Jahresabschluss · Inflations-Jahr
2023

Der Jahrgang mit Strompreisbremse und Pillar 2.

2023 war das Erstattungsjahr. Strom- und Gaspreisbremse zahlen aus, Inflationsausgleichsgesetz senkt Steuern, gleichzeitig bereitet Pillar 2 die Mindeststeuer vor und CSRD wirft seine Schatten voraus. Wir buchen die staatlichen Entlastungen korrekt und bereiten Anhang-Pflichten vor.

14 WerktageLieferzeit
HGB § 242konform
E-Bilanzinklusive
Bilanz zum 31.12.2023
Musterfirma GmbH · Kleine KapG
§ 266 HGB
Aktivain €
A. Anlagevermögen128.400,00
Sachanlagen128.400,00
B. Umlaufvermögen94.260,00
Forderungen42.100,00
Bank & Kasse52.160,00
Bilanzsumme222.660,00
Passivain €
A. Eigenkapital85.200,00
Gezeichnetes Kapital25.000,00
Jahresüberschuss12.400,00
B. Rückstellungen18.600,00
C. Verbindlichkeiten118.860,00
davon Strompreisbremse-Erstattung11.700,00
Bilanzsumme222.660,00

Jahrgang 2023: Frist abgelaufen Ende 2024.

Der Abschluss 2023 hätte spätestens zum 31.12.2024 offengelegt werden müssen. Wer jetzt zügig nachreicht, kann das Ordnungsgeld oft noch reduzieren — wir formulieren den Ermäßigungsantrag mit.

Frist Offenlegungabgelaufen 31.12.2024
Ordnungsgeld ab2.500 € (§ 335 HGB)
Ermäßigung möglichbei zügiger Reaktion
Nacherstellung durch uns2 Wochen
Besonderheiten 2023

Was diesen Jahrgang einzigartig macht.

2023 brachte staatliche Entlastungen, Vorbereitung auf Pillar 2 und die ersten CSRD-Vorbereitungen mit sich. Die wichtigsten Themen:

Erstattung

Strom- & Gaspreisbremse

Staatliche Entlastung als sonstiger betrieblicher Ertrag im Jahr der Gewährung. Bei energieintensiven Unternehmen: Anhang-Hinweis empfohlen, ggf. mit Erläuterung zur Berechnungssystematik.

Rechtsbasis: § 252 HGB · EWPBG/StromPBG
Tarifsenkung

Inflationsausgleichsgesetz

Höhere Grundfreibeträge und angepasster Tarifverlauf wirken auf laufende Steuerlast. Im Konzern: Auswirkung auf Steuerquote und latente Steuern berechnen.

Rechtsbasis: § 32a EStG · InflAusG
Steuerfrei (weiter)

Inflationsausgleichsprämie nutzbar

Gesamt bis 3.000 € steuerfrei bis 31.12.2024 zahlbar. Falls 2022 schon Teilbetrag gezahlt: Restbetrag noch in 2023 nutzbar.

Rechtsbasis: § 3 Nr. 11c EStG
Pillar 2

Mindestbesteuerung Vorbereitung

MinStG ab 2024 anzuwenden — bei Konzernen ≥ 750 Mio € Umsatz. 2023er-Anhang sollte bereits Hinweis auf erwartete Steuerbelastung enthalten.

Rechtsbasis: § 285 Nr. 30 HGB · MinStG
Auslauf

Energiekostendämpfungsprogramm

EKDP-Zuschüsse in 2022/2023 gewährt: bei späteren Rückforderungen Rückstellung bilden. Schlussabrechnungen sorgfältig abgrenzen.

Rechtsbasis: § 249 HGB
CSRD

Nachhaltigkeitsberichts-Vorbereitung

CSRD-Berichterstattung ab 2024 für große KapG. Bei Vorbereitung auf Erstanwendung: Hinweis im Lagebericht 2023, ggf. Wesentlichkeitsanalyse erwähnen.

Rechtsbasis: § 289c HGB · CSRD
Leistungen

Was wir für den Jahrgang 2023 übernehmen.

01
Saldenaufbereitung & Kontenabstimmung

Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungs­daten aus 2023 — inkl. Abstimmung etwaiger Sonderbuchungen des Jahrgangs.

02
Bilanz & GuV nach HGB

Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller jahresspezifischen Sonderposten.

03
Anhang & Lagebericht

Vollständiger Anhang mit allen relevanten Pflichtangaben für den Jahrgang 2023.

04
E-Bilanz ans Finanzamt

XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — passende Taxonomie für 2023.

05
Offenlegung Bundesanzeiger

Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).

06
Ordnungsgeld-Verfahren

Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.

Ablauf

In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2023.

01

Bestandsaufnahme & Festpreis

Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungs­daten für 2023, klären welche Sonderposten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.

Tag 0–2Angebot fix
02

Aufbereitung & Rückfragen

Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Sonderposten in kurzen Rückfrage-Runden.

Tag 3–8Aufbereitung
03

Bilanz, GuV & Anhang

Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Pflichtangaben.

Tag 9–12Aufstellung
04

E-Bilanz, Offenlegung, Fertig

Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.

Tag 13–14Einreichung
Unsere Spezialisten

Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.

WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.

fabian.klement@onlinebilanz.de
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.

jakob.roess@onlinebilanz.de
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
FAQ 2023

Fragen zum Jahrgang 2023.

Kann ich den Jahresabschluss 2023 heute noch einreichen?+
Ja. Die Aufstellungspflicht besteht unbefristet. Wir erstellen rückwirkend nach den 2023 geltenden HGB- und DATEV-Vorschriften.
Wie buche ich die Strompreisbremse-Erstattung?+
Als sonstiger betrieblicher Ertrag im Jahr der Gewährung (2023). Im Anhang sollte bei wesentlichem Volumen erläutert werden, dass es sich um eine staatliche Entlastung nach EWPBG/StromPBG handelt.
Was muss ich zur Mindeststeuer im 2023er-Abschluss schreiben?+
Wenn Sie zu einem Konzern ≥ 750 Mio € Umsatz gehören: ein Hinweis auf die erwartete Anwendung ab 2024 ist empfohlen, inkl. erster Einschätzung der Steuerlast. Bei Erstanwendung 2024 sind dann ausführliche Anhangangaben Pflicht (§ 285 Nr. 30 HGB).
Brauchen wir 2023 schon CSRD-Angaben?+
Pflicht für große KapG erst ab 2024-Abschluss. Bei freiwilliger Vorbereitung: Hinweis im Lagebericht ist sinnvoll, insbesondere wenn Wesentlichkeitsanalyse bereits durchgeführt.
Ich habe keine DATEV-Daten aus 2023 mehr — geht das trotzdem?+
Ja. Wir arbeiten mit Kontoauszügen, Belegen, USt-Voranmeldungen und Lexware/SKR-Exporten. Auch ohne Ursprungs-DATEV lässt sich die Buchhaltung in den meisten Fällen rekonstruieren.
Was kostet der Abschluss 2023?+
Wir arbeiten ausschließlich mit Festpreisen, basierend auf Bilanzsumme, Umsatz und Komplexität. Schriftliches Angebot innerhalb 48 Std nach Datenprüfung.

2023 abschließen. Innerhalb weniger Tage.

Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Mit Ermäßigungsantrag-Service, falls Ordnungsgeld bereits angedroht.

Ben
Ben
KI-Steuerberater