Die Konzernbilanz.
Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.
Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem Unternehmen zusammenfassen. Wir prüfen Pflicht und Befreiungsgrößen, erstellen die Handelsbilanzen II, führen alle Konsolidierungsschritte durch und liefern Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht — verantwortet vom Wirtschaftsprüfer.
Was eine Konzernbilanz ist.
Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen — die Einheitstheorie. Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und die konzerninternen Verflechtungen herauskonsolidiert, damit nur übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet hat.
Die Pflicht trifft das Mutterunternehmen mit beherrschendem Einfluss auf mindestens eine Tochter (§ 290 HGB), meist über die Stimmrechtsmehrheit. Zur Konzernbilanz gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — in der Regel prüfungs- und offenlegungspflichtig.
Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?
Vor der Konsolidierung steht die Pflichtprüfung. Entscheidend sind Beherrschung und Größe — beides klären wir verbindlich und dokumentiert.
Beherrschender Einfluss
Die Pflicht entsteht, wenn die Mutter eine Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, Organbestellungsrecht oder Beherrschungsvertrag.
Rechtsbasis§ 290 HGBGrößenabhängige Befreiung
Bleiben Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei Stichtagen unter den Schwellen — nach Brutto- oder Nettomethode —, entfällt die Pflicht.
Rechtsbasis§ 293 HGBBefreiung für Teilkonzerne
Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — unter Bedingungen auch bei einer Mutter im Ausland.
Rechtsbasis§§ 291, 292 HGBWer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers; wer unnötig konsolidiert, zahlt für Arbeit, die niemand verlangt. Wir prüfen Control, Größe und Befreiungen und geben eine begründete Antwort samt Dokumentation.
Die vier Konsolidierungsschritte.
Konsolidieren heißt: herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den addierten Einzelabschlüssen wird ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt.
Kapitalkonsolidierung
Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied erscheint als Firmenwert, Fremdanteile als Minderheiten.
Schuldenkonsolidierung
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet — im Konzern darf nicht als Schuld erscheinen, was man sich selbst schuldet.
Zwischenergebnisse
Liefert eine Gesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert und wird herausgerechnet.
Aufwand & Ertrag
Innenumsätze und die dazugehörigen Aufwendungen werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst weist der Konzern Umsatz aus, der nur zwischen eigenen Gesellschaften floss.
Alle Einzelabschlüsse werden zuerst auf konzerneinheitliche Regeln, Stichtag und Währung gebracht (§ 308 HGB). Erst auf dieser HB II setzt die Konsolidierung auf.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein. Der Grad des Einflusses entscheidet — und damit die Darstellung des gesamten Konzerns.
| Einfluss | Beziehung | Methode | Was übernommen wird |
|---|---|---|---|
| Beherrschung | Tochterunternehmen | Vollkonsolidierung | Alle Vermögensgegenstände und Schulden zu 100 %, Fremdanteile als Minderheiten |
| maßgeblich | assoziiertes Unternehmen | Equity-Methode | Nur der anteilige Eigenkapital- und Ergebnisanteil, keine Einzelposten (§§ 311, 312) |
| gemeinsam | Gemeinschaftsunternehmen | Quote oder Equity | Wahlrecht — anteilige Einbeziehung oder Equity-Fortschreibung (§ 310) |
| gering | sonstige Beteiligung | Buchwert | Keine Konsolidierung, Ausweis zum Beteiligungsbuchwert |
| Rahmen | nicht kapitalmarktorientiert | HGB | Der Regelfall im Mittelstand; kapitalmarktorientierte Mütter bilanzieren nach IFRS (§ 315e) |
Die vier teuersten Konzern-Fehler.
Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: einer Kanzlei mit Wirtschaftsprüfer, die die ganze Gruppe denkt.
Die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers.
Der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss — ein verzerrtes Bild gegenüber Bank und Investoren.
Nicht realisierte Gewinne bleiben im Abschluss: das Ergebnis ist zu hoch und hält der Prüfung nicht stand.
Vollkonsolidierung, wo Equity gehört — oder umgekehrt: schon eine falsch eingestufte Beteiligung lässt die gesamte Darstellung kippen.
Was wir übernehmen.
Von der Pflichtprüfung bis zur Offenlegung — sechs Bausteine, ein Ansprechpartner, ein Festpreis.
Pflicht & Konsolidierungskreis
Control, Befreiungsgrößen und Einbeziehungswahlrechte geprüft und begründet — wer voll, wer at equity, wer gar nicht einbezogen wird.
Einzelabschlüsse & HB II
Auf Wunsch erstellen wir die Einzelabschlüsse gleich mit und bringen alle Gesellschaften auf konzerneinheitliche Ansätze, Stichtag und Währung.
Konsolidierung
Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung, jeder Buchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.
Anhang & Lagebericht
Konzernanhang, Konzernlagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.
Prüfung & Offenlegung
Wir begleiten die Konzernabschlussprüfung, stellen die Unterlagen bereit und übernehmen die Offenlegung im Unternehmensregister.
Steuerliche Ebene
Organschaft, Ergebnisabführung und latente Steuern aus der Konsolidierung werden neben der handelsrechtlichen Sicht mitgedacht.
Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss.
Ihr Aufwand: uns Zugang zu allen relevanten Zahlen geben. Den Rest übernehmen wir vollständig — in fünf klar strukturierten Schritten.
Pflicht & Konsolidierungskreis
Wir prüfen Control und Befreiungsgrößen und legen fest, welche Gesellschaft voll, at equity oder gar nicht einbezogen wird.
Handelsbilanz II
Alle Einzelabschlüsse werden auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung gebracht.
Die vier Schritte
Kapital, Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwand und Ertrag werden konsolidiert und jede Buchung dokumentiert.
Konzernabschluss erstellt
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel liegen prüfungsfähig vor.
Prüfung & Offenlegung
Wir begleiten die Abschlussprüfung, übernehmen die Offenlegung und betreuen den Konzernabschluss Jahr für Jahr.
Konzernabschluss nie erstellt? Wir arbeiten es auf.
Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, der Konzernabschluss fehlt seit Jahren oder war fehlerhaft. Das ist reparabel — wir übernehmen jeden Zustand.
Wir prüfen, ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind. Die Sichtung ist kostenlos.
Vollständige Konzernabschlüsse: HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht.
Wir bringen die Offenlegung in Ordnung und übernehmen die Kommunikation mit Prüfer und Bundesamt für Justiz.
Konzernabschluss und Prüfung laufen anschließend pünktlich mit, alle Fristen überwacht — Jahr für Jahr, zum Festpreis.
Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.
Der Aufwand hängt von der Struktur ab: Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Der Preis steht trotzdem, bevor Sie beauftragen.
| Leistung | Preis | Enthalten |
|---|---|---|
| Konzernabschluss | Festpreis nach Sichtung | HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht |
| Pflichtprüfung & Sichtung | 0 € | Control, Befreiungsgrößen und Konsolidierungskreis, begründet |
| Einzelabschlüsse der Gesellschaften | je Gesellschaft | Im Paket degressiv, Abstimmung untereinander inklusive |
| Prüfungsbegleitung | im Paket | Unterlagen bereitgestellt, Rückfragen des Prüfers beantwortet |
| Offenlegung | im Paket | Veranlassung im Unternehmensregister, Gebühren separat |
| Rückständige Jahre | je Jahr | Chronologisch aufgearbeitet und offengelegt |
Was zur Konzernbilanz gefragt wird.
Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit?
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden?
HGB oder IFRS?
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist?
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend?
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz?
Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.
Hinter jeder Konsolidierung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — jede Freigabe trägt einen Namen.
Verantwortet Konsolidierung und Prüfung: Kapitalkonsolidierung, Firmenwerte und latente Steuern (§ 306) — und begleitet die Konzernabschlussprüfung nach § 316 HGB.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Einzelabschlüsse und Handelsbilanz II sowie die steuerliche Ebene der Gruppe: Organschaft, Ergebnisabführung und die Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die rechtliche Seite: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Ordnungsgeldverfahren und gesellschaftsrechtliche Fragen der Konzernstruktur.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.
Pflicht zur Aufstellung, Konsolidierungskreis, angewandte Methoden und elektronische Offenlegung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Schwellenwerte und Standards ändern sich. Keine Beratung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir im Mandat.





