Liquidation GmbH — Checkliste
38 Punkte, in der richtigen Reihenfolge.
Eine GmbH-Liquidation hat eine feste Choreografie: Beschluss, Anmeldung, Gläubigeraufruf, Sperrjahr, Verwertung, Schlussbilanz, Löschung. Wer den Gläubigeraufruf zu spät bekannt macht, verschiebt das Sperrjahr — und damit die Löschung um Monate. Diese Checkliste führt Sie durch alle Schritte, mit Fundstelle und Zuständigkeit.



Von der Vorprüfung bis zur Löschung.
Drei Etappen bestimmen die Dauer. Alles andere lässt sich parallel erledigen — diese drei nicht.
Prüfen, ob Sie liquidieren dürfen
Zuerst Liquiditäts- und Überschuldungsstatus: Sind alle Gläubiger zu befriedigen? Wenn nicht, verdrängt die Insolvenzantragspflicht die Liquidation — und der Beschluss hilft nicht.
Vorfrage§ 15a InsOEin Jahr ab Bekanntmachung
Das Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger — nicht mit dem Beschluss. Wer das verwechselt, verliert Monate.
Taktgeber§ 65 Abs. 2 · § 73 GmbHGVerteilen, Schlussbilanz, löschen
Erst nach Ablauf des Sperrjahres und Befriedigung aller Gläubiger darf verteilt werden. Danach Schlussrechnung, Anmeldung der Löschung und zehn Jahre Aufbewahrung.
Abschluss§ 74 GmbHGDas Sperrjahr ist die Untergrenze, nicht die Dauer. Hinzu kommen Vorlauf für Beschluss und Bekanntmachung, die Bearbeitungszeit des Registergerichts und — fast immer — rückständige Jahresabschlüsse, ohne die weder Statusrechnung noch Löschung funktionieren.
Was die Abwicklung kostet — in einer Minute.
Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Leistungen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne, keine Steuerberatung und keine Insolvenzberatung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.
Sieben Phasen: Vorprüfung (Insolvenzreife ausschließen, Rückstände aufarbeiten), Beschluss mit qualifizierter Mehrheit, Anmeldung zum Handelsregister samt Bestellung der Liquidatoren, Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger, Eröffnungsbilanz zum Auflösungstag, Verwertung während des Sperrjahres und schließlich Schlussbilanz, Verteilung und Löschung.
Die kritische Reihenfolge: Der Gläubigeraufruf muss früh bekannt gemacht werden, weil erst dann das Sperrjahr zu laufen beginnt (§ 65 Abs. 2, § 73 Abs. 1 GmbHG). Alles andere — Verwertung, Kündigungen, Steuererklärungen — läuft parallel dazu.
38 Schritte zum Abhaken.
Nach Phasen sortiert. Was wir übernehmen, ist markiert — den Rest erledigen Sie oder Ihr Notar.
Wann was fällig ist.
Sechs Termine bestimmen den Takt. Beispiel: Auflösungsbeschluss zum 31.03., Bekanntmachung am 15.04.
| Termin | Frist | Rechtsgrundlage | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Anmeldung der Auflösung | Unverzüglich nach Beschluss | § 65 Abs. 1 GmbHG | Zwangsgeld des Registergerichts |
| Gläubigeraufruf | So früh wie möglich | § 65 Abs. 2 GmbHG | Sperrjahr beginnt nicht — Löschung verzögert sich |
| Eröffnungsbilanz | Zum Tag der Auflösung | § 71 Abs. 1 GmbHG | Keine belastbare Ausgangsbasis |
| Sperrjahr | Ein Jahr ab Bekanntmachung | § 73 Abs. 1 GmbHG | Verteilung unzulässig, persönliche Haftung |
| Offenlegung je Abschluss | Zwölf Monate nach Stichtag | § 325 HGB | Ordnungsgeld ab 2.500 €, § 335 HGB |
| Aufbewahrung | Zehn Jahre nach Löschung | § 74 Abs. 2 GmbHG · § 257 HGB | Beweisnot bei Nachfragen |
Sechs Punkte, an denen Liquidationen hängen bleiben.
Keiner davon ist exotisch — wir sehen sie in fast jeder übernommenen Abwicklung.
Das Sperrjahr beginnt erst mit der Bekanntmachung. Wer sie um drei Monate verschleppt, verschiebt die Löschung um drei Monate.
Für die Zeit bis zum Auflösungstag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen. Er fehlt in fast jeder selbst geführten Abwicklung.
Ohne die offenen Jahresabschlüsse gibt es keine belastbare Eröffnungsbilanz — und das Registergericht fragt ohnehin danach.
Liquidatorvergütung, Beratung, Kündigungsfristen und Archivierung fehlen — das Restvermögen wird zu hoch ausgewiesen.
Auch Liquidationsabschlüsse sind offenzulegen; das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest.
Erstattungsansprüche und nutzbare Verlustvorträge gehen mit der Vollbeendigung unter — vorher realisieren.
Jeden dieser Punkte haken wir mit ab, bevor eine Bilanz eingereicht oder die Löschung angemeldet wird.
In fünf Schritten zur belastbaren Entscheidung.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten den Weg, der nach der Statusrechnung zulässig ist.
Registrieren und Festpreis erhalten
Sie legen kostenlos ein Konto an, wir sichten die Lage und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertragsbindung.
Unterlagen einreichen
Handelsregisterauszug, letzte Bilanz, Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge und Darlehensverträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.
Liquiditäts- und Überschuldungsstatus
Wir rechnen das Vermögen auf Liquidationswerte herunter, prüfen Rangrücktritte und stellen die Zahlen zum Stichtag fest — mit dokumentierter Bewertung je Position.
Weg festlegen — mit Berufsträger
Ist die Liquidation zulässig, beginnen wir mit der Eröffnungsbilanz. Liegt Insolvenzreife vor, übernimmt unsere Rechtsanwältin die insolvenzrechtliche Einordnung und den Antrag.
Bilanzen, Erklärungen, Löschung
Wir erstellen die Liquidationsbilanzen, geben die Steuererklärungen ab, legen offen und begleiten die Anmeldung der Löschung beim Registergericht.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Registergericht. Auch dann, wenn die Abschlüsse mehrerer Jahre fehlen.
Wer die Zahlen freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern dasselbe Rechenwerk in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Datenübermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuerberatung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.
- Passt bei überschaubarer Gläubigerzahl und eindeutiger Deckung.
- Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufsträger — zwei Unterschriften.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei knapper Deckung, Gesellschafterdarlehen und drohendem Gläubigerstreit.
Drei Köpfe, eine belastbare Entscheidung.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Insolvenzrecht.

Verantwortet den Überschuldungsstatus und die Fortbestehensprognose — Bewertung zu Liquidationswerten, Qualitätssicherung, fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut rückständige Abschlüsse und Steuererklärungen — inklusive Haftungsfragen nach § 69 AO und der Abgrenzung des Abwicklungszeitraums.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die insolvenzrechtliche Einordnung, Antragspflicht und Geschäftsführerhaftung — sowie Sperrjahr und Registerverfahren.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas zur Checkliste gefragt wird.
In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen?
Wie lange dauert eine GmbH-Liquidation mindestens?
Wer wird Liquidator?
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Brauche ich für alles einen Notar?
Was passiert, wenn nach der Löschung noch Vermögen auftaucht?
Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Abwicklung drumherum.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir klären Ablauf, Unterlagen und Reihenfolge.

