Die Konzernbilanz. Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.
Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und einen beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem einzigen Unternehmen zusammenfassen — den Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB. Wir prüfen die Konsolidierungspflicht und die Befreiungsgrößen (§ 293), erstellen die Handelsbilanzen II, führen die Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung durch und liefern Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang & Konzernlagebericht — GoBD-konform, von Wirtschaftsprüfer & Steuerberatern verantwortet, inklusive Prüfungsbegleitung. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.
Was ist eine Konzernbilanz?
Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie). Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und konzerninterne Verflechtungen herauskonsolidiert. Sie ist Teil des Konzernabschlusses. Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Rechtsgrundlage
- §§ 290–315e HGB
- Prinzip
- Einheitstheorie
- Prüfung
- § 316 · § 325 HGB
- Unser Part
- erstellen & begleiten
Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?
Bevor konsolidiert wird, steht die Pflichtprüfung. Nicht jede Unternehmensgruppe muss einen Konzernabschluss aufstellen — es kommt auf Beherrschung und Größe an. Wir klären beides verbindlich. Die vier Prüfschritte:
Beherrschender Einfluss (Control)
Pflicht entsteht, wenn die Mutter einen Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, dem Recht zur Bestellung der Mehrheit der Leitung oder über Beherrschungsvertrag/Satzung.
Größenabhängige Befreiung
Werden bestimmte Schwellen (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) an zwei Stichtagen nicht überschritten — wahlweise Brutto- oder Nettomethode — entfällt die Pflicht. Wir prüfen die aktuell geltenden Grenzen.
Befreiung für Teilkonzerne
Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — auch bei einer EU-/Drittstaaten-Mutter unter Bedingungen.
Einbeziehungswahlrechte
Einzelne Töchter dürfen unter Voraussetzungen weggelassen werden (untergeordnete Bedeutung, unverhältnismäßige Kosten). Das will sauber begründet und dokumentiert sein.
Die Pflichtfrage ist keine Kleinigkeit.
Wer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Ärger mit Prüfer und Bank. Wer unnötig konsolidiert, verbrennt Geld. Wir prüfen Control, Größe und Befreiungen und geben Ihnen eine klare, begründete Antwort — samt Dokumentation, die einer Prüfung standhält.
Die vier Konsolidierungsschritte — vom Summen- zum Konzernabschluss.
Konsolidieren heißt: alles herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den zusammengezählten Einzelabschlüssen (dem Summenabschluss) wird so ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt. Die vier klassischen Schritte:
Kapitalkonsolidierung
Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied wird als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passivischer Unterschiedsbetrag ausgewiesen; Fremdanteile werden als Minderheiten gezeigt.
Schuldenkonsolidierung
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen der Mutter an die Tochter) werden gegeneinander aufgerechnet — sie dürfen im Konzern nicht als Schuld erscheinen, weil man sich nichts selbst schuldet.
Zwischenergebniseliminierung
Liefert eine Konzerngesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert — er wird herausgerechnet, bis nach außen verkauft wird.
Aufwands- & Ertragskonsolidierung
Konzerninterne Umsätze und Aufwendungen (Innenumsätze) werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst würde der Konzern Umsatz ausweisen, der nur zwischen den eigenen Gesellschaften floss.
Handelsbilanz II
Vorbereitend werden alle Einzelabschlüsse auf konzerneinheitliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln, Stichtag und Währung gebracht — die HB II. Erst darauf setzt die Konsolidierung auf.
Konzernabschluss
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang und Konzernlagebericht — der Konzern als eine wirtschaftliche Einheit, prüfungs- und offenlegungsfähig.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein — es kommt auf den Grad des Einflusses an. Von voller Einbeziehung bis zur reinen Anteilsbewertung gibt es eine klare Stufung. Die richtige Zuordnung entscheidet über die Darstellung des gesamten Konzerns:
- Tochterunternehmen (Beherrschung) → Vollkonsolidierung: alle Vermögensgegenstände und Schulden werden zu 100 % übernommen, Fremdanteile als Minderheiten gezeigt.
- Assoziierte Unternehmen (maßgeblicher Einfluss, i. d. R. 20–50 %) → Equity-Methode: nur der anteilige Eigenkapital-/Ergebnisanteil wird fortgeschrieben, keine Einzelposten.
- Gemeinschaftsunternehmen → wahlweise Quotenkonsolidierung oder Equity; sonstige Beteiligungen bleiben zum Buchwert.
HGB oder IFRS — welcher Rahmen gilt für Sie?
Der Konzernabschluss kann nach HGB oder nach den internationalen Standards IFRS aufgestellt werden. Was Pflicht ist und was Wahl, hängt vor allem von der Kapitalmarktorientierung ab:
Der Regelfall im Mittelstand
Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne stellen ihren Konzernabschluss nach HGB auf (§§ 290 ff.). Vorsichtsprinzip, klare Struktur, an das deutsche Recht angebunden — für die meisten Unternehmensgruppen der passende und günstigere Rahmen.
Pflicht am Kapitalmarkt
Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach IFRS konsolidieren. Andere Konzerne können IFRS freiwillig anwenden (z. B. für internationale Investoren) — bleiben für die Befreiungswirkung aber ans HGB gebunden.
Unser Ansatz: Wir erstellen Ihren Konzernabschluss nach HGB und begleiten den Übergang bzw. die parallele Aufstellung nach IFRS, wo er nötig oder sinnvoll ist — inklusive der nötigen Überleitungen. Welcher Rahmen für Sie gilt, klären wir gleich im Erstgespräch.
Ein Konzernabschluss ist nur so gut wie seine Einzelabschlüsse.
Die Konzernbilanz baut auf der Buchhaltung und den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unternehmen auf. Sind diese Grundlagen nicht sauber, pflanzt sich jeder Fehler durch die gesamte Konsolidierung fort. Deshalb steht am Anfang immer die GoBD-konforme Basis: nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, revisionssicher aufbewahrt (§ 147 AO), mit Beweiskraft nach § 158 AO. Hinzu kommt: Auch die Konsolidierungsschritte selbst müssen dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet sein — sonst hält der Konzernabschluss der Prüfung nicht stand.
- Saubere Einzelabschlüsse — GoBD-konforme Buchhaltung bei Mutter und Töchtern als belastbare Datenbasis; wir übernehmen sie auf Wunsch gleich mit.
- Dokumentierte Konsolidierung — jede HB-II-Anpassung und jeder Konsolidierungsbuchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.
- Berufsträger-Freigabe & Prüfungsbegleitung — der Wirtschaftsprüfer verantwortet den Abschluss und begleitet die Konzernabschlussprüfung (§ 316).
Konzernabschluss nie erstellt? Wir arbeiten es auf.
Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, aber niemand hat konsolidiert; der Konzernabschluss fehlt seit Jahren; die Konsolidierung war fehlerhaft; oder der bisherige Berater konnte den Konzern nicht abbilden — das ist häufig und reparabel. Wir übernehmen Ihre Gruppe in jedem Zustand: Wir prüfen rückwirkend die Konsolidierungspflicht, erstellen die Handelsbilanzen II, führen die Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung durch und liefern Konzernbilanz, -GuV, -anhang und -lagebericht für die offenen Jahre. Danach betreuen wir den Konzernabschluss laufend Jahr für Jahr und begleiten die Prüfung.
- Pflicht rückwirkend geklärt — ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind.
- Offene Jahre nachgeholt — vollständige Konzernabschlüsse für die betroffenen Geschäftsjahre, offenlegungsfähig.
- Ordnungsgeld abgewendet — wir bringen die Offenlegung in Ordnung und kommunizieren mit Prüfer und Bundesamt für Justiz.
Drei Kennzahlen, die jeden Konzernabschluss prägen.
Control, Befreiungsgrößen, Konsolidierungsschritte — alles behalten wir für Sie im Griff.
Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss — in fünf Schritten.
So erstellen wir Ihren Konzernabschluss — Ihr Aufwand: Zugang zu den Zahlen. Den Rest machen wir:
Pflicht & Konsolidierungskreis
Wir prüfen Control (§ 290), die Befreiungsgrößen (§ 293) und legen den Konsolidierungskreis fest — wer voll, wer at equity, wer gar nicht.
Wir · §§ 290–296 PflichtprüfungHandelsbilanz II
Wir bringen alle Einzelabschlüsse auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung — die HB II als Basis.
Wir · Vereinheitlichung HB IIDie vier Schritte
Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung — dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet.
Wir · §§ 300 ff. KonsolidierungKonzernabschluss erstellt
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung & Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.
Wir · § 297 KonzernabschlussPrüfung & Offenlegung
Wir begleiten die Abschlussprüfung (§ 316) und übernehmen die Offenlegung (§ 325) — und betreuen den Konzern Jahr für Jahr.
Wir · dauerhaft FestpreisAlles aus einer Hand: Weil Einzelabschlüsse, HB II, Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, greift jeder Schritt in den nächsten — kein Datenbruch, keine unerklärten Differenzen, kein Ordnungsgeld.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Konsolidierung — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten Konzern-Fehler.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei mit WP, die den ganzen Konzern denkt — genau das ist unser Job.
Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.
Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jeder Konsolidierung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.
Verantwortet Konsolidierung und Prüfung: Konsolidierungskreis, Kapital- und Schuldenkonsolidierung, Equity-Bewertung und die Begleitung der Konzernabschlussprüfung.
Steuert Einzelabschlüsse & Organschaft: die HB-II-Vorbereitung der Tochtergesellschaften, die steuerliche Struktur des Konzerns und die Aufarbeitung offener Jahre.
Übernimmt Konzernrecht & Verträge: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Beteiligungsstrukturen und die rechtliche Seite von Umstrukturierungen.
Konzernabschluss nötig oder unklar? Sprechen wir.
Ob Sie erstmals konsolidierungspflichtig werden, den Berater wechseln oder fehlende Konzernabschlüsse nachholen müssen — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, sichtet Ihre Struktur und verbindet Sie mit dem Wirtschaftsprüfer.
Ihr Erstgespräch zur Konzernbilanz.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Konzernstruktur, Pflichtlage und Umfang — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Wirtschaftsprüfer.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Pflicht, Konsolidierungskreis & Umfang
- Auch bei fehlenden Konzernabschlüssen — wir holen es nach
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Konsolidierungskreis, Methoden und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden HGB und der einschlägigen Standards — nachvollziehbar und prüfungsfest.
Pflicht & Control
Aufstellungspflicht des Mutterunternehmens bei beherrschendem Einfluss auf Tochterunternehmen.
Größenabhängige Befreiung
Keine Pflicht bei Unterschreiten der Schwellen (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) an zwei Stichtagen.
Befreiende Abschlüsse
Befreiung des Teilkonzerns, wenn die Mutter in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen wird.
Konsolidierungskreis
Welche Unternehmen einzubeziehen sind — und wann Einbeziehungswahlrechte greifen.
Bestandteile
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.
Konsolidierung
Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Minderheitenanteile.
Equity-Methode
Einbeziehung assoziierter Unternehmen bei maßgeblichem Einfluss nach der Equity-Methode.
Latente Steuern
Aus Konsolidierungsschritten entstehende Steuerlatenzen werden im Konzernabschluss gesondert abgebildet.
IFRS, Prüfung & Offenlegung
IFRS-Konzernabschluss für kapitalmarktorientierte Mütter; Prüfungs- und Offenlegungspflicht.
Was Sie zur Konzernbilanz wissen sollten.
Von der Pflicht bis zur Konsolidierung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
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Ihr Konzern — sauber konsolidiert, prüfungsfest.
Konsolidierungspflicht, Handelsbilanz II, Kapital- & Schuldenkonsolidierung, Konzernanhang & -lagebericht — aus einer Hand, zum Festpreis, vom Wirtschaftsprüfer verantwortet. Ob erstmalige Konsolidierung, Wechsel oder offene Jahre: Ein kostenloses Erstgespräch klärt den nächsten Schritt.

