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E-Bilanz · § 5b EStG

Die E-Bilanz.
Gemappt. Validiert. Übermittelt.

Bilanz und GuV als Datensatz — XBRL über ELSTER, nach amtlicher Taxonomie.

Bilanz und GuV gehören elektronisch ans Finanzamt, im XBRL-Format nach amtlicher Taxonomie. Wir mappen Ihren Kontenrahmen auf den Mindestumfang, erstellen die Überleitungsrechnung und übermitteln über ELSTER — GoBD-konform aufgesetzt und von Berufsträgern freigegeben. Sind Jahre offen, übermitteln wir rückwirkend nach.

Jede E-Bilanz von einem Berufsträger freigegebenOffene Jahre werden nachübermittelt
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was die E-Bilanz ist.

Die E-Bilanz ist Bilanz und GuV in Datenform — kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, den das Finanzamt maschinell auswertet. Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 ist die Abgabe in Papierform ausgeschlossen: Wer bilanziert, übermittelt den Inhalt des Abschlusses per Datenfernübertragung (§ 5b EStG).

Übertragen wird im Format XBRL über die ERiC-Schnittstelle von ELSTER, nach einem amtlichen Kontenraster — der Taxonomie, die das BMF jährlich veröffentlicht. Sie legt fest, welche Positionen es gibt und welche davon Mussfelder sind. Passt der Kontenrahmen nicht zum Mindestumfang, wird feiner kontiert oder eine Überleitungsrechnung erstellt.

§ 5b
RechtsgrundlageElektronische Übermittlung von Bilanz und GuV.
XBRL
FormatÜber die ERiC-Schnittstelle von ELSTER, kein PDF.
GCD + GAAP
DatensatzStammdaten-Modul plus Bilanz- und GuV-Werte.
2013
Pflicht seitPapierform ist seither ausgeschlossen.
Wer & was

Wer eine E-Bilanz abgeben muss.

Die Pflicht trifft jeden, der bilanziert — Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Wer stattdessen eine EÜR macht, gibt die Anlage EÜR ab.

Kapitalgesellschaften

GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind kraft Rechtsform buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die E-Bilanz ist hier ausnahmslos Pflicht, unabhängig von Umsatz und Gewinn.

Rechtsbasis§ 238 HGB

Kaufleute & Personengesellschaften

e. K., OHG und KG sowie andere Kaufleute. Bei Personengesellschaften kommen Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene Datensätze hinzu.

Rechtsbasis§ 238 HGB · § 5b EStG

Gewerbetreibende über den Grenzen

Ohne Kaufmannseigenschaft beginnt die Buchführungspflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr — ab dann E-Bilanz statt EÜR.

Rechtsbasis§ 141 AO
!
Und wenn Sie eine EÜR machen?

Dann keine E-Bilanz: Freiberufler und kleine Gewerbetreibende unterhalb der Grenzen des § 141 AO übermitteln die Anlage EÜR. Steht der Wechsel zur Bilanzierung an — Wachstum, Rechtsformwechsel, GmbH-Gründung —, begleiten wir den Übergang samt Eröffnungsbilanz, die seit 2025 ebenfalls elektronisch übermittelt wird.

Das Datenschema

Die Taxonomie — das Kontenraster des Finanzamts.

Die E-Bilanz folgt keinem freien Layout, sondern einem amtlich vorgeschriebenen Schema. Drei Ebenen entscheiden, ob der Datensatz durchgeht.

EbeneWorauf es ankommtSo setzen wir es umFundstelle
Kerntaxonomie & ModuleGCD-Stammdaten und GAAP-Werte, jährlich neue VersionKonten gemappt, Felder geprüft, Version passend zum Jahr§ 51 Abs. 4 EStG
Mindestumfang & MussfelderPflichtpositionen müssen belegt sein, Auffangpositionen nur wo zulässigKontierung einmalig verfeinert statt dauerhaft ausgewichen§ 5b Abs. 1 EStG
Überleitung HB auf StBDas Finanzamt will steuerliche Werte, nicht HandelswerteSteuerbilanz oder Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung, jede Abweichung dokumentiert§ 60 Abs. 2 EStDV
KontennachweiseUnverdichtet, mit Kontonummer, Bezeichnung und SaldoGehen ab WJ 2025 automatisch mit dem Datensatz§ 5b Abs. 1 EStG
Technische PrüfungERiC lehnt fehlerhafte Datensätze ab, bevor sie ankommenValidierung vor dem Senden, Protokoll revisionssicher archiviertGoBD · § 147 AO
Rechtslage · JStG 2024 & Taxonomie 6.9

Was sich gerade ändert.

Der Pflicht-Datensatz wird schrittweise umfangreicher. Das Jahressteuergesetz 2024 erweitert ihn, die Taxonomie 6.9 setzt es technisch um.

StufeWas Pflicht wirdBedeutung für den DatensatzFundstelle
Seit 2013Bilanz und GuV elektronischPapierform ausgeschlossen§ 5b EStG
Ab WJ 2025Unverdichtete Kontennachweise mit KontensaldenJe werthaltige Position ein Nachweis, keine Verdichtung von Konten§ 5b Abs. 1 · § 52 Abs. 11 EStG
Taxonomie 6.9Verbindlich ab WJ 2026, für 2025 nicht beanstandetEnthält die Kontennachweis-Felder samt HärtefallpositionBMF vom 10.06.2025
Ab 2028Anlagenspiegel und -verzeichnis, soweit vorhanden Anhang, Lagebericht, PrüfungsberichtDer Datensatz umfasst dann den gesamten Abschluss§ 5 Abs. 1 S. 2 · § 5a Abs. 4 EStG
EröffnungsbilanzAb WJ 2025 ebenfalls elektronischAuch Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene DatensätzeWachstumschancengesetz
Aus der Praxis

Warum Übermittlungen scheitern.

Vier Ursachen erklären fast jede abgelehnte oder angreifbare E-Bilanz — und alle vier lassen sich vorher ausschließen.

×
Kontenrahmen zu grob

Für den Mindestumfang fehlen Mussfelder. Dann wird dauerhaft in Auffangpositionen ausgewichen, statt einmalig sauber zu kontieren.

×
Falsche Taxonomie-Version

Jedes Wirtschaftsjahr braucht die damals gültige Version. Mit der aktuellen übermittelt, lehnt ERiC den Datensatz ab.

×
Überleitung fehlt

Handelswerte ohne Überleitungsrechnung übermittelt: das Finanzamt erhält nicht die steuerlichen Werte, die § 60 EStDV verlangt.

×
Nicht vorher validiert

Ein fehlerhafter Datensatz scheitert an der ERiC-Prüfung, bevor die Abgabe zählt — und die Frist läuft weiter.

Alles aus einer Hand

Was wir übernehmen.

Vom Kontenrahmen bis zum Übertragungsprotokoll — acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis.

01

Taxonomie-Mapping

Wir ordnen Ihre Konten aus SKR 03 oder 04 der amtlichen Kerntaxonomie zu — einmalig sauber, damit die Folgejahre reibungslos laufen.

Rechtsbasis: § 51 Abs. 4 EStG
02

Mindestumfang prüfen

Jede Pflichtposition wird geprüft, die Kontierung wo nötig verfeinert, Auffangpositionen nur gesetzt, wo sie zulässig sind.

Rechtsbasis: § 5b Abs. 1 EStG
03

Überleitungsrechnung

Handelsbilanz vollständig auf steuerliche Werte übergeleitet — oder eigenständige, separat aufgestellte Steuerbilanz, je nach individuellem Fall.

Rechtsbasis: § 60 Abs. 2 EStDV
04

GCD-Stammdaten

Rechtsform, Wirtschaftsjahr, Bilanzart und alle relevanten Sonderfälle im entsprechenden Stammdaten-Modul korrekt hinterlegt und gesetzt.

Rechtsbasis: Taxonomie 6.9
05

Validierung & Übermittlung

Technische ERiC-Validierung vor jedem Senden, sichere Übermittlung über ELSTER, das vollständige Protokoll revisionssicher archiviert.

Rechtsbasis: GoBD · § 147 AO
06

Alle Bilanzarten

Eröffnungs-, Umwandlungs-, Liquidations-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen übermitteln wir als eigene Datensätze.

Rechtsbasis: § 5b EStG
07

Korrektur & Nachübermittlung

Offene Jahre werden nachübermittelt, fehlerhafte E-Bilanzen berichtigt — samt Aufarbeitung der Buchführung.

Rechtsbasis: § 153 AO
08

Abschluss-Integration

Die E-Bilanz entsteht direkt aus Ihrem Jahresabschluss: dieselben Daten, dieselben Leute, auf Wunsch mit Offenlegung.

Rechtsbasis: § 325 HGB
Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Offene Jahre? Wir übermitteln nach.

Die E-Bilanz ist ein jährlicher Pflichttermin — und manchmal ist einer liegen geblieben. Wir sichten kostenlos, welche Jahre fehlen, und arbeiten sie chronologisch auf.

Richtige Taxonomie je Jahr

Jedes Wirtschaftsjahr wird mit der damals gültigen Version übermittelt, nicht mit der aktuellen — sonst lehnt ERiC ab.

Grundlage§ 51 Abs. 4 EStG

Berichtigung sauber erklärt

Bereits übermittelte, aber fehlerhafte E-Bilanzen korrigieren wir nach § 153 AO, bevor daraus ein Vorwurf wird.

Grundlage§ 153 AO

Schätzungsbescheide abgeräumt

Erst Abschluss und E-Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung.

Grundlage§ 162 AO
Kosten

Die E-Bilanz ist im Abschluss enthalten.

Kein Stundensatz: Rechtsform und Umfang wählen, in rund zwei Minuten steht der verbindliche Festpreis. Mapping, Überleitung und Übermittlung sind darin enthalten.

LeistungPreisEnthalten
E-Bilanz zum Jahresabschlussim Abschluss-FestpreisMapping, Mindestumfang-Prüfung, Validierung und Übermittlung
Taxonomie-Mapping und Einrichtung0 €Kontenrahmen, DATEV-Bestände, Eröffnungsbilanzwerte
Überleitungsrechnungim PaketAbweichungen dokumentiert und begründet (§ 60 EStDV)
Kontennachweise ab WJ 2025im PaketUnverdichtet, direkt aus dem Hauptbuch
Weitere Bilanzartenje DatensatzEröffnungs-, Sonder-, Ergänzungs-, Liquidationsbilanz
Rückständige Jahreje JahrBuchführung aufgearbeitet, Abschluss erstellt, nachübermittelt
Festpreis-GarantieWas der Portal-Rechner zeigt, gilt — auch wenn das Mapping aufwendiger wird
Validierung vor dem SendenERiC-Prüfung und Protokoll, damit die Abgabe im ersten Anlauf durchgeht
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jeder KontenrahmenSKR 03 und 04, DATEV, Lexware, sevdesk — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zur E-Bilanz gefragt wird.

Wer muss eine E-Bilanz abgeben — und wer nicht?
Alle, die bilanzieren: Kapitalgesellschaften, Kaufleute nach § 238 HGB und Gewerbetreibende über den Grenzen des § 141 AO (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn). Wer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht, gibt stattdessen die Anlage EÜR ab und keine E-Bilanz.
Was sind Taxonomie und Mindestumfang?
Die Taxonomie ist das amtliche Datenschema im XBRL-Format, das das BMF jährlich veröffentlicht — die Kerntaxonomie für die meisten Unternehmen, dazu Spezialtaxonomien. Der Mindestumfang legt fest, welche Positionen zwingend gefüllt sein müssen. Ist der Kontenrahmen dafür zu grob, verfeinern wir die Kontierung.
Was ist eine Überleitungsrechnung — und brauche ich sie?
Das Finanzamt will steuerliche Werte. Führen Sie eine Handelsbilanz, gibt es zwei zulässige Wege nach § 60 Abs. 2 EStDV: eine eigenständige Steuerbilanz übermitteln oder die Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung, die Abweichungen bei Abschreibungen, Rückstellungen und Drohverlusten auf die Steuerwerte überleitet.
Wie wird die E-Bilanz übermittelt?
Ausschließlich elektronisch über die ERiC-Schnittstelle von ELSTER im XBRL-Format. Der Datensatz besteht aus dem GCD-Modul mit den Stammdaten und dem GAAP-Modul mit den Bilanz- und GuV-Werten. Wir erzeugen, validieren und übermitteln ihn und archivieren das Protokoll.
Bis wann muss die E-Bilanz abgegeben werden?
Zusammen mit der Steuererklärung des jeweiligen Jahres; in steuerlich beratenen Fällen gelten die verlängerten Fristen des § 149 AO. Maßgeblich ist das Wirtschaftsjahr, bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Abschlussstichtag.
Was bedeutet „unverdichtete Kontennachweise" ab WJ 2025?
Für jede werthaltige Position ist ein Nachweis mit Positionsname, Kontonummer, Kontobeschreibung und Saldo zu übermitteln — Sachkonten des Hauptbuchs mit Jahressaldo, keine Einzelbuchungen und keine Personenkonten. Konten dürfen nicht zusammengefasst werden, etwa Pkw und Lkw nicht als Fuhrpark.
Muss die Eröffnungsbilanz auch elektronisch übermittelt werden?
Ja. Für Wirtschaftsjahre ab 2025 sind auch Eröffnungsbilanzen elektronisch zu übermitteln, ebenso Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften als eigene Datensätze. Wir erstellen und übermitteln diese mit.
Was hat die E-Bilanz mit den GoBD zu tun?
Die E-Bilanz ist nur so gut wie die Buchführung darunter. Die GoBD verlangen eine festgeschriebene, vollständige und revisionssicher archivierte Buchführung mit Verfahrensdokumentation; nur daraus lässt sich ein prüfungssicherer Datensatz ableiten.
Können Sie die E-Bilanz rückwirkend übermitteln?
Ja. Wir rekonstruieren die Buchführung, erstellen den Abschluss, mappen auf die für das Jahr gültige Taxonomie-Version und übermitteln nach. Fehlerhafte E-Bilanzen berichtigen wir nach § 153 AO, Schätzungsbescheide räumen wir per Einspruch ab.
Was passiert, wenn ich keine E-Bilanz abgebe?
Das Finanzamt kann die Erklärung als unvollständig behandeln, Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), einen Verspätungszuschlag erheben und im Zweifel die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO).
Arbeiten Sie mit meinem Kontenrahmen?
Ja. Wir übernehmen DATEV-Bestände und Ihren Kontenrahmen in SKR 03 oder 04 und mappen die Konten auf die amtliche Taxonomie. Wo er für den Mindestumfang zu grob ist, verfeinern wir ihn einmalig, damit die Folgejahre reibungslos laufen.
Was kostet die E-Bilanz?
Sie ist Teil des Jahresabschluss-Festpreises. Den verbindlichen Preis rechnen Sie im Portal-Rechner in rund zwei Minuten aus. Mapping, Überleitung, Validierung und Übermittlung sind enthalten, Einrichtung und Datenübernahme kosten 0 €.
Ihre Berufsträger

Ihre E-Bilanz, persönlich verantwortet.

Hinter jeder Übermittlung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — jede Freigabe trägt einen Namen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Gibt jede E-Bilanz frei und verantwortet Bewertungsfragen und die Überleitung zur Steuerbilanz, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften zusätzlich die Abschlussprüfung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Taxonomie-Mapping, Mindestumfang und Übermittlung — und arbeitet offene Jahre versionsecht rückwirkend auf.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Berichtigungen nach § 153 AO, Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Zwangsgeldverfahren und die Begleitung der Betriebsprüfung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die E-Bilanz steht.

Pflicht, vorgeschriebene Form und vollständiger Inhalt des elektronischen Datensatzes im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Taxonomie-Versionen und Pflicht-Datensatz ändern sich jährlich. Keine Beratung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir im Mandat.

E-Bilanz fällig?Festpreis in 2 Minuten · Mapping, Überleitung und Übermittlung inklusive
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