Ihr Gewerbebetrieb — EÜR oder Bilanz, wir erledigen beides.
Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR oder Bilanz mit E-Bilanz: Wir führen die Buchhaltung, ermitteln den Gewinn und geben Einkommensteuer mit Anlage G, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fristgerecht ab — verantwortet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberatern. Und wenn die Bilanzpflicht naht, hören Sie es von uns statt vom Finanzamt.
Was ein Gewerbebetrieb steuerlich ist.
Jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf noch reine Vermögensverwaltung ist (§ 15 Abs. 2 EStG).
Daraus folgen drei Dinge: Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G, Gewerbesteuerpflicht mit 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — und die Pflicht, den Gewinn per EÜR oder Bilanz zu ermitteln.
EÜR oder Bilanz — zwei Wege zum selben Totalgewinn.
Beide Verfahren führen über die Jahre zum gleichen Ergebnis, verteilen es aber anders. Musterzahlen desselben Handelsbetriebs.
| Merkmal | EÜR — die Geldrechnung | Bilanz — der Vermögensvergleich |
|---|---|---|
| Prinzip | Zufluss und Abfluss: gezählt wird, wenn Geld fließt (§ 11 EStG) | Periodengerecht: der Gewinn entsteht mit der Leistung |
| Inventur und Bestände | entfällt | Pflicht zum Stichtag (§ 240 HGB) |
| Forderungen und Rückstellungen | nicht erfasst | erfasst — auch Rückstellungen |
| Übermittlung | Anlage EÜR über ELSTER | E-Bilanz im amtlichen Datensatz (§ 5b EStG) |
| Musterergebnis | 88.300 € Gewinn | 92.100 € Gewinn |
| Aufwand | gering | höher, dafür aussagekräftiger |
Auch die EÜR verlangt GoBD-feste Aufzeichnungen, ein Anlagenverzeichnis und die richtige Behandlung von Anzahlungen, Umsatzsteuer und Privatnutzung. Genau dort entstehen die meisten Feststellungen der Betriebsprüfung — allen voran schlampig geführte Privatanteile bei Kfz und Telefon.
Sechs Fälle — eine Antwort für Ihren Betrieb.
Ob die einfache EÜR reicht, entscheiden Rechtsform, Handelsregister und die beiden Grenzwerte.
| Ihr Fall | Gewinnermittlung | Grundlage |
|---|---|---|
| Freiberufler | EÜR, immer — keine Bilanzpflicht, unabhängig vom Umsatz | § 18 EStG |
| Gewerbe ohne HR-Eintrag | EÜR, bis das Finanzamt die Pflicht mitteilt | § 141 AO |
| Einzelkaufmann e. K. | EÜR bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn | § 241a HGB |
| Über den Grenzen | Bilanz — beim e. K. nach zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen | § 241a HGB · § 141 AO |
| OHG und KG | Bilanz als Handelsgesellschaft | § 238 HGB |
| GmbH, UG, GmbH & Co. KG | Bilanz, immer — mit E-Bilanz und Offenlegung | § 238 HGB · § 325 HGB |
Die Buchführungspflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr nach der Bekanntgabe — bis dahin bleibt die EÜR gültig. Wir prüfen die Mitteilung, takten die Umstellung und erstellen Eröffnungsbilanz und Übergangsrechnung. Ignorieren ist die einzige teure Variante: dann drohen Schätzung und Zwangsgeld.
Der Wechsel — und der Übergangsgewinn.
Wer von der EÜR zur Bilanz wechselt, muss nachversteuern, was die EÜR nie gesehen hat. Geplant kostet das wenig, erlitten viel.
- + 18.400 €: Forderungen, nie als Einnahme erfasst.
- + 12.200 €: Warenbestand, voll als Ausgabe abgesetzt.
- − 9.700 €: Verbindlichkeiten, nie als Ausgabe erfasst.
- = 19.800 €: steuerpflichtiger Übergangsgewinn.
- Verteilung auf drei Jahre: auf Antrag nach R 4.6 EStR.
- Stichtag klug wählen: wenn die Bestände niedrig sind.
- Eröffnungsbilanz und Inventur: übernehmen wir zum 1. Januar.
- Bindung beachten: drei Jahre bis zum Rückwechsel.
Wer eine Finanzierung plant, hohe Bestände und Forderungen hat oder später eine GmbH anstrebt, fährt mit der Bilanz oft besser: Banken bewerten sie deutlich höher als eine EÜR, und Rückstellungen gibt es nur hier. Der Preis sind Inventur und doppelte Buchführung. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen, bevor entschieden wird.
Ihre Pflichten — wir übernehmen alle acht.
Egal ob EÜR oder Bilanz: Am Ende zählt, dass alles vollständig, elektronisch und fristgerecht beim Finanzamt liegt.
Laufende Buchhaltung
Belege ins Portal, wir buchen GoBD-fest — die gemeinsame Basis von EÜR und Bilanz, mit monatlicher BWA.
USt-Voranmeldungen
Monatlich oder vierteljährlich über ELSTER, mit Dauerfristverlängerung wo sinnvoll und Kleinunternehmer-Check.
EÜR und Anlage EÜR
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anlagenverzeichnis, AfA und sauberen Privatanteilen.
Bilanz und E-Bilanz
Bei Bilanzpflicht: Jahresabschluss mit Inventur, Bilanz und GuV, übermittelt als E-Bilanz (§ 5b EStG).
ESt-Erklärung mit Anlage G
Ihr Gewinn landet in der Anlage G — samt privaten Positionen, Vorauszahlungen und Verlustverrechnung.
Gewerbesteuererklärung
Mit Freibetrag, Hinzurechnungen und Kürzungen, Anrechnung nach § 35 EStG und Prüfung des Messbescheids.
USt-Jahreserklärung
Führt alle Voranmeldungen zusammen, inklusive Vorsteuer-Feinschliff und § 13b-Fällen.
Wechsel und Sonderfälle
Übergang EÜR zu Bilanz, Aufarbeitung offener Jahre, Reaktion auf § 141-Briefe und Schätzungsbescheide.
Buchhaltung, Gewinnermittlung und alle Erklärungen laufen als ein Paket zu einem Preis — Einrichtung und Datenübernahme vom Vorberater inklusive. Was Ihr Betrieb kostet, rechnen Sie im Portal-Rechner in zwei Minuten selbst aus.
Freibetrag, Messbetrag und Anrechnung.
Der häufigste Irrtum ist die Angst vor Doppelbesteuerung. Tatsächlich neutralisiert die Anrechnung den größten Teil.
Freibetrag 24.500 €
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Freibetrag vom Gewerbeertrag abgezogen (§ 11 GewStG). Kapitalgesellschaften haben ihn nicht.
Abzug24.500 €Messbetrag und Hebesatz
Der Rest wird mit 3,5 % zum Messbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert — daher die großen regionalen Unterschiede.
Messzahl3,5 %Anrechnung nach § 35 EStG
Die Gewerbesteuer wird bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — bis Hebesatz 400 % ist sie damit weitgehend neutralisiert.
Entlastungbis 400 %Vom Beleg zum Bescheid — sauber getaktet.
Sie liefern Belege, wir halten die Termine.
Buchhaltung und Voranmeldung
Belege und Kontoauszüge ins Portal — wir buchen, melden die Umsatzsteuer voran und liefern die BWA.
Jahreswechsel
Bei der EÜR das Zufluss-Timing und die 10-Tage-Regel, bei der Bilanz die Inventur der Bestände — mit unserer Checkliste.
Gewinnermittlung
EÜR oder Jahresabschluss aus der laufenden Buchhaltung, inklusive AfA, Privatanteilen und § 7g-Prüfung — vom Berufsträger freigegeben.
Alle Erklärungen
ESt mit Anlage G, Anlage EÜR oder E-Bilanz, Gewerbe- und Umsatzsteuer — elektronisch, in beratenen Fällen mit verlängerter Frist.
Bescheide und Vorauszahlungen
Wir prüfen jeden Bescheid, legen bei Fehlern Einspruch ein und passen die Vorauszahlungen an.
Den § 141-Brief ignorieren — Schätzung und Zwangsgeld drohen. Übergangsgewinn ungeplant realisieren statt ihn auf drei Jahre zu verteilen. Die Kleinunternehmer-Grenze übersehen: seit 2025 gelten 25.000 € Vorjahr und 100.000 € laufendes Jahr. Und Vorauszahlungen laufen lassen, statt sie nach einem starken Jahr anpassen zu lassen.
Buchhaltung liegt Jahre zurück? Unser Alltag.
Fehlende Jahre, Schätzungsbescheide, Post vom Finanzamt — in geordneter Reihenfolge lösbar.
Wir arbeiten aus Kontoauszügen und Belegen auf und erstellen EÜR oder Bilanz je Jahr.
Alle offenen Erklärungen elektronisch abgegeben, Fristen mit dem Finanzamt abgestimmt.
Erst aufarbeiten, dann Einspruch — meist sinkt die festgesetzte Steuer deutlich.
Wir holen Daten und Anlagenverzeichnis vom Vorberater; Einrichtung und Übernahme kosten nichts.
Wir holen die Unterlagen von Ihrem bisherigen Berater, übernehmen die laufende Buchhaltung, arbeiten offene Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was Gewerbetreibende am häufigsten fragen.
Was ist ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinn?
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Wer darf die EÜR nutzen und wer muss bilanzieren?
Welche Grenzwerte gelten aktuell?
Welche Erklärungen muss ich jedes Jahr abgeben?
Zahle ich mit der Gewerbesteuer doppelt?
Was passiert beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz?
Ich habe Post nach § 141 AO bekommen — was jetzt?
Meine Buchhaltung liegt Jahre zurück — helfen Sie trotzdem?
Ihr Gewerbe, persönlich verantwortet.
Ein Ansprechpartner, im Hintergrund drei Professionen.
Verantwortet Jahresabschluss und E-Bilanz, Inventur und Bewertung sowie die Übergangsrechnung beim Wechsel.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Buchhaltung, EÜR und alle Erklärungen, überwacht die Grenzwerte und arbeitet offene Jahre auf.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Einsprüche gegen Schätzungs- und Messbescheide sowie die Begleitung von Betriebsprüfungen.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Paragraphen Ihr Gewerbe steht.
Gewinnermittlung, Grenzen, Gewerbesteuer und Fristen im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Musterwerte sind illustrativ. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Betrieb prüfen wir persönlich.





