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Forderungseinzug · § 286 BGB

Inkasso bis 5.000 Euro.

Von der Verzugsprüfung bis zum Vollstreckungsbescheid.

Kleinforderungen werden am häufigsten abgeschrieben, weil sich der Aufwand angeblich nicht lohnt. Diese Rechnung stimmt meist nicht: Die Kosten trägt der Schuldner — vorausgesetzt, die Schritte sitzen.

Verjährung droht? Jahresende ist StichtagGesetzliche Vergütung, keine Erfolgsprovision
Verantwortung
Drei BerufsträgerRechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Warum Forderungen unter 5.000 € am häufigsten sterben.

Nicht weil sie unberechtigt wären, sondern weil „Aufwand gegen Ertrag" auf den ersten Blick nicht aufgeht. Tatsächlich ist die anwaltliche Geschäftsgebühr Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) und vom Schuldner zu erstatten.

Entscheidend ist deshalb nicht der Preis, sondern ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Deshalb steht am Anfang die Bonitätsprüfung — ergibt sie nichts, sagen wir das und wickeln die steuerliche Seite ab.

70–80 %
Erste StufeEnden schon beim anwaltlichen Schreiben.
10.000 €
Seit 2026Amtsgericht zuständig, ohne Anwaltszwang.
§ 4 RDGEG
KostendeckelInkassobüro nie teurer als ein Anwalt.
≈ 798 €
§ 17 UStGRückholbare Umsatzsteuer bei 5.000 € brutto.
Die Grundvoraussetzung

Wann der Schuldner wirklich in Verzug ist.

Verzug löst alles aus: Zinsen, Pauschale, Anwaltskosten. Ohne ihn haben Sie nur eine offene Rechnung.

Weg in den VerzugWas giltNorm
Mahnung nach FälligkeitFormfrei, aber beweisbedürftig; eine Frist ist nicht nötig§ 286 Abs. 1 BGB
Kalendermäßig bestimmtKeine Mahnung nötig bei festem Datum oder ernsthafter Zahlungsverweigerung§ 286 Abs. 2 BGB
30 Tage nach RechnungAuffangregel; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung§ 286 Abs. 3 BGB
Kein VerzugSolange der Schuldner die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder eine Einrede greift§ 286 Abs. 4 · § 320 BGB
!
Ein Satz in der Rechnung erspart die erste Mahnung.

Mit einem konkreten Datum — „zahlbar ohne Abzug bis zum 30.09.2026" — beginnt der Verzug automatisch am Tag danach (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); bei Verbrauchern gehört der Hinweis nach Abs. 3 dazu. Das kostet nichts und macht das anwaltliche Schreiben von Anfang an erstattungsfähig.

Der Weg zum Geld

Fünf Stufen — und wo die meisten aufgeben.

Jede Stufe wird erst gezündet, wenn die vorige gescheitert ist — und jede erhöht die vom Schuldner zu tragenden Kosten.

Sie selbst
1

Zahlungserinnerung

Ein bis zwei eigene Mahnungen mit klarer Frist. Mehr als zwei sind vergeudete Zeit.

0 €§ 286 Abs. 1
Anwaltlich
2

Anwaltliches Mahnschreiben

Mit Zinsberechnung, Pauschale und Fristsetzung. Hier zahlt der größte Teil der Schuldner.

Nr. 2300 VV10–14 Tage
Gerichtlich
3

Mahnbescheid

Automatisiertes Verfahren beim zentralen Mahngericht — hemmt die Verjährung ab Zustellung.

ab 38 €§§ 688 ff. ZPO
Titel
4

Vollstreckungsbescheid

Ohne rechtzeitigen Widerspruch entsteht ein vollstreckbarer Titel mit voller 30 Jahren Wirkung.

§ 699 ZPO2–3 Wochen
Vollstreckung
5

Zwangsvollstreckung

Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung sowie die eidesstattliche Vermögensauskunft.

§§ 802a ff. ZPO1–6 Monate
!
Der Widerspruch ist die Sollbruchstelle.

Legt der Schuldner binnen zwei Wochen Widerspruch ein (§ 694 ZPO), endet das Schnellverfahren und im streitigen Verfahren entsteht eine 3,0-Gebühr. Ist ein Bestreiten absehbar, ist die direkte Klage der schnellere und oft günstigere Weg.

Gebühren nach Streitwert

Die Zahlen, schwarz auf weiß.

Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt. Die Tabelle zeigt die außergerichtliche Beitreibung mit der Schwellengebühr von 0,9.

ForderungGeschäftsgebühr 0,9Brutto außergerichtlichMahnverfahren zusätzlich
bis 500 €46,35 €66,19 €28,33 €
bis 1.000 €83,70 €119,52 €51,15 €
bis 2.000 €158,40 €212,30 €96,80 €
bis 3.000 €211,95 €276,02 €129,53 €
bis 5.000 €319,05 €403,47 €194,98 €
§
Nichts geht doppelt, und Gerichtskosten kommen separat.

Die Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens zur Hälfte, höchstens mit 0,75, angerechnet. Das Mahngericht erhebt eine 0,5-Gebühr, mindestens 38 €, bis zum Vollstreckungsbescheid.

Verzugsschaden

Was Sie ersetzt bekommen — und was nicht.

Nicht jede einzelne Position auf Ihrer detaillierten Kostennote ist tatsächlich erstattungsfähig.

Erstattungsfähig
Was der Schuldner trägt
Ansprüche, die erst mit dem Verzug entstehen.
  • Verzugszinsen: 10,52 % zwischen Unternehmen, 6,52 % mit Verbraucher (§ 288 BGB).
  • 40-€-Pauschale: nur bei B2B-Entgeltforderungen, nicht abdingbar (§ 288 Abs. 5, 6).
  • Anwaltliche Geschäftsgebühr: in gesetzlicher Höhe, wenn der Verzug vorher eintrat.
  • Gerichts- und Vollstreckungskosten: trägt der Unterliegende (§ 91, § 788 ZPO).
Nicht erstattungsfähig
Was bei Ihnen bleibt
Positionen, die regelmäßig falsch angesetzt werden.
  • Umsatzsteuer auf das Honorar: nicht, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Eigene Mahnpauschalen: allenfalls das konkrete Porto; die erste Mahnung nie.
  • Inkassobüro und Anwalt: doppelte Beauftragung ist kein erforderlicher Schaden.
  • Eigener Zeitaufwand: kein ersatzfähiger Schaden — der unsichtbare Verlust.
!
Die 40-€-Pauschale wird fast immer falsch verstanden.

Sie kommt nicht obendrauf: § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB ordnet die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten an. Ihr Wert liegt darin, dass sie auch ohne Anwalt greift und nicht abbedungen werden kann.

Die Uhr läuft

Verjährung — drei Jahre, dann dreißig.

Verjährung gibt dem Schuldner eine dauerhafte Einrede. Wer rechtzeitig handelt, macht aus drei Jahren dreißig.

Regelfrist drei Jahre

Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon wussten (§§ 195, 199 BGB).

Silvester ist Stichtag

Eine Rechnung aus März 2023 verjährt am 31. Dezember 2026 — deshalb ist das Jahresende die dichteste Zeit für Mahnbescheide.

Die Zustellung hemmt

Erst die Zustellung stoppt die Uhr, ebenso Klage und Verhandlungen. Eine Teilzahlung lässt die Frist neu beginnen (§ 212 BGB).

Nach dem Titel 30 Jahre

Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

Was die Verjährung nicht stoppt

Keine Mahnung hemmt die Verjährung. Gehemmt wird erst mit Zustellung — Adressermittlung davor. Zinsen verjähren mit der Hauptforderung (§ 217 BGB).

Wenn der Titel da ist

Zwangsvollstreckung — sechs Werkzeuge.

Der Titel holt kein Geld, er erlaubt nur den Zugriff — welches Mittel greift, hängt vom Vermögen ab.

Vermögensauskunft

Der Schuldner legt sein gesamtes Vermögen offen und versichert es an Eides statt — meist der erste sinnvolle Schritt (§ 802c ZPO).

Kontopfändung

Der Beschluss erfasst das Guthaben. Auf einem P-Konto bleibt der Grundfreibetrag geschützt, bei Geschäftskonten nicht (§§ 829, 835 ZPO).

Lohnpfändung

Zugriff auf den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens — bei Angestellten die verlässlichste Quelle (§ 850c ZPO).

Sachpfändung

Bei Privatpersonen meist wirkungslos, bei Gewerbebetrieben — Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager — sehr wirksam (§ 808 ZPO).

Schuldnerverzeichnis

Der Eintrag ist öffentlich frei einsehbar und wirkt spürbar auf Banken sowie wichtige Lieferanten (§ 882b ZPO).

Drittschuldner

Auch Ansprüche gegen Dritte sind pfändbar: Kundenrechnungen, Steuererstattungen, Versicherungsguthaben (§ 829 ZPO).

!
Und wenn der Schuldner insolvent wird?

Mit Eröffnung sind Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig (§ 89 InsO), die Forderung wird zur Tabelle angemeldet. Zahlungen aus den letzten drei Monaten kann der Verwalter anfechten — ein Argument dafür, früh zu handeln.

Die Seite, an die niemand denkt

Die Forderung ist weg — die Steuer nicht.

Sie haben die Umsatzsteuer abgeführt, obwohl Sie nie Geld gesehen haben. Das lässt sich korrigieren.

SachverhaltWas zu tun istNorm
Forderung uneinbringlichBerichtigung im Zeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht — Sie erhalten die Steuer zurück§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Wann gilt sie als uneinbringlich?Wenn auf absehbare Zeit nicht mit Zahlung zu rechnen ist; bloßes Nichtzahlen genügt nicht§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Der Schuldner zahlt dochErneute Berichtigung nach oben bei Vereinnahmung — oft vergessen§ 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2
Zweifelhafte ForderungEinzelwertberichtigung auf den voraussichtlichen Wert§ 253 HGB · § 6 EStG
Endgültiger AusfallVollständige Ausbuchung; die Nettoforderung mindert den Gewinn§ 4 Abs. 4 EStG
VorsorgeIst-Versteuerung auf Antrag: Die Steuer entsteht erst mit Zahlungseingang§ 20 UStG
Vorbeugen ist billiger als beitreiben

Zahlungsziel, Verbraucherhinweis, Eigentumsvorbehalt, Abschlagszahlungen und eine Rechnung nach § 14 UStG kosten nichts und verschieben die Beweislast zu Ihren Gunsten. Rechnungs- und AGB-Texte prüfen wir mit.

So läuft es ab

Von der Prüfung bis zur Pfändung.

Ihr Aufwand: die offene Rechnung sowie alle relevanten Schuldnerdaten einmal vollständig schicken.

Start
1

Forderung und Bonität geprüft

Schuldnerverzeichnis, Register und Insolvenzbekanntmachungen — bevor die erste Gebühr entsteht.

§ 882b ZPOkostenlos
Prüfung
2

Verzug geprüft

Ist der Verzug tatsächlich wirksam eingetreten? Falls nicht, holen wir ihn umgehend nach.

§ 286 BGBVoraussetzung
Schreiben
3

Anwaltliches Mahnschreiben

Nach § 13a RDG, mit taggenauer Zinsberechnung und benannter nächster Stufe.

§ 13a RDGNr. 2300 VV
Titel
4

Mahnbescheid und Titel

Antragstellung beim zentralen Mahngericht, Fristenüberwachung, Titulierung — bei Widerspruch führen wir fort.

§§ 688 ff. ZPO§ 699 ZPO
Danach
5

Vollstreckung und Steuer

Pfändung samt Rückflüssen, Titel auf Wiedervorlage — und die Berichtigung nach § 17 UStG aus derselben Kanzlei.

§§ 802a ff. ZPO§ 17 UStG
§
Ein sauberes Schreiben wirkt stärker als ein lautes.

Auf Drohgebärden reagiert kaum ein Schuldner. Was wirkt, ist ein vollständiges Schreiben: nachvollziehbare Forderungsaufstellung, korrekte Zinsberechnung, konkrete Frist, benannte nächste Stufe.

Häufige Fragen

Was zum Forderungseinzug gefragt wird.

Lohnt sich Inkasso bei einer Forderung von 1.200 €?
In der Regel ja, denn die anwaltliche Geschäftsgebühr ist Verzugsschaden und vom Schuldner zu erstatten (§§ 280, 286 BGB). Wirtschaftlich tragen Sie meist nur die Umsatzsteuer, die Sie als Vorsteuer abziehen. Entscheidend ist nicht der Betrag, sondern ob beim Schuldner etwas zu holen ist — das prüfen wir zuerst.
Wann ist der Schuldner in Verzug?
Mit einer Mahnung nach Fälligkeit, automatisch bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen haben.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte — bei einem Basiszins von 1,52 % also 6,52 % beziehungsweise 10,52 %. Der Basiszins ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli; über einen Stichtag hinweg ist in Teilzeiträumen zu rechnen.
Kommt die 40-€-Pauschale zu den Anwaltskosten hinzu?
Nein. Sie ist auf einen Schadensersatz anzurechnen, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Liegt die Geschäftsgebühr über 40 €, ist die Pauschale aufgezehrt. Ihr Wert liegt darin, dass sie auch ohne Anwalt greift und nicht abbedungen werden kann.
Anwalt oder Inkassobüro?
Die Kosten eines registrierten Inkassodienstleisters sind nur bis zu dem Betrag erstattungsfähig, den ein Rechtsanwalt berechnen dürfte (§ 4 RDGEG). Der Anwalt kann dafür sofort den Mahnbescheid beantragen und klagen — ohne Aktenübergabe und ohne zweite Kostenschicht. Eine doppelte Beauftragung ist nicht erstattungsfähig.
Wann verjährt meine Forderung?
Nach drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie von Anspruch und Schuldner wussten. Eine Rechnung aus März 2023 verjährt also am 31. Dezember 2026. Gehemmt wird erst mit Zustellung des Mahnbescheids, nicht mit dem Antrag.
Was passiert bei einem Widerspruch?
Das Mahnverfahren endet als Schnellverfahren; auf Antrag wird die Sache an das Prozessgericht abgegeben (§ 696 ZPO). Dort entsteht eine 3,0-Gebühr, auf die die gezahlte 0,5-Gebühr angerechnet wird, plus Verfahrens- und Terminsgebühr. Ist ein Bestreiten absehbar, klagen wir deshalb direkt.
Was bringt der Titel, wenn der Schuldner nichts hat?
Zunächst wenig, langfristig viel: Der Vollstreckungsbescheid wirkt 30 Jahre. Wir legen ihn auf Wiedervorlage und vollstrecken erneut, sobald sich die Vermögenslage bessert. Parallel berichtigen wir die Umsatzsteuer nach § 17 UStG, damit Sie zumindest die abgeführte Steuer zurückerhalten.
Was gilt bei einem Schuldner im EU-Ausland?
Für Beträge bis 5.000 € steht das europäische Verfahren für geringe Forderungen offen, daneben der Europäische Zahlungsbefehl — beide formulargebunden und ohne separates Anerkennungsverfahren im Zielstaat. Außerhalb der EU übersteigen die Kosten bei kleinen Forderungen regelmäßig den Betrag; das sagen wir offen.
Ihre Berufsträger

Eine Anwältin für das Recht, ein Steuerberater für die Zahlen.

Ein fester, persönlicher Ansprechpartner, drei erfahrene Professionen stets zuverlässig im Hintergrund.

Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Führt das Mandat: Verzugsprüfung, Mahnschreiben, Titel und Zwangsvollstreckung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Übernimmt die Umsatzsteuer-Berichtigung nach § 17 UStG samt Nachberichtigung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Wertberichtigung und Ausbuchung im Jahresabschluss.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Jede Angabe auf dieser Seite ist nachprüfbar.

Verzugseintritt, gesetzliche Gebühren, Verjährungsfristen und die Zwangsvollstreckung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
Fachlich geprüft & freigegeben
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht
Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammer — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vergütung
Gesetzliche Vergütung nach RVG, keine Erfolgsprovision
Berufsrecht
BRAO · BORA · RVG · RDG

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