Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz ist eine Momentaufnahme von Vermögen und Schulden am Tag Ihres Starts — Pflicht nach § 242 Abs. 1 HGB und Grundlage jedes späteren Jahresabschlusses. Im Festpreis stellt sie der beauftragte, kooperierende Steuerberater HGB-konform auf, dokumentiert jede Bewertung und übermittelt sie elektronisch nach § 5b EStG.




Fabian KlementWirtschaftsprüfer
Jakob RößSteuerberater
Dr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
Die Eröffnungsbilanz stellt Vermögen und Schulden zum Beginn eines Handelsgewerbes gegenüber. Jeder Kaufmann muss sie nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn seines Gewerbes aufstellen — bei der GmbH und UG zum Tag der Eintragung oder der wirtschaftlichen Aufnahme der Tätigkeit.
Sie enthält keine Gewinn- und Verlustrechnung, weil noch kein Geschäftsjahr abgelaufen ist. Ihre Werte werden zu Eröffnungswerten des ersten Geschäftsjahres — jeder Fehler wandert also in jeden künftigen Abschluss weiter.
Zwei Seiten, eine Summe — und keine GuV.
Links steht, was das Unternehmen besitzt, rechts, woher die Mittel kommen. Beide Seiten müssen exakt gleich groß sein; jede Differenz ist ein offener Punkt, kein Rundungsfehler.
Wann Sie eine Eröffnungsbilanz brauchen.
Nicht nur bei der Neugründung. Diese sechs Anlässe lösen die Pflicht aus — den letzten übersehen Gründer und Einzelunternehmer am häufigsten.
GmbH, UG oder AG
Zum Tag der Eintragung im Handelsregister oder der wirtschaftlichen Aufnahme der Tätigkeit — je nachdem, was früher liegt.
Einlage in Sachwerten
Werden Maschinen, Fahrzeuge, Software oder ein ganzer Betrieb eingebracht, sind sie zu bewerten und nachzuweisen — nicht bloß zu benennen.
Tätigkeit vor der Eintragung
Wurde zwischen Beurkundung und Eintragung bereits gewirtschaftet, ist dieser gesamte Zeitraum lückenlos abzubilden — samt allen Gründungsaufwendungen.
Verschmelzung und Spaltung
Bei Verschmelzung oder Spaltung — insbesondere zur Neugründung — bilanziert der übernehmende Rechtsträger das übergehende Vermögen nach § 24 UmwG; Grundlage ist die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers. Ein reiner Formwechsel erfordert handelsrechtlich keine neue Eröffnungsbilanz.
Einzelunternehmen wird Kaufmann
Wer als Einzelunternehmer ein kaufmännisches Gewerbe betreibt oder sich ins Handelsregister eintragen lässt, wird bilanzierungspflichtig — sofern die Befreiung nach § 241a HGB nicht greift, ist dann eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Von der EÜR zur Bilanz
Wer buchführungspflichtig wird, wechselt von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz — mit Übergangsgewinn und Eröffnungsbilanz.
Wie eingelegt wurde, entscheidet über den Aufwand.
Beide Wege führen zu einer korrekten Eröffnungsbilanz — die Sachgründung verlangt allerdings Bewertung und Nachweis für jeden eingebrachten Gegenstand.
- Nachweis: Kontoauszug über den vollständigen Zahlungseingang, unterschriebener Gesellschaftsvertrag, aktueller Handelsregisterauszug.
- Teileinzahlung: GmbH mindestens ein Viertel je Anteil, insgesamt 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG); die UG zahlt voll ein.
- Gründungskosten dürfen nur bis zur vertraglich vereinbarten und ausdrücklich festgelegten Höhe der Gesellschaft belastet werden.
- Sachgründungsbericht und Werthaltigkeitsnachweis sind Voraussetzung der Eintragung (§ 5 Abs. 4 GmbHG).
- Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens zum beizulegenden Wert (§ 253 HGB).
- Differenzhaftung: Ist die Sache weniger wert als angesetzt, haften die Gesellschafter für den Unterschied in Geld.
Bei gemischten Gründungen — teils Geld, teils Sachwerte — werden die Einlagen sauber getrennt und jede Bewertung nachvollziehbar für Registergericht und Finanzamt dokumentiert.
Welches Datum gilt — und was daran hängt.
Der Stichtag ist keine bloße Formalie: Er bestimmt den genauen Beginn des ersten Geschäftsjahres, die erste konkrete Abschlusspflicht und ob überhaupt ein Rumpfgeschäftsjahr entsteht.
Notarielle Gründung
Mit der Beurkundung entsteht die Vor-GmbH. Wird ab diesem Tag gewirtschaftet, beginnt die Rechnungslegung hier — nicht erst mit der Eintragung.
Handelsregister
Der übliche Regelfall für den maßgeblichen Stichtag: die GmbH oder UG entsteht als eigenständige juristische Person. Wurde vorher nicht gewirtschaftet, beginnt hier das erste Geschäftsjahr.
Rumpfgeschäftsjahr
Gründung im laufenden Jahr bedeutet ein verkürztes erstes Geschäftsjahr — mit eigener E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung.
In vier Schritten zur fertigen Eröffnungsbilanz.
Sie liefern einmal alles, wir melden einmal vollständig und klar zurück, was noch fehlt — danach läuft alles Weitere bis zur endgültigen Übermittlung durch.
Registrieren und Festpreis sehen
Sie legen kostenlos ein Konto an und beauftragen die Eröffnungsbilanz zum festen Preis von 199,95 € netto. Ohne jede Vorkasse, ohne jegliche Vertragsbindung.
Gründungsunterlagen einreichen
Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Kontoauszug über die Einlage und — bei Sacheinlagen — die Nachweise. Wir sagen einmal vollständig, was noch fehlt.
Bewerten, aufstellen, plausibilisieren
Der beauftragte Steuerberater bewertet nach § 253 HGB, gliedert nach § 266 HGB, ordnet Gründungsaufwand richtig zu und prüft, dass beide Bilanzseiten exakt aufgehen.
Freigeben, übermitteln, beraten
Sie prüfen und geben frei, der beauftragte Steuerberater übermittelt nach § 5b EStG an das Finanzamt und führt Ihr 60-Minuten-Beratungsgespräch: Kontenrahmen, Buchhaltung, erstes Geschäftsjahr.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein transparenter Festpreis — inklusive der notwendigen Vorarbeiten.
Drei Köpfe, ein saubererer Start.
Kein Callcenter: Aufstellung und Freigabe übernehmen kooperierende Berufsträger namentlich und mit eigener Berufshaftung — für Rechtsfragen steht eine kooperierende Rechtsanwältin zur Verfügung.

Schwerpunkt Bilanzierung und Bewertung. Verantwortet als kooperierender Berufsträger Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut Gründer, UG und GmbH — von der Eröffnungsbilanz bis zum ersten Jahresabschluss.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin Gesellschafts- und Umwandlungsfragen im gesonderten Mandat — Sachgründung, Formwechsel, Einbringung.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas es kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Ein Preis für Bar- und Sachgründung — Bewertungsnachweise inklusive.
- Direkt weiter: Erster Jahresabschluss zum Festpreis ab 499,95 € netto.
Anders als bei der Abrechnung nach Zeitaufwand bleibt der Preis stabil, auch wenn die Gründung nicht dem Lehrbuch folgt:
Was Gründer zur Eröffnungsbilanz fragen.
Wann muss die Eröffnungsbilanz fertig sein?
Enthält die Eröffnungsbilanz eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Was passiert, wenn das Stammkapital nur teilweise eingezahlt ist?
Wie werden Sacheinlagen bewertet?
Wer trägt die Gründungskosten?
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Eröffnungsbilanz?
Jede Aussage zur Eröffnungsbilanz hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften im vollständigen amtlichen Volltext — jederzeit kostenlos und unkompliziert nachlesbar direkt beim zuständigen Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Start kommt der Abschluss.
Die Eröffnungsbilanz ist erst der ganz Anfang eines langen Weges. Das alles folgt danach im ersten Geschäftsjahr — mit eigenen, klar geregelten Fristen und zahlreichen weiteren Pflichten.
Kanzlei, Software oder beides?
Jedes Modell hat Stärken: die Kanzlei vor Ort den persönlichen Termin, reine Software den niedrigen Preis bei Eigenarbeit. Wir kombinieren Festpreis, Tempo und zugelassene Steuerberater — ohne dass Sie zwei Systeme pflegen.

Alle Leistungen — auf einen Blick.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
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Schluss mit Kanzlei-Frust.
Erst zuhören, dann entwickeln: Wir haben mit Unternehmern, Finanzämtern und Steuerberatern gesprochen, bevor die erste Zeile Code entstand. Entwickelt von Steuerberatern, die aus eigener Praxis wissen, wo es hakt. Perfekt sind wir nicht, aber fair: Passt es für Sie nicht, beenden Sie die Zusammenarbeit jederzeit, kostenfrei und ohne Begründung.
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Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
