Der Jahrgang mit Strompreisbremse und Pillar 2.
2023 war das Erstattungsjahr. Strom- und Gaspreisbremse zahlen aus, Inflationsausgleichsgesetz senkt Steuern, gleichzeitig bereitet Pillar 2 die Mindeststeuer vor und CSRD wirft seine Schatten voraus. Wir buchen die staatlichen Entlastungen korrekt und bereiten Anhang-Pflichten vor.
Jahrgang 2023: Frist abgelaufen Ende 2024.
Der Abschluss 2023 hätte spätestens zum 31.12.2024 offengelegt werden müssen. Wer jetzt zügig nachreicht, kann das Ordnungsgeld oft noch reduzieren — wir formulieren den Ermäßigungsantrag mit.
Was diesen Jahrgang einzigartig macht.
2023 brachte staatliche Entlastungen, Vorbereitung auf Pillar 2 und die ersten CSRD-Vorbereitungen mit sich. Die wichtigsten Themen:
Strom- & Gaspreisbremse
Staatliche Entlastung als sonstiger betrieblicher Ertrag im Jahr der Gewährung. Bei energieintensiven Unternehmen: Anhang-Hinweis empfohlen, ggf. mit Erläuterung zur Berechnungssystematik.
Inflationsausgleichsgesetz
Höhere Grundfreibeträge und angepasster Tarifverlauf wirken auf laufende Steuerlast. Im Konzern: Auswirkung auf Steuerquote und latente Steuern berechnen.
Inflationsausgleichsprämie nutzbar
Gesamt bis 3.000 € steuerfrei bis 31.12.2024 zahlbar. Falls 2022 schon Teilbetrag gezahlt: Restbetrag noch in 2023 nutzbar.
Mindestbesteuerung Vorbereitung
MinStG ab 2024 anzuwenden — bei Konzernen ≥ 750 Mio € Umsatz. 2023er-Anhang sollte bereits Hinweis auf erwartete Steuerbelastung enthalten.
Energiekostendämpfungsprogramm
EKDP-Zuschüsse in 2022/2023 gewährt: bei späteren Rückforderungen Rückstellung bilden. Schlussabrechnungen sorgfältig abgrenzen.
Nachhaltigkeitsberichts-Vorbereitung
CSRD-Berichterstattung ab 2024 für große KapG. Bei Vorbereitung auf Erstanwendung: Hinweis im Lagebericht 2023, ggf. Wesentlichkeitsanalyse erwähnen.
Was wir für den Jahrgang 2023 übernehmen.
Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten aus 2023 — inkl. Abstimmung etwaiger Sonderbuchungen des Jahrgangs.
Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller jahresspezifischen Sonderposten.
Vollständiger Anhang mit allen relevanten Pflichtangaben für den Jahrgang 2023.
XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — passende Taxonomie für 2023.
Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).
Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2023.
Bestandsaufnahme & Festpreis
Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten für 2023, klären welche Sonderposten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.
Aufbereitung & Rückfragen
Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Sonderposten in kurzen Rückfrage-Runden.
Bilanz, GuV & Anhang
Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Pflichtangaben.
E-Bilanz, Offenlegung, Fertig
Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.
jakob.roess@onlinebilanz.deVerantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deFragen zum Jahrgang 2023.
Kann ich den Jahresabschluss 2023 heute noch einreichen?+
Wie buche ich die Strompreisbremse-Erstattung?+
Was muss ich zur Mindeststeuer im 2023er-Abschluss schreiben?+
Brauchen wir 2023 schon CSRD-Angaben?+
Ich habe keine DATEV-Daten aus 2023 mehr — geht das trotzdem?+
Was kostet der Abschluss 2023?+
2023 abschließen. Innerhalb weniger Tage.
Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Mit Ermäßigungsantrag-Service, falls Ordnungsgeld bereits angedroht.

