Genossenschaft — gemeinsam wirtschaften, haftungsgeschützt.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) stellt den Förderzweck ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt — mit Haftungsbeschränkung ohne Mindestkapital, offener Mitgliederzahl und dem demokratischen Prinzip ein Mitglied, eine Stimme. Der Preis dafür: die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband und die regelmäßige genossenschaftliche Pflichtprüfung. Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, den Jahresabschluss, die Steuererklärungen samt genossenschaftlicher Rückvergütung und die Offenlegung — und bereiten die Prüfung prüfungsfest vor. GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.
Was eine Genossenschaft ist.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine eigene Rechtsform mit einem klaren Leitgedanken: Sie dient dem Nutzen ihrer Mitglieder, nicht der Gewinnmaximierung. Drei Dinge sollten Sie kennen:
- Rechtsform
- eG (GenG)
- Mindestkapital
- keines
- Gründer
- ab 3 Mitglieder
- Besteuerung
- wie Kapitalges.
Die Genossenschaft im Vergleich.
Die eG verbindet Haftungsschutz mit offener Mitgliedschaft und demokratischer Steuerung. Wann sie passt — und wann GmbH, Verein oder GmbH & Co. KG die bessere Wahl sind:
Genossenschaft (eG)
Förderzweckgemeinsam wirtschaften
- Haftungsschutz ohne Mindestkapital, offene Mitgliederzahl, ein Mitglied — eine Stimme: ideal für gemeinschaftliche Projekte.
- Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband & laufende Pflichtprüfung — feste jährliche Kosten.
GmbH
Kapitalges.der Standard
- Hohes Standing, keine Verbandsprüfung — Stimmrecht folgt der Beteiligung, klare Kontrolle.
- 25.000 € Stammkapital, jeder Gesellschafterwechsel muss notariell beurkundet werden.
e.V. (Verein)
ideellnicht-wirtschaftlich
- Kein Kapital, mitgliedergetragen & demokratisch — klassisch für ideelles Engagement.
- Nur Nebenzweck darf wirtschaftlich sein — für echten Geschäftsbetrieb ungeeignet.
GmbH & Co. KG
Mischformtransparent besteuert
- Haftungsschutz & transparente Besteuerung mit Gewerbesteueranrechnung — stark bei hohen Gewinnen.
- Zwei Gesellschaften & Sonderbilanzen — keine offene Mitgliedschaft, kein Förderprinzip.
Wann lohnt sich die Genossenschaft? Überall dort, wo mehrere gemeinsam wirtschaften und der Nutzen bei den Mitgliedern liegen soll — etwa Energie- und Wohnungsgenossenschaften, Einkaufs- und Vermarktungsgemeinschaften, Dorfläden, Ärztehäuser oder Mitarbeiterbeteiligungen. Sie ist die richtige Wahl, wenn Mitglieder flexibel ein- und austreten sollen, jeder gleichberechtigt mitentscheiden soll und niemand mit dem Privatvermögen haften möchte. Ob eG, GmbH oder Verein zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Organe, Mitglieder & Haftung.
Die eG folgt einem eigenen Bauplan: drei Organe, offene Mitgliedschaft und das demokratische Prinzip. So ist sie aufgebaut — und so verteilt sich die Haftung:
Drei Organe, ein Förderprinzip.
So verteilen sich Steuerung und Haftung in der eG — und warum kein Mitglied mit dem Privatvermögen einstehen muss:
Investierende Mitglieder — Kapital ohne Förderabsicht. Seit der GenG-Novelle kann die Satzung investierende Mitglieder zulassen (§ 8 Abs. 2 GenG): Personen, die sich rein finanziell beteiligen, ohne die Leistungen der Genossenschaft selbst zu nutzen. So lässt sich zusätzliches Eigenkapital einwerben, ohne den Charakter der eG aufzugeben. Zum Schutz des Förderprinzips dürfen investierende Mitglieder die übrigen aber nicht überstimmen — ihre Stimmen sind gesetzlich gedeckelt. Wir zeigen, wie sich das bilanziell und in der Generalversammlung sauber abbilden lässt.
Wie eine Kapitalgesellschaft — mit einer Besonderheit.
Steuerlich ist die eG ein eigenes Steuersubjekt und zahlt wie eine GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Genossenschaftsrecht bringt aber einen wichtigen Sondertatbestand mit:
Die eG zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer wie eine Kapitalgesellschaft — zzgl. Solidaritätszuschlag.
Auf den Gewerbeertrag fällt Gewerbesteuer an, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.
Rückvergütungen aus dem Mitgliedergeschäft mindern als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn — die genossenschaftliche Besonderheit.
Ausschüttungen auf die Geschäftsguthaben sind beim Mitglied Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalertragsteuer).
Wie jedes Unternehmen auf steuerpflichtige Umsätze — mit Voranmeldung & Vorsteuerabzug.
Bestimmte Vermietungs- und Landwirtschaftsgenossenschaften sind teilweise befreit (§ 5 KStG) — wir prüfen Ihren Fall.
Die genossenschaftliche Rückvergütung — richtig gemacht, spart sie Steuern. Verteilt die eG einen Überschuss nach dem Umfang des Mitgliedergeschäfts an ihre Mitglieder zurück, kann diese Rückvergütung nach § 22 KStG als Betriebsausgabe den Gewinn mindern — aber nur, soweit sie aus dem Mitgliedergeschäft stammt und die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Überschüsse aus Geschäften mit Nichtmitgliedern sind ausgenommen. Die saubere Trennung von Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft in der Buchhaltung ist deshalb bares Geld wert — wir richten sie von Anfang an korrekt ein.
Gemeinnützige Genossenschaft möglich. Verfolgt eine eG ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke und erfüllt die Vorgaben der §§ 51–68 AO, kann sie als gemeinnützig anerkannt werden — mit Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer im begünstigten Bereich und dem Recht auf Zuwendungsbestätigungen. Das ist etwa bei sozialen oder kulturellen Genossenschaften interessant. Ob sich der Weg für Sie lohnt und welche Satzungsanforderungen gelten, klären wir im Erstgespräch.
Buchführung, Abschluss & Pflichtprüfung.
Die eG ist voll buchführungspflichtig und trägt eine Besonderheit, die keine andere Rechtsform kennt: die gesetzliche genossenschaftliche Prüfung. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:
Doppelte Buchführung
Die eG ist nach §§ 238 ff. HGB buchführungspflichtig. Wir führen die Finanzbuchhaltung laufend, trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft und übermitteln die USt-Voranmeldung über ELSTER.
Jahresabschluss & Steuern
Abschluss nach §§ 336 ff. HGB (Bilanz, GuV, ggf. Anhang & Lagebericht), Offenlegung im Unternehmensregister sowie KSt- und GewSt-Erklärung mit korrekter § 22-Rückvergütung.
Genossenschaftliche Pflichtprüfung
Die Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband (§ 54) und die regelmäßige Prüfung (§ 53) sind Pflicht. Wir bereiten Abschluss & Unterlagen prüfungsfest auf und begleiten die Prüfung.
Die GoBD im Hintergrund. Ihre Buchhaltung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung jedes Geschäftsvorfalls, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Bei der eG kommt es besonders auf die saubere Zuordnung zum Mitglieder- oder Nichtmitgliedergeschäft an — sie ist Grundlage der Rückvergütung und ein zentraler Prüfungspunkt des Verbands. Genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.
Gründung: Satzung, Verband & Register. Zur Gründung braucht die eG mindestens drei Mitglieder und eine Satzung (§ 5 GenG), die u. a. Firma, Sitz, Förderzweck, Geschäftsanteil und die Regeln zur Nachschusspflicht festlegt. Vor der Eintragung prüft der Prüfungsverband die wirtschaftliche Tragfähigkeit (Gründungsprüfung, § 11 GenG) und gibt ein Gutachten ab. Anschließend wird die eG ins Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen und erlangt damit ihre Rechtsfähigkeit. Wir arbeiten mit Ihrem Prüfungsverband zusammen und richten Buchhaltung und Kontenrahmen von Beginn an genossenschaftsgerecht ein.
Insolvenzantragspflicht des Vorstands — persönliche Haftung ernst nehmen. Auch wenn die eG haftungsbeschränkt ist: Wird sie zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Vorstand nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen, einen Insolvenzantrag stellen. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sind dem Vorstand untersagt — andernfalls haftet er persönlich, und die verzögerte Antragstellung ist zudem strafbar (§ 148 GenG). Eine laufende, GoBD-konforme Buchhaltung mit aktuellen Zahlen ist deshalb kein Selbstzweck: Sie zeigt frühzeitig, wenn es eng wird. Genau dafür sorgen wir — mit zeitnahen Auswertungen, die Sie und den Vorstand rechtzeitig warnen.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, eine bestehende eG betreuen lassen, wechseln oder liegengebliebene Jahre aufarbeiten wollen. Wir übernehmen jeden davon:
Gründung & Verband begleiten
Wir unterstützen bei Satzung, Förderzweck und Geschäftsanteilen, arbeiten mit Ihrem Prüfungsverband für die Gründungsprüfung (§ 11 GenG) zusammen und richten die Buchhaltung genossenschaftsgerecht ein.
Laufende Buchhaltung
Belege laden Sie ins Mandanten-Portal, wir buchen laufend, trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft, erledigen die USt-Voranmeldung und die Lohnabrechnung — GoBD-konform.
Abschluss, Steuern & Offenlegung
Wir erstellen den Jahresabschluss (§§ 336 ff. HGB), die KSt- und GewSt-Erklärung mit korrekter Rückvergütung und übernehmen die Offenlegung im Unternehmensregister.
Pflichtprüfung vorbereiten & begleiten
Wir bereiten alle Unterlagen für die genossenschaftliche Prüfung auf, beantworten Rückfragen des Verbands und setzen Feststellungen gemeinsam mit Ihnen um.
Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.
Gerade vor der Pflichtprüfung fällt auf, wenn etwas fehlt — ein Abschluss, die Offenlegung, die saubere Trennung des Mitgliedergeschäfts. Genau dafür sind wir da, bevor der Verband beanstandet oder das Finanzamt schätzt:
Abschluss offen vor Prüfung
Prüfung nahtVerband wartet
- Wir erstellen den fehlenden Jahresabschluss und bereiten alle Unterlagen prüfungsfest für den Verband auf.
Rückvergütung falsch gebucht
Steuer zu hochMitgliedergeschäft nicht getrennt
- Wir trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft nach und behandeln die § 22-Rückvergütung korrekt.
Neugründung
Aufbauvon Anfang an sauber
- Wir begleiten Gründung & Gründungsprüfung und richten Kontenrahmen und Buchhaltung genossenschaftsgerecht ein.
Wechsel mit Altjahren
Übergabevon der alten Kanzlei
- Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf, holen die Offenlegung nach und führen nahtlos fort.
Worauf sich diese Seite stützt.
Die eingetragene Genossenschaft ist im Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt, ergänzt um die Rechnungslegung des HGB und die Besteuerung nach KStG und GewStG. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:
Förderzweck
Zweck der eG ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Haftung
Für Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft.
Mindestmitgliederzahl
Zur Gründung sind mindestens drei Mitglieder erforderlich — ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht.
Satzung
Mindestinhalt der Satzung: Firma, Sitz, Zweck, Geschäftsanteil, Nachschussregeln u. a.
Gründungsprüfung
Vor Eintragung prüft der Prüfungsverband die wirtschaftliche Tragfähigkeit und gibt ein Gutachten ab.
Organe
Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung — mit dem Grundsatz „ein Mitglied, eine Stimme“ (§ 43).
Pflichtprüfung
Regelmäßige Prüfung von Abschluss, wirtschaftlichen Verhältnissen & Geschäftsführung — jährlich ab 2 Mio. € Bilanzsumme.
Pflichtmitgliedschaft im Verband
Jede eG muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören.
Investierende Mitglieder
Die Satzung kann Kapitalgeber ohne Förderabsicht zulassen — begrenzt, damit die Fördermitglieder die Mehrheit behalten.
Insolvenzantragspflicht
Der Vorstand muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz anmelden — sonst droht persönliche Haftung.
Rechnungslegung & Offenlegung
Jahresabschluss der eG nach HGB und Offenlegung im Unternehmensregister.
Körperschaftsteuerpflicht
Die eG ist als Körperschaft ein eigenes Steuersubjekt und körperschaftsteuerpflichtig.
Genossenschaftliche Rückvergütung
Rückvergütungen aus dem Mitgliedergeschäft mindern als Betriebsausgabe den Gewinn.
Investierende Mitglieder
Die Satzung kann rein finanziell beteiligte Mitglieder zulassen — mit gedeckeltem Stimmgewicht zum Schutz des Förderprinzips.
Insolvenzantragspflicht
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Vorstand rechtzeitig Insolvenz anmelden — sonst persönliche Haftung & Strafbarkeit.
Gewerbesteuer & Buchführung
Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag; GoBD-konforme, prüfungsfeste Buchführung.
Ihre Genossenschaft sauber geführt — sprechen wir.
Ist Ihre Buchhaltung GoBD-konform, das Mitgliedergeschäft sauber getrennt und die Pflichtprüfung vorbereitet? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
Ihr Erstgespräch zur Genossenschaft.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, ob Ihre eG sauber aufgestellt ist — von der Buchhaltung über die Rückvergütung bis zur Pflichtprüfung — und welche Schritte sinnvoll sind.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Klarheit über Buchhaltung, Steuern & Prüfung
- Auch bei Gründung & Altjahren
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Was Sie zur Genossenschaft wissen sollten.
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Muss eine Genossenschaft offenlegen? +
Wie viele Mitglieder und wie viel Kapital braucht eine eG? +
Können Sie die Buchhaltung rückwirkend übernehmen? +
Ihre Genossenschaft — sauber geführt, prüfungsfest.
Buchhaltung GoBD-konform mit sauberer Trennung des Mitgliedergeschäfts, Jahresabschluss und Offenlegung erledigt, die genossenschaftliche Rückvergütung steuerlich richtig behandelt und die Pflichtprüfung vorbereitet — damit der Verband nicht beanstandet und das Finanzamt nicht schätzt. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre eG steht und was zu tun ist.

