Die Bilanz zum 31.12.
Erstellt, geprüft, offengelegt.
Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen — inklusive Offenlegung nach § 325 HGB und, wo nötig, der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Digital über das Portal, verantwortet von WP & Steuerberatern, zum Festpreis ohne Überraschungen.



Drei Bausteine — vom Beleg zum Abschluss.
Jeder Abschluss entsteht in drei Arbeitsschritten. Sie sehen jeweils, was konkret passiert und worauf Finanzamt und Register achten.
Buchhaltung & Inventur
Ohne vollständige Buchhaltung keine Bilanz: Wir führen sie laufend — oder arbeiten offene Monate und Jahre nach, direkt aus Kontoauszügen und Belegen. Zum 31.12. kommt die Inventur der Bestände dazu.
Rechtsbasis§ 240 HGBBewertung & Abschlussbuchungen
Hier entsteht das Ergebnis: Abschreibungen, Rückstellungen, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung — nach den Bewertungsregeln des HGB. Jede Position wird dokumentiert und vom Berufsträger freigegeben.
Rechtsbasis§ 253 HGBErklärungen, E-Bilanz & Offenlegung
Der fertige Abschluss geht drei Wege: als E-Bilanz ans Finanzamt, mit den Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) — und zur Offenlegung ins Unternehmensregister. Alle drei übernehmen wir.
Rechtsbasis§ 5b EStG · § 325 HGBFehlende Monate oder ganze Jahre buchen wir aus Kontoauszügen nach — erst dann ist die Bilanz belastbar. Hier steckt auch der Unterschied zwischen „irgendeiner" und einer richtigen Bilanz: Bewertungsspielräume nutzen wir bewusst — steuerlich sinnvoll und bankenfest.
Zum Ende des Geschäftsjahres — bei den meisten Unternehmen der 31. Dezember — verlangt das HGB eine Stichtagsaufnahme: Was besitzt das Unternehmen, was schuldet es, was hat es verdient? Daraus entsteht der Jahresabschluss.
Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) exakt zum 31.12. gegenüber (§ 242 HGB), Grundlage ist die Inventur (§ 240 HGB). Zum Jahresabschluss gehören Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; Kapitalgesellschaften ergänzen den Anhang, mittelgroße und große zusätzlich den Lagebericht (§ 264 HGB).
Der Abschluss informiert Gesellschafter und Banken, ist über die E-Bilanz Basis der Besteuerung (§ 5b EStG) — und wird im Unternehmensregister offengelegt, wo ihn jeder einsehen kann (§ 325 HGB).
Welche Bilanz fehlt Ihnen? Jedes Jahr hat seine eigene Seite.
Steuersätze, Grenzwerte, Sonderregeln — jeder Jahrgang hat seine Besonderheiten. Wählen Sie Ihr Jahr. Mehrere Jahre offen? Wir arbeiten sie gemeinsam auf.
Bilanz 2020
Offenlegung längst fällig — Ordnungsgeldverfahren wahrscheinlich. Je schneller nachgeholt wird, desto günstiger endet es.
Bilanz 2021
Corona-Jahr mit Sonderposten: Hilfen, Stundungen, Verlustrücktrag — wir bringen Ordnung hinein und legen nach.
Bilanz 2022
Der erste Jahrgang fürs Unternehmensregister statt Bundesanzeiger — das BfJ kann jederzeit anschreiben.
Bilanz 2023
Offenlegungsfrist abgelaufen — jetzt nachholen, bevor die Androhung kommt. Aufarbeitung und Übermittlung aus einer Hand.
Bilanz 2024
Der laufende Pflicht-Jahrgang: aufstellen, erklären, offenlegen — mit den angehobenen Schwellenwerten des § 267 HGB.
Bilanz 2025
Stichtag 31.12.2025: Aufstellung läuft jetzt — wer früh abschließt, hat Zahlen für Bank, Planung und Ausschüttung.
Wir übernehmen — vom Beleg bis zum Register.
Buchhaltung, Abschluss, Steuern, Offenlegung und Prüfung sind bei uns ein Mandat statt vier Dienstleister. Acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis.
Laufende Buchhaltung
Monatliche Finanzbuchhaltung mit Beleg-Upload im Portal, USt-Voranmeldungen und BWA — die Basis, aus der die Bilanz ohne Reibung entsteht.
Aufarbeitung von Rückständen
Fehlende Monate oder ganze Jahre buchen wir aus Kontoauszügen und Belegen nach — auch wenn der Vorberater nicht mehr erreichbar ist.
Jahresabschluss nach HGB
Bilanz, GuV und Anhang zum 31.12. — mit sauberer Bewertung, dokumentierten Abschlussbuchungen und Freigabe durch den Berufsträger.
E-Bilanz & Steuererklärungen
Elektronische Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b EStG) sowie KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen — fristgerecht per ELSTER ans Finanzamt.
Offenlegung im Unternehmensregister
Erstellung der Offenlegungsfassung nach Größenklasse und elektronische Übermittlung (§ 325 HGB) — bzw. Hinterlegung für Kleinstgesellschaften.
Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer
Gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB), freiwillige Prüfungen und prüferische Durchsichten — der WP sitzt bei uns im Haus.
Ordnungsgeld & BfJ-Post
Androhung vom Bundesamt für Justiz erhalten? Wir legen nach, antworten fristgerecht und begleiten das Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB).
Lohn & laufende Betreuung
Auf Wunsch dazu: Lohnbuchhaltung, Fristenüberwachung und ein fester Ansprechpartner — alles im selben Portal, alles zum Festpreis.
Offenlegung im Unternehmensregister — wir übermitteln für Sie.
Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird der Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt — nicht mehr an den Bundesanzeiger. Die Frist: 12 Monate nach dem Stichtag, für die Bilanz zum 31.12. also bis zum 31.12. des Folgejahres. Wer sie verpasst, bekommt automatisch Post vom Bundesamt für Justiz: Androhung, sechs Wochen Nachfrist, dann Ordnungsgeld ab 2.500 € — wiederholt, bis offengelegt ist (§ 335 HGB).
| Größenklasse | Offenlegungspflicht | Erleichterung |
|---|---|---|
| Kleinst (§ 267a) | Bilanz | nur Hinterlegung |
| Klein (§ 267) | Bilanz + Anhang | ohne GuV |
| Mittel / Groß | + GuV, Lagebericht | mit Testat |
| Frist | 12 Monate | 31.12. Folgejahr |
Größenklassen nach § 267/267a HGB: zwei von drei Merkmalen (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter) an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Richtige Fassung nach Größenklasse — nicht mehr offenlegen als nötig. Elektronische Übermittlung inklusive, im richtigen Datenformat, mit Nachweis für Ihre Akten. Und bei Androhung oder festgesetztem Ordnungsgeld räumen wir das BfJ-Verfahren ab.
Vom 31.12. bis zur Offenlegung — ein Jahr, sauber getaktet.
So sieht der Fahrplan für einen Abschluss mit Stichtag 31.12. aus — Sie liefern Belege, wir halten die Termine.
Inventur & Jahreswechsel
Bestände zählen, Kassenstand festhalten, letzte Belege sammeln — mit unserer Checkliste in einem Nachmittag erledigt.
Buchhaltung komplett
Alle Monate gebucht, Bank abgestimmt, offene Posten geklärt — Rückstände holen wir jetzt nach, bevor der Abschluss beginnt.
Abschluss aufstellen
Bewertung, Rückstellungen, Abgrenzung, Anhang — aufgestellt binnen der Frist (3 Monate mittel/groß, 6 Monate klein) und vom Berufsträger freigegeben.
E-Bilanz & Erklärungen
E-Bilanz ans Finanzamt, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung — in beratenen Fällen mit verlängerter Abgabefrist, ohne dass Sie daran denken müssen.
Offenlegung
Offenlegungsfassung nach Größenklasse erstellen und ans Unternehmensregister übermitteln — mit Nachweis, deutlich vor der Frist.
Feststellung nicht vergessen: Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss der GmbH förmlich fest (§ 42a GmbHG) — den Beschluss-Text liefern wir gleich mit. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschieben sich alle Fristen entsprechend.
Drei Situationen, in denen wir übernehmen.
Ob alles läuft, etwas liegen geblieben ist oder der Berater fehlt — der Einstieg ist derselbe: Preis im Portal, Unterlagen hochladen, fertig.
Gegründet, gebucht, und jetzt kommt der 31.12.: Wir übernehmen den kompletten ersten Jahresabschluss — inklusive Eröffnungsbilanzwerten, E-Bilanz und Offenlegung. Sie lernen nebenbei, worauf es ankommt.
Kanzlei aufgelöst, keine Kapazität, Honorar verdoppelt? Wir übernehmen laufende Buchhaltung und Abschluss nahtlos — Datenübernahme kostenlos, Festpreis statt Gebührenrahmen.
Ein Jahr ohne Abschluss, Post vom Bundesamt für Justiz, Schätzungsbescheide: Wir arbeiten auf, legen nach und beenden die Verfahren — diskret und in klarer Reihenfolge.
Rückstände wachsen nicht weg — aber sie lassen sich planvoll abtragen, Jahr für Jahr: Sie laden Kontoauszüge & Belege hoch, auch unsortiert. Wir sichten kostenlos, was wirklich fehlt, arbeiten das älteste Jahr zuerst ab und beruhigen BfJ und Finanzamt.
Ob Pflicht oder auf Wunsch der Bank — Prüfungsleistungen ohne zweiten Dienstleister: gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB) mit Bestätigungsvermerk, freiwillige Prüfungen und Durchsichten, dazu der Prüfungspflicht-Check.
Der Preis steht, bevor Sie beauftragen.
Rechtsform, Umsatz, Belegumfang — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis. Ohne Anmeldung, ohne Rückruf-Schleife, ohne Stundensätze.
Ihr Preis kommt aus dem Portal-Rechner — nach Rechtsform, Umsatz und Belegumfang. Was dort steht, gilt.
Rückfragen, Bewertungsdiskussionen, die zweite Runde mit dem Finanzamt — alles im Preis. Offenlegung inklusive buchbar.
Daten vom Vorberater, Anlagenverzeichnis, Eröffnungsbilanzwerte — der Wechsel zu uns kostet nichts extra.
Was Sie zur Bilanz zum 31.12. wissen sollten.
Was ist die Bilanz zum 31.12. — und was gehört alles dazu?
Wer muss bilanzieren — und wer darf die EÜR machen?
Welche Fristen muss ich mir merken?
Was passiert, wenn ich die Offenlegung verpasse?
Unternehmensregister oder Bundesanzeiger — wo wird offengelegt?
Muss wirklich jeder meine Zahlen sehen können?
Wann brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?
Was kostet die Bilanz zum 31.12.?
Meine Buchhaltung ist nicht aktuell — geht der Abschluss trotzdem?
Mein Geschäftsjahr endet nicht am 31.12. — betrifft mich das trotzdem?
Wie schnell ist mein Abschluss fertig?
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Ihre Bilanz, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jeden Abschluss verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Gibt jeden Jahresabschluss frei, verantwortet Bewertungsfragen und führt die Prüfungen — von der Pflichtprüfung bis zur prüferischen Durchsicht.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreut Buchhaltung und Abschlüsse aus einer Hand — und ist der Mann für die Aufarbeitung: mehrere offene Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die Rechtsfragen rund um den Abschluss: Ordnungsgeldverfahren des BfJ, Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Feststellungs- und Gesellschafterfragen.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Paragraphen Ihre Bilanz steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Aufstellung, Bewertung und Offenlegung — nachvollziehbar für Sie, Ihr Finanzamt und das Register.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.


