Existenzgründung · steuerliche Erfassung nach § 138 AO

Steuerliche Erfassung — einmal richtig ausgefüllt.

Der erste Kontakt mit dem Finanzamt entscheidet mehr, als die meisten denken: Aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ergeben sich Ihre Steuernummer, Ihre USt-IdNr, der Rhythmus der Umsatzsteuer-Voranmeldung — und vor allem die Höhe Ihrer Vorauszahlungen. Seit 2021 ist die Abgabe elektronisch über ELSTER Pflicht (§ 138 AO). Ein falsch angesetzter Gewinn, eine ungünstig gewählte Kleinunternehmerregelung oder die falsche Versteuerungsart kosten Sie später Liquidität oder Nerven. Wir füllen den Fragebogen fachlich korrekt aus, übermitteln ihn über unsere Kanzlei-Schnittstelle und optimieren Ihre Startbedingungen — auch nachträglich, zum Festpreis.

Ausfüllen & elektronische Übermittlung via ELSTER — komplett von uns Bereits eingereicht? Wir korrigieren rückwirkend
§ 138 AOAnzeige binnen 1 Monat
seit 2021ELSTER-Pflicht
WP & StBfüllen den Fragebogen aus
WP & StB füllen den Fragebogen aus
Festpreis · oft Teil des Onboardings
Kurz erklärt

Was der Fragebogen wirklich auslöst.

Er sieht harmlos aus, ist aber die Weichenstellung für Ihre gesamte Startphase. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Wer Jeder Start Gewerbe, Freiberuf, Land-/Forstwirtschaft oder Gesellschaftsgründung — die Aufnahme ist binnen 1 Monat anzuzeigen. § 138 AO
02 · Wie Nur ELSTER Seit 2021 elektronisch & authentifiziert zu übermitteln — Papier nur noch im Härtefall (§ 150 Abs. 8 AO). ELSTER-Pflicht
03 · Wozu Weichen Steuernummer, USt-IdNr, Voranmeldungs-Rhythmus & Vorauszahlungen werden hier festgelegt. § 37 AO
Rechtsgrundlage
§ 138 AO
Übermittlung
ELSTER (authentifiziert)
Ergebnis
Steuernummer & USt-IdNr
Unser Part
ausfüllen & senden
Ein Formular, mehrere Varianten

Welcher Fragebogen — für welche Gründung.

Die Finanzverwaltung stellt für jede Konstellation einen eigenen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereit. Welcher der richtige ist, hängt von Ihrer Rechtsform und der Art der Tätigkeit ab. Die vier häufigsten Fälle:

Einzelunternehmen & Freiberufler

häufigster Fall

Gewerbe · freiberufliche Tätigkeit · Land-/Forstwirtschaft

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt.
  • Hier fällt die Entscheidung EÜR oder Bilanz und Kleinunternehmer ja/nein.

Kapitalgesellschaften

eigener Bogen

GmbH · UG · AG · Genossenschaft

  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft. Immer bilanzierungspflichtig, Körperschaft- & Gewerbesteuer.
  • Erst nach Handelsregister-Eintragung vollständig — Vorgründungs- & Vor-GmbH-Phase beachten.

Personengesellschaften

eigener Bogen

GbR · KG · OHG · GmbH & Co. KG · PartG

  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft. Gewinn wird gesondert & einheitlich festgestellt.
  • Für jeden Gesellschafter kann zusätzlich ein Bogen zur Beteiligung nötig sein.

Vereine & Körperschaften

Sonderfall

e.V. · gGmbH · Körperschaften d. öff. Rechts

  • Eigener Fragebogen für Vereine und juristische Personen — mit Blick auf die Gemeinnützigkeit.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb & Zweckbetrieb müssen sauber abgegrenzt werden.

Gewerbe vs. Freiberuf: Bei einem Gewerbe erhält das Finanzamt Ihre Gewerbeanmeldung automatisch und fordert dann zum Fragebogen auf. Freiberufler (§ 18 EStG — z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Kreative) haben keine Gewerbeanmeldung und müssen sich selbst beim Finanzamt melden. Die richtige Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer und IHK-Pflicht — wir klären sie vorab.

Das Kernstück

Drei Kreuze, die bares Geld bedeuten.

Der Fragebogen wirkt wie reine Formalität — doch drei Felder entscheiden über Ihre Liquidität und Ihren Verwaltungsaufwand für Jahre. Genau hier beraten wir, statt nur anzukreuzen:

Feld 1 · Gewinnermittlung

EÜR oder Bilanz

Kleinere Betriebe & Freiberufler dürfen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) nutzen; Kapitalgesellschaften & buchführungspflichtige Betriebe bilanzieren (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG).

Feld 2 · Umsatzsteuer

Kleinunternehmer?

Ohne USt-Ausweis einfacher — aber ohne Vorsteuerabzug. Bei hohen Startinvestitionen ist der Verzicht auf § 19 UStG oft günstiger (bindet 5 Jahre).

Feld 3 · Versteuerung

Soll oder Ist

Ist-Versteuerung (USt erst bei Zahlungseingang, § 20 UStG) schont die Liquidität — möglich bis 800.000 € Umsatz, bei Freiberuflern ohne Grenze.

Beispiel · Kleinunternehmerregelung ab 2025

Lohnt sich der Kleinunternehmer-Status?

Die Grenzen des § 19 UStG wurden zum 1. Januar 2025 angehoben. Ob Sie die Regelung wählen sollten, hängt vom Einzelfall ab — illustrativ, keine individuelle Beratung:

Vorjahresumsatz
≤ 25.000 €
Bis zu dieser Grenze im Vorjahr ist die Kleinunternehmerregelung möglich (bis 2024: 22.000 €).
Laufendes Jahr
≤ 100.000 €
Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet der Status sofort ab diesem Umsatz (bis 2024: 50.000 € Prognose).
Bei hohen Investitionen
Verzicht?
Wer viel Vorsteuer aus Anschaffungen ziehen will, verzichtet freiwillig — 5 Jahre Bindung (§ 19 Abs. 3 UStG).
Der Knackpunkteinmalige Wahl

Die Entscheidung im Fragebogen wirkt nicht nur fürs erste Jahr. Ein voreiliges „Kleinunternehmer: ja" kostet Sie den Vorsteuerabzug aus teuren Anschaffungen; ein voreiliger Verzicht bindet Sie fünf Jahre an die Regelbesteuerung. Wir rechnen beide Szenarien mit Ihrer Planung durch, bevor ein Kreuz gesetzt wird.

Das fragt der Bogen darüber hinaus ab — und was wir dabei prüfen:

Person

Stammdaten & SEPA

Identifikationsnummer, Anschrift, Bankverbindung und SEPA-Lastschriftmandat — damit Erstattungen & Zahlungen reibungslos laufen.

Betrieb

Tätigkeit & Beginn

Art der Tätigkeit, Beginn, Betriebsstätten und eine etwaige Handelsregister-Eintragung — Grundlage für die richtige Steuerart.

Prognose

Umsatz & Gewinn

Geschätzte Umsätze & Gewinne für Gründungs- und Folgejahr — daraus errechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen.

USt-IdNr

Antrag § 27a UStG

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für EU-Geschäfte & Marktplätze — auf Wunsch direkt mitbeantragt.

Der teuerste Fehler: den Gewinn „vorsichtig hoch" schätzen. Viele Gründer geben aus Angst vor Nachzahlungen einen hohen Gewinn an — und binden dann vom ersten Quartal an Liquidität in Vorauszahlungen, die sie eigentlich fürs Wachstum bräuchten. Umgekehrt führt eine zu niedrige Schätzung Jahre später zu geballten Nachzahlungen samt erhöhten Vorauszahlungen. Wir setzen die Prognose realistisch & begründet an und passen die Vorauszahlungen bei Bedarf über einen Antrag nach § 37 Abs. 3 AO an die tatsächliche Entwicklung an.

Einmal richtig gestellt — der ganze Start läuft rund.

Der Fragebogen ist Facharbeit, die sich auszahlt: Die richtigen Optionen sparen Ihnen im ersten Jahr Steuern und Aufwand, die korrekte Übermittlung bringt Ihnen zügig Ihre Steuernummer. Wir übernehmen beides und begleiten Sie direkt in die laufende Betreuung.

Optionen fachlich geprüft Über ELSTER übermittelt Vorauszahlungen optimiert
Erfassung besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
So läuft es ab

Von der Gründung zur Steuernummer.

Zwischen Anmeldung und erster Rechnung liegen ein paar Schritte — und ein paar Wochen Bearbeitungszeit beim Finanzamt. Der typische Ablauf, den wir für Sie steuern:

1

Anmeldung der Tätigkeit

Gewerbe: Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde. Freiberuf: direkte Meldung ans Finanzamt. Die Aufnahme ist nach § 138 AO binnen eines Monats anzuzeigen.

§ 138 AO · 1 Monat
2

Aufforderung durch das Finanzamt

Bei Gewerben leitet die Gemeinde die Anmeldung ans Finanzamt weiter; dieses fordert zur elektronischen Abgabe des Fragebogens auf — meist mit einer eigenen Frist.

ELSTER
3

Fragebogen ausfüllen & übermitteln

Stammdaten, Tätigkeit, Prognosen, Gewinnermittlung, USt-Optionen und ggf. USt-IdNr-Antrag — authentifiziert über ELSTER gesendet. Das übernehmen wir vollständig.

unser Part
4

Steuernummer & ggf. USt-IdNr

Nach Prüfung vergibt das Finanzamt die Steuernummer (Bearbeitung oft 2–6 Wochen); die USt-IdNr erteilt das Bundeszentralamt für Steuern. Erst jetzt können Sie rechtssicher Rechnungen stellen.

2–6 Wochen
5

Laufende Pflichten starten

USt-Voranmeldungen (die frühere Pflicht zur monatlichen Abgabe für Neugründer in den ersten beiden Jahren ist seit 2025 entfallen — jetzt gilt der normale umsatzabhängige Rhythmus), Vorauszahlungen und — bei Bilanzierern — die GoBD-konforme Buchführung ab dem ersten Beleg.

GoBD ab Tag 1
Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit. Ohne Steuernummer keine ordnungsgemäße Rechnung — und ohne USt-IdNr keine sauberen EU-Geschäfte. Wer den Fragebogen erst auf die letzte Aufforderung hin ausfüllt, verliert oft Wochen. Wir reichen ihn proaktiv & vollständig ein, damit Ihre Nummer schnell kommt und der Start nicht ins Stocken gerät.
Was direkt nach der Erfassung gilt

Ab dem ersten Beleg: GoBD.

Mit der steuerlichen Erfassung beginnen Ihre Aufzeichnungspflichten — und zwar sofort. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten unabhängig davon, ob Sie EÜR machen oder bilanzieren:

Belege

Vollständig & zeitnah

Jeder Geschäftsvorfall braucht einen Beleg; Aufzeichnungen sind zeitgerecht und geordnet zu führen — „keine Buchung ohne Beleg".

Unveränderbar

Nachvollziehbarkeit

Aufzeichnungen müssen unveränderbar sein bzw. Änderungen protokollieren — ein reines Excel ohne Festschreibung genügt der GoBD nicht.

10 Jahre

Aufbewahrung

Bücher, Belege & Buchungsunterlagen sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO), Handels-/Geschäftsbriefe 6 Jahre.

Verfahren

Verfahrens­doku

Wie Belege erfasst, verarbeitet & archiviert werden, gehört in eine Verfahrensdokumentation — Standard bei jeder Betriebsprüfung.

Kassenintensive Betriebe aufgepasst: Wer bare Umsätze hat (Gastronomie, Handel, Friseure …), unterliegt zusätzlich der Einzelaufzeichnungspflicht, der Kassensicherungsverordnung (TSE) und seit 2025 der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Das gehört von Anfang an bedacht — wir richten die GoBD-konforme Erfassung direkt beim Onboarding mit ein.

E-Rechnung ab dem ersten Tag: Seit 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer und frisch Gegründete. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen wird gestaffelt eingeführt (Übergangsfristen bis 2027/2028), das reine Empfangen gilt aber ohne Übergangsfrist. Wir richten den GoBD-konformen E-Rechnungs-Eingang direkt mit ein.

Schon eingereicht? Kein Problem.

Auch rückwirkend geradegerückt.

Sie haben den Fragebogen bereits selbst abgegeben — und sind unsicher, ob alles passt? Ein einmal gesetztes Kreuz ist selten in Stein gemeißelt. Wir prüfen Ihre Erfassung und korrigieren, was sich korrigieren lässt:

Vorauszahlungen zu hoch

anpassbar

Liquidität gebunden

  • Antrag auf Herabsetzung nach § 37 Abs. 3 AO — mit begründeter Prognose ans Finanzamt.

Kleinunternehmer ungünstig

prüfbar

§ 19 UStG vs. Regelbesteuerung

  • Wir rechnen nach, ob ein Wechsel oder Verzicht sinnvoll ist — inklusive der 5-Jahres-Bindung.

USt-IdNr vergessen

nachholbar

§ 27a UStG

  • Jederzeit nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragbar — wir setzen den Antrag auf.

Falsche Versteuerungsart

wechselbar

Soll ↔ Ist (§ 20 UStG)

  • Antrag auf Ist-Versteuerung nachreichen — spürbar bessere Liquidität, wenn die Grenze eingehalten ist.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir übernehmen Ihre bestehende steuerliche Erfassung, holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei und führen Ihre Buchhaltung nahtlos fort — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Kostenloses Erstgespräch

Gerade gegründet oder kurz davor? Sprechen wir.

Ob Gewerbe, Freiberuf oder GmbH-Gründung — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Rechtsform, Kleinunternehmer-Frage und Vorauszahlungen und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater. So füllen wir den Fragebogen von Anfang an richtig aus.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur steuerlichen Erfassung.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Rechtsform, Tätigkeit und die entscheidenden Kreuze im Fragebogen — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klarheit über Kleinunternehmer, Versteuerung & Vorauszahlungen
  • Auch wenn Sie bereits abgegeben haben — wir korrigieren
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Transparenz gehört zur Beratung. Die wichtigsten Vorschriften rund um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — Rechtsstand Juli 2026:

§ 138 AO

Anzeigepflicht

Aufnahme einer Tätigkeit / Gründung ist der Gemeinde bzw. dem Finanzamt binnen eines Monats anzuzeigen — Grundlage der steuerlichen Erfassung.

§ 150 Abs. 8 AO

Elektronische Abgabe

Übermittlung grundsätzlich elektronisch (ELSTER); Papierform nur auf Antrag im Härtefall (unbillige Härte).

§ 19 UStG

Kleinunternehmer

Vorjahr ≤ 25.000 €, laufendes Jahr ≤ 100.000 € (seit 1.1.2025, JStG 2024). Echte Steuerbefreiung; Verzicht bindet 5 Jahre.

§ 20 UStG

Ist-Versteuerung

Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bis 800.000 € Umsatz (seit 2024, Wachstumschancengesetz); bei Freiberuflern ohne Umsatzgrenze.

§§ 4, 5 EStG

Gewinnermittlung

EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG für Nicht-Buchführungspflichtige; Betriebsvermögensvergleich / Bilanz nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG.

§ 27a UStG

USt-IdNr

Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern — im Fragebogen mitbeantragbar.

§ 37 Abs. 3 AO

Vorauszahlungen

Festsetzung & Anpassung der Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer — Herabsetzung bei begründeter Prognose möglich.

§§ 140–148 AO

Buchführung & GoBD

Buchführungs- & Aufzeichnungspflichten; GoBD (BMF-Schreiben) und 10-jährige Aufbewahrung nach § 147 AO ab dem ersten Beleg.

§ 18 EStG

Freiberufler

Katalog- & ähnliche Berufe sind freiberuflich — keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung, direkte Meldung ans Finanzamt.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Umsatzsteuer- & Verfahrensrecht ändern sich laufend (u. a. Kleinunternehmer- & E-Rechnungsreform). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Gründungs- und Erfassungssituation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur steuerlichen Erfassung wissen sollten.

Von der ELSTER-Pflicht bis zur Kleinunternehmerregelung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? +
Das amtliche Formular, mit dem das Finanzamt jeden Gründer, Selbstständigen und jede neue Gesellschaft steuerlich erfasst. Auf seiner Basis werden Steuernummer, USt-Voranmeldung, Vorauszahlungen und ggf. das Lohnsteuerkonto festgelegt. Rechtsgrundlage ist die Anzeigepflicht nach § 138 AO. Mehr unter Kurz erklärt.
Muss der Fragebogen über ELSTER abgegeben werden? +
Ja. Seit 2021 ist die Abgabe grundsätzlich elektronisch & authentifiziert über ELSTER Pflicht; Papier nur noch im Härtefall auf Antrag (§ 150 Abs. 8 AO). Für die Übermittlung braucht es ein ELSTER-Zertifikat — wir senden den Bogen über unsere Kanzlei-Schnittstelle, Sie brauchen kein eigenes Zertifikat.
Welche Frist gilt für die steuerliche Erfassung? +
Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Aufnahme der Tätigkeit binnen eines Monats anzuzeigen. Bei Gewerben fordert das Finanzamt nach Eingang der Gewerbeanmeldung zur Abgabe auf (meist mit eigener Frist), Freiberufler melden sich direkt. Da die Bearbeitung Wochen dauern kann und die Steuernummer für Rechnungen nötig ist, sollten Sie früh abgeben. Der Ablauf unter Ablauf & Fristen.
Welche Angaben werden abgefragt? +
Persönliche Daten & Identifikationsnummer, Art und Beginn der Tätigkeit, Betriebsstätten, Handelsregister, Bankverbindung & SEPA-Mandat, geschätzte Umsätze & Gewinne (für die Vorauszahlungen), die Gewinnermittlungsart (EÜR/Bilanz), Umsatzsteuer-Angaben (Kleinunternehmer, Soll-/Ist, USt-IdNr) sowie Lohnsteuer bei Arbeitnehmern. Details unter Die Entscheidungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und welche Grenzen gelten ab 2025? +
Nach § 19 UStG: Vorjahr ≤ 25.000 €, laufendes Jahr ≤ 100.000 € (seit 1.1.2025; zuvor 22.000 € / 50.000 €). Kleinunternehmer weisen keine USt aus, ziehen aber auch keine Vorsteuer. Neu: echte Steuerbefreiung, und der Status endet sofort bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze. Ein Verzicht bindet 5 Jahre. Beispiel unter Die Entscheidungen.
Soll- oder Ist-Versteuerung — was soll ich ankreuzen? +
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die USt mit der Leistung (Rechnung), bei der Ist-Versteuerung erst mit Zahlungseingang — meist liquiditätsschonender. Die Ist-Versteuerung ist nach § 20 UStG möglich bis 800.000 € Vorjahresumsatz (bei Freiberuflern ohne Grenze). Für die meisten Gründer die richtige Wahl.
Warum sind die geschätzten Gewinne so wichtig? +
Aus ihnen setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen fest. Zu hoch angesetzt bindet Liquidität, zu niedrig führt zu Nachzahlungen plus erhöhten Vorauszahlungen. Eine realistische, begründete Schätzung ist entscheidend; Vorauszahlungen lassen sich später nach § 37 Abs. 3 AO anpassen. Mehr unter Die Entscheidungen.
Muss ich als Gründer die Umsatzsteuer monatlich voranmelden? +
Nein — nicht mehr automatisch. Die frühere Regel, dass Neugründer in den ersten beiden Jahren zwingend monatlich voranmelden mussten, ist seit 2025 (Jahressteuergesetz 2024) ausgesetzt. Jetzt gilt auch für Gründer der normale umsatzabhängige Rhythmus (monatlich, vierteljährlich oder – bei geringer Steuer – jährlich). Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, gibt in der Regel gar keine Voranmeldung ab. Wir stellen den richtigen Rhythmus im Fragebogen ein.
Muss ich als Gründer schon E-Rechnungen verarbeiten? +
Ja, zumindest empfangen. Seit 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer und Neugründer, ohne Übergangsfrist. Die Pflicht zum Ausstellen strukturierter E-Rechnungen wird dagegen gestaffelt eingeführt (Übergangsfristen bis 2027/2028, abhängig vom Umsatz). Wir richten den GoBD-konformen E-Rechnungs-Eingang beim Onboarding mit ein.
Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr — was ist der Unterschied? +
Drei verschiedene Nummern: Die steuerliche Identifikationsnummer (11-stellig) begleitet Sie ein Leben lang und gilt personenbezogen — die haben Sie bereits. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für Ihre Tätigkeit/Unternehmen auf Basis des Fragebogens; sie gehört auf Ihre Rechnungen. Die USt-IdNr (§ 27a UStG) brauchen Sie zusätzlich für EU-Geschäfte und wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Im Fragebogen geben Sie Ihre Steuer-ID an und beantragen Steuernummer bzw. USt-IdNr.
Kann ich Kosten vor der Gründung noch steuerlich geltend machen? +
Ja. Ausgaben, die vor der offiziellen Anmeldung im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit entstehen (z. B. Beratung, Anschaffungen, Gründungskosten), sind grundsätzlich als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar — und die darin enthaltene Vorsteuer ist bei Regelbesteuerung erstattungsfähig, sofern die Unternehmereigenschaft nachweisbar ist. Wichtig ist eine saubere Belegsammlung von Anfang an. Heben Sie diese Belege auf — wir berücksichtigen sie bei der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Gewinnermittlung.
Kann ich einen falsch ausgefüllten Fragebogen korrigieren? +
Ja — ungünstige Kleinunternehmer-Wahl, unrealistische Gewinnschätzung, falsche Versteuerungsart oder vergessene USt-IdNr lassen sich nachträglich geraderücken. Bei einem Wechsel zu uns prüfen wir Ihre Erfassung, korrigieren gegenüber dem Finanzamt und übernehmen die laufende Betreuung. Mehr unter Nachholen & laufend.
Bekomme ich mit dem Fragebogen automatisch eine USt-IdNr? +
Nur, wenn Sie es ankreuzen. Die USt-IdNr (§ 27a UStG) wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist v. a. für EU-Geschäfte, Marktplätze und Reverse-Charge nötig. Fehlt sie, lässt sie sich jederzeit nachträglich beantragen — wir setzen den Antrag mit auf.
Was kostet es, wenn OnlineBilanz den Fragebogen übernimmt? +
Wir übernehmen Ausfüllen & elektronische Übermittlung zum transparenten Festpreis, ohne Stundensatz. Bei laufender Betreuung ist die Erst-Erfassung häufig bereits Teil des Onboardings. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine Nachberechnung.
Existenzgründung · steuerliche Erfassung nach § 138 AO

Sauber gestartet — ohne teure Anfängerfehler.

Fragebogen fachlich ausgefüllt, über ELSTER übermittelt, Kleinunternehmer- & Versteuerungsfragen geklärt und Vorauszahlungen realistisch angesetzt — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, worauf es bei Ihrer Gründung ankommt.

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