Ihr Gewerbebetrieb. EÜR oder Bilanz — wir erledigen beides.
Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR oder Bilanz mit E-Bilanz: Wir führen die Buchhaltung, ermitteln den Gewinn und geben Einkommensteuer (Anlage G), Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fristgerecht ab — verantwortet von WP & Steuerberatern, zum Festpreis. Und wenn die Bilanzpflicht naht: Der Check unten sagt Ihnen in sechs Fragen, was für Sie gilt.
Gewerbebetrieb — und was das Finanzamt erwartet.
Wer gewerblich tätig ist, schuldet dem Finanzamt jedes Jahr eine Gewinnermittlung und drei Erklärungen. Die einzige echte Weiche dabei: EÜR oder Bilanz? Drei Dinge muss man verstehen:
- EÜR erlaubt bis
- 800.000 € / 80.000 €
- GewSt-Freibetrag
- 24.500 € (Einzel/PersG)
- GmbH & UG
- immer Bilanz
- Ihr Festpreis
- in 2 Min. im Portal
EÜR, Bilanz — und der Wechsel dazwischen.
Klicken Sie sich durch die drei Ansichten: Sie sehen jeweils an denselben Musterzahlen, wie gerechnet wird — und was der Übergang kostet, wenn die Pflicht kommt.
EÜR — die Geldrechnung
Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, gezählt wird, wenn Geld fließt (Zufluss-/Abflussprinzip, § 11 EStG). Keine Inventur, keine Forderungen, keine Rückstellungen — dafür GoBD-feste Aufzeichnungen und die Anlage EÜR per ELSTER.
Bilanz — der Vermögensvergleich
Doppelte Buchführung, Inventur, Forderungen, Verbindlichkeiten, Bestände und Rückstellungen — der Gewinn entsteht, wenn die Leistung erbracht ist, nicht wenn Geld fließt. Übermittelt als E-Bilanz (§ 5b EStG).
Der Wechsel — mit Übergangsgewinn
Wer von der EÜR zur Bilanz wechselt (freiwillig oder per Pflicht), muss nachversteuern, was die EÜR nie gesehen hat: Forderungen und Bestände. Dieser Übergangsgewinn lässt sich auf bis zu drei Jahre verteilen — wenn man ihn plant.
Was kostet das? Der Rechner wohnt im Portal.
Rechtsform, Umsatz, Belegumfang — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis für Buchhaltung, Gewinnermittlung und alle Erklärungen. Ohne Anmeldung, ohne Stundensätze.
EÜR oder Bilanz — was gilt für Sie? Sechs Fragen, sofortige Antwort.
Ob Sie die einfache EÜR nutzen dürfen oder bilanzieren müssen, entscheiden Rechtsform, Handelsregister und die Grenzwerte. Beantworten Sie die Fragen so, wie es in Ihrem Betrieb aussieht:
Ihre Pflichten — wir übernehmen alle acht.
Egal ob EÜR oder Bilanz: Am Ende zählt, dass alles vollständig, elektronisch und fristgerecht beim Finanzamt liegt. Das ist das komplette Paket eines Gewerbebetriebs:
Laufende Buchhaltung
Belege ins Portal, wir buchen GoBD-fest — die gemeinsame Basis von EÜR und Bilanz, inklusive monatlicher BWA als Steuerungsinstrument.
USt-Voranmeldungen
Monatlich oder vierteljährlich per ELSTER, mit Dauerfristverlängerung wo sinnvoll — und Kleinunternehmer-Check (25.000 € / 100.000 € seit 2025).
EÜR + Anlage EÜR
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit amtlicher Anlage EÜR — elektronisch übermittelt, mit Anlagenverzeichnis und sauberen Privatanteilen.
Bilanz + E-Bilanz
Bei Bilanzpflicht: Jahresabschluss mit Inventur, Bilanz und GuV — als E-Bilanz im amtlichen Datensatz ans Finanzamt (§ 5b EStG).
ESt-Erklärung + Anlage G
Ihr Gewinn landet in der Anlage G der Einkommensteuererklärung — zusammen mit allen privaten Positionen, Vorauszahlungen und Verlustverrechnung.
Gewerbesteuererklärung
Mit 24.500 € Freibetrag, Hinzurechnungen/Kürzungen und der Anrechnung auf die ESt (§ 35 EStG) — plus Prüfung des Messbescheids der Gemeinde.
USt-Jahreserklärung
Die Jahresmeldung, die alle Voranmeldungen zusammenführt — inklusive Vorsteuer-Feinschliff, § 13b-Fällen und innergemeinschaftlichen Umsätzen.
Wechsel & Sonderfälle
Übergang EÜR ↔ Bilanz mit Übergangsrechnung, Aufarbeitung offener Jahre, Reaktion auf §-141-Briefe und Schätzungsbescheide — alles aus einer Hand.
Drei Zahlen entscheiden Ihre Buchführung.
Zwei Grenzen für die EÜR, ein Freibetrag bei der Gewerbesteuer — wir überwachen alle drei Jahr für Jahr.
Vom Beleg zum Bescheid — ein Jahr, sauber getaktet.
So sieht das Steuerjahr eines Gewerbetreibenden bei uns aus — Sie liefern Belege, wir halten die Termine:
Buchhaltung & UStVA
Belege und Kontoauszüge ins Portal — wir buchen, melden die Umsatzsteuer voran und liefern die BWA. Rückstände? Arbeiten wir auf.
Wir · Portal GoBD · § 18 UStGJahreswechsel
EÜR: Zufluss-Timing und 10-Tage-Regel im Blick. Bilanz: Inventur der Bestände — mit unserer Checkliste an einem Nachmittag erledigt.
Sie · mit Checkliste § 11 EStG · § 240 HGBGewinnermittlung
EÜR oder Jahresabschluss entstehen aus der laufenden Buchhaltung — inklusive AfA, Privatanteilen, IAB-Prüfung (§ 7g EStG) und Berufsträger-Freigabe.
Wir · WP/StB § 4 EStGAlle Erklärungen
ESt mit Anlage G, Anlage EÜR oder E-Bilanz, GewSt, USt — elektronisch, in beratenen Fällen mit verlängerter Frist (§ 149 AO).
Wir · ELSTER § 25 EStG · § 5b EStGBescheide & Vorauszahlungen
Wir prüfen jeden Bescheid, legen bei Fehlern Einspruch ein und passen die Vorauszahlungen an — damit keine böse Nachzahlung wartet.
Wir · § 164 AO Einspruch § 347 AONebenbei überwacht: die EÜR-Grenzen (800.000 € / 80.000 €), die Kleinunternehmer-Schwellen und Ihre GewSt-Vorauszahlungen. Nähert sich eine Grenze, hören Sie es zuerst von uns — nicht vom Finanzamt.
Freiwillig bilanzieren? Manchmal die klügere Wahl.
Auch wer die EÜR nutzen darf, kann bilanzieren. Wann sich das rechnet:
Der Preis: Inventur, doppelte Buchführung, mehr Disziplin. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen — erst dann wird gewählt.
Die vier teuersten Fehler.
Was uns bei Gewerbetreibenden regelmäßig auf den Tisch kommt — alle vermeidbar:
Und der Klassiker: Privatanteile (Kfz, Telefon, Entnahmen) schlampig geführt — das Lieblingsthema jeder Betriebsprüfung.
Unsere Festpreis-Garantie — EÜR wie Bilanz.
Ihr Gewerbe, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jede EÜR, jede Bilanz und jede Erklärung verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Gibt jede Gewinnermittlung frei — und führt die Grundsatzfragen: Bilanzpflicht, freiwillige Bilanz, Wechselzeitpunkt, Betriebsprüfungen.

Betreut Buchhaltung, EÜR und Bilanzen aus einer Hand — und ist der Mann für Übergangsrechnungen, §-141-Briefe und die Aufarbeitung offener Jahre.

Übernimmt die Rechtsfragen des Gewerbes: Einsprüche und Klagen gegen Bescheide, Schätzungen, Zwangsgelder — und Gesellschaftervereinbarungen bei GbR & Co.
Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.
Den Festpreis berechnen Sie jederzeit selbst im Portal. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — EÜR oder Bilanz, Wechsel, Rückstände — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.
Ihr Erstgespräch zum Gewerbebetrieb.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Gewinnermittlungsart, Unterlagen und Ablauf — und zeigt Ihnen den Portal-Rechner, wenn Sie mögen.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
- Klarheit über EÜR, Bilanzpflicht & Grenzen
- Ihr Festpreis aus dem Portal — schwarz auf weiß
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Paragraphen Ihr Gewerbe steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Gewinnermittlung, Grenzen und Erklärungen. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie und jede Betriebsprüfung.
Der Gewerbebetrieb
Definiert die Einkünfte aus Gewerbebetrieb — und grenzt zum freien Beruf (§ 18 EStG) und zur Vermögensverwaltung ab.
Die EÜR
Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben nach Zufluss und Abfluss — mit amtlicher Anlage EÜR.
Der Vermögensvergleich
Bilanzierung nach handelsrechtlichen GoB: periodengerechter Gewinn mit Forderungen, Beständen, Rückstellungen.
Befreiung für Einzelkaufleute
Max. 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn an zwei Stichtagen in Folge — dann keine HGB-Buchführungspflicht.
Pflicht per Mitteilung
Nicht eingetragene Gewerbetreibende über den Grenzen müssen buchführen — aber erst ab dem Jahr nach der Aufforderung.
E-Bilanz
Bilanz und GuV gehen elektronisch im amtlichen Datensatz ans Finanzamt — nicht als PDF.
Gewerbesteuer
24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — plus Anrechnung auf die ESt bis zum Vierfachen des Messbetrags.
Der Übergangsgewinn
Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart: Korrekturrechnung — auf Antrag verteilt auf bis zu drei Jahre.
Was Gewerbetreibende uns am häufigsten fragen.
Von der Abgrenzung bis zum Wechsel. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie rechnen direkt im Portal.
Was ist ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinn? +
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz? +
Wer darf die EÜR nutzen — und wer muss bilanzieren? +
Welche Grenzwerte gelten aktuell? +
Welche Erklärungen muss ich jedes Jahr abgeben? +
Wie funktioniert die Gewerbesteuer — zahle ich doppelt? +
Was passiert beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz? +
Ich habe Post nach § 141 AO bekommen — was jetzt? +
Lohnt sich freiwilliges Bilanzieren für mich? +
Gilt das alles auch für meine GmbH oder UG? +
Was kostet EÜR oder Bilanz bei Ihnen? +
Meine Buchhaltung liegt Jahre zurück — helfen Sie trotzdem? +
Geben Sie Ihr Steuerjahr ab — EÜR oder Bilanz.
Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Festpreis im Portal: Buchhaltung, Gewinnermittlung, ESt mit Anlage G, GewSt und USt — ein Mandat, ein Preis, ein Portal. Und wenn die Bilanzpflicht kommt, sind wir schon da.

