Arbeitsvertrag und Minijobvertrag.
Ein Minijobvertrag ist ein normaler Arbeitsvertrag mit besonderen Grenzen. Beide brauchen die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz, den Mindestlohn von 13,90 € und, im Minijob, die Grenze von 603 €. Wir passen das Muster an Ihren Betrieb an, melden an und rechnen Monat für Monat ab.
Ein Fundament, zwei Ausprägungen.
Ein Minijobvertrag ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag — nur für eine geringfügige Beschäftigung mit besonderen Grenzen. Für beide gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundregeln.
Die Form: Ein Arbeitsvertrag gilt auch mündlich, der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber niederlegen — seit 2025 in Textform. Die Grenze: bis 603 € regelmäßiger Monatsverdienst ein Minijob, darüber Midi- oder Volljob (§ 8 SGB IV). Die Rechte: Mindestlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz gelten auch im Minijob.
Zwei Muster — geprüft und sofort einsetzbar.
Beide enthalten alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz und stehen auf dem Rechtsstand 2026. Die markierten Stellen füllen Sie individuell aus.
Arbeitsvertrag für Voll- & Teilzeit.
- Tätigkeit & Arbeitsort — Aufgabe klar beschrieben, Einsatzort benannt.
- Entgelt & Fälligkeit — Höhe, Zusammensetzung, Zuschläge, Zahltag.
- Arbeitszeit & Überstunden — Wochenstunden und Regelung zu Mehrarbeit.
- Urlaub, Probezeit & Kündigung — Urlaubstage, max. 6 Monate Probe, Fristen nach § 622 BGB.
- Befristung (optional) — sachgrundlos bis 2 Jahre nach TzBfG, vor Beginn schriftlich.
Minijobvertrag für geringfügige Beschäftigung.
- Verdienstgrenze 603 € — Monatslohn und Stundenzahl innerhalb der Grenze.
- Mindestlohn 13,90 € — Stundenlohn korrekt, maximal rund 43 Stunden im Monat.
- Rentenversicherung — Hinweis auf Pflicht und Befreiungsmöglichkeit.
- Weitere Beschäftigungen — Auskunftspflicht zu anderen Minijobs.
- Urlaub & Lohnfortzahlung — auch im Minijob voller Anspruch, anteilig.
Eine Vorlage aus dem Netz passt selten exakt: falsche Klauseln, veraltete Grenzen oder fehlende Pflichtangaben machen sie angreifbar. Wir passen das Muster an Ihren Betrieb an und verbinden es mit der Lohnabrechnung, damit Vertrag, Anmeldung und Abrechnung zusammenpassen.
Die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz.
Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen niederlegen und aushändigen. Fehlen sie, drohen Bußgelder — und im Streit steht der Arbeitgeber schlechter da.
Wer, ab wann, wo
Name und Anschrift beider Seiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung das Ende, und der Arbeitsort.
Was und wie viel
Kurze Beschreibung der Tätigkeit, die vereinbarte Arbeitszeit sowie Regelungen zu Überstunden und Schichten.
Lohn und Fälligkeit
Zusammensetzung und Höhe des Entgelts inklusive Zuschlägen und Prämien sowie Fälligkeit und Auszahlungsweise.
Erholungsurlaub
Dauer des Urlaubsanspruchs — mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub, anteilig bei Teilzeit und Minijob.
Fristen und Verfahren
Kündigungsfristen nach § 622 BGB, die vorgeschriebene Form der Kündigung sowie der Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist.
Verweise und Probezeit
Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die vereinbarte Probezeit von maximal sechs Monaten.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV genügt für den Nachweis in den meisten Branchen die Textform; der Vertrag darf also als PDF ausgehändigt werden. In den Wirtschaftsbereichen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — etwa Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung — bleibt es bei der strengeren Form.
Die Minijob-Grenze — und was daran hängt.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte. Sie bestimmen, wie viel ein Minijobber verdienen und arbeiten darf, bevor die volle Sozialversicherungspflicht greift.
| Kriterium | Minijob | Midijob | Voll- und Teilzeit |
|---|---|---|---|
| Verdienst je Monat | bis 603 €, im Jahr 7.236 € | 603,01 bis 2.000 € | über 2.000 € üblich |
| Beiträge Arbeitnehmer | grundsätzlich keine, nur RV-Anteil von rund 22 € | reduziert und ansteigend | voll |
| Stunden im Monat | rund 43 bei Mindestlohn | nach Vereinbarung | nach Vertrag |
| Urlaub und Lohnfortzahlung | ja, anteilig | ja | ja |
| Anmeldung | Minijob-Zentrale | Krankenkasse | Krankenkasse |
| Überschreiten erlaubt | unvorhersehbar, zweimal im Zeitjahr bis 1.206 € | im Bereich frei | keine Grenze |
Es zählt der Verdienst, auf den ein Rechtsanspruch besteht — einschließlich sicher erwartbarer Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld —, nicht nur das tatsächlich Gezahlte. Deshalb muss der Vertrag sauber formuliert sein, damit die Grenze nicht ungewollt gerissen wird. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Grenze 2027 voraussichtlich auf 633 €.
Vertrag unterschrieben — und dann?
An jede Einstellung hängen sich Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, deren Verletzung teuer wird — bis hin zu Prüfungen durch Zoll und Rentenversicherung.
- An- und Abmeldung: Minijob-Zentrale oder Krankenkasse, im DEÜV-Verfahren.
- Arbeitszeit-Aufzeichnung: bei Minijobs Pflicht nach dem MiLoG.
- Lohnunterlagen: Verträge und Abrechnungen archiviert (§ 147 AO).
- Fristen: Meldung binnen sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.
- Vertrag: rechtssicher aufgesetzt und an Ihren Betrieb angepasst.
- Anmeldung: bei Minijob-Zentrale oder Krankenkasse, fristgerecht.
- Zeiterfassung: MiLoG-konform eingerichtet und laufend geführt.
- Abrechnung: Monat für Monat, mit digitalen Lohnzetteln.
Drei Werte, die jeden Vertrag betreffen.
Grenze, Mindestlohn und Probezeit behalten wir für Sie im Griff — vom Vertrag bis zur Abrechnung.
Minijob-Grenze je Monat
2026 sind es 603 €, im Jahr 7.236 €. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2027 voraussichtlich auf 633 €.
Grenze603 €Gesetzlicher Mindestlohn
Je Arbeitsstunde, auch für Minijobber. Steigt ab 2027 auf 14,60 € brutto. Wer weniger zahlt, riskiert ein Bußgeld und Beitragsnachzahlung.
Stundenlohn13,90 €Maximale Probezeit
Mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Sachgrundlose Befristung ist bis zwei Jahre möglich (TzBfG).
Probezeit6 MonateAlte Verträge, offene Abrechnungen? Wir bringen es in Ordnung.
Veraltete Musterverträge, eine Minijobberin über der Grenze, Lohnabrechnungen im Rückstand — wir übernehmen in jedem Zustand und betreuen die Abrechnung laufend.
Wir holen Daten und Unterlagen beim bisherigen Dienstleister ab; Sie unterschreiben im Wesentlichen eine Vollmacht.
Textform-Nachweise, aktuelle Grenzen und wirksame Klauseln — für alle Beschäftigten geprüft und angepasst.
Fehlende Abrechnungen und Meldungen holen wir in der richtigen Reihenfolge nach, danach läuft es monatlich mit.
Pflichtangaben, Grenze und Mindestlohn geprüft, Anmeldung und Abrechnung inklusive. Ein Erstgespräch klärt, was das in Ihrem Fall kostet.
Von der Einstellung zur laufenden Abrechnung.
Ihr Aufwand: die vollständigen Daten des neuen Mitarbeiters einmal nennen. Den Rest übernehmen wir vollständig für Sie.
Eckdaten klären
Tätigkeit, Stunden, Lohn und Beginn — dazu die Frage, ob Minijob, Midijob oder Teilzeit die richtige Form ist.
Vertrag aufgesetzt
Wir passen das Muster an Ihren Betrieb an, prüfen jede Klausel und stellen die Pflichtangaben sicher.
Angemeldet und erfasst
Anmeldung bei Minijob-Zentrale oder Krankenkasse, dazu die MiLoG-konforme Zeiterfassung.
Abgerechnet
Lohnabrechnung, Meldungen und digitale Lohnzettel — pünktlich, ohne dass Sie daran denken müssen.
Grenzen im Blick
Wir überwachen Verdienstgrenze und Mindestlohn und melden uns, bevor die Grenze gerissen wird.
Was zu Arbeits- und Minijobverträgen gefragt wird.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Welche Angaben muss der Vertrag enthalten?
Wo liegt die Minijob-Grenze 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Welche Rechte haben Minijobber?
Wer meldet den Minijob an?
Darf die Grenze überschritten werden?
Prüfen und korrigieren Sie auch bestehende Verträge?
Ihre Verträge, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Vorlagen-Portal: Hinter jedem Vertrag stehen die Menschen, die Sie hier sehen.
Verantwortet die prüfungsfeste Dokumentation von Lohnunterlagen und Arbeitszeitnachweisen.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Anmeldung, Lohnabrechnung und Meldungen sowie die Überwachung von Verdienstgrenze und Mindestlohn.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Vertragsklauseln, Befristung, Kündigung und die arbeitsrechtliche Prüfung des Bestands.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften Verträge und Minijob stehen.
Vertragsform, notwendiger Inhalt, gesetzliche Grenzen und arbeitsrechtliche Pflichten im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Januar 2026). Die Muster dienen der Veranschaulichung und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre Verträge prüfen wir persönlich.





