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A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten
Was ist eine Bilanz? Aufbau, Pflicht und Beispiele einfach erklärt | OnlineBilanz Aktiva und Passiva, wer bilanzierungspflichtig ist, wie man eine Bilanz liest – einfach erklärt mit Beispielen, Tabellen und häufigen Fragen.” />

OnlineBilanz Blog Was ist eine Bilanz?

Was ist eine Bilanz? Aufbau, Pflicht und Beispiele einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 15 Minuten

Die Bilanz ist das Herzstück des kaufmännischen Rechnungswesens — und für viele Unternehmer gleichzeitig das undurchsichtigste Dokument des Jahres. Was steht auf der linken Seite, was auf der rechten? Warum sind beide Seiten immer gleich groß? Wer muss eine Bilanz erstellen, und wer darf vereinfacht abrechnen? Dieser Artikel erklärt den Aufbau einer Bilanz von Grund auf — mit konkreten Beispielen, Pflichtangaben und den wichtigsten Kennzahlen, die jeder Geschäftsführer kennen sollte.

SG
Servet Gündogan

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§ 242

HGB — gesetzliche Pflicht zur Bilanzaufstellung für alle Kaufleute

800 T€

Umsatzgrenze, ab der Einzelkaufleute bilanzierungspflichtig werden (§ 241a HGB)

6 Mon.

Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften

1. Definition: Was ist eine Bilanz?

Das Wort „Bilanz” kommt vom lateinischen bilanx — die zweischalige Waage. Das ist kein Zufall: Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung zweier Seiten, die immer im Gleichgewicht sind. Auf der einen Seite steht, was ein Unternehmen besitzt. Auf der anderen Seite steht, wie dieses Besitztum finanziert wurde.

Technisch ist die Bilanz eine stichtagsbezogene Vermögensübersicht — sie zeigt immer den Stand zu einem bestimmten Datum, in der Regel dem 31. Dezember eines Jahres. Was an diesem Tag an Vermögen vorhanden ist und wie es finanziert wird, wird in der Bilanz festgehalten.

Gesetzliche Definition

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellende Bilanz aufzustellen. Die Bilanz ist damit keine freiwillige Managementunterlage — sie ist eine gesetzliche Pflicht.

Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) besteht der Jahresabschluss mindestens aus:

  • der Bilanz
  • der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • dem Anhang (ab bestimmten Größenklassen)

Größere Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

2. Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva

Eine Bilanz besteht immer aus zwei Seiten, die zusammen die vollständige finanzielle Situation eines Unternehmens abbilden:

Aktivseite — das Vermögen

Die linke Seite der Bilanz zeigt, was das Unternehmen hat: alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen gehören — Maschinen, Fahrzeuge, Bankguthaben, Forderungen, Vorräte. Die Aktivseite beantwortet die Frage: Worin ist das Kapital gebunden?

Passivseite — die Finanzierung

Die rechte Seite zeigt, woher das Geld stammt: vom Inhaber selbst (Eigenkapital) oder von Dritten wie Banken und Lieferanten (Fremdkapital). Die Passivseite beantwortet die Frage: Wer hat das Kapital bereitgestellt?

Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung — die Passivseite zeigt die Mittelherkunft. Beide Seiten sind immer gleich groß. Das ist kein Zufall, sondern ein mathematisches Grundprinzip.

3. Die Aktivseite: das Vermögen des Unternehmens

Die Aktivseite ist gegliedert nach der Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände — von den am schwersten veräußerbaren (Anlagevermögen) zu den am leichtesten verfügbaren (Kassenbestand):

A
Anlagevermögen

Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Unterteilt in: Immaterielle Vermögensgegenstände (Lizenzen, Patente, selbst erstellte Software), Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, langfristige Darlehen).

B
Umlaufvermögen

Vermögensgegenstände, die im normalen Geschäftsverlauf verbraucht, verkauft oder umgesetzt werden — also kurzfristiger Natur sind. Unterteilt in: Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigerzeugnisse, Waren), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (offene Kundenrechnungen), sonstige Forderungen und Kassenbestand / Bankguthaben.

C
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber erst dem Folgejahr zuzurechnen sind. Beispiel: Eine im Dezember bezahlte Versicherungsprämie für das Folgejahr wird als aktiver RAP abgegrenzt und erscheint auf der Aktivseite.

4. Die Passivseite: Eigen- und Fremdkapital

Die Passivseite zeigt, wie das auf der Aktivseite gezeigte Vermögen finanziert wurde. Sie ist in drei große Blöcke gegliedert:

PassivpostenInhaltBeispiele
EigenkapitalKapital, das von den Gesellschaftern bereitgestellt oder im Unternehmen erwirtschaftet und belassen wurdeStammkapital (GmbH: mind. 25.000 €), Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
RückstellungenSchulden, die dem Grunde nach sicher, aber der Höhe oder dem Zeitpunkt nach ungewiss sindRückstellung für Steuernachzahlungen, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
VerbindlichkeitenKonkrete, der Höhe nach feststehende Schulden gegenüber DrittenBankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (offene Lieferantenrechnungen), Gesellschafterdarlehen
Passive RAPEinnahmen vor dem Stichtag, die wirtschaftlich dem Folgejahr zuzurechnen sindIm Dezember erhaltene Vorauszahlung eines Kunden für eine Leistung im Januar

Eigenkapital kann auch negativ sein

Wenn die Verluste eines Unternehmens das Eigenkapital aufzehren, wird das Eigenkapital negativ — das Unternehmen ist dann bilanziell überschuldet. Bei einer GmbH ist das ein meldepflichtiger Zustand: Die Geschäftsführer müssen unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, wenn eine Überschuldung vorliegt und keine positive Fortführungsprognose besteht (§ 19 InsO).

5. Das Gleichgewichtsprinzip: warum beide Seiten immer gleich sind

Eine der ersten Fragen, die Menschen zur Bilanz stellen: Warum sind Aktiva und Passiva immer gleich groß? Ist das Zufall? Nein — es ist ein mathematisches Grundprinzip der doppelten Buchführung.

Jeder Geschäftsvorfall wird in der doppelten Buchführung auf zwei Konten gleichzeitig gebucht — einmal als Soll und einmal als Haben. Dadurch verändert sich zwar der Inhalt der Bilanz, aber die Summe beider Seiten bleibt immer identisch. Das Gleichgewicht ist nicht das Ergebnis eines Zufalls oder einer Prüfung — es ist eine zwangsläufige Folge des Buchführungsprinzips.

Aktiva
Gesamtes Vermögen
=
Passiva
Eigenkapital + Schulden

Anders ausgedrückt gilt immer:

Die Bilanzgleichung

Eigenkapital = Vermögen − Schulden
Oder in Bilanzform: Aktiva = Eigenkapital + Fremdkapital
Diese Gleichung ist in jedem Moment wahr — egal wie viele Buchungen vorgenommen werden.

6. Beispiel: Bilanz einer kleinen GmbH

Zur Veranschaulichung eine vereinfachte Musterbilanz einer kleinen GmbH zum 31. Dezember 2024:

Aktiva Vermögen
A. Anlagevermögen
Betriebs- & Geschäftsausstattung 18.000 €
Fahrzeuge 24.000 €
Software / Lizenzen 3.500 €
B. Umlaufvermögen
Forderungen aus L&L 31.200 €
Vorräte 8.400 €
Bankguthaben 14.900 €
Kassenbestand 1.000 €
Bilanzsumme Aktiva 101.000 €
Passiva Finanzierung
A. Eigenkapital
Stammkapital 25.000 €
Gewinnrücklagen 12.000 €
Jahresüberschuss 9.000 €
B. Rückstellungen
Steuerrückstellung 3.500 €
Sonstige Rückstellungen 1.500 €
C. Verbindlichkeiten
Bankdarlehen 38.000 €
Verbindlichkeiten L&L 12.000 €
Bilanzsumme Passiva 101.000 €
✓ Aktiva = Passiva = 101.000 € — Bilanz stimmt

Dieses Beispiel zeigt die Grundstruktur. In der Praxis können Bilanzen von GmbHs deutlich umfangreicher sein — insbesondere wenn Sachanlagen, Pensionsrückstellungen oder komplexere Finanzierungsstrukturen vorliegen.

7. Wer muss eine Bilanz erstellen?

Nicht jedes Unternehmen ist zur Bilanzierung verpflichtet. Das deutsche Recht unterscheidet nach Rechtsform und Größe:

UnternehmensformBilanzierungspflichtRechtsgrundlage
GmbH, UG (haftungsbeschränkt)Immer — unabhängig von Größe und Umsatz§ 13 Abs. 3 GmbHG i.V.m. § 242 HGB
AG, KGaAImmer — unabhängig von Größe und Umsatz§ 91 AktG i.V.m. § 242 HGB
GmbH & Co. KGImmer — aufgrund der Kapitalgesellschaft als Komplementärin§ 264a HGB
Einzelkaufleute, OHG, KGNur wenn Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren§ 241a HGB
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure)Keine Bilanzierungspflicht — EÜR genügt immer§ 18 EStG — kein Gewerbebetrieb
KleinunternehmerKeine Bilanzierungspflicht — EÜR genügt§ 4 Abs. 3 EStG

Freiwillige Bilanzierung ist möglich

Wer nicht bilanzierungspflichtig ist, kann freiwillig zur doppelten Buchführung und Bilanzierung wechseln — und auch wieder zurück zur EÜR. Der Wechsel muss dem Finanzamt mitgeteilt werden und bindet den Steuerpflichtigen für mindestens drei Jahre an die gewählte Methode.

8. Bilanz oder EÜR — was ist der Unterschied?

Für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer stellen sich häufig zwei grundlegende Fragen: Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV und wie unterscheidet sich die Bilanzierung von einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Bilanz (doppelte Buchführung)

Stichtagsbezogene Momentaufnahme — zeigt Vermögen, Schulden und Eigenkapital. Komplexer, aufwendiger, aber informativer: Zeigt nicht nur Gewinn oder Verlust, sondern auch die Substanz des Unternehmens. Pflicht für Kapitalgesellschaften und große Einzelkaufleute.

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Zeitraumbezogene Gegenüberstellung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Einfacher, kein Stichtagsprinzip, keine Forderungen oder Verbindlichkeiten in der Gewinnermittlung. Erlaubt für Freiberufler, Kleinunternehmer und nicht buchführungspflichtige Einzelkaufleute.

Beispiel: EÜR

Ein freiberuflicher Grafiker stellt im Dezember eine Rechnung über 5.000 €, die erst im Januar bezahlt wird. In der EÜR zählt der Zufluss — also wird der Betrag erst im Januar als Einnahme erfasst.

Ergebnis: Der Dezember-Gewinn ist um 5.000 € niedriger als bei der Bilanzierung. Die EÜR erfasst nur Barzuflüsse und -abflüsse — das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt strikt.

Beispiel: Bilanz

Eine GmbH stellt im Dezember eine Rechnung über 5.000 €, die erst im Januar bezahlt wird. In der Bilanz wird die Forderung sofort gebucht — im Dezember.

Ergebnis: Die Forderung erscheint im Dezember als Umlaufvermögen (Aktivseite) und der Ertrag ist im Dezember in der GuV erfasst. Das Realisationsprinzip gilt — nicht der Zahlungseingang, sondern die Entstehung des Anspruchs ist maßgeblich.

9. Bilanz und GuV: wie sie zusammenhängen

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind keine unabhängigen Dokumente — sie hängen eng zusammen und bilden gemeinsam den Jahresabschluss.

Die GuV zeigt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und ermittelt daraus den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Dieser Wert wird direkt in die Bilanz übernommen: Ein Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital auf der Passivseite. Ein Jahresfehlbetrag mindert es.

GuV

Erträge − Aufwendungen = Jahresüberschuss / -fehlbetrag. Zeitraumbezogen (ganzes Geschäftsjahr). Zeigt wie das Eigenkapital sich verändert hat.

Bilanz

Vermögen = Eigenkapital + Schulden. Stichtagsbezogen (31.12.). Zeigt was vorhanden ist — inklusive des aus der GuV übernommenen Jahresergebnisses.

Verbindung

Der Jahresüberschuss aus der GuV erscheint auf der Passivseite der Bilanz unter Eigenkapital. Wenn man beide Bilanzen (Vorjahr und aktuell) vergleicht, zeigt die Differenz im Eigenkapital exakt das Jahresergebnis.

10. Die wichtigsten Bilanzkennzahlen

Eine Bilanz ist nicht nur ein Pflichtdokument — sie liefert eine Fülle von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens messbar machen. Die wichtigsten im Überblick:

Eigenkapitalquote

Eigenkapital ÷ Bilanzsumme × 100

Zeigt, wie viel Prozent des Vermögens durch eigenes Kapital finanziert ist. Je höher, desto solider die Finanzierungsstruktur. Richtwert für KMU: mindestens 20–30 %. Banken werten hohe Eigenkapitalquoten als Kreditwürdigkeitssignal positiv.

Verschuldungsgrad

Fremdkapital ÷ Eigenkapital × 100

Gibt an, wie viel Fremdkapital auf jeden Euro Eigenkapital kommt. Hoher Verschuldungsgrad erhöht das Insolvenzrisiko und verteuert die Kreditaufnahme. Ein Wert unter 200 % gilt in vielen Branchen als akzeptabel.

Liquidität 1. Grades

Zahlungsmittel ÷ kurzfristige Verbindlichkeiten × 100

Wie viel der kurzfristigen Schulden kann sofort aus der Kasse oder dem Bankkonto bezahlt werden? Richtwert: mindestens 10–20 %. Sehr niedrige Werte signalisieren Liquiditätsgefahr.

Anlagendeckungsgrad

Eigenkapital ÷ Anlagevermögen × 100

Zeigt, ob das langfristige Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die goldene Bilanzregel: Langfristiges Vermögen sollte durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristige Schulden) finanziert sein. Wert unter 100 % ist ein Warnsignal.

11. Fristen: wann muss die Bilanz fertig sein?

Die Erstellung der Bilanz ist an gesetzliche Fristen gebunden. Wer diese missachtet, riskiert Ordnungsgelder — bei GmbHs kann das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder von bis zu 25.000 € festsetzen.

FristInhaltRechtsgrundlage
AufstellungsfristKleine GmbHs: 3 Monate nach Geschäftsjahresende. Mittelgroße / große GmbHs: sofort nach Abschluss, spätestens 3 Monate.§ 264 Abs. 1 HGB
FeststellungsfristDer Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden — spätestens 8 Monate nach Geschäftsjahresende (kleine GmbH).§ 42a GmbHG
OffenlegungsfristEinreichung beim Bundesanzeiger (elektronisch): 12 Monate nach Geschäftsjahresende. Praktisch: bis 31. Dezember des Folgejahres für das Vorjahr.§ 325 HGB
Steuerbilanz / SteuererklärungAbgabe der Körperschaftsteuererklärung: bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater: bis 28./29. Februar des übernächsten Jahres.§ 149 AO

Verspätete Offenlegung ist kostspielig

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht automatisch. Nach Ablauf der Frist erhalten säumige Gesellschaften zunächst eine Androhung des Ordnungsgeldes — in der Praxis wird nach spätestens ein bis zwei Jahren eingegriffen. Das Mindestordnungsgeld beträgt 500 €, das Maximum 25.000 € pro Verstoß.

12. Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung

FehlerFolgeLösung
Keine Inventur zum StichtagVorräte und Bestände falsch bewertet — Bilanz zeigt falsches BildKörperliche Inventur spätestens 3 Monate vor oder nach dem Bilanzstichtag durchführen (§ 241 HGB)
Forderungen nicht wertberichtigtZu hohe Aktiva — stille Überbewertung, spätere Abschreibung als VerlustZweifelhafte Forderungen mit Einzelwertberichtigung abschreiben; Pauschalwertberichtigung für allgemeines Ausfallrisiko
Rückstellungen vergessenGewinn wird zu hoch ausgewiesen — Steuernachzahlungen drohen, Ausschüttungen sind zu hochAlle ungewissen Verbindlichkeiten (Steuern, ausstehende Rechnungen, Urlaubsrückstellungen) am Stichtag erfassen
Abschreibungen nicht gebuchtAnlagevermögen wird zu hoch angesetzt — stille Reserven entstehen, Gewinn ist verzerrtPlanmäßige Abschreibungen nach Nutzungsdauer-Tabelle (AfA-Tabelle) konsequent buchen
Privatentnahmen falsch gebuchtEigenkapital falsch — verfälscht alle EigenkapitalkennzahlenEntnahmen sauber über Privatkonto buchen und vom betrieblichen Aufwand trennen
Verspätete Erstellung / OffenlegungOrdnungsgeld durch Bundesamt für Justiz bis 25.000 €Frühzeitig Unterlagen an Steuerberater übergeben; Fristen im Kalender vormerken

„In unserer Praxis sehen wir häufig, dass Geschäftsführer von GmbHs die Bilanz als reine Pflichtübung betrachten — als etwas, das der Steuerberater einmal im Jahr macht. Dabei ist eine gut gelesene Bilanz ein echtes Führungsinstrument: Sie zeigt sofort, ob das Unternehmen zu viel Fremdkapital hat, ob Forderungen zu lange offen stehen oder ob die Liquidität für das nächste Quartal reicht. Wer seine Bilanz versteht, trifft bessere unternehmerische Entscheidungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

13. Häufige Fragen zur Bilanz

Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung des gesamten Vermögens eines Unternehmens (Aktivseite) und seiner Finanzierungsquellen — Eigenkapital und Schulden (Passivseite). Beide Seiten sind immer gleich groß. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben (§ 242 HGB).

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von Größe und Umsatz. Einzelkaufleute und Personengesellschaften ab einem Umsatz von über 800.000 € oder einem Gewinn von über 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (§ 241a HGB). Freiberufler und Kleinunternehmer sind nie bilanzierungspflichtig — sie erstellen eine EÜR.

Was steht auf der Aktivseite der Bilanz?

Das gesamte Vermögen des Unternehmens: Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke, Software) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben, Kassenbestand). Gegliedert nach Liquidierbarkeit — schwer veräußerbar zuerst.

Was steht auf der Passivseite?

Die Finanzierung des Vermögens: Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresergebnis), Rückstellungen (ungewisse Schulden) und Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten). Die Summe der Passiva entspricht immer exakt der Summe der Aktiva.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zum Stichtag — sie zeigt, was vorhanden ist. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung — sie zeigt, wie Erträge und Aufwendungen im Laufe des Jahres den Gewinn beeinflusst haben. Der Jahresüberschuss aus der GuV fließt in das Eigenkapital der Bilanz ein.

Bis wann muss die Bilanz eingereicht werden?

Die Offenlegungsfrist beim Bundesanzeiger beträgt 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Für ein Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2024 also bis 31. Dezember 2025. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € durch das Bundesamt für Justiz.

Was bedeutet Bilanzsumme?

Die Bilanzsumme ist die Gesamtsumme aller Aktivpositionen (= Gesamtsumme aller Passivpositionen). Sie zeigt die Gesamtgröße des bilanzierten Vermögens und ist Grundlage für die Größenklasseneinstufung nach § 267 HGB (klein, mittelgroß, groß).

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?

Die Bilanz (doppelte Buchführung) erfasst Forderungen und Verbindlichkeiten zum Entstehungszeitpunkt und zeigt die vollständige Vermögens- und Schuldenlage. Die EÜR erfasst nur tatsächliche Zahlungsflüsse (Zufluss-Abfluss-Prinzip) und ist eine reine Gewinnermittlung — ohne Bilanzstruktur. Die EÜR ist einfacher, die Bilanz informativer.

14. Fazit: Die Bilanz ist mehr als Pflicht

Die Bilanz ist zunächst eine gesetzliche Pflicht — für GmbHs, UGs und Aktiengesellschaften ohne Ausnahme. Aber sie ist mehr als das. Eine Bilanz, die man lesen und interpretieren kann, ist ein präzises Diagnoseinstrument für den finanziellen Zustand des Unternehmens.

Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätskennzahlen, Anlagendeckungsgrad — all das lässt sich aus einer einzigen Bilanz ablesen. Wer diese Werte kennt und versteht, erkennt frühzeitig, ob das Unternehmen zu abhängig von Fremdkapital ist, ob Forderungen zu lange offen stehen oder ob die Liquidität für das nächste Quartal ausreicht.

Der erste Schritt ist, den Aufbau zu verstehen: Aktiva links, Passiva rechts, beide Seiten immer gleich — das ist die Grundregel. Alles andere ergibt sich daraus.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand April 2025. Rechtsgrundlagen: § 242 HGB, § 264 HGB, § 325 HGB, § 5 EStG. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.

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! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater