Säumniszuschlag · § 240 AO

Säumniszuschlag — 1 % pro angefangenem Monat.

Einen Tag zu spät gezahlt, und der volle Monatszuschlag ist verwirkt: 1 % des rückständigen Betrags, abgerundet auf volle 50 € — kraft Gesetzes, ohne Bescheid, ohne Ermessen (§ 240 Abs. 1 AO). Aufs Jahr gerechnet sind das 12 %. Rechnen Sie unten exakt nach, was Ihr Rückstand kostet — mit der Drei-Tage-Schonfrist, der Prognose für die nächsten Monate und den beiden Wegen, die den Zuschlag stoppen: Stundung und Aussetzung der Vollziehung.

Erlassantrag nach § 227 AO — wir stellen ihn Stundung & AdV, bevor vollstreckt wird
1 %je angefangenem Monat
3 TageSchonfrist bei Überweisung
WP & StBverhandeln mit dem Finanzamt
WP, StB & RA unter einem Dach
Festpreis · Erlass, Stundung & Fristen
Kurz erklärt

Was der Säumniszuschlag ist — und wann er entsteht.

Der Säumniszuschlag ist keine Strafe im engeren Sinn, sondern ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung — verbunden mit einer Gegenleistung für den Zinsvorteil und den Verwaltungsaufwand. Drei Dinge müssen Sie kennen:

01 · Entstehung Automatisch, ohne Bescheid Der Zuschlag entsteht kraft Gesetzes mit Ablauf des Fälligkeitstags. Es braucht keine Festsetzung, kein Ermessen, keinen Verschuldensnachweis — auch unverschuldete Verspätung zählt. § 240 Abs. 1 S. 1 AO
02 · Höhe 1 % je angefangenem Monat Bemessung: der rückständige Betrag, abgerundet auf volle 50 €. Ein einziger Tag Verspätung löst den vollen Monatsprozentsatz aus — auf das Jahr gerechnet 12 %. § 240 Abs. 1 S. 1 AO
03 · Schonfrist Drei Tage — mit Ausnahmen Bei Überweisung und Lastschrift bleiben drei Tage Puffer nach Fälligkeit. Nicht bei Barzahlung, nicht bei Scheck. Die Frist ist keine verlängerte Fälligkeit, sondern nur ein Erhebungsverzicht. § 240 Abs. 3 AO
Satz
1 % / angef. Monat
Jahresbelastung
12 % p. a.
Abrundung
auf volle 50 €
Unser Part
prüfen, stoppen, erlassen
Interaktiver Rechner

Der Säumniszuschlag-Rechner.

Tragen Sie den rückständigen Betrag, den Fälligkeitstag und den Zahlungstag ein. Der Rechner ermittelt die angefangenen Säumnismonate, wendet die 50-€-Abrundung und die Drei-Tage-Schonfrist an und zeigt Ihnen den verwirkten Zuschlag, die effektive Jahresbelastung und die Prognose, wenn Sie weiter warten.

Rückständiger Betrag

Nur die Hauptforderung — also die Steuer selbst. Auf steuerliche Nebenleistungen (Zinsen, Verspätungszuschläge, Zwangs- und Ordnungsgelder, Kosten) entstehen keine Säumniszuschläge (§ 240 Abs. 2 AO).

Art der Forderung

Die Höhe des Zuschlags ist bei allen Steuerarten gleich. Unterschiedlich ist die Abziehbarkeit als Betriebsausgabe — und bei der Lohnsteuer die zusätzliche Haftung des Geschäftsführers (§ 69 AO).

Fällig am
Gezahlt am (oder geplant)

Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Bei Nachzahlungen aus einem Bescheid beginnt die Monatsfrist erst mit der Bekanntgabe — bei Postversand vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO).

Zahlungsweg

Bei Lastschrifteinzug gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als geleistet, auch wenn das Finanzamt später abbucht (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO). Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet.

Ihre Situation

Diese Angabe steuert nur die Einordnung unten: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entfällt die Druckfunktion des Zuschlags — die Finanzverwaltung erlässt dann regelmäßig die Hälfte (§ 227 AO).

Verwirkter Säumniszuschlag
Gesamtbetrag an das Finanzamt (Steuer + Zuschlag):
Effektive Jahresbelastung auf den Rückstand:
Wenn Sie weiter warten

Jeder angebrochene Monat kostet zusätzlich. Der Zuschlag läuft unbegrenzt weiter — es gibt keine Kappungsgrenze wie beim Verspätungszuschlag.

Vereinfachtes Modell · Orientierung, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Berechnet wird der Säumniszuschlag nach § 240 Abs. 1 AO: 1 % je angefangenem Monat der Säumnis auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Betrag, unter Berücksichtigung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO. Nicht abgebildet sind: gesetzliche Feiertage Ihres Bundeslands bei der Fristberechnung (§ 108 Abs. 3 AO), Teilzahlungen und deren Tilgungsreihenfolge (§ 225 AO), Nachzahlungszinsen nach § 233a AO, Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Vollstreckungskosten sowie eine bereits gewährte Stundung oder Aussetzung der Vollziehung. Die belastbare Berechnung und die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir.

Der teuerste Tag des Jahres ist der 11. Schieben Sie das Zahlungsdatum im Rechner um einen einzigen Tag über den Monatswechsel hinaus — der Zuschlag springt sofort um einen vollen Prozentpunkt. Es gibt keine taggenaue Verzinsung, keine Anteiligkeit, keine Kulanz. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Alternativen: Eine Stundung kostet 0,5 % im Monat statt 1 %, eine Aussetzung der Vollziehung ebenso — beide muss man aber vor Fälligkeit beantragen.

Wann die Uhr zu laufen beginnt

Die Fälligkeitstermine, an denen es teuer wird.

Säumnis setzt Fälligkeit voraus — und die ergibt sich je nach Steuerart aus einer anderen Vorschrift. Diese Termine bestimmen, ab wann der Zuschlag läuft:

Steuer / AbgabeFällig amRechtsgrundlageWorauf besonders zu achten ist
Umsatzsteuer-Voranmeldung 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums § 18 Abs. 1 S. 4 UStG Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich alles um einen Monat — bei monatlicher Abgabe gegen Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer.
Lohnsteuer-Anmeldung 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums § 41a Abs. 1 EStG Der Geschäftsführer haftet bei Nichtabführung persönlich (§ 69 AO) — die Lohnsteuer ist treuhänderisch einbehaltenes Arbeitnehmergeld.
Einkommensteuer-Vorauszahlung 10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12. § 37 Abs. 1 EStG Passt die Prognose nicht mehr, lässt sich die Vorauszahlung anpassen — das ist billiger als säumig zu werden.
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12. § 31 Abs. 1 KStG i. V. m. § 37 EStG Der Solidaritätszuschlag folgt dem gleichen Rhythmus und wird mitgezählt.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 15.02. · 15.05. · 15.08. · 15.11. § 19 Abs. 1 GewStG Gläubiger ist die Gemeinde, nicht das Finanzamt — Stundungs- und Erlassanträge gehen an die Stadtkasse.
Nachzahlung aus einem Bescheid 1 Monat nach Bekanntgabe § 220 Abs. 2 S. 2 AO Bekanntgabe bei Postversand: vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Erst danach beginnt die Monatsfrist.
Sozialversicherungsbeiträge drittletzter Bankarbeitstag des Monats § 23 Abs. 1 SGB IV Eigener Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat nach § 24 SGB IV — mit gleicher 50-€-Abrundung, aber ohne Schonfrist.

Das Wochenende ist Ihr Freund — der Feiertag Ihres Bundeslands auch. Fällt ein Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Dasselbe gilt für den letzten Tag der Drei-Tage-Schonfrist. Maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des Finanzamts — was in Baden-Württemberg oder Bayern regelmäßig einen zusätzlichen Tag bringt.

Die Drei-Tage-Regel

Wann die Schonfrist greift — und wann nicht.

§ 240 Abs. 3 AO ist kein Zahlungsziel, sondern ein Erhebungsverzicht: Die Steuer bleibt am Fälligkeitstag fällig, das Finanzamt verzichtet nur bis zu drei Tage Verspätung auf den Zuschlag. Wer die Frist als verlängerte Fälligkeit einplant, verliert sie beim ersten Bankfeiertag.

Die Schonfrist gilt

Drei Tage Puffer — ohne Säumniszuschlag
  • Überweisung — maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Finanzkasse, nicht der Tag Ihres Auftrags.
  • Lastschrifteinzug — gilt bereits am Fälligkeitstag als entrichtet, selbst wenn tatsächlich später abgebucht wird (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO).
  • Verlängerung aufs Wochenende — endet der dritte Tag an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, zählt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
  • Jede einzelne Fälligkeit — die Frist gilt pro Zahlung, nicht pro Jahr; sie „verbraucht" sich nicht.

Die Schonfrist gilt nicht

Hier zählt der Fälligkeitstag punktgenau
  • Barzahlung an der Finanzkasse — ausdrücklich ausgenommen (§ 240 Abs. 3 S. 2 AO).
  • Scheckzahlung — gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO); die Schonfrist ist damit aufgezehrt.
  • Geplatzte Lastschrift — wird die Einzugsermächtigung widerrufen oder das Konto nicht gedeckt, gilt die Zahlung als nicht geleistet, rückwirkend ab Fälligkeit.
  • Sozialversicherungsbeiträge — § 24 SGB IV kennt keine Schonfrist; hier zählt der drittletzte Bankarbeitstag exakt.
Was das Finanzamt sonst noch berechnet

Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag, Zinsen — wer was kostet.

Fünf verschiedene Nebenleistungen mit fünf verschiedenen Sätzen. Wer sie kennt, kann steuern: Der teuerste Weg ist immer Nichtstun.

NebenleistungSatzAuslöserNorm
Säumniszuschlag 1 % / Monat
= 12 % p. a.
Verspätete Zahlung. Entsteht kraft Gesetzes, angefangene Monate zählen voll, keine Höchstgrenze. § 240 AO
Verspätungszuschlag 0,25 % / Monat
mind. 25 € / Monat
Verspätete Abgabe der Erklärung. Ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres zwingend festzusetzen; Höchstbetrag 25.000 €. § 152 AO
Nachzahlungszinsen 0,15 % / Monat
= 1,8 % p. a.
Zeitablauf bei Nachzahlungen — nach einer Karenzzeit von 15 Monaten. Erstattungen werden spiegelbildlich verzinst. § 233a, § 238 Abs. 1a AO
Stundungszinsen 0,5 % / Monat
= 6 % p. a.
Gewährte Stundung. Halb so teuer wie der Säumniszuschlag — aber nur auf Antrag vor Fälligkeit. § 222, § 234 AO
Aussetzungszinsen 0,5 % / Monat
= 6 % p. a.
Aussetzung der Vollziehung bei Einspruch. Fallen nur an, soweit der Rechtsbehelf am Ende erfolglos bleibt. § 237 AO
Hinterziehungszinsen 0,5 % / Monat
= 6 % p. a.
Hinterzogene Steuern — zusätzlich zu Säumniszuschlägen und strafrechtlichen Folgen. § 235 AO
Rechenbeispiel · 25.000 € Rückstand, 6 Monate

Derselbe Rückstand, drei Wege — drei Preise.

Ein Unternehmen kann eine Umsatzsteuer-Nachzahlung von 25.000 € ein halbes Jahr lang nicht aufbringen. Was der Weg dorthin kostet:

Weg 1 · Einfach nicht zahlen
1.500 €
6 angefangene Monate × 1 % auf 25.000 € — plus Mahnung, Vollstreckungsankündigung und ein Eintrag in der Rückstandsanzeige, der jede Bescheinigung blockiert.
Weg 2 · Stundung beantragen
750 €
6 Monate × 0,5 % Stundungszinsen. Voraussetzung: erhebliche Härte, Antrag vor Fälligkeit, in der Regel mit Ratenplan und Sicherheitsleistung.
Weg 3 · Einspruch + AdV
0 – 750 €
Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit. Zinsen fallen nur an, soweit der Einspruch am Ende erfolglos bleibt — bei Erfolg kostet der Weg nichts.

Der Unterschied ist nicht das Geld, sondern der Antrag. Alle drei Wege stehen jedem offen — aber Weg 2 und 3 verlangen, dass man rechtzeitig handelt und begründet. Und es gibt einen vierten, der nichts kostet: Wer gleichzeitig eine Erstattung erwartet, rechnet nach § 226 AO auf — die Aufrechnung wirkt auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage zurück, sodass gar keine Säumnis entsteht. Antrag, Begründung, Ratenvorschlag und die Kommunikation mit der Finanzkasse übernehmen wir.

§ 227 AO · Billigkeit

Wann Säumniszuschläge ganz oder halb erlassen werden.

Der Zuschlag entsteht ohne Ermessen — aber er kann erlassen werden, wenn seine Erhebung unbillig wäre. Die Rechtsprechung unterscheidet dabei nach der Doppelfunktion des Zuschlags: Er ist Druckmittel zur Zahlung und Gegenleistung für Zinsvorteil und Verwaltungsaufwand. Entfällt nur die Druckfunktion, wird typischerweise die Hälfte erlassen.

  • Hälftiger Erlass bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Wer objektiv nicht zahlen kann, lässt sich durch Druck nicht zur Zahlung bewegen — die Druckfunktion läuft leer. Der verbleibende Teil deckt Zinsvorteil und Verwaltungsaufwand ab.
  • Voller Erlass beim bislang pünktlichen Zahler. Plötzliche Erkrankung, ein einmaliges Büroversehen oder ein Bankfehler — bei einem Steuerpflichtigen, der seine Zahlungen sonst stets fristgerecht leistet, ist der Zuschlag regelmäßig ganz zu erlassen.
  • Voller Erlass bei offensichtlich unrichtiger Festsetzung. Beruht der Rückstand auf einem Bescheid, der ersichtlich falsch war und später aufgehoben wurde, ist die Erhebung sachlich unbillig — obwohl die Zuschläge formal wirksam verwirkt sind.
  • Erlass bei verzögerter Bearbeitung eines Stundungsantrags. Wäre die Stundung bei rechtzeitiger Bearbeitung gewährt worden, dürfen Ihnen die zwischenzeitlich verwirkten Zuschläge nicht zur Last fallen.
  • Abrechnungsbescheid statt Erlass. Ist streitig, ob der Zuschlag überhaupt entstanden ist — falsche Fälligkeit, unberücksichtigte Zahlung, Tilgungsreihenfolge nach § 225 AO —, ist nicht der Erlass, sondern der Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO der richtige Weg. Gegen ihn ist der Einspruch eröffnet.
Erlasschancen prüfen lassen Wir sagen Ihnen auch, wenn ein Antrag chancenlos ist — statt Ihnen Gebühren für ein aussichtsloses Verfahren zu berechnen.
Welcher Antrag passt?
Ihre LageAntragNorm
Zahlung nur kurz verzögertErlass§ 227 AO
Vorübergehende EngpässeStundung§ 222 AO
Bescheid ist falschEinspruch + AdV§ 361 AO
Zuschlag falsch berechnetAbrechnungsbescheid§ 218 AO
ÜberschuldetHälftiger Erlass§ 227 AO
Vollstreckung drohtVollstreckungsaufschub§ 258 AO
Häufig ist die Kombination richtig: Einspruch gegen die Hauptforderung, AdV für die Zeit des Verfahrens und parallel ein Erlassantrag für die bereits verwirkten Zuschläge.
Was passiert, wenn nichts passiert

Die Eskalationsleiter der Finanzkasse.

Der Säumniszuschlag ist nur der erste Schritt. Danach folgt ein standardisierter Ablauf — und je weiter er läuft, desto teurer und öffentlicher wird er. Währenddessen laufen die 1 % pro Monat unverändert weiter.

01

Säumniszuschlag

Entsteht automatisch am Tag nach Fälligkeit — 1 % je angefangenem Monat, ohne Bescheid und ohne Ankündigung.

§ 240 AO
02

Mahnung

Erinnerung mit kurzer Zahlungsfrist. Nicht zwingend — das Finanzamt darf auch ohne Mahnung vollstrecken.

§ 259 AO
03

Vollstreckungs­ankündigung

Letzte Warnung, üblicherweise mit einer Woche Frist. Ab hier kommen Vollstreckungskosten und Gebühren hinzu.

§ 254 AO
04

Pfändung

Konto- und Forderungspfändung ohne Gerichtsbeschluss — das Finanzamt ist eigener Vollstreckungstitel. Kunden erfahren davon.

§§ 281 ff. AO
05

Existenz­gefährdung

Keine Unbedenklichkeits­bescheinigung, Widerruf von Erlaubnissen, Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) — im Extremfall Insolvenzantrag der Behörde.

§ 35 GewO · § 14 InsO

Der stille Schaden ist der teuerste. Lange bevor gepfändet wird, blockiert ein Rückstand die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung — und damit Ausschreibungen, Konzessionen, Vergabeverfahren und manche Bankfinanzierung. Wer nicht zahlen kann, sollte deshalb nicht schweigen, sondern beantragen: Ein begründeter Stundungs- oder Vollstreckungsaufschubantrag hält die Leiter an, ein unbeantworteter Brief beschleunigt sie.

§ 69 AO

Haftung des Geschäftsführers

Wer als Geschäftsführer einbehaltene Lohnsteuer nicht abführt, haftet persönlich mit dem Privatvermögen — einschließlich der darauf entfallenden Säumniszuschläge.

§ 266a StGB

Sozialabgaben sind Strafrecht

Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ist eine Straftat — unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsfähig ist.

§ 226 AO

Aufrechnung statt Säumnis

Wer gleichzeitig eine Erstattung erwartet — etwa aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vorsteuerüberhang —, kann gegen die fällige Schuld aufrechnen. Die Aufrechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich beide Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden: Säumniszuschläge entstehen dann gar nicht erst.

§ 258 AO

Vollstreckungsaufschub

Ist die Vollstreckung im Einzelfall unbillig, kann sie einstweilen eingestellt oder beschränkt werden. Der Antrag stoppt die Pfändung — nicht aber den Zuschlag: Der läuft weiter. Deshalb gehört zum Aufschub immer ein Ratenplan und, wo möglich, ein paralleler Stundungsantrag.

§ 225 AO

Tilgungsreihenfolge

Zahlen Sie nur einen Teil, bestimmen Sie die Tilgungsreihenfolge. Ohne Angabe tilgt das Finanzamt zuerst Kosten und Zuschläge — die Hauptforderung bleibt stehen und produziert weiter 1 % im Monat.

Die Feinheiten, die Geld kosten

Sonderfälle, die fast niemand kennt.

Sechs Konstellationen, in denen sich der Säumniszuschlag anders verhält als erwartet — und in denen sich der Blick eines Beraters am schnellsten rechnet:

§ 240 Abs. 1 S. 4 AO

Bescheid aufgehoben — Zuschlag bleibt

Wird die Steuerfestsetzung später aufgehoben oder geändert, bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge grundsätzlich bestehen. Sie fallen nicht automatisch weg — dafür braucht es einen Erlassantrag.

§ 240 Abs. 2 AO

Kein Zuschlag auf Nebenleistungen

Auf Zinsen, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Kosten und auf bereits verwirkte Säumniszuschläge entstehen keine weiteren Säumniszuschläge. Es gibt keinen Zinseszinseffekt.

§ 240 Abs. 1 S. 3 AO

Vorauszahlung & Anmeldung

Bei angemeldeten Steuern — Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer — tritt Säumnis nicht vor Abgabe der Anmeldung ein. Wer zu spät anmeldet, trägt beides: Verspätungs- und Säumniszuschlag.

§§ 228 ff. AO

Fünfjährige Zahlungsverjährung

Auch Säumniszuschläge verjähren — nach fünf Jahren, gerechnet ab Ablauf des Jahres der Fälligkeit. Jede Vollstreckungsmaßnahme, Stundung oder Aussetzung unterbricht die Frist und setzt sie neu in Gang.

§ 12 Nr. 3 EStG · § 10 Nr. 2 KStG

Abziehbar — oder nicht

Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben. Zuschläge zu Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer teilen das Schicksal der Hauptsteuer und sind nicht abziehbar.

§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Insolvenz — Zuschläge werden nachrangig

Säumniszuschläge, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind nachrangige Insolvenzforderungen und fallen praktisch aus. Vor Eröffnung verwirkte Zuschläge bleiben einfache Insolvenzforderungen — und werden von einer Restschuldbefreiung erfasst, soweit die Hauptschuld keine hinterzogene Steuer ist (§ 302 Nr. 1 InsO).

§ 240 Abs. 1 S. 2 AO

Auch auf Haftungsschulden

Der Zuschlag gilt nicht nur für Steuern: Auch zurückzuzahlende Steuervergütungen und Haftungsschulden — etwa aus einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid nach § 69 AO — lösen Säumniszuschläge aus, sobald die im Bescheid gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.

AEAO zu § 240 AO

Kleinbeträge & Verwaltungspraxis

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung bindet die Finanzämter: Er regelt unter anderem, dass Kleinbeträge nicht gesondert angefordert, sondern erst mit der nächsten Zahlungsaufforderung erhoben werden, und wie die Hälfte-Regel beim Erlass anzuwenden ist. Wer den AEAO kennt, argumentiert im Antrag präziser.

BFH · Verfassungsmäßigkeit

Der Streit um die 12 %

Nach der Absenkung der Nachzahlungszinsen auf 1,8 % p. a. wurde vielfach bezweifelt, ob 12 % Säumniszuschlag noch verhältnismäßig sind. Der BFH hat die Zuschläge in mehreren Entscheidungen auch für Zeiträume ab 2019 als verfassungsgemäß angesehen — ihr Zweck sei primär Druckmittel, nicht Verzinsung.

Der häufigste Fehler ist die stille Teilzahlung. Wer eine runde Summe überweist, ohne die Tilgung zu bestimmen, verliert doppelt: Das Finanzamt verrechnet nach der gesetzlichen Reihenfolge des § 225 Abs. 2 AO zuerst auf Kosten, Zwangsgelder und Säumniszuschläge — die eigentliche Steuerschuld bleibt in voller Höhe stehen und produziert weiter 1 % pro Monat. Ein Satz im Verwendungszweck („Tilgung Umsatzsteuer 04/2026") genügt, um das zu vermeiden.

Rückwirkend aufräumen · laufend absichern

Auch wenn es schon passiert ist.

Die meisten Mandanten kommen nicht vor dem Fälligkeitstag zu uns, sondern nach der Rückstandsanzeige — mit einem gewachsenen Saldo aus Steuer, Zuschlägen und Zinsen, den niemand mehr auseinanderrechnen kann. Genau da fangen wir an: Wir fordern die Rückstandsaufstellung an, prüfen jede einzelne Fälligkeit auf ihre Richtigkeit, stellen die aussichtsreichen Anträge — und richten anschließend die Zahlläufe so ein, dass es nicht wieder passiert.

  • Rückstand aufschlüsseln — welcher Betrag ist Steuer, welcher Zuschlag, welcher Zins? Häufig sind einzelne Positionen bereits zahlungsverjährt oder doppelt erfasst.
  • Anträge stellen — Erlass, Stundung mit Ratenplan, Vollstreckungsaufschub oder Abrechnungsbescheid, je nachdem, was trägt. Mit Begründung, nicht mit Formularsatz.
  • Wiederholung verhindernDauerfristverlängerung, Lastschriftmandat, angepasste Vorauszahlungen und ein Fristenkalender, der vor dem 10. erinnert statt danach.
So gehen wir vor
SchrittErgebnis
1 · BestandsaufnahmeRückstands­aufstellungkostenlos
2 · PrüfungFälligkeit & VerjährungFestpreis
3 · AntragErlass / Stundung / AdVbegründet
4 · VerhandlungRatenplan mit der Kasseplanbar
5 · PräventionFristen & Zahlläufelaufend
Danach läuft Ihre Betreuung aus einer Hand weiter — Buchhaltung, Voranmeldungen und Jahresabschluss zum Festpreis, mit Fristenüberwachung statt Rückstandsanzeige.
Säumnis in Zahlen

Die Werte, die über Ihren Rückstand entscheiden.

Sätze, Fristen, Grenzen — alle beziehen wir in Ihre Berechnung ein, von der ersten Fälligkeitsprüfung bis zum Erlassantrag.

1 %
je angefangenem Monat der Säumnis auf den auf volle 50 € abgerundeten Rückstand — ohne Verschuldensprüfung, ohne Bescheid (§ 240 Abs. 1 AO).
3 Tage
Schonfrist bei Überweisung und Lastschrift — nicht bei Bar- oder Scheckzahlung; verlängert sich auf den nächsten Werktag (§ 240 Abs. 3, § 108 Abs. 3 AO).
5 Jahre
Zahlungsverjährung für Steuern und Säumniszuschläge, gerechnet ab Ablauf des Jahres der Fälligkeit — unterbrochen durch jede Vollstreckungsmaßnahme (§§ 228 ff. AO).
§ 240 AO — Säumniszuschlag, Bemessung, Schonfrist und Ausschluss bei Nebenleistungen · § 152 AO — Verspätungszuschlag 0,25 % je Monat, mindestens 25 €, höchstens 25.000 € · § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1a AO — Nachzahlungs- und Erstattungszinsen 0,15 % je Monat · § 234 AO — Stundungszinsen · § 237 AO — Aussetzungszinsen · § 235 AO — Hinterziehungszinsen § 222 AO — Stundung · § 227 AO — Erlass aus Billigkeitsgründen · § 218 Abs. 2 AO — Abrechnungsbescheid · § 225 AO — Tilgungsreihenfolge bei Teilzahlungen · § 224 AO — Tag der Zahlung bei Überweisung, Scheck und Lastschrift · § 108 Abs. 3 AO — Fristende an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen · § 122 Abs. 2 AO — Bekanntgabefiktion vier Tage · §§ 254 ff., 281 ff. AO — Vollstreckung und Pfändung · § 24 SGB IV — Säumniszuschlag auf Sozialversicherungsbeiträge
So läuft es bei uns ab

Vom Rückstand zur Lösung — in fünf Schritten.

So bekommen wir einen gewachsenen Rückstand wieder unter Kontrolle — Ihr Aufwand: Post vom Finanzamt weiterleiten. Den Rest machen wir:

Start

Bestandsaufnahme

Wir fordern die Rückstandsaufstellung bei der Finanzkasse an und sortieren Steuer, Zuschläge, Zinsen und Kosten auseinander.

Sie · Vollmacht Analyse
Prüfung

Ist der Zuschlag richtig?

Wir prüfen jede Fälligkeit, Schonfrist und Zahlungsgutschrift — und ob Positionen bereits zahlungsverjährt sind.

Wir · Prüfung § 240 / § 228 AO
Strategie

Der passende Antrag

Erlass, Stundung, AdV oder Abrechnungsbescheid — wir sagen Ihnen ehrlich, was Aussicht auf Erfolg hat.

Wir · Empfehlung § 227 / § 222 AO
Umsetzung

Antrag & Verhandlung

Begründeter Antrag, Ratenvorschlag, Kommunikation mit der Kasse — und wenn nötig Vollstreckungsaufschub.

Wir · Vertretung § 258 AO
Laufend

Nie wieder säumig

Fristenkalender, Dauerfrist­verlängerung, Lastschriftmandat und angepasste Vorauszahlungenpräventiv statt reaktiv.

Wir · Betreuung Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Voranmeldungen, Fristenüberwachung und die Korrespondenz mit dem Finanzamt bei uns zusammenlaufen, entsteht der nächste Rückstand gar nicht erst.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Rechner beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihren Rückstand, Ihre Anträge und den Sachbearbeiter bei der Kasse. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für die Liquiditätsdarstellung, die einen Stundungs- oder Erlassantrag überhaupt erst begründet.
03WirRechtsanwältin im Team — für Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und die Abwehr von Haftungsbescheiden nach § 69 AO.

Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Säumnis-Irrtümer.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

„Die drei Tage sind mein Zahlungsziel" — sie sind ein Erhebungsverzicht. Ein Bankfeiertag genügt, und der volle Monatszuschlag ist verwirkt.
Stundung erst nach Fälligkeit beantragt — dann sind die Zuschläge bereits entstanden und müssen zusätzlich erlassen werden.
Einspruch ohne AdV-Antrag — der Einspruch hemmt die Vollziehung nicht; die Steuer bleibt fällig und der Zuschlag läuft weiter.
Teilzahlung ohne Tilgungsbestimmung — das Amt verrechnet zuerst auf Kosten und Zuschläge, die Hauptschuld bleibt stehen.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: früh reagieren, schriftlich begründen — genau das ist unser Job.

Rückstände lösen — mit Anträgen statt Abwarten.

Festpreis statt StundensatzPrüfung des Rückstands, Erlass- oder Stundungsantrag und die laufende Fristenüberwachung zum vereinbarten Festpreis — ohne Nachberechnung.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Liquiditätsdarstellung, Erlassantrag und Einspruchsverfahren unter einem Dach.
Ehrliche EinschätzungWir sagen auch, wenn ein Erlassantrag chancenlos ist — und schlagen dann den Ratenplan vor, der tatsächlich durchgeht.
Ihr Team

Ihr Rückstand, persönlich verhandelt.

Kein anonymer Rechner: Vor der Finanzkasse stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet die Liquiditätsdarstellung, die einen Stundungs- oder Erlassantrag trägt — und die Beurteilung, ob ein Rückstand die Fortführungsprognose gefährdet.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die laufende Umsetzung — Prüfung der Rückstandsaufstellung, Erlass- und Stundungsanträge, Ratenverhandlung und die Fristenüberwachung danach.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die streitige Seite: Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Abrechnungsbescheid und die Abwehr von Haftungsbescheiden nach § 69 AO.

Kostenloses Erstgespräch

Rückstand beim Finanzamt? Sprechen wir — bevor vollstreckt wird.

Ob einmalige Verspätung, gewachsener Saldo oder bereits angekündigte Vollstreckung — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, welcher Antrag in Ihrem Fall trägt — und was die Betreuung zum Festpreis kostet.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zum Rückstand.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Höhe, Fälligkeiten und Dringlichkeit — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater oder der Rechtsanwältin.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Erste Einordnung: Erlass, Stundung oder AdV
  • Vollstreckung angekündigt? Wir reagieren sofort
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften der Säumniszuschlag steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Normen bestimmen, wann ein Zuschlag entsteht, wie hoch er ist und mit welchem Antrag Sie ihn stoppen. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 240 Abs. 1 AO

Entstehung & Höhe

1 % je angefangenem Monat der Säumnis auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Betrag — kraft Gesetzes, ohne Festsetzung und ohne Verschuldensprüfung.

§ 240 Abs. 2 AO

Keine Nebenleistungen

Auf steuerliche Nebenleistungen — Zinsen, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Kosten und bereits verwirkte Säumniszuschläge — entstehen keine weiteren Säumniszuschläge.

§ 240 Abs. 3 AO

Drei-Tage-Schonfrist

Bei Zahlung bis drei Tage nach Fälligkeit wird kein Zuschlag erhoben — ausgenommen Bar- und Scheckzahlung. Kein Zahlungsziel, sondern ein Erhebungsverzicht.

§ 224 AO

Tag der Zahlung

Überweisung: Tag der Gutschrift. Scheck: drei Tage nach Eingang. Lastschrift: Fälligkeitstag, auch bei späterer Abbuchung — entscheidend für die Fristberechnung.

§ 108 Abs. 3 AO

Fristende am Wochenende

Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt an ihre Stelle der nächste Werktag — gilt für Fälligkeit und Schonfrist gleichermaßen.

§ 220 Abs. 2 AO

Fälligkeit von Nachzahlungen

Nachzahlungen aus einem Bescheid werden einen Monat nach Bekanntgabe fällig; die Bekanntgabe gilt bei Postversand vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO).

§ 227 AO

Erlass aus Billigkeit

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre — sachlich oder persönlich begründet.

§ 222 · § 234 AO

Stundung & Stundungszinsen

Stundung bei erheblicher Härte, wenn der Anspruch nicht gefährdet erscheint — gegen Zinsen von 0,5 % je Monat, also der Hälfte des Säumniszuschlags.

§ 361 AO · § 69 FGO

Aussetzung der Vollziehung

Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids kann die Vollziehung ausgesetzt werden — ab Wirksamkeit entstehen keine Säumniszuschläge mehr.

§ 218 Abs. 2 AO

Abrechnungsbescheid

Streit über Bestand oder Höhe verwirkter Zuschläge wird nicht im Erlassverfahren, sondern durch Abrechnungsbescheid entschieden — dagegen ist der Einspruch eröffnet.

§ 225 AO

Tilgungsreihenfolge

Bei Teilzahlungen bestimmt der Schuldner die Tilgung. Ohne Bestimmung tilgt die Finanzkasse in gesetzlicher Reihenfolge zuerst Kosten, Zwangsgelder und Zuschläge.

§§ 228 ff. AO

Zahlungsverjährung

Fünf Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit; jede Vollstreckungsmaßnahme, Stundung oder Aussetzung unterbricht die Frist und lässt sie neu beginnen.

§ 152 AO

Verspätungszuschlag

Für die verspätete Abgabe der Erklärung: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € monatlich, höchstens 25.000 € — neben dem Säumniszuschlag.

§ 233a · § 238 Abs. 1a AO

Nachzahlungszinsen

0,15 % je Monat (1,8 % p. a.) für Verzinsungszeiträume ab 2019, nach einer Karenzzeit von 15 Monaten — Folge der Entscheidung des BVerfG zum alten Zinssatz.

§§ 254, 258, 281 ff. AO

Vollstreckung

Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsaufschub bei Unbilligkeit und die Pfändung von Forderungen — das Finanzamt vollstreckt ohne gerichtlichen Titel.

§ 24 SGB IV

Sozialversicherung

Eigener Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat auf rückständige Beiträge, abgerundet auf 50 € — ohne die dreitägige Schonfrist des Steuerrechts.

§ 69 AO · § 34 AO

Haftung der Geschäftsführung

Wer als gesetzlicher Vertreter Steuern grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht abführt, haftet persönlich — einschließlich der verwirkten Säumniszuschläge.

§ 226 AO

Aufrechnung

Gegenseitige, fällige Forderungen können aufgerechnet werden — mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage. Ein Vorsteuerüberhang verhindert so die Säumnis von vornherein.

§ 39 Abs. 1 Nr. 1 · § 302 InsO

Insolvenz & Restschuldbefreiung

Nach Verfahrenseröffnung entstehende Säumniszuschläge sind nachrangig; vorher verwirkte werden von der Restschuldbefreiung erfasst, außer bei hinterzogenen Steuern.

AEAO zu § 240 AO

Anwendungserlass

Bindende Verwaltungsanweisung zur Handhabung von Säumniszuschlägen — Kleinbeträge, Schonfrist, Erlasspraxis und die Hälfte-Regel bei Zahlungsunfähigkeit.

§ 12 Nr. 3 EStG · § 10 Nr. 2 KStG

Betriebsausgabenabzug

Steuerliche Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptsteuer: Zuschläge zu Personensteuern und zur Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) sind nicht abziehbar.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Zinssätze, Fristen und Verwaltungsanweisungen ändern sich; die genannten Werte sind vereinfachte Richtgrößen. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Rückstand klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zum Säumniszuschlag wissen sollten.

Von der ersten Verspätung bis zur Vollstreckung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag? +
Für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, abgerundet auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 AO). Das entspricht 12 % im Jahr. Ein einziger Tag Verspätung löst bereits den vollen Monatszuschlag aus — es gibt keine taggenaue Berechnung. Rechnen Sie Ihren Fall oben im Säumniszuschlag-Rechner durch.
Was ist die dreitägige Schonfrist genau? +
Wird die Steuer bis zu drei Tage nach Fälligkeit durch Überweisung oder Lastschrift gezahlt, verzichtet das Finanzamt auf den Zuschlag (§ 240 Abs. 3 AO). Sie gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung. Wichtig: Es ist kein verlängertes Zahlungsziel — die Steuer bleibt am Fälligkeitstag fällig, und Verzugsfolgen wie die Vollstreckungsreife knüpfen an diesen Tag an. Fällt der dritte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Kann ich Säumniszuschläge erlassen lassen? +
Ja, nach § 227 AO aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erlässt die Finanzverwaltung regelmäßig die Hälfte, weil die Druckfunktion des Zuschlags dann leerläuft. Ein voller Erlass kommt bei einem bislang stets pünktlichen Zahler in Betracht — etwa bei plötzlicher Erkrankung, einem einmaligen Büroversehen oder einer offensichtlich unrichtigen Steuerfestsetzung. Mehr dazu unter Erlass.
Was ist der Unterschied zum Verspätungszuschlag? +
Der Säumniszuschlag (§ 240 AO) sanktioniert die verspätete Zahlung, der Verspätungszuschlag (§ 152 AO) die verspätete Abgabe der Erklärung. Letzterer beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € monatlich und höchstens 25.000 €; ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres ist er zwingend festzusetzen. Beide können nebeneinander anfallen — wer zu spät anmeldet und zu spät zahlt, zahlt doppelt.
Entstehen bei Stundung oder Aussetzung weiter Säumniszuschläge? +
Nein. Ab Wirksamkeit einer Stundung (§ 222 AO) oder einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 FGO) entstehen keine Säumniszuschläge mehr. Stattdessen fallen Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat an — halb so viel. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Fälligkeit gestellt werden, sonst sind die Zuschläge für die Zwischenzeit bereits verwirkt und müssen zusätzlich erlassen werden.
Der Steuerbescheid wurde aufgehoben — fallen die Zuschläge weg? +
Nicht automatisch. Nach § 240 Abs. 1 S. 4 AO bleiben bereits verwirkte Säumniszuschläge auch dann bestehen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben oder geändert wird. Der Grund: Sie knüpfen an die formelle Fälligkeit an, nicht an die materielle Richtigkeit. War der Bescheid allerdings offensichtlich unrichtig, ist die Erhebung sachlich unbillig — dann führt ein Erlassantrag nach § 227 AO zum Ziel.
Sind Säumniszuschläge als Betriebsausgabe abziehbar? +
Das hängt von der zugrunde liegenden Steuer ab. Zuschläge zur Umsatzsteuer und anderen abziehbaren betrieblichen Steuern sind Betriebsausgaben. Zuschläge zu Einkommensteuer (§ 12 Nr. 3 EStG), Körperschaftsteuer (§ 10 Nr. 2 KStG) und Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) sind wie die Hauptsteuer nicht abziehbar und außerbilanziell hinzuzurechnen.
Sind 12 % pro Jahr überhaupt noch verfassungsgemäß? +
Diese Frage wurde nach der Absenkung der Nachzahlungszinsen auf 1,8 % p. a. intensiv diskutiert, weil im Säumniszuschlag auch ein Zinsanteil steckt. Der Bundesfinanzhof hat die Zuschläge in mehreren Entscheidungen auch für Zeiträume ab 2019 als verfassungsgemäß beurteilt: Ihr Hauptzweck sei das Druckmittel zur pünktlichen Zahlung, nicht die Verzinsung — und dieses Druckmittel sei unabhängig vom Marktzins gerechtfertigt. Praktisch heißt das: Auf einen erfolgreichen Verfassungseinwand sollten Sie nicht setzen.
Ich kann nicht zahlen — was ist der richtige erste Schritt? +
Ein schriftlicher Stundungsantrag mit Ratenplan, möglichst vor Fälligkeit. Er braucht drei Elemente: die Darstellung der erheblichen Härte, einen konkreten und realistischen Tilgungsvorschlag und den Nachweis, dass der Anspruch nicht gefährdet ist. Ein unbeantworteter Brief beschleunigt dagegen die Vollstreckung — das Finanzamt vollstreckt ohne Gerichtsbeschluss (§§ 254 ff. AO). Wie die Leiter weiterläuft, sehen Sie unter Vollstreckung.
Gilt das alles auch für Sozialversicherungsbeiträge? +
Im Grundsatz ja, aber schärfer: § 24 SGB IV kennt denselben Satz von 1 % je angefangenem Monat und dieselbe 50-€-Abrundung — aber keine Schonfrist. Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Und: Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen ist nach § 266a StGB strafbar, unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
Was passiert mit Säumniszuschlägen in der Insolvenz? +
Sie werden aufgeteilt. Zuschläge, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirkt wurden, sind einfache Insolvenzforderungen und nehmen an der Quote teil; sie werden grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst — außer die zugrunde liegende Steuer wurde hinterzogen (§ 302 Nr. 1 InsO). Zuschläge, die nach Eröffnung entstehen, sind nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachrangig und fallen praktisch aus. Für Unternehmen in der Krise heißt das: Der Zuschlag ist selten der Grund, warum ein Verfahren scheitert — aber er ist oft das Frühwarnsignal.
Was kostet die Unterstützung bei OnlineBilanz? +
Ein erstes Gespräch mit grober Einordnung ist kostenlos. Für die Prüfung Ihrer Rückstandsaufstellung, den Erlass- oder Stundungsantrag und die Verhandlung mit der Finanzkasse vereinbaren wir einen transparenten Festpreis, ohne Stundensatz. Die laufende Buchhaltung mit Fristenüberwachung übernehmen wir anschließend ebenfalls zum Festpreis — damit der nächste Rückstand gar nicht erst entsteht.
Säumniszuschlag · § 240 AO

Rückstand beim Finanzamt — bevor er zur Vollstreckung wird.

Rückstandsaufstellung geprüft, Erlass- und Stundungsanträge begründet gestellt, Vollstreckung abgewendet und die Fristen danach überwacht — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, welcher Weg in Ihrem Fall trägt.

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