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Konzernbilanz · §§ 290 ff. HGB

Die Konzernbilanz.
Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.

Vom Summenabschluss zum Konzernabschluss — dokumentiert und belastbar.

Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem Unternehmen zusammenfassen. Wir prüfen Pflicht und Befreiungsgrößen, erstellen die Handelsbilanzen II, führen alle Konsolidierungsschritte durch und liefern Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht — verantwortet vom Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfer im Haus — jede Freigabe trägt einen NamenFehlende Konzernabschlüsse holen wir rückwirkend nach
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was eine Konzernbilanz ist.

Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen — die Einheitstheorie. Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und die konzerninternen Verflechtungen herauskonsolidiert, damit nur übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet hat.

Die Pflicht trifft das Mutterunternehmen mit beherrschendem Einfluss auf mindestens eine Tochter (§ 290 HGB), meist über die Stimmrechtsmehrheit. Zur Konzernbilanz gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — in der Regel prüfungs- und offenlegungspflichtig.

§§ 290 ff.
RechtsgrundlageHGB — Pflicht, Kreis, Methoden und Offenlegung.
Einheit
PrinzipDie Gruppe wird als ein Unternehmen dargestellt.
§ 297
BestandteileBilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalfluss.
§ 316
PrüfungAbschlussprüfer, Offenlegung nach § 325 HGB.
Die erste Frage

Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?

Vor der Konsolidierung steht die Pflichtprüfung. Entscheidend sind Beherrschung und Größe — beides klären wir verbindlich und dokumentiert.

Beherrschender Einfluss

Die Pflicht entsteht, wenn die Mutter eine Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, Organbestellungsrecht oder Beherrschungsvertrag.

Rechtsbasis§ 290 HGB

Größenabhängige Befreiung

Bleiben Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei Stichtagen unter den Schwellen — nach Brutto- oder Nettomethode —, entfällt die Pflicht.

Rechtsbasis§ 293 HGB

Befreiung für Teilkonzerne

Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — unter Bedingungen auch bei einer Mutter im Ausland.

Rechtsbasis§§ 291, 292 HGB
!
Die Pflichtfrage ist keine Kleinigkeit.

Wer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers; wer unnötig konsolidiert, zahlt für Arbeit, die niemand verlangt. Wir prüfen Control, Größe und Befreiungen und geben eine begründete Antwort samt Dokumentation.

Das Herzstück

Die vier Konsolidierungsschritte.

Konsolidieren heißt: herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den addierten Einzelabschlüssen wird ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt.

01 · §§ 301 ff.

Kapitalkonsolidierung

Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied erscheint als Firmenwert, Fremdanteile als Minderheiten.

02 · § 303

Schuldenkonsolidierung

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet — im Konzern darf nicht als Schuld erscheinen, was man sich selbst schuldet.

03 · § 304

Zwischenergebnisse

Liefert eine Gesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert und wird herausgerechnet.

04 · § 305

Aufwand & Ertrag

Innenumsätze und die dazugehörigen Aufwendungen werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst weist der Konzern Umsatz aus, der nur zwischen eigenen Gesellschaften floss.

Vorbereitend: die Handelsbilanz II

Alle Einzelabschlüsse werden zuerst auf konzerneinheitliche Regeln, Stichtag und Währung gebracht (§ 308 HGB). Erst auf dieser HB II setzt die Konsolidierung auf.

Wie tief einbezogen wird

Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?

Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein. Der Grad des Einflusses entscheidet — und damit die Darstellung des gesamten Konzerns.

EinflussBeziehungMethodeWas übernommen wird
BeherrschungTochterunternehmenVollkonsolidierungAlle Vermögensgegenstände und Schulden zu 100 %, Fremdanteile als Minderheiten
maßgeblichassoziiertes UnternehmenEquity-MethodeNur der anteilige Eigenkapital- und Ergebnisanteil, keine Einzelposten (§§ 311, 312)
gemeinsamGemeinschaftsunternehmenQuote oder EquityWahlrecht — anteilige Einbeziehung oder Equity-Fortschreibung (§ 310)
geringsonstige BeteiligungBuchwertKeine Konsolidierung, Ausweis zum Beteiligungsbuchwert
Rahmennicht kapitalmarktorientiertHGBDer Regelfall im Mittelstand; kapitalmarktorientierte Mütter bilanzieren nach IFRS (§ 315e)
Aus der Praxis

Die vier teuersten Konzern-Fehler.

Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: einer Kanzlei mit Wirtschaftsprüfer, die die ganze Gruppe denkt.

×
Pflicht übersehen

Die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers.

×
Innenumsätze nicht eliminiert

Der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss — ein verzerrtes Bild gegenüber Bank und Investoren.

×
Zwischengewinne vergessen

Nicht realisierte Gewinne bleiben im Abschluss: das Ergebnis ist zu hoch und hält der Prüfung nicht stand.

×
Methode falsch zugeordnet

Vollkonsolidierung, wo Equity gehört — oder umgekehrt: schon eine falsch eingestufte Beteiligung lässt die gesamte Darstellung kippen.

Alles aus einer Hand

Was wir übernehmen.

Von der Pflichtprüfung bis zur Offenlegung — sechs Bausteine, ein Ansprechpartner, ein Festpreis.

01

Pflicht & Konsolidierungskreis

Control, Befreiungsgrößen und Einbeziehungswahlrechte geprüft und begründet — wer voll, wer at equity, wer gar nicht einbezogen wird.

Rechtsbasis: §§ 290–296 HGB
02

Einzelabschlüsse & HB II

Auf Wunsch erstellen wir die Einzelabschlüsse gleich mit und bringen alle Gesellschaften auf konzerneinheitliche Ansätze, Stichtag und Währung.

Rechtsbasis: § 308 HGB
03

Konsolidierung

Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung, jeder Buchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.

Rechtsbasis: §§ 300–307 HGB
04

Anhang & Lagebericht

Konzernanhang, Konzernlagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.

Rechtsbasis: § 297 HGB
05

Prüfung & Offenlegung

Wir begleiten die Konzernabschlussprüfung, stellen die Unterlagen bereit und übernehmen die Offenlegung im Unternehmensregister.

Rechtsbasis: § 316 · § 325 HGB
06

Steuerliche Ebene

Organschaft, Ergebnisabführung und latente Steuern aus der Konsolidierung werden neben der handelsrechtlichen Sicht mitgedacht.

Rechtsbasis: § 306 HGB · § 14 KStG
So läuft es ab

Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss.

Ihr Aufwand: uns Zugang zu allen relevanten Zahlen geben. Den Rest übernehmen wir vollständig — in fünf klar strukturierten Schritten.

Analyse
1

Pflicht & Konsolidierungskreis

Wir prüfen Control und Befreiungsgrößen und legen fest, welche Gesellschaft voll, at equity oder gar nicht einbezogen wird.

§§ 290–296Sichtung kostenlos
Vorbereitung
2

Handelsbilanz II

Alle Einzelabschlüsse werden auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung gebracht.

§ 308 HGBBasis der Konsolidierung
Konsolidierung
3

Die vier Schritte

Kapital, Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwand und Ertrag werden konsolidiert und jede Buchung dokumentiert.

§§ 300–307nachvollziehbar hergeleitet
Abschluss
4

Konzernabschluss erstellt

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel liegen prüfungsfähig vor.

§ 297 HGBvom WP freigegeben
Danach
5

Prüfung & Offenlegung

Wir begleiten die Abschlussprüfung, übernehmen die Offenlegung und betreuen den Konzernabschluss Jahr für Jahr.

§ 316 · § 325Festpreis
Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Konzernabschluss nie erstellt? Wir arbeiten es auf.

Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, der Konzernabschluss fehlt seit Jahren oder war fehlerhaft. Das ist reparabel — wir übernehmen jeden Zustand.

Pflicht rückwirkend geklärt

Wir prüfen, ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind. Die Sichtung ist kostenlos.

§§ 290–296 HGB
Offene Jahre nachgeholt

Vollständige Konzernabschlüsse: HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht.

offenlegungsfähig
Ordnungsgeld abgewendet

Wir bringen die Offenlegung in Ordnung und übernehmen die Kommunikation mit Prüfer und Bundesamt für Justiz.

§ 325 HGB
Einmal aufgearbeitet, danach im Takt.

Konzernabschluss und Prüfung laufen anschließend pünktlich mit, alle Fristen überwacht — Jahr für Jahr, zum Festpreis.

Kosten

Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.

Der Aufwand hängt von der Struktur ab: Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Der Preis steht trotzdem, bevor Sie beauftragen.

LeistungPreisEnthalten
KonzernabschlussFestpreis nach SichtungHB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht
Pflichtprüfung & Sichtung0 €Control, Befreiungsgrößen und Konsolidierungskreis, begründet
Einzelabschlüsse der Gesellschaftenje GesellschaftIm Paket degressiv, Abstimmung untereinander inklusive
Prüfungsbegleitungim PaketUnterlagen bereitgestellt, Rückfragen des Prüfers beantwortet
Offenlegungim PaketVeranlassung im Unternehmensregister, Gebühren separat
Rückständige Jahreje JahrChronologisch aufgearbeitet und offengelegt
Festpreis statt StundensatzNach der Sichtung steht der Preis schriftlich — kein offenes Projektbudget
Wirtschaftsprüfer im HausKonsolidierung, Prüfungsbegleitung und Organschaft unter einem Dach
Fester AnsprechpartnerKennt Ihre Beteiligungsketten und Besonderheiten, kein Ticketsystem
Digital & ortsunabhängigDaten im Mandantenportal, bundesweite Betreuung ohne Kanzleibesuch
Häufige Fragen

Was zur Konzernbilanz gefragt wird.

Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Ein Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen hat (§ 290 HGB) — vermutet unter anderem bei Stimmrechtsmehrheit. Ob tatsächlich Pflicht besteht, hängt zusätzlich von den Befreiungsgrößen des § 293 HGB ab.
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit?
Nach § 293 HGB entfällt die Pflicht, wenn Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unter den Schwellen liegen — wahlweise nach Brutto- oder Nettomethode. Die Werte wurden zuletzt angehoben; wir prüfen die für Ihr Geschäftsjahr geltenden Grenzen.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Tochterunternehmen werden voll konsolidiert, alle Posten zu 100 % mit gesondertem Ausweis der Minderheiten. Assoziierte Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss gehen at equity ein, also nur mit dem Anteil am Eigenkapital und Ergebnis (§§ 311, 312 HGB).
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden?
In der Regel ja: Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB und Offenlegung nach § 325 HGB. Wir begleiten die Prüfung und übernehmen die Offenlegung.
HGB oder IFRS?
Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne bilanzieren nach HGB. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen (§ 315e HGB); andere können IFRS freiwillig anwenden, etwa für internationale Investoren.
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist?
Es drohen Ordnungsgeld durch das Bundesamt für Justiz und Beanstandungen des Prüfers; eine fehlerhafte Konsolidierung verzerrt außerdem das Bild gegenüber Banken und Investoren. Wir prüfen die Pflicht, holen fehlende Abschlüsse nach und korrigieren Fehler.
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend?
Ja. Wir prüfen die Pflicht rückwirkend, erstellen die HB II, konsolidieren und liefern Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht für die offenen Jahre. Danach betreuen wir den Konzernabschluss laufend.
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz?
Der Aufwand hängt von der Struktur ab: Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Nach der Sichtung vereinbaren wir einen Festpreis. Den Rahmen für Einzelabschlüsse rechnen Sie im Portal-Rechner aus.
Ihre Berufsträger

Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.

Hinter jeder Konsolidierung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — jede Freigabe trägt einen Namen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Konsolidierung und Prüfung: Kapitalkonsolidierung, Firmenwerte und latente Steuern (§ 306) — und begleitet die Konzernabschlussprüfung nach § 316 HGB.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Einzelabschlüsse und Handelsbilanz II sowie die steuerliche Ebene der Gruppe: Organschaft, Ergebnisabführung und die Aufarbeitung offener Jahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Ordnungsgeldverfahren und gesellschaftsrechtliche Fragen der Konzernstruktur.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.

Pflicht zur Aufstellung, Konsolidierungskreis, angewandte Methoden und elektronische Offenlegung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Schwellenwerte und Standards ändern sich. Keine Beratung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir im Mandat.

Konzernabschluss nötig oder unklar?Pflicht prüfen · Festpreis · offene Jahre willkommen
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