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Checkliste zur Abwicklung · §§ 60 ff. GmbHG

Liquidation GmbH — Checkliste
38 Punkte, in der richtigen Reihenfolge.

Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch Fehler, sondern durch Schritte in der falschen Reihenfolge.
digital+persönlich+bezahlbar

Eine GmbH-Liquidation hat eine feste Choreografie: Beschluss, Anmeldung, Gläubiger­aufruf, Sperrjahr, Verwertung, Schluss­bilanz, Löschung. Wer den Gläubiger­aufruf zu spät bekannt macht, verschiebt das Sperrjahr — und damit die Löschung um Monate. Diese Checkliste führt Sie durch alle Schritte, mit Fundstelle und Zuständigkeit.

Checkliste als PDF im Portal14 Werktage je BilanzRegisterkommunikation inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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01
Der Bogen

Von der Vorprüfung bis zur Löschung.

Drei Etappen bestimmen die Dauer. Alles andere lässt sich parallel erledigen — diese drei nicht.

Etappe 1 · Vor dem Beschluss

Prüfen, ob Sie liquidieren dürfen

Zuerst Liquiditäts- und Überschuldungs­status: Sind alle Gläubiger zu befriedigen? Wenn nicht, verdrängt die Insolvenz­antragspflicht die Liquidation — und der Beschluss hilft nicht.

Vorfrage§ 15a InsO
Etappe 2 · Das Sperrjahr

Ein Jahr ab Bekanntmachung

Das Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung des Gläubiger­aufrufs im Bundes­anzeiger — nicht mit dem Beschluss. Wer das verwechselt, verliert Monate.

Taktgeber§ 65 Abs. 2 · § 73 GmbHG
Etappe 3 · Nach dem Sperrjahr

Verteilen, Schlussbilanz, löschen

Erst nach Ablauf des Sperrjahres und Befriedigung aller Gläubiger darf verteilt werden. Danach Schluss­rechnung, Anmeldung der Löschung und zehn Jahre Aufbewahrung.

Abschluss§ 74 GmbHG
!
Rechnen Sie mit 14 bis 20 Monaten, nicht mit zwölf.

Das Sperrjahr ist die Untergrenze, nicht die Dauer. Hinzu kommen Vorlauf für Beschluss und Bekanntmachung, die Bearbeitungszeit des Registergerichts und — fast immer — rückständige Jahres­abschlüsse, ohne die weder Statusrechnung noch Löschung funktionieren.

Kostenrechner · kostenlos

Was die Abwicklung kostet — in einer Minute.

Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Leistungen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Gewählte Leistungen
Grundpreis
Faktor Rechtsform
Faktor Bilanzsumme
Faktor Gläubigerzahl
Festpreis netto
Umsatzsteuer 19 %
Gesamt brutto

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne, keine Steuer­beratung und keine Insolvenz­beratung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftrags­erteilung.

Kurz erklärt
Was gehört auf die Checkliste zur GmbH-Liquidation?

Sieben Phasen: Vorprüfung (Insolvenzreife ausschließen, Rückstände aufarbeiten), Beschluss mit qualifizierter Mehrheit, Anmeldung zum Handelsregister samt Bestellung der Liquidatoren, Gläubiger­aufruf im Bundes­anzeiger, Eröffnungs­bilanz zum Auflösungstag, Verwertung während des Sperrjahres und schließlich Schluss­bilanz, Verteilung und Löschung.

Die kritische Reihenfolge: Der Gläubiger­aufruf muss früh bekannt gemacht werden, weil erst dann das Sperrjahr zu laufen beginnt (§ 65 Abs. 2, § 73 Abs. 1 GmbHG). Alles andere — Verwertung, Kündigungen, Steuererklärungen — läuft parallel dazu.

7
PhasenVon der Vorprüfung bis zur Aufbewahrung.
1 Jahr
SperrjahrAb Bekanntmachung, nicht ab Beschluss.
10 Jahre
AufbewahrungBücher und Schriften nach § 74 Abs. 2 GmbHG.
14–20
MonateRealistische Gesamtdauer in der Praxis.
02
Alle Punkte

38 Schritte zum Abhaken.

Nach Phasen sortiert. Was wir übernehmen, ist markiert — den Rest erledigen Sie oder Ihr Notar.

1.1Liquiditätsstatus aufstellenFällige Verbindlichkeiten gegen verfügbare Mittel, § 17 InsO
1.2Überschuldungsstatus zu LiquidationswertenVermögen gegen Schulden, § 19 Abs. 2 InsO
1.3Rückständige Jahresabschlüsse aufarbeitenAlle offenen Jahrgänge ab 2020
1.4Gesellschaftsvertrag prüfenMehrheitserfordernis, Liquidatorenbestellung, Nachfolgeklauseln
1.5Auflösungsbeschluss fassenDrei Viertel der abgegebenen Stimmen, § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
1.6Liquidatoren bestellenRegelmäßig die bisherigen Geschäftsführer, § 66 Abs. 1 GmbHG
2.1Auflösung zum Handelsregister anmeldenNotariell beglaubigt, § 65 Abs. 1 GmbHG
2.2Firmenzusatz „i. L." einführenBriefkopf, Rechnungen, Impressum, § 68 Abs. 2 GmbHG
2.3Gläubigeraufruf im BundesanzeigerStartet das Sperrjahr, § 65 Abs. 2 GmbHG
2.4Finanzamt und Sozialversicherung informierenBetriebsaufgabe anzeigen, Beitragskonten klären
2.5Bank, Versicherer und Vertragspartner benachrichtigenVertretungsverhältnisse und Zeichnungsrechte anpassen
3.1Inventur zum AuflösungstagGrundlage jeder Bewertung
3.2Anlagen auf Veräußerungswerte prüfenVerwertungsabschlag je Position dokumentieren
3.3Forderungen einzeln auf Einbringlichkeit prüfenNennwert gegen realistischen Eingang
3.4Rückstellungen für Abwicklungskosten bildenLiquidator, Beratung, Kündigungen, Archivierung, § 249 HGB
3.5Rumpfabschluss bis zum AuflösungstagRegulärer Jahresabschluss für die Zeit davor
3.6Liquidationseröffnungsbilanz aufstellenZum Tag der Auflösung, § 71 Abs. 1 GmbHG
4.1Offene Forderungen einziehenNotfalls gerichtlich, § 70 S. 1 GmbHG
4.2Warenlager und Anlagen verwertenOder Betrieb im Ganzen veräußern
4.3Laufende Aufträge beendenNeue Geschäfte nur abwicklungsbezogen, § 70 S. 2
4.4Miet- und Leasingverträge kündigenRestlaufzeiten in die Rückstellung
4.5Arbeitsverhältnisse beendenBetriebsbedingt, ggf. Massenentlassungsanzeige, § 17 KSchG
4.6Versicherungen und Abonnements kündigenNachhaftung bei Berufshaftpflicht beachten
4.7Gläubiger befriedigenUnbekannte Gläubiger ggf. hinterlegen, § 73 Abs. 2 GmbHG
4.8Konten zusammenführenEin Abwicklungskonto vereinfacht die Schlussrechnung
5.1UmsatzsteuervoranmeldungenVerwertungsumsätze bleiben steuerbar
5.2Jahresabschluss je LiquidationsjahrMit Liquidations-Erfolgsrechnung, § 71 Abs. 2 GmbHG
5.3Offenlegung im BundesanzeigerJe Abschluss, § 325 HGB
5.4Steuererklärungen für den AbwicklungszeitraumKSt, GewSt, USt — § 11 KStG
5.5Insolvenzreife laufend überwachenAntragspflicht gilt auch in der Liquidation
5.6Verlustvorträge und Guthaben realisierenSie gehen mit der Vollbeendigung unter
6.1Ablauf des Sperrjahres feststellenEin Jahr ab Bekanntmachung, § 73 Abs. 1 GmbHG
6.2Liquidationsschlussbilanz aufstellenGrundlage der Verteilung, § 74 Abs. 1 GmbHG
6.3Restvermögen verteilenNach Geschäftsanteilen, § 72 GmbHG
6.4Schlussrechnung legen und Entlastung einholenGesellschafterbeschluss
7.1Löschung zum Handelsregister anmeldenNotariell beglaubigt, § 74 Abs. 1 GmbHG
7.2Bücher und Schriften in Verwahrung gebenZehn Jahre, § 74 Abs. 2 GmbHG
7.3Steuerliche Schlussveranlagung abwartenVor endgültiger Ablage der Unterlagen
03
Fristen

Wann was fällig ist.

Sechs Termine bestimmen den Takt. Beispiel: Auflösungs­beschluss zum 31.03., Bekanntmachung am 15.04.

TerminFristRechtsgrundlageFolge bei Versäumnis
Anmeldung der AuflösungUnverzüglich nach Beschluss§ 65 Abs. 1 GmbHGZwangsgeld des Registergerichts
GläubigeraufrufSo früh wie möglich§ 65 Abs. 2 GmbHGSperrjahr beginnt nicht — Löschung verzögert sich
EröffnungsbilanzZum Tag der Auflösung§ 71 Abs. 1 GmbHGKeine belastbare Ausgangsbasis
SperrjahrEin Jahr ab Bekanntmachung§ 73 Abs. 1 GmbHGVerteilung unzulässig, persönliche Haftung
Offenlegung je AbschlussZwölf Monate nach Stichtag§ 325 HGBOrdnungsgeld ab 2.500 €, § 335 HGB
AufbewahrungZehn Jahre nach Löschung§ 74 Abs. 2 GmbHG · § 257 HGBBeweisnot bei Nachfragen
04
Stolpersteine

Sechs Punkte, an denen Liquidationen hängen bleiben.

Keiner davon ist exotisch — wir sehen sie in fast jeder übernommenen Abwicklung.

×
Gläubigeraufruf zu spät bekannt gemacht

Das Sperrjahr beginnt erst mit der Bekanntmachung. Wer sie um drei Monate verschleppt, verschiebt die Löschung um drei Monate.

×
Rumpfabschluss vergessen

Für die Zeit bis zum Auflösungstag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen. Er fehlt in fast jeder selbst geführten Abwicklung.

×
Rückstände nicht aufgearbeitet

Ohne die offenen Jahresabschlüsse gibt es keine belastbare Eröffnungsbilanz — und das Registergericht fragt ohnehin danach.

×
Abwicklungskosten nicht zurückgestellt

Liquidatorvergütung, Beratung, Kündigungsfristen und Archivierung fehlen — das Restvermögen wird zu hoch ausgewiesen.

×
Offenlegung während der Liquidation ausgesetzt

Auch Liquidationsabschlüsse sind offenzulegen; das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest.

×
Steuerguthaben verfallen lassen

Erstattungsansprüche und nutzbare Verlustvorträge gehen mit der Vollbeendigung unter — vorher realisieren.

Jeden dieser Punkte haken wir mit ab, bevor eine Bilanz eingereicht oder die Löschung angemeldet wird.

05
Ablauf

In fünf Schritten zur belastbaren Entscheidung.

Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten den Weg, der nach der Statusrechnung zulässig ist.

Tag 0 · 10 Min.01

Registrieren und Festpreis erhalten

Sie legen kostenlos ein Konto an, wir sichten die Lage und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertrags­bindung.

Festpreis vorabKeine Vorkasse
Tag 1–302

Unterlagen einreichen

Handelsregister­auszug, letzte Bilanz, Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge und Darlehens­verträge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.

OP-ListenKontoauszügeDarlehen
Tag 4–503

Liquiditäts- und Überschuldungsstatus

Wir rechnen das Vermögen auf Liquidations­werte herunter, prüfen Rangrücktritte und stellen die Zahlen zum Stichtag fest — mit dokumentierter Bewertung je Position.

§ 17 InsO§ 19 InsOIDW S 11
Tag 604

Weg festlegen — mit Berufsträger

Ist die Liquidation zulässig, beginnen wir mit der Eröffnungs­bilanz. Liegt Insolvenz­reife vor, übernimmt unsere Rechtsanwältin die insolvenzrechtliche Einordnung und den Antrag.

Ihre EntscheidungRA im Haus
Danach05

Bilanzen, Erklärungen, Löschung

Wir erstellen die Liquidations­bilanzen, geben die Steuer­erklärungen ab, legen offen und begleiten die Anmeldung der Löschung beim Registergericht.

§ 71 GmbHG§ 74 GmbHG§ 394 FamFG
06
Leistungsumfang

Was im Festpreis enthalten ist.

Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Register­gericht. Auch dann, wenn die Abschlüsse mehrerer Jahre fehlen.

Liquiditätsstatus mit FinanzplanFällige Verbindlichkeiten gegen verfügbare Mittel, Drei-Wochen-Betrachtung nach § 17 InsO
Überschuldungsstatus zu LiquidationswertenBewertung je Position dokumentiert, stille Reserven und Lasten aufgedeckt
Prüfung der RangrücktritteGesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 2 InsO — Wirkung im Status nachgerechnet
Rückständige JahresabschlüsseAlle Jahrgänge ab 2020 — Voraussetzung für jede belastbare Statusrechnung
Liquidationsbilanzen nach §§ 71, 74 GmbHGEröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanz, sofern die Liquidation zulässig ist
Steuererklärungen für den AbwicklungszeitraumKSt, GewSt und USt nach § 11 KStG, inklusive Verlustfeststellung
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG mit Kennzeichnung als Liquidationsbilanz
Offenlegung BundesanzeigerEinreichung je Abschluss nach § 325 HGB, im geringstmöglichen Umfang
Ordnungsgeld-VerfahrenIst Ordnungsgeld angedroht, übernehmen wir die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Insolvenzrechtliche EinordnungDurch unsere Rechtsanwältin — inklusive Antrag, wenn die Zahlen ihn verlangen
Gläubigerkommunikation strukturierenOffene Posten sortiert, Rangfolge dokumentiert, Zahlungsstopp sauber begründet
BeratungsgesprächEin Termin mit Ihrem festen Berufsträger: Reihenfolge, Fristen, Haftungsvermeidung
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer die Zahlen freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern dasselbe Rechenwerk in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuer­beratung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt bei der Geschäfts­führung.
  • Passt bei überschaubarer Gläubiger­zahl und eindeutiger Deckung.
Günstigste Variante · schnellste Durchlaufzeit
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufs­träger — zwei Unterschriften.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei knapper Deckung, Gesellschafter­darlehen und drohendem Gläubiger­streit.
Empfohlen bei Insolvenznähe · mit Berufshaftung
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, eine belastbare Entscheidung.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Insolvenzrecht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet den Überschuldungs­status und die Fortbestehens­prognose — Bewertung zu Liquidationswerten, Qualitäts­sicherung, fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut rückständige Abschlüsse und Steuer­erklärungen — inklusive Haftungs­fragen nach § 69 AO und der Abgrenzung des Abwicklungs­zeitraums.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die insolvenz­rechtliche Einordnung, Antragspflicht und Geschäfts­führerhaftung — sowie Sperrjahr und Register­verfahren.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Häufige Fragen

Was zur Checkliste gefragt wird.

In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen?
Zuerst die Vorprüfung: Ist die Gesellschaft weder zahlungsunfähig noch überschuldet? Dann Auflösungs­beschluss, Anmeldung zum Handelsregister und möglichst früh der Gläubiger­aufruf, weil damit das Sperrjahr beginnt. Parallel laufen Eröffnungs­bilanz, Verwertung und die laufenden Pflichten.
Wie lange dauert eine GmbH-Liquidation mindestens?
Mindestens ein Jahr und einige Wochen. Das Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt erst mit der Bekanntmachung des Gläubiger­aufrufs; erst nach seinem Ablauf darf verteilt und die Löschung angemeldet werden. In der Praxis dauert die Abwicklung häufig 14 bis 20 Monate.
Wer wird Liquidator?
Regelmäßig die bisherigen Geschäfts­führer, sofern der Gesellschafts­vertrag oder ein Beschluss nichts anderes bestimmt (§ 66 Abs. 1 GmbHG). Die Liquidatoren sind zum Handelsregister anzumelden und zeichnen die Firma mit Liquidations­zusatz.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Handelsregister­auszug, Gesellschafts­vertrag, letzte Bilanz, laufende Buchhaltung, offene Posten, Kontoauszüge, Darlehens- und Dauerschuld­verträge sowie die Personalunterlagen. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.
Brauche ich für alles einen Notar?
Für den Auflösungs­beschluss nicht zwingend, für die Anmeldung zum Handelsregister aber ja — sie ist notariell zu beglaubigen (§ 65 Abs. 1, § 74 Abs. 1 GmbHG). Die Bilanzen, Erklärungen und die Offenlegung übernehmen wir.
Was passiert, wenn nach der Löschung noch Vermögen auftaucht?
Dann ist eine Nachtrags­liquidation anzuordnen (§ 66 Abs. 5 GmbHG): Das Registergericht bestellt einen Nachtrags­liquidator, und es ist erneut Rechnung zu legen. Deshalb gehört die Vermögens­prüfung vor die Löschungs­anmeldung, nicht danach.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
38 Punkte, wir haken sie abAb 349,95 € netto je Bilanz · Festpreis vorab
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Ben
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