hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung UnternehmensregisterFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Berufsträger & Team
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Holding aufsetzen · § 8b KStG · § 21 UmwStG

Holding aufsetzen — Struktur vom Berufsträger.

Strukturprüfung, Gründung, Anteilstausch und die steuerlichen Anträge.

Wer Gewinne im Verbund halten und Anteile später verkaufen will, stellt eine Holding über die operative GmbH: Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben dort zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Strukturprüfung, Gründung, Einbringung der Anteile und die Anträge nach dem Umwandlungssteuergesetz übernehmen die beauftragten, kooperierenden Berufsträger.

◆Anteilstausch zum Buchwert nach § 21 UmwStG◆Sperrfristen nach § 22 UmwStG im Blick
TÜV Saarland Prüfzeichen: Geprüftes Onlineportal, Informationsservice, ID 46744
Zertifikat ansehen →Sicher. Geprüft. Vertraulich.Transparenz · Datenschutz · Rechtskonformität · NutzerfreundlichkeitTransparenz · Datenschutz
Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
  • Fabian KlementFabian KlementWirtschaftsprüfer
  • Jakob RößJakob RößSteuerberater
  • Dr. Jeannine DinnebierDr. Jeannine DinnebierRechtsanwältin
Software Made in Germany 2026 Software Made in Europe einfach ELSTER Legal Tech Deutschland heyData — Datenschutzbetreuung
Kurz erklärt

Was eine Holding ist.

Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft, die die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält.

Dividenden der Tochter und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben bei ihr zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 2 und 5 KStG). So bleibt Kapital im Verbund, statt beim Gesellschafter versteuert zu werden.

95 %
SteuerfreiDividenden und Veräußerungsgewinne (§ 8b KStG).
1,5 %
EffektivBelastung der Ausschüttung in der Holding.
10 %
MindestquoteFür die Befreiung der Dividende (§ 8b Abs. 4).
7 Jahre
SperrfristNach Einbringung zum Buchwert (§ 22 UmwStG).
Drei Wege

Drei Wege in die Holding — ein Ergebnis.

Welcher Weg passt, entscheidet sich daran, was heute vorhanden ist: Anteile, ein Einzelunternehmen oder ein Betrieb im bestehenden Verbund.

Anteilstausch

Sie gründen die Holding und bringen die Anteile an der bestehenden GmbH gegen neue Anteile ein. Ab mehr als 50 % der Stimmrechte ist der Buchwertansatz möglich.

Regelfall§ 21 UmwStG

Einbringung eines Betriebs

Einzelunternehmen, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehen in eine neue Tochter-GmbH; die Holding hält deren Anteile. Ein Stichtag bis acht Monate rückwirkend ist möglich.

Betrieb§ 20 UmwStG

Ausgliederung oder Abspaltung

Bei der Ausgliederung geht der operative Teilbetrieb auf eine neue Tochtergesellschaft über; die bisherige Gesellschaft wird zur Holding. Bei der Abspaltung entsteht dagegen eine Schwestergesellschaft.

Umwandlung§ 123 UmwG
!
Was die Holding nicht leistet.

Sie senkt nicht die Steuer der operativen GmbH und verrechnet keine Verluste zwischen Schwestergesellschaften — dafür ist eine Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag nötig (§ 14 KStG). Und sie hilft nicht rückwirkend: wer den Verkauf der Anteile schon verhandelt, gerät in die Sperrfrist des § 22 UmwStG.

Was sie hält

Was in die Holding gehört — und was nicht.

Die Holding bündelt Beteiligungen und Vermögen. Das operative Risiko bleibt in der Tochter.

PositionWas dahinterstehtGrundlage
Anteile an TöchternKern der Holding: Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben zu 95 % außer Ansatz§ 8b KStG
Liquidität und RücklagenAusgeschüttete Gewinne stehen nahezu unversteuert für Investitionen und Beteiligungen bereit§ 8b Abs. 5
ImmobilienVermietung an die Tochter ist möglich; bei Übertragung von Grundstücken fällt Grunderwerbsteuer an§ 1 GrEStG
Marken, Patente, SoftwareLizenzierung an die Tochter zu fremdüblichen Bedingungen, schriftlich vereinbart§ 8 Abs. 3 KStG
GeschäftsführungLeistungen der Holding an die Tochter gegen angemessenes Entgelt§ 8 Abs. 3 KStG
GewerbesteuerKürzung der Dividende erst ab 15 % Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums§ 9 Nr. 2a GewStG
Streubesitz unter 10 %Dividenden sind in voller Höhe körperschaftsteuerpflichtig§ 8b Abs. 4
Operatives GeschäftGehört in die Tochter — sonst steht das Vermögen der Holding im Haftungsrisiko§ 13 GmbHG
§
Der Fremdvergleich entscheidet.

Leistungen zwischen Holding und Tochter müssen dem entsprechen, was fremde Dritte vereinbart hätten. Eine zu hohe Geschäftsführervergütung, ein unverzinstes Darlehen oder eine Miete ohne Vertrag führen zur verdeckten Gewinnausschüttung: der Betrag erhöht das Einkommen der Tochter und ist beim Gesellschafter zu versteuern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die Verträge sollten deshalb vor der ersten Zahlung stehen; ihre Gestaltung übernimmt die kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat.

Reihenfolge

Erst gründen, dann einbringen.

Die Reihenfolge entscheidet über die Steuerneutralität — und über den Stichtag, ab dem die Sperrfrist läuft.

SchrittWas zu tun istWann
Struktur und ZielKlären, ob Anteilstausch, Einbringung oder Umwandlung passt und wie viele Ebenen sinnvoll sindvor allem anderen
Holding gründenNeue GmbH als Bargründung, 25.000 € Stammkapital, davon mindestens 12.500 € einzuzahlenNotar (§ 7 Abs. 2)
EinbringungsvertragAnteile oder Betrieb gegen neue Anteile; Gegenleistung, Stichtag und Bewertung festlegenBeurkundung
SachkapitalerhöhungBei der Holding mit Festsetzungen im Beschluss und Unterlagen über die Werthaltigkeit§ 56 GmbHG
Anmeldung zum RegisterBeschluss, Vertrag und Nachweise beifügen; Rückfragen zur Bewertung sind möglichNotar
Steuerlicher AntragBuchwertansatz bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beantragen§ 21 Abs. 2, § 20 Abs. 2
RückbeziehungBei Einbringung eines Betriebs ist ein Stichtag bis acht Monate rückwirkend möglich; beim Anteilstausch nicht§ 20 Abs. 6
!
Der Stichtag bindet für sieben Jahre.

Mit der Einbringung zum Buchwert beginnt die Sperrfrist: Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile an der operativen GmbH innerhalb von sieben Jahren, versteuern Sie als Einbringender rückwirkend einen Einbringungsgewinn II, der sich je abgelaufenem Jahr um ein Siebtel mindert (§ 22 Abs. 2 UmwStG). Deshalb klärt der beauftragte Steuerberater vor dem Notartermin, ob ein Verkauf absehbar ist — dann kann der Ansatz zum gemeinen Wert der bessere Weg sein.

Risiken

Wo die Holding teuer wird.

Zwei Bereiche entscheiden über den Erfolg der Struktur: die Sperrfristen und der Fremdvergleich.

Sperrfristen
Sieben Jahre nach der Einbringung
Maßgeblich ist der steuerliche Übertragungsstichtag.
  • Einbringungsgewinn II: wenn die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren verkauft (§ 22 Abs. 2 UmwStG).
  • Abschmelzung: je abgelaufenes Jahr mindert sich der Gewinn um ein Siebtel.
  • Nachweis: jährlich bis zum 31. Mai gegenüber dem Finanzamt (§ 22 Abs. 3).
  • Grunderwerbsteuer: die Konzernklausel verlangt Fristen von fünf Jahren (§ 6a GrEStG).
Fremdvergleich
Verträge vor der ersten Zahlung
Zahlungen ohne Vereinbarung behandelt das Finanzamt als Gewinnausschüttung.
  • Verdeckte Gewinnausschüttung: erhöht das Einkommen der Tochter (§ 8 Abs. 3 KStG).
  • Darlehen: schriftlich, verzinst und besichert, sonst folgt die Korrektur.
  • Streubesitz: unter 10 % ist die Dividende voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG).
  • Vertretung: Streit um vGA und Sperrfristen kann mit der kooperierenden Rechtsanwältin im gesonderten Mandat vereinbart werden.
Drei Grenzen

Drei Grenzen, die die Struktur bestimmen.

Die Mindestbeteiligung für die Steuerfreiheit, die Sperrfrist nach der Einbringung und die Belastung der Ausschüttung — daran entscheidet sich, ob sich die Holding rechnet.

Die Mindestbeteiligung

Ab dieser Quote zu Beginn des Kalenderjahres bleibt die Dividende zu 95 % außer Ansatz; darunter ist sie voll körperschaftsteuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG).

Mindestens10 %

Die Sperrfrist

So lange löst der Verkauf der eingebrachten Anteile rückwirkend einen Einbringungsgewinn II aus, abschmelzend um ein Siebtel je Jahr (§ 22 Abs. 2 UmwStG).

Nach Einbringung7 Jahre

Die effektive Belastung

So viel bleibt von der Ausschüttung an die Holding an Steuer hängen, weil 5 % als nichtabziehbare Ausgabe gelten (§ 8b Abs. 5 KStG).

Auf Dividendenrund 1,5 %
So läuft es ab

Von der Struktur zur eingetragenen Holding.

Ihr Aufwand: Unterlagen einreichen und beim Notar unterschreiben. Struktur, Bewertung und Anträge übernehmen die beauftragten, kooperierenden Berufsträger.

Start
1

Struktur und Ziel

Der beauftragte Steuerberater klärt, was heute vorhanden ist, ob ein Verkauf absehbar ist und ob Anteilstausch, Einbringung oder Umwandlung der richtige Weg ist.

kostenlos§ 8b KStG
Woche 1–2
2

Bewertung und Stichtag

Wert der Anteile oder des Betriebs, steuerlicher Übertragungsstichtag und die Folgen für Sperrfristen und Grunderwerbsteuer.

Bewertung§ 22 UmwStG
Woche 2–3
3

Verträge und Beschlüsse

Einbringungsvertrag, Gesellschaftsvertrag der Holding und der Beschluss zur Sachkapitalerhöhung gehen als Entwurf an den Notar.

Entwurf§ 56 GmbHG
Notartermin
4

Beurkundung und Anmeldung

Nach der Beurkundung werden die Anteile übertragen; der Notar meldet Gründung und Kapitalerhöhung zum Handelsregister an.

ÜbertragungRegister
Danach
5

Anträge und Folgejahre

Der beauftragte Steuerberater stellt den Antrag auf Buchwertansatz, erstellt die Eröffnungsbilanz und führt den Nachweis bis zum 31. Mai (§ 22 Abs. 3 UmwStG).

AntragNachweis
!
Die vier teuersten Fehler.

Die Anteile einbringen, obwohl der Verkauf bereits verhandelt wird. Den Antrag auf Buchwertansatz zu spät stellen — dann gilt der gemeine Wert. Den jährlichen Nachweis nach § 22 Abs. 3 UmwStG versäumen. Und Zahlungen zwischen Holding und Tochter ohne Vertrag leisten.

Steuerliche Folgen

Dividende, Verkauf und Organschaft.

Drei Vorgänge bestimmen die Belastung im Verbund: die Ausschüttung der Tochter, der Verkauf der Anteile und die Verrechnung von Verlusten. Für jeden gilt eine Vorschrift.

Dividende der Tochter

Zu 95 % außer Ansatz, 5 % gelten als nichtabziehbare Ausgabe — effektiv rund 1,5 %. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres.

§ 8b KStG
Verkauf der Anteile

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen bleiben zu 95 % steuerfrei, ohne Mindestbeteiligung. Innerhalb der Sperrfrist greift der Einbringungsgewinn II.

§ 8b Abs. 2
Verluste und Organschaft

Ohne Organschaft werden Verluste einer Gesellschaft nicht mit Gewinnen einer anderen verrechnet. Der Gewinnabführungsvertrag läuft mindestens fünf Jahre.

§ 14 KStG
Festpreis, vorab genannt

Strukturprüfung, Gründung der Holding, Bewertung, Einbringungsvertrag, Abstimmung mit Notar und Registergericht, Eröffnungsbilanz und die Anträge nach dem Umwandlungssteuergesetz werden zu einem vorab vereinbarten Festpreis abgerechnet — kein Zeithonorar, keine Überraschung. Bundesweit, vollständig digital über das Mandantenportal.

Häufige Fragen

Was zur Holding gefragt wird.

Ab wann lohnt sich eine Holding?
Wenn Gewinne im Verbund bleiben und reinvestiert werden sollen oder ein Verkauf der operativen Gesellschaft in Betracht kommt. Werden die Gewinne ohnehin jährlich privat entnommen, bringt die Struktur keinen Vorteil und kostet zusätzliche Buchführung und Abschlüsse.
Wie viel Steuer fällt auf eine Ausschüttung an die Holding an?
Rund 1,5 %: die Dividende bleibt zu 95 % außer Ansatz, die restlichen 5 % gelten als nichtabziehbare Ausgabe und unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG). Bei einer Ausschüttung direkt an eine Privatperson sind es 26,375 % Abgeltungsteuer.
Brauche ich eine Mindestbeteiligung?
Für Dividenden ja: mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres (§ 8b Abs. 4 KStG), für die gewerbesteuerliche Kürzung 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG). Für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen gilt keine Mindestbeteiligung.
Kann ich meine bestehende GmbH steuerneutral unter eine Holding hängen?
In der Regel ja, über den qualifizierten Anteilstausch: erhält die Holding mehr als 50 % der Stimmrechte, ist auf Antrag der Buchwertansatz möglich (§ 21 Abs. 1 und 2 UmwStG). Danach läuft die Sperrfrist von sieben Jahren.
Was passiert, wenn die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren verkauft?
Rückwirkend entsteht ein Einbringungsgewinn II auf den Einbringungszeitpunkt; er mindert sich für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel (§ 22 Abs. 2 UmwStG). Der Vorgang ist dem Finanzamt anzuzeigen, und der Nachweis über die Anteile ist jährlich bis zum 31. Mai zu führen.
Wie viele Gesellschaften brauche ich?
Für die Grundstruktur zwei: die Holding und die operative Gesellschaft. Weitere Ebenen oder Schwestergesellschaften sind sinnvoll, wenn Geschäftsbereiche, Immobilien oder Beteiligungen getrennt gehalten werden sollen — jede Gesellschaft kostet aber Buchführung, Abschluss und eigene Erklärungen.
Kann eine UG die Holding sein?
Rechtlich ja, denn auch die UG ist eine Kapitalgesellschaft und § 8b KStG gilt. Für den Anteilstausch braucht sie aber eine Sachkapitalerhöhung, und Sacheinlagen sind bei der UG grundsätzlich ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Möglich ist der Anteilstausch, wenn die Kapitalerhöhung das Stammkapital auf mindestens 25.000 € bringt — schon diese Erhöhung darf durch Sacheinlage erfolgen (BGH, Beschluss vom 19.04.2011, II ZB 25/10).
Fällt Grunderwerbsteuer an?
Wenn Grundstücke übertragen werden oder Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft zu mindestens 90 % in einer Hand vereinigt werden (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Die Konzernklausel des § 6a GrEStG kann die Steuer vermeiden, verlangt aber Vor- und Nachbehaltensfristen von fünf Jahren.
Was kostet der laufende Aufwand?
Jede Gesellschaft braucht Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung und eigene Erklärungen. Für die Holding bleibt der Aufwand gering, weil sie nur Beteiligungen hält; der Preis wird vor der Gründung im Angebot genannt.
Kooperierende Berufsträger

Ihre Holding, namentlich verantwortet.

Beauftragen Sie die Holdingstruktur, übernehmen diese kooperierenden Berufsträger sie namentlich und mit eigener Berufshaftung.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet bei Beauftragung die Bewertung der Anteile und die steuerliche Struktur der Holding.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Erstellt als kooperierender Steuerberater die Eröffnungsbilanz, die Abschlüsse und die Anträge nach §§ 20, 21 UmwStG.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin im gesonderten Mandat Einbringungsvertrag, Beschlüsse und die Abstimmung mit Notar und Registergericht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Holding steht.

Befreiung, Anteilstausch, Sperrfristen, Kapitalerhöhung und Grunderwerbsteuer im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 27.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Beispiel in der Übersicht ist vereinfacht; die tatsächliche Belastung hängt vom Gewerbesteuersatz Ihrer Gemeinde ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit den beauftragten Berufsträgern.

HoldingStruktur · Gründung · Anteilstausch nach § 21 UmwStG · durch kooperierende Berufsträger
Erstgespräch

Ben
Ben
KI-Assistenz