Die E-Bilanz.
Gemappt. Validiert. Übermittelt.
Bilanz und GuV gehören elektronisch ans Finanzamt, im XBRL-Format nach amtlicher Taxonomie. Wir mappen Ihren Kontenrahmen auf den Mindestumfang, erstellen die Überleitungsrechnung und übermitteln über ELSTER — GoBD-konform aufgesetzt und von Berufsträgern freigegeben. Sind Jahre offen, übermitteln wir rückwirkend nach.
Was die E-Bilanz ist.
Die E-Bilanz ist Bilanz und GuV in Datenform — kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, den das Finanzamt maschinell auswertet. Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 ist die Abgabe in Papierform ausgeschlossen: Wer bilanziert, übermittelt den Inhalt des Abschlusses per Datenfernübertragung (§ 5b EStG).
Übertragen wird im Format XBRL über die ERiC-Schnittstelle von ELSTER, nach einem amtlichen Kontenraster — der Taxonomie, die das BMF jährlich veröffentlicht. Sie legt fest, welche Positionen es gibt und welche davon Mussfelder sind. Passt der Kontenrahmen nicht zum Mindestumfang, wird feiner kontiert oder eine Überleitungsrechnung erstellt.
Wer eine E-Bilanz abgeben muss.
Die Pflicht trifft jeden, der bilanziert — Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Wer stattdessen eine EÜR macht, gibt die Anlage EÜR ab.
Kapitalgesellschaften
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind kraft Rechtsform buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die E-Bilanz ist hier ausnahmslos Pflicht, unabhängig von Umsatz und Gewinn.
Rechtsbasis§ 238 HGBKaufleute & Personengesellschaften
e. K., OHG und KG sowie andere Kaufleute. Bei Personengesellschaften kommen Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene Datensätze hinzu.
Rechtsbasis§ 238 HGB · § 5b EStGGewerbetreibende über den Grenzen
Ohne Kaufmannseigenschaft beginnt die Buchführungspflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr — ab dann E-Bilanz statt EÜR.
Rechtsbasis§ 141 AODann keine E-Bilanz: Freiberufler und kleine Gewerbetreibende unterhalb der Grenzen des § 141 AO übermitteln die Anlage EÜR. Steht der Wechsel zur Bilanzierung an — Wachstum, Rechtsformwechsel, GmbH-Gründung —, begleiten wir den Übergang samt Eröffnungsbilanz, die seit 2025 ebenfalls elektronisch übermittelt wird.
Die Taxonomie — das Kontenraster des Finanzamts.
Die E-Bilanz folgt keinem freien Layout, sondern einem amtlich vorgeschriebenen Schema. Drei Ebenen entscheiden, ob der Datensatz durchgeht.
| Ebene | Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kerntaxonomie & Module | GCD-Stammdaten und GAAP-Werte, jährlich neue Version | Konten gemappt, Felder geprüft, Version passend zum Jahr | § 51 Abs. 4 EStG |
| Mindestumfang & Mussfelder | Pflichtpositionen müssen belegt sein, Auffangpositionen nur wo zulässig | Kontierung einmalig verfeinert statt dauerhaft ausgewichen | § 5b Abs. 1 EStG |
| Überleitung HB auf StB | Das Finanzamt will steuerliche Werte, nicht Handelswerte | Steuerbilanz oder Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung, jede Abweichung dokumentiert | § 60 Abs. 2 EStDV |
| Kontennachweise | Unverdichtet, mit Kontonummer, Bezeichnung und Saldo | Gehen ab WJ 2025 automatisch mit dem Datensatz | § 5b Abs. 1 EStG |
| Technische Prüfung | ERiC lehnt fehlerhafte Datensätze ab, bevor sie ankommen | Validierung vor dem Senden, Protokoll revisionssicher archiviert | GoBD · § 147 AO |
Was sich gerade ändert.
Der Pflicht-Datensatz wird schrittweise umfangreicher. Das Jahressteuergesetz 2024 erweitert ihn, die Taxonomie 6.9 setzt es technisch um.
| Stufe | Was Pflicht wird | Bedeutung für den Datensatz | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Seit 2013 | Bilanz und GuV elektronisch | Papierform ausgeschlossen | § 5b EStG |
| Ab WJ 2025 | Unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden | Je werthaltige Position ein Nachweis, keine Verdichtung von Konten | § 5b Abs. 1 · § 52 Abs. 11 EStG |
| Taxonomie 6.9 | Verbindlich ab WJ 2026, für 2025 nicht beanstandet | Enthält die Kontennachweis-Felder samt Härtefallposition | BMF vom 10.06.2025 |
| Ab 2028 | Anlagenspiegel und -verzeichnis, soweit vorhanden Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht | Der Datensatz umfasst dann den gesamten Abschluss | § 5 Abs. 1 S. 2 · § 5a Abs. 4 EStG |
| Eröffnungsbilanz | Ab WJ 2025 ebenfalls elektronisch | Auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene Datensätze | Wachstumschancengesetz |
Warum Übermittlungen scheitern.
Vier Ursachen erklären fast jede abgelehnte oder angreifbare E-Bilanz — und alle vier lassen sich vorher ausschließen.
Für den Mindestumfang fehlen Mussfelder. Dann wird dauerhaft in Auffangpositionen ausgewichen, statt einmalig sauber zu kontieren.
Jedes Wirtschaftsjahr braucht die damals gültige Version. Mit der aktuellen übermittelt, lehnt ERiC den Datensatz ab.
Handelswerte ohne Überleitungsrechnung übermittelt: das Finanzamt erhält nicht die steuerlichen Werte, die § 60 EStDV verlangt.
Ein fehlerhafter Datensatz scheitert an der ERiC-Prüfung, bevor die Abgabe zählt — und die Frist läuft weiter.
Was wir übernehmen.
Vom Kontenrahmen bis zum Übertragungsprotokoll — acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis.
Taxonomie-Mapping
Wir ordnen Ihre Konten aus SKR 03 oder 04 der amtlichen Kerntaxonomie zu — einmalig sauber, damit die Folgejahre reibungslos laufen.
Mindestumfang prüfen
Jede Pflichtposition wird geprüft, die Kontierung wo nötig verfeinert, Auffangpositionen nur gesetzt, wo sie zulässig sind.
Überleitungsrechnung
Handelsbilanz vollständig auf steuerliche Werte übergeleitet — oder eigenständige, separat aufgestellte Steuerbilanz, je nach individuellem Fall.
GCD-Stammdaten
Rechtsform, Wirtschaftsjahr, Bilanzart und alle relevanten Sonderfälle im entsprechenden Stammdaten-Modul korrekt hinterlegt und gesetzt.
Validierung & Übermittlung
Technische ERiC-Validierung vor jedem Senden, sichere Übermittlung über ELSTER, das vollständige Protokoll revisionssicher archiviert.
Alle Bilanzarten
Eröffnungs-, Umwandlungs-, Liquidations-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen übermitteln wir als eigene Datensätze.
Korrektur & Nachübermittlung
Offene Jahre werden nachübermittelt, fehlerhafte E-Bilanzen berichtigt — samt Aufarbeitung der Buchführung.
Abschluss-Integration
Die E-Bilanz entsteht direkt aus Ihrem Jahresabschluss: dieselben Daten, dieselben Leute, auf Wunsch mit Offenlegung.
Offene Jahre? Wir übermitteln nach.
Die E-Bilanz ist ein jährlicher Pflichttermin — und manchmal ist einer liegen geblieben. Wir sichten kostenlos, welche Jahre fehlen, und arbeiten sie chronologisch auf.
Richtige Taxonomie je Jahr
Jedes Wirtschaftsjahr wird mit der damals gültigen Version übermittelt, nicht mit der aktuellen — sonst lehnt ERiC ab.
Grundlage§ 51 Abs. 4 EStGBerichtigung sauber erklärt
Bereits übermittelte, aber fehlerhafte E-Bilanzen korrigieren wir nach § 153 AO, bevor daraus ein Vorwurf wird.
Grundlage§ 153 AOSchätzungsbescheide abgeräumt
Erst Abschluss und E-Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung.
Grundlage§ 162 AODie E-Bilanz ist im Abschluss enthalten.
Kein Stundensatz: Rechtsform und Umfang wählen, in rund zwei Minuten steht der verbindliche Festpreis. Mapping, Überleitung und Übermittlung sind darin enthalten.
| Leistung | Preis | Enthalten |
|---|---|---|
| E-Bilanz zum Jahresabschluss | im Abschluss-Festpreis | Mapping, Mindestumfang-Prüfung, Validierung und Übermittlung |
| Taxonomie-Mapping und Einrichtung | 0 € | Kontenrahmen, DATEV-Bestände, Eröffnungsbilanzwerte |
| Überleitungsrechnung | im Paket | Abweichungen dokumentiert und begründet (§ 60 EStDV) |
| Kontennachweise ab WJ 2025 | im Paket | Unverdichtet, direkt aus dem Hauptbuch |
| Weitere Bilanzarten | je Datensatz | Eröffnungs-, Sonder-, Ergänzungs-, Liquidationsbilanz |
| Rückständige Jahre | je Jahr | Buchführung aufgearbeitet, Abschluss erstellt, nachübermittelt |
Was zur E-Bilanz gefragt wird.
Wer muss eine E-Bilanz abgeben — und wer nicht?
Was sind Taxonomie und Mindestumfang?
Was ist eine Überleitungsrechnung — und brauche ich sie?
Wie wird die E-Bilanz übermittelt?
Bis wann muss die E-Bilanz abgegeben werden?
Was bedeutet „unverdichtete Kontennachweise" ab WJ 2025?
Muss die Eröffnungsbilanz auch elektronisch übermittelt werden?
Was hat die E-Bilanz mit den GoBD zu tun?
Können Sie die E-Bilanz rückwirkend übermitteln?
Was passiert, wenn ich keine E-Bilanz abgebe?
Arbeiten Sie mit meinem Kontenrahmen?
Was kostet die E-Bilanz?
Ihre E-Bilanz, persönlich verantwortet.
Hinter jeder Übermittlung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — jede Freigabe trägt einen Namen.
Gibt jede E-Bilanz frei und verantwortet Bewertungsfragen und die Überleitung zur Steuerbilanz, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften zusätzlich die Abschlussprüfung.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Taxonomie-Mapping, Mindestumfang und Übermittlung — und arbeitet offene Jahre versionsecht rückwirkend auf.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Berichtigungen nach § 153 AO, Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Zwangsgeldverfahren und die Begleitung der Betriebsprüfung.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die E-Bilanz steht.
Pflicht, vorgeschriebene Form und vollständiger Inhalt des elektronischen Datensatzes im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Taxonomie-Versionen und Pflicht-Datensatz ändern sich jährlich. Keine Beratung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir im Mandat.





