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GmbH-Ausschüttung · Kapitalertragsteuer

Was von der Ausschüttung bei Ihnen ankommt.

Netto-Zufluss, günstigster Weg und die Frist am zehnten.

Auf jede offene Ausschüttung behält die GmbH 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein und führt sie bis zum zehnten Tag des Folgemonats ab. Ob Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren oder Holding günstiger ist, hängt an Quote, Tätigkeit und Verwendung. Rechnen Sie Ihren Fall durch — Beschluss, Anmeldung und Bescheinigung übernehmen wir.

Anmeldung fristgerecht, ohne SäumniszuschlägeVertragsprüfung gegen verdeckte Ausschüttungen
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Warum die Ausschüttung zweimal kostet.

Der Gewinn der GmbH ist auf Gesellschaftsebene schon mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, zusammen rund 30 %. Erst der Beschluss der Gesellschafter macht daraus eine Ausschüttung — und löst die zweite Ebene aus: 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag, einbehalten und abgeführt von der Gesellschaft.

Der Weg zum Gesellschafter entscheidet über die Höhe. Beim privaten Empfänger sind es 26,375 %, im Teileinkünfteverfahren 60 % des persönlichen Satzes, bei einer Holding nach § 8b KStG nur rund 1,5 % — dann bleibt das Geld allerdings im Unternehmensverbund.

26,375 %
PrivatKapitalertragsteuer samt Soli.
60 %
TeileinkünfteDes Ertrags zum persönlichen Satz.
≈ 1,5 %
Holding95 % frei nach § 8b KStG.
10. Tag
FristDes Folgemonats, ohne Verlängerung.
Interaktiver Rechner

Der Ausschüttungsrechner.

Beschlussbetrag, Empfänger und Beteiligungsquote eintragen — der Rechner zeigt den Netto-Zufluss und vergleicht die drei Besteuerungswege.

Bruttoausschüttung

Der Beschlussbetrag, vor Abzug der Kapitalertragsteuer.

Wer erhält die Ausschüttung?

Bei einer Holding bleiben 95 % steuerfrei — rund 1,5 % statt 26,375 %.

Beteiligungsquote
%

Ab 25 % beantragbar, ab 1 % mit beruflicher Tätigkeit.

Berufliche Tätigkeit für die GmbH?

Nur bei einer Quote zwischen 1 % und 25 % entscheidend (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

Persönlicher Grenzsteuersatz
%
Finanzierungszinsen

Bei der Abgeltungsteuer nicht abziehbar, im Teileinkünfteverfahren zu 60 % (§ 3c Abs. 2 EStG).

Kirchensteuer
Sparer-Pauschbetrag noch frei

1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen — nur bei der Abgeltungsteuer.

Netto beim Gesellschafter
Alternative

Gesamtbelastung inkl. Steuer auf GmbH-Ebene

Vereinfachtes Modell, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Gerechnet mit Kapitalertragsteuer nach § 43a EStG, Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 mit § 3c Abs. 2 EStG und Freistellung nach § 8b KStG; auf GmbH-Ebene 15 % Körperschaftsteuer plus Soli und 14 % Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %. Nicht abgebildet sind Progressionswirkung, Soli-Freigrenze, Verlustverrechnung, Einlagenrückgewähr und ausländische Gesellschafter.

!
Die Kapitalertragsteuer wird immer einbehalten — auch wenn am Ende weniger fällig ist.

Selbst wenn das Teileinkünfteverfahren oder die Günstigerprüfung zu einer niedrigeren Belastung führt, muss die GmbH zunächst die vollen 26,375 % abführen (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Korrektur passiert erst in der Einkommensteuererklärung des Gesellschafters — die einbehaltene Steuer wird dort angerechnet und der Überhang erstattet. Deshalb ist die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG kein Formalismus: Ohne sie gibt es keine Anrechnung.

Drei Besteuerungswege

Abgeltungsteuer, Teileinkünfte oder Holding.

Derselbe Gewinn, drei verschiedene Belastungen. Welcher Weg offen ist, hängt an Beteiligungsquote, Tätigkeit und daran, ob Sie das Geld privat brauchen oder reinvestieren.

KriteriumAbgeltungsteuerTeileinkünfteverfahrenHolding (§ 8b KStG)
Belastung26,375 %, mit Kirchensteuer bis 27,99 %60 % zum persönlichen Satz, bei 42 % rund 26,6 %≈ 1,5 %
Voraussetzungkeine, greift automatischab 25 % Beteiligung oder ab 1 % mit beruflicher Tätigkeit10 % für die Körperschaft-, 15 % für die Gewerbesteuer
Werbungskostennicht abziehbarzu 60 % abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG)abziehbar, dafür 5 % Schachtelstrafe
Sparer-Pauschbetrag1.000 € / 2.000 €neinnicht anwendbar
Bindungkein Antrag nötigAntrag gilt fünf Jahre, Widerruf sperrt dauerhaftStruktur muss vor dem Jahreswechsel stehen
Geld kommt privat ansofortsoforterst nach zweiter Ausschüttung
Sinnvoll beikleiner Beteiligung, Geld wird verbrauchthohen Finanzierungszinsen oder Satz unter 44 %Reinvestition oder geplantem Verkauf
Bevor Geld fließt

Was vorliegen muss — und was fehlende Prüfung kostet.

Die Ausschüttungsfähigkeit ist keine Formsache. Links steht, was erfüllt sein muss; rechts, was die Praxis kostet, wenn es fehlt.

Voraussetzungen
Das muss vorliegen
Vier Bedingungen, die wir vor jeder Auszahlung prüfen — bilanziell, gesellschaftsrechtlich und liquiditätsseitig.
  • Festgestellter Jahresabschluss: erst feststellen, dann verwenden.
  • Ausschüttungsfähiger Gewinn: nach Verlustvortrag und Rücklagen.
  • Stammkapital unangetastet: § 30 GmbHG verbietet jeden Eingriff.
  • Keine Ausschüttungssperre: §§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB prüfen.
Wenn es schiefgeht
Die realen Folgen
Vier Konsequenzen einer fehlerhaften oder verspäteten Ausschüttung — alle vermeidbar.
  • Haftung der Gesellschaft für die nicht abgeführte Steuer (§ 44 Abs. 5 EStG).
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach §§ 69, 34 AO.
  • Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat (§ 240 AO).
  • Rückzahlungspflicht des Gesellschafters nach § 31 GmbHG.
Was die GmbH tun muss

Fünf Pflichten, eine harte Frist.

Die Ausschüttung ist beschlossen — jetzt beginnt die Arbeit der Gesellschaft. Diese Schritte laufen automatisch, wenn wir Ihre Buchhaltung führen.

Sie
1

Beschluss fassen

Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter, schriftlich, mit Betrag, Verteilung und Auszahlungstermin.

§ 46 Nr. 1 GmbHGBeschluss
Wir
2

Auszahlbarkeit prüfen

Ist das Stammkapital gedeckt, bestehen Ausschüttungssperren, reicht die Liquidität?

§ 30 GmbHGPrüfung
Wir
3

Steuer einbehalten

25 % Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer über die KiStAM-Abfrage, je Gesellschafter getrennt.

§ 43a EStG§ 51a EStG
Frist
4

Anmelden und abführen

Elektronische Anmeldung und Zahlung bis zum zehnten Tag des Folgemonats — eine Dauerfristverlängerung gibt es nicht.

§ 44 Abs. 1 EStG§ 45a EStG
Wir
5

Bescheinigung ausstellen

Die Steuerbescheinigung für jeden Gesellschafter — ohne sie ist keine Anrechnung in der Einkommensteuer möglich.

§ 45a Abs. 2 EStGNachweis
Die ungewollte Ausschüttung

Wenn die Prüfung eine vGA daraus macht.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung haben Sie nicht beschlossen, sondern das Finanzamt unterstellt. Sie ist teurer als die offene: Der Aufwand wird bei der GmbH gestrichen und beim Gesellschafter versteuert.

Überhöhtes Geschäftsführergehalt

Ohne Fremdvergleich nach Branche, Umsatz und Ertragslage wird der unangemessene Teil zur vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG).

Tantieme ohne Vereinbarung

Beim beherrschenden Gesellschafter gilt das Rückwirkungsverbot: Ohne klare Vereinbarung vor Beginn des Wirtschaftsjahres ist die gesamte Tantieme vGA.

Darlehen ohne Zins und Sicherheit

Ein zinsloses Gesellschafterdarlehen erzeugt eine vGA in Höhe des ersparten Zinses; fehlt die Rückzahlungsabsicht, trifft es die Hauptforderung.

Private Nutzung ohne Vertrag

Wagen, Wohnung oder Reisen ohne wirksame Überlassungsvereinbarung werden nicht als Lohn behandelt, sondern mit dem gemeinen Wert als vGA.

!
Die doppelte Wirkung macht es teuer.

Der Betrag wird dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzugerechnet (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) und beim Gesellschafter als Kapitalertrag erfasst (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Aus einer Betriebsausgabe von 50.000 € werden schnell 30.000 € Mehrsteuer. Wir sichten Verträge und Zahlungen auch rückwirkend, bevor der Prüfer es tut.

Bevor Sie ausschütten

Sechs Wege aus der GmbH — und was sie kosten.

Die offene Ausschüttung ist der teuerste Weg, weil sie die zweite Steuerebene voll auslöst. Diese Alternativen sind oft günstiger, haben aber jede ihre Bedingung.

WegBelastungVoraussetzungNorm
Geschäftsführergehaltpersönlicher Satz, aber Betriebsausgabe — nur eine SteuerebeneFremdvergleich; beim beherrschenden Gesellschafter vor Jahresbeginn vereinbart§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG
Miete für Räumepersönlicher Satz, Betriebsausgabe; 12,5 % Hinzurechnung beim GewerbeertragOrtsüblichkeit; Vorsicht bei Betriebsaufspaltung§ 8 Nr. 1e GewStG
Verzinstes Darlehen25 % auf die Zinsen, Betriebsausgabe bei der GmbHfremdüblicher Zins und Sicherheit; ab 10 % Beteiligung tariflicher Satz§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
Einlagenrückgewähr0 % — keine Kapitalertragsteuernur soweit der ausschüttbare Gewinn verbraucht ist, mit Bescheinigung§ 27 KStG
Kapitalherabsetzungsteuerfrei, soweit kein Sonderausweis bestehtSperrjahr, Gläubigeraufruf, notarielle Beurkundung, Mindestkapital§§ 58, 58a GmbHG
Thesaurieren und verkaufenüber eine Holding ≈ 1,5 %, privat 60 % zum persönlichen SatzHolding muss vorher stehen; nachträglich sieben Jahre Sperrfrist§ 8b KStG · § 22 UmwStG
§
Der Mix macht es, nicht die eine Lösung.

Günstig ist fast immer eine Kombination: ein fremdübliches Gehalt bis zur angemessenen Höhe, darüber Ausschüttungen im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags, der Rest thesauriert. Was dagegen nicht funktioniert: ausschütten und das Geld zeitnah als Einlage zurückführen — das wertet die Finanzverwaltung als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO.

Rechenbeispiel

100.000 € Gewinn — drei Ergebnisse.

Bei Hebesatz 400 % fallen auf Gesellschaftsebene rund 29.825 € an, 70.175 € stehen zur Ausschüttung bereit. Alleingesellschafter, Grenzsteuersatz 42 %, ohne Kirchensteuer.

Abgeltungsteuer

26,375 % auf 70.175 € ergeben 18.509 € Kapitalertragsteuer. Gesamtbelastung inklusive Gesellschaftsebene 48,33 % — der Standardweg ohne Antrag.

Privat51.666 €

Teileinkünfteverfahren

60 % von 70.175 € zum Satz von 42 % ergeben 48,48 % Gesamtbelastung, also knapp mehr. Mit 10.000 € Finanzierungszinsen kippt das Bild und der Weg gewinnt um 2.511 €.

Privat51.518 €

Holding nach § 8b KStG

Nur 5 % gelten als nicht abziehbar, darauf rund 29,8 % — zusammen 1.046 €. Gesamtbelastung 30,87 %, das Geld bleibt aber in der Holding.

In der Holding69.128 €
Sonderfälle

Vier Fälle, die oft übersehen werden.

Diese Konstellationen ändern Zeitpunkt oder Höhe der Steuer — und fallen meist erst in der Prüfung auf.

Beherrschender Gesellschafter

Bei Mehrheitsbeteiligung gilt der Ertrag bereits mit dem Beschluss als zugeflossen, nicht erst mit der Zahlung. Ein späterer Auszahlungstermin verschiebt die Kapitalertragsteuer also nicht.

Vorabausschüttung

Ausschüttung vor Feststellung des Abschlusses. Stellt sich der Gewinn später als zu niedrig heraus, muss der Gesellschafter zurückzahlen — bei Verstoß gegen § 30 GmbHG zwingend.

Disquotale Ausschüttung

Eine von der Beteiligung abweichende Verteilung ist möglich, verlangt aber eine Grundlage in der Satzung oder einen einstimmigen Beschluss — sonst droht die Umqualifizierung.

UG mit Rücklagepflicht

Die UG muss ein Viertel des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Nur der Rest ist ausschüttbar; ein Verstoß macht den Beschluss nichtig.

So läuft es ab

Vom Beschluss zur Bescheinigung.

Ihr Aufwand: den Betrag festlegen. Den Rest übernehmen wir.

Start
1

Weg festlegen

Wir rechnen Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren und Holding für Ihre Zahlen durch und prüfen die Antragsbindung.

kostenlos§ 32d EStG
Beschluss
2

Beschluss vorbereiten

Feststellung und Gewinnverwendung formal sauber getrennt, mit Betrag, Verteilung und Termin.

§ 46 GmbHGMuster
Prüfung
3

Auszahlbarkeit prüfen

Stammkapital, Ausschüttungssperren und Liquidität — vor der Zahlung, nicht danach.

§ 30 GmbHG§ 268 HGB
Frist
4

Anmelden und abführen

Kapitalertragsteuer je Gesellschafter berechnet, elektronisch angemeldet und bis zum zehnten Tag des Folgemonats abgeführt.

§ 44 EStGELSTER
Abschluss
5

Bescheinigen und einarbeiten

Steuerbescheinigungen ausgestellt, die Ausschüttung im Jahresabschluss und in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

§ 45a EStGFestpreis
Häufige Fragen

Was zur Ausschüttung gefragt wird.

Wie viel Steuer fällt auf eine GmbH-Ausschüttung an?
Beim privaten Gesellschafter 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 %; mit Kirchensteuer bis 27,99 %. Die Gesellschaft behält den Betrag ein und führt ihn ab. Rechnet man die rund 30 % auf Gesellschaftsebene hinzu, liegt die Gesamtbelastung bei etwa 48 %.
Bis wann muss die Kapitalertragsteuer abgeführt werden?
Bis zum zehnten Tag des Monats, der auf den Zufluss folgt (§ 44 Abs. 1 EStG). Anmeldung und Zahlung fallen zusammen, eine Dauerfristverlängerung wie bei der Umsatzsteuer gibt es nicht. Wer die Frist überschreitet, zahlt 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat.
Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren?
Wenn Sie Finanzierungskosten für den Anteilserwerb tragen — davon sind 60 % abziehbar, was bei der Abgeltungsteuer nicht möglich ist — oder Ihr persönlicher Satz deutlich unter 44 % liegt. Voraussetzung sind 25 % Beteiligung oder 1 % mit beruflicher Tätigkeit. Der Antrag bindet fünf Jahre.
Wie werden Ausschüttungen an eine Holding besteuert?
Zu 95 % steuerfrei nach § 8b KStG, die restlichen 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe — effektiv rund 1,5 %. Für die Körperschaftsteuer sind 10 % Beteiligung zu Jahresbeginn nötig, für die Gewerbesteuer 15 %. Das Geld bleibt in der Holding; erst die Weiterausschüttung löst die volle Steuer aus.
Brauche ich für die Ausschüttung einen Gesellschafterbeschluss?
Ja. Über die Verwendung des Ergebnisses entscheiden die Gesellschafter (§ 46 Nr. 1 GmbHG), nicht die Geschäftsführung. Ohne wirksamen Beschluss fehlt der Rechtsgrund für die Zahlung, und die Betriebsprüfung behandelt sie regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung.
Wann entsteht die Steuer beim beherrschenden Gesellschafter?
Schon mit dem Beschluss, nicht erst mit der Zahlung: Wer die Gesellschaft beherrscht, kann den Zeitpunkt der Auszahlung bestimmen, deshalb gilt der Ertrag als zugeflossen. Ein späterer Auszahlungstermin verschiebt die Abführungsfrist also nicht.
Kann ich Gewinn ohne Kapitalertragsteuer entnehmen?
In engen Grenzen. Steuerfrei bleibt die Einlagenrückgewähr aus dem steuerlichen Einlagekonto, soweit der ausschüttbare Gewinn verbraucht ist und die Bescheinigung rechtzeitig vorliegt (§ 27 KStG). Ganz ohne Kapitalertragsteuer geht es bei einer Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag — die verlangt aber fünf Jahre Bindung.
Was ist eine Vorabausschüttung — und was ist das Risiko?
Eine Ausschüttung vor Feststellung des Jahresabschlusses, zulässig bei sorgfältiger Prognose des Ergebnisses. Fällt der Gewinn niedriger aus als angenommen, muss der Gesellschafter zurückzahlen; bei einem Verstoß gegen § 30 GmbHG zwingend nach § 31 GmbHG. Die Kapitalertragsteuer ist trotzdem sofort fällig.
Darf eine UG ihren Gewinn voll ausschütten?
Nein. Die UG muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Nur der Rest ist ausschüttbar. Wird die Rücklage übergangen oder der ganze Gewinn verteilt, sind Feststellung und Gewinnverwendung nichtig.
Ihre Berufsträger

Ihre Ausschüttung, persönlich verantwortet.

Kein anonymer Rechner: Beschluss, Anmeldung und Bescheinigung tragen die Menschen, die Sie hier sehen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die bilanzielle Seite: ausschüttungsfähiger Gewinn, Ausschüttungssperren und die Einarbeitung in den Jahresabschluss.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Berechnung, Anmeldung und Bescheinigung sowie die Wahl zwischen Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren und Holding.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Beschlüsse und Satzungsfragen, Verträge gegen verdeckte Ausschüttungen sowie Einsprüche und Haftungsfragen.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Worauf die Berechnung beruht.

Steuersatz, Frist, Bescheinigung und Kapitalerhaltung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

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