hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Gewerbebetrieb · § 15 EStG

Ihr Gewerbebetrieb — EÜR oder Bilanz, wir erledigen beides.

Buchhaltung, Gewinnermittlung und alle Erklärungen zum Festpreis.

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR oder Bilanz mit E-Bilanz: Wir führen die Buchhaltung, ermitteln den Gewinn und geben Einkommensteuer mit Anlage G, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fristgerecht ab — verantwortet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberatern. Und wenn die Bilanzpflicht naht, hören Sie es von uns statt vom Finanzamt.

Grenzwerte überwacht — Warnung vor der BilanzpflichtOffene Jahre arbeiten wir auf
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was ein Gewerbebetrieb steuerlich ist.

Jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf noch reine Vermögensverwaltung ist (§ 15 Abs. 2 EStG).

Daraus folgen drei Dinge: Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G, Gewerbesteuerpflicht mit 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — und die Pflicht, den Gewinn per EÜR oder Bilanz zu ermitteln.

800.000 €
UmsatzgrenzeDarüber endet die EÜR.
80.000 €
GewinngrenzeEine der beiden genügt.
24.500 €
FreibetragGewerbesteuer, § 11 GewStG.
Anlage G
ErklärungDer Gewinn landet dort.
Der Unterschied im Detail

EÜR oder Bilanz — zwei Wege zum selben Totalgewinn.

Beide Verfahren führen über die Jahre zum gleichen Ergebnis, verteilen es aber anders. Musterzahlen desselben Handelsbetriebs.

MerkmalEÜR — die GeldrechnungBilanz — der Vermögensvergleich
PrinzipZufluss und Abfluss: gezählt wird, wenn Geld fließt (§ 11 EStG)Periodengerecht: der Gewinn entsteht mit der Leistung
Inventur und BeständeentfälltPflicht zum Stichtag (§ 240 HGB)
Forderungen und Rückstellungennicht erfassterfasst — auch Rückstellungen
ÜbermittlungAnlage EÜR über ELSTERE-Bilanz im amtlichen Datensatz (§ 5b EStG)
Musterergebnis88.300 € Gewinn92.100 € Gewinn
Aufwandgeringhöher, dafür aussagekräftiger
!
Einfach heißt nicht formlos.

Auch die EÜR verlangt GoBD-feste Aufzeichnungen, ein Anlagenverzeichnis und die richtige Behandlung von Anzahlungen, Umsatzsteuer und Privatnutzung. Genau dort entstehen die meisten Feststellungen der Betriebsprüfung — allen voran schlampig geführte Privatanteile bei Kfz und Telefon.

Wer was muss

Sechs Fälle — eine Antwort für Ihren Betrieb.

Ob die einfache EÜR reicht, entscheiden Rechtsform, Handelsregister und die beiden Grenzwerte.

Ihr FallGewinnermittlungGrundlage
FreiberuflerEÜR, immer — keine Bilanzpflicht, unabhängig vom Umsatz§ 18 EStG
Gewerbe ohne HR-EintragEÜR, bis das Finanzamt die Pflicht mitteilt§ 141 AO
Einzelkaufmann e. K.EÜR bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn§ 241a HGB
Über den GrenzenBilanz — beim e. K. nach zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen§ 241a HGB · § 141 AO
OHG und KGBilanz als Handelsgesellschaft§ 238 HGB
GmbH, UG, GmbH & Co. KGBilanz, immer — mit E-Bilanz und Offenlegung§ 238 HGB · § 325 HGB
§
Der Brief nach § 141 AO ist kein Grund zur Panik.

Die Buchführungspflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr nach der Bekanntgabe — bis dahin bleibt die EÜR gültig. Wir prüfen die Mitteilung, takten die Umstellung und erstellen Eröffnungsbilanz und Übergangsrechnung. Ignorieren ist die einzige teure Variante: dann drohen Schätzung und Zwangsgeld.

Der Übergang

Der Wechsel — und der Übergangsgewinn.

Wer von der EÜR zur Bilanz wechselt, muss nachversteuern, was die EÜR nie gesehen hat. Geplant kostet das wenig, erlitten viel.

Die Rechnung
Woraus er entsteht
Musterwerte zum Wechselstichtag 1. Januar.
  • + 18.400 €: Forderungen, nie als Einnahme erfasst.
  • + 12.200 €: Warenbestand, voll als Ausgabe abgesetzt.
  • − 9.700 €: Verbindlichkeiten, nie als Ausgabe erfasst.
  • = 19.800 €: steuerpflichtiger Übergangsgewinn.
Die Gestaltung
So wird er erträglich
Vier Hebel, die den Wechsel planbar machen.
  • Verteilung auf drei Jahre: auf Antrag nach R 4.6 EStR.
  • Stichtag klug wählen: wenn die Bestände niedrig sind.
  • Eröffnungsbilanz und Inventur: übernehmen wir zum 1. Januar.
  • Bindung beachten: drei Jahre bis zum Rückwechsel.
?
Freiwillig bilanzieren — manchmal die klügere Wahl.

Wer eine Finanzierung plant, hohe Bestände und Forderungen hat oder später eine GmbH anstrebt, fährt mit der Bilanz oft besser: Banken bewerten sie deutlich höher als eine EÜR, und Rückstellungen gibt es nur hier. Der Preis sind Inventur und doppelte Buchführung. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen, bevor entschieden wird.

Was einzureichen ist

Ihre Pflichten — wir übernehmen alle acht.

Egal ob EÜR oder Bilanz: Am Ende zählt, dass alles vollständig, elektronisch und fristgerecht beim Finanzamt liegt.

01

Laufende Buchhaltung

Belege ins Portal, wir buchen GoBD-fest — die gemeinsame Basis von EÜR und Bilanz, mit monatlicher BWA.

02

USt-Voranmeldungen

Monatlich oder vierteljährlich über ELSTER, mit Dauerfristverlängerung wo sinnvoll und Kleinunternehmer-Check.

03

EÜR und Anlage EÜR

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anlagenverzeichnis, AfA und sauberen Privatanteilen.

04

Bilanz und E-Bilanz

Bei Bilanzpflicht: Jahresabschluss mit Inventur, Bilanz und GuV, übermittelt als E-Bilanz (§ 5b EStG).

05

ESt-Erklärung mit Anlage G

Ihr Gewinn landet in der Anlage G — samt privaten Positionen, Vorauszahlungen und Verlustverrechnung.

06

Gewerbesteuererklärung

Mit Freibetrag, Hinzurechnungen und Kürzungen, Anrechnung nach § 35 EStG und Prüfung des Messbescheids.

07

USt-Jahreserklärung

Führt alle Voranmeldungen zusammen, inklusive Vorsteuer-Feinschliff und § 13b-Fällen.

08

Wechsel und Sonderfälle

Übergang EÜR zu Bilanz, Aufarbeitung offener Jahre, Reaktion auf § 141-Briefe und Schätzungsbescheide.

Festpreis statt Stundensatz

Buchhaltung, Gewinnermittlung und alle Erklärungen laufen als ein Paket zu einem Preis — Einrichtung und Datenübernahme vom Vorberater inklusive. Was Ihr Betrieb kostet, rechnen Sie im Portal-Rechner in zwei Minuten selbst aus.

Gewerbesteuer

Freibetrag, Messbetrag und Anrechnung.

Der häufigste Irrtum ist die Angst vor Doppelbesteuerung. Tatsächlich neutralisiert die Anrechnung den größten Teil.

Freibetrag 24.500 €

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Freibetrag vom Gewerbeertrag abgezogen (§ 11 GewStG). Kapitalgesellschaften haben ihn nicht.

Abzug24.500 €

Messbetrag und Hebesatz

Der Rest wird mit 3,5 % zum Messbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert — daher die großen regionalen Unterschiede.

Messzahl3,5 %

Anrechnung nach § 35 EStG

Die Gewerbesteuer wird bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — bis Hebesatz 400 % ist sie damit weitgehend neutralisiert.

Entlastungbis 400 %
So läuft Ihr Steuerjahr

Vom Beleg zum Bescheid — sauber getaktet.

Sie liefern Belege, wir halten die Termine.

monatlich
1

Buchhaltung und Voranmeldung

Belege und Kontoauszüge ins Portal — wir buchen, melden die Umsatzsteuer voran und liefern die BWA.

GoBD§ 18 UStG
31.12.
2

Jahreswechsel

Bei der EÜR das Zufluss-Timing und die 10-Tage-Regel, bei der Bilanz die Inventur der Bestände — mit unserer Checkliste.

§ 11 EStG§ 240 HGB
Q1 – Q2
3

Gewinnermittlung

EÜR oder Jahresabschluss aus der laufenden Buchhaltung, inklusive AfA, Privatanteilen und § 7g-Prüfung — vom Berufsträger freigegeben.

§ 4 EStGWP · StB
danach
4

Alle Erklärungen

ESt mit Anlage G, Anlage EÜR oder E-Bilanz, Gewerbe- und Umsatzsteuer — elektronisch, in beratenen Fällen mit verlängerter Frist.

§ 25 EStG§ 149 AO
nach Bescheid
5

Bescheide und Vorauszahlungen

Wir prüfen jeden Bescheid, legen bei Fehlern Einspruch ein und passen die Vorauszahlungen an.

§ 347 AO§ 37 EStG
!
Die vier teuersten Fehler.

Den § 141-Brief ignorieren — Schätzung und Zwangsgeld drohen. Übergangsgewinn ungeplant realisieren statt ihn auf drei Jahre zu verteilen. Die Kleinunternehmer-Grenze übersehen: seit 2025 gelten 25.000 € Vorjahr und 100.000 € laufendes Jahr. Und Vorauszahlungen laufen lassen, statt sie nach einem starken Jahr anpassen zu lassen.

Rückstände · ohne Vorwürfe

Buchhaltung liegt Jahre zurück? Unser Alltag.

Fehlende Jahre, Schätzungsbescheide, Post vom Finanzamt — in geordneter Reihenfolge lösbar.

01Jahre rekonstruiert

Wir arbeiten aus Kontoauszügen und Belegen auf und erstellen EÜR oder Bilanz je Jahr.

Aufarbeitung
02Erklärungen nachgereicht

Alle offenen Erklärungen elektronisch abgegeben, Fristen mit dem Finanzamt abgestimmt.

Nachholung
03Schätzungen angegriffen

Erst aufarbeiten, dann Einspruch — meist sinkt die festgesetzte Steuer deutlich.

§ 347 AO
04Wechsel zu uns

Wir holen Daten und Anlagenverzeichnis vom Vorberater; Einrichtung und Übernahme kosten nichts.

Übergabe
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen von Ihrem bisherigen Berater, übernehmen die laufende Buchhaltung, arbeiten offene Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

Häufige Fragen

Was Gewerbetreibende am häufigsten fragen.

Was ist ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinn?
Jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf noch reine Vermögensverwaltung ist (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Folgen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G, Gewerbesteuerpflicht mit 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, und die Pflicht zur Gewinnermittlung per EÜR oder Bilanz.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR ist eine Geldrechnung: gezählt wird, was zu- und abfließt — ohne Inventur, Forderungen und Rückstellungen. Die Bilanz erfasst das Betriebsvermögen periodengerecht, mit doppelter Buchführung und Inventur, und wird als E-Bilanz übermittelt. Über die Jahre ergibt sich derselbe Totalgewinn, nur anders verteilt.
Wer darf die EÜR nutzen und wer muss bilanzieren?
EÜR dürfen Freiberufler immer, nicht eingetragene Gewerbetreibende unterhalb der Grenzen und Einzelkaufleute bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB). Bilanzieren müssen GmbH, UG und GmbH & Co. KG immer, ebenso OHG und KG, Einzelkaufleute über den Grenzen und jeder, dem das Finanzamt die Pflicht nach § 141 AO mitgeteilt hat.
Welche Grenzwerte gelten aktuell?
Für Wirtschaftsjahre ab 2024 gelten 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (zuvor 600.000 und 60.000 €). Beim Einzelkaufmann entfällt die Befreiung des § 241a HGB, wenn eine Grenze an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten wird. Beim nicht eingetragenen Gewerbetreibenden genügt ein Jahr — die Pflicht beginnt aber erst nach der Mitteilung des Finanzamts.
Welche Erklärungen muss ich jedes Jahr abgeben?
Vier, alle elektronisch: Einkommensteuererklärung mit Anlage G, die Gewinnermittlung als Anlage EÜR oder E-Bilanz, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, dazu die unterjährigen Voranmeldungen. Bei GbR, OHG und KG kommt die einheitliche Gewinnfeststellung hinzu, bei Mitarbeitern die Lohnabrechnung.
Zahle ich mit der Gewerbesteuer doppelt?
Meist kaum. Vom Gewerbeertrag geht der Freibetrag von 24.500 € ab, der Rest wird mit 3,5 % zum Messbetrag und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Im Gegenzug wird die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) — bis Hebesatz 400 % ist sie weitgehend neutralisiert.
Was passiert beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz?
Es entsteht ein Übergangsgewinn: Forderungen und Warenbestände, die die EÜR nie erfasst hat, werden hinzugerechnet, Verbindlichkeiten abgezogen. Er ist steuerpflichtig, lässt sich aber auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilen (R 4.6 EStR). Dazu kommen Eröffnungsbilanz, Inventur und die Umstellung auf doppelte Buchführung.
Ich habe Post nach § 141 AO bekommen — was jetzt?
Die Buchführungspflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr nach der Bekanntgabe; bis dahin bleibt die EÜR gültig. Wir prüfen die Mitteilung, takten die Umstellung, erstellen Eröffnungsbilanz und Übergangsrechnung und stellen die Buchhaltung um. Ignorieren führt zu Schätzung und Zwangsgeld.
Meine Buchhaltung liegt Jahre zurück — helfen Sie trotzdem?
Ja, das ist Alltag. Wir rekonstruieren aus Kontoauszügen und Belegen, erstellen EÜR oder Bilanz je Jahr und reichen alle Erklärungen nach. Bei Schätzungsbescheiden gilt: erst aufarbeiten, dann Einspruch — meist sinkt die Steuer deutlich. Diskret und zum Festpreis je Jahr.
Ihre Berufsträger

Ihr Gewerbe, persönlich verantwortet.

Ein Ansprechpartner, im Hintergrund drei Professionen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Jahresabschluss und E-Bilanz, Inventur und Bewertung sowie die Übergangsrechnung beim Wechsel.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Buchhaltung, EÜR und alle Erklärungen, überwacht die Grenzwerte und arbeitet offene Jahre auf.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einsprüche gegen Schätzungs- und Messbescheide sowie die Begleitung von Betriebsprüfungen.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Paragraphen Ihr Gewerbe steht.

Gewinnermittlung, Grenzen, Gewerbesteuer und Fristen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Musterwerte sind illustrativ. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Betrieb prüfen wir persönlich.

EÜR oder Bilanz?Grenzwerte überwacht · alle Erklärungen · Festpreis
Erstgespräch
Ben
Ben
KI-Assistenz