BGB geregelt: Satzungs- und Zweckänderung, Zulegung, Zusammenlegung und Aufhebung. Je stärker der Eingriff in den Stifterwillen, desto höher die Hürde — eine Zweckänderung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und bedarf der Zustimmung der Stiftungsbehörde.

Zuwendungen und Familienstiftung

Bestätigungen, Haftung und Ausschüttungen.

Drei Themen, an denen in der Prüfung regelmäßig etwas hängt.

Zuwendungsbestätigungen

Nach amtlichem Muster, mit Verzeichnis nach § 50 EStDV. Getrennt für Spenden und Zustiftungen — der Höchstbetrag unterscheidet sich.

Nachweis§ 10b EStG

Spendenhaftung

Wer schuldhaft falsche Bestätigungen ausstellt oder Mittel fehlverwendet, haftet nach § 10b EStG. Ein sauberer Prozess verhindert das.

RisikoHaftung

Familienstiftung

Leistungen an Destinatäre gelten als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Stiftung selbst ist körperschaftsteuerpflichtig, mit 5.000 € Freibetrag (§ 24 KStG).

Turnus30 Jahre
Register- und Meldefristen im Blick

Ab 2026 ist die Eintragung ins Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz zu veranlassen; das Register hat öffentlichen Glauben, Vorstände können sich per Auszug legitimieren, und die Stiftung führt den Zusatz e. S. Bestehende Stiftungen müssen fristgerecht anmelden — wir behalten die Termine im Blick und stimmen Änderungen mit Aufsicht und Finanzamt ab.

So läuft es ab

Von der Errichtung zum Freistellungsbescheid.

Vier Schritte von der Gründung oder Übernahme zur gesicherten Gemeinnützigkeit.

Start
1

Stiftungsgeschäft und Satzung

Wir prüfen oder formulieren Zweck, Vermögen und Organe finanzamts- und aufsichtsfest, abgestimmt auf die Mustersatzung.

§ 60 AO§§ 80 ff. BGB
Nachweis
2

§ 60a-Feststellung beantragen

Die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen — die erste amtliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit.

§ 60a AOAntrag
Laufend
3

Vermögen und Mittel dokumentieren

Grundstock und Erträge getrennt, Sphären zugeordnet, Rücklagen und Mittelverwendung in der Vermögensübersicht belegt.

§ 83c BGB§ 62 AO
Turnus
4

Erklärung und Freistellung

Körperschaftsteuererklärung samt Anlage Gem und Mittelverwendungsrechnung; das Finanzamt erteilt den Freistellungsbescheid.

Anlage Gem3 Jahre
Gemeinnützigkeit in Gefahr? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Oft fällt erst bei einer Prüfung oder beim Vorstandswechsel auf, dass Grundstock und Erträge vermischt oder Nachweise unvollständig sind.

01Substanz und Ertrag vermischt

Wir trennen die betroffenen Jahre auf und stellen Vermögensübersicht und Mittelverwendungsrechnung nachvollziehbar auf.

Aufarbeitung
02Erklärungen fehlen

Wir entwerfen fehlende Erklärungen samt Anlage Gem und klären offene Punkte mit Finanzamt und Stiftungsbehörde.

Nachholung
03Errichtung geplant

Wir begleiten Stiftungsgeschäft, Satzung, Anerkennung und § 60a-Feststellung und richten die Rechnungslegung ein.

Aufbau
04Vorstandswechsel

Wir übernehmen die Unterlagen, arbeiten offene Jahre auf und sichern die Gemeinnützigkeit für die Zukunft.

Übergabe
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen vom bisherigen Berater, übernehmen Rechnungslegung und Vermögensübersicht, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten Register- und Erklärungsfristen im Blick. Der Vorstand unterschreibt einmal die Vollmacht.

Häufige Fragen

Was zur Stiftung gefragt wird.

Was ist eine Stiftung?
Verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümer und Mitglieder, das dauerhaft einen Zweck verfolgt (§§ 80 ff. BGB). Sie entsteht durch Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung der Stiftungsbehörde und steht anschließend unter deren Aufsicht.
Gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung?
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt begünstigte Zwecke (§§ 51–68 AO), ist von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Die Familienstiftung dient der Familie, ist nicht gemeinnützig, voll steuerpflichtig und zahlt alle 30 Jahre Erbersatzsteuer. Beide Formen betreuen wir.
Was heißt Erhaltung des Grundstockvermögens?
Das eingebrachte und zugestiftete Vermögen ist nach § 83c BGB ungeschmälert zu erhalten; verwendet werden grundsätzlich nur die Erträge — Zinsen, Dividenden, Mieten. Ausnahme ist die Verbrauchsstiftung. Die Trennung von Substanz und Ertrag ist der Kern der Rechnungslegung.
Was ändert sich mit dem Stiftungsregister ab 2026?
Zum 1. Januar 2026 startet das bundesweite Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz. Es hat öffentlichen Glauben ähnlich dem Handelsregister, Vorstände können sich per Auszug legitimieren, und die Stiftung führt den Zusatz e. S. Bestehende Stiftungen müssen fristgerecht anmelden.
Gilt die zeitnahe Mittelverwendung auch für Stiftungen?
Grundsätzlich ja (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO), mit einer Erleichterung: Nach § 62 Abs. 4 AO dürfen Stiftungen im Errichtungsjahr und den drei Folgejahren Überschüsse dem Vermögen zuführen, um eine Ertragsbasis aufzubauen. Dazu kommen die Rücklagen des § 62 AO; kleine Körperschaften bis 45.000 € Einnahmen sind ohnehin befreit.
Muss eine Stiftung bilanzieren?
Nicht automatisch — eine Stiftung betreibt in der Regel kein Handelsgewerbe. Rechnung legen muss sie aber immer: mindestens Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht, aus der die Erhaltung des Grundstocks hervorgeht. Größere Stiftungen oder solche mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bilanzieren nach HGB.
Was ist eine Treuhandstiftung?
Eine unselbständige Stiftung: keine eigene juristische Person, sondern ein Vermögen, das ein Treuhänder per Vertrag für den Zweck verwaltet. Sie braucht keine Anerkennung und keine Aufsicht, ist schnell und schon mit kleinerem Vermögen errichtbar und kann ebenfalls gemeinnützig sein.
Wie werden Ausschüttungen einer Familienstiftung besteuert?
Wiederkehrende Leistungen an Destinatäre gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und unterliegen der Kapitalertragsteuer — vergleichbar einer Gewinnausschüttung. Die Stiftung selbst ist körperschaftsteuerpflichtig mit einem Freibetrag von 5.000 € (§ 24 KStG).
Können Sie eine bestehende Stiftung rückwirkend in Ordnung bringen?
Ja. Sind Grundstock und Erträge vermischt, fehlen Sphärenzuordnung oder Nachweise, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: Vermögensübersicht und Mittelverwendungsrechnung aufstellen, Sphären nachbuchen, fehlende Erklärungen samt Anlage Gem erstellen und offene Punkte mit Finanzamt und Stiftungsbehörde klären.
Ihre Berufsträger

Ihre Stiftung, persönlich betreut.

Ein Ansprechpartner, im Hintergrund drei Professionen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Vermögensübersicht und Rechnungslegung und die Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Betrieb.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Führt die sphärengerechten Aufzeichnungen, überwacht Mittelverwendung und Rücklagen und übermittelt die Anlage Gem.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Stiftungsgeschäft und Satzung, Grundlagenänderungen und die Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Stiftungsrecht, Gemeinnützigkeit, Vermögenserhaltung und Zuwendungen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Zuordnung einzelner Einnahmen zu den Sphären ist stark einzelfallabhängig. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Stiftung prüfen wir persönlich.

Stiftung sauber aufgestellt?Grundstock erhalten · Mittel zweckgerecht · Freistellung gesichert
Erstgespräch

Ben
Ben
KI-Assistenz