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Liquidationsbilanz: Pflichten, Aufbau und Ablauf bei der GmbH-Auflösung | OnlineBilanz

OnlineBilanz Blog Liquidationsbilanz

Liquidationsbilanz: Pflichten, Aufbau und Ablauf bei der GmbH-Auflösung

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer eine GmbH auflöst, stellt fest: Der buchhalterische Aufwand endet nicht mit dem Auflösungsbeschluss — er beginnt neu. Die Liquidationsbilanz ist ein eigenständiger Jahresabschluss mit besonderen Bewertungsregeln, einem gesetzlichen Sperrjahr und steuerlichen Besonderheiten, die sich grundlegend von der normalen Handelsbilanz unterscheiden. Dieser Artikel erklärt, was die Liquidationsbilanz ist, wann sie erstellt werden muss, wie sie bewertet wird — und welche Fehler besonders teuer werden können.

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§ 71

GmbHG — gesetzliche Grundlage der Liquidationsbilanz-Pflicht

1 Jahr

Sperrjahr nach § 73 GmbHG — Mindestwartefrist vor Restvermögens-Ausschüttung

3 Jahre

Maximaler steuerlicher Liquidationszeitraum nach § 11 KStG

1. Was ist eine Liquidationsbilanz?

Die Liquidationsbilanz ist ein Jahresabschluss, der im Rahmen der Auflösung — der sogenannten Liquidation — einer GmbH erstellt werden muss. Sie unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von der normalen Handelsbilanz und folgt eigenen gesetzlichen Regeln nach den §§ 71 ff. GmbHG.

Der wichtigste Unterschied liegt im Zweck: Während die normale Handelsbilanz das Bild eines laufenden, fortgeführten Unternehmens zeigt, zeigt die Liquidationsbilanz das Vermögen eines Unternehmens, das abgewickelt wird. Die entscheidende Frage ist nicht mehr: Was ist das Unternehmen als Ganzes wert? Sondern: Was lässt sich bei einer geordneten Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände erzielen?

Liquidation ≠ Insolvenz

Die Liquidation ist die freiwillige, geordnete Auflösung einer zahlungsfähigen GmbH durch Gesellschafterbeschluss. Sie ist kein Insolvenzverfahren. Eine Insolvenz liegt vor, wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist — und erfordert einen Insolvenzantrag. Bei der Liquidation ist ausreichend Vermögen vorhanden, um alle Schulden zu begleichen und danach noch Restvermögen an die Gesellschafter auszuschütten.

2. Wann entsteht die Liquidationspflicht?

Die Liquidation einer GmbH wird durch einen Auflösungsbeschluss der Gesellschafter ausgelöst. Die häufigsten Auflösungsgründe nach § 60 GmbHG sind:

  • Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit
  • Gesellschafterbeschluss mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen (häufigster Fall)
  • Rechtskräftiges Urteil oder behördliche Verfügung
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens (führt zu Insolvenz, nicht zur regulären Liquidation)
  • Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse

Mit dem Auflösungsbeschluss tritt die GmbH in die Liquidationsphase ein. Die Geschäftsführer werden zu Liquidatoren — sofern die Satzung nichts anderes regelt oder die Gesellschafter andere Personen bestellen. Ab diesem Moment gelten für die Bilanzierung die besonderen Regeln des Liquidationsrechts.

3. Die drei Bilanzen der Liquidation

Eine Liquidation erfordert nicht eine einzige Bilanz, sondern mehrere — je nach Dauer der Abwicklung:

Beginn der Liquidation

Liquidationseröffnungsbilanz

Wird zum Beginn der Liquidation auf den Auflösungsstichtag erstellt (§ 71 Abs. 1 GmbHG). Sie zeigt das vorhandene Vermögen zu Liquidationswerten. Gleichzeitig ist ein Vermögensübersicht (Inventar) zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz muss von den Gesellschaftern festgestellt werden.

Während der Liquidation (jährlich)

Liquidationszwischenbilanzen

Für jedes Geschäftsjahr der Liquidation ist ein Jahresabschluss zu erstellen — eine Liquidationszwischenbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Laufende Abwicklungsmaßnahmen (Forderungseinzug, Schuldenbegleichung, Vermögensveräußerungen) werden hier abgebildet. Bei kürzeren Liquidationen kann auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt werden.

Ende der Liquidation

Liquidationsschlussbilanz (Schlussrechnung)

Die Schlussrechnung zeigt das verbleibende, ausschüttungsfähige Restvermögen nach Begleichung aller Schulden und Ablauf des Sperrjahres. Sie ist Grundlage für die Berechnung der Abwicklungsquote je Gesellschafter. Die Liquidatoren legen die Schlussrechnung den Gesellschaftern zur Genehmigung vor.

4. Bewertung: Zerschlagungswerte statt Fortführungswerte

Der fundamentalste Unterschied zwischen normaler Bilanzierung und Liquidationsbilanzierung liegt in den Bewertungsmaßstäben. Die normale Handelsbilanz folgt dem Going-Concern-Prinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Vermögensgegenstände werden zu Fortführungswerten bewertet — also zu dem Wert, den sie im Rahmen eines weiterlaufenden Unternehmens haben.

Bei der Liquidation gilt das Going-Concern-Prinzip ausdrücklich nicht mehr. Stattdessen sind Liquidationswerte (Zerschlagungswerte) anzusetzen: der Preis, der bei einem geordneten Einzelverkauf der Vermögensgegenstände im Rahmen der Abwicklung tatsächlich erzielt werden kann.

Normale Handelsbilanz — Fortführungswerte
Produktionsmaschine (AK 200.000 €, 5 J. alt)120.000 €
BewertungsmaßstabBuchwert nach AfA
GrundlageGoing-Concern-Prinzip
Firmenwert (Goodwill)Aktiviert wenn erworben
Selbst erstellte immaterielle GüterAktivierungswahlrecht
Liquidationsbilanz — Zerschlagungswerte
Produktionsmaschine (gleiche Maschine)55.000 €
BewertungsmaßstabErzielbarer Verkaufspreis
GrundlageLiquidationsprinzip
Firmenwert (Goodwill)Regelmäßig 0 € — nicht veräußerbar
Selbst erstellte immaterielle GüterMeist 0 € — kein Einzelkäufer

Die Konsequenz dieser Neubewertung ist erheblich: Bei Sachanlagen führt der Wechsel zu Liquidationswerten häufig zu deutlich niedrigeren Werten. Bei leicht veräußerlichen Gegenständen wie Warenlagerbeständen oder Forderungen können die Liquidationswerte nah an den Buchwerten liegen. Immaterielle Werte wie der Firmenwert oder selbst aufgebaute Kundenbeziehungen gehen in der Liquidation regelmäßig verloren — ihr Liquidationswert ist null.

Aufdeckung stiller Reserven

Wenn Vermögensgegenstände zu ihrem Liquidationswert angesetzt werden und dieser den bisherigen Buchwert übersteigt — z. B. ein Grundstück, das seit Jahren zu historischen Anschaffungskosten bilanziert wurde — werden stille Reserven aufgedeckt. Diese aufgedeckten Reserven erhöhen den steuerlichen Liquidationsgewinn und sind körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.

5. Der Liquidationsprozess Schritt für Schritt

Die Liquidation folgt einem klar geregelten Ablauf, den §§ 60 ff. GmbHG vorgeben. Im Überblick:

SchrittMaßnahmeRechtsgrundlage
1. AuflösungsbeschlussGesellschafterbeschluss mit ¾-Mehrheit; Bestellung der Liquidatoren§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
2. Handelsregister-AnmeldungAnmeldung der Auflösung beim Handelsregister durch die Liquidatoren§ 65 GmbHG
3. Bekanntmachung im BundesanzeigerÖffentliche Bekanntmachung der Auflösung — Beginn des Sperrjahres§ 65 Abs. 2 GmbHG
4. LiquidationseröffnungsbilanzErstellung auf den Auflösungsstichtag zu Liquidationswerten§ 71 GmbHG
5. AbwicklungForderungseinzug, Schuldenbegleichung, Vermögensveräußerung§ 70 GmbHG
6. Jährliche ZwischenbilanzenFür jedes Geschäftsjahr der Liquidation§ 71 GmbHG
7. Ablauf SperrjahrFrühestens 1 Jahr nach Bundesanzeiger-Bekanntmachung§ 73 GmbHG
8. Schlussrechnung und AusschüttungRestvermögen wird nach Liquidationsquoten an Gesellschafter verteilt§ 72 GmbHG
9. Löschung im HandelsregisterAnmeldung der beendeten Liquidation; Löschung der GmbH§ 74 GmbHG

6. Das Sperrjahr: Gläubigerschutz vor voreiliger Ausschüttung

Das Sperrjahr ist eine der wichtigsten Schutzvorschriften im Liquidationsrecht. Nach § 73 GmbHG darf das Restvermögen erst nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung der Auflösung im Bundesanzeiger an die Gesellschafter ausgezahlt werden — und nur dann, wenn alle bekannten Schulden beglichen und alle bekannten Gläubiger befriedigt sind.

Die Logik dahinter: Gläubiger, die von der Auflösung erst spät erfahren, sollen ausreichend Zeit haben, ihre Forderungen anzumelden. Eine sofortige Ausschüttung würde diese Gläubiger schutzlos stellen.

Persönliche Haftung der Liquidatoren bei Verstoß

Liquidatoren, die Vermögen vor Ablauf des Sperrjahres oder vor vollständiger Schuldenbegleichung an Gesellschafter ausschütten, haften den Gläubigern persönlich für den ausgekehrten Betrag (§ 73 Abs. 2 GmbHG). Diese Haftung ist nicht auf das Vermögen der GmbH beschränkt — sie trifft den Liquidator persönlich. Eine der gravierendsten Haftungsfallen im gesamten GmbH-Recht.

7. Steuerliche Besonderheiten der Liquidation

Die Liquidation einer GmbH hat weitreichende steuerliche Konsequenzen — sowohl für die GmbH als auch für ihre Gesellschafter.

Steuerlicher Liquidationszeitraum (§ 11 KStG)

Steuerlich wird die Liquidation nicht Jahr für Jahr abgerechnet, sondern für einen einheitlichen Liquidationszeitraum von maximal 3 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums wird das Einkommen der GmbH — der sogenannte Liquidationsgewinn — zusammengefasst und einheitlich der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterworfen.

Der Liquidationsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem zu verteilenden Vermögen (Abwicklungsendvermögen) und dem Eigenkapital zu Beginn der Liquidation (Abwicklungsanfangsvermögen), zuzüglich etwaiger Entnahmen der Gesellschafter während der Liquidation.

Steuerliche Ebene GmbH

Der Liquidationsgewinn unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) zzgl. Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer. Aufgedeckte stille Reserven aus der Neubewertung zu Liquidationswerten erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn. Verlustvorträge können im Liquidationszeitraum noch genutzt werden.

Steuerliche Ebene Gesellschafter

Der Liquidationserlös beim Gesellschafter wird steuerlich als Veräußerungsgewinn behandelt — abzüglich der Anschaffungskosten der GmbH-Anteile. Bei natürlichen Personen gilt das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) oder Abgeltungsteuer (25 %). Bei Körperschaften als Gesellschafter: § 8b KStG (meist steuerfrei zu 95 %).

Laufende Steuerpflichten während der Liquidation

Die GmbH bleibt während der gesamten Liquidationsphase steuerpflichtig. Es sind weiterhin fristgerecht einzureichen:

  • Körperschaftsteuererklärung für den Liquidationszeitraum
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung (soweit noch umsatzsteuerliche Vorgänge entstehen)
  • E-Bilanz für die Liquidationszwischenbilanzen
  • Lohnsteueranmeldungen (sofern noch Mitarbeiter beschäftigt)

8. Typische Fehler und ihre Konsequenzen

„Der häufigste Fehler bei Liquidationen ist nicht die falsche Bilanzierung — es ist das zu frühe Ausschütten. Gesellschafter, die es eilig haben, drängen darauf, das Restvermögen vor Ablauf des Sperrjahres zu verteilen. Wer als Liquidator dem nachgibt, haftet persönlich. Das Sperrjahr ist keine Formalität — es ist ein gesetzlicher Mindestschutz für Gläubiger, der nicht verkürzbar ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

FehlerKonsequenzLösung
Ausschüttung vor Ablauf des SperrjahresPersönliche Haftung der Liquidatoren nach § 73 Abs. 2 GmbHGSperrjahr strikt einhalten — frühestens 1 Jahr nach Bundesanzeiger-Bekanntmachung ausschütten
Weiterhin Going-Concern-Werte in der LiquidationsbilanzUnrichtige Bilanz — Grundlage für Ausschüttungsberechnung fehlerhaftKonsequente Umstellung auf Liquidationswerte ab dem Auflösungsstichtag
Keine Liquidationseröffnungsbilanz erstelltGesellschaftsrechtlicher Verstoß; Ausschüttung ohne BerechnungsgrundlageEröffnungsbilanz immer zum Auflösungsstichtag erstellen lassen
Stille Reserven nicht erkannt und besteuertSteuernachzahlung bei Betriebsprüfung zzgl. ZinsenAlle Vermögensgegenstände zu tatsächlichen Marktwerten bewerten lassen
Löschung im Handelsregister vor Abschluss aller SteuerpflichtenGmbH bleibt steuerlich existent bis alle Erklärungen eingereicht sindSteuerliche Löschung erst nach Einreichung aller ausstehenden Steuererklärungen beantragen
Die Liquidationsbilanz ist keine abgestufte Version der normalen Bilanz. Sie ist ein eigenes Instrument mit eigenen Regeln — und eigenen Haftungsrisiken für denjenigen, der sie falsch aufstellt.

9. Häufige Fragen zur Liquidationsbilanz

Was ist eine Liquidationsbilanz?

Ein besonderer Jahresabschluss bei der GmbH-Auflösung nach § 71 GmbHG. Sie zeigt das Vermögen zu Liquidationswerten (Zerschlagungswerten) und ist Grundlage für die Restvermögens-Ausschüttung an Gesellschafter nach Ablauf des Sperrjahres.

Was ist der Unterschied zur normalen Handelsbilanz?

Die normale Handelsbilanz bewertet nach Fortführungswerten (Going Concern, § 252 HGB). Die Liquidationsbilanz bewertet nach Liquidationswerten — dem bei geordnetem Einzelverkauf erzielbaren Preis. Das führt häufig zu deutlich niedrigeren Werten für Sachanlagen und dem vollständigen Wegfall immaterieller Werte wie Firmenwert.

Was ist das Sperrjahr?

Eine gesetzliche Mindestwartefrist von einem Jahr nach der Bundesanzeiger-Bekanntmachung der Auflösung (§ 73 GmbHG). Erst nach Ablauf und vollständiger Schuldenbegleichung darf das Restvermögen ausgeschüttet werden. Verstöße führen zur persönlichen Haftung der Liquidatoren.

Wie viele Bilanzen sind bei einer Liquidation nötig?

Mindestens zwei: die Liquidationseröffnungsbilanz zum Beginn und die Schlussrechnung am Ende. Für jedes Zwischenjahr der Liquidation ist zusätzlich eine Liquidationszwischenbilanz zu erstellen.

Welche steuerlichen Pflichten bestehen während der Liquidation?

Die GmbH bleibt steuerpflichtig: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und E-Bilanz-Pflicht gelten fort. Steuerlich wird die Liquidation über maximal 3 Jahre einheitlich abgerechnet (§ 11 KStG). Aufgedeckte stille Reserven erhöhen den steuerpflichtigen Liquidationsgewinn.

Wer erstellt die Liquidationsbilanz?

Formal der Liquidator (ehemaliger Geschäftsführer oder bestellte Person). In der Praxis übernimmt ein zugelassener Steuerberater die Erstellung, da besondere Bewertungsregeln und steuerliche Besonderheiten zu beachten sind. Die Gesellschafter stellen die Bilanz fest.

10. Fazit: Die Liquidation endet nicht mit dem Auflösungsbeschluss

Viele Gesellschafter, die eine GmbH auflösen möchten, unterschätzen den Aufwand, der nach dem Auflösungsbeschluss noch auf sie zukommt. Die Liquidationsbilanz ist kein einfaches Abschluss-Formular — sie erfordert eine komplette Neubewertung aller Vermögensgegenstände nach Zerschlagungswerten, eine steuerliche Begleitung über den gesamten Liquidationszeitraum, die strikte Einhaltung des Sperrjahres und die korrekte Abrechnung des Liquidationsgewinns bei der GmbH und der Ausschüttungsbesteuerung beim Gesellschafter.

Wer diese Schritte ohne fachkundige Begleitung durchführt, riskiert persönliche Haftung als Liquidator, Steuernachzahlungen aus aufgedeckten stillen Reserven und eine fehlerhafte Ausschüttungsberechnung, die im Nachhinein nicht mehr ohne weiteres korrigiert werden kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand April 2025. Rechtsgrundlagen: §§ 60–77 GmbHG, § 11 KStG. Für eine verbindliche rechtliche und steuerliche Beratung im Liquidationsfall wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.

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    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater