Die Menschen hinter OnlineBilanz.
Bei OnlineBilanz arbeiten Menschen aus Softwareentwicklung, Buchhaltung und Kundenbetreuung mit steuerberatenden Berufsträgern zusammen.
Unsere Plattform unterstützt die digitale Vorbereitung. Für steuerliche Einzelfallberatung und fachliche Freigaben wird ein befugter Berufsträger gesondert beauftragt. Zuständigkeit und Leistungsumfang klären wir für jeden Auftrag.
Wählen Sie eine Person und sehen Sie Fachgebiete sowie direkten Kontakt.
Immer zwei Zuständige — nie eine Nummer im System.
Die Betreuung richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Zuständigkeit, Vertretung und Erreichbarkeit werden beim Start geklärt.
Ihr Finanzbuchhalter
Der tägliche Betrieb: Belege, Konten, Fristen. Ihr direkter Ansprechpartner für alles Laufende.
- Laufende Finanzbuchhaltung, monatlich oder quartalsweise
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Umsatzsteuervoranmeldung und Fristenkontrolle
- Belegprüfung, Rückfragen und Auswertungen
Ihr Berufsträger
Alles, was fachliche Beurteilung und Verantwortung verlangt — persönlich und berufshaftpflichtversichert.
- Jahresabschluss und E-Bilanz
- Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)
- Fachliche Aufsicht über die laufende Buchhaltung
- Beratung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Vor dem Finanzamt stehen wir vorne.
Wenn es ernst wird, sprechen nicht Sie mit dem Finanzamt — sondern Ihr Berufsträger. Er tritt in eigenem Namen und mit Vollmacht für Sie auf, führt den Schriftverkehr und vertritt Ihre Position fachlich begründet.
- Betriebsprüfung — Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Schlussbesprechung
- Einspruch gegen Steuerbescheide — Begründung, Fristen, Aussetzung der Vollziehung
- Rückfragen und Anfragen des Finanzamts — beantwortet der Berufsträger, nicht Sie
- Nachschau und Sonderprüfungen — Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung
Wissen im Team weitergeben.
Fachwissen holen wir nicht ein — wir bauen es auf. Buchhalter, Steuerfachangestellte und Entwickler lernen bei uns unter fachlicher Aufsicht der Berufsträger. Das hält Qualität und Kapazität im Haus.
- Ausbildung und Weiterbildung im eigenen Haus
- Zusammenarbeit nach vereinbartem Aufgabenumfang
- Offene Stellen in Buchhaltung, Steuerberatung und Entwicklung
Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG erbringen ausschließlich die zugelassenen Berufsträger — persönlich, prüfbar und berufshaftpflichtversichert. Zuständige Kammern und berufsrechtliche Regelungen finden Sie im Impressum.





