Der Jahrgang mit E-Rechnungspflicht und voller MinStG.
2025 ist das Umstellungsjahr. E-Rechnungspflicht für Empfang ab 01.01.2025, MinStG voll wirksam, Bürokratieentlastungsgesetz IV verkürzt Aufbewahrungsfristen, DAC8 für Krypto-Reporting startet. Wir bereiten Ihren 2025er-Abschluss früh vor — für maximale steuerliche Optimierung.
Jahrgang 2025: Aktuelles Geschäftsjahr.
Wir empfehlen vorbereitende Buchhaltungs-Audits ab Q4 2025. Aufstellungsfrist bei kleinen KapG 30.06.2026 (regulär), Offenlegung 31.12.2026. Wer früh startet, optimiert noch laufend.
Was diesen Jahrgang einzigartig macht.
2025 ist das Jahr der E-Rechnungspflicht, der vollen MinStG-Anwendung und der Bürokratie-Reformen. Die wichtigsten Themen:
E-Rechnungspflicht B2B (Empfang)
Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können (XRechnung/ZUGFeRD). Versandpflicht stufenweise ab 2027/2028. Software-Umstellung dokumentieren.
Mindeststeuergesetz voll wirksam
Top-Up-Tax und QDMTT bei Konzernen ≥ 750 Mio € Umsatz. Anhangangaben nach § 285 Nr. 30 HGB Pflicht. Country-by-Country-Reporting laufend abgleichen.
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Schwellenwerte für Kleinunternehmer und Bilanzierungspflicht angehoben.
DAC8 Krypto-Reporting
Neue Meldepflichten für Krypto-Dienstleister ab 01.01.2025. Bei eigenen Krypto-Beständen: Bewertung nach strengstem Niederstwertprinzip, Anhang-Hinweis bei Wesentlichkeit.
Degressive AfA wieder gestrichen
Die degressive AfA war nur für Anschaffungen 2024 wieder möglich. Ab 2025: nur lineare AfA. Letzte 2024er-Anschaffungen mit degressiver AfA in 2025 fortführen.
Sonder-AfA § 7b verlängert
Mietwohnungsneubau: Sonder-AfA verlängert für Bauanträge bis 30.09.2029. 5 % p.a. zusätzlich zur linearen AfA in den ersten 4 Jahren.
Was wir für den Jahrgang 2025 übernehmen.
Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten aus 2025 — inkl. Abstimmung etwaiger Sonderbuchungen des Jahrgangs.
Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller jahresspezifischen Sonderposten.
Vollständiger Anhang mit allen relevanten Pflichtangaben für den Jahrgang 2025.
XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — passende Taxonomie für 2025.
Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).
Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2025.
Bestandsaufnahme & Festpreis
Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungsdaten für 2025, klären welche Sonderposten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.
Aufbereitung & Rückfragen
Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Sonderposten in kurzen Rückfrage-Runden.
Bilanz, GuV & Anhang
Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Pflichtangaben.
E-Bilanz, Offenlegung, Fertig
Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.
jakob.roess@onlinebilanz.deVerantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deFragen zum Jahrgang 2025.
Wann muss der Jahresabschluss 2025 spätestens fertig sein?+
Müssen wir 2025 alle E-Rechnungen empfangen können?+
Sind wir vom MinStG betroffen?+
Was bedeutet die verkürzte Aufbewahrungsfrist konkret?+
Wir halten Krypto-Bestände in der Bilanz — was ändert sich?+
Was kostet der Abschluss 2025?+
2025 vorbereiten. Frühzeitig optimieren.
Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Inkl. Beratung zu E-Rechnung-Migration, MinStG-Anhang und DAC8-Bewertung.

