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E-Bilanz · § 5b EStG

E-Bilanz

KI-gestützter Entwurf zur eigenen Verwendung — oder geprüft und übermittelt durch den beauftragten Steuerberater.
digital+persönlich+bezahlbar

Die Software bereitet Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnung Ihres Unternehmens als KI-gestützten Entwurf im amtlichen XBRL-Format der Kerntaxonomie vor, belegt die Mussfelder und bereitet die Überleitungs­rechnung vor. Den Entwurf können Sie herunterladen und selbst weiterverwenden. Beauftragen Sie die Einreichung über OnlineBilanz, prüft und korrigiert der beauftragte Steuerberater den Entwurf und übermittelt den Datensatz nach § 5b EStG an das Finanzamt.

◆KI-Entwurf im Portal kostenfrei◆Festpreis vorab◆Jahrgänge ab 2020
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
Zertifikat ansehen →Sicher. Geprüft. Vertraulich.Transparenz · Datenschutz · Rechtskonformität · NutzerfreundlichkeitTransparenz · Datenschutz
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
  • Jakob RößJakob RößSteuerberater
  • Dr. Jeannine DinnebierDr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
Software Made in Germany 2026 Software Made in Europe einfach ELSTER Legal Tech Deutschland heyData — Datenschutzbetreuung
Kurz erklärt
Was ist die E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnung an das Finanzamt im amtlich vorgeschriebenen Datenformat XBRL. Rechtsgrundlage ist § 5b EStG: Wer seinen Gewinn durch Betriebs­vermögens­vergleich ermittelt, muss den Inhalt des Abschlusses nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermitteln.

Grundlage ist die Kerntaxonomie — ein Kontenrahmen des Bundes­ministeriums der Finanzen, in dem jede Position ihren festen Platz und ihren technischen Namen hat. Pflicht­positionen heißen Mussfelder und müssen befüllt oder ausdrücklich als leer gekennzeichnet werden.

§ 5b
RechtsgrundlageEStG — elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV nach amtlichem Datensatz.
XBRL
DatenformatMaschinenlesbare Auszeichnung entlang der amtlichen Kerntaxonomie.
0 €
KI-Entwurf im PortalDie Erstellung des Entwurfs ist kostenfrei; abgerechnet wird die beauftragte Leistung.
1
Steuerberater bei EinreichungBei Einreichung über OnlineBilanz prüft, korrigiert und übermittelt er in eigener beruflicher Verantwortung.
01
Ablauf · von der Buchhaltung zum Datensatz

Fünf Schritte zwischen Ihrer Buchhaltung und dem Finanzamt.

Die E-Bilanz ist kein zweiter Abschluss, sondern eine Übersetzung: Ihre Konten werden auf die amtliche Taxonomie abgebildet, steuerlich korrigiert, technisch validiert und übermittelt.

01Abschluss aufstellenBilanz und GuV nach HGB — geprüft und in sich stimmig, bevor irgendetwas übersetzt wird
02Konten auf die Taxonomie mappenJedes Konto Ihres Kontenrahmens (SKR 03/04) wird einer amtlichen Position zugeordnet
03Mussfelder füllenPflichtpositionen werden belegt oder technisch als leer gekennzeichnet — Auffangpositionen nur, wo zulässig
04Steuerliches Ergebnis herleitenÜberleitungsrechnung zur Handelsbilanz oder alternativ eine eigenständige Steuerbilanz
05Validieren und übermittelnTechnische Prüfung, Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle, Protokoll zu Ihren Akten
06ArchivierenDatensatz und Protokoll gehören zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen — bei Einreichung über OnlineBilanz werden beide im Portal abgelegt
E-Bilanz-Check · kostenlos

Sind Sie E-Bilanz-pflichtig? In fünf Angaben geklärt.

Der Check prüft die E-Bilanz-Pflicht (§ 5b EStG), nennt Berichtsbestandteile, den Weg zum Ergebnis und Ihre Frist — und erzeugt einen A4-Fahrplan. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Übermittlungspflicht § 5b EStG—
Datenformat—
Weg zum steuerlichen Ergebnis—
Berichtsbestandteile
Abgabefrist Steuererklärung—
Risiko bei Versäumnis—
Ergebnis—
Kostenlos registrieren

Indikative Einordnung auf Basis Ihrer Angaben — keine Steuer­beratung im Sinne des § 3 StBerG. Für Rumpf­wirtschafts­jahre, abweichende Wirtschafts­jahre und Organschaften gelten Besonderheiten, die der beauftragte Steuerberater im Mandat prüft.

02
Wahlrecht · § 5b Abs. 1 EStG

Zwei Wege zum steuerlichen Ergebnis.

Sie übermitteln entweder Ihre Handels­bilanz samt Überleitungs­rechnung — oder gleich eine eigenständige Steuer­bilanz. Die Wahl bestimmt Aufwand, Prüf­risiko und Lesbarkeit für das Finanzamt.

Weg A · Regelfall
Überleitungs­rechnung
Übermittelt wird die Handels­bilanz; steuerlich abweichende Ansätze werden in einer strukturierten Überleitung zu- und abgerechnet.
  • Passt bei wenigen Abweichungen — etwa Rückstellungen, Abschreibungen oder Drohverlusten.
  • Stärke: nur ein Abschluss, weniger Pflege; Handels- und Steuerrecht bleiben nachvollziehbar getrennt.
  • Praxis: verbreiteter Weg, weil nur ein Abschluss gepflegt wird.
Weg B · Alternative
Steuer­bilanz
Übermittelt wird ein eigenständiger steuerlicher Abschluss, in dem die steuerlichen Werte bereits enthalten sind.
  • Passt bei vielen dauerhaften Abweichungen, Organschaften oder Konzern­vorgaben.
  • Stärke: das Finanzamt liest steuerliche Werte direkt, ohne Umrechnung.
  • Aufwand: zwei parallel gepflegte Abschlüsse — nur sinnvoll, wenn die Struktur es verlangt.
03
Datensatz · Kerntaxonomie

Was der Datensatz enthalten muss.

Der Umfang richtet sich nach Rechtsform und Gewinn­ermittlung. Kern sind immer Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnung — je nach Fall kommen weitere Berichts­bestandteile hinzu.

01Stammdaten (GCD)Unternehmen, Rechtsform, Wirtschaftsjahr, Bilanzart, Konsolidierungsangaben
02BilanzAktiva und Passiva nach § 266 HGB in der Gliederungstiefe der Kerntaxonomie
03Gewinn- und Verlust­rechnungStaffelform nach § 275 HGB, Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
04Ergebnis­verwendungBei Kapitalgesellschaften: Vortrag, Einstellung in Rücklagen, Ausschüttung
05Kapitalkonten­entwicklungBei Personengesellschaften je Gesellschafter — typische Fehlerquelle bei der GmbH & Co. KG
06Überleitungs­rechnungUmgliederungen und Wertkorrekturen von der Handels- zur Steuerbilanz
07Steuerliche ModifikationenNicht abzugsfähige Aufwendungen, Hinzurechnungen, verdeckte Gewinnausschüttungen
08Anhang & LageberichtDerzeit als Fußnoten übermittelbar; für Wirtschaftsjahre ab 2028 Pflicht, soweit vorhanden (§ 5b Abs. 1 Satz 5 EStG)
Betroffene

Wer übermitteln muss — und wer nicht.

Maßgeblich ist nicht die Rechtsform, sondern die Art der Gewinn­ermittlung. Wer bilanziert, übermittelt nach § 5b EStG; wer eine EÜR erstellt, reicht stattdessen die Anlage elektronisch ein.

FallGewinnermittlungE-Bilanz nach § 5b EStGBesonderheit
GmbH · UG · AGBilanzierung, stetsPflichtZusätzlich Ergebnis­verwendung im Datensatz
GmbH & Co. KGBilanzierungPflichtKapitalkonten­entwicklung je Gesellschafter, Sonder- und Ergänzungs­bilanzen
EinzelunternehmenBilanzierung bei Buchführungs­pflichtPflichtOhne Buchführungs­pflicht genügt die Anlage EÜR
Freiberufler · KleingewerbeEinnahmen-Überschuss-RechnungKeine E-BilanzAnlage EÜR elektronisch nach § 60 Abs. 4 EStDV
Verein · StiftungNur für den wirtschaftlichen GeschäftsbetriebFallabhängigIdeeller Bereich bleibt außerhalb des Datensatzes

Gewerbetreibende, die nicht schon nach Handelsrecht Bücher führen müssen, werden steuerlich buchführungspflichtig, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr erzielen (§ 141 Abs. 1 AO). Die Buchführungspflicht – und damit die E-Bilanz – beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO).

Rechtsstand · JStG 2024 · Taxonomie 6.10

Was sich bei der E-Bilanz gerade ändert.

Der Pflicht-Datensatz wird in Stufen erweitert. Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 5b EStG geändert; die jährlichen Taxonomie-Versionen des Bundesministeriums der Finanzen setzen das technisch um.

StufeWas giltFundstelle
Wirtschaftsjahr 2025Unverdichtete Kontennachweise. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind Bilanz und GuV jeweils einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden zu übermitteln. Ein Kontennachweis enthält Position, Kontonummer, Kontenbezeichnung und Saldo – grundsätzlich für alle Sachkonten des Hauptbuchs mit Saldo zum Jahresende. Einzelbuchungen, Buchungsjournale sowie Debitoren- und Kreditorenkonten gehören nicht dazu.§ 5b Abs. 1 Satz 1 · § 52 Abs. 11 EStG; BMF-Schreiben vom 10.06.2025
Taxonomie 6.9Grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen; für 2025 wird die Verwendung nicht beanstandet. Die Härtefallregelung für vorerst fehlende Kontennachweise hat das BMF ausdrücklich für Übermittlungen mit dieser Version vorgesehen.BMF-Schreiben vom 10.06.2025
Taxonomie 6.10Grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen; für 2026 wird die Verwendung nicht beanstandet. Echtfall-Übermittlungen sind laut BMF voraussichtlich ab Mai 2027 möglich. Eine Härtefallregelung für fehlende Kontennachweise enthält dieses Schreiben nicht.BMF-Schreiben vom 08.06.2026
Wirtschaftsjahr 2028Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen, sind zusätzlich der Anlagenspiegel und das zugrunde liegende Anlagenverzeichnis zu übermitteln, außerdem – soweit vorhanden – Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG; bei Tonnagebesteuerung das Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG.§ 5b Abs. 1 Satz 1, 5 und 6 · § 52 Abs. 11 EStG

Praktisch heißt das: Kontenbezeichnungen werden für das Finanzamt sichtbar, und tatsächlich geführte Sachkonten dürfen grundsätzlich nicht zusammengefasst übermittelt werden – getrennt geführte Fahrzeugkonten etwa nicht als „Fuhrpark“. Den Anlagenspiegel verlangt die Taxonomie bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, als Mussfeld (BMF-Schreiben vom 24.05.2016); ab 2028 ist seine Übermittlung zusätzlich ausdrücklich im Gesetz geregelt.

Aus der Praxis

Sechs Gründe, warum ein Datensatz zurückkommt.

×
Mussfeld einfach leer gelassen

Ein Pflichtfeld ohne Wert ist technisch nicht dasselbe wie ein Feld ohne Sachverhalt. Folge: Rückweisung durch die Validierung.

×
Alles in Auffangpositionen

Sammelpositionen sind für echte Ausnahmen gedacht, nicht als Abkürzung. Folge: Rückfragen und Prüfungsschwerpunkt.

×
Kontenrahmen nicht gemappt

Individuelle Konten ohne Zuordnung zur Taxonomie verschwinden oder landen falsch. Folge: Bilanz stimmt nicht mit dem Abschluss überein.

×
Überleitungsrechnung fehlt

Steuerliche Abweichungen sind vorhanden, aber nicht dargestellt. Folge: das Finanzamt schätzt oder fordert nach.

×
Kapitalkonten der KG unvollständig

Bei Personengesellschaften fehlt die Entwicklung je Gesellschafter. Folge: Feststellungserklärung wird nicht verarbeitet.

×
Falsches Wirtschaftsjahr oder falsche Taxonomie

Rumpfjahre und abweichende Wirtschaftsjahre brauchen die passende Fassung. Folge: technische Ablehnung ohne inhaltliche Prüfung.

Die Software prüft den Entwurf auf Plausibilität; KI-Vorschläge ersetzen keine fachliche Prüfung. Bei Einreichung über OnlineBilanz prüft der beauftragte Steuerberater die steuerlichen Entscheidungen und dokumentiert sie mit Paragraphen­bezug, damit sie in einer Betriebs­prüfung Bestand haben.

04
Termine · §§ 149, 152 AO

Die vier Termine, die für die E-Bilanz zählen.

Beispiel: das reguläre Wirtschafts­jahr 2025 mit dem Stichtag 31.12.2025, eine ganz typische Kapital­gesellschaft ohne jegliches abweichende Wirtschafts­jahr.

3 Mon.
Aufstellung

Kapital­gesellschaften stellen den Abschluss binnen drei Monaten auf (§ 264 Abs. 1 HGB); kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten.

31.07.
Ohne Berufsträger

Steuer­erklärung samt E-Bilanz sind sieben Monate nach Ablauf des Kalender­jahres beim Finanzamt einzureichen (§ 149 Abs. 2 AO).

Ende 02.
Mit Berufsträger

Beauftragte Erklärungen laufen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) — für 2025 also bis 01.03.2027 (der 28.02.2027 ist ein Sonntag, § 108 Abs. 3 AO).

§ 152
Bei Versäumnis

Verspätungs­zuschlag je angefangenem Monat, zusätzlich Zwangs­geld nach § 328 AO und Schätzung nach § 162 AO.

Abgrenzung

E-Bilanz, Offenlegung oder Anlage EÜR — wer will was?

Drei elektronische Einreichungen, drei Empfänger. Die E-Bilanz ans Finanzamt, die Offenlegung ans Unternehmens­register, die Anlage EÜR ersetzt bei Nicht­bilanzierern den Abschluss — alle aus einem Datensatz.

Finanzamt
E-Bilanz
Zweck
Grundlage der Besteuerung
Rechtsgrundlage
§ 5b EStG · XBRL-Datensatz
Umfang
Bilanz, GuV, Überleitung, weitere Bestandteile
Öffentlich?
Nein — Steuer­geheimnis (§ 30 AO)
Unternehmensregister
Offenlegung
Zweck
Information des Rechtsverkehrs
Rechtsgrundlage
§ 325 HGB · Unternehmens­register
Umfang
Nach Größenklasse verkürzt (§ 326 HGB)
Öffentlich?
Ja — für jeden abrufbar
Ohne Bilanz
Anlage EÜR
Zweck
Gewinnermittlung ohne Bilanz
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 3 EStG · § 60 Abs. 4 EStDV
Umfang
Einnahmen, Ausgaben, Anlage­verzeichnis
Öffentlich?
Nein
Leistungsumfang

Was Sie von uns bekommen.

01

Abschluss nach HGB

Bilanz und GuV inklusive Anhang als KI-gestützter Entwurf — kostenfrei im Portal; bei beauftragter Einreichung geprüft und korrigiert durch den beauftragten Steuerberater.

02

Mapping auf die Taxonomie

Ihr Kontenrahmen wird vollständig zugeordnet — ohne pauschale Auffang­positionen, wo eine echte Position existiert.

03

Überleitungs­rechnung

Herleitung des steuerlichen Ergebnisses, jede Korrektur mit Paragraphen­bezug dokumentiert.

04

Prüfung & Übermittlung

Bei Einreichung über OnlineBilanz (zusätzlich 399,95 € netto) prüft der beauftragte Steuerberater den Datensatz und übermittelt ihn über die ELSTER-Schnittstelle; die Übermittlungsnachweise gehören zum vereinbarten Leistungsumfang.

05

Offenlegung

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB, soweit beauftragt — Umfang und anfallende Gebühren ergeben sich aus dem Angebot.

06

Beratung auf Wunsch

Steuerliche Beratung zu Ergebnis­treibern, Gestaltungs­spielräumen und Planung fürs Folgejahr können Sie mit dem kooperierenden Steuerberater gesondert vereinbaren.

Preis

Was es kostet — bevor Sie sich anmelden.

Festpreis · netto
ab 499,95 €Jahresabschluss mit E-Bilanz-Datensatz — Prüfung, Korrektur und Einreichung durch den beauftragten Steuerberater zusätzlich 399,95 € netto; jeweils pro Geschäftsjahr, zzgl. 19 % USt. Die Erstellung des KI-Entwurfs im Portal ist kostenfrei; verbindlich ist das bestätigte Angebot.
  • Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
  • Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
  • Abrechnung nach der Einreichung — per Rechnung, nicht vorab.
Vier Faktoren bestimmen Ihren Festpreis.

Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt — nachvollziehbar an diesen vier Größen:

01 · Rechtsform
UG, GmbH, GmbH & Co. KG oder Holding — mit unterschiedlichem Pflichtumfang
02 · Umsatzgröße
Staffel nach tatsächlichem Jahresumsatz, nicht nach geschätztem Aufwand
03 · Belegvolumen
Anzahl der Buchungen und wie weit Ihre Buchhaltung vorbereitet ist
04 · Umfang
Nur Abschluss oder zusätzlich Steuererklärungen, Offenlegung, Dauermandat
Wechsel

Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel lässt sich planen.

Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand. Sie kündigen — den Rest stimmt der beauftragte Steuerberater mit der bisherigen Kanzlei ab.

01
Mandat erteilen

Sie registrieren sich, wählen den Umfang und unterschreiben die Mandats­vereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindest­laufzeit.

Tag 0 · rund 10 Minuten
02
Unterlagen anfordern

Der beauftragte Steuerberater fordert die Unterlagen an — Vorjahres­abschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagen­spiegel.

Nach Mandatsannahme
03
Übernahme prüfen

Die Bestände werden eingelesen; der beauftragte Steuerberater prüft Eröffnungs­werte und Vorträge und meldet, was er anders bewerten würde — bevor gebucht wird.

Vor der ersten Buchung
Auch mitten im Jahr und mit offenen Jahrgängen.
Überfällige Abschlüsse ab 2020, Zwangsgeld- oder Schätzungsverfahren, unvollständige Buchhaltung: der Stand wird übernommen, und es wird einmal benannt, was fehlt.
Häufige Fragen

Was Unternehmer zur E-Bilanz fragen.

Ersetzt die E-Bilanz meinen Jahresabschluss?
Nein. Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlungs­form des Inhalts von Bilanz und GuV, kein eigener Abschluss. Aufstellung, Feststellung und Offen­legung bleiben unverändert bestehen — der Datensatz wird zusätzlich an das Finanzamt übermittelt.
Was sind Mussfelder — und was passiert, wenn Daten fehlen?
Mussfelder sind Positionen der Kerntaxonomie, die zwingend zu übermitteln sind. Existiert der Sachverhalt bei Ihnen nicht, wird das Feld technisch als leer gekennzeichnet statt weggelassen. Fehlt ein Mussfeld vollständig, weist die Validierung den Datensatz ab, bevor er beim Finanzamt ankommt.
Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz — was empfehlen Sie?
In der Regel die Überleitungs­rechnung: ein Abschluss, geringerer Pflegeaufwand, klare Trennung von Handels- und Steuerrecht. Eine eigenständige Steuer­bilanz lohnt bei vielen dauerhaften Abweichungen, in Organschaften oder wenn ein Konzern sie vorgibt.
Gilt die Pflicht auch für ruhende oder vermögenslose Gesellschaften?
Ja. Solange die Gesellschaft bilanziert, ist der Datensatz zu übermitteln — auch ohne Umsatz. Eine geringe Geschäftstätigkeit kann den Aufwand und damit das Angebot reduzieren; die Frist gilt trotzdem.
Können Sie überfällige Jahre nachreichen?
Ja. Für Jahrgänge ab 2020 lässt sich in der Plattform ein Entwurf vorbereiten; übermittelt wird in der für das jeweilige Jahr maßgeblichen Taxonomie-Fassung. Bei Einreichung über OnlineBilanz übermittelt der beauftragte Steuerberater; bei laufenden Zwangs­geld- oder Schätzungs­verfahren übernimmt er nach Mandatsannahme auch die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Wie schnell liegt der Datensatz vor?
Die Bearbeitungszeit hängt von Umfang, Vollständigkeit der Unterlagen und erforderlichen Rückfragen ab; den Zeitplan stimmen wir vor der Bearbeitung ab. Fehlende Unterlagen zeigt die Software gezielt an.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage zur E-Bilanz hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften im vollständigen amtlichen Volltext — jederzeit nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz, ergänzt um die aktuelle amtliche Taxonomie.

Stand: Oktober 2026
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Die E-Bilanz — als Entwurf oder geprüft eingereicht.
KI-Entwurf im Portal kostenfrei, Festpreis vorab — bei Einreichung über OnlineBilanz Prüfung, Korrektur und Übermittlung durch den beauftragten Steuerberater. Registrierung kostenlos und unverbindlich.
E-Bilanz zum FestpreisKI-Entwurf kostenfrei · Einreichung mit Steuerberater
Konto erstellen
Leistungsübersicht

Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
an einem Ort.

Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.

Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.

Die KI unterstützt die Aufbereitung Ihrer Angaben und erstellt Vorschläge. Sie können den Entwurf selbst weiterverwenden. Bei Einreichung über uns übernimmt der beauftragte Steuerberater: die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung. Weitere Beratungsleistungen können Sie gesondert vereinbaren.

SteuerberaterWirtschaftsprüferRechtsanwaltUnternehmensberater

OnlineBilanz stellt die Plattform und den KI-gestützten Entwurf bereit. Bei Einreichung über uns übernimmt der beauftragte Steuerberater die Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Einreichung in eigener beruflicher Verantwortung.

Zehn Leistungsbereiche · 87 Seiten

JahresabschlussBilanzen

9

JahrgängeAuch überfällig

8

BuchhaltungLaufend & Lohn

7

SteuererklärungenPflichtabgaben

12

BescheinigungenNachweise

6

Gründung & UmbauStart & Wechsel

8

LiquidationAuflösung & Löschung

7

Branchen69 Gewerke

8

Rechner & ToolsKostenlos

11

Recht & BeratungMit Berufsträger

11
Ben
Ben
KI-Assistenz