Forderungseinzug · § 286 BGB · § 13a RDG

Inkasso bis 5.000 Euro.

Kleinforderungen sind kein kleines Problem. Sie binden Liquidität, kosten Nerven — und werden am häufigsten abgeschrieben, weil sich der Aufwand angeblich nicht lohnt. Wir haben uns bewusst auf dieses Segment spezialisiert: Forderungen bis 5.000 €, KI geführt, von der Verzugsprüfung bis zum Vollstreckungsbescheid.

Verjährung droht? Jahresende ist Stichtag · 0711 – 968 881 55
10,52 %Verzugszins B2B, § 288 II BGB
40 €Pauschale, § 288 V BGB
30 JahreTitel wirkt, § 197 BGB
Rechtsanwältin, WP & StB unter einem Dach
Gesetzliche Vergütung nach RVG — keine Erfolgsprovision
Das Problem mit kleinen Beträgen

Warum Forderungen unter 5.000 € am häufigsten sterben.

Nicht weil sie unberechtigt wären — sondern weil die Rechnung „Aufwand gegen Ertrag" auf den ersten Blick nicht aufgeht. Genau diese Rechnung stimmt aber meistens nicht: Der Schuldner trägt die Kosten, nicht Sie. Vorausgesetzt, die Schritte sitzen.

Der Denkfehler

„Das lohnt sich nicht"

Bei 1.200 € offener Forderung scheint ein Anwalt teuer. Tatsächlich ist die Geschäftsgebühr Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB — der Schuldner muss sie erstatten. Wirtschaftlich tragen Sie im Regelfall nur die Umsatzsteuer, und die ziehen Sie als Vorsteuer ab.

Der Zeitfehler

Zu lange gewartet

Je älter die Forderung, desto geringer die Quote. Nach drei Jahren droht die Verjährung nach § 195 BGB; parallel verschlechtert sich die Bonität und andere Gläubiger sind schneller. Bei der Zwangsvollstreckung gilt: Wer zuerst pfändet, wird zuerst befriedigt (§ 804 Abs. 3 ZPO).

Der Formfehler

Verzug nie ausgelöst

Ohne Verzug keine Zinsen, keine 40-€-Pauschale und keine erstattungsfähigen Anwaltskosten. Wer direkt zum Anwalt geht, ohne den Schuldner vorher wirksam in Verzug gesetzt zu haben, zahlt das erste Schreiben selbst.

§ 23 Nr. 1 GVG

Neu seit 1. Januar 2026

Die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte wurde von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Forderungen bis 5.000 € laufen damit sicher beim Amtsgericht — ohne Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Das senkt das Verfahrensrisiko spürbar.

§ 4 RDGEG

Anwalt statt Inkassobüro

Die Kosten eines registrierten Inkassodienstleisters sind nur bis zu dem Betrag erstattungsfähig, den ein Rechtsanwalt berechnen dürfte. Der Anwalt kann dafür sofort den Mahnbescheid beantragen und klagen — ohne Aktenübergabe und ohne zweite Kostenschicht.

§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Der übersehene Rückgewinn

Wird die Forderung uneinbringlich, ist die abgeführte Umsatzsteuer zu berichtigen — Sie holen sie vom Finanzamt zurück. Bei 5.000 € brutto sind das rund 798 €. Diese Berichtigung übernimmt bei uns dieselbe Kanzlei, die auch beitreibt.

Die entscheidende Frage ist nicht „was kostet es", sondern „ist beim Schuldner etwas zu holen". Ein Titel gegen eine vermögenslose GmbH ist 30 Jahre gültig und trotzdem wertlos. Deshalb steht am Anfang jedes Mandats eine Bonitäts- und Vollstreckungsprüfung: Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen. Ergibt sie, dass nichts zu holen ist, sagen wir das — und wickeln stattdessen die steuerliche Seite sauber ab.

Die Grundvoraussetzung

Wann der Schuldner wirklich in Verzug ist.

Verzug ist der Schalter, der alles auslöst: Zinsen, Pauschale, Anwaltskosten. Ohne ihn haben Sie nur eine offene Rechnung. § 286 BGB kennt drei Wege dorthin — und einen davon steuern Sie selbst über den Rechnungstext.

Weg 1 · Regelfall Mahnung nach Fälligkeit Eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit setzt den Schuldner in Verzug. Sie ist formfrei, aber beweisbedürftig — schriftlich oder per E-Mail mit Zugangsnachweis. Eine Frist muss nicht gesetzt werden. § 286 Abs. 1 BGB
Weg 2 · ohne Mahnung Kalendermäßig bestimmt Keine Mahnung nötig, wenn die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist („zahlbar bis 30.09."), der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Gründe den sofortigen Verzug rechtfertigen. § 286 Abs. 2 BGB
Weg 3 · Auffangregel 30 Tage nach Rechnung Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen haben. § 286 Abs. 3 BGB
Kein Verzug Wenn nicht zu vertreten Verzug entfällt, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Schuldner nicht zu vertreten hat (§ 286 Abs. 4 BGB) — und bei berechtigten Einreden, etwa dem Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB bei mangelhafter Leistung. § 286 Abs. 4 · § 320 BGB

Ein Satz in der Rechnung erspart Ihnen die erste Mahnung. Nehmen Sie ein konkretes Zahlungsziel nach dem Kalender auf — „zahlbar ohne Abzug bis zum 30.09.2026" — dann greift § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB und der Verzug beginnt automatisch am 1. Oktober. Bei Verbrauchern ergänzen Sie den Hinweis nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB. Das kostet nichts, verschafft Ihnen aber Zinsen ab dem ersten Tag und macht das anwaltliche Schreiben von Anfang an erstattungsfähig. Wir prüfen Ihre Rechnungs- und AGB-Texte im Erstgespräch mit.

Was der Verzug Ihnen bringt

Ansprüche, die erst mit dem Verzug entstehen
  • Verzugszinsen — 6,52 % bei Beteiligung eines Verbrauchers, 10,52 % bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB, Basiszins 1,52 % seit 1.7.2026).
  • 40-€-Pauschale bei B2B-Entgeltforderungen (§ 288 Abs. 5 BGB) — eine vertragliche Abbedingung ist nach Abs. 6 unwirksam.
  • Rechtsverfolgungskosten — die gesetzliche Anwaltsvergütung als Verzugsschaden nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
  • Weiterer Schaden nach § 288 Abs. 4 BGB — etwa nachgewiesene Kreditzinsen, wenn Sie den Ausfall zwischenfinanzieren mussten.
  • Fälligkeitszinsen zwischen Kaufleuten schon ab Fälligkeit — 5 % nach § 353 HGB, auch ohne Verzug.

Was den Verzug kippt

Einwendungen, mit denen Schuldner regelmäßig durchkommen
  • Keine prüffähige Rechnung. Fehlen Pflichtangaben nach § 14 UStG, kann die Fälligkeit hinausgeschoben sein — und ohne Fälligkeit kein Verzug.
  • Mängeleinrede. Solange die Leistung mangelhaft ist, darf der Schuldner nach § 320 BGB die Zahlung ganz oder teilweise zurückhalten.
  • Zugang nicht beweisbar. Sie tragen die Beweislast für den Zugang von Rechnung und Mahnung. Einfache Briefpost ohne Sendungsnachweis genügt im Streitfall nicht.
  • Fehlender Verbraucherhinweis. Ohne den Hinweis nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB tritt der 30-Tage-Verzug gegenüber Verbrauchern nicht ein.
  • Aufrechnung. Hat der Schuldner eine eigene fällige Gegenforderung, erlöschen beide nach §§ 387, 389 BGB, soweit sie sich decken — rückwirkend.
Zinsen konkret

Was der Verzug pro Tag wert ist.

Verzugszinsen werden taggenau berechnet: Hauptforderung × Zinssatz × Tage ÷ 365. Die Tabelle zeigt den B2B-Satz von 10,52 % (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Verbraucherbeteiligung gelten 6,52 % — also rund 62 % dieser Werte.

Hauptforderung30 Tage90 Tage180 Tage1 Jahr
500 €4,32 €12,97 €25,94 €52,60 €
1.000 €8,65 €25,94 €51,88 €105,20 €
2.500 €21,62 €64,85 €129,70 €263,00 €
5.000 €43,23 €129,70 €259,40 €526,00 €

Achtung beim Stichtag. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt. Läuft Ihr Verzugszeitraum über einen dieser Tage, ist der Zins in Teilzeiträumen zu rechnen — ein Pauschalansatz über die Gesamtdauer ist rechnerisch falsch und wird im Bestreitensfall gekürzt. Zwischen Kaufleuten können daneben Fälligkeitszinsen von 5 % nach § 353 HGB bereits ab Fälligkeit anfallen — auch ohne Verzug.

Gebühren nach Streitwert

Die Zahlen, schwarz auf weiß.

Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt, nicht verhandelt. Grundlage ist die Wertgebühr der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG. Diese Tabelle zeigt die typische außergerichtliche Beitreibung einer unbestrittenen Forderung mit der Schwellengebühr von 0,9 — und was zusätzlich anfällt, wenn es ins Mahnverfahren geht.

ForderungWertgebühr 1,0
Anlage 2 § 13 RVG
Geschäftsgebühr 0,9
Nr. 2300 VV
Auslagen
Nr. 7002 VV
+ 19 % UStBrutto außergerichtlichMahnverfahren zusätzlich
Nr. 3305 VV, netto nach Anrechnung
bis 500 €51,50 €46,35 €9,27 €10,57 €66,19 €28,33 €
bis 1.000 €93,00 €83,70 €16,74 €19,08 €119,52 €51,15 €
bis 2.000 €176,00 €158,40 €20,00 €33,90 €212,30 €96,80 €
bis 3.000 €235,50 €211,95 €20,00 €44,07 €276,02 €129,53 €
bis 5.000 €354,50 €319,05 €20,00 €64,42 €403,47 €194,98 €
§ 13 Abs. 2 RVG

Kleinstforderungen bis 50 €

Bei Inkassodienstleistungen über unbestrittene Forderungen mit einem Gegenstandswert bis 50 € beträgt die Gebühr höchstens 31,50 €. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Beitreibungskosten die Forderung übersteigen.

Nr. 1100 KV GKG

Gerichtskosten separat

Das Mahngericht erhebt eine 0,5-Gebühr, mindestens 38 € — damit ist das gesamte Verfahren bis zum Vollstreckungsbescheid abgegolten. Den exakten Betrag zu Ihrem Streitwert ermitteln Sie über den amtlichen Rechner unter mahngerichte.de.

Nr. 1000 VV RVG

Wenn man sich einigt

Kommt eine Ratenzahlungs- oder Vergleichsvereinbarung zustande, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr — außergerichtlich 1,5, nach Anhängigkeit 1,0. Sie ist regelmäßig günstiger als ein streitiges Verfahren und bringt Geld schneller aufs Konto.

Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Nichts geht doppelt

Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens zur Hälfte, höchstens mit 0,75, angerechnet. Das erste Schreiben ist also kein verlorener Aufwand — es reduziert die Kosten der nächsten Stufe.

§ 91 ZPO · § 104 ZPO

Kosten festsetzen lassen

Im Vollstreckungsbescheid werden Ihre Kosten mittituliert. Spätere Vollstreckungskosten fallen dem Schuldner nach § 788 ZPO ohne gesonderten Titel zur Last — vorlegen müssen Sie sie aber zunächst selbst.

Nr. 1008 VV RVG

Mehrere Auftraggeber

Treten mehrere Gläubiger gemeinsam auf, erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, insgesamt höchstens um 2,0. Der Rechner oben bildet diesen Fall nicht ab — sprechen Sie uns an.

Der Weg zum Geld

Fünf Stufen — und wo die meisten aufgeben.

Jede Stufe kostet mehr und dauert länger, öffnet aber auch stärkere Mittel. Rund die Hälfte aller Fälle endet schon auf Stufe 2. Entscheidend ist, dass Sie nicht auf halbem Weg stehen bleiben — eine abgebrochene Beitreibung ist teurer als gar keine.

Sie selbst

Zahlungserinnerung

Ein bis zwei eigene Mahnungen mit klarer Frist. Kostet nichts, löst aber den Verzug aus und dokumentiert ihn. Mehr als zwei Mahnungen sind vergeudete Zeit.

Kosten0 €
Dauer7–14 Tage
Grundlage§ 286 Abs. 1
Anwaltlich

Anwaltliches Mahnschreiben

Das erste Schreiben mit Briefkopf einer Kanzlei — inklusive Zinsberechnung, Pauschale und Fristsetzung mit Ankündigung des Mahnbescheids. Hier zahlt der größte Teil der Schuldner.

Gebühr0,5–0,9
Dauer10–14 Tage
GrundlageNr. 2300 VV
Gerichtlich

Mahnbescheid

Automatisiertes Verfahren beim zentralen Mahngericht — ohne Prüfung der Berechtigung. Hemmt die Verjährung ab Zustellung. Der Schuldner hat zwei Wochen für den Widerspruch.

Gerichtab 38 €
Dauer2–4 Wochen
Grundlage§§ 688 ff. ZPO
Titel

Vollstreckungsbescheid

Kommt kein Widerspruch, wird der Bescheid auf Antrag erlassen — ein vollstreckbarer Titel mit 30 Jahren Wirkung. Keine weiteren Gerichtsgebühren.

Gericht0 € extra
Dauer2–3 Wochen
Grundlage§ 699 ZPO
Vollstreckung

Zwangsvollstreckung

Konto- und Lohnpfändung, Sachpfändung, Vermögensauskunft. Erst hier zeigt sich, ob der Titel Geld wert ist — oder nur Papier.

GV-Kostenab ca. 30 €
Dauer1–6 Monate
Grundlage§§ 802a ff. ZPO

Der Widerspruch ist die Sollbruchstelle. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein (§ 694 ZPO), ist das Mahnverfahren als Schnellverfahren beendet. Auf Antrag wird die Sache an das Prozessgericht abgegeben (§ 696 ZPO) — dort entsteht eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG, auf die die gezahlte 0,5-Gebühr angerechnet wird, plus Verfahrens- und Terminsgebühr des Anwalts. Deshalb prüfen wir vor dem Mahnbescheid, ob mit einem Bestreiten zu rechnen ist. Ist die Forderung erkennbar streitig, ist die direkte Klage der schnellere und oft günstigere Weg.

Honorarrechner

Was die Beitreibung kostet — und wer sie bezahlt.

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nicht nach Erfolgsprovision. Das hat einen handfesten Vorteil: Was gesetzlich vorgesehen ist, muss der Schuldner als Verzugsschaden auch erstatten. Der Rechner zeigt beide Seiten — Ihr Honorar und den Betrag, den Sie vom Schuldner zurückholen.

Offene Hauptforderung
50 €5.000 €

Nur die Hauptforderung — Zinsen und Nebenforderungen bleiben für den Gegenstandswert außer Betracht.

Wer schuldet?

Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen gelten 9 Prozentpunkte über dem Basiszins und die 40-€-Pauschale (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

Bestreitet der Schuldner die Forderung?

Wer auf Mahnungen nicht reagiert, bestreitet nicht — dann gilt der abgesenkte Inkassorahmen der Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG.

Wie weit soll es gehen?

Zahlt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung, darf nur eine 0,5-Gebühr berechnet werden — so definiert es das Gesetz seit dem KostBRÄG 2025.

Verzugsdauer bis zur Zahlung
Tage

Gerechnet ab Verzugsbeginn. Läuft der Zeitraum über den 1. Januar oder 1. Juli, ändert sich zwischendurch der Basiszinssatz — wir rechnen dann taggenau in Teilzeiträumen.

Gesamtforderung an den Schuldner
Unser Honorar brutto
gesetzliche Vergütung nach RVG
Bleibt wirtschaftlich bei Ihnen
Umsatzsteuer und vorgelegte Gerichtskosten

Wie gerechnet wird — und was der Rechner nicht kann. Grundlage sind die Wertgebühren der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109), die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG einschließlich des abgesenkten Inkassorahmens der Anmerkung Abs. 2, die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG (20 %, höchstens 20 €), die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens nach Nr. 3305 VV RVG mit der Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG sowie die Verzugszinsen nach § 288 BGB auf Basis des Basiszinssatzes von 1,52 % (§ 247 BGB, seit 1. Juli 2026). Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens sind eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG mit einer Mindestgebühr von 38 €; den exakten Betrag zu Ihrem Streitwert ermitteln Sie über den amtlichen Kostenrechner unter mahngerichte.de. Nicht abgebildet sind: ein streitiges Verfahren nach Widerspruch, die 0,5-Verfahrensgebühr für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid nach Nr. 3308 VV RVG, Terminsgebühr und Einigungsgebühr, Kosten der Zwangsvollstreckung nach GvKostG, Auslagen für Adressermittlung und Bonitätsauskunft sowie Fälle mit mehreren Auftraggebern (Nr. 1008 VV RVG). Der Rechner ist eine Orientierung, keine Kostenzusage — die verbindliche Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Mandatsbeginn schriftlich.

Was der Schuldner trägt

Was am Ende bei Ihnen bleibt.

Dieselben Wertstufen, aber die entscheidende Rechnung: Wie viel holen Sie vom Schuldner zurück, und was bleibt wirtschaftlich bei Ihnen hängen? Annahmen: B2B, unbestrittene Forderung, 0,9-Geschäftsgebühr, 90 Tage Verzug bei 10,52 %.

HauptforderungVerzugszinsen
10,52 % · 90 Tage
Vom Schuldner erstattungsfähig
Gebühr + Auslagen + Zinsen
Bleibt wirtschaftlich bei Ihnen
= abziehbare Vorsteuer
500,00 €12,97 €68,59 €10,57 €
1.000,00 €25,94 €126,38 €19,08 €
2.500,00 €64,85 €296,80 €44,07 €
5.000,00 €129,70 €468,75 €64,42 €

Lesen Sie die letzte Spalte. Selbst bei einer Forderung von 5.000 € liegt Ihr wirtschaftlicher Eigenanteil bei rund 64 € — und auch der ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen nur eine Durchlaufposition. Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB erscheint in keiner Zeile, weil sie in allen vier Fällen vollständig auf die Rechtsverfolgungskosten angerechnet wird (S. 3). Geht es gerichtlich weiter, kommen die Gerichtskosten nach Nr. 1100 KV GKG hinzu (0,5-Gebühr, mindestens 38 €) sowie die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG — auf die die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0,75, angerechnet wird. Auch diese Kosten trägt am Ende der Schuldner (§ 91 ZPO).

Verzugsschaden

Was Sie ersetzt bekommen — und was nicht.

Der Verzug macht den Schuldner schadensersatzpflichtig (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB). Aber nicht jede Position, die auf Ihrer Kostennote steht, ist auch erstattungsfähig. Diese Übersicht trennt beides sauber.

PositionErstattungsfähig?Worauf es ankommtNorm
Verzugszinsen Ja — 6,52 % bzw. 10,52 % Nur ab Verzugsbeginn. Der Basiszins ändert sich zum 1.1. und 1.7. — bei langen Zeiträumen ist taggenau in Abschnitten zu rechnen. § 288 Abs. 1, 2 · § 247 BGB
40-€-Pauschale Ja, aber nur B2B Nur bei Entgeltforderungen, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Wird auf die Rechtsverfolgungskosten angerechnet — kommt also nicht additiv obendrauf. § 288 Abs. 5 BGB
Anwaltliche Geschäftsgebühr Ja, in gesetzlicher Höhe Voraussetzung ist, dass der Verzug vor der Beauftragung eingetreten war. Die Höhe richtet sich nach Nr. 2300 VV RVG — bei unbestrittenen Forderungen nur 0,5 bis 1,3. §§ 280, 286 BGB · Nr. 2300 VV RVG
Umsatzsteuer auf das Honorar Nein, wenn vorsteuerabzugsberechtigt Können Sie die Vorsteuer ziehen, entsteht Ihnen insoweit kein Schaden — die USt ist dann nicht vom Schuldner zu ersetzen. Nur nicht vorsteuerabzugsberechtigte Gläubiger können sie mitfordern. § 249 BGB · § 15 UStG
Eigene Mahnkosten Sehr begrenzt Erstattungsfähig sind allenfalls die konkreten Portokosten. Pauschalen von 5 € oder 10 € pro Mahnung sind in AGB gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam. Die erste Mahnung ist nie erstattungsfähig — sie begründet den Verzug erst. § 286 BGB · § 309 Nr. 5 BGB
Inkassobüro und Anwalt Nein — nur einmal Doppelte Beauftragung ist kein erforderlicher Schaden. Auf den Mehrkosten bleiben Sie sitzen (Schadensminderungspflicht, § 254 Abs. 2 BGB). § 254 BGB · § 4 RDGEG
Kosten bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit Nein Wer weiter mahnt und titulieren lässt, obwohl der Schuldner erkennbar vermögenslos ist, handelt nicht mehr zweckmäßig. Deshalb steht die Bonitätsprüfung am Anfang, nicht am Ende. § 254 Abs. 2 BGB
Gerichtskosten & Vollstreckungskosten Ja Der Unterliegende trägt die Kosten (§ 91 ZPO); Vollstreckungskosten fallen dem Schuldner ohne gesonderten Titel zur Last (§ 788 ZPO). Vorlegen müssen Sie sie trotzdem. § 91 · § 788 ZPO
Eigener Zeitaufwand Nein Die Zeit, die Sie oder Ihre Buchhaltung mit dem Hinterhertelefonieren verbringen, ist kein ersatzfähiger Schaden. Sie ist der eigentliche, unsichtbare Verlust. st. Rspr.

Die 40-€-Pauschale wird fast immer falsch verstanden. Sie kommt nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten obendrauf: § 288 Abs. 5 S. 3 BGB ordnet an, dass sie auf einen Schadensersatz anzurechnen ist, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht. Liegt Ihre Geschäftsgebühr über 40 €, ist die Pauschale rechnerisch aufgezehrt. Ihr echter Wert liegt woanders: Sie greift auch dann, wenn Sie gar keinen Anwalt einschalten — und sie kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (§ 288 Abs. 6 BGB).

Die Uhr läuft

Verjährung — drei Jahre, dann dreißig.

Verjährung vernichtet die Forderung nicht, gibt dem Schuldner aber eine dauerhafte Einrede (§ 214 BGB). Praktisch ist das dasselbe. Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig handelt, verlängert aus drei Jahren dreißig.

Regelfrist 3 Jahre Die regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Anspruch und Schuldner Kenntnis hatten. § 195 · § 199 Abs. 1 BGB
Praxisfolge Silvester ist Stichtag Eine Rechnung aus März 2023 verjährt am 31. Dezember 2026 — nicht im März 2026. Deshalb ist das Jahresende die dichteste Zeit für Mahnbescheide. § 199 Abs. 1 BGB
Hemmung Mahnbescheid stoppt die Uhr Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung — ebenso Klage, Verhandlungen über den Anspruch und ein Güteantrag. Die Hemmung endet sechs Monate nach Verfahrensende. § 204 Abs. 1 Nr. 3 · § 203 BGB
Nach dem Titel 30 Jahre Rechtskräftig festgestellte Ansprüche — dazu zählt der Vollstreckungsbescheid — verjähren erst nach 30 Jahren. Aus dem Zeitdruck wird ein langer Atem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 · Nr. 4 BGB

Was die Verjährung stoppt oder neu startet

Wirksame Maßnahmen — in der Reihenfolge ihrer Belastbarkeit
  • Zustellung des Mahnbescheids — hemmt ab Zustellung; bei „demnächst" erfolgter Zustellung wirkt sie auf den Eingang beim Gericht zurück (§ 167 ZPO).
  • Klageerhebung — die stärkste Form der Hemmung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • Anerkenntnis des Schuldners — auch eine Abschlagszahlung oder eine Ratenbitte lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Deshalb ist jede Teilzahlung schriftlich zu dokumentieren.
  • Vollstreckungshandlung — beantragte oder vorgenommene Vollstreckung startet die Frist ebenfalls neu (§ 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • Laufende Verhandlungen über Anspruch oder Umstände hemmen ebenfalls (§ 203 BGB) — sie enden aber, sobald eine Seite die Fortsetzung verweigert.

Was die Verjährung nicht stoppt

Verbreitete Irrtümer, die Forderungen kosten
  • Eine Mahnung. Weder die zehnte noch die anwaltliche Mahnung hemmt die Verjährung. Sie erzeugt nur Verzug — das ist etwas völlig anderes.
  • Die Übergabe an ein Inkassobüro. Ohne gerichtlichen Schritt läuft die Frist unverändert weiter.
  • Der Antrag allein. Gehemmt wird erst mit Zustellung. Wer den Mahnbescheid am 30. Dezember einreicht, braucht die Rückwirkung des § 167 ZPO — und die setzt voraus, dass Sie den Gerichtskostenvorschuss unverzüglich zahlen.
  • Eine unzustellbare Adresse. Ist der Schuldner unbekannt verzogen, scheitert die Zustellung — und damit die Hemmung. Adressermittlung gehört deshalb vor den Antrag, nicht danach.
  • Zinsen überleben die Hauptforderung nicht. Mit der Hauptforderung verjähren auch die Nebenleistungen (§ 217 BGB) — selbst wenn deren eigene Frist noch liefe.
Wenn der Titel da ist

Zwangsvollstreckung — sechs Werkzeuge.

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel nach § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Damit beginnt die eigentliche Arbeit: Der Titel holt kein Geld — er erlaubt nur den Zugriff. Welches Mittel greift, hängt davon ab, was der Schuldner hat.

§ 802c ZPO

Vermögensauskunft

Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher sein gesamtes Vermögen offenlegen — Konten, Arbeitgeber, Fahrzeuge, Forderungen — und die Richtigkeit an Eides statt versichern. Meist der erste sinnvolle Schritt: Er zeigt, wo überhaupt gepfändet werden kann. Verweigert er, droht Haft nach § 802g ZPO.

§§ 829, 835 ZPO

Kontopfändung

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts erfasst das Guthaben. Wirksam, aber begrenzt: Auf einem P-Konto bleibt der Grundfreibetrag nach § 850k ZPO unantastbar. Bei Geschäftskonten von Kapitalgesellschaften gilt dieser Schutz nicht.

§ 850c ZPO

Lohnpfändung

Zugriff auf den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst und hängen von Unterhaltspflichten ab. Bei Angestellten oft die verlässlichste Quelle — weil sie monatlich fließt.

§ 808 ZPO

Sachpfändung

Der Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen. Bei Privatpersonen läuft das wegen der Schutzvorschriften des § 811 ZPO meist ins Leere; bei Gewerbebetrieben — Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager — kann es dagegen sehr wirksam sein.

§ 882b ZPO

Schuldnerverzeichnis

Wer die Vermögensauskunft nicht abgibt oder die Forderung nicht binnen eines Monats begleicht, wird eingetragen. Der Eintrag ist öffentlich einsehbar und wirkt auf Banken und Lieferanten — für viele Gewerbetreibende der stärkere Druck als die Pfändung selbst.

§ 850i · § 829 ZPO

Drittschuldner & Forderungen

Auch Ansprüche des Schuldners gegen Dritte sind pfändbar: offene Kundenrechnungen, Steuererstattungen gegen das Finanzamt, Guthaben bei Versicherungen. Bei selbständigen Schuldnern ist das häufig der einzig lohnende Weg.

Und wenn der Schuldner insolvent wird? Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig (§ 89 InsO); Ihre Forderung wird zur Insolvenzforderung und nur noch zur Tabelle angemeldet (§ 174 InsO). Schlimmer: Zahlungen, die Sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag noch erhalten haben, kann der Verwalter nach §§ 130, 131 InsO anfechten — bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit sogar bis zu zehn Jahre zurück (§ 133 InsO). Wer also erst spät und unter Druck kassiert, muss das Geld unter Umständen zurückgeben. Auch das ist ein Argument dafür, früh zu handeln — mehr dazu auf unserer Seite Insolvenz in Eigenverwaltung.

Nicht immer ist der Mahnbescheid richtig

Vier Wege, die schneller sein können.

Das Mahnverfahren ist der Standardweg bei unbestrittenen Forderungen — aber nicht der einzige. Ist absehbar, dass der Schuldner widerspricht, sitzt das Geld im Ausland oder liegt eine Urkunde vor, gibt es schnellere Verfahren. Die Wahl treffen wir vor dem ersten Antrag, nicht danach.

§§ 253 ff. ZPO

Direkte Klage

Ist mit einem Widerspruch zu rechnen, ist die sofortige Klage vor dem Amtsgericht meist schneller: Sie sparen den Umweg über das Mahnverfahren und dessen Abgabeverzögerung. Bis 5.000 € besteht kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO), das Verfahrensrisiko bleibt kalkulierbar.

§§ 592 ff. ZPO

Urkundenprozess

Beruht die Forderung auf einer Urkunde — Schuldanerkenntnis, unterschriebener Vertrag, Wechsel — kann im Urkundenprozess ein Vorbehaltsurteil ergehen, das sofort vollstreckbar ist. Einwendungen des Schuldners werden erst im Nachverfahren geprüft. Der schnellste Weg zum Titel, wenn die Papierlage stimmt.

VO (EG) 1896/2006

Europäisches Mahnverfahren

Sitzt der Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat, greift der Europäische Zahlungsbefehl. Er wird in Deutschland zentral beim AG Berlin-Wedding beantragt und ist in allen Mitgliedstaaten ohne Anerkennungsverfahren vollstreckbar — deutlich einfacher als eine Auslandsklage.

VO (EG) 861/2007

Bagatellverfahren EU

Bei grenzüberschreitenden Forderungen bis 5.000 € steht zusätzlich das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen offen — schriftlich, formulargebunden, ohne mündliche Verhandlung. Passt exakt auf unser Segment und ist bei EU-Schuldnern oft der effizienteste Weg.

Nr. 1000 VV RVG

Ratenvergleich

Bei Zahlungswille ohne Liquidität ist eine Ratenvereinbarung oft mehr wert als ein Titel. Wichtig sind eine Verfallklausel (bei Verzug wird die Restforderung sofort fällig) und die schriftliche Dokumentation — die Ratenbitte ist ein Anerkenntnis und lässt die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu beginnen.

§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO

Notarielles Schuldanerkenntnis

Erkennt der Schuldner die Forderung in notarieller Urkunde mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung an, entsteht ein vollstreckbarer Titel ohne Gericht. Sinnvoll, wenn der Schuldner kooperiert, aber Sicherheit fehlt.

Die Verfahrenswahl ist die wichtigste Entscheidung des Mandats. Sie hängt an drei Fragen: Bestreitet der Schuldner? Wo sitzt er? Und gibt es eine Urkunde? Wer reflexartig den Mahnbescheid beantragt, verliert bei streitigen Forderungen Monate — und zahlt am Ende die 3,0-Gebühr des streitigen Verfahrens obendrauf. Deshalb steht diese Frage bei uns am Anfang.

Die Seite, an die niemand denkt

Die Forderung ist weg — die Steuer nicht.

Sie haben die Umsatzsteuer längst ans Finanzamt abgeführt, obwohl Sie nie Geld gesehen haben. Und Sie haben den Umsatz versteuert, den es wirtschaftlich nie gab. Beides lässt sich korrigieren — aber nur, wenn es jemand macht. Hier trennt sich ein Inkassobüro von einer Kanzlei mit Steuerberatung.

SachverhaltWas zu tun istWirkungNorm
Forderung wird uneinbringlich Berichtigung der Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht — nicht rückwirkend. Sie erhalten die abgeführte Umsatzsteuer zurück. Bei 5.000 € brutto rund 798 €. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Wann gilt sie als uneinbringlich? Wenn mit der Zahlung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist — bei ernsthaftem Bestreiten, fruchtloser Vollstreckung oder Insolvenz des Schuldners. Bloßes Nichtzahlen genügt nicht. Der Zeitpunkt ist dokumentationspflichtig; die Betriebsprüfung schaut genau hin. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Der Schuldner zahlt doch noch Erneute Berichtigung nach oben im Zeitpunkt der Vereinnahmung. Das wird in der Praxis regelmäßig vergessen. Wer die Nachberichtigung unterlässt, verkürzt Umsatzsteuer. § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG
Zweifelhafte Forderung Einzelwertberichtigung in der Bilanz auf den voraussichtlichen Wert. Der Ansatz muss begründet und belegt sein — Mahnhistorie, Bonitätsauskunft, Vollstreckungsergebnis. Mindert den Gewinn im Jahr der Verursachung und damit sofort die Steuerlast. § 253 Abs. 4 HGB · § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Endgültiger Ausfall Vollständige Ausbuchung der Forderung als Betriebsausgabe, sobald der Ausfall feststeht. Voller Betriebsausgabenabzug — die Nettoforderung mindert den Gewinn. § 4 Abs. 4 EStG
Ist-Versteuerung als Vorsorge Auf Antrag Besteuerung nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten — möglich unter anderem bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Die Umsatzsteuer entsteht erst mit Zahlungseingang. Das Ausfallproblem entfällt vollständig. § 20 UStG

Rechnen Sie die Steuerseite in die Ausfallquote ein. Eine Forderung über 5.000 € brutto, die vollständig ausfällt, kostet Sie nicht 5.000 €. Die Umsatzsteuer von rund 798 € holen Sie über § 17 UStG zurück, die verbleibenden 4.202 € mindern als Betriebsausgabe den Gewinn — bei einer GmbH mit rund 30 % Gesamtbelastung sind das weitere gut 1.260 €. Der tatsächliche Liquiditätsverlust liegt bei etwa 2.940 €, nicht bei 5.000 €. Das ändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung jeder Beitreibung — und es ist der Grund, warum Beitreibung und Buchhaltung in dieselbe Hand gehören. Wie das laufend aussieht, zeigt unsere Seite zur betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Bevor der nächste Ausfall entsteht

Sechs Stellschrauben, die Ausfälle verhindern.

Jede Beitreibung ist Reparatur. Die eigentliche Arbeit passiert vorher — im Angebot, im Vertrag und in der Rechnung. Diese sechs Punkte prüfen wir bei jedem Mandat mit; sie kosten nichts und verschieben die Beweislast zu Ihren Gunsten.

§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Kalendermäßiges Zahlungsziel

Statt „zahlbar innerhalb 14 Tagen“ ein konkretes Datum: „zahlbar ohne Abzug bis zum 30.09.2026“. Damit tritt der Verzug automatisch ein — ohne Mahnung, ohne Zugangsnachweis, ohne verlorene Woche.

§ 286 Abs. 3 S. 1 BGB

Verbraucherhinweis

Bei Verbrauchern greift der 30-Tage-Verzug nur mit ausdrücklichem Hinweis in der Rechnung. Ein Satz genügt — fehlt er, verlieren Sie Zinsen und die Erstattungsfähigkeit des ersten Anwaltsschreibens.

§ 449 BGB

Eigentumsvorbehalt

Bei Warenlieferungen bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung bei Ihnen. In der Insolvenz des Schuldners wird daraus ein Aussonderungsrecht — statt einer Quote von wenigen Prozent bekommen Sie die Ware zurück.

§ 632a · § 650f BGB

Abschlagszahlungen

Wer nach Leistungsfortschritt abrechnet, riskiert nie den vollen Auftragswert. Bei Bauleistungen kommt die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB hinzu — Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung, auf Verlangen.

§ 288 Abs. 6 · § 309 Nr. 5 BGB

Keine Verzugsklausel nötig

Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale gelten von Gesetzes wegen — Sie müssen sie nicht vereinbaren, und der Kunde kann sie nicht wirksam abbedingen. Umgekehrt sind überhöhte Mahnpauschalen in AGB gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam.

§ 14 UStG

Prüffähige Rechnung

Fehlen Pflichtangaben, kann der Schuldner die Fälligkeit bestreiten — und ohne Fälligkeit gibt es keinen Verzug. Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt, Steuernummer und fortlaufende Nummer sind keine Formalie, sondern Ihre Anspruchsgrundlage.

Was wir von Ihnen brauchen

Damit das erste Schreiben schnell hinausgeht
  • Rechnung und, falls vorhanden, Auftrag, Angebot oder Vertrag — als PDF genügt.
  • Vollständige Schuldnerdaten — bei Firmen exakte Rechtsform und Handelsregisternummer, bei Privatpersonen Vor- und Zuname mit Anschrift.
  • Mahnhistorie — welche Mahnung wann rausging, mit Versandnachweis, falls vorhanden.
  • Teilzahlungen und deren Datum — sie setzen die Verjährung nach § 212 BGB neu in Gang.
  • Alles, was der Schuldner eingewandt hat — auch mündlich. Das entscheidet, ob Mahnbescheid oder Klage der richtige Weg ist.

Fünf Fehler, die Forderungen kosten

Aus der Praxis — in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit
  • Zu lange gewartet. Andere Gläubiger sind schneller — und bei der Pfändung gilt § 804 Abs. 3 ZPO: wer zuerst pfändet, wird zuerst befriedigt.
  • Falscher Schuldner benannt. „Müller Bau“ ist kein Rechtsträger. Ein Titel gegen die falsche Person ist wertlos und muss neu erstritten werden.
  • Zehn Mahnungen statt zwei. Jede weitere Mahnung signalisiert, dass nichts passiert. Nach der zweiten gehört der Fall eskaliert — oder abgeschrieben.
  • Titel erstritten und dann liegen gelassen. Ein Vollstreckungsbescheid wirkt 30 Jahre — aber nur, wenn ihn jemand auf Wiedervorlage legt und erneut vollstreckt, sobald sich die Vermögenslage bessert.
  • Steuerliche Seite nie angefasst. Wer die Umsatzsteuer nach § 17 UStG nicht berichtigt, verschenkt bei jeder ausgefallenen Forderung rund 16 % des Bruttobetrags.
Schuldner im EU-Ausland

Grenzüberschreitend — drei europäische Wege.

Sitzt der Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat, brauchen Sie keinen Anwalt vor Ort. Das Unionsrecht stellt eigene Verfahren bereit, die ohne separates Anerkennungsverfahren im Zielstaat funktionieren — und für Beträge bis 5.000 € sind sie meist der einzige wirtschaftlich sinnvolle Weg.

VO (EG) 1896/2006

Europäisches Mahnverfahren

Der Europäische Zahlungsbefehl — das Gegenstück zum deutschen Mahnbescheid, aber unionsweit. Antrag über ein einheitliches Formblatt, in Deutschland zentral beim Amtsgericht Wedding. Wird er nicht bestritten, ist er in den Mitgliedstaaten ohne weiteres vollstreckbar.

VO (EG) 861/2007

Europäisches Bagatellverfahren

Das Verfahren für geringe Forderungen — zuständig für Beträge bis 5.000 €, also genau unser Segment. Überwiegend schriftlich, formulargebunden, ohne Anwaltszwang. Das Urteil wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt.

VO (EU) 1215/2012

Brüssel Ia · Zuständigkeit

Regelt, welches Gericht zuständig ist, und macht die Vollstreckbarerklärung entbehrlich: ein deutsches Urteil wirkt EU-weit direkt. Bei Verträgen zwischen Unternehmen können Sie den Gerichtsstand vorab wirksam vereinbaren — der wirksamste Hebel überhaupt.

Außerhalb der EU wird es teuer — und meist unwirtschaftlich. Gegenüber Schuldnern in Drittstaaten gibt es kein einheitliches Verfahren; maßgeblich sind bilaterale Abkommen oder das jeweilige nationale Recht, oft mit Übersetzungen, beglaubigten Dokumenten und einem Korrespondenzanwalt vor Ort. Bei Forderungen unter 5.000 € übersteigen diese Kosten regelmäßig den Forderungsbetrag. Wir sagen Ihnen das im Erstgespräch offen — und prüfen stattdessen, ob eine Aufrechnung, ein Zurückbehaltungsrecht an noch nicht gelieferter Ware oder die steuerliche Abschreibung der bessere Weg ist. Für das Vereinigte Königreich gelten die EU-Verfahren seit dem Brexit nicht mehr.

Was beim Inkasso erlaubt ist

Grenzen, die seriöse Beitreibung einhält.

Das Inkassorecht ist seit der Reform 2021 deutlich strenger. Wer sie missachtet, verliert nicht nur die Erstattungsfähigkeit seiner Kosten — er riskiert Schadensersatz und aufsichtsrechtliche Folgen. Diese Regeln gelten für jedes Schreiben, das in Ihrem Namen hinausgeht.

§ 13a RDG

Informationspflichten

Jedes Inkassoschreiben muss offenlegen: Auftraggeber, Forderungsgrund, Vertragsdatum, Zinsberechnung und die Zusammensetzung der Kosten. Gegenüber Verbrauchern kommen weitere Hinweise hinzu, etwa zu den Folgen eines Schuldanerkenntnisses. Fehlt die Aufschlüsselung, ist die Forderung angreifbar.

§ 2 Abs. 2 · § 10 RDG

Wer überhaupt darf

Inkasso ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Zulässig ist sie für registrierte Inkassodienstleister und — kraft Berufsrechts — für Rechtsanwälte. Ein Steuerberater darf sie nur als Nebenleistung nach § 5 RDG erbringen; deshalb führt bei uns die Rechtsanwältin das Mandat.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Schuldnerdaten stützt sich auf das berechtigte Interesse an der Durchsetzung der Forderung. Zulässig ist nur, was dafür erforderlich ist — und der Schuldner hat Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO, die fristgerecht zu erfüllen sind.

§ 31 Abs. 2 BDSG

SCHUFA-Meldung

Eine Einmeldung ist an enge Voraussetzungen geknüpft: unter anderem zwei schriftliche Mahnungen mit mindestens vier Wochen Abstand, ein vorheriger Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung — und die Forderung darf nicht bestritten sein. Wer voreilig meldet, haftet auf Schadensersatz und Löschung.

§ 4 RDGEG

Kostendeckel

Ein registrierter Inkassodienstleister darf vom Schuldner nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt nach RVG berechnen dürfte. Damit ist der früher verbreiteten Praxis überhöhter „Inkassogebühren" der Boden entzogen.

§ 253 BGB · § 823 BGB

Was verboten bleibt

Druckmittel jenseits des Rechtswegs sind unzulässig: Anrufe zur Unzeit, Kontaktaufnahme über Arbeitgeber oder Nachbarn, Drohung mit Strafanzeige ohne Anhaltspunkt, Hausbesuche ohne Anlass. Solche Maßnahmen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Schuldners auslösen.

Ein sauberes Schreiben wirkt stärker als ein lautes. Schuldner, die bereits Inkassopost kennen, reagieren auf Drohgebärden kaum noch. Was wirkt, ist ein Schreiben, das rechtlich vollständig ist: nachvollziehbare Forderungsaufstellung, korrekte Zinsberechnung mit Datum und Zinssatz, konkrete Frist, benannte nächste Stufe. Es signalisiert, dass hier jemand den Mahnbescheid tatsächlich beantragen wird — und genau das entscheidet über die Zahlung.

Was wir übernehmen

Von der Prüfung bis zur Pfändung — und zur Steuerbuchung.

Ein Ansprechpartner
Forderungs- und BonitätsprüfungIst die Forderung durchsetzbar, ist der Schuldner greifbar? Schuldnerverzeichnis, Register, Insolvenzbekanntmachungen — bevor die erste Gebühr entsteht.
VerzugsprüfungIst der Verzug wirksam eingetreten? Wenn nicht, holen wir ihn nach — sonst sind die Kosten nicht erstattungsfähig.
Anwaltliches MahnschreibenVollständig nach § 13a RDG, mit taggenauer Zinsberechnung, Pauschale und benannter nächster Stufe.
RatenvereinbarungWenn Zahlungswille, aber keine Liquidität besteht — mit Verfallklausel und dokumentiertem Anerkenntnis nach § 212 BGB.
Mahnbescheid & VollstreckungsbescheidElektronische Antragstellung beim zentralen Mahngericht, Fristenüberwachung, Titulierung.
Streitiges VerfahrenBei Widerspruch führen wir das Verfahren vor dem Amtsgericht fort — ohne Aktenübergabe an eine andere Kanzlei.
ZwangsvollstreckungVermögensauskunft, Konto- und Lohnpfändung, Drittschuldnerpfändung, Sachpfändung — inklusive Überwachung der Rückflüsse.
TitelüberwachungEin Titel wirkt 30 Jahre. Wir legen ihn auf Wiedervorlage und vollstrecken erneut, sobald sich die Vermögenslage bessert.
Umsatzsteuer-BerichtigungNach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG — mit Dokumentation des Zeitpunkts und automatischer Nachberichtigung bei späterem Zahlungseingang.
Wertberichtigung & AusbuchungEinzelwertberichtigung oder vollständige Ausbuchung im Jahresabschluss — prüfungsfest begründet.
InsolvenzanmeldungWird der Schuldner insolvent, melden wir die Forderung zur Tabelle an und prüfen Aus- und Absonderungsrechte.
Vertrags- und AGB-PrüfungDamit der nächste Ausfall gar nicht erst entsteht: Zahlungsziele, Verzugsklauseln, Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB.

Die Reihenfolge ist entscheidend. Wir eskalieren nur, solange es wirtschaftlich sinnvoll ist — und sagen es Ihnen, sobald es das nicht mehr ist. Dann schließen wir die Akte sauber ab: mit Titel für die nächsten 30 Jahre und der steuerlichen Entlastung im laufenden Jahr.

Forderung besprechen
Rechtsquellen

Jede Angabe auf dieser Seite ist nachprüfbar.

Wir arbeiten ausschließlich mit amtlichen Quellen. Nachfolgend die Normen, auf denen diese Seite und der Honorarrechner beruhen — mit Direktlinks zum amtlichen Volltext.

Verzug & Zinsen
Verjährung
Verfahren & Vollstreckung
Vergütung & Kosten
Inkassorecht & Datenschutz
Steuern & Insolvenz

Rechtsstand dieser Seite: Juli 2026. Maßgeblich sind der Basiszinssatz von 1,52 % nach § 247 BGB (Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank, Stand 1. Juli 2026), die Gebührensätze der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109) sowie die Zuständigkeitsgrenze von 10.000 € nach § 23 Nr. 1 GVG in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung (Gesetz zur Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen; die Grenze des Anwaltszwangs nach § 78 ZPO wurde im Gleichschritt angehoben). Das KostBRÄG 2025 hat zudem die Höchstgebühr für Inkassodienstleistungen bei Gegenstandswerten bis 50 € auf 31,50 € angehoben und erstmals gesetzlich definiert, dass ein einfacher Fall im Sinne der Nr. 2300 Anm. Abs. 2 S. 2 VV RVG in der Regel vorliegt, wenn die Forderung binnen zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird. Wir prüfen diese Seite halbjährlich zum Wechsel des Basiszinssatzes. Trotz sorgfältiger Recherche ersetzen die Angaben keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Ihr Team

Ein Anwalt für Recht, ein Steuerberater für die Zahlen.

Inkasso ist nicht nur Forderungsdurchsetzung — es ist auch eine steuerliche Frage. Bei uns führt eine Rechtsanwältin das Mandat, ein Wirtschaftsprüfer beurteilt die Werthaltigkeit der Forderung und ein Steuerberater die Umsatzsteuer- und Bilanzfolgen. Alles unter einem Dach, ohne Übergabe zwischen zwei Kanzleien.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die rechtliche und steuerliche Verantwortung tragen ausschließlich die Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Beurteilt die Bonität des Schuldners und die Werthaltigkeit der Forderung.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Übernimmt die Umsatzsteuer-Berichtigung nach § 17 UStG im Jahresabschluss.

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Raphael Diener
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Es eilt? Rufen Sie sofort an:0711 – 968 881 55
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Ab wann befindet sich ein Schuldner in Verzug?+

Verzug tritt grundsätzlich mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein (§ 286 Abs. 1 BGB). Ohne Mahnung genügt es, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, oder eine Interessenabwägung den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigt (§ 286 Abs. 2 BGB).

Unabhängig davon tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein — gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen haben (§ 286 Abs. 3 BGB). Dieser Hinweis kostet Sie nichts und sichert Ihnen Zinsen ab dem frühestmöglichen Tag.

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?+

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 %. Daraus ergeben sich 6,52 %, wenn ein Verbraucher beteiligt ist (5 Prozentpunkte über Basiszins, § 288 Abs. 1 BGB), und 10,52 % bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (9 Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli — läuft Ihr Verzugszeitraum über einen dieser Stichtage, rechnen wir taggenau in Abschnitten.

Was ist die 40-€-Pauschale und wann gilt sie?+

Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen steht Ihnen zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB) — unabhängig davon, ob Ihnen überhaupt ein Schaden entstanden ist. Eine vertragliche Abbedingung ist nach Abs. 6 unwirksam.

Der häufigste Irrtum: Sie kommt nicht zusätzlich zu den Anwaltskosten obendrauf. Nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB wird sie auf einen Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht. Liegt Ihre Geschäftsgebühr über 40 €, ist die Pauschale rechnerisch aufgezehrt. Bei Verbrauchern entfällt sie ganz.

Muss ich vor dem Anwalt selbst mahnen?+

Zwingend nicht, aber wirtschaftlich sinnvoll. Ist der Verzug noch nicht eingetreten, wenn Sie den Anwalt beauftragen, ist dessen erstes Schreiben nicht als Verzugsschaden erstattungsfähig — Sie zahlen es selbst. Ein bis zwei eigene Mahnungen mit klarer Frist kosten nichts und lösen den Verzug rechtssicher aus.

Ausnahme: Läuft die Zahlungsfrist bereits nach § 286 Abs. 2 oder 3 BGB automatisch, oder verweigert der Schuldner die Zahlung bereits ernsthaft und endgültig, kann der Anwalt sofort einsteigen.

Muss der Schuldner die Inkassokosten erstatten?+

Ja, soweit sie als Verzugsschaden nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB erforderlich und zweckmäßig waren. Erstattungsfähig ist die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG; bei registrierten Inkassodienstleistern begrenzt § 4 RDGEG die Erstattung auf den Betrag, den ein Rechtsanwalt verlangen könnte.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten, die bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners entstanden sind, oder doppelte Kosten, weil neben dem Anwalt zusätzlich ein Inkassobüro beauftragt wurde (§ 254 BGB).

Was kostet ein anwaltliches Mahnschreiben bei einer unbestrittenen Forderung?+

Für Inkassodienstleistungen über unbestrittene Forderungen gilt nach Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG ein eigener Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Schwellengebühr von 0,9. Zahlt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung, liegt in der Regel ein einfacher Fall vor und es darf nur eine 0,5-Gebühr berechnet werden — das hat das KostBRÄG 2025 erstmals gesetzlich definiert (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 S. 2 VV RVG).

Bei einem Gegenstandswert bis 50 € beträgt die Gebühr nach § 13 Abs. 2 RVG höchstens 31,50 €. Hinzu kommen die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG (20 %, höchstens 20 €) sowie die Umsatzsteuer. Den exakten Betrag zu Ihrer Forderung liefert der Honorarrechner oben.

Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?+

Das Gericht erhebt eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG, mindestens jedoch 38 €. Mit dieser Gebühr ist das gesamte Mahnverfahren einschließlich des Vollstreckungsbescheids abgegolten — es entstehen keine weiteren Gerichtskosten.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG, auf die eine vorher entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0,75, angerechnet wird (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG) — das erste Schreiben ist also kein verlorener Aufwand.

Ist ein Inkassobüro günstiger als ein Anwalt?+

Nicht wirklich — und rechtlich gedeckelt: Ein registrierter Inkassodienstleister darf vom Schuldner nach § 4 RDGEG nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt nach RVG berechnen dürfte. Der Kostenunterschied ist damit begrenzt.

Der praktische Unterschied liegt woanders: Nur ein Rechtsanwalt kann bei ausbleibender Zahlung sofort selbst den Mahnbescheid beantragen und ein streitiges Verfahren führen — ohne dass die Akte an eine andere Kanzlei übergeben werden muss. Das spart Zeit und eine zweite Einarbeitung.

Welches Gericht ist bei Forderungen bis 5.000 Euro zuständig?+

Das Amtsgericht. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Zuständigkeitsgrenze nach § 23 Nr. 1 GVG bei 10.000 € statt zuvor 5.000 € — Anwaltszwang besteht nach § 78 ZPO erst darüber. Forderungen bis 5.000 € werden damit vollständig vor dem Amtsgericht verhandelt, auch ohne anwaltliche Vertretung möglich, was das Prozessrisiko und die Kosten überschaubar hält.

Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?+

Der Widerspruch beendet das Mahnverfahren als Eilverfahren. Auf Antrag wird die Sache an das zuständige Prozessgericht abgegeben und als streitiges Verfahren fortgeführt (§ 696 ZPO). Dort entstehen eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG, auf die die bereits gezahlte 0,5-Gebühr angerechnet wird, sowie Verfahrens- und Terminsgebühren des Anwalts.

Deshalb prüfen wir schon vor dem Mahnbescheid, ob mit einem Bestreiten zu rechnen ist. Ist die Forderung erkennbar streitig, ist die direkte Klage oft der schnellere und günstigere Weg.

Wie lange kann ich eine Forderung noch geltend machen?+

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB) — eine Rechnung aus März 2023 verjährt also am 31.12.2026.

Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Ist die Forderung tituliert, verjährt sie erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Was bringt die Vermögensauskunft, wenn ich nicht weiß, ob beim Schuldner etwas zu holen ist?+

Genau dafür ist sie da. Nach § 802c ZPO muss der Schuldner dem Gerichtsvollzieher sein gesamtes Vermögen offenlegen — Konten, Arbeitgeber, Fahrzeuge, Forderungen gegen Dritte — und die Richtigkeit an Eides statt versichern. Sie zeigt damit, wo überhaupt gepfändet werden kann, bevor Sie in eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme investieren.

Verweigert der Schuldner die Auskunft oder zahlt nicht binnen eines Monats, wird er ins Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO eingetragen — öffentlich einsehbar und für viele Gewerbetreibende ein stärkerer Druck als die Pfändung selbst.

Kann ich die Umsatzsteuer zurückholen, wenn die Forderung ausfällt?+

Ja. Wird die Forderung uneinbringlich — bei ernsthaftem Bestreiten, fruchtloser Vollstreckung oder Insolvenz des Schuldners — ist die bereits abgeführte Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu berichtigen. Bei 5.000 € brutto sind das rund 798 €, die Sie vom Finanzamt zurückerhalten.

Zahlt der Schuldner später doch noch, ist die Berichtigung im Zeitpunkt der Vereinnahmung rückgängig zu machen — das wird in der Praxis regelmäßig vergessen und kann sonst als Steuerverkürzung gewertet werden.

Was passiert, wenn mein Schuldner insolvent wird?+

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig (§ 89 InsO); Ihre Forderung wird zur Insolvenzforderung und ist nur noch zur Tabelle anzumelden (§ 174 InsO) — eine Quote, keine volle Befriedigung.

Wichtig: Zahlungen, die Sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag erhalten haben, kann der Insolvenzverwalter unter Umständen anfechten und zurückfordern (§§ 130, 131 InsO) — bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit sogar bis zu zehn Jahre rückwirkend (§ 133 InsO). Auch das spricht dafür, früh zu handeln statt spät unter Druck zu kassieren.

Darf ich den Schuldner bei der SCHUFA melden?+

Nur unter engen Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BDSG: unter anderem zwei schriftliche Mahnungen mit mindestens vier Wochen Abstand, ein vorheriger Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung — und die Forderung darf nicht bestritten sein.

Wer voreilig meldet, haftet auf Schadensersatz und Löschung des Eintrags. Wir prüfen die Voraussetzungen im Einzelfall, bevor eine Meldung erfolgt.

Was übernehmen Sie über 5.000 € hinaus?+

Unser Festpreis- und Rechnermodell ist auf Forderungen bis 5.000 € kalibriert — abgestimmt auf den abgesenkten Inkassorahmen der Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG und die Zuständigkeit des Amtsgerichts ohne Anwaltszwang. Bei höheren Beträgen ändert sich die Kalkulation grundlegend, und häufig ist eine andere Prozessstrategie sinnvoll.

Melden Sie sich trotzdem — im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob wir passen oder an eine spezialisierte Prozesskanzlei vermitteln.

Kann ich auch gegen Schuldner im EU-Ausland vorgehen?+

Ja, und ohne Anwalt vor Ort. Das Unionsrecht stellt zwei eigene Verfahren bereit: das Europäische Mahnverfahren nach VO (EG) 1896/2006 — in Deutschland zentral beim Amtsgericht Wedding — und das europäische Verfahren für geringe Forderungen nach VO (EG) 861/2007, das genau für Beträge bis 5.000 € gedacht ist. Beide sind formulargebunden und führen zu einem Titel, der in den Mitgliedstaaten ohne separates Anerkennungsverfahren vollstreckt wird.

Bei Schuldnern in Drittstaaten — dazu zählt seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich — fehlt ein solches Verfahren. Dort übersteigen Übersetzungen, Beglaubigungen und ein Korrespondenzanwalt bei Forderungen unter 5.000 € meist den Forderungsbetrag; wir sagen Ihnen das offen und prüfen Alternativen.

Darf ich Zinsen auf die Verzugszinsen berechnen?+

Nein. § 289 S. 1 BGB verbietet Zinsen von Verzugszinsen — Zinseszinsen sind ausgeschlossen. Ihr Zinsanspruch berechnet sich also stets nur auf die Hauptforderung.

Ab Rechtshängigkeit kommen daneben Prozesszinsen nach § 291 BGB in Betracht, und ein weitergehender Verzugsschaden — etwa nachgewiesene Kreditzinsen, weil Sie den Ausfall zwischenfinanzieren mussten — bleibt nach § 288 Abs. 4 BGB ersatzfähig.

Lohnt sich anwaltliches Inkasso auch bei Kleinstbeträgen unter 100 €?+

Rechtlich möglich, wirtschaftlich selten. Bei Inkassodienstleistungen über unbestrittene Forderungen mit einem Gegenstandswert bis 50 € beträgt die Gebühr nach § 13 Abs. 2 RVG höchstens 31,50 € — der Gesetzgeber hat den Kostenaufwand hier bewusst gedeckelt.

Praktisch gilt: Ein einzelner Kleinstbetrag rechtfertigt den Aufwand meist nicht. Sammeln sich dagegen mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner, werden sie zusammengefasst — dann steigt der Gegenstandswert und das Verfahren wird sinnvoll. Sprechen Sie uns bei wiederkehrenden Kleinausfällen auf ein laufendes Forderungsmanagement an.

Soll ich eine Ratenzahlung oder einen Teilverzicht akzeptieren?+

Häufig ja — eine Quote in Raten ist besser als ein Titel gegen einen vermögenslosen Schuldner. Entscheidend ist die Ausgestaltung: Die Vereinbarung sollte eine Verfallklausel enthalten (bei Verzug mit einer Rate wird der Restbetrag sofort fällig) und schriftlich fixiert sein.

Zwei rechtliche Nebenwirkungen sollten Sie kennen: Jede Abschlagszahlung und jede Ratenbitte ist ein Anerkenntnis und lässt die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu beginnen — das arbeitet für Sie. Umgekehrt kann ein Teilverzicht die Restforderung endgültig zum Erlöschen bringen; er gehört daher sauber formuliert. Beides erledigen wir mit.

Diese Seite ersetzt kein Gespräch. Ob sich die nächste Stufe lohnt, entscheidet sich an Ihrer Forderung, der Bonität des Schuldners und der Verjährungsfrist. Alle Angaben nach geltendem Recht, Rechtsstand Juli 2026keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Inkasso bis 5.000 € · § 286 BGB

Ihr Geld eintreiben, ohne draufzuzahlen.

Verzug geprüft, anwaltliches Mahnschreiben verschickt, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt, Zwangsvollstreckung eingeleitet, Umsatzsteuer nach § 17 UStG berichtigt — alles aus einer Hand, gesetzliche Vergütung nach RVG, von Rechtsanwältin und Steuerberater verantwortet. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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