Förderzweck statt Gewinnmaximierung — GenG

Genossenschaft — gemeinsam wirtschaften, haftungsgeschützt.

Die eingetragene Genossenschaft (eG) stellt den Förderzweck ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt — mit Haftungsbeschränkung ohne Mindestkapital, offener Mitgliederzahl und dem demokratischen Prinzip ein Mitglied, eine Stimme. Der Preis dafür: die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband und die regelmäßige genossenschaftliche Pflichtprüfung. Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, den Jahresabschluss, die Steuererklärungen samt genossenschaftlicher Rückvergütung und die Offenlegung — und bereiten die Prüfung prüfungsfest vor. GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.

Abschluss, Steuern & Offenlegung übernommen Pflichtprüfung prüfungsfest vorbereitet
0 €Mindestkapital
3Mitglieder genügen
StBAbschluss unterzeichnet
WP & StB verantworten Ihre Steuern
Festpreis · Abschluss & Prüfungsvorbereitung inkl.
Kurz erklärt

Was eine Genossenschaft ist.

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine eigene Rechtsform mit einem klaren Leitgedanken: Sie dient dem Nutzen ihrer Mitglieder, nicht der Gewinnmaximierung. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was Förderung der Mitglieder Eine juristische Person, deren Zweck die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder ist. § 1 GenG
02 · Vorteil Haftungsschutz & Demokratie Haftung nur mit dem Genossenschaftsvermögen, kein Mindestkapital — und ein Mitglied, eine Stimme. § 2 · § 43 GenG
03 · Preis Prüfungsverband & Pflichtprüfung Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband und regelmäßige genossenschaftliche Prüfung. § 53 · § 54 GenG
Rechtsform
eG (GenG)
Mindestkapital
keines
Gründer
ab 3 Mitglieder
Besteuerung
wie Kapitalges.
Genossenschaft und ihre Alternativen

Die Genossenschaft im Vergleich.

Die eG verbindet Haftungsschutz mit offener Mitgliedschaft und demokratischer Steuerung. Wann sie passt — und wann GmbH, Verein oder GmbH & Co. KG die bessere Wahl sind:

Genossenschaft (eG)

Förderzweck

gemeinsam wirtschaften

  • Haftungsschutz ohne Mindestkapital, offene Mitgliederzahl, ein Mitglied — eine Stimme: ideal für gemeinschaftliche Projekte.
  • Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband & laufende Pflichtprüfung — feste jährliche Kosten.

GmbH

Kapitalges.

der Standard

  • Hohes Standing, keine Verbandsprüfung — Stimmrecht folgt der Beteiligung, klare Kontrolle.
  • 25.000 € Stammkapital, jeder Gesellschafterwechsel muss notariell beurkundet werden.

e.V. (Verein)

ideell

nicht-wirtschaftlich

  • Kein Kapital, mitgliedergetragen & demokratisch — klassisch für ideelles Engagement.
  • Nur Nebenzweck darf wirtschaftlich sein — für echten Geschäftsbetrieb ungeeignet.

GmbH & Co. KG

Mischform

transparent besteuert

  • Haftungsschutz & transparente Besteuerung mit Gewerbesteueranrechnung — stark bei hohen Gewinnen.
  • Zwei Gesellschaften & Sonderbilanzen — keine offene Mitgliedschaft, kein Förderprinzip.

Wann lohnt sich die Genossenschaft? Überall dort, wo mehrere gemeinsam wirtschaften und der Nutzen bei den Mitgliedern liegen soll — etwa Energie- und Wohnungsgenossenschaften, Einkaufs- und Vermarktungsgemeinschaften, Dorfläden, Ärztehäuser oder Mitarbeiterbeteiligungen. Sie ist die richtige Wahl, wenn Mitglieder flexibel ein- und austreten sollen, jeder gleichberechtigt mitentscheiden soll und niemand mit dem Privatvermögen haften möchte. Ob eG, GmbH oder Verein zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Das Fundament der Rechtsform

Organe, Mitglieder & Haftung.

Die eG folgt einem eigenen Bauplan: drei Organe, offene Mitgliedschaft und das demokratische Prinzip. So ist sie aufgebaut — und so verteilt sich die Haftung:

GenG · wer entscheidet, wer haftet

Drei Organe, ein Förderprinzip.

So verteilen sich Steuerung und Haftung in der eG — und warum kein Mitglied mit dem Privatvermögen einstehen muss:

1Vorstandleitet & vertritt die eG
Geschäftsführung
2Aufsichtsratab > 20 Mitgliedern Pflicht
Kontrolle
3Generalversammlungein Mitglied — eine Stimme
Willensbildung
Mitglied haftet privatnur Geschäftsanteil · Nachschuss laut Satzung
0 €
Das Besondere: In der Generalversammlung zählt grundsätzlich jede Stimme gleich (§ 43 GenG) — anders als in der GmbH, wo das Stimmrecht der Kapitalbeteiligung folgt. Für Schulden haftet nur das Genossenschaftsvermögen; ob Mitglieder in der Insolvenz Nachschüsse leisten müssen, bestimmt allein die Satzung — die die Nachschusspflicht beschränken oder ganz ausschließen kann.
Achten Sie auf die Nachschusspflicht in der Satzung. Ob die Mitglieder im Insolvenzfall über ihre Geschäftsanteile hinaus haften, entscheidet allein die Satzung: Sie kann eine Nachschusspflicht mit oder ohne Haftsummenbeschränkung vorsehen — oder sie vollständig ausschließen. Viele Genossenschaften schließen sie aus, damit die Mitglieder nur ihren Geschäftsanteil riskieren. Wir prüfen die Satzungsregelung und ihre bilanziellen Folgen für Sie.

Investierende Mitglieder — Kapital ohne Förderabsicht. Seit der GenG-Novelle kann die Satzung investierende Mitglieder zulassen (§ 8 Abs. 2 GenG): Personen, die sich rein finanziell beteiligen, ohne die Leistungen der Genossenschaft selbst zu nutzen. So lässt sich zusätzliches Eigenkapital einwerben, ohne den Charakter der eG aufzugeben. Zum Schutz des Förderprinzips dürfen investierende Mitglieder die übrigen aber nicht überstimmen — ihre Stimmen sind gesetzlich gedeckelt. Wir zeigen, wie sich das bilanziell und in der Generalversammlung sauber abbilden lässt.

Wie die Genossenschaft besteuert wird

Wie eine Kapitalgesellschaft — mit einer Besonderheit.

Steuerlich ist die eG ein eigenes Steuersubjekt und zahlt wie eine GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Genossenschaftsrecht bringt aber einen wichtigen Sondertatbestand mit:

Körperschaftsteuer
15 % + SolZ

Die eG zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer wie eine Kapitalgesellschaft — zzgl. Solidaritätszuschlag.

Gewerbesteuer
Ebene der eG

Auf den Gewerbeertrag fällt Gewerbesteuer an, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.

Genossenschaftl. Rückvergütung
§ 22 KStG

Rückvergütungen aus dem Mitgliedergeschäft mindern als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn — die genossenschaftliche Besonderheit.

Dividende an Mitglieder
Kapitalertrag

Ausschüttungen auf die Geschäftsguthaben sind beim Mitglied Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalertragsteuer).

Umsatzsteuer
19 % / 7 %

Wie jedes Unternehmen auf steuerpflichtige Umsätze — mit Voranmeldung & Vorsteuerabzug.

Steuerbefreiungen
Sonderfälle

Bestimmte Vermietungs- und Land­wirtschafts­genossenschaften sind teilweise befreit (§ 5 KStG) — wir prüfen Ihren Fall.

Die genossenschaftliche Rückvergütung — richtig gemacht, spart sie Steuern. Verteilt die eG einen Überschuss nach dem Umfang des Mitgliedergeschäfts an ihre Mitglieder zurück, kann diese Rückvergütung nach § 22 KStG als Betriebsausgabe den Gewinn mindern — aber nur, soweit sie aus dem Mitgliedergeschäft stammt und die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Überschüsse aus Geschäften mit Nichtmitgliedern sind ausgenommen. Die saubere Trennung von Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft in der Buchhaltung ist deshalb bares Geld wert — wir richten sie von Anfang an korrekt ein.

Gemeinnützige Genossenschaft möglich. Verfolgt eine eG ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke und erfüllt die Vorgaben der §§ 51–68 AO, kann sie als gemeinnützig anerkannt werden — mit Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer im begünstigten Bereich und dem Recht auf Zuwendungsbestätigungen. Das ist etwa bei sozialen oder kulturellen Genossenschaften interessant. Ob sich der Weg für Sie lohnt und welche Satzungsanforderungen gelten, klären wir im Erstgespräch.

Was eine Genossenschaft laufend leisten muss

Buchführung, Abschluss & Pflichtprüfung.

Die eG ist voll buchführungspflichtig und trägt eine Besonderheit, die keine andere Rechtsform kennt: die gesetzliche genossenschaftliche Prüfung. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:

Säule 1 · laufend

Doppelte Buchführung

Die eG ist nach §§ 238 ff. HGB buchführungspflichtig. Wir führen die Finanzbuchhaltung laufend, trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft und übermitteln die USt-Voranmeldung über ELSTER.

Säule 2 · jährlich

Jahresabschluss & Steuern

Abschluss nach §§ 336 ff. HGB (Bilanz, GuV, ggf. Anhang & Lagebericht), Offenlegung im Unternehmensregister sowie KSt- und GewSt-Erklärung mit korrekter § 22-Rückvergütung.

Säule 3 · Prüfung

Genossenschaftliche Pflichtprüfung

Die Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband (§ 54) und die regelmäßige Prüfung (§ 53) sind Pflicht. Wir bereiten Abschluss & Unterlagen prüfungsfest auf und begleiten die Prüfung.

Die GoBD im Hintergrund. Ihre Buchhaltung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen: zeitgerechte und vollständige Erfassung jedes Geschäftsvorfalls, Unveränderbarkeit gebuchter Daten, ein durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis und eine Verfahrensdokumentation. Belege sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Bei der eG kommt es besonders auf die saubere Zuordnung zum Mitglieder- oder Nichtmitgliedergeschäft an — sie ist Grundlage der Rückvergütung und ein zentraler Prüfungspunkt des Verbands. Genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.

Gründung: Satzung, Verband & Register. Zur Gründung braucht die eG mindestens drei Mitglieder und eine Satzung (§ 5 GenG), die u. a. Firma, Sitz, Förderzweck, Geschäftsanteil und die Regeln zur Nachschusspflicht festlegt. Vor der Eintragung prüft der Prüfungsverband die wirtschaftliche Tragfähigkeit (Gründungsprüfung, § 11 GenG) und gibt ein Gutachten ab. Anschließend wird die eG ins Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen und erlangt damit ihre Rechtsfähigkeit. Wir arbeiten mit Ihrem Prüfungsverband zusammen und richten Buchhaltung und Kontenrahmen von Beginn an genossenschaftsgerecht ein.

Insolvenzantragspflicht des Vorstands — persönliche Haftung ernst nehmen. Auch wenn die eG haftungsbeschränkt ist: Wird sie zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Vorstand nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen, einen Insolvenzantrag stellen. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sind dem Vorstand untersagt — andernfalls haftet er persönlich, und die verzögerte Antragstellung ist zudem strafbar (§ 148 GenG). Eine laufende, GoBD-konforme Buchhaltung mit aktuellen Zahlen ist deshalb kein Selbstzweck: Sie zeigt frühzeitig, wenn es eng wird. Genau dafür sorgen wir — mit zeitnahen Auswertungen, die Sie und den Vorstand rechtzeitig warnen.

So arbeiten wir zusammen

Von der Gründung zum laufenden Betrieb.

Vier Schritte — ob Sie neu gründen, eine bestehende eG betreuen lassen, wechseln oder liegengebliebene Jahre aufarbeiten wollen. Wir übernehmen jeden davon:

1

Gründung & Verband begleiten

Wir unterstützen bei Satzung, Förderzweck und Geschäftsanteilen, arbeiten mit Ihrem Prüfungsverband für die Gründungsprüfung (§ 11 GenG) zusammen und richten die Buchhaltung genossenschaftsgerecht ein.

Start
2

Laufende Buchhaltung

Belege laden Sie ins Mandanten-Portal, wir buchen laufend, trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft, erledigen die USt-Voranmeldung und die Lohnabrechnung — GoBD-konform.

laufend
3

Abschluss, Steuern & Offenlegung

Wir erstellen den Jahresabschluss (§§ 336 ff. HGB), die KSt- und GewSt-Erklärung mit korrekter Rückvergütung und übernehmen die Offenlegung im Unternehmensregister.

jährlich
4

Pflichtprüfung vorbereiten & begleiten

Wir bereiten alle Unterlagen für die genossenschaftliche Prüfung auf, beantworten Rückfragen des Verbands und setzen Feststellungen gemeinsam mit Ihnen um.

Prüfung
Ein fester Ansprechpartner, keine Hotline. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre Genossenschaft kennt, und einen Steuerberater, der Abschluss und Erklärungen verantwortet und die Pflichtprüfung begleitet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Buchhaltung liegen geblieben? Kein Problem.

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Gerade vor der Pflichtprüfung fällt auf, wenn etwas fehlt — ein Abschluss, die Offenlegung, die saubere Trennung des Mitgliedergeschäfts. Genau dafür sind wir da, bevor der Verband beanstandet oder das Finanzamt schätzt:

Abschluss offen vor Prüfung

Prüfung naht

Verband wartet

  • Wir erstellen den fehlenden Jahresabschluss und bereiten alle Unterlagen prüfungsfest für den Verband auf.

Rückvergütung falsch gebucht

Steuer zu hoch

Mitgliedergeschäft nicht getrennt

  • Wir trennen Mitglieder- und Nichtmitgliedergeschäft nach und behandeln die § 22-Rückvergütung korrekt.

Neugründung

Aufbau

von Anfang an sauber

  • Wir begleiten Gründung & Gründungsprüfung und richten Kontenrahmen und Buchhaltung genossenschaftsgerecht ein.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf, holen die Offenlegung nach und führen nahtlos fort.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf, holen die Offenlegung nach und bereiten die nächste Pflichtprüfung vor — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die eingetragene Genossenschaft ist im Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt, ergänzt um die Rechnungslegung des HGB und die Besteuerung nach KStG und GewStG. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

§ 1 GenG

Förderzweck

Zweck der eG ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

§ 2 GenG

Haftung

Für Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft.

§ 4 GenG

Mindestmitgliederzahl

Zur Gründung sind mindestens drei Mitglieder erforderlich — ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht.

§ 5 GenG

Satzung

Mindestinhalt der Satzung: Firma, Sitz, Zweck, Geschäftsanteil, Nachschussregeln u. a.

§ 11 GenG

Gründungsprüfung

Vor Eintragung prüft der Prüfungsverband die wirtschaftliche Tragfähigkeit und gibt ein Gutachten ab.

§§ 24–43 GenG

Organe

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung — mit dem Grundsatz „ein Mitglied, eine Stimme“ (§ 43).

§ 53 GenG

Pflichtprüfung

Regelmäßige Prüfung von Abschluss, wirtschaftlichen Verhältnissen & Geschäftsführung — jährlich ab 2 Mio. € Bilanzsumme.

§ 54 GenG

Pflichtmitgliedschaft im Verband

Jede eG muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören.

§ 8 Abs. 2 GenG

Investierende Mitglieder

Die Satzung kann Kapitalgeber ohne Förderabsicht zulassen — begrenzt, damit die Fördermitglieder die Mehrheit behalten.

§ 99 GenG

Insolvenzantragspflicht

Der Vorstand muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz anmelden — sonst droht persönliche Haftung.

§§ 336–339 HGB

Rechnungslegung & Offenlegung

Jahresabschluss der eG nach HGB und Offenlegung im Unternehmensregister.

§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Körperschaftsteuerpflicht

Die eG ist als Körperschaft ein eigenes Steuersubjekt und körperschaftsteuerpflichtig.

§ 22 KStG

Genossenschaftliche Rückvergütung

Rückvergütungen aus dem Mitgliedergeschäft mindern als Betriebsausgabe den Gewinn.

§ 8 Abs. 2 GenG

Investierende Mitglieder

Die Satzung kann rein finanziell beteiligte Mitglieder zulassen — mit gedeckeltem Stimmgewicht zum Schutz des Förderprinzips.

§ 99 GenG · § 15a InsO

Insolvenzantragspflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Vorstand rechtzeitig Insolvenz anmelden — sonst persönliche Haftung & Strafbarkeit.

GewStG · GoBD (BMF)

Gewerbesteuer & Buchführung

Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag; GoBD-konforme, prüfungsfeste Buchführung.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Hebesätze und Verbandsregeln ändern sich; die konkrete Behandlung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Kostenloses Erstgespräch

Ihre Genossenschaft sauber geführt — sprechen wir.

Ist Ihre Buchhaltung GoBD-konform, das Mitgliedergeschäft sauber getrennt und die Pflichtprüfung vorbereitet? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

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Häufige Fragen

Was Sie zur Genossenschaft wissen sollten.

Von Förderzweck und Organen über Haftung und Besteuerung bis zur Pflichtprüfung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)? +
Eine Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl, deren Zweck nach § 1 GenG die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist — der Nutzen der Mitglieder steht vor der Gewinnmaximierung. Sie ist eine eigene juristische Person, wird ins Genossenschaftsregister eingetragen, braucht kein Mindestkapital und kann mit drei Mitgliedern gegründet werden. Mehr unter Kurz erklärt.
Wie wird eine Genossenschaft besteuert? +
Wie eine Kapitalgesellschaft: Körperschaftsteuer (15 % + SolZ) und Gewerbesteuer auf den Gewinn, dazu Umsatzsteuer. Besonderheit ist die genossenschaftliche Rückvergütung (§ 22 KStG), die aus dem Mitgliedergeschäft den Gewinn mindert. Dividenden auf Geschäftsguthaben sind beim Mitglied Kapitalerträge. Details unter Besteuerung.
Wer haftet bei einer Genossenschaft? +
Für Verbindlichkeiten haftet nur das Genossenschaftsvermögen (§ 2 GenG), nicht das Privatvermögen der Mitglieder. Ob im Insolvenzfall Nachschüsse über den Geschäftsanteil hinaus zu leisten sind, bestimmt die Satzung — sie kann die Nachschusspflicht beschränken oder ganz ausschließen. Viele eGs schließen sie aus. Mehr unter Struktur & Organe.
Was ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung? +
Jede eG muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein (§ 54 GenG), der die gesetzliche Pflichtprüfung (§ 53) durchführt — geprüft werden Abschluss, wirtschaftliche Verhältnisse und Geschäftsführung. Ab 2 Mio. € Bilanzsumme jährlich, darunter mindestens jedes zweite Jahr. Wir bereiten alles prüfungsfest auf. Mehr unter Pflichten & GoBD.
Wie ist eine Genossenschaft organisiert? +
Drei Organe: Vorstand (leitet & vertritt), Aufsichtsrat (überwacht; bei bis zu 20 Mitgliedern verzichtbar) und Generalversammlung (alle Mitglieder). Dort gilt: ein Mitglied, eine Stimme (§ 43 GenG), unabhängig von der Kapitalbeteiligung — der große Unterschied zur GmbH. Mehr unter Struktur & Organe.
Muss eine Genossenschaft offenlegen? +
Ja. Die eG ist nach HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig, stellt einen Jahresabschluss nach §§ 336 ff. HGB auf und legt ihn im Unternehmensregister offen (§ 339 HGB). Hinzu kommt die genossenschaftliche Pflichtprüfung. Wir erstellen den Abschluss und übernehmen die Offenlegung. Mehr unter Pflichten & GoBD.
Wie viele Mitglieder und wie viel Kapital braucht eine eG? +
Mindestens drei Mitglieder, ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht — die Ausstattung ergibt sich aus den gezeichneten Geschäftsanteilen. Die Mitgliederzahl ist offen: Ein- und Austritt sind ohne Satzungsänderung und ohne Notar möglich — flexibler als bei der GmbH. Mehr unter Im Vergleich.
Können Sie die Buchhaltung rückwirkend übernehmen? +
Ja. Wenn Buchhaltung liegen geblieben ist, Abschlüsse oder Offenlegungen fehlen, Erklärungen überfällig sind oder die Unterlagen für die Prüfung nicht sauber sind, arbeiten wir die Jahre GoBD-konform auf: nachbuchen, fehlende Abschlüsse und Erklärungen erstellen, Rückvergütung korrekt behandeln, Offenlegung nachholen und die Pflichtprüfung vorbereiten. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Förderzweck statt Gewinnmaximierung — GenG

Ihre Genossenschaft — sauber geführt, prüfungsfest.

Buchhaltung GoBD-konform mit sauberer Trennung des Mitgliedergeschäfts, Jahresabschluss und Offenlegung erledigt, die genossenschaftliche Rückvergütung steuerlich richtig behandelt und die Pflichtprüfung vorbereitet — damit der Verband nicht beanstandet und das Finanzamt nicht schätzt. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, wo Ihre eG steht und was zu tun ist.

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§ 22 Rückvergütung genutzt
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
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GoBD-Buchhaltung & Mitgliedergeschäft Abschluss, Steuern & Offenlegung Pflichtprüfung vorbereitet

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