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Reisekosten · § 9 Abs. 4a EStG

Das Verpflegungsmehraufwand-Tool.

14 € oder 28 € — die Kürzung entscheidet.

Die Pauschalen sind der einfache Teil. Schwierig wird es bei der Kürzung um gestellte Mahlzeiten, der Dreimonatsfrist und dem Großbuchstaben M — genau dort findet die Lohnsteuer-Außenprüfung ihre Nachforderungen.

Reisekostenrichtlinie, die der Prüfung standhältLohnabrechnung und Buchhaltung aus einer Hand
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Wann überhaupt Reisekosten entstehen.

Verpflegungspauschalen gibt es nur für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit — Tätigkeit außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Entscheidend sind drei Fragen: Wo liegt die erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG), liegt eine Auswärtstätigkeit vor, und wie lange war der Mitarbeiter abwesend?

> 8 Std.
Eintägig14 € Verpflegungspauschale.
28 €
Voller TagAn- und Abreisetag je 14 €.
0,30 €
PkwJe tatsächlich gefahrenem Kilometer.
Lohnsteuer
Unser PartRechnen, belegen, bescheinigen.
Interaktiver Rechner

Das Reisekosten-Tool.

Reise eingeben — der Rechner ermittelt die Pauschalen, zieht die Kürzung ab und zeigt, was steuerfrei erstattbar ist.

Art der Reise
Abwesenheit
Stunden

Über acht Stunden 14 €, darunter keine Pauschale.

Frühstück
×
Mittagessen
×
Abendessen
×

Frühstück 5,60 €, Mittag- und Abendessen je 11,20 € — Hotelfrühstück zählt mit.

Kilometer
km
Fahrzeug

Tatsächlich gefahrene Kilometer, nicht die einfache Entfernung.

Reisenebenkosten

Nur mit Belegen — keine Bußgelder.

Dreimonatsfrist

Danach entfällt die Pauschale (§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG).

Steuerfrei erstattbar
Verpflegung
nach Kürzung
Fahrt, Hotel, Nebenkosten
nachweisgebunden
Aufschlüsselung
!
Die Kürzung greift auch dann, wenn der Mitarbeiter nichts isst.

§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG ist typisierend: Sobald der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter eine Mahlzeit zur Verfügung stellt, wird gekürzt — ob sie eingenommen wurde, ist unerheblich. Zahlt der Mitarbeiter ein Entgelt, mindert dieses die Kürzung.

Die Werte im Überblick

Welcher Satz wann gilt.

Nicht die reine Höhe der einzelnen Sätze ist wirklich schwierig, sondern vielmehr die genaue und korrekte Zuordnung zum richtigen Tag.

SituationInlandNorm
Bis 8 Stunden abwesendkeine Pauschale — Fahrtkosten bleiben erstattungsfähig§ 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 3
Mehr als 8 Stunden, ohne Übernachtung14 €§ 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 3
An- und Abreisetag bei Übernachtung14 € je Tag, ohne Mindeststundenzahl§ 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 2
Voller Kalendertag28 €§ 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 1
Fahrt mit eigenem Pkw0,30 € je gefahrenem Kilometer§ 9 Abs. 1 Nr. 4a
Übernachtung Inlandbelegte Kosten; Arbeitgeber-Pauschale 20 € ohne Nachweis§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a
Berufskraftfahrer im Fahrzeugzusätzlich 9 € je Kalendertag§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b
Auslandsreiseländerspezifische Pauschalen, jährlich im BMF-Schreiben§ 9 Abs. 4a S. 5
§
Auslandspauschalen werden regelmäßig falsch zugeordnet.

Maßgeblich ist der Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht; für den Abreisetag gilt die Pauschale des letzten Tätigkeitsorts, nicht der Inlandssatz. Wir hinterlegen die Sätze und aktualisieren sie zum Jahreswechsel.

Rechenbeispiel

Dreitägige Messe — und was die Kürzung daraus macht.

Anreise Montag, Abreise Mittwoch, zwei Übernachtungen mit Frühstück, dienstags ein Mittagessen beim Kunden, 480 km, Hotel 95 € je Nacht.

Pauschalen brutto

Anreisetag 14 €, voller Tag 28 €, Abreisetag 14 € — unabhängig von den Uhrzeiten.

Summe56,00 €

Kürzung

Zwei Frühstücke je 5,60 €, ein Mittagessen 11,20 € — gekürzt wird immer von 28 €.

Abzug− 22,40 €

Steuerfrei erstattbar

Verpflegung insgesamt 33,60 €, Fahrtkosten 144,00 €, Hotelübernachtung 190,00 €.

Insgesamt367,60 €
!
Um diese 22,40 € wird in der Praxis am häufigsten gestritten.

Wer das Hotelfrühstück nicht kürzt, erstattet 11,20 € zu viel — steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Bei zwanzig Mitarbeitern mit je dreißig Hotelnächten sind das über 3.300 € im Jahr, die die Prüfung über vier Jahre nachbelastet.

Was der Arbeitgeber tun muss

Vom Reiseantrag zur prüfungsfesten Abrechnung.

Reisekosten sind vor allem ein klassisches Lohnsteuerthema — die vollständige Abrechnung läuft dabei stets über die Lohnbuchhaltung.

Vorab
1

Erste Tätigkeitsstätte festlegen

Schriftlich im Arbeitsvertrag oder per Weisung — sonst gilt die Auffangregel.

§ 9 Abs. 4 EStGwir
Laufend
2

Reise dokumentieren

Datum, Uhrzeiten, Ort, Anlass und gestellte Mahlzeiten — je Reise.

GoBDSie
Abrechnung
3

Pauschalen und Kürzung

Richtiger Tag, Kürzung, Dreimonatsfrist.

§ 9 Abs. 4awir
Lohnlauf
4

Steuerfrei oder pauschal

Steuerfrei, mit 25 % pauschal oder als Arbeitslohn.

§ 3 Nr. 16§ 40 Abs. 2
Jahresende
5

Großbuchstabe M

M bei jeder gestellten Mahlzeit, auch bei voller Kürzung.

§ 41b EStG§ 4 LStDV
Der Nachweis entsteht bei der Reise, nicht bei der Prüfung

Fehlen Uhrzeiten oder Mahlzeiten, gilt die Pauschale als Lohn. Wir liefern Richtlinie und Formular für die Felder.

Lohnsteuer-Außenprüfung

Warum Reisekosten immer geprüft werden.

Ein Fehler wirkt hier systematisch: falsch bei einem Mitarbeiter heißt falsch bei allen — über den ganzen Prüfungszeitraum.

Was auffällt
Die fünf häufigsten Feststellungen
Alle fünf entstehen nicht aus Absicht, sondern aus fehlender Dokumentation.
  • Erste Tätigkeitsstätte fehlt: dann greift die Auffangregel rückwirkend.
  • Hotelfrühstück nicht gekürzt: 5,60 € je Nacht, über alle Mitarbeiter.
  • Großbuchstabe M fehlt: formale Feststellung mit inhaltlicher Folge.
  • Dreimonatsfrist übersehen: jede Pauschale danach ist Arbeitslohn.
  • Uhrzeiten fehlen: der Prüfer streicht die ganze Pauschale, nicht die Differenz.
Was der Prüfer sehen will
Mit Dokumentation
Derselbe Sachverhalt, nur belegt — und die Erstattung bleibt steuerfrei.
  • Erste Tätigkeitsstätte: schriftlich zugeordnet statt Auffangregel.
  • Uhrzeiten: erfasst statt geschätzt.
  • Mahlzeiten: gekürzt und im Lohnkonto getrennt ausgewiesen.
  • Fristen: überwacht statt überschritten.
  • Folge: steuerfrei statt Lohnsteuer plus Sozialversicherung.
Über den Standardfall hinaus

Die Sonderfälle, die teuer werden.

Sechs ganz typische Konstellationen aus der Praxis, die in den meisten gängigen Standardvorlagen völlig fehlen.

Sozialversicherung folgt nicht immer

Steuerfreie Erstattungen sind beitragsfrei (§ 1 SvEV). Wird erst in der Prüfung pauschaliert, bleibt die Beitragspflicht.

Zwei Prüfungen, ein Fehler

Die Rentenversicherung prüft alle vier Jahre eigenständig. Beiträge holt der Arbeitgeber nur für drei Monate zurück (§ 28g SGB IV) — alles Ältere trägt er selbst.

Die 60-Euro-Grenze

Bis 60 € brutto löst eine Mahlzeit nur die Kürzung aus. Darüber gilt sie als Belohnungsessen und ist voll zu versteuern (§ 8 Abs. 2 EStG).

Mitternachtsregel

Ohne Übernachtung über Nacht werden die Stunden zusammengerechnet — aus zweimal sechs Stunden werden 14 € statt null.

A1-Bescheinigung

In EU, EWR und der Schweiz ist eine A1-Bescheinigung stets mitzuführen, auch schon beim eintägigen Kundentermin.

Bewirtung statt Verpflegung

Bewirtung von Geschäftspartnern ist nur zu 70 % abziehbar — und kürzt die eigene Pauschale zusätzlich.

§
Das Lohnkonto entscheidet über die Steuerfreiheit.

§ 4 LStDV verlangt die Aufzeichnung getrennt nach Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Nebenkosten. Fehlt die Trennung, ist die Steuerfreiheit nicht nachgewiesen.

Bestand · ohne Vorwürfe

Schon jahrelang anders gerechnet?

Fehlende Kürzung, fehlendes M, keine schriftliche Zuordnung — das arbeiten wir auf, bevor die Prüfungsanordnung kommt.

Abrechnungen geprüft

Wir sichten die letzten Jahre, quantifizieren das Risiko und legen fest, was zu korrigieren ist.

Prüfung
Richtlinie und Formular

Reisekostenrichtlinie, Erfassungsformular und die schriftliche Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte.

Aufsetzen
Prüfung begleitet

Bei Feststellungen der Lohnsteuer-Außenprüfung oder der Rentenversicherung stehen Steuerberater und Rechtsanwältin zur Seite.

Begleitung
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir übernehmen Lohnabrechnung, Reisekosten und Buchhaltung aus einer Hand, arbeiten offene Jahre auf und überwachen die Fristen. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

So läuft es ab

Richtlinie, Formular, Lohnlauf.

Ihr Aufwand: alle Reisen einmal sorgfältig und vollständig erfassen. Den gesamten Rest übernehmen wir zuverlässig für Sie.

Start
1

Bestandsaufnahme

Wir sichten Abrechnungen und Verträge und klären die Zuordnung.

kostenlos§ 9 Abs. 4
Aufsetzen
2

Richtlinie und Formular

Richtlinie und Formular mit den prüfungsrelevanten Feldern.

VorlageFestpreis
Monatlich
3

Abrechnung im Lohnlauf

Pauschalen, Kürzung und Kosten — im Lohnkonto getrennt ausgewiesen.

§ 3 Nr. 16§ 4 LStDV
Laufend
4

Fristen und Nachweis

Dreimonatsfrist überwacht, Auslandssätze aktualisiert, M gesetzt.

3 Monate§ 41b EStG
Häufige Fragen

Was zu Reisekosten gefragt wird.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale im Inland?
Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit 14 €, für jeden vollen Kalendertag 28 €. An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise zählen je 14 € — unabhängig von der Stundenzahl. Bis acht Stunden gibt es keine Pauschale, Fahrtkosten bleiben erstattungsfähig.
Wie wird gekürzt, wenn Mahlzeiten gestellt werden?
Typisierend von der Vollpauschale von 28 €: Frühstück 20 % = 5,60 €, Mittag- und Abendessen je 40 % = 11,20 €. Das gilt auch an Tagen mit nur 14 € — die Pauschale kann auf null sinken, aber nicht negativ werden.
Zählt das Hotelfrühstück als gestellte Mahlzeit?
Ja, wenn es im Hotelpreis enthalten und vom Arbeitgeber veranlasst ist — dann sind 5,60 € zu kürzen. Weist die Rechnung einen Sammelposten aus, ist der Frühstücksanteil zu schätzen. Das nicht gekürzte Hotelfrühstück ist die häufigste Feststellung der Lohnsteuer-Außenprüfung.
Was ist die erste Tätigkeitsstätte und warum ist sie wichtig?
Die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs. 4 EStG). Fahrten dorthin sind nur mit der Entfernungspauschale abziehbar, Verpflegungspauschalen entstehen dort nicht. Fehlt eine schriftliche Zuordnung, greift die quantitative Auffangregel — oft mit ungewolltem Ergebnis.
Was besagt die Dreimonatsfrist?
Wird dieselbe Tätigkeitsstätte an mindestens drei Tagen pro Woche über drei Monate hinaus aufgesucht, entfällt die Verpflegungspauschale (§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG). Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu in Gang; der Grund ist unerheblich. Fahrt- und Übernachtungskosten bleiben unberührt.
Wann muss der Großbuchstabe M bescheinigt werden?
Immer, wenn dem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde — auch bei vollständiger Kürzung der Pauschale (§ 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EStG). Das Fehlen ist eine formale Feststellung, die den Prüfer regelmäßig zur inhaltlichen Prüfung veranlasst.
Darf der Arbeitgeber mehr als die Pauschale erstatten?
Ja, aber nicht steuerfrei. Bis zur doppelten Höhe der gesetzlichen Pauschale kann der übersteigende Teil mit 25 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG), darüber ist er individuell zu versteuern. Die Pauschalierung muss zeitnah im Lohnkonto dokumentiert sein, sonst bleibt die Beitragspflicht.
Sind steuerfreie Reisekosten auch sozialversicherungsfrei?
Grundsätzlich ja (§ 1 Abs. 1 SvEV). Bei pauschal versteuerten Bezügen gilt die Beitragsfreiheit nur, wenn die Pauschalierung tatsächlich durchgeführt und zeitnah im Lohnkonto dokumentiert wurde — wird erst in der Prüfung pauschaliert, bleiben die Beiträge.
Gelten die Pauschalen auch für Selbstständige?
Ja. Über § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG gelten dieselben Beträge als Betriebsausgabe; auch die Dreimonatsfrist ist zu beachten. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist Arbeitnehmer und rechnet nach den Arbeitnehmerregeln ab.
Ihre Berufsträger

Ihre Abrechnung, persönlich verantwortet.

Ein fester, persönlicher Ansprechpartner für Sie, drei erfahrene Professionen stets zuverlässig im Hintergrund verfügbar.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Richtlinie, Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte und gemischt veranlasste Reisen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Rechnet Pauschalen und Kürzung im Lohnlauf und überwacht die Fristen.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt arbeitsrechtliche Zuordnungsklauseln und die Verteidigung gegen Feststellungen der Prüfung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Abrechnung steht.

Pauschalensätze, Kürzungsregeln, gesetzliche Fristen, erforderlicher Nachweis und persönliche Haftung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

2026. Der Rechner bildet Inlandspauschalen (§ 9 Abs. 4a EStG), Kürzung, Kilometersätze und belegte Kosten ab. Nicht abgebildet: Auslandspauschalen, doppelte Haushaltsführung, Berufskraftfahrer-Pauschale, Umsatzsteuer. Verbindlich rechnet die Lohnbuchhaltung ab.

Reisekosten prüfungsfest?Richtlinie · Kürzung im Lohnlauf · Großbuchstabe M
Zum Rechner

Ben
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