Konzernbilanz · Konzernabschluss nach HGB

Die Konzernbilanz. Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.

Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und einen beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem einzigen Unternehmen zusammenfassen — den Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB. Wir prüfen die Konsolidierungspflicht und die Befreiungsgrößen (§ 293), erstellen die Handelsbilanzen II, führen die Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung durch und liefern Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang & KonzernlageberichtGoBD-konform, von Wirtschaftsprüfer & Steuerberatern verantwortet, inklusive Prüfungsbegleitung. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.

Teilkonzern? Wir prüfen die Befreiung (§§ 291, 292) Konzernabschluss fehlt? Holen wir rückwirkend nach
§ 290HGB · Control
§ 293Befreiungsgrößen
HGB/IFRSKonsolidierung
Wirtschaftsprüfer im Haus
Rückwirkend für offene Jahre & laufend
Kurz erklärt

Was ist eine Konzernbilanz?

Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie). Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und konzerninterne Verflechtungen herauskonsolidiert. Sie ist Teil des Konzernabschlusses. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Das Wer Mutter mit Beherrschung Pflicht trifft das Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf Töchter hat (§ 290) — meist über die Stimmrechtsmehrheit. Rechtsform der Mutter ist grundsätzlich egal. § 290 HGB
02 · Das Was Konsolidierung Konzerninterne Beteiligungen, Schulden, Umsätze und Zwischengewinne werden eliminiert — damit nur das übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet. §§ 300 ff. HGB
03 · Das Drumherum Mehr als eine Bilanz Zum Konzernabschluss gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalfluss­rechnung und Eigenkapitalspiegel — meist prüfungs- und offenlegungs­pflichtig. § 297 HGB
Rechtsgrundlage
§§ 290–315e HGB
Prinzip
Einheitstheorie
Prüfung
§ 316 · § 325 HGB
Unser Part
erstellen & begleiten
Die erste Frage

Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?

Bevor konsolidiert wird, steht die Pflichtprüfung. Nicht jede Unternehmensgruppe muss einen Konzernabschluss aufstellen — es kommt auf Beherrschung und Größe an. Wir klären beides verbindlich. Die vier Prüfschritte:

§ 290

Beherrschender Einfluss (Control)

Pflicht entsteht, wenn die Mutter einen Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, dem Recht zur Bestellung der Mehrheit der Leitung oder über Beherrschungsvertrag/Satzung.

§ 293

Größenabhängige Befreiung

Werden bestimmte Schwellen (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) an zwei Stichtagen nicht überschritten — wahlweise Brutto- oder Nettomethode — entfällt die Pflicht. Wir prüfen die aktuell geltenden Grenzen.

§§ 291, 292

Befreiung für Teilkonzerne

Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — auch bei einer EU-/Drittstaaten-Mutter unter Bedingungen.

§ 296

Einbeziehungswahlrechte

Einzelne Töchter dürfen unter Voraussetzungen weggelassen werden (untergeordnete Bedeutung, unverhältnismäßige Kosten). Das will sauber begründet und dokumentiert sein.

Die Pflichtfrage ist keine Kleinigkeit.

Wer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Ärger mit Prüfer und Bank. Wer unnötig konsolidiert, verbrennt Geld. Wir prüfen Control, Größe und Befreiungen und geben Ihnen eine klare, begründete Antwort — samt Dokumentation, die einer Prüfung standhält.

Control-Konzept sauber geprüft Befreiungsgrößen aktuell bewertet Teilkonzern-Befreiung geprüft
Pflicht klären lassen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Das Herzstück

Die vier Konsolidierungsschritte — vom Summen- zum Konzernabschluss.

Konsolidieren heißt: alles herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den zusammengezählten Einzelabschlüssen (dem Summenabschluss) wird so ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt. Die vier klassischen Schritte:

01 · Kapital

Kapitalkonsolidierung

Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied wird als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passivischer Unterschiedsbetrag ausgewiesen; Fremdanteile werden als Minderheiten gezeigt.

02 · Schulden

Schuldenkonsolidierung

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen der Mutter an die Tochter) werden gegeneinander aufgerechnet — sie dürfen im Konzern nicht als Schuld erscheinen, weil man sich nichts selbst schuldet.

03 · Zwischenergebnis

Zwischenergebniseliminierung

Liefert eine Konzerngesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert — er wird herausgerechnet, bis nach außen verkauft wird.

04 · Aufwand/Ertrag

Aufwands- & Ertragskonsolidierung

Konzerninterne Umsätze und Aufwendungen (Innenumsätze) werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst würde der Konzern Umsatz ausweisen, der nur zwischen den eigenen Gesellschaften floss.

+ Einheitlich

Handelsbilanz II

Vorbereitend werden alle Einzelabschlüsse auf konzerneinheitliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln, Stichtag und Währung gebracht — die HB II. Erst darauf setzt die Konsolidierung auf.

= Ergebnis

Konzernabschluss

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang und Konzernlagebericht — der Konzern als eine wirtschaftliche Einheit, prüfungs- und offenlegungsfähig.

Wie tief wird einbezogen?

Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?

Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein — es kommt auf den Grad des Einflusses an. Von voller Einbeziehung bis zur reinen Anteilsbewertung gibt es eine klare Stufung. Die richtige Zuordnung entscheidet über die Darstellung des gesamten Konzerns:

  • Tochterunternehmen (Beherrschung)Vollkonsolidierung: alle Vermögensgegenstände und Schulden werden zu 100 % übernommen, Fremdanteile als Minderheiten gezeigt.
  • Assoziierte Unternehmen (maßgeblicher Einfluss, i. d. R. 20–50 %)Equity-Methode: nur der anteilige Eigenkapital-/Ergebnisanteil wird fortgeschrieben, keine Einzelposten.
  • Gemeinschaftsunternehmen → wahlweise Quotenkonsolidierung oder Equity; sonstige Beteiligungen bleiben zum Buchwert.
Einfluss bestimmt die Methode
BeziehungMethode
BeherrschungTochterVoll
maßgeblichassoziiertEquity
gemeinsamJoint VentureQuote/Equity
geringBeteiligungBuchwert
Die Einordnung ist oft der heikelste Teil — wir bestimmen den Einfluss sauber und begründen die Methode prüfungsfest.
Nach welchem Standard?

HGB oder IFRS — welcher Rahmen gilt für Sie?

Der Konzernabschluss kann nach HGB oder nach den internationalen Standards IFRS aufgestellt werden. Was Pflicht ist und was Wahl, hängt vor allem von der Kapitalmarktorientierung ab:

HGB

Der Regelfall im Mittelstand

Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne stellen ihren Konzernabschluss nach HGB auf (§§ 290 ff.). Vorsichtsprinzip, klare Struktur, an das deutsche Recht angebunden — für die meisten Unternehmensgruppen der passende und günstigere Rahmen.

IFRS

Pflicht am Kapitalmarkt

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach IFRS konsolidieren. Andere Konzerne können IFRS freiwillig anwenden (z. B. für internationale Investoren) — bleiben für die Befreiungswirkung aber ans HGB gebunden.

Unser Ansatz: Wir erstellen Ihren Konzernabschluss nach HGB und begleiten den Übergang bzw. die parallele Aufstellung nach IFRS, wo er nötig oder sinnvoll ist — inklusive der nötigen Überleitungen. Welcher Rahmen für Sie gilt, klären wir gleich im Erstgespräch.

Das Fundament

Ein Konzernabschluss ist nur so gut wie seine Einzelabschlüsse.

Die Konzernbilanz baut auf der Buchhaltung und den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unternehmen auf. Sind diese Grundlagen nicht sauber, pflanzt sich jeder Fehler durch die gesamte Konsolidierung fort. Deshalb steht am Anfang immer die GoBD-konforme Basis: nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, revisionssicher aufbewahrt (§ 147 AO), mit Beweiskraft nach § 158 AO. Hinzu kommt: Auch die Konsolidierungsschritte selbst müssen dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet sein — sonst hält der Konzernabschluss der Prüfung nicht stand.

  • Saubere Einzelabschlüsse — GoBD-konforme Buchhaltung bei Mutter und Töchtern als belastbare Datenbasis; wir übernehmen sie auf Wunsch gleich mit.
  • Dokumentierte Konsolidierung — jede HB-II-Anpassung und jeder Konsolidierungsbuchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.
  • Berufsträger-Freigabe & Prüfungsbegleitung — der Wirtschaftsprüfer verantwortet den Abschluss und begleitet die Konzernabschlussprüfung (§ 316).
Worauf der Konzernabschluss aufbaut
Bausteinhängt ab von
HB IIEinzelabschlussGoBD
KonsolidierungHerleitungDoku
Prüfung§ 316 HGBGoBD
Offenlegung§ 325 HGBgeprüft
Eine saubere Basis wird einmal geschaffen und trägt alles — Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung. Genau das liefern wir.
Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Konzernabschluss nie erstellt? Wir arbeiten es auf.

Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, aber niemand hat konsolidiert; der Konzernabschluss fehlt seit Jahren; die Konsolidierung war fehlerhaft; oder der bisherige Berater konnte den Konzern nicht abbilden — das ist häufig und reparabel. Wir übernehmen Ihre Gruppe in jedem Zustand: Wir prüfen rückwirkend die Konsolidierungspflicht, erstellen die Handelsbilanzen II, führen die Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung durch und liefern Konzernbilanz, -GuV, -anhang und -lagebericht für die offenen Jahre. Danach betreuen wir den Konzernabschluss laufend Jahr für Jahr und begleiten die Prüfung.

  • Pflicht rückwirkend geklärt — ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind.
  • Offene Jahre nachgeholt — vollständige Konzernabschlüsse für die betroffenen Geschäftsjahre, offenlegungsfähig.
  • Ordnungsgeld abgewendet — wir bringen die Offenlegung in Ordnung und kommunizieren mit Prüfer und Bundesamt für Justiz.
So holen wir auf
SchrittErgebnis
1 · SichtungStruktur & Pflichtkostenlos
2 · HB IIEinzelabschlüssevereinheitlicht
3 · Konsolidierenalle Schrittenachgeholt
4 · LaufendJahr für JahrFestpreis
Einmal aufgearbeitet, nie wieder Stress: Konzernabschluss und Prüfung laufen danach im Takt mit — pünktlich und prüfungsfest.
Konzernbilanz in Zahlen

Drei Kennzahlen, die jeden Konzernabschluss prägen.

Control, Befreiungsgrößen, Konsolidierungsschritte — alles behalten wir für Sie im Griff.

> 50 %
Beherrschender Einfluss (§ 290 HGB) — die Stimmrechtsmehrheit ist der klassische Fall, der die Konsolidierungspflicht auslöst; daneben zählen Bestell- und Vertragsrechte.
2 Stichtage
Größenabhängige Befreiung (§ 293 HGB) — die Schwellen für Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmer müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unterschritten sein.
4 Schritte
Konsolidierung — Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung machen aus dem Summen- den Konzernabschluss.
§ 290 HGB — Pflicht zur Aufstellung & Control-Konzept · § 293 HGB — größenabhängige Befreiung (Brutto-/Nettomethode) · §§ 291, 292 HGB — befreiende Konzernabschlüsse (Teilkonzern) · § 294 HGB — Konsolidierungskreis · § 296 HGB — Einbeziehungswahlrechte · § 297 HGB — Bestandteile des Konzernabschlusses §§ 300–307 HGB — Konsolidierungsgrundsätze, Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis-, Aufwands-/Ertragskonsolidierung & Minderheiten · § 306 HGB — latente Steuern aus der Konsolidierung · §§ 311, 312 HGB — assoziierte Unternehmen & Equity-Methode · § 315e HGB — IFRS-Konzernabschluss · §§ 316, 325 HGB — Prüfung & Offenlegung · § 147 / § 158 AO & GoBD — Ordnungsmäßigkeit
So läuft es bei uns ab

Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss — in fünf Schritten.

So erstellen wir Ihren Konzernabschluss — Ihr Aufwand: Zugang zu den Zahlen. Den Rest machen wir:

Analyse

Pflicht & Konsolidierungskreis

Wir prüfen Control (§ 290), die Befreiungsgrößen (§ 293) und legen den Konsolidierungskreis fest — wer voll, wer at equity, wer gar nicht.

Wir · §§ 290–296 Pflichtprüfung
Vorbereitung

Handelsbilanz II

Wir bringen alle Einzelabschlüsse auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung — die HB II als Basis.

Wir · Vereinheitlichung HB II
Konsolidierung

Die vier Schritte

Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung — dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet.

Wir · §§ 300 ff. Konsolidierung
Abschluss

Konzernabschluss erstellt

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung & Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.

Wir · § 297 Konzernabschluss
Danach

Prüfung & Offenlegung

Wir begleiten die Abschlussprüfung (§ 316) und übernehmen die Offenlegung (§ 325) — und betreuen den Konzern Jahr für Jahr.

Wir · dauerhaft Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Einzelabschlüsse, HB II, Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, greift jeder Schritt in den nächsten — kein Datenbruch, keine unerklärten Differenzen, kein Ordnungsgeld.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software beschleunigt die Konsolidierung — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihre Konzernstruktur, Beteiligungsketten und Besonderheiten. Kein Ticketsystem.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — verantwortet den Konzernabschluss und begleitet die Konzernabschlussprüfung, mit Berufshaftpflicht dahinter.
03WirSteuer mitgedacht — Organschaft und steuerliche Struktur werden neben der handelsrechtlichen Konsolidierung berücksichtigt.

Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Konzern-Fehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Pflicht übersehen — die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld & Prüfer-Ärger.
Innenumsätze nicht eliminiert — der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss: verzerrtes Bild.
Zwischengewinne vergessen — nicht realisierte Gewinne bleiben drin: das Ergebnis ist zu hoch.
Methode falsch — assoziiert statt Tochter (oder umgekehrt): Vollkonsolidierung wo Equity gehört.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei mit WP, die den ganzen Konzern denkt — genau das ist unser Job.

Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.

Fester Preis nach SichtungWir sichten die Konzernstruktur und vereinbaren einen transparenten Festpreis — statt offener Stundenabrechnung für ein schwer kalkulierbares Projekt.
Wirtschaftsprüfer & SteuerberaterKonsolidierung, Prüfungsbegleitung und steuerliche Struktur (Organschaft) unter einem Dach.
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Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Konsolidierung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
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Kammern
Dr. Martin Pilz
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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet Konsolidierung und Prüfung: Konsolidierungskreis, Kapital- und Schuldenkonsolidierung, Equity-Bewertung und die Begleitung der Konzernabschlussprüfung.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Einzelabschlüsse & Organschaft: die HB-II-Vorbereitung der Tochtergesellschaften, die steuerliche Struktur des Konzerns und die Aufarbeitung offener Jahre.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt Konzernrecht & Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Beteiligungsstrukturen und die rechtliche Seite von Umstrukturierungen.

Kostenloses Erstgespräch

Konzernabschluss nötig oder unklar? Sprechen wir.

Ob Sie erstmals konsolidierungspflichtig werden, den Berater wechseln oder fehlende Konzernabschlüsse nachholen müssen — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, sichtet Ihre Struktur und verbindet Sie mit dem Wirtschaftsprüfer.

Raphael Diener
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Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Konsolidierungskreis, Methoden und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden HGB und der einschlägigen Standards — nachvollziehbar und prüfungsfest.

Fabian Klement
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§ 290 HGB

Pflicht & Control

Aufstellungspflicht des Mutterunternehmens bei beherrschendem Einfluss auf Tochterunternehmen.

§ 293 HGB

Größenabhängige Befreiung

Keine Pflicht bei Unterschreiten der Schwellen (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) an zwei Stichtagen.

§§ 291, 292 HGB

Befreiende Abschlüsse

Befreiung des Teilkonzerns, wenn die Mutter in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen wird.

§§ 294, 296 HGB

Konsolidierungskreis

Welche Unternehmen einzubeziehen sind — und wann Einbeziehungswahlrechte greifen.

§ 297 HGB

Bestandteile

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.

§§ 300–307 HGB

Konsolidierung

Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Minderheitenanteile.

§§ 311, 312 HGB

Equity-Methode

Einbeziehung assoziierter Unternehmen bei maßgeblichem Einfluss nach der Equity-Methode.

§ 306 HGB

Latente Steuern

Aus Konsolidierungsschritten entstehende Steuerlatenzen werden im Konzernabschluss gesondert abgebildet.

§ 315e · §§ 316, 325 HGB

IFRS, Prüfung & Offenlegung

IFRS-Konzernabschluss für kapitalmarktorientierte Mütter; Prüfungs- und Offenlegungspflicht.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Schwellenwerte werden angepasst; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Struktur klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Konzernbilanz wissen sollten.

Von der Pflicht bis zur Konsolidierung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Konzernbilanz? +
Teil des Konzernabschlusses: Sie stellt alle einbezogenen Unternehmen als ein einziges dar (Einheitstheorie). Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und konzerninterne Verflechtungen herauskonsolidiert. Dazu kommen Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.
Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen? +
Ein Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen hat (§ 290) — vermutet u. a. bei Stimmrechtsmehrheit. Ob Pflicht besteht, hängt zusätzlich von den Befreiungsgrößen ab. Mehr unter Pflicht & Befreiung.
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit? +
Nach § 293 HGB entfällt die Pflicht, wenn Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei Stichtagen unter den Schwellen liegen (Brutto- oder Nettomethode). Die Werte werden angepasst — wir prüfen die aktuell geltenden Grenzen für Ihren Konzern.
Was bedeutet Konsolidierung? +
Das Herausrechnen konzerninterner Beziehungen: Kapitalkonsolidierung (Beteiligung ↔ Eigenkapital), Schuldenkonsolidierung (interne Forderungen/Schulden), Zwischenergebniseliminierung (interne Gewinne) und Aufwands-/Ertragskonsolidierung (Innenumsätze). Mehr unter Konsolidierung.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode? +
Tochterunternehmen (Beherrschung) werden voll konsolidiert (alle Posten, Minderheiten gesondert). Assoziierte Unternehmen (maßgeblicher Einfluss, i. d. R. 20–50 %) gehen at equity ein (nur Anteil am Eigenkapital/Ergebnis). Mehr unter Voll vs. Equity.
Was ist die Handelsbilanz II? +
Die an konzerneinheitliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln, Stichtag und Währung angepasste Fassung eines Einzelabschlusses (HB I). Erst auf Basis der HB II aller Gesellschaften wird summiert und konsolidiert.
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden? +
Ja — grundsätzlich Prüfung durch einen Abschlussprüfer (§ 316) und Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325). Kapitalmarktorientierte Mütter müssen nach IFRS aufstellen. Wir begleiten die Prüfung und übernehmen die Offenlegung.
HGB oder IFRS? +
Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne bilanzieren nach HGB. Kapitalmarktorientierte müssen IFRS anwenden; andere können freiwillig IFRS wählen. Mehr unter HGB vs. IFRS.
Welche Rolle spielen die GoBD? +
Der Konzernabschluss baut auf den Einzelabschlüssen auf — nur wenn deren Buchhaltung GoBD-konform ist (§ 147/§ 158 AO), ist er belastbar. Zusätzlich müssen die Konsolidierungsschritte dokumentiert sein. Mehr unter GoBD.
Wie hängt die Konzernbilanz mit der Steuer zusammen? +
Gar nicht direkt: Es gibt keine Konzernsteuererklärung. Besteuert werden die Einzelgesellschaften; steuerliche Verbundeffekte laufen über die Organschaft (Ergebnisabführung), nicht über die Konsolidierung. Wir denken beide Ebenen zusammen.
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist? +
Es drohen Ordnungsgeld (Bundesamt für Justiz) und Prüfer-Beanstandungen; fehlerhafte Konsolidierung verzerrt das Bild gegenüber Banken und Investoren. Wir prüfen die Pflicht, holen fehlende Abschlüsse nach und korrigieren Fehler — auch rückwirkend.
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend? +
Ja. Wir prüfen die Pflicht rückwirkend, erstellen HB II und führen die Konsolidierung durch, liefern Konzernbilanz, -GuV, -anhang und -lagebericht für offene Jahre. Danach betreuen wir laufend. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz? +
Der Aufwand hängt von der Struktur ab (Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung). Wir vereinbaren einen transparenten Festpreis nach Sichtung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Pflicht, Umfang und Zeitplan — ohne versteckte Kosten.
Konzernbilanz · Konzernabschluss

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Konsolidierungspflicht, Handelsbilanz II, Kapital- & Schuldenkonsolidierung, Konzernanhang & -lagebericht — aus einer Hand, zum Festpreis, vom Wirtschaftsprüfer verantwortet. Ob erstmalige Konsolidierung, Wechsel oder offene Jahre: Ein kostenloses Erstgespräch klärt den nächsten Schritt.

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