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Ablauf der Abwicklung · §§ 60 ff. GmbHG

Ablauf der Liquidation einer GmbH
Sieben Schritte, ein Taktgeber.

Nicht der Beschluss bestimmt die Dauer, sondern die Bekanntmachung des Gläubiger­aufrufs.
digital+persönlich+bezahlbar

Der Ablauf ist gesetzlich vorgezeichnet: Auflösungs­beschluss, Anmeldung, Gläubiger­aufruf, Eröffnungs­bilanz, Verwertung im Sperrjahr, Schluss­bilanz, Löschung. Entscheidend für die Dauer ist ein einziger Termin — die Bekanntmachung im Bundes­anzeiger, denn erst ab ihr läuft das Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG. Wir übernehmen jeden Schritt, der Rechnungslegung, Steuer oder Register betrifft.

Start in 10 Minuten14 Werktage je BilanzRegisterkommunikation inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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01
Taktgeber

Drei Termine bestimmen den Kalender.

Alles andere lässt sich parallel erledigen. Diese drei nicht — sie bauen zwingend aufeinander auf.

Termin 1 · Tag 0

Auflösungsbeschluss

Die Gesellschafter beschließen mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Der Beschluss beendet das laufende Geschäfts­jahr und öffnet den Abwicklungs­zeitraum.

Startpunkt§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
Termin 2 · Der eigentliche Start

Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs

Erst mit der Bekanntmachung im Bundes­anzeiger beginnt das Sperrjahr. Je später sie erfolgt, desto später endet die Liquidation — dieser eine Termin verschiebt alles Nachfolgende.

Taktgeber§ 65 Abs. 2 · § 73 Abs. 1 GmbHG
Termin 3 · Nach zwölf Monaten

Ablauf des Sperrjahres

Erst danach darf das Restvermögen verteilt und die Löschung angemeldet werden — vorausgesetzt, alle bekannten Gläubiger sind befriedigt oder ihre Ansprüche sind sichergestellt.

Freigabe§ 73 · § 74 GmbHG
!
Der häufigste Zeitverlust entsteht vor dem ersten Schritt.

In der Praxis liegen zwischen Beschluss und Bekanntmachung oft Wochen — weil erst die rückständigen Abschlüsse aufgearbeitet werden müssen. Wer die Rückstände parallel statt vorab erledigt, gewinnt diese Zeit zurück.

Kostenrechner · kostenlos

Was die Abwicklung kostet — in einer Minute.

Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Leistungen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Gewählte Leistungen
Grundpreis
Faktor Rechtsform
Faktor Bilanzsumme
Faktor Gläubigerzahl
Festpreis netto
Umsatzsteuer 19 %
Gesamt brutto

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne, keine Steuer­beratung und keine Insolvenz­beratung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftrags­erteilung.

Kurz erklärt
Wie läuft die Liquidation einer GmbH ab?

In sieben Schritten: Auflösungs­beschluss der Gesellschafter, Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren zum Handelsregister, Gläubiger­aufruf im Bundes­anzeiger, Liquidations­eröffnungs­bilanz zum Auflösungstag, Verwertung des Vermögens und Befriedigung der Gläubiger während des Sperrjahres, Schluss­bilanz und Verteilung, schließlich Anmeldung der Löschung.

Der Taktgeber ist die Bekanntmachung des Gläubiger­aufrufs: Ab ihr läuft das Sperrjahr von zwölf Monaten (§ 73 Abs. 1 GmbHG), vor dessen Ablauf nichts an die Gesellschafter verteilt werden darf. Realistisch dauert die gesamte Abwicklung 14 bis 20 Monate.

7
SchritteVom Beschluss bis zur Aufbewahrung.
3/4
MehrheitFür den Auflösungsbeschluss, § 60 Abs. 1 Nr. 2.
1 Jahr
SperrjahrAb Bekanntmachung, nicht ab Beschluss.
14–20
MonateRealistische Gesamtdauer in der Praxis.
02
Sieben Schritte

Der Ablauf mit Fristen und Zuständigkeit.

Beispiel: Auflösungs­beschluss zum 31.03., Bekanntmachung am 15.04. Was wir übernehmen, steht in der letzten Spalte.

SchrittWannRechtsgrundlageWer
1 · AuflösungsbeschlussTag 0§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHGGesellschafter, ggf. Notar
2 · Anmeldung von Auflösung und LiquidatorenUnverzüglich danach§ 65 Abs. 1 · § 67 GmbHGNotar, Vorbereitung durch uns
3 · Gläubigeraufruf im BundesanzeigerSo früh wie möglich§ 65 Abs. 2 GmbHGWir
4 · Rumpfabschluss und EröffnungsbilanzZum Auflösungstag§ 242 HGB · § 71 Abs. 1 GmbHGWir
5 · Verwertung und GläubigerbefriedigungWährend des Sperrjahres§ 70 · § 73 Abs. 2 GmbHGLiquidator, begleitet von uns
6 · Schlussbilanz und VerteilungNach Ablauf des Sperrjahres§ 72 · § 74 Abs. 1 GmbHGWir und Liquidator
7 · Löschung und AufbewahrungNach der Verteilung§ 74 GmbHG · § 257 HGBNotar, Unterlagen von uns
03
Parallel

Was nebenher läuft.

Der Ablauf ist eine Linie — die Pflichten daneben sind es nicht. Sechs Stränge laufen während der gesamten Abwicklung weiter.

Strang 1

Rechnungslegung je Jahr

Für jedes Liquidations­jahr Jahresabschluss und Liquidations-Erfolgs­rechnung — aufstellen, feststellen, offenlegen. Die Pflicht endet erst mit der Vollbeendigung.

Rechtsbasis: § 71 Abs. 1, 2 GmbHG · § 325 HGB
Strang 2

Steuererklärungen

KSt, GewSt und USt laufen weiter. Steuerlich gilt ein eigener Abwicklungs­zeitraum von grundsätzlich bis zu drei Jahren; dauert es länger, wird zwischenzeitlich veranlagt.

Rechtsbasis: § 11 KStG
Strang 3

Personal

Die Auflösung ist kein Kündigungs­grund. Gekündigt wird betriebsbedingt wegen Betriebs­stilllegung — mit Fristen, Betriebsrats­anhörung und ggf. Massen­entlassungsanzeige.

Rechtsbasis: § 1 KSchG · § 17 KSchG
Strang 4

Verträge

Miete, Leasing, Versicherungen, Abonnements: kündigen, Restlaufzeiten zurückstellen. Bei Berufshaftpflichten die Nachhaftung prüfen.

Rechtsbasis: § 249 HGB
Strang 5

Insolvenzüberwachung

Tritt während der Abwicklung Zahlungs­unfähigkeit oder Überschuldung ein, gilt die Antragspflicht sofort — die laufende Liquidation schützt nicht.

Rechtsbasis: § 15a InsO
Strang 6

Steuerguthaben und Verlustvorträge

Erstattungs­ansprüche gehören realisiert, nutzbare Verlust­vorträge verwertet: Mit der Vollbeendigung gehen sie unter.

Rechtsbasis: § 10d EStG · § 10a GewStG
04
Verzögerungen

Sechs Gründe, warum Abwicklungen länger dauern.

Keiner davon ist unvermeidbar — alle sechs sehen wir regelmäßig bei übernommenen Mandaten.

×
Bekanntmachung zu spät veranlasst

Das Sperrjahr beginnt erst mit dem Gläubiger­aufruf. Vier Wochen Verzug bedeuten vier Wochen späteren Abschluss — jeder Tag zählt eins zu eins.

×
Rückstände erst nach dem Beschluss aufgearbeitet

Ohne die offenen Jahresabschlüsse gibt es keine Eröffnungs­bilanz. Wer sie parallel statt vorab erledigt, gewinnt Monate.

×
Rumpfabschluss übersehen

Für die Zeit bis zum Auflösungstag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen — das Registergericht fragt danach.

×
Unbekannte Gläubiger nicht hinterlegt

Meldet sich ein Gläubiger nicht, ist der Betrag zu hinterlegen (§ 73 Abs. 2 GmbHG). Ohne das ist die Verteilung angreifbar.

×
Offenlegung ausgesetzt

Auch Liquidations­abschlüsse sind offenzulegen; das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB).

×
Löschung ohne Vermögensprüfung angemeldet

Taucht später Vermögen auf, folgt die Nachtrags­liquidation (§ 66 Abs. 5 GmbHG) — mit erneuter Rechnungslegung und erneuten Kosten.

Wir setzen die Termine zu Beginn und überwachen sie — Bekanntmachung, Sperrjahr, Offenlegung, Verteilung — damit der Kalender hält.

05
Ablauf

In fünf Schritten zur belastbaren Entscheidung.

Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten den Weg, der nach der Statusrechnung zulässig ist.

Tag 0 · 10 Min.01

Registrieren und Festpreis erhalten

Sie legen kostenlos ein Konto an, wir sichten die Lage und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertrags­bindung.

Festpreis vorabKeine Vorkasse
Tag 1–302

Unterlagen einreichen

Handelsregister­auszug, letzte Bilanz, Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge und Darlehens­verträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.

OP-ListenKontoauszügeDarlehen
Tag 4–503

Liquiditäts- und Überschuldungsstatus

Wir rechnen das Vermögen auf Liquidations­werte herunter, prüfen Rangrücktritte und stellen die Zahlen zum Stichtag fest — mit dokumentierter Bewertung je Position.

§ 17 InsO§ 19 InsOIDW S 11
Tag 604

Weg festlegen — mit Berufsträger

Ist die Liquidation zulässig, beginnen wir mit der Eröffnungs­bilanz. Liegt Insolvenz­reife vor, übernimmt unsere Rechtsanwältin die insolvenzrechtliche Einordnung und den Antrag.

Ihre EntscheidungRA im Haus
Danach05

Bilanzen, Erklärungen, Löschung

Wir erstellen die Liquidations­bilanzen, geben die Steuer­erklärungen ab, legen offen und begleiten die Anmeldung der Löschung beim Registergericht.

§ 71 GmbHG§ 74 GmbHG§ 394 FamFG
06
Leistungsumfang

Was im Festpreis enthalten ist.

Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Register­gericht. Auch dann, wenn die Abschlüsse mehrerer Jahre fehlen.

Liquiditätsstatus mit FinanzplanFällige Verbindlichkeiten gegen verfügbare Mittel, Drei-Wochen-Betrachtung nach § 17 InsO
Überschuldungsstatus zu LiquidationswertenBewertung je Position dokumentiert, stille Reserven und Lasten aufgedeckt
Prüfung der RangrücktritteGesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 2 InsO — Wirkung im Status nachgerechnet
Rückständige JahresabschlüsseAlle Jahrgänge ab 2020 — Voraussetzung für jede belastbare Statusrechnung
Liquidationsbilanzen nach §§ 71, 74 GmbHGEröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanz, sofern die Liquidation zulässig ist
Steuererklärungen für den AbwicklungszeitraumKSt, GewSt und USt nach § 11 KStG, inklusive Verlustfeststellung
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG mit Kennzeichnung als Liquidationsbilanz
Offenlegung BundesanzeigerEinreichung je Abschluss nach § 325 HGB, im geringstmöglichen Umfang
Ordnungsgeld-VerfahrenIst Ordnungsgeld angedroht, übernehmen wir die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Insolvenzrechtliche EinordnungDurch unsere Rechtsanwältin — inklusive Antrag, wenn die Zahlen ihn verlangen
Gläubigerkommunikation strukturierenOffene Posten sortiert, Rangfolge dokumentiert, Zahlungsstopp sauber begründet
BeratungsgesprächEin Termin mit Ihrem festen Berufsträger: Reihenfolge, Fristen, Haftungsvermeidung
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer die Zahlen freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern dasselbe Rechenwerk in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuer­beratung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäfts­führung.
  • Passt bei überschaubarer Gläubiger­zahl und eindeutiger Deckung.
Günstigste Variante · schnellste Durchlaufzeit
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufs­träger — zwei Unterschriften.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei knapper Deckung, Gesellschafter­darlehen und drohendem Gläubiger­streit.
Empfohlen bei Insolvenznähe · mit Berufshaftung
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, eine belastbare Entscheidung.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Insolvenzrecht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet den Überschuldungs­status und die Fortbestehens­prognose — Bewertung zu Liquidationswerten, Qualitäts­sicherung, fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut rückständige Abschlüsse und Steuer­erklärungen — inklusive Haftungs­fragen nach § 69 AO und der Abgrenzung des Abwicklungs­zeitraums.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die insolvenz­rechtliche Einordnung, Antragspflicht und Geschäfts­führerhaftung — sowie Sperrjahr und Register­verfahren.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Häufige Fragen

Was zum Ablauf gefragt wird.

Wie lange dauert die Liquidation einer GmbH?
Mindestens ein Jahr und einige Wochen, realistisch 14 bis 20 Monate. Das Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt erst mit der Bekanntmachung des Gläubiger­aufrufs; erst nach seinem Ablauf darf verteilt und die Löschung angemeldet werden. Hinzu kommen Vorlauf und die Bearbeitungszeit des Registergerichts.
Wann beginnt das Sperrjahr genau?
Mit dem Tag, an dem der Gläubiger­aufruf nach § 65 Abs. 2 GmbHG im Bundes­anzeiger bekannt gemacht wurde — nicht mit dem Auflösungs­beschluss und nicht mit der Eintragung im Handelsregister. Das ist der häufigste Irrtum in der Praxis.
Welche Mehrheit braucht der Auflösungsbeschluss?
Drei Viertel der abgegebenen Stimmen, sofern der Gesellschafts­vertrag nichts anderes bestimmt (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Beurkundungs­pflichtig ist der Beschluss nicht zwingend; die Anmeldung zum Handelsregister muss aber notariell beglaubigt werden.
Kann die Liquidation beschleunigt werden?
Das Sperrjahr selbst nicht — es ist zwingend. Beschleunigen lässt sich alles davor und daneben: frühe Bekanntmachung, parallele Aufarbeitung der Rückstände, zügige Verwertung und die rechtzeitige Klärung offener Steuerfragen.
Was passiert nach der Löschung?
Die Gesellschaft ist vollbeendet. Bücher und Schriften sind einem Gesellschafter oder Dritten für zehn Jahre in Verwahrung zu geben (§ 74 Abs. 2 GmbHG). Taucht später Vermögen auf, ordnet das Registergericht eine Nachtrags­liquidation an (§ 66 Abs. 5 GmbHG).
Was übernehmen Sie und was der Notar?
Wir übernehmen Rechnungslegung, Steuer­erklärungen, Gläubiger­aufruf, Offenlegung und die Kommunikation mit den Behörden. Der Notar beglaubigt die Anmeldungen zum Handelsregister — Auflösung, Liquidatoren und später die Löschung.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
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