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Rechtsbehelf · § 355 AO

Einspruch.
Ein Monat — und zwei Anträge.

Der Einspruch hält den Bescheid offen. Die Aussetzung der Vollziehung hält das Geld auf dem Konto.

Gegen jeden Steuerbescheid ist binnen eines Monats der Einspruch möglich (§ 355 AO). Er ist beim Finanzamt gebührenfrei und wahrt Ihre Rechte, auch wenn die Begründung später folgt. Der zweite, oft vergessene Antrag ist die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO): Ohne ihn wird die streitige Steuer trotz Einspruch fällig — mit einem Prozent Säumniszuschlag je Monat.

Einspruch ab 199,95 € netto — binnen Tagen eingelegtPrüfung Ihres Bescheids kostenlos
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Wie Sie Einspruch einlegen.

Schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Erforderlich ist nur, dass erkennbar ist, wer gegen welchen Bescheid vorgeht — eine Begründung ist nicht nötig und kann nachgereicht werden.

Wichtig ist der zweite Antrag: die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO. Der Einspruch allein hemmt die Vollziehung nicht; ohne Aussetzung wird die streitige Steuer fällig und vollstreckbar, und es laufen Säumniszuschläge von einem Prozent je Monat.

1
MonatEinspruchsfrist ab Bekanntgabe, § 355 AO.
3
TageBekanntgabefiktion bei Postversand, § 122 AO.
0
EuroDer Einspruch beim Finanzamt ist gebührenfrei.
1
% je MonatSäumniszuschlag ohne Aussetzung der Vollziehung.
Sofort prüfen

Drei Punkte im Bescheid — in dieser Reihenfolge.

Bevor über Inhalte gesprochen wird, klären drei Blicke in den Bescheid, wie viel Zeit und Spielraum bleibt.

Das Bekanntgabedatum

Die Frist läuft einen Monat ab Bekanntgabe. Bei Postversand gilt der Bescheid drei Tage nach Aufgabe als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO) — nicht am Tag, an dem Sie ihn öffnen.

Rechtsbasis§ 355 · § 122 AO

Der Vorbehalt

Steht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO), ist er jederzeit änderbar — auch nach Fristablauf. Das entspannt die Lage erheblich.

Rechtsbasis§ 164 AO

Die Fälligkeit

Wann ist zu zahlen? Der Einspruch hemmt die Vollziehung nicht. Ohne Antrag nach § 361 AO wird die streitige Steuer fällig — mit einem Prozent Säumniszuschlag je Monat.

Rechtsbasis§ 361 · § 240 AO
!
Der Einspruch ist kostenlos — das Zögern nicht.

Ein Einspruch beim Finanzamt kostet keine Gebühren, anders als eine Klage beim Finanzgericht. Er kann fristwahrend ohne Begründung eingelegt und später begründet werden. Es gibt daher praktisch keinen Grund, ihn bei einem zweifelhaften Bescheid nicht einzulegen — wohl aber einen sehr teuren Grund, die Frist verstreichen zu lassen.

Vorgehen

Vier Schritte — der erste binnen Tagen.

Fristwahrung zuerst, Inhalt danach. Diese Reihenfolge rettet die meisten Fälle.

1Frist berechnenBekanntgabedatum plus drei Tage Fiktion, dann ein Monat — nicht ab Posteingang rechnen
2Einspruch einlegenFristwahrend, ohne Begründung, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
3Sachverhalt aufarbeitenUnterlagen beschaffen, Berechnung prüfen, Rechtslage klären — jetzt ist Zeit dafür
4Begründen und verhandelnSchriftliche Begründung, meist gefolgt von einer Erörterung mit dem Sachbearbeiter

Die meisten Einsprüche werden nicht durch eine förmliche Entscheidung erledigt, sondern durch Abhilfe: Das Finanzamt ändert den Bescheid, weil die Begründung überzeugt oder die Unterlagen nachgereicht wurden. Genau deshalb lohnt der fristwahrende Einspruch selbst dann, wenn die Aufarbeitung noch Wochen dauert.

Wogegen

Wogegen sich ein Einspruch lohnt.

Nicht jeder Bescheid ist angreifbar, und nicht jeder Fehler rechtfertigt den Aufwand.

AnlassErfolgsaussichtWas zu tun istFundstelle
SchätzungsbescheidSehr hochEinspruch, dann Erklärung nachreichen — der Bescheid wird geändert§ 162 AO
Feststellungen der BetriebsprüfungFallabhängigEinspruch gegen die geänderten Bescheide, Argumente aus der Schlussbesprechung§ 164 AO
Rechenfehler oder ZahlendreherSehr hochOft schon durch Berichtigung erledigt§ 129 AO
Streitige RechtsfrageFallabhängigBei anhängigem Musterverfahren Ruhen des Verfahrens beantragen§ 363 Abs. 2 AO
VerspätungszuschlagTeilweiseErmessensfehler rügen — bei unter 14 Monaten Verspätung möglich§ 152 AO
Bloße UnzufriedenheitGeringOhne Rechtsgrund keine Änderung — der Aufwand lohnt selten

Ein unterschätztes Instrument ist das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO: Ist zu Ihrer Rechtsfrage ein Verfahren beim BFH oder Bundesverfassungsgericht anhängig, ruht Ihr Einspruch bis zur Entscheidung, ohne eigenen Aufwand. Fällt sie günstig aus, profitieren Sie automatisch — der billigste Weg, an einer Musterentscheidung teilzuhaben.

Aus der Praxis

Vier Fehler beim Einspruch.

Zwei kosten die Frist, zwei kosten Geld.

×
Frist ab Posteingang gerechnet

Maßgeblich ist die Bekanntgabe: bei Postversand drei Tage nach Aufgabe (§ 122 Abs. 2 AO). Wer ab Briefkasten rechnet, verliert Tage.

×
Aussetzung nicht beantragt

Der Einspruch hemmt die Vollziehung nicht. Ohne Antrag nach § 361 AO wird die Steuer fällig, mit einem Prozent Säumniszuschlag je Monat.

×
Auf die Begründung gewartet

Der Einspruch ist ohne Begründung wirksam. Wer wartet, bis die Argumente stehen, verliert die Frist ohne Not.

×
Einspruch zurückgenommen

Eine Rücknahme ist endgültig (§ 362 AO). Wer sie erklärt, um Ruhe zu haben, kann den Bescheid danach nicht mehr angreifen.

Nach dem Einspruch

Vier mögliche Ausgänge.

Die wenigsten Einsprüche enden mit einer förmlichen Entscheidung.

Ausgang 1

Abhilfe

Das Finanzamt ändert den Bescheid — der häufigste Ausgang. Der Einspruch erledigt sich, ein neuer Bescheid ergeht.

Rechtsbasis: § 172 AO
Ausgang 2

Teilabhilfe

Ein Teil wird geändert, über den Rest wird entschieden. Auch das kommt häufig vor, oft nach einer Erörterung.

Rechtsbasis: § 364a AO
Ausgang 3

Einspruchsentscheidung

Förmliche Zurückweisung. Danach bleibt die Klage beim Finanzgericht — binnen eines Monats, dann allerdings mit Kostenrisiko.

Rechtsbasis: § 47 FGO
Ausgang 4

Ruhen des Verfahrens

Bei anhängigem Musterverfahren ruht der Einspruch bis zur Entscheidung — ohne weiteren Aufwand.

Rechtsbasis: § 363 Abs. 2 AO
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Einspruch fristwahrendab 199,95 €Einlegung binnen Tagen, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Begründung des Einspruchsab 299,95 €Nach Aufarbeitung des Sachverhalts, mit Rechtsausführungen
Nachreichung von Erklärungenab 249,95 €Bei Schätzungsbescheiden die eigentliche Begründung
Jahresabschluss als Grundlageab 499,95 €Wenn er für das betroffene Jahr fehlt
Antrag auf Ruhen des Verfahrensab 99,95 €Bei anhängigem Musterverfahren
Prüfung des Bescheids0 €Frist, Vorbehalt und Erfolgsaussicht
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zum Einspruch gefragt wird.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Bei Postversand gilt der Bescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO) — die Frist läuft also ab diesem Datum, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Umschlag öffnen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Was kostet ein Einspruch?
Beim Finanzamt nichts — das Einspruchsverfahren ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur für die Beratung. Anders als bei einer Klage vor dem Finanzgericht gibt es kein Kostenrisiko, wenn der Einspruch erfolglos bleibt.
Muss ich die Steuer trotz Einspruch zahlen?
Ja, es sei denn, Sie beantragen die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO. Der Einspruch allein hemmt die Vollziehung nicht: Ohne Aussetzung wird die streitige Steuer fällig und vollstreckbar, und es laufen Säumniszuschläge von einem Prozent je Monat. Wir stellen den Antrag immer zusammen mit dem Einspruch.
Muss der Einspruch begründet werden?
Nicht sofort. Der Einspruch ist ohne Begründung wirksam, sofern erkennbar ist, wer gegen welchen Bescheid vorgeht. Die Begründung kann nachgereicht werden — das ist der Grund, warum sich der fristwahrende Einspruch fast immer lohnt, auch wenn die Aufarbeitung Wochen dauert.
Was ist, wenn die Frist abgelaufen ist?
Dann prüfen wir vier Wege: den Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO — häufigster Fall), neue Tatsachen (§ 173 AO), Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Versäumnis (§ 110 AO) und die offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO). Der erste Blick gilt immer dem Vorbehalt — er steht ausdrücklich im Bescheid.
Was bedeutet Ruhen des Verfahrens?
Ist zu Ihrer Rechtsfrage ein Verfahren beim BFH oder Bundesverfassungsgericht anhängig, ruht Ihr Einspruch nach § 363 Abs. 2 AO bis zur Entscheidung — ohne weiteren Aufwand für Sie. Fällt sie günstig aus, wird Ihr Bescheid entsprechend geändert. Der billigste Weg, an einer Musterentscheidung teilzuhaben.
Kann ich den Einspruch auch wieder zurücknehmen?
Ja, aber endgültig: Die Rücknahme nach § 362 AO bewirkt den Verlust des Einspruchs, und nach Ablauf der Monatsfrist ist der Bescheid dann bestandskräftig. Wer Ruhe haben will, sollte die Rücknahme deshalb nie erklären, ohne vorher die Änderungsmöglichkeiten geprüft zu haben.
Was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch zurückweist?
Dann ergeht eine Einspruchsentscheidung, gegen die binnen eines Monats die Klage beim Finanzgericht möglich ist (§ 47 FGO). Anders als das Einspruchsverfahren ist die Klage mit einem Kostenrisiko verbunden. Wir sagen vorher, ob sich der Weg im Verhältnis zum Streitwert lohnt.
Lohnt der Einspruch auch bei einem Schätzungsbescheid?
Besonders dort. Schätzungen ergehen, wenn Erklärungen fehlen — reichen Sie sie nach, wird der Bescheid regelmäßig geändert. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der fristwahrende Einspruch mit Aussetzungsantrag, dann die Erklärung. Fehlt für das Jahr noch der Jahresabschluss, erstellen wir ihn als Grundlage.
Ich bin noch kein Mandant und habe einen Bescheid erhalten.
Dann schicken Sie ihn uns: Die Prüfung von Frist, Vorbehalt und Erfolgsaussicht kostet nichts. Ist der Einspruch sinnvoll, ist er innerhalb von ein bis zwei Werktagen raus — auch dann, wenn die Buchhaltung der betroffenen Jahre von jemand anderem geführt wurde.
Ihre Berufsträger

Wer den Einspruch führt.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: eine feste Ansprechperson, im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Verfahrensrecht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertungsfragen im Streitfall — Rückstellungen, Abschreibungen, stille Reserven — und die Unterlagen, mit denen die Begründung belegt wird.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Berechnet die Frist, legt den Einspruch mit Aussetzungsantrag ein und reicht fehlende Erklärungen nach — der häufigste Weg zur Abhilfe.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Führt die Begründung in streitigen Rechtsfragen, den Antrag auf Ruhen des Verfahrens und die Klage beim Finanzgericht, wenn es dazu kommt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften des Einspruchsverfahrens im amtlichen Volltext, nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Bescheid prüfen wir im Mandat.

Bescheid da? Die Frist läuft ab Bekanntgabe.Einspruch ab 199,95 € netto · Bescheidprüfung kostenlos
Erstgespräch
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