Wirtschaftsprüfung — unabhängig geprüft, testiert, vertraut.
Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillig für Bank und Investor: Wir prüfen Ihren Jahres- oder Konzernabschluss nach den §§ 316 ff. HGB — risikoorientiert, IDW-konform und vollständig digital. Am Ende steht der Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB), das Testat, das Ihren Zahlen nach außen Gewicht gibt. Verantwortet von einem bestellten Wirtschaftsprüfer, der zugleich Steuerberater ist — Bilanz- und Prüfungskompetenz aus einer Hand, unter Wahrung der Unabhängigkeit nach § 319 HGB.
Die Wirtschaftsprüfung — in drei Sätzen.
Im Kern ist die Wirtschaftsprüfung die unabhängige Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Drei Dinge sollten Sie verstehen:
- Rechtsgrund
- §§ 316–324a HGB
- Größenklasse
- § 267 HGB
- Ergebnis
- § 322 HGB
- Standards
- IDW PS · ISA
Ist Ihre Gesellschaft prüfungspflichtig?
Die gesetzliche Prüfungspflicht hängt an Ihrer Größenklasse nach § 267 HGB — bemessen an Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Tragen Sie Ihre Werte ein. Maßgeblich ist die 2-von-3-Regel: Eine Klasse gilt, wenn mindestens zwei der drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen ein- bzw. überschritten werden.
Summe der Aktiva (nach Abzug eines Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB).
Umsatzerlöse der letzten 12 Monate vor dem Bilanzstichtag.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr.
| Obergrenze | Bilanzsumme | Umsatz | MA |
|---|
Nicht pflichtig heißt nicht wertlos. Auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, kann eine freiwillige Abschlussprüfung sinnvoll sein — etwa, wenn eine Bank sie im Kreditvertrag verlangt, ein Investor einsteigt oder Gesellschafter Sicherheit über die Zahlen wollen. Der Bestätigungsvermerk wirkt in beiden Fällen gleich glaubwürdig. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Prüfungstiefe Ihr Zweck wirklich braucht.
Wenn die Pflichtprüfung fehlt, wird es teuer. Ist Ihre Gesellschaft prüfungspflichtig, darf der Jahresabschluss ohne Prüfung nicht festgestellt werden — er ist nichtig (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB). Wird der Abschluss nicht fristgerecht offengelegt, setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest (§ 335 HGB), das sich bei fortdauernder Säumnis wiederholt. Auch die Bestellung des Prüfers hat ihre Ordnung: Nach § 318 HGB wählen die Gesellschafter bzw. die Hauptversammlung den Abschlussprüfer — sinnvollerweise vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahrs. Sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater?
Die Begriffe werden oft verwechselt. Der Unterschied ist grundlegend — und für Ihre Prüfung entscheidend: Nur der Wirtschaftsprüfer darf einen Abschluss mit Wirkung nach außen prüfen und testieren.
Wirtschaftsprüfer (WP)
prüft & testiertVorbehaltsaufgabe · WPO · § 319 HGB
- Prüft Jahres- & Konzernabschlüsse und erteilt den Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB) — eine gesetzlich vorbehaltene Aufgabe.
- Muss unabhängig sein und darf einen selbst erstellten Abschluss grundsätzlich nicht prüfen.
- Übernimmt auch Sonderprüfungen, Unternehmensbewertung & Due Diligence.
Steuerberater (StB)
erstellt & berätSteuerberatungsgesetz (StBerG)
- Erstellt Buchführung, Jahresabschlüsse & Steuererklärungen und berät in allen Steuerfragen.
- Vertritt Sie gegenüber Finanzamt & in der Betriebsprüfung.
- Darf einen Abschluss nicht mit Rechtswirkung testieren — das bleibt dem WP vorbehalten.
So läuft eine Abschlussprüfung ab.
Die moderne Prüfung ist risikoorientiert: Wir konzentrieren uns dort, wo Fehlerrisiken wirklich liegen — nach den IDW-Prüfungsstandards und den ISA. Vier Phasen von der Planung bis zum Testat:
Planung & Risikoanalyse
Auftragsannahme (inkl. Unabhängigkeitsprüfung), Verständnis Ihres Geschäfts, Analyse der Fehlerrisiken und Festlegung der Wesentlichkeit — sie steuert Umfang und Tiefe der Prüfung.
System- & Aufbauprüfung
Wir beurteilen Ihr internes Kontrollsystem (IKS) und die IT-gestützten Prozesse: Wo Kontrollen wirksam sind, kann der Umfang der Einzelfallprüfung sinken.
Aussagebezogene Prüfung
Analytische Prüfungen und Einzelfallprüfungen von Beständen und Geschäftsvorfällen — Belege, Salden, Bewertung, Abgrenzung. Weitgehend digital über den Datenzugriff.
Bericht & Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht (§ 321 HGB) an die gesetzlichen Vertreter, die Erörterung der Feststellungen und schließlich der Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB) — Ihr Testat.
Der Bestätigungsvermerk — vier mögliche Urteile.
Am Ende jeder Prüfung steht das Prüfungsurteil. Es entscheidet, wie Banken, Investoren und Gesellschafter Ihren Abschluss lesen. Diese vier Formen gibt es nach § 322 HGB:
Uneingeschränkt
Regelfallkeine wesentlichen Einwendungen
- Der Abschluss entspricht den Vorschriften und vermittelt ein zutreffendes Bild der Lage — das stärkste Signal.
Eingeschränkt
mit EinwendungEinwendungen, aber nicht umfassend
- Es gibt Beanstandungen, die aber abgrenzbar sind und nicht den gesamten Abschluss erfassen.
Versagt
negativwesentliche Beanstandungen
- Der Abschluss weist so gewichtige Mängel auf, dass ein positives Urteil nicht möglich ist.
Nichtabgabe
kein UrteilPrüfung nicht abschließbar
- Der Prüfer konnte sich kein Urteil bilden — etwa bei fehlenden Nachweisen oder Prüfungshemmnissen.
Ein sauberes Testat entsteht nicht erst in der Prüfung. Ob am Ende ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk steht, entscheidet sich in der laufenden Buchführung: nachvollziehbare Belegkette, saubere Bewertung, dokumentiertes Kontrollsystem. Deshalb prüfen wir nicht nur — wir sagen Ihnen frühzeitig, wo es hakt, damit die kritischen Punkte vor dem Stichtag geklärt sind.
Prüfung — über die Pflichtprüfung hinaus.
Die gesetzliche Abschlussprüfung ist der Kern. Aber ein Wirtschaftsprüfer kann mehr: von der freiwilligen Prüfung über die prüferische Durchsicht bis zu Sonderprüfungen und Bewertung.
Pflichtprüfung des Jahres- & Konzernabschlusses mittelgroßer und großer Gesellschaften — mit Prüfungsbericht & Bestätigungsvermerk.
Prüfung ohne gesetzliche Pflicht — schafft Vertrauen bei Kreditgebern, Investoren & Gesellschaftern. Umfang flexibel vereinbar.
Reduzierte Untersuchung mit begrenzter Sicherheit — günstiger & schneller, ideal für Zwischenabschlüsse & Reporting.
Gesellschaftsrechtliche Prüfungen: Gründung, Sacheinlagen, Verschmelzung, Nachgründung & weitere gesetzliche Anlässe.
Objektivierte Bewertung nach IDW-Standard — für Kauf, Verkauf, Nachfolge, Abfindung & gesellschaftsrechtliche Anlässe.
Financial Due Diligence beim Kauf oder Verkauf: Wir prüfen die Zahlen des Zielunternehmens auf Herz & Nieren.
Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts für erfasste Unternehmen — die neue, eigenständige Prüfungsaufgabe neben dem Finanzabschluss.
Warum Unabhängigkeit alles trägt.
Ein Testat ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit dessen, der es erteilt. Deshalb ist die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gesetzlich streng geschützt — sie ist kein Formalismus, sondern der Grund, warum Dritte einem geprüften Abschluss überhaupt vertrauen.
Wer über die Prüfung hinaus an der Erstellung des Abschlusses mitgewirkt hat, darf ihn nicht prüfen. Wir trennen Erstellung und Prüfung sauber.
Beteiligungen, wirtschaftliche Abhängigkeit oder zu enge Bindungen zum geprüften Unternehmen schließen als Prüfer aus.
Wirtschaftsprüfer unterliegen der Wirtschaftsprüferkammer, Berufspflichten und externer Qualitätskontrolle — verpflichtend, nicht freiwillig.
Transparent zu Beginn geklärt. Bei uns ist derselbe Berufsträger WP und StB. Damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt, klären wir zu Beginn jedes Mandats offen, welche Rolle wir übernehmen: Erstellung oder Prüfung. Braucht Ihr geprüfter Abschluss zusätzlich die steuerliche Erstellung, organisieren wir die Aufgaben so, dass § 319 HGB jederzeit gewahrt ist.
Worauf sich die Prüfung stützt.
Die Wirtschaftsprüfung ist eng geregelt — vom Prüfungsauftrag über die Unabhängigkeit bis zum Testat. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:
Pflicht zur Prüfung
Jahres- & Konzernabschlüsse mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Gegenstand & Umfang
Bestimmt, was zu prüfen ist — Buchführung, Abschluss & Lagebericht — und dass die Prüfung risikoorientiert erfolgt.
Unabhängigkeit
Wer als Abschlussprüfer ausgeschlossen ist — Befangenheit, Eigenprüfung & finanzielle Nähe verbieten die Prüfung.
Vorlagepflicht
Die gesetzlichen Vertreter müssen dem Prüfer alle Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen.
Prüfungsbericht
Der schriftliche Bericht an die gesetzlichen Vertreter über Art, Umfang & Ergebnis der Prüfung.
Bestätigungsvermerk
Das Testat: uneingeschränkt, eingeschränkt, versagt oder Nichtabgabe — das Gesamturteil des Prüfers.
Verantwortlichkeit
Pflicht zu Gewissenhaftigkeit & Verschwiegenheit sowie die Haftung des Abschlussprüfers.
Anwendung auf § 264a
Erstreckt die Prüfungsvorschriften auf haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG).
Größenklassen
Klein / mittelgroß / groß nach Bilanzsumme, Umsatz & Arbeitnehmern — entscheidet über die Prüfungspflicht.
Kleinstgesellschaften
Eigene, noch niedrigere Schwellen (450.000 € / 900.000 € / 10 MA) mit besonderen Erleichterungen.
Personenhandelsges.
Kapitalgesellschafts-Regeln gelten für haftungsbeschränkte Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter.
Kapitalmarktorientiert
Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten stets als groß — unabhängig von den Schwellenwerten.
Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse
Besondere Anforderungen an die Prüfung sog. PIE (public interest entities).
Konzernabschlussprüfung
Prüfungspflichtige Mutterunternehmen müssen auch den Konzernabschluss und Konzernlagebericht prüfen lassen.
Bestellung des Prüfers
Die Gesellschafter bzw. die Hauptversammlung wählen den Abschlussprüfer — vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahrs.
Redepflicht
Der Prüfer muss bestandsgefährdende Risiken und schwerwiegende Verstöße unaufgefordert im Bericht darstellen.
Ordnungsgeld & Folgen
Bei unterlassener Offenlegung droht Ordnungsgeld; fehlt die Pflichtprüfung, ist der Abschluss nichtig (§ 316 Abs. 1 S. 2).
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (ESRS) wird für erfasste Unternehmen zur eigenständigen Prüfungsaufgabe.
Genossenschaftsprüfung
Genossenschaften unterliegen der gesetzlichen Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband — eine Sonderform.
Wirtschaftsprüferordnung
Regelt Bestellung, Berufspflichten & Aufsicht der Wirtschaftsprüfer — Grundlage der Vorbehaltsaufgabe.
Risikoorientierter Prüfungsansatz
Feststellung & Beurteilung der Fehlerrisiken als Grundlage der Prüfungsplanung.
Prüferische Durchsicht
Standard für die Review — Untersuchung mit begrenzter (negativer) Sicherheit.
Unternehmensbewertung
Grundsätze zur Durchführung objektivierter Unternehmensbewertungen.
Internationale Prüfungsstandards
Die für Deutschland angenommenen International Standards on Auditing als Prüfungsmethodik.
Offenlegung
Pflicht zur Offenlegung des (geprüften) Abschlusses samt Bestätigungsvermerk im Unternehmensregister.
Anwendung der neuen Schwellen
Übergangsregel zu den erhöhten Schwellenwerten 2024 — verpflichtend ab GJ 2024, rückwirkend ab 2023 möglich.
Ihre Prüfung, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Ihr Testat trägt die Verantwortung eines bestellten Wirtschaftsprüfers — flankiert von Steuerberatung und Recht, alles unter einem Dach.
Kein Wirtschaftsprüfer. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die Prüfungs- und Testatsverantwortung tragen ausschließlich die Berufsträger rechts.
Verantwortet die Abschlussprüfung und das Testat: risikoorientierte Prüfung nach IDW-Standards, Prüfungsbericht & Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB — unabhängig nach § 319 HGB.
Verantwortet die Erstellung der Abschlüsse und die steuerliche Aufbereitung — sauber getrennt von der Prüfung, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
Übernimmt die rechtliche Seite: gesellschaftsrechtliche Fragen rund um Prüfung & Offenlegung, Transaktionen und die vertragliche Absicherung bei Bewertung & Due Diligence.
Prüfung nötig oder gewünscht? Sprechen wir darüber.
Ob gesetzliche Prüfungspflicht, freiwillige Prüfung für die Bank oder eine anstehende Transaktion: Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihren Bedarf und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Wirtschaftsprüfer.
Ihr Erstgespräch zur Wirtschaftsprüfung.
Persönlich, vertraulich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob und in welcher Form eine Prüfung sinnvoll ist — und wie wir sie umsetzen.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klärung Ihrer Prüfungspflicht & des Bedarfs
- Auch freiwillige Prüfung & Transaktionen
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Was Sie zur Wirtschaftsprüfung wissen sollten.
Von der Prüfungspflicht über den Bestätigungsvermerk bis zur Unabhängigkeit. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was ist eine Wirtschaftsprüfung? +
Welche Unternehmen sind zur Prüfung verpflichtet? +
Was ist der Unterschied zwischen WP und Steuerberater? +
Was ist ein Bestätigungsvermerk (Testat)? +
Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung ab? +
Lohnt sich eine freiwillige Prüfung? +
Was ist eine prüferische Durchsicht (Review)? +
Muss der Wirtschaftsprüfer unabhängig sein? +
Wirtschaftsprüfung — unabhängig, testiert, vertraut.
Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillig für Bank und Investor: Wir prüfen Ihren Jahres- oder Konzernabschluss nach §§ 316 ff. HGB — risikoorientiert, IDW-konform und digital — und erteilen den Bestätigungsvermerk. Verantwortet von einem bestellten Wirtschaftsprüfer, der zugleich Steuerberater ist.

