Jahresabschluss · Aktuelles Geschäftsjahr
2025

Der Jahrgang mit E-Rechnungspflicht und voller MinStG.

2025 ist das Umstellungsjahr. E-Rechnungspflicht für Empfang ab 01.01.2025, MinStG voll wirksam, Bürokratieentlastungsgesetz IV verkürzt Aufbewahrungsfristen, DAC8 für Krypto-Reporting startet. Wir bereiten Ihren 2025er-Abschluss früh vor — für maximale steuerliche Optimierung.

14 WerktageLieferzeit
HGB § 242konform
E-Bilanzinklusive
Bilanz zum 31.12.2025
Musterfirma GmbH · Kleine KapG
§ 266 HGB
Aktivain €
A. Anlagevermögen128.400,00
Sachanlagen128.400,00
B. Umlaufvermögen94.260,00
Forderungen42.100,00
Bank & Kasse52.160,00
Bilanzsumme222.660,00
Passivain €
A. Eigenkapital85.200,00
Gezeichnetes Kapital25.000,00
Jahresüberschuss12.400,00
B. Rückstellungen18.600,00
C. Verbindlichkeiten118.860,00
davon E-Rechnung-Migration8.200,00
Bilanzsumme222.660,00

Jahrgang 2025: Aktuelles Geschäftsjahr.

Wir empfehlen vorbereitende Buchhaltungs-Audits ab Q4 2025. Aufstellungsfrist bei kleinen KapG 30.06.2026 (regulär), Offenlegung 31.12.2026. Wer früh startet, optimiert noch laufend.

Aktuelles Geschäftsjahr01.01. – 31.12.2025
Aufstellung bis30.06.2026 (regulär)
Offenlegung bis31.12.2026
Vorbereitung empfohlenab Q4 2025
Besonderheiten 2025

Was diesen Jahrgang einzigartig macht.

2025 ist das Jahr der E-Rechnungspflicht, der vollen MinStG-Anwendung und der Bürokratie-Reformen. Die wichtigsten Themen:

Pflicht

E-Rechnungspflicht B2B (Empfang)

Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können (XRechnung/ZUGFeRD). Versandpflicht stufenweise ab 2027/2028. Software-Umstellung dokumentieren.

Rechtsbasis: § 14 UStG · Wachstumschancengesetz
Pillar 2

Mindeststeuergesetz voll wirksam

Top-Up-Tax und QDMTT bei Konzernen ≥ 750 Mio € Umsatz. Anhangangaben nach § 285 Nr. 30 HGB Pflicht. Country-by-Country-Reporting laufend abgleichen.

Rechtsbasis: § 285 Nr. 30 HGB · MinStG
Erleichterung

Bürokratieentlastungsgesetz IV

Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Schwellenwerte für Kleinunternehmer und Bilanzierungspflicht angehoben.

Rechtsbasis: § 147 AO · BEG IV
Krypto

DAC8 Krypto-Reporting

Neue Meldepflichten für Krypto-Dienstleister ab 01.01.2025. Bei eigenen Krypto-Beständen: Bewertung nach strengstem Niederstwertprinzip, Anhang-Hinweis bei Wesentlichkeit.

Rechtsbasis: § 252 HGB · DAC8
Wahlrecht weg

Degressive AfA wieder gestrichen

Die degressive AfA war nur für Anschaffungen 2024 wieder möglich. Ab 2025: nur lineare AfA. Letzte 2024er-Anschaffungen mit degressiver AfA in 2025 fortführen.

Rechtsbasis: § 7 Abs. 1 EStG
Wohnungsbau

Sonder-AfA § 7b verlängert

Mietwohnungsneubau: Sonder-AfA verlängert für Bauanträge bis 30.09.2029. 5 % p.a. zusätzlich zur linearen AfA in den ersten 4 Jahren.

Rechtsbasis: § 7b EStG
Leistungen

Was wir für den Jahrgang 2025 übernehmen.

01
Saldenaufbereitung & Kontenabstimmung

Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungs­daten aus 2025 — inkl. Abstimmung etwaiger Sonderbuchungen des Jahrgangs.

02
Bilanz & GuV nach HGB

Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller jahresspezifischen Sonderposten.

03
Anhang & Lagebericht

Vollständiger Anhang mit allen relevanten Pflichtangaben für den Jahrgang 2025.

04
E-Bilanz ans Finanzamt

XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — passende Taxonomie für 2025.

05
Offenlegung Bundesanzeiger

Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).

06
Ordnungsgeld-Verfahren

Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.

Ablauf

In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2025.

01

Bestandsaufnahme & Festpreis

Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungs­daten für 2025, klären welche Sonderposten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.

Tag 0–2Angebot fix
02

Aufbereitung & Rückfragen

Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Sonderposten in kurzen Rückfrage-Runden.

Tag 3–8Aufbereitung
03

Bilanz, GuV & Anhang

Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Pflichtangaben.

Tag 9–12Aufstellung
04

E-Bilanz, Offenlegung, Fertig

Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.

Tag 13–14Einreichung
Unsere Spezialisten

Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.

WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.

fabian.klement@onlinebilanz.de
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.

jakob.roess@onlinebilanz.de
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
FAQ 2025

Fragen zum Jahrgang 2025.

Wann muss der Jahresabschluss 2025 spätestens fertig sein?+
Aufstellung bei kleinen KapG: 30.06.2026 (regulär), Offenlegung 31.12.2026. Bei mittelgroßen oder großen KapG strengere Fristen — wir empfehlen Aufstellung bis Q1 2026.
Müssen wir 2025 alle E-Rechnungen empfangen können?+
Ja. Ab 01.01.2025 ist Empfangsfähigkeit Pflicht für alle Unternehmen. Versand bleibt vorerst freiwillig (Pflicht stufenweise ab 2027/2028 je nach Umsatz). Bei wesentlichem Umstellungsaufwand: Hinweis im Anhang erwähnenswert.
Sind wir vom MinStG betroffen?+
Nur wenn Sie Teil eines Konzerns mit Umsatz ≥ 750 Mio € sind. Wir prüfen Konzernzugehörigkeit, berechnen Top-Up-Tax und übernehmen die Pflicht-Anhangangaben (§ 285 Nr. 30 HGB).
Was bedeutet die verkürzte Aufbewahrungsfrist konkret?+
Buchungsbelege müssen ab 2025 nur noch 8 Jahre statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Aber: Frist beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Praktisch: 2017er-Belege können ab 2026 vernichtet werden.
Wir halten Krypto-Bestände in der Bilanz — was ändert sich?+
Bilanzierung bleibt nach strengstem Niederstwertprinzip (§ 253 HGB). Neu ist DAC8: Krypto-Dienstleister melden Bewegungen automatisch ans Finanzamt — Beleg-Trail wird transparenter, Diskrepanzen zur eigenen Buchhaltung schnell sichtbar.
Was kostet der Abschluss 2025?+
Wir arbeiten ausschließlich mit Festpreisen, basierend auf Bilanzsumme, Umsatz und Komplexität. Schriftliches Angebot innerhalb 48 Std nach Datenprüfung. Bei vorbereitender Buchhaltungsbegleitung: kombinierter Festpreis möglich.

2025 vorbereiten. Frühzeitig optimieren.

Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Inkl. Beratung zu E-Rechnung-Migration, MinStG-Anhang und DAC8-Bewertung.

Ben
Ben
KI-Steuerberater