Der Jahrgang, der alles auf den Kopf gestellt hat.
2020 war anders. Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen und die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht — kaum ein Abschluss dieses Jahres kommt ohne Sonderfragen aus. Wir stellen Ihren Jahresabschluss 2020 HGB-konform auf, auch wenn er längst überfällig ist, und begründen jede Corona-Entscheidung im Anhang.
Wo der Jahrgang 2020 heute steht.
Offenlegung 2020: Die Frist lief am 31.12.2021 ab.
Der Abschluss 2020 ist binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — mehrfach möglich, bis offengelegt ist. Steuerlich drohen zusätzlich Schätzung nach § 162 AO und Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Die Pflicht selbst verjährt nicht: Sie besteht, bis sie erfüllt ist. Genau deshalb lohnt es, alte Jahrgänge jetzt zu schließen statt weiter zu warten.
Was den Jahrgang 2020 einzigartig macht.
Jedes Wirtschaftsjahr hat eigene Regeln, Wahlrechte und Fallstricke. Das sind die Themen, die wir bei Abschlüssen für 2020 typischerweise klären — mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.
Corona-Soforthilfe von Bund und Land
Einmalzuschüsse sind sonstige betriebliche Erträge im Jahr der Gewährung — steuerpflichtig. Zeichnet sich eine Rückforderung ab, ist zusätzlich eine Rückstellung zu bilden.
Kurzarbeitergeld und Aufstockungen
Das Kurzarbeitergeld selbst läuft durch, aber Arbeitgeberzuschüsse und erstattete Sozialabgaben gehören korrekt ausgewiesen — hier weicht die Buchhaltung oft von der Abrechnung ab.
Gestundete Steuern
Gestundete Umsatz-, Lohn- und Körperschaftsteuer bleiben Verbindlichkeit und verschwinden nicht aus der Bilanz. Restlaufzeit und Zinslauf sind gesondert zu beurteilen.
Ausgesetzte Insolvenzantragspflicht
Für Corona-bedingte Zahlungsunfähigkeit war die Antragspflicht zeitweise ausgesetzt. Die Fortführungsannahme muss trotzdem begründet und im Anhang dargestellt werden.
Degressive AfA wieder zulässig
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab 2020 angeschafft wurden, war die degressive Abschreibung wieder wählbar — ein Wahlrecht, das im Nachhinein oft ungenutzt bleibt.
Erweiterter Verlustrücktrag
Verluste aus 2020 konnten in erweitertem Umfang zurückgetragen werden. Wo 2019 Steuern gezahlt wurden, entsteht daraus ein Erstattungsanspruch.
Was wir für den Jahrgang 2020 übernehmen.
Ein Auftrag, ein Festpreis — und die vollständige Kette bis zum Bundesanzeiger. Auch dann, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft.
In vier Schritten zum fertigen Jahrgang 2020.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zur Offenlegung durch.
Bestandsaufnahme und Festpreis
Wir sehen uns an, was zu 2020 vorliegt, klären welche Sonderfragen dieses Jahres greifen, und nennen Ihren Festpreis verbindlich vorab. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.
Aufbereitung und offene Punkte
Sie laden die Unterlagen hoch — oder geben uns frei, sie bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. Wir bereiten die Salden auf und melden fehlende Angaben einmal vollständig.
Abschluss, Erklärungen, Freigabe
Bilanz, GuV, Anhang und die Steuererklärungen 2020 entstehen und werden gegeneinander plausibilisiert. Dann wählen Sie das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Freigabe durch einen Steuerberater.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundesanzeiger. Läuft ein Ordnungsgeldverfahren, kommunizieren wir mit dem Bundesamt für Justiz. Sie erhalten alle Protokolle.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Für den Jahrgang 2020 haben Sie eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Jahresabschluss und E-Bilanz. Verantwortet die Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut mittelständische GmbH, Holdings und UG — von der laufenden Buchhaltung bis zur Erklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Steuerstreit und Betriebsprüfungen — auch Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas der Jahrgang 2020 kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Jahrgang 2020 und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zu 2020 fragen.
Kann ich den Jahresabschluss 2020 heute noch einreichen?
Wie werden Corona-Soforthilfen in der Bilanz behandelt?
Was kostet der Jahresabschluss 2020?
Ich habe keine Buchhaltungsdaten aus 2020 mehr — geht das trotzdem?
Wer gibt den Abschluss frei?
Wie lange dauert es?
Jede Aussage zum Jahrgang 2020 hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine des Abschlusses 2020.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
an einem Ort.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Bei jeder Leistung übernimmt unsere KI die Fleißarbeit: sie sammelt, ordnet zu, rechnet, prüft auf Plausibilität und legt Ihnen begründete Vorschläge vor — Schritt für Schritt erklärt, ohne Fachchinesisch. Sie entscheiden. Und Sie können zu jeder einzelnen Leistung jederzeit einen Berufsträger hinzuziehen: für eine Rückfrage, zur Prüfung oder zur vollständigen Übernahme mit Unterschrift.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
9
JahrgängeAuch überfällig
8
BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
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