Gemeinsam wirtschaften — haftungsgeschützt.
Die eingetragene Genossenschaft stellt den Förderzweck ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt: Haftungsbeschränkung ohne Mindestkapital, offene Mitgliederzahl und ein Mitglied, eine Stimme. Der Preis dafür ist die Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband. Wir übernehmen Buchhaltung, Abschluss und Steuern — und bereiten die Prüfung vor.
Was eine Genossenschaft ist.
Eine eigene Rechtsform mit klarem Leitgedanken: Sie dient dem Nutzen ihrer Mitglieder, nicht der Gewinnmaximierung (§ 1 GenG). Drei Mitglieder genügen, ein Mindestkapital gibt es nicht.
Für Verbindlichkeiten haftet nur das Genossenschaftsvermögen (§ 2 GenG). Dafür ist jede eG Pflichtmitglied in einem Prüfungsverband und wird regelmäßig geprüft (§§ 53, 54 GenG).
Die eG im Vergleich.
Die eG verbindet Haftungsschutz mit offener Mitgliedschaft und demokratischer Steuerung. Wann sie passt — und wann eine andere Form besser ist.
| Rechtsform | Dafür | Dagegen |
|---|---|---|
| Genossenschaft (eG) | Haftungsschutz ohne Mindestkapital, offene Mitgliederzahl, ein Mitglied eine Stimme | Pflichtmitgliedschaft im Verband und laufende Pflichtprüfung |
| GmbH | Hohes Standing, keine Verbandsprüfung, Stimmrecht folgt der Beteiligung | 25.000 € Stammkapital, jeder Gesellschafterwechsel notariell |
| Verein (e. V.) | Kein Kapital, mitgliedergetragen und demokratisch | Wirtschaftlicher Betrieb nur als Nebenzweck zulässig |
| GmbH & Co. KG | Haftungsschutz und transparente Besteuerung mit Gewerbesteueranrechnung | Zwei Gesellschaften, Sonderbilanzen, kein Förderprinzip |
Überall dort, wo mehrere gemeinsam wirtschaften und der Nutzen bei den Mitgliedern liegen soll — Energie- und Wohnungsgenossenschaften, Einkaufsgemeinschaften, Dorfläden, Ärztehäuser, Mitarbeiterbeteiligungen. Sie passt, wenn Mitglieder flexibel ein- und austreten sollen, jeder gleichberechtigt mitentscheidet und niemand privat haften will.
Organe, Mitglieder und Haftung.
Die eG folgt einem eigenen Bauplan: drei Organe, offene Mitgliedschaft und das demokratische Prinzip.
| Organ | Aufgabe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Vorstand | Leitet und vertritt die eG | Geschäftsführung, trägt die Insolvenzantragspflicht |
| Aufsichtsrat | Kontrolliert den Vorstand | Ab mehr als 20 Mitgliedern Pflicht |
| Generalversammlung | Willensbildung der Mitglieder | Ein Mitglied, eine Stimme (§ 43 GenG) |
| Mitglied | Zeichnet Geschäftsanteile | Haftet privat mit 0 €, sofern die Satzung keine Nachschusspflicht vorsieht |
Ob Mitglieder im Insolvenzfall über ihre Geschäftsanteile hinaus haften, entscheidet allein die Satzung: mit oder ohne Haftsummenbeschränkung — oder vollständig ausgeschlossen. Viele Genossenschaften schließen sie aus. Wir prüfen die Regelung und ihre bilanziellen Folgen.
Die Satzung kann Personen zulassen, die sich rein finanziell beteiligen, ohne die Leistungen selbst zu nutzen (§ 8 Abs. 2 GenG). So lässt sich Eigenkapital einwerben, ohne den Charakter der eG aufzugeben — ihre Stimmen sind gesetzlich gedeckelt, damit die Fördermitglieder die Mehrheit behalten.
Wie eine Kapitalgesellschaft — mit einer Besonderheit.
Steuerlich ist die eG ein eigenes Steuersubjekt und zahlt wie eine GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Genossenschaftsrecht bringt einen Sondertatbestand mit.
| Steuer | Was gilt | Norm |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag auf den Gewinn | § 23 KStG |
| Gewerbesteuer | Auf den Gewerbeertrag, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde | GewStG |
| Rückvergütung | Rückvergütungen aus dem Mitgliedergeschäft mindern als Betriebsausgabe den Gewinn | § 22 KStG |
| Dividende an Mitglieder | Ausschüttungen auf Geschäftsguthaben sind Einkünfte aus Kapitalvermögen | § 20 EStG |
| Umsatzsteuer | Wie bei jedem Unternehmen, mit Voranmeldung und Vorsteuerabzug | UStG |
| Befreiungen | Bestimmte Vermietungs- und Landwirtschaftsgenossenschaften teilweise befreit | § 5 KStG |
Verteilt die eG einen Überschuss nach dem Umfang des Mitgliedergeschäfts zurück, mindert das den Gewinn (§ 22 KStG) — aber nur, soweit er aus dem Mitgliedergeschäft stammt. Überschüsse aus Geschäften mit Nichtmitgliedern sind ausgenommen. Die saubere Trennung beider Bereiche ist deshalb bares Geld wert; wir richten sie von Anfang an ein.
Buchführung, Abschluss und Offenlegung.
Die eG ist voll buchführungspflichtig. Drei Säulen tragen wir für Sie.
Doppelte Buchführung
Buchführungspflicht nach §§ 238 ff. HGB. Wir buchen laufend, trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft und melden die Umsatzsteuer über ELSTER.
Säule 1laufendAbschluss & Steuern
Jahresabschluss nach §§ 336 ff. HGB, Offenlegung im Unternehmensregister sowie KSt- und GewSt-Erklärung mit korrekter Rückvergütung.
Säule 2jährlichPflichtprüfung
Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband (§ 54) und regelmäßige Prüfung (§ 53). Wir bereiten Abschluss und Unterlagen prüfungsfest auf.
Säule 3PrüfungZur Gründung braucht die eG drei Mitglieder und eine Satzung mit Firma, Sitz, Förderzweck, Geschäftsanteil und Nachschussregeln (§ 5 GenG). Vor der Eintragung prüft der Prüfungsverband die wirtschaftliche Tragfähigkeit (§ 11 GenG); danach folgt die Eintragung ins Genossenschaftsregister. Wir arbeiten mit Ihrem Verband zusammen und richten den Kontenrahmen genossenschaftsgerecht ein.
Pflichtprüfung und Vorstandshaftung.
Keine andere Rechtsform kennt die genossenschaftliche Prüfung. Links, was sie verlangt; rechts, was den Vorstand persönlich trifft.
- Pflichtmitgliedschaft: jede eG gehört einem Prüfungsverband an.
- Turnus: jährlich ab 2 Mio. € Bilanzsumme, sonst alle zwei Jahre.
- Umfang: mehr als eine Abschlussprüfung — auch die Geschäftsführung.
- Unsere Aufgabe: Unterlagen prüfungsfest aufbereiten und begleiten.
- Antragspflicht: bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne Zögern.
- Zahlungsverbot: Zahlungen nach Insolvenzreife sind untersagt.
- Folge: persönliche Haftung, verzögerte Antragstellung ist strafbar.
- Vorsorge: laufende Zahlen zeigen früh, wenn es eng wird.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Neugründung, laufende Betreuung, Wechsel oder Aufarbeitung.
Gründung und Verband
Wir unterstützen bei Satzung, Förderzweck und Geschäftsanteilen und arbeiten mit Ihrem Prüfungsverband für die Gründungsprüfung zusammen.
Buchhaltung
Belege ins Portal, wir buchen laufend, trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft und erledigen Voranmeldung und Lohn.
Abschluss, Steuern, Offenlegung
Jahresabschluss nach §§ 336 ff. HGB, Erklärungen mit korrekter Rückvergütung und die Offenlegung im Unternehmensregister.
Pflichtprüfung begleiten
Wir bereiten die Unterlagen für den Verband auf, beantworten Rückfragen und setzen Feststellungen mit Ihnen um.
Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre Genossenschaft kennt, und einen Steuerberater, der Abschluss und Erklärungen verantwortet und die Pflichtprüfung begleitet.
Buchhaltung liegen geblieben? Auch das ordnen wir.
Gerade vor der Pflichtprüfung fällt auf, wenn etwas fehlt — ein Abschluss, die Offenlegung, die Trennung des Mitgliedergeschäfts.
Wir entwerfen den fehlenden Jahresabschluss und bereiten alle Unterlagen prüfungsfest für den Verband auf.
Wir trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft nach und behandeln die Rückvergütung nach § 22 KStG korrekt.
Wir begleiten Gründung und Gründungsprüfung und richten Kontenrahmen und Buchhaltung genossenschaftsgerecht ein.
Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf, holen die Offenlegung nach und führen nahtlos fort.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf, holen die Offenlegung nach und bereiten die nächste Pflichtprüfung vor. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was zur Genossenschaft gefragt wird.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft?
Wie wird eine Genossenschaft besteuert?
Wer haftet bei einer Genossenschaft?
Was ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung?
Wie ist eine Genossenschaft organisiert?
Muss eine Genossenschaft offenlegen?
Wie viele Mitglieder und wie viel Kapital braucht eine eG?
Kann eine Genossenschaft gemeinnützig sein?
Können Sie die Buchhaltung rückwirkend übernehmen?
Ihre Genossenschaft, persönlich betreut.
Ein Ansprechpartner, im Hintergrund drei Professionen.
Verantwortet Jahresabschluss und Bewertung und bereitet die genossenschaftliche Pflichtprüfung vor.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Buchhaltung, Erklärungen und die Rückvergütung nach § 22 KStG sowie die Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Satzungsfragen, Nachschusspflicht und die Abstimmung mit Verband und Register.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Förderzweck, Organe, Prüfung und Besteuerung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Genossenschaft besprechen wir persönlich.





