GmbH auflösen — Kosten
Vier Blöcke. Drei davon kennen Sie vorab.
Die Auflösung einer GmbH kostet in drei Teilen: Notar und Registergericht, Bekanntmachung im Bundesanzeiger und Rechnungslegung samt Steuererklärungen. Die ersten beiden sind gesetzlich bestimmt und überschaubar; der dritte ist der eigentliche Posten — und genau der wird bei uns vorab als Festpreis zugesagt, nie nach Stundensatz abgerechnet.



Woraus sich die Kosten zusammensetzen.
Drei Blöcke stehen vorab fest. Der vierte hängt allein daran, wie viele Jahre noch offen sind — und genau den rechnen wir zuerst durch.
Notar und Registergericht
Beglaubigung der Anmeldung von Auflösung und Liquidatoren, später der Löschung, dazu die Gebühren des Registergerichts. Zusammen meist 250 bis 500 € — abhängig vom Geschäftswert.
FremdkostenGNotKGBekanntmachung im Bundesanzeiger
Der Gläubigeraufruf nach § 65 Abs. 2 GmbHG ist zu veröffentlichen; dazu kommen die Offenlegungen je Abschluss. Die Bekanntmachung selbst liegt im niedrigen zweistelligen Bereich.
Fremdkosten§ 65 Abs. 2 GmbHGRechnungslegung und Steuern
Eröffnungsbilanz, Abschlüsse je Liquidationsjahr, Schlussbilanz, Steuererklärungen und Offenlegung. Bei uns zum Festpreis, vorab schriftlich — nicht nach StBVV-Stundensatz.
Unser TeilFestpreis ab 349,95 €In fast jedem übernommenen Mandat fehlen ein bis drei Jahresabschlüsse. Ohne sie gibt es keine belastbare Eröffnungsbilanz und keine Löschung — und sie kosten mehr als die eigentliche Abwicklung. Rechnen Sie sie im Kalkulator gleich mit.
Was die Abwicklung kostet — in einer Minute.
Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Leistungen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne, keine Steuerberatung und keine Insolvenzberatung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.
Rechnen Sie mit rund 1.350 € netto aufwärts für eine überschaubare Abwicklung ohne Rückstände: etwa 250 bis 500 € für Notar und Registergericht, 50 bis 100 € für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und ab 949,85 € netto für Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz und Steuererklärungen.
Teurer wird es durch rückständige Jahresabschlüsse (je ab 499,95 € netto), durch eine lange Abwicklung mit mehreren Zwischenabschlüssen und durch eine große Gläubigerzahl. Kommt ein Insolvenzverfahren hinzu, entstehen zusätzlich Verfahrenskosten, die sich nach der Masse richten.
Position für Position, netto.
Unsere Leistungen zum Festpreis, dazu die Fremdkosten zur Einordnung. Der verbindliche Preis kommt schriftlich, bevor Sie beauftragen.
| Position | Preis netto | Wer | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Liquiditäts- und Überschuldungsstatus | ab 449,95 € | Wir | Nur nötig bei Zweifeln an der Deckung |
| Rumpfabschluss bis zum Auflösungstag | im Preis enthalten | Wir | Teil der Eröffnungsbilanz |
| Liquidationseröffnungsbilanz | ab 349,95 € | Wir | Zum Tag der Auflösung, § 71 GmbHG |
| Zwischenabschluss je Liquidationsjahr | ab 299,95 € | Wir | Nur bei Abwicklung über den Jahreswechsel |
| Liquidationsschlussbilanz | ab 349,95 € | Wir | Grundlage für Verteilung und Löschung |
| Steuererklärungen Abwicklungszeitraum | ab 249,95 € | Wir | KSt, GewSt und USt, § 11 KStG |
| Offenlegung je Abschluss | ab 99,95 € | Wir | Bundesanzeiger, § 325 HGB |
| Rückständiger Jahresabschluss | je ab 499,95 € | Wir | Ab Jahrgang 2020, häufig der größte Posten |
| Freigabe durch einen Steuerberater | ab 199,95 € | Wir | Optional, mit Berufshaftung |
| Notar: Anmeldung Auflösung und Löschung | ca. 200 – 400 € | Notar | Geschäftswertabhängig, GNotKG |
| Handelsregister: Eintragungen | ca. 70 – 150 € | Registergericht | Auflösung und Löschung |
| Bekanntmachung Gläubigeraufruf | ca. 50 – 100 € | Bundesanzeiger | § 65 Abs. 2 GmbHG |
Warum wir nicht nach Stunden abrechnen.
Sechs Punkte, die den Unterschied zwischen einem Angebot und einer Überraschung ausmachen.
Der Preis steht vor dem Auftrag
Sie erhalten ihn schriftlich und verbindlich, bevor Sie beauftragen. Keine Vorkasse, keine Vertragsbindung, keine Nachberechnung nach Zeitaufwand.
Fleißarbeit kostet nichts extra
Sortieren, Zuordnen und Erfassen übernimmt die Software. Bezahlt wird die fachliche Arbeit — nicht die Zeit, die für Vorbereitung draufgeht.
Rückstände werden mitgerechnet
Offene Jahrgänge sind der größte Posten. Wir nennen ihn vorab, statt ihn im Verlauf als Mehraufwand nachzuschieben.
Unterlagen holen wir selbst
Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es an. Das ist im Preis enthalten und nicht als Korrespondenzposition abgerechnet.
Behördenkommunikation inklusive
Registergericht, Finanzamt und — falls Ordnungsgeld droht — das Bundesamt für Justiz. Auch das wird nicht gesondert berechnet.
Zwei Freigabemodelle, zwei Preise
Selbstfreigabe nach § 87d AO ist günstiger; die Freigabe durch einen benannten Steuerberater kostet mehr, bringt aber dessen Berufshaftung mit.
Sechs Posten, die nachträglich teuer werden.
Sie stehen in keinem Erstangebot — tauchen aber in fast jeder Abwicklung auf, die nicht sauber vorbereitet wurde.
Ein bis drei offene Jahrgänge sind die Regel. Bei je ab 499,95 € netto übersteigt dieser Posten regelmäßig die eigentliche Abwicklung.
Das Bundesamt für Justiz setzt ab 2.500 € fest — je Abschluss und wiederholbar (§ 335 HGB). Vermeidbar, wenn rechtzeitig eingereicht wird.
Zieht sich die Verwertung über den Jahreswechsel, kommt je Liquidationsjahr ein weiterer Abschluss hinzu (§ 71 Abs. 2 GmbHG).
Taucht nach der Löschung Vermögen auf, wird erneut ein Liquidator bestellt und erneut Rechnung gelegt (§ 66 Abs. 5 GmbHG) — mit vollen Kosten.
Erstattungsansprüche und Verlustvorträge gehen mit der Vollbeendigung unter. Was nicht vorher realisiert wird, ist wirtschaftlich verloren.
Wird nach StBVV-Zeitgebühr abgerechnet, steht der Endbetrag erst am Schluss fest — gerade bei unklarer Aktenlage der teuerste Weg.
Wir nennen alle sechs Posten, bevor Sie beauftragen — auch die, die gegen uns sprechen.
In fünf Schritten zur belastbaren Entscheidung.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten den Weg, der nach der Statusrechnung zulässig ist.
Registrieren und Festpreis erhalten
Sie legen kostenlos ein Konto an, wir sichten die Lage und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertragsbindung.
Unterlagen einreichen
Handelsregisterauszug, letzte Bilanz, Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge und Darlehensverträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.
Liquiditäts- und Überschuldungsstatus
Wir rechnen das Vermögen auf Liquidationswerte herunter, prüfen Rangrücktritte und stellen die Zahlen zum Stichtag fest — mit dokumentierter Bewertung je Position.
Weg festlegen — mit Berufsträger
Ist die Liquidation zulässig, beginnen wir mit der Eröffnungsbilanz. Liegt Insolvenzreife vor, übernimmt unsere Rechtsanwältin die insolvenzrechtliche Einordnung und den Antrag.
Bilanzen, Erklärungen, Löschung
Wir erstellen die Liquidationsbilanzen, geben die Steuererklärungen ab, legen offen und begleiten die Anmeldung der Löschung beim Registergericht.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Registergericht. Auch dann, wenn die Abschlüsse mehrerer Jahre fehlen.
Wer die Zahlen freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern dasselbe Rechenwerk in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.
- Passt bei überschaubarer Gläubigerzahl und eindeutiger Deckung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufsträger — zwei Unterschriften.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei knapper Deckung, Gesellschafterdarlehen und drohendem Gläubigerstreit.
Drei Köpfe, eine belastbare Entscheidung.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Insolvenzrecht.

Verantwortet den Überschuldungsstatus und die Fortbestehensprognose — Bewertung zu Liquidationswerten, Qualitätssicherung, fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut rückständige Abschlüsse und Steuererklärungen — inklusive Haftungsfragen nach § 69 AO und der Abgrenzung des Abwicklungszeitraums.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die insolvenzrechtliche Einordnung, Antragspflicht und Geschäftsführerhaftung — sowie Sperrjahr und Registerverfahren.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas zu den Kosten gefragt wird.
Was kostet die Auflösung einer GmbH insgesamt?
Warum ist der Preis nicht fix, sondern „ab"?
Muss ich in Vorkasse gehen?
Was kostet es, wenn zusätzlich ein Insolvenzverfahren nötig wird?
Sind die Notarkosten bei Ihnen enthalten?
Was kostet die Freigabe durch einen Steuerberater?
Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Abwicklung drumherum.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir klären Ablauf, Unterlagen und Reihenfolge.

