Der Jahrgang, der als Vergleichsjahr immer wieder auftaucht.
2019 ist das letzte normale Jahr. Es dient bis heute als Referenz — bei Corona-Hilfen, beim erweiterten Verlustrücktrag aus 2020 und in jeder Betriebsprüfung, die Umsatz- und Kostenstrukturen vergleicht. Wer 2019 offen hat, kann deshalb auch die Folgejahre nicht sauber abschließen.
Wo der Jahrgang 2019 heute steht.
Offenlegung 2019: Die Frist lief am 31.12.2020 ab.
Der Abschluss 2019 ist binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — mehrfach möglich, bis offengelegt ist. Steuerlich drohen zusätzlich Schätzung nach § 162 AO und Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Die Pflicht selbst verjährt nicht: Sie besteht, bis sie erfüllt ist. Genau deshalb lohnt es, alte Jahrgänge jetzt zu schließen statt weiter zu warten.
Was den Jahrgang 2019 einzigartig macht.
Jedes Wirtschaftsjahr hat eigene Regeln, Wahlrechte und Fallstricke. Das sind die Themen, die wir bei Abschlüssen für 2019 typischerweise klären — mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.
Vergleichsmaßstab für die Hilfen
Überbrückungshilfen und Neustarthilfe rechneten Umsatzeinbrüche gegen 2019. Ohne belastbaren Abschluss 2019 ist jede Schlussabrechnung angreifbar.
Zieljahr für Verluste aus 2020
Verluste aus 2020 konnten erweitert nach 2019 zurückgetragen werden. Wo 2019 Steuern gezahlt wurden, entsteht daraus eine Erstattung — sofern die Festsetzung noch offen ist.
Meist abgelaufen, Einzelfall prüfen
Bei Nichtabgabe endete die Festsetzungsfrist regelmäßig Ende 2026. Bei offenem Vorbehalt der Nachprüfung kann noch geändert werden.
Frist endet 2029
Belege aus 2019 sind bis Ende 2029 aufzubewahren. Digitale Daten müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben.
Seit 31.12.2020 überfällig
Die Pflicht verjährt nicht. Das Ordnungsgeldverfahren kann jederzeit eingeleitet werden und wiederholt sich, bis eingereicht ist.
Brücke zu den Corona-Jahren
2019 liefert die Eröffnungswerte für 2020 — den Jahrgang mit Soforthilfen und Stundungen. Ohne 2019 kein sauberes 2020.
Was wir für den Jahrgang 2019 übernehmen.
Ein Auftrag, ein Festpreis — und die vollständige Kette bis zum Bundesanzeiger. Auch dann, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft.
In vier Schritten zum fertigen Jahrgang 2019.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zur Offenlegung durch.
Bestandsaufnahme und Festpreis
Wir sehen uns an, was zu 2019 vorliegt, klären welche Sonderfragen dieses Jahres greifen, und nennen Ihren Festpreis verbindlich vorab. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.
Aufbereitung und offene Punkte
Sie laden die Unterlagen hoch — oder geben uns frei, sie bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. Wir bereiten die Salden auf und melden fehlende Angaben einmal vollständig.
Abschluss, Erklärungen, Freigabe
Bilanz, GuV, Anhang und die Steuererklärungen 2019 entstehen und werden gegeneinander plausibilisiert. Dann wählen Sie das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Freigabe durch einen Steuerberater.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundesanzeiger. Läuft ein Ordnungsgeldverfahren, kommunizieren wir mit dem Bundesamt für Justiz. Sie erhalten alle Protokolle.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Für den Jahrgang 2019 haben Sie eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Jahresabschluss und E-Bilanz. Verantwortet die Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut mittelständische GmbH, Holdings und UG — von der laufenden Buchhaltung bis zur Erklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Steuerstreit und Betriebsprüfungen — auch Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas der Jahrgang 2019 kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Jahrgang 2019 und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zu 2019 fragen.
Warum ist 2019 als Vergleichsjahr so wichtig?
Kann ich Verluste aus 2020 noch nach 2019 zurücktragen?
Was kostet der Jahresabschluss 2019?
Ich habe keine Buchhaltungsdaten aus 2019 mehr — geht das trotzdem?
Wer gibt den Abschluss frei?
Wie lange dauert es?
Jede Aussage zum Jahrgang 2019 hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine des Abschlusses 2019.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
an einem Ort.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Bei jeder Leistung übernimmt unsere KI die Fleißarbeit: sie sammelt, ordnet zu, rechnet, prüft auf Plausibilität und legt Ihnen begründete Vorschläge vor — Schritt für Schritt erklärt, ohne Fachchinesisch. Sie entscheiden. Und Sie können zu jeder einzelnen Leistung jederzeit einen Berufsträger hinzuziehen: für eine Rückfrage, zur Prüfung oder zur vollständigen Übernahme mit Unterschrift.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
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JahrgängeAuch überfällig
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BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
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