Die Bilanz zum 31.12. Erstellt, geprüft, offengelegt.
Vom Beleg bis zum Unternehmensregister: Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen — inklusive Offenlegung nach § 325 HGB und, wo nötig, der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Digital über das Portal, verantwortet von WP & Steuerberatern, zum Festpreis ohne Überraschungen.
Was ist die Bilanz zum 31.12.?
Zum Ende des Geschäftsjahres — bei den meisten Unternehmen der 31. Dezember — verlangt das HGB eine Stichtagsaufnahme: Was besitzt das Unternehmen, was schuldet es, was hat es verdient? Daraus entsteht der Jahresabschluss. Drei Dinge muss man verstehen:
- Aufstellung
- 3–6 Monate nach Stichtag
- Offenlegung
- bis 31.12. des Folgejahres
- Bei Verspätung
- Ordnungsgeld ab 2.500 €
- Ihr Festpreis
- in 2 Min. im Portal
Drei Bausteine — vom Beleg zum Abschluss.
Klicken Sie sich durch die drei Arbeitsschritte: Sie sehen jeweils, was konkret passiert und worauf Finanzamt und Register achten.
Buchhaltung & Inventur
Ohne vollständige Buchhaltung keine Bilanz: Wir führen sie laufend — oder arbeiten offene Monate und Jahre nach, direkt aus Kontoauszügen und Belegen. Zum 31.12. kommt die Inventur der Bestände dazu (§ 240 HGB).
Bewertung & Abschlussbuchungen
Hier entsteht das Ergebnis: Abschreibungen, Rückstellungen, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung — nach den Bewertungsregeln des HGB (§ 253). Jede Position wird dokumentiert und vom Berufsträger freigegeben.
Erklärungen, E-Bilanz & Offenlegung
Der fertige Abschluss geht drei Wege: als E-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG), mit den Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) — und zur Offenlegung ins Unternehmensregister (§ 325 HGB). Alle drei übernehmen wir.
Was kostet Ihre Bilanz? Der Rechner wohnt im Portal.
Rechtsform, Umsatz, Belegumfang — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis. Ohne Anmeldung, ohne Rückruf-Schleife, ohne Stundensätze.
Welche Bilanz fehlt Ihnen? Jedes Jahr hat seine eigene Seite.
Steuersätze, Grenzwerte, Sonderregeln — jeder Jahrgang hat seine Besonderheiten. Wählen Sie Ihr Jahr: Dort finden Sie die Details, Fristen und den direkten Einstieg. Mehrere Jahre offen? Wir arbeiten sie gemeinsam auf.
Offenlegung längst fällig — Ordnungsgeldverfahren wahrscheinlich. Je schneller nachgeholt wird, desto günstiger endet es.
Zur Bilanz 2020Corona-Jahr mit Sonderposten: Hilfen, Stundungen, Verlustrücktrag — wir bringen Ordnung hinein und legen nach.
Zur Bilanz 2021Der erste Jahrgang fürs Unternehmensregister statt Bundesanzeiger — das BfJ kann jederzeit anschreiben.
Zur Bilanz 2022Offenlegungsfrist abgelaufen — jetzt nachholen, bevor die Androhung kommt. Aufarbeitung und Übermittlung aus einer Hand.
Zur Bilanz 2023Der laufende Pflicht-Jahrgang: aufstellen, erklären, offenlegen — mit den angehobenen Schwellenwerten des § 267 HGB.
Zur Bilanz 2024Stichtag 31.12.2025: Aufstellung läuft jetzt — wer früh abschließt, hat Zahlen für Bank, Planung und Ausschüttung.
Zur Bilanz 2025Wir übernehmen — vom Beleg bis zum Register.
Buchhaltung, Abschluss, Steuern, Offenlegung und Prüfung sind bei uns ein Mandat statt vier Dienstleister. Acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis:
Laufende Buchhaltung
Monatliche Finanzbuchhaltung mit Beleg-Upload im Portal, USt-Voranmeldungen und BWA — die Basis, aus der die Bilanz ohne Reibung entsteht.
Aufarbeitung von Rückständen
Fehlende Monate oder ganze Jahre buchen wir aus Kontoauszügen und Belegen nach — auch wenn der Vorberater nicht mehr erreichbar ist.
Jahresabschluss nach HGB
Bilanz, GuV und Anhang zum 31.12. — mit sauberer Bewertung, dokumentierten Abschlussbuchungen und Freigabe durch den Berufsträger.
E-Bilanz & Steuererklärungen
Elektronische Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b EStG) sowie KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen — fristgerecht per ELSTER ans Finanzamt.
Offenlegung im Unternehmensregister
Erstellung der Offenlegungsfassung nach Größenklasse und elektronische Übermittlung (§ 325 HGB) — bzw. Hinterlegung für Kleinstgesellschaften.
Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer
Gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB), freiwillige Prüfungen und prüferische Durchsichten — der WP sitzt bei uns im Haus.
Ordnungsgeld & BfJ-Post
Androhung vom Bundesamt für Justiz erhalten? Wir legen nach, antworten fristgerecht und begleiten das Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB).
Lohn & laufende Betreuung
Auf Wunsch dazu: Lohnbuchhaltung, Fristenüberwachung und ein fester Ansprechpartner — alles im selben Portal, alles zum Festpreis.
Offenlegung im Unternehmensregister — wir übermitteln für Sie.
Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird der Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt — nicht mehr an den Bundesanzeiger. Die Frist: 12 Monate nach dem Stichtag, für die Bilanz zum 31.12. also bis zum 31.12. des Folgejahres. Wer sie verpasst, bekommt automatisch Post vom Bundesamt für Justiz: Androhung, sechs Wochen Nachfrist, dann Ordnungsgeld ab 2.500 € — wiederholt, bis offengelegt ist (§ 335 HGB).
- Richtige Fassung nach Größenklasse — nicht mehr offenlegen als nötig: Kleinst hinterlegt nur, klein lässt die GuV weg.
- Elektronische Übermittlung inklusive — im richtigen Datenformat, mit Nachweis für Ihre Akten.
- BfJ-Verfahren abräumen — bei Androhung oder festgesetztem Ordnungsgeld legen wir nach und antworten fristgerecht.
Die Bilanz zum 31.12. hat drei Uhren.
Aufstellen, erklären, offenlegen — jede Pflicht hat ihre eigene Frist. Wir überwachen alle drei, damit keine davon Geld kostet.
Vom 31.12. bis zur Offenlegung — ein Jahr, sauber getaktet.
So sieht der Fahrplan für einen Abschluss mit Stichtag 31.12. aus — Sie liefern Belege, wir halten die Termine:
Inventur & Jahreswechsel
Bestände zählen, Kassenstand festhalten, letzte Belege sammeln — mit unserer Checkliste in einem Nachmittag erledigt.
Sie · mit Checkliste § 240 HGBBuchhaltung komplett
Alle Monate gebucht, Bank abgestimmt, offene Posten geklärt — Rückstände holen wir jetzt nach, bevor der Abschluss beginnt.
Wir · Portal GoBD · § 238 HGBAbschluss aufstellen
Bewertung, Rückstellungen, Abgrenzung, Anhang — aufgestellt binnen der Frist (3 Monate mittel/groß, 6 Monate klein) und vom Berufsträger freigegeben.
Wir · WP/StB § 264 HGBE-Bilanz & Erklärungen
E-Bilanz ans Finanzamt, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung — in beratenen Fällen mit verlängerter Abgabefrist, ohne dass Sie daran denken müssen.
Wir · ELSTER § 5b EStG · § 149 AOOffenlegung
Offenlegungsfassung nach Größenklasse erstellen und ans Unternehmensregister übermitteln — mit Nachweis, deutlich vor der Frist.
Wir · fristgerecht § 325 HGBFeststellung nicht vergessen: Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss der GmbH förmlich fest (§ 42a GmbHG) — den Beschluss-Text liefern wir gleich mit. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschieben sich alle Fristen entsprechend.
Mehrere Jahre offen? Wir räumen chronologisch auf.
Rückstände wachsen nicht weg — aber sie lassen sich planvoll abtragen, Jahr für Jahr:
Jeder Jahrgang hat seine eigene Seite mit Details — siehe Jahrgänge oben.
Prüfung nötig? Der Wirtschaftsprüfer sitzt im Haus.
Ob Pflicht oder auf Wunsch der Bank — Prüfungsleistungen ohne zweiten Dienstleister:
Zulassung nach WPO, Berufshaftpflicht und Kammeraufsicht — Prüfung und Erstellung bleiben dabei sauber getrennt.
Unsere Festpreis-Garantie — der Preis steht, bevor Sie beauftragen.
Drei Situationen, in denen wir übernehmen.
Ob alles läuft, etwas liegen geblieben ist oder der Berater fehlt — der Einstieg ist derselbe: Preis im Portal, Unterlagen hochladen, fertig.
Der erste eigene Abschluss
Gegründet, gebucht, und jetzt kommt der 31.12.: Wir übernehmen den kompletten ersten Jahresabschluss — inklusive Eröffnungsbilanzwerten, E-Bilanz und Offenlegung. Sie lernen nebenbei, worauf es ankommt.
Der Berater ist weg oder zu teuer
Kanzlei aufgelöst, keine Kapazität, Honorar verdoppelt? Wir übernehmen laufende Buchhaltung und Abschluss nahtlos — Datenübernahme kostenlos, Festpreis statt Gebührenrahmen.
Es ist etwas liegen geblieben
Ein Jahr ohne Abschluss, Post vom Bundesamt für Justiz, Schätzungsbescheide: Wir arbeiten auf, legen nach und beenden die Verfahren — diskret und in klarer Reihenfolge.
Ihre Bilanz, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jeden Abschluss verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Gibt jeden Jahresabschluss frei, verantwortet Bewertungsfragen und führt die Prüfungen — von der Pflichtprüfung bis zur prüferischen Durchsicht.

Betreut Buchhaltung und Abschlüsse aus einer Hand — und ist der Mann für die Aufarbeitung: mehrere offene Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen.

Übernimmt die Rechtsfragen rund um den Abschluss: Ordnungsgeldverfahren des BfJ, Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Feststellungs- und Gesellschafterfragen.
Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.
Den Festpreis berechnen Sie jederzeit selbst im Portal. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — Rückstände, Prüfungspflicht, Wechsel — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.
Ihr Erstgespräch zur Bilanz zum 31.12.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Jahrgänge, Unterlagen und den Ablauf — und zeigt Ihnen den Portal-Rechner, wenn Sie mögen.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
- Klarheit über offene Jahrgänge & Fristen
- Ihr Festpreis aus dem Portal — schwarz auf weiß
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Paragraphen Ihre Bilanz steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Aufstellung, Bewertung und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie, Ihr Finanzamt und das Register.
Pflicht zur Bilanz
Kaufleute stellen zu Beginn und zum Schluss jedes Geschäftsjahres eine Bilanz auf — der Kern des Jahresabschlusses.
Inventur
Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden zum Stichtag — Grundlage jeder belastbaren Bilanz.
Aufstellung & Fristen
Kapitalgesellschaften ergänzen Anhang (und Lagebericht) — Aufstellung binnen 3 Monaten, kleine binnen 6.
Bewertung
Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, Niederstwertprinzip — hier entscheidet sich das Jahresergebnis.
E-Bilanz
Bilanz und GuV werden elektronisch ans Finanzamt übermittelt — im amtlichen Datensatz, nicht als PDF.
Offenlegung
Übermittlung an das Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag.
Erleichterungen
Kleine legen ohne GuV offen; Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen die Bilanz lediglich.
Ordnungsgeld & Prüfung
Versäumte Offenlegung kostet ab 2.500 €; mittelgroße und große Gesellschaften sind prüfungspflichtig.
Was Sie zur Bilanz zum 31.12. wissen sollten.
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie rechnen direkt im Portal.
Was ist die Bilanz zum 31.12. — und was gehört alles dazu? +
Wer muss bilanzieren — und wer darf die EÜR machen? +
Welche Fristen muss ich mir merken? +
Was passiert, wenn ich die Offenlegung verpasse? +
Unternehmensregister oder Bundesanzeiger — wo wird offengelegt? +
Muss wirklich jeder meine Zahlen sehen können? +
Wann brauche ich einen Wirtschaftsprüfer? +
Was kostet die Bilanz zum 31.12.? +
Meine Buchhaltung ist nicht aktuell — geht der Abschluss trotzdem? +
Mein Geschäftsjahr endet nicht am 31.12. — betrifft mich das trotzdem? +
Wie schnell ist mein Abschluss fertig? +
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab? +
Geben Sie den Abschluss ab — und den Stichtag dazu.
Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Festpreis im Portal — für das aktuelle Jahr oder offene Jahrgänge. Buchhaltung, Bilanz, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung: ein Mandat, ein Preis, ein Portal.

