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Konzernbilanz · §§ 290 ff. HGB

Die Konzernbilanz.
Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.

Vom Summenabschluss zum Konzernabschluss — dokumentiert und belastbar.

Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem Unternehmen zusammenfassen. Im gesonderten Mandat prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer Pflicht und Befreiungsgrößen, erstellt die Handelsbilanzen II, führt alle Konsolidierungsschritte durch und liefert Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht; die Abschlussprüfung übernimmt ein davon unabhängiger Prüfer.

◆Kooperierender Wirtschaftsprüfer im gesonderten Mandat◆Fehlende Konzernabschlüsse holen die kooperierenden Berufsträger rückwirkend nach
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Fabian KlementJakob RößDr. Jeannine Dinnebier
In Kooperation mitFabian Klement · Jakob Röß · Dr. Jeannine DinnebierWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwältin
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Kurz erklärt

Was eine Konzernbilanz ist.

Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen — die Einheitstheorie. Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und die konzerninternen Verflechtungen herauskonsolidiert, damit nur übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet hat.

Die Pflicht trifft das Mutterunternehmen mit beherrschendem Einfluss auf mindestens eine Tochter (§ 290 HGB), meist über die Stimmrechtsmehrheit. Zur Konzernbilanz gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — in der Regel prüfungs- und offenlegungspflichtig.

§§ 290 ff.
RechtsgrundlageHGB — Pflicht, Kreis, Methoden und Offenlegung.
Einheit
PrinzipDie Gruppe wird als ein Unternehmen dargestellt.
§ 297
BestandteileBilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalfluss.
§ 316
PrüfungAbschlussprüfer, Offenlegung nach § 325 HGB.
Die erste Frage

Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?

Vor der Konsolidierung steht die Pflichtprüfung. Entscheidend sind Beherrschung und Größe — beides klärt der kooperierende Wirtschaftsprüfer verbindlich und dokumentiert.

Beherrschender Einfluss

Die Pflicht entsteht, wenn die Mutter eine Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, Organbestellungsrecht oder Beherrschungsvertrag.

Rechtsbasis§ 290 HGB

Größenabhängige Befreiung

Bleiben Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei Stichtagen unter den Schwellen — nach Brutto- oder Nettomethode —, entfällt die Pflicht.

Rechtsbasis§ 293 HGB

Befreiung für Teilkonzerne

Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — unter Bedingungen auch bei einer Mutter im Ausland.

Rechtsbasis§§ 291, 292 HGB
!
Die Pflichtfrage ist keine Kleinigkeit.

Wer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers; wer unnötig konsolidiert, zahlt für Arbeit, die niemand verlangt. Im gesonderten Mandat prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer Control, Größe und Befreiungen und gibt eine begründete Antwort samt Dokumentation.

Das Herzstück

Die vier Konsolidierungsschritte.

Konsolidieren heißt: herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den addierten Einzelabschlüssen wird ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt.

01 · §§ 301 ff.

Kapitalkonsolidierung

Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied erscheint als Firmenwert, Fremdanteile als Minderheiten.

02 · § 303

Schuldenkonsolidierung

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet — im Konzern darf nicht als Schuld erscheinen, was man sich selbst schuldet.

03 · § 304

Zwischenergebnisse

Liefert eine Gesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert und wird herausgerechnet.

04 · § 305

Aufwand & Ertrag

Innenumsätze und die dazugehörigen Aufwendungen werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst weist der Konzern Umsatz aus, der nur zwischen eigenen Gesellschaften floss.

Vorbereitend: die Handelsbilanz II

Alle Einzelabschlüsse werden zuerst auf konzerneinheitliche Regeln, Stichtag und Währung gebracht (§ 308 HGB). Erst auf dieser HB II setzt die Konsolidierung auf.

Wie tief einbezogen wird

Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?

Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein. Der Grad des Einflusses entscheidet — und damit die Darstellung des gesamten Konzerns.

EinflussBeziehungMethodeWas übernommen wird
BeherrschungTochterunternehmenVollkonsolidierungAlle Vermögensgegenstände und Schulden zu 100 %, Fremdanteile als Minderheiten
maßgeblichassoziiertes UnternehmenEquity-MethodeNur der anteilige Eigenkapital- und Ergebnisanteil, keine Einzelposten (§§ 311, 312)
gemeinsamGemeinschaftsunternehmenQuote oder EquityWahlrecht — anteilige Einbeziehung oder Equity-Fortschreibung (§ 310)
geringsonstige BeteiligungBuchwertKeine Konsolidierung, Ausweis zum Beteiligungsbuchwert
Rahmennicht kapitalmarktorientiertHGBDer Regelfall im Mittelstand; kapitalmarktorientierte Mütter bilanzieren nach IFRS (§ 315e)
Aus der Praxis

Die vier teuersten Konzern-Fehler.

Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: einem Wirtschaftsprüfer, der die ganze Gruppe denkt.

×
Pflicht übersehen

Die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld und Beanstandungen des Prüfers.

×
Innenumsätze nicht eliminiert

Der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss — ein verzerrtes Bild gegenüber Bank und Investoren.

×
Zwischengewinne vergessen

Nicht realisierte Gewinne bleiben im Abschluss: das Ergebnis ist zu hoch und hält der Prüfung nicht stand.

×
Methode falsch zugeordnet

Vollkonsolidierung, wo Equity gehört — oder umgekehrt: schon eine falsch eingestufte Beteiligung lässt die gesamte Darstellung kippen.

Sechs Bausteine

Was zum Konzernabschluss gehört.

Von der Pflichtprüfung bis zur Offenlegung — sechs Bausteine, erbracht durch kooperierende Berufsträger im gesonderten Mandat, zum Festpreis.

01

Pflicht & Konsolidierungskreis

Control, Befreiungsgrößen und Einbeziehungswahlrechte geprüft und begründet — wer voll, wer at equity, wer gar nicht einbezogen wird.

Rechtsbasis: §§ 290–296 HGB
02

Einzelabschlüsse & HB II

Die Einzelabschlüsse können auf Wunsch mit erstellt werden (steuerlich durch den beauftragten Steuerberater); alle Gesellschaften werden auf konzerneinheitliche Ansätze, Stichtag und Währung gebracht.

Rechtsbasis: § 308 HGB
03

Konsolidierung

Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung, jeder Buchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.

Rechtsbasis: §§ 300–307 HGB
04

Anhang & Lagebericht

Konzernanhang, Konzernlagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.

Rechtsbasis: § 297 HGB
05

Prüfung & Offenlegung

Die Konzernabschlussprüfung durch einen unabhängigen Prüfer wird begleitet, Unterlagen werden bereitgestellt und die Offenlegung im Unternehmensregister wird veranlasst.

Rechtsbasis: § 316 · § 325 HGB
06

Steuerliche Ebene

Organschaft, Ergebnisabführung und latente Steuern aus der Konsolidierung betreut der kooperierende Steuerberater neben der handelsrechtlichen Sicht.

Rechtsbasis: § 306 HGB · § 14 KStG
So läuft es ab

Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss.

Ihr Aufwand: Zugang zu allen relevanten Zahlen geben. Den Rest erbringen die kooperierenden Berufsträger im gesonderten Mandat — in fünf klar strukturierten Schritten.

Analyse
1

Pflicht & Konsolidierungskreis

Control und Befreiungsgrößen werden geprüft und es wird festgelegt, welche Gesellschaft voll, at equity oder gar nicht einbezogen wird.

§§ 290–296Sichtung kostenlos
Vorbereitung
2

Handelsbilanz II

Alle Einzelabschlüsse werden auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung gebracht.

§ 308 HGBBasis der Konsolidierung
Konsolidierung
3

Die vier Schritte

Kapital, Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwand und Ertrag werden konsolidiert und jede Buchung dokumentiert.

§§ 300–307nachvollziehbar hergeleitet
Abschluss
4

Konzernabschluss erstellt

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel liegen prüfungsfähig vor.

§ 297 HGBvom kooperierenden WP freigegeben
Danach
5

Prüfung & Offenlegung

Die Abschlussprüfung durch einen unabhängigen Prüfer wird begleitet, die Offenlegung veranlasst und der Konzernabschluss Jahr für Jahr im vereinbarten Mandat fortgeführt.

§ 316 · § 325Festpreis
Rückwirkend · ohne Vorwürfe

Konzernabschluss nie erstellt? Das lässt sich aufarbeiten.

Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, der Konzernabschluss fehlt seit Jahren oder war fehlerhaft. Das ist reparabel — die Unterlagen werden in jedem Zustand übernommen.

Pflicht rückwirkend geklärt

Der kooperierende Wirtschaftsprüfer prüft, ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind. Die Sichtung ist kostenlos.

§§ 290–296 HGB
Offene Jahre nachgeholt

Vollständige Konzernabschlüsse: HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht.

offenlegungsfähig
Ordnungsgeld abgewendet

Die Offenlegung wird nachgeholt; die rechtliche Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz übernimmt auf Wunsch die kooperierende Rechtsanwältin.

§ 325 HGB
Einmal aufgearbeitet, danach im Takt.

Konzernabschluss und Prüfung lassen sich anschließend im vereinbarten Mandat laufend fortführen — Jahr für Jahr, zum Festpreis.

Kosten

Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.

Der Aufwand hängt von der Struktur ab: Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Der Preis steht trotzdem, bevor Sie beauftragen.

LeistungPreisEnthalten
KonzernabschlussFestpreis nach SichtungHB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang und Lagebericht
Pflichtprüfung & Sichtung0 €Control, Befreiungsgrößen und Konsolidierungskreis, begründet
Einzelabschlüsse der Gesellschaftenje GesellschaftIm Paket degressiv, Abstimmung untereinander inklusive
Prüfungsbegleitungim PaketUnterlagen bereitgestellt, Rückfragen des Prüfers beantwortet
Offenlegungim PaketVeranlassung im Unternehmensregister, Gebühren separat
Rückständige Jahreje JahrChronologisch aufgearbeitet und offengelegt
✓Festpreis statt StundensatzNach der Sichtung steht der Preis schriftlich — kein offenes Projektbudget
✓Kooperierender WirtschaftsprüferKonsolidierung und Beratung im gesonderten Mandat; die Abschlussprüfung erfolgt durch einen unabhängigen Prüfer
✓Berufsträger bei BeauftragungNamentlich benannt im gesonderten Mandat, mit eigener Berufshaftung
✓Digital & ortsunabhängigDaten im Mandantenportal, bundesweite Betreuung ohne Kanzleibesuch
Häufige Fragen

Was zur Konzernbilanz gefragt wird.

Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Ein Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen hat (§ 290 HGB) — vermutet unter anderem bei Stimmrechtsmehrheit. Ob tatsächlich Pflicht besteht, hängt zusätzlich von den Befreiungsgrößen des § 293 HGB ab.
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit?
Nach § 293 HGB entfällt die Pflicht, wenn Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unter den Schwellen liegen — wahlweise nach Brutto- oder Nettomethode. Die Werte wurden zuletzt angehoben; die für Ihr Geschäftsjahr geltenden Grenzen prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Tochterunternehmen werden voll konsolidiert, alle Posten zu 100 % mit gesondertem Ausweis der Minderheiten. Assoziierte Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss gehen at equity ein, also nur mit dem Anteil am Eigenkapital und Ergebnis (§§ 311, 312 HGB).
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden?
In der Regel ja: Prüfung durch einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB und Offenlegung nach § 325 HGB. Die Prüfung wird begleitet und die Offenlegung veranlasst.
HGB oder IFRS?
Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne bilanzieren nach HGB. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen (§ 315e HGB); andere können IFRS freiwillig anwenden, etwa für internationale Investoren.
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist?
Es drohen Ordnungsgeld durch das Bundesamt für Justiz und Beanstandungen des Prüfers; eine fehlerhafte Konsolidierung verzerrt außerdem das Bild gegenüber Banken und Investoren. Im gesonderten Mandat prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer die Pflicht, holt fehlende Abschlüsse nach und korrigiert Fehler.
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend?
Ja. Im gesonderten Mandat prüft der kooperierende Wirtschaftsprüfer die Pflicht rückwirkend, erstellt die HB II, konsolidiert und liefert Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht für die offenen Jahre. Danach kann der Konzernabschluss laufend fortgeführt werden.
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz?
Der Aufwand hängt von der Struktur ab: Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Nach der Sichtung vereinbaren wir einen Festpreis. Den Rahmen für Einzelabschlüsse rechnen Sie im Portal-Rechner aus.
Kooperierende Berufsträger

Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.

Beauftragen Sie den Konzernabschluss, verantworten ihn diese kooperierenden Berufsträger namentlich und mit eigener Berufshaftung. Das Mandat besteht unmittelbar mit dem jeweiligen Berufsträger.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet im gesonderten Mandat die Konsolidierung: Kapitalkonsolidierung, Firmenwerte und latente Steuern (§ 306). Die Konzernabschlussprüfung nach § 316 HGB übernimmt er nur bei Abschlüssen, an deren Erstellung er nicht beteiligt war.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut als kooperierender Steuerberater Einzelabschlüsse und Handelsbilanz II sowie die steuerliche Ebene der Gruppe: Organschaft, Ergebnisabführung und die Aufarbeitung offener Jahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt als kooperierende Rechtsanwältin die rechtliche Seite: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Ordnungsgeldverfahren und gesellschaftsrechtliche Fragen der Konzernstruktur.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.

Pflicht zur Aufstellung, Konsolidierungskreis, angewandte Methoden und elektronische Offenlegung im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Schwellenwerte und Standards ändern sich. Keine Beratung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Berufsträger.

Konzernabschluss nötig oder unklar?Pflicht prüfen · Festpreis · offene Jahre willkommen
Festpreis

Ben
Ben
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