Jahresabschluss · Corona-Sonderjahr
2020

Der Jahrgang, der alles auf den Kopf gestellt hat.

2020 war anders. Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen, Insolvenz­aussetzung — kaum ein Abschluss kommt ohne Sonderfragen aus. Wir stellen Ihren Jahresabschluss 2020 HGB-konform auf, auch wenn er längst überfällig ist, und klären alle Corona-spezifischen Bilanzierungsfragen rechtssicher.

14 WerktageLieferzeit
HGB § 242konform
E-Bilanzinklusive
Bilanz zum 31.12.2020
Musterfirma GmbH · Kleine KapG
§ 266 HGB
Aktivain €
A. Anlagevermögen128.400,00
Sachanlagen128.400,00
B. Umlaufvermögen94.260,00
Forderungen42.100,00
Bank & Kasse52.160,00
Bilanzsumme222.660,00
Passivain €
A. Eigenkapital85.200,00
Gezeichnetes Kapital25.000,00
Jahresüberschuss12.400,00
B. Rückstellungen18.600,00
C. Verbindlichkeiten118.860,00
davon Corona-Stundung14.200,00
Bilanzsumme222.660,00

Jahrgang 2020: Frist seit über 4 Jahren abgelaufen.

Der Abschluss 2020 hätte spätestens zum 31.12.2021 offengelegt werden müssen. Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Verspätung automatisch Ordnungsgeld ab 2.500 € — wiederholt, bis offengelegt wird. Auch die steuerliche Festsetzung verjährt erst nach regulär 4 Jahren ab Ende des Jahres der Abgabe (§ 169 AO). Solange kein Abschluss vorliegt, läuft die Frist nicht an.

Frist Offenlegungabgelaufen 31.12.2021
Ordnungsgeld ab2.500 € (§ 335 HGB)
Steuerliche Festsetzunghemmt sich (§ 170 AO)
Nacherstellung durch uns2 Wochen
Besonderheiten 2020

Was diesen Jahrgang einzigartig macht.

2020 war das erste Corona-Jahr — und brachte für jeden Jahresabschluss besondere Buchungs- und Bewertungsfragen mit sich. Die wichtigsten Themen, die wir bei 2020-Abschlüssen typischerweise klären:

Soforthilfen

Corona-Soforthilfe (Bund & Land)

Einmalzuschüsse bis 15.000 €: steuerpflichtig und ertragswirksam im Jahr der Gewährung zu vereinnahmen. Bei späterer Rückforderung: Rückstellung bilden.

Rechtsbasis: IDW PS 270 n.F. · § 252 HGB
Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld & Aufstockungen

KUG von der Bundesagentur ist durchlaufender Posten, aber Arbeitgeber­zuschüsse und Sozialversicherungs­erstattung sind korrekt auszuweisen. Nachrechnung oft kritisch.

Rechtsbasis: § 266 HGB · DRS 22
Stundungen

Corona-Steuerstundung

Gestundete Umsatz-, Lohn- und Körperschaftsteuer: separate Ausweisung als kurzfristige Verbindlichkeit, Zinsen nur bei späterer Fälligkeit.

Rechtsbasis: § 222 AO · BMF-Schreiben 19.03.2020
Insolvenzrecht

Aussetzung der Insolvenz­antragspflicht

Für Corona-bedingt zahlungs­unfähige Unternehmen bis 30.09.2020 ausgesetzt (COVInsAG). Going-Concern-Annahme muss im Anhang explizit begründet werden.

Rechtsbasis: § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB · COVInsAG
Degressive AfA

Wiedereingeführte degressive Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden: degressive AfA bis 25 % wählbar. Wahlrecht prüfen!

Rechtsbasis: § 7 Abs. 2 EStG
Verlustrücktrag

Erweiterter Verlustrücktrag

Rücktrag für 2020 auf bis zu 5 Mio € erweitert (Einzel) bzw. 10 Mio € (Zusammenveranlagung). Optimierungspotenzial bei Rückforderungsansprüchen aus 2019er Vorauszahlungen.

Rechtsbasis: § 10d EStG
Leistungen

Was wir für den Jahrgang 2020 übernehmen.

01
Saldenaufbereitung & Kontenabstimmung

Aufbereitung aller DATEV- oder Fremdbuchhaltungs­daten aus 2020 — inkl. Abstimmung Corona-Sonderbuchungen.

02
Bilanz & GuV nach HGB

Aufstellung gemäß §§ 242, 264 HGB mit korrekter Zuordnung aller Corona-Zuschüsse und Stundungen.

03
Anhang & Lagebericht

Vollständiger Anhang mit Corona-Angaben zur Going-Concern-Prämisse (§ 252 HGB), soweit erforderlich.

04
E-Bilanz ans Finanzamt

XBRL-Übermittlung nach § 5b EStG über DATEV — Taxonomie 6.4 für 2020 gültig.

05
Offenlegung Bundesanzeiger

Einreichung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB), inkl. Hinterlegung bei Kleinst-KapG (§ 326 HGB).

06
Ordnungsgeld-Verfahren

Falls bereits Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt: wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz.

Ablauf

In 4 Schritten zum fertigen Jahrgang 2020.

01

Bestandsaufnahme & Festpreis

Wir prüfen Ihre DATEV- oder Fremdbuchhaltungs­daten, klären welche Corona-Posten relevant sind, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot. Kostenfrei, in wenigen Minuten.

Tag 0–2Angebot fix
02

Aufbereitung & Rückfragen

Sie liefern die Unterlagen digital, wir bereiten die Salden auf, klären offene Punkte zu Corona-Hilfen, Stundungen und Abgrenzungen in kurzen Rückfrage-Runden.

Tag 3–8Aufbereitung
03

Bilanz, GuV & Anhang

Unser Steuerberater-Team stellt den Abschluss auf, unterschreibt und lässt ihn — falls gewünscht — durch Sie freigeben. Inkl. Anhang mit allen Corona-Angaben.

Tag 9–12Aufstellung
04

E-Bilanz, Offenlegung, Fertig

Übermittlung der E-Bilanz per DATEV, Einreichung im Bundesanzeiger, gegebenenfalls Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz bei laufenden Ordnungsgeld-Verfahren.

Tag 13–14Einreichung
Unsere Spezialisten

Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.

WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse.

fabian.klement@onlinebilanz.de
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittelständischen GmbH, Freiberuflern und Kapitalgesellschaften.

jakob.roess@onlinebilanz.de
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuerstreit, Betriebsprüfungen und rechtssichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
FAQ 2020

Fragen zum Jahrgang 2020.

Kann ich den Jahresabschluss 2020 heute noch einreichen?+
Ja — jederzeit. Auch wenn die Offenlegungsfrist seit Ende 2021 abgelaufen ist, besteht die Aufstellungspflicht unbefristet. Das Bundesamt für Justiz kann weiter Ordnungsgelder verhängen, bis offengelegt ist. Wir erstellen den Abschluss rückwirkend vollwertig nach der damals gültigen HGB-Fassung und DATEV-Taxonomie 6.4.
Wie hoch ist das zu erwartende Ordnungsgeld?+
Nach § 335 HGB beträgt das Ordnungsgeld mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 €. Bei wiederholter Nicht-Offenlegung wird es erneut angedroht und festgesetzt. Wer zügig reagiert (Offenlegung binnen 6 Wochen nach Androhung), kann oft noch ein reduziertes Ordnungsgeld erreichen. Wir formulieren den Antrag auf Ermäßigung mit.
Was passiert mit Corona-Soforthilfen in der Bilanz?+
Corona-Soforthilfen (Bund/Land) sind sonstige betriebliche Erträge im Jahr der Gewährung. Falls das Finanzamt später Rückforderungen geltend macht, ist eine Rückstellung zu bilden (§ 249 HGB). Bei 2020er-Abschlüssen prüfen wir immer beide Seiten: ertragswirksame Erfassung und mögliche Rückstellung bei Rückforderungs­bescheid.
Muss der Anhang auf Corona eingehen?+
Bei wesentlicher Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage: ja. Der IDW hat in PS 270 n.F. und im Fachlichen Hinweis 3 (2020) konkretisiert, wann und wie Corona im Anhang darzustellen ist. Für kleine Kapitalgesellschaften oft eine verkürzte Angabe zur Going-Concern-Prämisse ausreichend.
Ich habe keine DATEV-Daten aus 2020 mehr — geht das trotzdem?+
Ja. Wir arbeiten mit Kontoauszügen, Belegen, USt-Voranmeldungen und — falls vorhanden — Lexware/SKR-Exporten. In 80 % der Fälle lässt sich die Buchhaltung auch ohne Ursprungs-DATEV rekonstruieren. Falls gar nichts vorliegt: wir bauen die Buchhaltung komplett neu auf (Aufschlag je Beleg-Umfang).
Was kostet der Abschluss 2020?+
Wir arbeiten ausschließlich mit Festpreisen, die sich an Bilanzsumme, Umsatz und Komplexität (Corona-Posten) orientieren. Sie erhalten das Angebot schriftlich innerhalb 48 Std nach Datenprüfung. Keine Stundensätze, keine Nachberechnung.

2020 abschließen. Innerhalb weniger Tage.

Festpreis-Angebot in wenigen Minuten. Keine versteckten Kosten. Inkl. Ordnungsgeld-Kommunikation, wenn das Bundesamt für Justiz bereits aktiv ist.

Ben
Ben
KI-Steuerberater