Beteiligungen bündeln — § 8b KStG

Holding — Gewinne bündeln, fast steuerfrei weiterleiten.

Die Holding-GmbH hält die Anteile an Ihren operativen Gesellschaften und bündelt so Beteiligungen, Gewinne und Vermögen. Ihr größter Hebel: Nach § 8b KStG bleiben Dividenden und Veräußerungsgewinne aus den Töchtern zu 95 % körperschaftsteuerfrei — effektiv rund 1,5 % Steuer, solange das Geld in der Holding bleibt und reinvestiert wird. Dazu kommen Vermögensschutz und Vorteile bei Verkauf & Nachfolge. Der Preis: mehrere Gesellschaften mit je eigenem Jahresabschluss & Offenlegung. Wir übernehmen Buchhaltung und Abschluss aller EbenenGoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Abschluss & Offenlegung aller Ebenen § 8b KStG & Organschaft korrekt umgesetzt
95 %steuerfrei · § 8b
≈ 1,5 %Effektivsteuer
StBAbschluss unterzeichnet
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Abschluss aller Ebenen inkl.
Kurz erklärt

Was eine Holding ist.

Die Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur: eine Mutter-GmbH, die Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was Mutter hält die Töchter Eine GmbH als Muttergesellschaft, die die Anteile an einer oder mehreren operativen Töchtern bündelt. Struktur, keine Rechtsform
02 · Vorteil 95 % steuerfrei nach oben Dividenden & Verkaufsgewinne der Töchter fließen fast steuerfrei in die Holding — § 8b KStG. § 8b KStG
03 · Preis Mehrere Gesellschaften Jede GmbH führt eigene Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung — mehr Aufwand. §§ 238 ff. HGB
Rechtsform
meist GmbH
Vorteil
§ 8b: 95 % frei
Effektivsteuer
≈ 1,5 %
Abschlüsse
je Gesellschaft
Formen der Holding

Welche Holding passt zu Ihnen?

„Holding" ist ein Sammelbegriff — je nach Aufgabe unterscheidet man mehrere Typen. Die häufigsten Formen und wofür sie stehen:

Vermögensverwaltende Holding

Finanzholding

hält & verwaltet nur Beteiligungen

  • Bündelt Beteiligungen, sammelt Gewinne nach § 8b fast steuerfrei und reinvestiert — ideal als Spar- & Investitionsgefäß.
  • Kein operatives Geschäft — der Nutzen entsteht erst mit ausschüttenden oder werthaltigen Töchtern.

Führungs-Holding

Management

steuert die Töchter aktiv

  • Zentrale Leitung, gemeinsame Dienste (IT, Personal, Einkauf) und Strategie für die ganze Gruppe.
  • Leistungen an Töchter müssen fremdüblich verrechnet werden — mehr Dokumentation.

Operative Holding

gemischt

hält Anteile & ist selbst tätig

  • Vereint eigenes Geschäft und Beteiligungen — schlank, wenn nur wenige Töchter bestehen.
  • Vermischt operatives Risiko mit dem Beteiligungsvermögen — weniger Asset Protection.

Familien-Holding

Nachfolge

bündelt Familienvermögen

  • Bündelt Anteile der Familie, erleichtert Nachfolge & schrittweise Übertragung, hält das Vermögen zusammen.
  • Braucht durchdachte Satzung & Gesellschaftervereinbarungen — Gestaltung im Vorfeld entscheidend.

Wann lohnt sich eine Holding? Vor allem, wenn Ihre operative GmbH dauerhaft Gewinne erwirtschaftet, die Sie nicht sofort privat brauchen, sondern reinvestieren wollen (in Immobilien, Wertpapiere oder weitere Beteiligungen) — dann wirkt der § 8b-Steueraufschub am stärksten. Ebenso beim geplanten Verkauf einer Gesellschaft (Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei) und für Vermögensschutz & Nachfolge. Bei nur einer kleinen Gesellschaft ohne Thesaurierungswunsch überwiegt oft der Mehraufwand. Ob sich die Struktur für Sie rechnet, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Der eigentliche Hebel

Wie Gewinne fast steuerfrei nach oben fließen.

Der ganze Charme der Holding liegt in einem Paragrafen: § 8b KStG. Er sorgt dafür, dass Gewinne der Tochter fast ungeschmälert in der Holding ankommen. So funktioniert es:

§ 8b KStG · der Weg der Dividende

Von der Tochter in die Holding.

So wird aus 100 € Gewinn in der operativen Tochter fast der volle Betrag in der Holding — bereit zum Reinvestieren:

1Gewinn der Tochternach KSt & GewSt der Tochter
Ausschüttung
2Dividende an die Holding§ 8b Abs. 1 KStG
95 % frei
35 % gelten als Ausgabe§ 8b Abs. 5 · steuerpflichtig
≈ 1,5 %
In der Holding verfügbarreinvestierbar · geschützt
≈ 98,5 %
So rechnet es sich: Von der Dividende bleiben nach § 8b Abs. 1 zunächst 100 % frei; § 8b Abs. 5 behandelt 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Auf diese 5 % zahlt die Holding rund 30 % Steuer — macht effektiv ~1,5 % auf die gesamte Dividende. Wichtig: Für laufende Dividenden gilt in der Körperschaftsteuer eine Mindestbeteiligung von 10 % zu Jahresbeginn (§ 8b Abs. 4); gewerbesteuerlich sind 15 % nötig. Für Veräußerungsgewinne (§ 8b Abs. 2) gilt die 95 %-Befreiung ohne Mindestbeteiligung.
Der Vorteil ist ein Steuer-Aufschub, keine endgültige Befreiung. Solange die Gewinne in der Holding bleiben und dort reinvestiert werden, greift der 95 %-Vorteil. Erst wenn die Holding an die dahinterstehende natürliche Person ausschüttet, fällt deren persönliche Steuer an (Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren). Die Holding verschafft Ihnen also mehr Kapital zum Arbeiten — der ideale Rahmen zum Reinvestieren und Vermögensaufbau.
Steuern rund um die Holding

§ 8b, Organschaft & die wichtigsten Bausteine.

Neben dem Schachtelprivileg entscheiden ein paar weitere Stellschrauben darüber, wie viel Steuer in der Gruppe anfällt. Die wichtigsten im Überblick:

Dividende (KSt)
§ 8b Abs. 1 & 5

95 % steuerfrei, wenn die Beteiligung zu Jahresbeginn mind. 10 % beträgt; darunter (Streubesitz) voll steuerpflichtig.

Veräußerungsgewinn
§ 8b Abs. 2

Verkauf einer Tochter durch die Holding: Gewinn zu 95 % steuerfrei — ohne Mindestbeteiligung.

Gewerbesteuer
Schachtel 15 %

Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg für Dividenden setzt eine Mindestbeteiligung von 15 % voraus.

Organschaft
§§ 14–19 KStG

Ergebnis der Tochter wird direkt der Holding zugerechnet — Gewinne & Verluste sofort verrechenbar.

Ausschüttung an Sie
25 % / TEV

Erst wenn die Holding an die natürliche Person ausschüttet: Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren.

Leistungen an Töchter
fremdüblich

Management- & Servicegebühren zwischen den Gesellschaften müssen einem Drittvergleich standhalten (vGA-Gefahr).

Organschaft — wenn Gewinne und Verluste sich treffen sollen. § 8b begünstigt nur ausgeschüttete Gewinne; Verluste einer Tochter helfen der Holding dabei nicht. Genau hier setzt die ertragsteuerliche Organschaft an: Bei finanzieller Eingliederung (Stimmenmehrheit) und einem auf mindestens fünf Jahre abgeschlossenen und tatsächlich durchgeführten Gewinnabführungsvertrag (§§ 14–19 KStG) wird das Ergebnis der Organgesellschaft direkt dem Organträger zugerechnet — Gewinne und Verluste verschiedener Gesellschaften werden unmittelbar verrechnet. Das lohnt sich besonders, wenn eine Gesellschaft Gewinne und eine andere Anlaufverluste macht. Wir prüfen, ob eine Organschaft für Ihre Struktur sinnvoll ist, und setzen sie sauber um.

Verrechnungspreise & verdeckte Gewinnausschüttung — der Klassiker in der Gruppe. Sobald die Holding Leistungen an ihre Töchter erbringt (Geschäftsführung, IT, Vermietung, Darlehen) oder umgekehrt, müssen diese fremdüblich abgerechnet werden. Unangemessene Konditionen — ein zu hohes Management-Fee, ein zinsloses Darlehen, eine überhöhte Miete — wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG) und rechnet den Gewinn hinzu. Wir gestalten die Leistungsbeziehungen zwischen Holding und Töchtern sauber und dokumentieren sie, damit die Gruppe steuerlich hält.

Immobilien in der Holding: die erweiterte Grundstückskürzung. Hält Ihre Holding eigenen Immobilienbestand und verwaltet ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann der daraus erzielte Gewinn über die erweiterte Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) im Ergebnis vollständig von der Gewerbesteuer freigestellt werden. Der Haken: Schon geringfügige „schädliche" Nebentätigkeiten (z. B. Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen oder gewerbliche Zusatzleistungen) können die Kürzung für den gesamten Betrieb kippen. Die Grenze ist eng und die Rechtsprechung streng — wir prüfen, ob Ihre vermögensverwaltende Immobilien-Holding sauber innerhalb der Voraussetzungen bleibt.

Wegzug ins Ausland — die Wegzugsbesteuerung im Blick behalten. Wer als wesentlich beteiligter Gesellschafter (ab 1 %) einer Kapitalgesellschaft — also auch einer Holding — seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, löst die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus: Der Fiskus besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn der Anteile, als hätten Sie sie beim Wegzug verkauft — obwohl kein Euro geflossen ist. Auch die unentgeltliche Übertragung von Anteilen auf im Ausland lebende Angehörige kann sie auslösen. Bei international mobilen Unternehmern ist das oft die teuerste übersehene Falle. Planen Sie einen Wohnsitzwechsel oder eine Nachfolge über Grenzen hinweg, klären wir die Folgen frühzeitig mit Ihnen.

Was eine Holdingstruktur laufend leisten muss

Buchführung, mehrere Abschlüsse & Offenlegung.

Jede Gesellschaft der Struktur ist eine eigene Kapitalgesellschaft mit vollen Pflichten. Das sind die drei Säulen, die wir für die gesamte Gruppe tragen:

Säule 1 · laufend

Buchführung je Gesellschaft

Holding und jede Tochter sind nach §§ 238 ff. HGB bilanzierungspflichtig. Wir führen jede Finanzbuchhaltung getrennt, bilden die Beteiligungen korrekt ab und melden USt über ELSTER.

Säule 2 · jährlich

Mehrere Jahresabschlüsse

Für jede GmbH ein eigener Jahresabschluss (Bilanz & GuV, ggf. Anhang), dazu die KSt-, GewSt- & USt-Erklärungen — mit korrekter § 8b-Behandlung, vom Steuerberater verantwortet.

Säule 3 · Offenlegung

Offenlegung & ggf. Konzernabschluss

Jeder Abschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Bei Größe & Beherrschung (§ 290 HGB) prüfen wir die Pflicht zum Konzernabschluss.

Die GoBD im Hintergrund — für jede Ebene. Jede Buchhaltung der Gruppe muss den GoBD entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. In der Holdingstruktur kommt es besonders auf die saubere Abbildung der Beteiligungen, der konzerninternen Leistungsbeziehungen und der Ausschüttungen an — sie sind bei einer Betriebsprüfung der erste Blickfang. Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, der Zugriff erfolgt über die digitale Schnittstelle. Wir buchen alle Ebenen digital, revisionssicher und prüfungsfest.

Gründung: neu aufbauen oder Anteile einbringen. Eine Holding entsteht meist auf zwei Wegen. Entweder gründen Sie zwei GmbHs neu (Holding + Tochter), sodass die Holding die Anteile von Anfang an hält. Oder Sie haben bereits eine operative GmbH und schieben die Holding nachträglich darüber, indem Sie Ihre Anteile in die Holding einbringen — steuerneutral möglich über den qualifizierten Anteilstausch nach dem UmwStG, allerdings mit einer 7-jährigen Sperrfrist für den anschließenden Verkauf. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir planen die Struktur mit Ihnen und arbeiten mit Ihrem Notar zusammen.

So arbeiten wir zusammen

Von der Struktur zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie eine Holding neu aufbauen, eine bestehende Struktur betreuen lassen oder liegengebliebene Jahre aufarbeiten wollen. Wir übernehmen jeden davon:

1

Struktur planen & aufsetzen

Wir klären mit Ihnen die passende Holdingform, den Weg (Neugründung oder Anteilseinbringung) und die steuerlichen Folgen — im Zusammenspiel mit Ihrem Notar.

Start
2

Buchhaltung aller Gesellschaften

Belege laden Sie ins Mandanten-Portal, wir buchen Holding & Töchter laufend, bilden Beteiligungen & interne Leistungen ab und erledigen die USt-Voranmeldung.

laufend
3

Abschlüsse, Steuern & Offenlegung

Wir erstellen die Jahresabschlüsse jeder Gesellschaft, die KSt-/GewSt-/USt-Erklärungen mit korrekter § 8b-Behandlung und übernehmen die Offenlegung.

jährlich
4

Gestalten & optimieren

Wir beraten laufend zu Ausschüttungspolitik, Organschaft, Reinvestition, Verkauf und Nachfolge — damit die Struktur steuerlich das Maximum bringt.

Ausblick
Ein fester Ansprechpartner für die ganze Gruppe. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre Struktur kennt, und einen Steuerberater, der alle Abschlüsse und die § 8b- bzw. Organschaftsfragen verantwortet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Buchhaltung liegen geblieben? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

In einer Gruppe bleibt schnell etwas liegen — ein Abschluss einer Tochter, die Offenlegung, die richtige Behandlung einer Ausschüttung. Genau dafür sind wir da, bevor Ordnungsgeld, Schätzung oder verlorene Steuervorteile drohen:

Offenlegung versäumt

Ordnungsgeld

eine Gesellschaft übersehen

  • Wir erstellen fehlende Abschlüsse und holen die Offenlegung für Holding & jede Tochter nach.

§ 8b falsch behandelt

Steuer zu hoch

Ausschüttung/Verkauf nicht begünstigt

  • Wir prüfen Beteiligungserträge & Veräußerungsgewinne und wenden das Schachtelprivileg korrekt an.

Holding aufsetzen

Aufbau

über bestehende GmbH

  • Wir begleiten Neugründung oder Anteilseinbringung (UmwStG) und richten die Buchhaltung aller Ebenen ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten aller Gesellschaften, arbeiten offene Jahre auf und führen die Gruppe nahtlos fort.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung von Holding und allen Töchtern, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die Holding ist gesellschaftsrechtlich meist eine GmbH; ihr steuerlicher Reiz ergibt sich aus dem Körperschaftsteuerrecht. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§ 8b Abs. 1 KStG

Dividenden steuerfrei

Bezüge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben bei der empfangenden Körperschaft grundsätzlich außer Ansatz.

§ 8b Abs. 2 KStG

Veräußerungsgewinne

Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben steuerfrei — ohne Mindestbeteiligung.

§ 8b Abs. 4 KStG

Streubesitz-Grenze

Dividenden nur begünstigt, wenn die Beteiligung zu Jahresbeginn mind. 10 % beträgt.

§ 8b Abs. 5 KStG

5 % nicht abziehbar

5 % der Bezüge gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben — daher 95 % effektiv steuerfrei.

§ 9 Nr. 2a GewStG

Gewerbesteuerl. Schachtel

Kürzung für Gewinnanteile aus Beteiligungen ab 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums.

§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Erweiterte Grundstückskürzung

Reine Immobilien-Holdings können den Grundstücksertrag vollständig von der Gewerbesteuer freistellen — bei strenger Ausschließlichkeit.

§ 6 AStG

Wegzugsbesteuerung

Wohnsitzverlegung ins Ausland besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn der Anteile ab 1 % Beteiligung.

§§ 14–19 KStG

Organschaft

Ergebniszurechnung bei finanzieller Eingliederung & Gewinnabführungsvertrag (mind. 5 Jahre).

§ 8 Abs. 3 KStG

Verdeckte Gewinnausschüttung

Grundlage der Angemessenheitsprüfung konzerninterner Leistungen & Verrechnungspreise.

§ 21 UmwStG

Qualifizierter Anteilstausch

Steuerneutrale Einbringung von Anteilen in die Holding — mit 7-jähriger Sperrfrist (§ 22).

§ 13 GmbHG

Rechtsform GmbH

Holding & Töchter sind eigene juristische Personen mit beschränkter Haftung.

§§ 238 ff. HGB

Buchführung & Abschluss

Jede Gesellschaft ist buchführungs- und bilanzierungspflichtig.

§§ 290 ff. HGB

Konzernabschluss

Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Beherrschung und Überschreiten der Größenmerkmale.

§§ 325, 335 HGB · GoBD

Offenlegung & Buchführung

Offenlegung jedes Einzelabschlusses; GoBD-konforme, prüfungsfeste Buchführung aller Ebenen.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Besteuerung von Holdingstrukturen ist komplex und stark einzelfallabhängig; Gestaltungen wie die Anteilseinbringung sind fristgebunden. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Ihr Team

Ihre Holding, persönlich betreut.

Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jahresabschluss, Beteiligungsbewertung und die steuerliche Betreuung Ihrer Holding verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet Bilanzierung und Prüfungssicherheit: GoBD-Check, Beweiskraft der Buchführung, Bewertung der Prüferfeststellungen — und die Argumentation in der Schlussbesprechung.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Datenzugriff und Ablauf — und ist der Mann für die Aufarbeitung: offene Jahre prüfungsfest machen, Unterlagen ordnen, den Export exakt auf den Prüfungsumfang filtern.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen der Prüfung: Einsprüche gegen Prüfungsanordnung und Änderungsbescheide, Aussetzung der Vollziehung, tatsächliche Verständigung und Klage vor dem Finanzgericht.

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Ist Ihre Struktur richtig gebaut, § 8b sauber angewendet und die Buchhaltung aller Gesellschaften GoBD-konform? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

Raphael Diener
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Häufige Fragen

Was Sie zur Holding wissen sollten.

Von Struktur und § 8b KStG über die Organschaft bis zu Gründung und Offenlegung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Holding? +
Keine eigene Rechtsform, sondern eine Struktur: Eine Mutter-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften und bündelt Beteiligungen, Gewinne und Vermögen. Man unterscheidet u. a. die vermögensverwaltende (Finanz-)Holding und die Führungs-Holding. Rechtlich ist sie eine normale GmbH — das Besondere ist die Beteiligungsstruktur. Mehr unter Kurz erklärt.
Welche steuerlichen Vorteile hat eine Holding? +
Der zentrale Hebel ist § 8b KStG: Dividenden und Verkaufsgewinne aus den Töchtern bleiben zu 95 % körperschaftsteuerfrei — effektiv rund 1,5 % Steuer, solange das Geld in der Holding bleibt. So lassen sich Gewinne fast steuerfrei sammeln und reinvestieren. Erst die Ausschüttung an die natürliche Person löst deren Steuer aus. Details unter Struktur & § 8b.
Wie funktioniert das Schachtelprivileg nach § 8b KStG? +
§ 8b Abs. 1 stellt Dividenden frei, Abs. 5 behandelt 5 % als nicht abziehbare Ausgabe — macht 95 % steuerfrei. Für laufende Dividenden gilt eine KSt-Mindestbeteiligung von 10 % zu Jahresbeginn (Abs. 4), gewerbesteuerlich 15 %. Für Veräußerungsgewinne (Abs. 2) gilt die Befreiung ohne Mindestbeteiligung. Mehr unter Struktur & § 8b.
Was ist eine Organschaft und wann lohnt sie sich? +
Bei der ertragsteuerlichen Organschaft wird das Ergebnis der Tochter direkt der Holding zugerechnet. Voraussetzung: finanzielle Eingliederung und ein auf mind. 5 Jahre abgeschlossener, durchgeführter Gewinnabführungsvertrag (§§ 14–19 KStG). Vorteil: Gewinne und Verluste verschiedener Gesellschaften werden sofort verrechnet — anders als bei § 8b. Lohnt sich, wenn eine Gesellschaft Gewinne, eine andere Verluste macht. Mehr unter Besteuerung.
Welche Vorteile bietet eine Holding neben Steuern? +
Vermögensschutz (Asset Protection): Gewinne, die nach oben in die Holding fließen, sind dem Zugriff operativer Gläubiger entzogen. Dazu Vorteile bei Verkauf (Veräußerungsgewinn 95 % frei, reinvestierbar) und bei Nachfolge & Investoreneinstieg, weil sich Anteile gezielt übertragen lassen. Dem steht der Aufwand mehrerer Gesellschaften gegenüber. Mehr unter Formen der Holding.
Muss jede Gesellschaft einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen? +
Ja. Jede GmbH — Holding und jede Tochter — ist eine eigene Kapitalgesellschaft und selbst bilanzierungs- und offenlegungspflichtig. Es sind also mehrere Abschlüsse zu erstellen und im Unternehmensregister offenzulegen. Bei Beherrschung & Größe (§ 290 HGB) kann zusätzlich ein Konzernabschluss nötig sein. Wir erstellen alle Einzelabschlüsse und prüfen die Konzernpflicht. Mehr unter Pflichten.
Wie gründet man eine Holding? +
Meist über zwei GmbHs: Holding + operative Tochter. Bei Neugründung hält die Holding die Anteile von Beginn an. Besteht schon eine operative GmbH, wird die Holding nachträglich darübergesetzt, indem der Gesellschafter seine Anteile einbringt — steuerneutral über den qualifizierten Anteilstausch (UmwStG) mit 7-jähriger Sperrfrist. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Mehr unter Pflichten.
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden Holding rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist, Abschlüsse oder Offenlegungen einzelner Gesellschaften fehlen oder § 8b bzw. eine Organschaft nicht sauber umgesetzt wurde, arbeiten wir die Jahre und Gesellschaften GoBD-konform auf: Holding & Töchter nachbuchen, fehlende Abschlüsse & Erklärungen erstellen, Ausschüttungen & Verkaufsgewinne korrekt behandeln und die Offenlegung nachholen. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Beteiligungen bündeln — § 8b KStG

Ihre Holding — steueroptimal gebaut, sauber geführt.

Struktur richtig aufgesetzt, § 8b und ggf. Organschaft korrekt angewendet, Buchhaltung aller Gesellschaften GoBD-konform, jeder Jahresabschluss erstellt und offengelegt — damit die Steuervorteile greifen und kein Ordnungsgeld oder Haftungsrisiko droht. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, ob sich eine Holding für Sie lohnt und was zu tun ist.

95 % steuerfrei · § 8b
≈ 1,5 % Effektivsteuer
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Buchhaltung aller Ebenen (GoBD) § 8b KStG & Organschaft Abschlüsse & Offenlegung
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