Die Bilanz zum 31.12.
Erstellt, geprüft, offengelegt.
Vom Beleg bis zum Unternehmensregister: Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen — inklusive der Offenlegung nach § 325 HGB und, wo sie nötig ist, der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Digital über das Portal, verantwortet von Berufsträgern, zum Festpreis ohne Nachberechnung.
Was zur Bilanz zum 31.12. gehört.
Zum Ende des Geschäftsjahres — bei den meisten Unternehmen der 31. Dezember — verlangt das HGB eine Stichtagsaufnahme: Die Bilanz stellt Vermögen und Kapital exakt zum Stichtag gegenüber (§ 242 HGB), Grundlage ist die Inventur (§ 240 HGB).
Zum Jahresabschluss gehören Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; Kapitalgesellschaften ergänzen den Anhang, mittelgroße und große zusätzlich den Lagebericht (§ 264 HGB). Der fertige Abschluss geht drei Wege: als E-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG), mit den Steuererklärungen über ELSTER und zur Offenlegung ins Unternehmensregister (§ 325 HGB).
Drei Bausteine — vom Beleg zum Abschluss.
Jeder Schritt hat seine eigenen Regeln, und jeder wird von einem Berufsträger freigegeben, bevor der nächste beginnt.
Buchhaltung & Inventur
Ohne vollständige Buchhaltung keine Bilanz. Wir arbeiten offene Monate und ganze Jahre aus Kontoauszügen nach — zum Stichtag kommt die Inventur dazu.
Rechtsbasis§ 240 HGBBewertung & Abschlussbuchungen
Hier entsteht das Ergebnis: Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzung nach den Bewertungsregeln des HGB — jede Position dokumentiert und freigegeben.
Rechtsbasis§ 253 HGBE-Bilanz, Erklärungen & Offenlegung
Der Abschluss geht an drei Empfänger: als E-Bilanz ans Finanzamt, mit KSt-, GewSt- und USt-Erklärung über ELSTER und als Offenlegungsfassung ans Unternehmensregister.
Rechtsbasis§ 5b EStG · § 325 HGBZwölf Monate nach dem Stichtag prüft das Bundesamt für Justiz automatisch. Es folgen Androhung, sechs Wochen Nachfrist und dann Ordnungsgeld ab 2.500 € — wiederholt festsetzbar, bis offengelegt ist (§ 335 HGB). Wer innerhalb der Nachfrist offenlegt, zahlt deutlich weniger.
Die Bilanz zum 31.12. hat drei Uhren.
Aufstellen, erklären, offenlegen — jede Pflicht läuft nach ihrem eigenen Kalender. Wir überwachen alle drei.
| Pflicht | Frist | Bei Stichtag 31.12. | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufstellung mittel/groß | 3 Monate | bis 31.03. des Folgejahres | § 264 Abs. 1 HGB |
| Aufstellung klein | bis 6 Monate | bis 30.06. des Folgejahres | § 264 Abs. 1 S. 4 HGB |
| Feststellung durch die Gesellschafter | 8 Monate | bis 31.08., kleine Gesellschaften 11 Monate | § 42a GmbHG |
| E-Bilanz und Steuererklärungen | verlängert | in beratenen Fällen später (§ 149 AO) | § 5b EStG · § 149 AO |
| Offenlegung Unternehmensregister | 12 Monate | bis 31.12. des Folgejahres | § 325 Abs. 1a HGB |
| Ordnungsgeld bei Versäumnis | nach Nachfrist | 2.500 € bis 25.000 €, wiederholbar | § 335 HGB |
Wer legt was offen?
Seit 2022 geht der Abschluss elektronisch an das Unternehmensregister statt an den Bundesanzeiger. Wir erstellen immer die kleinstmögliche zulässige Fassung.
| Größenklasse | Offenzulegen | Erleichterung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kleinstgesellschaft | Bilanz | Nur Hinterlegung — Einsicht auf kostenpflichtigen Antrag | § 267a · § 326 Abs. 2 HGB |
| Klein | Bilanz und verkürzter Anhang | Ohne GuV, ohne Lagebericht | § 267 Abs. 1 · § 326 HGB |
| Mittelgroß | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht | Zusammengefasste Posten zulässig | § 267 Abs. 2 · § 327 HGB |
| Groß | Vollständiger Abschluss mit Bestätigungsvermerk | keine | § 267 Abs. 3 · § 325 HGB |
| Prüfungspflicht | Mittelgroß und groß | 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Mitarbeiter | § 316 HGB |
Vier Fehler zum Stichtag.
Jeder davon kostet am Ende bares Geld — als empfindliches Ordnungsgeld, als grobe Schätzung oder als abgelehnter Kredit.
Das Bundesamt für Justiz prüft automatisch zwölf Monate nach dem Stichtag. Es kommt keine Erinnerung, sondern die Androhung.
Kleine Gesellschaften legen ohne GuV offen, Kleinstgesellschaften hinterlegen nur. Wer mehr einreicht, gibt Zahlen preis, die niemand sehen muss.
Ohne Aufnahme zum Stichtag ist die Bewertung der Bestände nicht belegbar — in der Prüfung der erste Ansatzpunkt.
Der Jahresabschluss der GmbH wird von den Gesellschaftern förmlich festgestellt (§ 42a GmbHG). Ohne Beschluss keine wirksame Gewinnverwendung.
Vom Beleg bis zum Register.
Buchhaltung, Abschluss, Steuern, Offenlegung und Prüfung sind bei uns ein Mandat statt vier Dienstleister.
Laufende Buchhaltung
Monatliche Finanzbuchhaltung mit Beleg-Upload im Portal, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und BWA.
Aufarbeitung von Rückständen
Fehlende Monate und Jahre buchen wir nach — auch ohne Vorberater.
Jahresabschluss nach HGB
Bilanz, GuV und Anhang zum 31.12. mit dokumentierter Bewertung und Freigabe durch den Berufsträger.
E-Bilanz & Steuererklärungen
Elektronische Übermittlung der E-Bilanz sowie KSt-, GewSt- und USt-Erklärung über ELSTER.
Offenlegung im Register
Offenlegungsfassung nach Größenklasse, elektronisch übermittelt, mit Nachweis für Ihre Akten.
Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Gesetzliche Abschlussprüfung, freiwillige Prüfung und prüferische Durchsicht — der WP sitzt im Haus.
Ordnungsgeld & BfJ-Post
Wir legen nach, antworten fristgerecht und begleiten das Ordnungsgeldverfahren bis zur Einstellung.
Feststellung & Gesellschafter
Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschluss liefern wir als Vorlage gleich mit.
Welche Bilanz fehlt Ihnen?
Jeder Jahrgang hat eigene Sätze, Grenzwerte und Sonderregeln — und seine eigene Seite. Mehrere Jahre offen? Wir arbeiten sie chronologisch auf, ältestes Jahr zuerst.
Der Festpreis kommt aus dem Portal.
Rechtsform, Umsatz und Belegumfang eingeben — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis, ohne Anmeldung und ohne Rückrufschleife.
| Leistung | Preis | Enthalten |
|---|---|---|
| Jahresabschluss zum 31.12. | Festpreis im Portal | Bilanz, GuV und Anhang, Bewertung dokumentiert, Freigabe WP/StB |
| E-Bilanz und Steuererklärungen | im Paket | § 5b EStG sowie KSt, GewSt und USt über ELSTER |
| Offenlegung im Unternehmensregister | zubuchbar | Offenlegungsfassung nach Größenklasse, Übermittlung mit Nachweis |
| Laufende Buchhaltung | monatlich | Beleg-Upload, Voranmeldungen und BWA im Portal |
| Rückstandsjahre | je Jahr | Nachbuchung aus Kontoauszügen, Abschluss und Offenlegung |
| Einrichtung und Datenübernahme | 0 € | Vorberaterdaten, Anlagenverzeichnis, Eröffnungsbilanzwerte |
Was zum 31.12. gefragt wird.
Wer muss bilanzieren — und wer darf die EÜR machen?
Welche Fristen muss ich mir merken?
Was passiert, wenn ich die Offenlegung verpasse?
Unternehmensregister oder Bundesanzeiger?
Muss wirklich jeder meine Zahlen sehen können?
Wann brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?
Meine Buchhaltung ist nicht aktuell — geht der Abschluss trotzdem?
Mein Geschäftsjahr endet nicht am 31.12. — betrifft mich das?
Wie schnell ist mein Abschluss fertig?
Was kostet die Bilanz zum 31.12.?
Wer Ihren Abschluss verantwortet.
Kein anonymes Portal: Jeden Abschluss gibt ein Berufsträger frei, namentlich und mit Berufshaftung.
Gibt jeden Jahresabschluss frei, verantwortet Bewertungsfragen und führt die Prüfungen — von der Pflichtprüfung bis zur prüferischen Durchsicht.
fabian.klement@onlinebilanz.deBetreut Buchhaltung und Abschluss aus einer Hand und arbeitet Rückstände auf: mehrere offene Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die Rechtsfragen rund um den Abschluss: Ordnungsgeldverfahren des BfJ, Einsprüche gegen Schätzungsbescheide und Gesellschafterbeschlüsse.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Paragrafen Ihre Bilanz steht.
Die Vorschriften, die Aufstellung, Bewertung und Offenlegung bestimmen — im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Beratung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir im Mandat.





