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Accountable · für Selbstständige

AccountableJahresabschluss aus dem Export.

Gut für die EÜR. Für die GmbH-Bilanz braucht es doppelte Buchführung.
digital+persönlich+bezahlbar

Accountable richtet sich an Selbstständige und Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sobald Sie bilanzieren müssen — als GmbH, UG oder eingetragener Kaufmann über den Schwellen des § 141 AO — reicht das nicht mehr: Dann verlangt das Gesetz doppelte Buchführung, Bilanz, GuV und Anhang. Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen, und übernehmen den Abschluss.

EÜR oder Bilanz? Wir prüfenUmstieg begleitetFestpreis vorab
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt
Reicht Accountable für eine GmbH?

Nein. Accountable ist auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgelegt. Kapital­gesellschaften sind aber nach § 238 HGB und § 264 HGB zur doppelten Buchführung und zum Jahres­abschluss aus Bilanz, GuV und Anhang verpflichtet — unabhängig von Umsatz und Gewinn.

Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist Accountable dagegen völlig ausreichend, solange die Schwellen des § 141 AO nicht überschritten werden: 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr. Wir prüfen, wo Sie stehen — und rechnen vor, was ein Wechsel zur Bilanzierung bedeuten würde.

800
T€ UmsatzSchwelle zur Buchführungspflicht nach § 141 AO.
80
T€ GewinnZweite Schwelle — eine von beiden genügt.
§ 264
HGBKapitalgesellschaften bilanzieren immer, ohne Schwelle.
0 €
ErstprüfungWir sagen Ihnen, welche Pflicht für Sie gilt.
01
Export

Die Übergabe aus Accountable — Schritt für Schritt.

Vier Schritte — der erste ist die Frage, welche Gewinnermittlung für Sie überhaupt gilt.

1Pflicht klärenRechtsform, Umsatz und Gewinn — EÜR oder Bilanz?
2Daten exportierenBuchungen, Rechnungen und Belege aus Accountable
3Kontoauszüge ergänzenVollständiges Geschäftsjahr, alle Geschäftskonten
4Wir erstellenEÜR oder vollständiger Abschluss mit Bilanz, GuV und Anhang

Wechseln Sie von der EÜR zur Bilanzierung, ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln (R 4.6 EStR): Forderungen und Verbindlichkeiten, die in der EÜR nie erfasst waren, kommen auf einen Schlag zum Ansatz. Der Betrag lässt sich auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilen — das ist bares Geld und wird regelmäßig übersehen.

02
Bleiben oder wechseln

Sie behalten Accountable — oder auch nicht.

Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Sie nichts umstellen. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie ihn wollen — und dann zum richtigen Zeitpunkt.

Weg 1 · Empfohlen

Accountable behalten

Sie buchen weiter wie bisher und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine neue Lizenz, keine Einarbeitung.

Aufwand für SieEin Export
Weg 2 · Abgeben

Wir übernehmen die Buchhaltung

Sie geben die laufende Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar — die Lizenzkosten sparen Sie mit.

Aufwand für SieBelege hochladen
Weg 3 · Umstieg

Zum Jahreswechsel umziehen

Wenn Accountable nicht mehr passt, übernehmen wir den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den Kontenrahmen im neuen System ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.

Aufwand für SieEine Entscheidung
!
Ihre Daten gehören Ihnen — auch danach.

Wir liefern den Buchungs­stapel jederzeit im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 und SKR 04 zurück, dazu sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt keine Datenbindung und keine Kündigungs­frist, die einen späteren Wechsel erschwert.

03
Aus der Praxis

Vier Stolperstellen bei der Übergabe aus Accountable.

Keine davon ist dramatisch — aber jede kostet einen Tag Rückfragen, wenn sie erst beim Aufstellen auffällt.

×
Bilanzierungspflicht übersehen

Die Schwellen des § 141 AO sind überschritten. Das Finanzamt teilt die Pflicht mit — rückwirkend wird es teuer.

×
Übergangsgewinn nicht ermittelt

Beim Wechsel von EÜR zur Bilanz. Verteilung auf drei Jahre ist möglich, aber nur auf Antrag.

×
GmbH mit EÜR-Software geführt

Kapitalgesellschaften bilanzieren immer. Eine EÜR ist hier von Anfang an unzulässig.

×
Anlagevermögen nicht geführt

Ohne Anlagenverzeichnis fehlen die Abschreibungen. Sie mindern den Gewinn erheblich.

Beim Onboarding prüfen wir den ersten Export sofort und melden einmal vollständig, was fehlt oder anders gebraucht wird — nicht verteilt über mehrere Wochen.

04
Kosten

Was es kostet.

Die Datenübernahme aus Accountable ist im Abschluss­preis enthalten. Es gibt keinen Aufschlag für „fremde" Software — es gibt bei uns keine fremde Software.

LeistungPreis nettoEnthalten
Datenübernahme aus Accountable0 €Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports
Jahresabschlussab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz
E-Bilanz per XBRLim AbschlusspreisErzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG
Steuererklärungenab 249,95 €Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Offenlegungab 99,95 €Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
Nachbuchung fehlender Zeiträumeab 41,66 € / MonatWenn die Buchhaltung Lücken hat
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Kein SystemwechselSie behalten Accountable — wir passen uns an, nicht umgekehrt
Keine ZusatzlizenzFür die E-Bilanz brauchen Sie kein eigenes Übermittlungsmodul
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — kein Stundenhonorar
Format unklar? Wir prüfenBeispielexport schicken, Antwort innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen

Was zu Accountable gefragt wird.

Kann ich mit Accountable eine GmbH-Bilanz erstellen?
Nein. Kapitalgesellschaften brauchen doppelte Buchführung und einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Accountable ist für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgelegt. Für die GmbH übernehmen wir Buchhaltung und Abschluss — ab 41,66 € netto im Monat zuzüglich Abschluss.
Ab wann muss ich als Einzelunternehmer bilanzieren?
Wenn Sie 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr überschreiten (§ 141 AO) — eine der beiden Grenzen genügt. Das Finanzamt teilt die Pflicht mit; sie beginnt mit dem folgenden Wirtschaftsjahr. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe nie buchführungspflichtig.
Was ist ein Übergangsgewinn?
Beim Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten erstmals erfasst, die vorher nie im Ergebnis standen. Die Differenz ist der Übergangsgewinn (R 4.6 EStR) und auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilbar — ohne Antrag wird er in einem Jahr versteuert.
Kann ich Accountable behalten?
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler unterhalb der Schwellen: ja. Wir erstellen die EÜR aus Ihrem Export. Sobald Bilanzierungspflicht besteht, brauchen Sie doppelte Buchführung — dann übernehmen wir die Buchhaltung, und Sie sparen die Lizenz.
Was kostet die Prüfung meiner Pflicht?
Nichts. Sagen Sie uns Rechtsform, Umsatz und Gewinn — wir sagen Ihnen, welche Gewinnermittlung gilt und was ein Wechsel bedeuten würde. Der Jahresabschluss beginnt danach bei 499,95 € netto, die EÜR deutlich darunter.

Accountable ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung der von uns unterstützten Datenformate.

05
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
  • Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
  • Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
  • Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
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