Software und gesonderte Fachmandate.
Belege per Portal, Rückfragen nach Vereinbarung, Abschluss elektronisch. OnlineBilanz unterstützt die Vorbereitung; bei beauftragter Einreichung prüft und finalisiert der gesondert mandatierte Steuerberater den Abschluss.
Was ein Online-Steuerberater ist.
OnlineBilanz stellt Software und digitale Koordination bereit. Individuelle Steuerberatung erfolgt durch einen gesondert mandatierten befugten Berufsträger; Umfang und Vergütung werden vereinbart.
Der Unterschied zu reiner Software: Die Automatisierung sortiert und bucht vor, geprüft und unterzeichnet wird von einem bestellten Berufsträger.
Passend zu Ihrer Rechtsform.
Ob solo-selbstständig, Freiberufler oder GmbH mit voller Bilanzpflicht — die Betreuung richtet sich stets nach Ihrer individuellen Situation.
Freiberufler und Selbstständige
Buchhaltung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Voranmeldung und Einkommensteuer.
GmbH und UG
Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung, dazu alle Erklärungen — vom Steuerberater unterzeichnet.
Handwerk und Dienstleistung
Lohnabrechnung mit SV-Meldungen und Lohnsteuer als Teil der laufenden Betreuung.
Wechsler und Gründer
Datenübergabe und Aufarbeitung offener Jahre nach Auftrag; Finanzamtsvertretung durch einen gesondert mandatierten befugten Berufsträger.
Ob digitale Zusammenarbeit oder Präsenztermine geeignet sind, hängt vom konkreten Bedarf und Leistungsumfang ab. Vergleichen Sie Angebote anhand der Aufgabenverteilung und vereinbarten Kosten.
Was wir übernehmen.
Digitale Vorbereitung und gesondert beauftragte Fachleistungen: Umfang, Zuständigkeit und Preis werden vorab vereinbart.
Laufende Buchhaltung
Belege per Portal oder Foto; Bearbeitung und Auswertungen nach vereinbartem Auftrag und erforderlicher fachlicher Befugnis.
Jahresabschluss und E-Bilanz
Für GmbH und UG, elektronisch ans Finanzamt und ins Unternehmensregister.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Ohne Bilanzpflicht, mit Anlagenverzeichnis und Abschreibungen (§ 4 Abs. 3 EStG).
Steuererklärungen
Bei beauftragter Einreichung prüft und finalisiert der gesondert mandatierte Steuerberater die Steuererklärungen und veranlasst die Übermittlung.
Lohnabrechnung
Mit SV-Meldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen für Ihr Team.
Beratung und Finanzamt
Beratung, Bescheidprüfung und Finanzamtsvertretung durch gesondert mandatierte befugte Berufsträger.
Software sortiert und bucht vor. Jeder Abschluss: von einem Steuerberater geprüft, unterzeichnet.
Software, digitale Beratung oder Präsenzkanzlei.
Vergleichen Sie Leistungsumfang, Aufgabenverteilung und Vergütung. OnlineBilanz bietet Softwareunterstützung und die Koordination gesondert mandatierter Berufsträger.
Das Beste aus beiden Welten.
So schneidet der Online-Steuerberater gegenüber der Präsenzkanzlei und der reinen Buchhaltungssoftware ab:
Digital heißt nicht weniger sicher.
Die jeweils beauftragten Berufsträger unterliegen ihren gesetzlichen Berufspflichten; OnlineBilanz stellt die technische Plattform bereit.
- Bestellte Berufsträger: Kammermitglied, verschwiegen und berufshaftpflichtversichert.
- Verarbeitungsorte und mögliche Drittlandbezüge hängen vom jeweiligen Dienstleister ab; die Datenschutzhinweise erläutern die eingesetzten Dienste.
- GoBD: Ordnungsmäßigkeit hängt von Nutzung, Verfahren und Dokumentation ab.
- Belegnachweise und Verfahrensdokumentation sind für die Nachvollziehbarkeit erforderlich; eine Prüfungsfestigkeit wird nicht pauschal zugesagt.
- Software haftet nicht: sie erfasst, aber sie berät und unterzeichnet nicht.
- Beim Berufsträger umgekehrt: er prüft, verantwortet und zeichnet jeden Abschluss.
- Vorhandene Buchführungsdaten können in unterstützten Formaten bereitgestellt werden; das Exportformat ist vorab abzustimmen.
- Belegfotos können die Vorbereitung unterstützen; welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Auftrag ab.
In vier Schritten zum digitalen Steuerbüro.
Ob kompletter Neustart, einfacher Wechsel oder Rückkehr — schnell, unkompliziert und vollständig papierlos für Sie.
Kostenloses Erstgespräch
In 30 Minuten klären wir Ihren Bedarf und nennen den Festpreis.
Onboarding und Vollmacht
Portalzugang einrichten; Datenübergabe mit den beteiligten Kanzleien abstimmen.
Belege digital einreichen
Upload per Portal oder unterstütztem Datenformat; Bearbeitung nach vereinbartem Umfang und fachlicher Zuständigkeit.
Wir erledigen den Rest
Softwareunterstützung und gesondert beauftragte Fachleistungen; Umfang und Vergütung nach Vereinbarung.
OnlineBilanz koordiniert technische und organisatorische Fragen. Individuelle steuerliche Fragen klärt der gesondert mandatierte Berufsträger; Kommunikationswege und Bearbeitungszeiten werden abgestimmt.
Wechseln ist einfacher, als Sie denken.
Die Datenübergabe und Aufarbeitung offener Jahre werden mit den beteiligten Kanzleien und dem gesondert mandatierten Berufsträger abgestimmt.
Steuerberater wechseln
Mandat, Vollmacht und Datenübergabe sind gesondert zu vereinbaren; bisherige Mandatsbedingungen bleiben zu beachten.
Buchhaltung liegen geblieben
OnlineBilanz unterstützt die Datenaufbereitung; fehlende Abschlüsse und Erklärungen bearbeitet der gesondert mandatierte befugte Berufsträger.
Finanzamt macht Druck
Ein gesondert mandatierter befugter Berufsträger prüft mögliche Rechtsbehelfe und übernimmt die Finanzamtsvertretung im vereinbarten Umfang.
Gründer und Neustart
Technische Vorbereitung ab der steuerlichen Erfassung; individuelle steuerliche Hilfe nach gesondertem Berufsträgermandat.
Die Übergabe von Unterlagen wird mit der bisherigen Kanzlei abgestimmt. Offene Jahre, Fristen, Vollmacht und Vergütung sind mit dem gesondert mandatierten Berufsträger zu klären.
Wer verantwortet — und die häufigsten Irrtümer.
Software beschleunigt die tägliche Arbeit erheblich, verantwortlich bleiben jedoch stets die Menschen dahinter.
- Fester Ansprechpartner: Ihr Berater kennt Ihr Unternehmen und Ihre Zahlen.
- Wirtschaftsprüfung: nach gesondertem Auftrag an einen befugten unabhängigen Abschlussprüfer.
- Rechtliche Vertretung: nach gesondertem Mandat mit einer hierzu befugten Person.
- Digitale Koordination: fachliche Aufgaben bleiben beim jeweils beauftragten befugten Berufsträger.
- „Digital heißt Software": nein — jeder Abschluss trägt eine Unterschrift.
- „Ohne Termin geht es nicht": Belege per Portal, Rückfragen per Chat.
- „Wo liegen meine Daten?“ Verarbeitungsorte und Drittlandbezüge sind dienstleisterabhängig; Details stehen in den Datenschutzhinweisen.
- „Wie erfolgt ein Wechsel?“ Mandat, Vollmacht und Datenübergabe werden mit den beteiligten Kanzleien abgestimmt.
Drei Werte, die unsere Arbeit beschreiben.
Leistungsumfang, Vergütung und Bearbeitungszeiten nach Vereinbarung.
Antwortzeit
Kommunikationswege und Antwortzeiten werden abgestimmt.
Antwort< 24 hDigital und bundesweit
Belege per Portal, Abschlüsse elektronisch, Erklärungen über ELSTER — unabhängig vom Standort.
Digital100 %Preismodell
Feste Preise nach Rechtsform und Umfang, im Erstgespräch verbindlich geklärt.
KonditionenFestpreisWas zum Online-Steuerberater gefragt wird.
Was ist ein Online-Steuerberater?
Ist das genauso sicher wie eine Kanzlei vor Ort?
Für wen eignet sich das Modell?
Was kostet die Betreuung?
Wie läuft der Wechsel von meinem bisherigen Steuerberater ab?
Wie reiche ich meine Belege ein?
Bekomme ich einen festen Ansprechpartner?
Können Sie zurückliegende Jahre aufarbeiten?
Ersetzt Software den Steuerberater?
Ihre Steuern, persönlich verantwortet.
Jeder einzelne Abschluss und jede eingereichte Erklärung trägt am Ende stets einen echten, verantwortlichen Namen.
Fachliche Leistungen zu Bilanzierung und Bewertung richten sich nach dem gesonderten Mandat und der beruflichen Befugnis.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuerliche Bearbeitung, Fristen und Kanzleiwechsel richten sich nach dem gesonderten Mandat.
jakob.roess@onlinebilanz.deRechtsbehelfe und Vertretung erfolgen im Rahmen eines gesonderten Mandats mit einem befugten Berufsträger.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf unsere Arbeit steht.
Berufsrecht, digitale Buchführungspflichten, erforderliche Vollmacht und gesetzliche Fristen im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.





