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Kleinunternehmer · § 19 UStG

Sind Sie noch Kleinunternehmer?

Beide Grenzen geprüft — 25.000 € und 100.000 €.

Seit 2025 gilt: Der Status endet mit dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, und genau dieser Umsatz ist bereits voll steuerpflichtig. Kein Schonjahr mehr. Prüfen Sie hier Ihre beiden Grenzen und ob ein freiwilliger Verzicht sich rechnet.

Grenze monatlich überwacht, nicht erst im AbschlussAuch rückwirkend korrigiert (§ 153 AO)
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was seit 2025 anders ist.

Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 19 UStG neu gefasst. Die Grenzen liegen jetzt bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr, beide als Nettobetrag und ohne Hochrechnung bei unterjähriger Gründung.

Wichtiger als die neuen Werte ist die Wirkung: Das Schonjahr ist entfallen. Die Befreiung endet mit dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, und dieser Umsatz ist in voller Höhe steuerpflichtig. Zudem sind die Umsätze jetzt echt steuerfrei statt nur „nicht erhoben".

25.000 €
VorjahrTatsächlicher Gesamtumsatz, netto.
100.000 €
Laufendes JahrDarüber endet die Befreiung sofort.
5 Jahre
VerzichtBindung nach § 19 Abs. 3 UStG.
§ 15a
Beim WechselVorsteuer anteilig nachholbar.
Interaktiver Rechner

Der Kleinunternehmer-Grenzrechner.

Status, Umsätze und Kundenstruktur eintragen — geprüft werden beide Grenzen und ob ein Verzicht sich für Sie rechnet.

Status

Bei einer Neugründung gibt es keinen Vorjahresumsatz — dann zählt allein die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr. Seit 2025 wird der Umsatz bei unterjähriger Gründung nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet.

Gesamtumsatz Vorjahr
Bisheriger Umsatz laufendes Jahr

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG: alle steuerbaren Umsätze abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze. Nicht mitzuzählen sind Verkäufe von Anlagevermögen — etwa der alte Firmenwagen.

Erwarteter Umsatz bis Jahresende (zusätzlich)

Damit prognostiziert der Rechner, ob Sie die Grenze im laufenden Jahr noch reißen — und wann.

Ihre Kunden sind überwiegend …

Der entscheidende Faktor beim Verzicht: B2B-Kunden ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab — für sie ändert sich nichts. Privatkunden zahlen den vollen Aufschlag.

Geplante Investitionen (netto, im Jahr)

Maschinen, Fahrzeug, Ladenausbau, Warenlager. Als Kleinunternehmer ist die darin enthaltene Vorsteuer verloren — bei Verzicht bekommen Sie sie erstattet.

Ihr Status nach § 19 UStG
Grenzauslastung
Vorjahr · Grenze 25.000 €
Laufendes Jahr · Grenze 100.000 €

Vereinfachtes Modell · Orientierung, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Der Rechner prüft die beiden Grenzen des § 19 Abs. 1 UStG und stellt den Vorsteuervorteil eines Verzichts überschlägig dem Steueraufschlag auf B2C-Umsätze gegenüber. Nicht abgebildet sind: die exakte Abgrenzung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 2 UStG im Einzelfall, differenzierte Steuersätze (7 % / 0 %), Umsätze mehrerer Betriebe desselben Unternehmers, Reverse-Charge-Bezüge, innergemeinschaftliche Erwerbe, die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG beim Statuswechsel sowie die EU-Kleinunternehmerregelung. Ihre konkrete Entscheidung treffen wir gemeinsam.

!
Der Kipppunkt entscheidet, wer die Steuer zahlt.

Wer bei 96.000 € steht und einen Auftrag über 8.000 € annimmt, muss den gesamten Auftrag mit 19 % fakturieren — nicht nur die 4.000 € über der Grenze. Wurde ohne Steuer fakturiert, wird der Betrag zum Bruttopreis und die 1.277 € gehen von der Marge ab. Deshalb überwachen wir die Grenze monatlich.

§ 19 Abs. 2 UStG

Was zum Gesamtumsatz zählt.

Die Grenze prüft sich nicht am Kontostand, sondern am Gesamtumsatz. Wer die falschen Positionen mitzählt, hält sich für steuerpflichtig, obwohl er es nicht ist — oder umgekehrt.

PositionZählt mit?Norm
Steuerbare Lieferungen und Leistungenja — unabhängig vom Steuersatz§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Unentgeltliche Wertabgabenja — private Entnahmen und Nutzung§ 3 Abs. 1b, 9a UStG
Anzahlungenja — nach vereinnahmten Entgelten§ 19 Abs. 2 UStG
Mehrere Betriebe derselben Personja — die Grenze gilt pro Unternehmer§ 2 Abs. 1 UStG
Verkauf von Anlagevermögennein — Firmenwagen, Maschinen§ 19 Abs. 2 UStG
Befreiungen ohne Vorsteuerabzugnein — Heilbehandlung, Wohnraum, Bildung§ 4 Nr. 8 ff. UStG
Nicht steuerbare Vorgängenein — Zuschüsse, Auslandsumsätze§ 1 Abs. 1a UStG
Arbeitslohn und Privatesnein — auch bei nebenberuflicher Tätigkeit§ 2 Abs. 1 UStG
§
Ein Unternehmer, ein Gesamtumsatz.

Die Grenze gilt für die Person, nicht für den einzelnen Betrieb: Wer freiberuflich berät und daneben einen Onlineshop führt, addiert beide Umsätze. Getrennt wird nur bei tatsächlich verschiedenen Rechtsträgern. Eine Aufteilung allein zur Umgehung der Grenze wertet die Finanzverwaltung als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO).

§ 19 Abs. 3 UStG

Freiwillig verzichten — wann sich das rechnet.

Sie dürfen jederzeit auf die Befreiung verzichten. Die Entscheidung hängt nicht am Umsatz, sondern an zwei Fragen: Wer sind Ihre Kunden, und wie viel investieren Sie?

Ihre SituationKleinunternehmer bleibenVerzichten
Nur B2B-KundenVorsteuer verlorenklar besser
Nur Privatkundenklar besser19 % teurer
Hohe InvestitionenVorsteuer verlorenErstattung
Wenig VorkosteneinfacherMehraufwand
Wachstum über 25.000 €endet ohnehingleich sauber
Nebenberuflich, kleindeutlich besserunnötig
!
Der Verzicht bindet fünf Jahre — und passiert oft aus Versehen.

Wer Umsatzsteuer ausweist und Voranmeldungen abgibt, erklärt den Verzicht konkludent, auch ohne ausdrückliche Erklärung. Er bindet dann fünf Kalenderjahre und blockiert die Rückkehr, selbst wenn der Umsatz wieder sinkt. Erklärbar ist er bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, also auch rückwirkend für ein offenes Jahr.

Was gilt — und was nicht

Ihre Pflichten als Kleinunternehmer.

Die Befreiung entbindet von der Umsatzsteuer, nicht von allem anderen. Diese acht Punkte entscheiden im Alltag.

PflichtGilt?Worauf zu achten ist
Umsatzsteuer ausweisenverbotenWer ausweist, schuldet den Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG)
Hinweis auf der RechnungjaHinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
VoranmeldungneinAusnahme: § 13b, i. g. Erwerb oder § 14c-Schuld
JahreserklärungneinDas Finanzamt kann sie dennoch anfordern
Einkommensteuer und EÜRja§ 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer
Gewerbesteuerab Freibetrag24.500 € Freibetrag; Freiberufler zahlen keine
E-Rechnung empfangenjaNur vom Ausstellen sind Kleinunternehmer befreit
Reverse ChargejaSteuerschuld ohne Vorsteuerabzug (§ 13b Abs. 5 UStG)
!
Reverse Charge ist die teuerste Falle.

Wer Google Ads schaltet, Software aus dem Ausland bezieht oder einen ausländischen Freelancer beauftragt, wird nach § 13b Abs. 5 UStG zum Steuerschuldner — und muss dafür eine Voranmeldung abgeben, obwohl er sonst keine abgibt. Ein Vorsteuerabzug steht ihm nicht zu: Aus 1.000 € Werbekosten werden 1.190 € echte Kosten.

Der Statuswechsel

Was beim Wechsel zur Regelbesteuerung passiert.

Ob freiwillig oder durch Überschreiten der Grenze — der Wechsel ist ein Ablauf mit Stichtagen und einem oft übersehenen Bonus zu Ihren Gunsten.

Sofort zu tun
Ab dem Kipppunkt
Mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, endet die Befreiung.
  • Rechnungen umstellen: mit Steuerausweis, ohne Kleinunternehmer-Hinweis.
  • Voranmeldungen abgeben: im Wechseljahr regelmäßig monatlich.
  • Altverträge prüfen: ohne Steuerklausel gilt der Preis als Brutto.
  • Kunden informieren: bei B2B ist die Nachberechnung meist problemlos.
Der Bonus
Vorsteuer nachholen
Der Wechsel ist eine Verwendungsänderung — und die wirkt zu Ihren Gunsten.
  • § 15a Abs. 7 UStG: anteilige Vorsteuer für früher gekaufte Güter.
  • Fünf Jahre: Berichtigungszeitraum bei beweglichen Wirtschaftsgütern.
  • Zehn Jahre: bei Grundstücken und Gebäuden.
  • Antrag nötig: das Finanzamt weist nicht darauf hin.
§
Ein Beispiel zum Nachrechnen.

Ein 2024 für 30.000 € netto gekaufter Transporter enthält 5.700 € Vorsteuer. Beim Wechsel Anfang 2026 sind vom Fünfjahreszeitraum noch drei Jahre offen — das ergibt rund 3.420 € Erstattung. Diese Berichtigung muss aktiv beantragt werden.

Über den Standardfall hinaus

Die Sonderfälle, die man kennen muss.

Sechs Konstellationen, in denen die Regelung anders wirkt, als man erwartet.

EU-Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 auch in anderen EU-Staaten nutzbar, bei unionsweitem Jahresumsatz bis 100.000 € und Einhaltung der nationalen Schwelle. Sie melden vierteljährlich beim BZSt und erhalten eine Identifikationsnummer mit dem Zusatz „-EX" (§ 19a UStG).

Erwerbsschwelle 12.500 €

Beim Wareneinkauf bei EU-Unternehmern gilt für Kleinunternehmer eine Erwerbsschwelle: Darunter bleibt der innergemeinschaftliche Erwerb unbesteuert, darüber ist er zu melden — ohne Vorsteuerabzug (§ 1a UStG).

Zweites Jahr nach Gründung

Im Gründungsjahr zählt nur die 100.000-€-Grenze. Im zweiten Jahr greift die 25.000-€-Grenze, gemessen am Gründungsjahr — der Status geht dann zum 1. Januar automatisch verloren, ohne Bescheid.

Übergangsfall 2024/2025

Maßgeblich für 2025 ist der Umsatz aus 2024, gemessen an der neuen Grenze. Wer 2024 zwischen 22.000 und 25.000 € lag, kann 2025 wieder Kleinunternehmer werden — sofern kein Verzicht noch bindet (§ 27 Abs. 38 UStG).

Differenzbesteuerung

Beim Gebrauchtwarenhandel fließt für die Grenze die volle Einnahme ein, nicht nur die Marge — ein häufiger Irrtum. Land- und Forstwirte mit Durchschnittssätzen sind von § 19 UStG ausgenommen (§ 25a, § 24 UStG).

Aufspaltung ist riskant

Wer sein Geschäft künstlich auf Ehepartner oder mehrere Gesellschaften verteilt, um zweimal unter der Grenze zu bleiben, riskiert die Einordnung als Gestaltungsmissbrauch mit rückwirkender Zusammenrechnung (§ 42 AO).

!
Der Status kommt und geht automatisch.

Die Kleinunternehmerregelung wird nicht beantragt: Sie gilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und endet ebenso ohne Bescheid. Sinkt der Umsatz wieder unter 25.000 €, sind Sie ab dem Folgejahr erneut befreit — aber nur, wenn kein Verzicht noch bindet. Der Widerruf ist bis Ende Februar des Folgejahres zu erklären.

Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Auch wenn die Grenze längst gerissen ist.

Die meisten merken es nicht im November, sondern im Mai des Folgejahres. Dann liegen Monate mit Rechnungen ohne Steuerausweis hinter ihnen — und die Frage lautet, wer die Umsatzsteuer jetzt zahlt.

Zeitpunkt bestimmen

Welcher Umsatz hat die Grenze gerissen, und war es wirklich Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG? Nicht selten liegt der Kipppunkt später als gedacht.

Prüfung
Nachfakturieren oder tragen

Bei B2B-Kunden ist die Nachberechnung meist problemlos, weil sie die Vorsteuer ziehen. Bei Privatkunden prüfen wir, ob der Vertrag eine Nettopreisabrede enthält.

Kunden
Berichtigen statt abwarten

Die Anzeige nach § 153 AO ist Pflicht und schützt vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Gleichzeitig holen wir die Vorsteuer ab dem Wechsel nach.

§ 153 AO
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir sichten die Umsätze, prüfen den Gesamtumsatz, rechnen den Verzicht durch und übernehmen Buchhaltung samt monatlicher Grenzüberwachung zum Festpreis. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

So läuft es ab

Status geklärt, Grenze überwacht.

Ihr Aufwand: Umsätze nennen. Den Rest übernehmen wir.

Start
1

Bestandsaufnahme

Wir sichten Ihre Umsätze der letzten Jahre und klären, ob der Status noch besteht.

kostenlosvertraulich
Prüfung
2

Gesamtumsatz abgrenzen

Wir bestimmen den Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG — häufig liegt er niedriger als der Kontostand vermuten lässt.

§ 19 Abs. 2Festpreis
Entscheidung
3

Verzicht durchrechnen

Kundenstruktur, Investitionen und Fünfjahresbindung im Zusammenhang — mit klarer Empfehlung.

§ 19 Abs. 3Berechnung
Korrektur
4

Vorjahre bereinigen

Falls nötig Berichtigung nach § 153 AO, § 14c-Rechnungen korrigieren und Vorsteuer nach § 15a nachholen.

§ 153 AO§ 15a UStG
Laufend
5

Grenze monatlich überwacht

Wir melden uns, bevor der kritische Auftrag geschrieben wird — nicht danach.

monatlichFestpreis
Häufige Fragen

Was zur Kleinunternehmerregelung gefragt wird.

Welche Grenzen gelten seit 2025?
25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, beide als Nettobetrag. Bei unterjähriger Gründung wird der Umsatz nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet — es zählt der tatsächliche Umsatz.
Was passiert, wenn ich die 100.000 € überschreite?
Die Befreiung endet sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — und genau dieser Umsatz ist bereits in voller Höhe steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Ein Schonjahr bis Jahresende gibt es seit 2025 nicht mehr.
Was zählt zum Gesamtumsatz?
Alle steuerbaren Lieferungen und Leistungen, unentgeltliche Wertabgaben, vereinnahmte Anzahlungen und die Umsätze aller Betriebe derselben Person. Nicht mitzuzählen sind der Verkauf von Anlagevermögen, die meisten Befreiungen ohne Vorsteuerabzug und nicht steuerbare Vorgänge.
Muss ich die Regelung beantragen?
Nein, sie gilt automatisch, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erklären Sie die Anwendung — oder verzichten dort bereits. Ebenso endet der Status ohne Bescheid, wenn eine Grenze überschritten wird.
Wann lohnt der freiwillige Verzicht?
Bei überwiegend unternehmerischen Kunden kostet er nichts, weil sie die Vorsteuer ziehen — Sie gewinnen den Vorsteuerabzug ohne Kunden zu verlieren. Bei Privatkunden verteuert er das Angebot um 19 %. Hohe Anfangsinvestitionen kippen die Rechnung oft zugunsten des Verzichts.
Wie lange bindet der Verzicht?
Fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Danach ist der Widerruf mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres möglich, zu erklären bis Ende Februar des Folgejahres. Achtung: Wer Umsatzsteuer ausweist und Voranmeldungen abgibt, erklärt den Verzicht konkludent.
Was gilt, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen habe?
Der Betrag wird nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldet, auch ohne Berechtigung. Eine Berichtigung setzt voraus, dass die Rechnung gegenüber dem Kunden korrigiert und die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist. Bei Kleinbetragsrechnungen an Endverbraucher hat der EuGH die Steuerschuld verneint.
Bekomme ich beim Wechsel Vorsteuer zurück?
Ja, anteilig nach § 15a Abs. 7 UStG für Wirtschaftsgüter, die Sie als Kleinunternehmer angeschafft haben — über den verbleibenden Berichtigungszeitraum von fünf Jahren, bei Grundstücken zehn. Die Berichtigung muss aktiv beantragt werden.
Können Sie eine gerissene Grenze rückwirkend korrigieren?
Ja. Wir bestimmen den Kipppunkt exakt, klären die Nachberechnung gegenüber Kunden, berichtigen nach § 153 AO und holen die Vorsteuer nach, die Ihnen ab dem Wechsel zusteht. Häufig ist der Schaden kleiner als befürchtet.
Ihre Berufsträger

Ihr Status, persönlich geprüft.

Kein anonymer Rechner: Jede Statusprüfung und jede Berichtigung trägt einen Namen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Abgrenzung des Gesamtumsatzes und die Beurteilung, ob mehrere Tätigkeiten zusammenzurechnen sind.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Statusprüfung, Verzichtsberechnung und die monatliche Grenzüberwachung, dazu den Wechsel samt § 15a-Berichtigung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt § 14c-Berichtigungen, Einspruch und die Abgrenzung von Berichtigung zu Selbstanzeige.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Regelung steht.

Grenzen, Verzicht, Gesamtumsatz und Statuswechsel im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Der Rechner ist ein vereinfachtes Modell zur Orientierung. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Status prüfen wir persönlich.

Status prüfen lassen?Gesamtumsatz abgegrenzt · Grenze monatlich überwacht · Festpreis
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