Steuerrecht · Jahresabschluss · Grundlagen
Was ist eine Bilanz? Aufbau, Pflicht und Beispiele einfach erklärt
Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 15 Minuten
Die Bilanz ist das Herzstück des kaufmännischen Rechnungswesens — und für viele Unternehmer gleichzeitig das undurchsichtigste Dokument des Jahres. Was steht auf der linken Seite, was auf der rechten? Warum sind beide Seiten immer gleich groß? Wer muss eine Bilanz erstellen, und wer darf vereinfacht abrechnen? Dieser Artikel erklärt den Aufbau einer Bilanz von Grund auf — mit konkreten Beispielen, Pflichtangaben und den wichtigsten Kennzahlen, die jeder Geschäftsführer kennen sollte.
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist eine Bilanz?
- Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva
- Die Aktivseite: das Vermögen des Unternehmens
- Die Passivseite: Eigen- und Fremdkapital
- Das Gleichgewichtsprinzip: warum beide Seiten gleich sind
- Beispiel: Bilanz einer kleinen GmbH
- Wer muss eine Bilanz erstellen?
- Bilanz oder EÜR — was ist der Unterschied?
- Bilanz und GuV: wie sie zusammenhängen
- Die wichtigsten Bilanzkennzahlen
- Fristen: wann muss die Bilanz fertig sein?
- Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung
- Häufige Fragen
- Fazit
§ 242
HGB — gesetzliche Pflicht zur Bilanzaufstellung für alle Kaufleute
800 T€
Umsatzgrenze, ab der Einzelkaufleute bilanzierungspflichtig werden (§ 241a HGB)
6 Mon.
Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften
1. Definition: Was ist eine Bilanz?
Das Wort „Bilanz” kommt vom lateinischen bilanx — die zweischalige Waage. Das ist kein Zufall: Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung zweier Seiten, die immer im Gleichgewicht sind. Auf der einen Seite steht, was ein Unternehmen besitzt. Auf der anderen Seite steht, wie dieses Besitztum finanziert wurde.
Technisch ist die Bilanz eine stichtagsbezogene Vermögensübersicht — sie zeigt immer den Stand zu einem bestimmten Datum, in der Regel dem 31. Dezember eines Jahres. Was an diesem Tag an Vermögen vorhanden ist und wie es finanziert wird, wird in der Bilanz festgehalten.
Gesetzliche Definition
Nach § 242 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellende Bilanz aufzustellen. Die Bilanz ist damit keine freiwillige Managementunterlage — sie ist eine gesetzliche Pflicht.
Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) besteht der Jahresabschluss mindestens aus:
- der Bilanz
- der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- dem Anhang (ab bestimmten Größenklassen)
Größere Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.
2. Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva
Eine Bilanz besteht immer aus zwei Seiten, die zusammen die vollständige finanzielle Situation eines Unternehmens abbilden:
Aktivseite — das Vermögen
Die linke Seite der Bilanz zeigt, was das Unternehmen hat: alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen gehören — Maschinen, Fahrzeuge, Bankguthaben, Forderungen, Vorräte. Die Aktivseite beantwortet die Frage: Worin ist das Kapital gebunden?
Passivseite — die Finanzierung
Die rechte Seite zeigt, woher das Geld stammt: vom Inhaber selbst (Eigenkapital) oder von Dritten wie Banken und Lieferanten (Fremdkapital). Die Passivseite beantwortet die Frage: Wer hat das Kapital bereitgestellt?
Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung — die Passivseite zeigt die Mittelherkunft. Beide Seiten sind immer gleich groß. Das ist kein Zufall, sondern ein mathematisches Grundprinzip.
3. Die Aktivseite: das Vermögen des Unternehmens
Die Aktivseite ist gegliedert nach der Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände — von den am schwersten veräußerbaren (Anlagevermögen) zu den am leichtesten verfügbaren (Kassenbestand):
Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Unterteilt in: Immaterielle Vermögensgegenstände (Lizenzen, Patente, selbst erstellte Software), Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, langfristige Darlehen).
Vermögensgegenstände, die im normalen Geschäftsverlauf verbraucht, verkauft oder umgesetzt werden — also kurzfristiger Natur sind. Unterteilt in: Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigerzeugnisse, Waren), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (offene Kundenrechnungen), sonstige Forderungen und Kassenbestand / Bankguthaben.
Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber erst dem Folgejahr zuzurechnen sind. Beispiel: Eine im Dezember bezahlte Versicherungsprämie für das Folgejahr wird als aktiver RAP abgegrenzt und erscheint auf der Aktivseite.
4. Die Passivseite: Eigen- und Fremdkapital
Die Passivseite zeigt, wie das auf der Aktivseite gezeigte Vermögen finanziert wurde. Sie ist in drei große Blöcke gegliedert:
| Passivposten | Inhalt | Beispiele |
|---|---|---|
| Eigenkapital | Kapital, das von den Gesellschaftern bereitgestellt oder im Unternehmen erwirtschaftet und belassen wurde | Stammkapital (GmbH: mind. 25.000 €), Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
| Rückstellungen | Schulden, die dem Grunde nach sicher, aber der Höhe oder dem Zeitpunkt nach ungewiss sind | Rückstellung für Steuernachzahlungen, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen |
| Verbindlichkeiten | Konkrete, der Höhe nach feststehende Schulden gegenüber Dritten | Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (offene Lieferantenrechnungen), Gesellschafterdarlehen |
| Passive RAP | Einnahmen vor dem Stichtag, die wirtschaftlich dem Folgejahr zuzurechnen sind | Im Dezember erhaltene Vorauszahlung eines Kunden für eine Leistung im Januar |
Eigenkapital kann auch negativ sein
Wenn die Verluste eines Unternehmens das Eigenkapital aufzehren, wird das Eigenkapital negativ — das Unternehmen ist dann bilanziell überschuldet. Bei einer GmbH ist das ein meldepflichtiger Zustand: Die Geschäftsführer müssen unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, wenn eine Überschuldung vorliegt und keine positive Fortführungsprognose besteht (§ 19 InsO).
5. Das Gleichgewichtsprinzip: warum beide Seiten immer gleich sind
Eine der ersten Fragen, die Menschen zur Bilanz stellen: Warum sind Aktiva und Passiva immer gleich groß? Ist das Zufall? Nein — es ist ein mathematisches Grundprinzip der doppelten Buchführung.
Jeder Geschäftsvorfall wird in der doppelten Buchführung auf zwei Konten gleichzeitig gebucht — einmal als Soll und einmal als Haben. Dadurch verändert sich zwar der Inhalt der Bilanz, aber die Summe beider Seiten bleibt immer identisch. Das Gleichgewicht ist nicht das Ergebnis eines Zufalls oder einer Prüfung — es ist eine zwangsläufige Folge des Buchführungsprinzips.
Anders ausgedrückt gilt immer:
Die Bilanzgleichung
Eigenkapital = Vermögen − Schulden
Oder in Bilanzform: Aktiva = Eigenkapital + Fremdkapital
Diese Gleichung ist in jedem Moment wahr — egal wie viele Buchungen vorgenommen werden.
6. Beispiel: Bilanz einer kleinen GmbH
Zur Veranschaulichung eine vereinfachte Musterbilanz einer kleinen GmbH zum 31. Dezember 2024:
Dieses Beispiel zeigt die Grundstruktur. In der Praxis können Bilanzen von GmbHs deutlich umfangreicher sein — insbesondere wenn Sachanlagen, Pensionsrückstellungen oder komplexere Finanzierungsstrukturen vorliegen.
7. Wer muss eine Bilanz erstellen?
Nicht jedes Unternehmen ist zur Bilanzierung verpflichtet. Das deutsche Recht unterscheidet nach Rechtsform und Größe:
| Unternehmensform | Bilanzierungspflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | Immer — unabhängig von Größe und Umsatz | § 13 Abs. 3 GmbHG i.V.m. § 242 HGB |
| AG, KGaA | Immer — unabhängig von Größe und Umsatz | § 91 AktG i.V.m. § 242 HGB |
| GmbH & Co. KG | Immer — aufgrund der Kapitalgesellschaft als Komplementärin | § 264a HGB |
| Einzelkaufleute, OHG, KG | Nur wenn Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren | § 241a HGB |
| Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure) | Keine Bilanzierungspflicht — EÜR genügt immer | § 18 EStG — kein Gewerbebetrieb |
| Kleinunternehmer | Keine Bilanzierungspflicht — EÜR genügt | § 4 Abs. 3 EStG |
Freiwillige Bilanzierung ist möglich
Wer nicht bilanzierungspflichtig ist, kann freiwillig zur doppelten Buchführung und Bilanzierung wechseln — und auch wieder zurück zur EÜR. Der Wechsel muss dem Finanzamt mitgeteilt werden und bindet den Steuerpflichtigen für mindestens drei Jahre an die gewählte Methode.
8. Bilanz oder EÜR — was ist der Unterschied?
Für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer stellen sich häufig zwei grundlegende Fragen: Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV und wie unterscheidet sich die Bilanzierung von einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Bilanz (doppelte Buchführung)
Stichtagsbezogene Momentaufnahme — zeigt Vermögen, Schulden und Eigenkapital. Komplexer, aufwendiger, aber informativer: Zeigt nicht nur Gewinn oder Verlust, sondern auch die Substanz des Unternehmens. Pflicht für Kapitalgesellschaften und große Einzelkaufleute.
EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Zeitraumbezogene Gegenüberstellung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Einfacher, kein Stichtagsprinzip, keine Forderungen oder Verbindlichkeiten in der Gewinnermittlung. Erlaubt für Freiberufler, Kleinunternehmer und nicht buchführungspflichtige Einzelkaufleute.
Ein freiberuflicher Grafiker stellt im Dezember eine Rechnung über 5.000 €, die erst im Januar bezahlt wird. In der EÜR zählt der Zufluss — also wird der Betrag erst im Januar als Einnahme erfasst.
Ergebnis: Der Dezember-Gewinn ist um 5.000 € niedriger als bei der Bilanzierung. Die EÜR erfasst nur Barzuflüsse und -abflüsse — das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt strikt.
Eine GmbH stellt im Dezember eine Rechnung über 5.000 €, die erst im Januar bezahlt wird. In der Bilanz wird die Forderung sofort gebucht — im Dezember.
Ergebnis: Die Forderung erscheint im Dezember als Umlaufvermögen (Aktivseite) und der Ertrag ist im Dezember in der GuV erfasst. Das Realisationsprinzip gilt — nicht der Zahlungseingang, sondern die Entstehung des Anspruchs ist maßgeblich.
9. Bilanz und GuV: wie sie zusammenhängen
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind keine unabhängigen Dokumente — sie hängen eng zusammen und bilden gemeinsam den Jahresabschluss.
Die GuV zeigt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und ermittelt daraus den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Dieser Wert wird direkt in die Bilanz übernommen: Ein Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital auf der Passivseite. Ein Jahresfehlbetrag mindert es.
GuV
Erträge − Aufwendungen = Jahresüberschuss / -fehlbetrag. Zeitraumbezogen (ganzes Geschäftsjahr). Zeigt wie das Eigenkapital sich verändert hat.
Bilanz
Vermögen = Eigenkapital + Schulden. Stichtagsbezogen (31.12.). Zeigt was vorhanden ist — inklusive des aus der GuV übernommenen Jahresergebnisses.
Verbindung
Der Jahresüberschuss aus der GuV erscheint auf der Passivseite der Bilanz unter Eigenkapital. Wenn man beide Bilanzen (Vorjahr und aktuell) vergleicht, zeigt die Differenz im Eigenkapital exakt das Jahresergebnis.
10. Die wichtigsten Bilanzkennzahlen
Eine Bilanz ist nicht nur ein Pflichtdokument — sie liefert eine Fülle von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens messbar machen. Die wichtigsten im Überblick:
Eigenkapitalquote
Eigenkapital ÷ Bilanzsumme × 100
Zeigt, wie viel Prozent des Vermögens durch eigenes Kapital finanziert ist. Je höher, desto solider die Finanzierungsstruktur. Richtwert für KMU: mindestens 20–30 %. Banken werten hohe Eigenkapitalquoten als Kreditwürdigkeitssignal positiv.
Verschuldungsgrad
Fremdkapital ÷ Eigenkapital × 100
Gibt an, wie viel Fremdkapital auf jeden Euro Eigenkapital kommt. Hoher Verschuldungsgrad erhöht das Insolvenzrisiko und verteuert die Kreditaufnahme. Ein Wert unter 200 % gilt in vielen Branchen als akzeptabel.
Liquidität 1. Grades
Zahlungsmittel ÷ kurzfristige Verbindlichkeiten × 100
Wie viel der kurzfristigen Schulden kann sofort aus der Kasse oder dem Bankkonto bezahlt werden? Richtwert: mindestens 10–20 %. Sehr niedrige Werte signalisieren Liquiditätsgefahr.
Anlagendeckungsgrad
Eigenkapital ÷ Anlagevermögen × 100
Zeigt, ob das langfristige Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die goldene Bilanzregel: Langfristiges Vermögen sollte durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristige Schulden) finanziert sein. Wert unter 100 % ist ein Warnsignal.
11. Fristen: wann muss die Bilanz fertig sein?
Die Erstellung der Bilanz ist an gesetzliche Fristen gebunden. Wer diese missachtet, riskiert Ordnungsgelder — bei GmbHs kann das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder von bis zu 25.000 € festsetzen.
| Frist | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Aufstellungsfrist | Kleine GmbHs: 3 Monate nach Geschäftsjahresende. Mittelgroße / große GmbHs: sofort nach Abschluss, spätestens 3 Monate. | § 264 Abs. 1 HGB |
| Feststellungsfrist | Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden — spätestens 8 Monate nach Geschäftsjahresende (kleine GmbH). | § 42a GmbHG |
| Offenlegungsfrist | Einreichung beim Bundesanzeiger (elektronisch): 12 Monate nach Geschäftsjahresende. Praktisch: bis 31. Dezember des Folgejahres für das Vorjahr. | § 325 HGB |
| Steuerbilanz / Steuererklärung | Abgabe der Körperschaftsteuererklärung: bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater: bis 28./29. Februar des übernächsten Jahres. | § 149 AO |
Verspätete Offenlegung ist kostspielig
Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht automatisch. Nach Ablauf der Frist erhalten säumige Gesellschaften zunächst eine Androhung des Ordnungsgeldes — in der Praxis wird nach spätestens ein bis zwei Jahren eingegriffen. Das Mindestordnungsgeld beträgt 500 €, das Maximum 25.000 € pro Verstoß.
12. Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung
| Fehler | Folge | Lösung |
|---|---|---|
| Keine Inventur zum Stichtag | Vorräte und Bestände falsch bewertet — Bilanz zeigt falsches Bild | Körperliche Inventur spätestens 3 Monate vor oder nach dem Bilanzstichtag durchführen (§ 241 HGB) |
| Forderungen nicht wertberichtigt | Zu hohe Aktiva — stille Überbewertung, spätere Abschreibung als Verlust | Zweifelhafte Forderungen mit Einzelwertberichtigung abschreiben; Pauschalwertberichtigung für allgemeines Ausfallrisiko |
| Rückstellungen vergessen | Gewinn wird zu hoch ausgewiesen — Steuernachzahlungen drohen, Ausschüttungen sind zu hoch | Alle ungewissen Verbindlichkeiten (Steuern, ausstehende Rechnungen, Urlaubsrückstellungen) am Stichtag erfassen |
| Abschreibungen nicht gebucht | Anlagevermögen wird zu hoch angesetzt — stille Reserven entstehen, Gewinn ist verzerrt | Planmäßige Abschreibungen nach Nutzungsdauer-Tabelle (AfA-Tabelle) konsequent buchen |
| Privatentnahmen falsch gebucht | Eigenkapital falsch — verfälscht alle Eigenkapitalkennzahlen | Entnahmen sauber über Privatkonto buchen und vom betrieblichen Aufwand trennen |
| Verspätete Erstellung / Offenlegung | Ordnungsgeld durch Bundesamt für Justiz bis 25.000 € | Frühzeitig Unterlagen an Steuerberater übergeben; Fristen im Kalender vormerken |
„In unserer Praxis sehen wir häufig, dass Geschäftsführer von GmbHs die Bilanz als reine Pflichtübung betrachten — als etwas, das der Steuerberater einmal im Jahr macht. Dabei ist eine gut gelesene Bilanz ein echtes Führungsinstrument: Sie zeigt sofort, ob das Unternehmen zu viel Fremdkapital hat, ob Forderungen zu lange offen stehen oder ob die Liquidität für das nächste Quartal reicht. Wer seine Bilanz versteht, trifft bessere unternehmerische Entscheidungen.”
— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart
Gesetzliche Grundlagen und amtliche Quellen
- § 242 HGB — Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
- § 241a HGB — Befreiung von der Buchführungspflicht für Einzelkaufleute
- § 264 HGB — Pflichten der Kapitalgesellschaften beim Jahresabschluss
- § 267 HGB — Größenklassen der Kapitalgesellschaften
- § 325 HGB — Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger
- § 266 HGB — Gliederung der Bilanz (vorgeschriebene Bilanzstruktur)
- § 5 EStG — Maßgeblichkeitsprinzip (Handelsbilanz als Grundlage der Steuerbilanz)
- § 19 InsO — Überschuldung als Insolvenzgrund
13. Häufige Fragen zur Bilanz
Was ist eine Bilanz?
Eine Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung des gesamten Vermögens eines Unternehmens (Aktivseite) und seiner Finanzierungsquellen — Eigenkapital und Schulden (Passivseite). Beide Seiten sind immer gleich groß. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben (§ 242 HGB).
Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von Größe und Umsatz. Einzelkaufleute und Personengesellschaften ab einem Umsatz von über 800.000 € oder einem Gewinn von über 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (§ 241a HGB). Freiberufler und Kleinunternehmer sind nie bilanzierungspflichtig — sie erstellen eine EÜR.
Was steht auf der Aktivseite der Bilanz?
Das gesamte Vermögen des Unternehmens: Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke, Software) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben, Kassenbestand). Gegliedert nach Liquidierbarkeit — schwer veräußerbar zuerst.
Was steht auf der Passivseite?
Die Finanzierung des Vermögens: Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresergebnis), Rückstellungen (ungewisse Schulden) und Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten). Die Summe der Passiva entspricht immer exakt der Summe der Aktiva.
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?
Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zum Stichtag — sie zeigt, was vorhanden ist. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung — sie zeigt, wie Erträge und Aufwendungen im Laufe des Jahres den Gewinn beeinflusst haben. Der Jahresüberschuss aus der GuV fließt in das Eigenkapital der Bilanz ein.
Bis wann muss die Bilanz eingereicht werden?
Die Offenlegungsfrist beim Bundesanzeiger beträgt 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Für ein Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2024 also bis 31. Dezember 2025. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € durch das Bundesamt für Justiz.
Was bedeutet Bilanzsumme?
Die Bilanzsumme ist die Gesamtsumme aller Aktivpositionen (= Gesamtsumme aller Passivpositionen). Sie zeigt die Gesamtgröße des bilanzierten Vermögens und ist Grundlage für die Größenklasseneinstufung nach § 267 HGB (klein, mittelgroß, groß).
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?
Die Bilanz (doppelte Buchführung) erfasst Forderungen und Verbindlichkeiten zum Entstehungszeitpunkt und zeigt die vollständige Vermögens- und Schuldenlage. Die EÜR erfasst nur tatsächliche Zahlungsflüsse (Zufluss-Abfluss-Prinzip) und ist eine reine Gewinnermittlung — ohne Bilanzstruktur. Die EÜR ist einfacher, die Bilanz informativer.
14. Fazit: Die Bilanz ist mehr als Pflicht
Die Bilanz ist zunächst eine gesetzliche Pflicht — für GmbHs, UGs und Aktiengesellschaften ohne Ausnahme. Aber sie ist mehr als das. Eine Bilanz, die man lesen und interpretieren kann, ist ein präzises Diagnoseinstrument für den finanziellen Zustand des Unternehmens.
Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätskennzahlen, Anlagendeckungsgrad — all das lässt sich aus einer einzigen Bilanz ablesen. Wer diese Werte kennt und versteht, erkennt frühzeitig, ob das Unternehmen zu abhängig von Fremdkapital ist, ob Forderungen zu lange offen stehen oder ob die Liquidität für das nächste Quartal ausreicht.
Der erste Schritt ist, den Aufbau zu verstehen: Aktiva links, Passiva rechts, beide Seiten immer gleich — das ist die Grundregel. Alles andere ergibt sich daraus.
Jahresabschluss korrekt, fristgerecht und steuerberatergeprüft.
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