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Unternehmenswert · IDW S1

Was Ihr Unternehmen wirklich wert ist.

Hergeleitet, nicht geschätzt — für Verkauf, Nachfolge und Finanzamt.

Wir bewerten nach dem Standard IDW S1, plausibilisieren über branchenübliche Multiplikatoren und rechnen bei Bedarf das vereinfachte Ertragswertverfahren der §§ 199–203 BewG. Kalkulatorischer Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins und stille Reserven werden offen ausgewiesen — verantwortet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Auch rückwirkend auf einen früheren StichtagFestpreis, inklusive Herleitung
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was eine Firmenwertschätzung ist.

Sie beantwortet die Frage, was ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag wert ist — hergeleitet aus Ertragskraft und Substanz mit anerkannten Verfahren, nicht geraten.

Weil Käufer, Gerichte und Finanzämter eine unabhängige Herleitung erwarten, verantwortet ein Berufsträger die Bewertung. Grundlage sind mehrere Jahresabschlüsse auf GoBD-konformer Datenbasis.

IDW S1
StandardMaßgeblich bei Verkauf und Streit.
3 Jahre
BasisJahresabschlüsse plus aktuelle BWA.
13,75
§ 203 BewGGesetzlicher Faktor bei Erbschaft.
Stichtag
Auch rückwirkendOhne späteres Wissen bewertet.
Nicht jedes Verfahren passt zu jedem Zweck

Die vier Bewertungsverfahren.

„Den einen" Firmenwert gibt es nicht. Meist werden mehrere Verfahren kombiniert, um den Wert zu plausibilisieren.

IDW S1

Ertragswertverfahren

Bewertet das Unternehmen nach seiner künftigen Ertragskraft — der maßgebliche Standard bei Verkauf, Nachfolge und Streit, von Gerichten und Finanzämtern anerkannt.

Marktwert

Multiplikatorverfahren

Marktwert über branchenübliche Umsatz- oder EBIT-Multiplikatoren: schnell und marktnah, für Streit und Steuer allein aber zu grob.

§§ 199 ff. BewG

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Verfahren für Erbschaft und Schenkung: Faktor 13,75 auf den Durchschnittsertrag. Führt oft zu hohen Werten — niedrigerer Wert per Gutachten nachweisbar.

Wertuntergrenze

Substanzwertverfahren

Vermögen zu Verkehrswerten minus Schulden. Im Vergleich zum Ertragswert zeigt es, wie hoch der Firmenwert (Goodwill) tatsächlich ist.

!
Der Sonderfall inhabergeführter Betrieb.

Bei kleinen, stark vom Inhaber geprägten Unternehmen entscheidet der kalkulatorische Unternehmerlohn: Der Ertrag ist um ein marktübliches Geschäftsführergehalt zu kürzen, sonst wird der Wert überzeichnet. Ebenso mindert eine hohe Personenabhängigkeit den Wert — beides berücksichtigen wir, damit die Zahl gegenüber Käufer und Finanzamt hält.

Das Kernstück

Wie der Ertragswert hergeleitet wird.

Beispielhafte Herleitung mit Illustrationszahlen, Kapitalisierungszins 8,0 %. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird gesondert hinzugerechnet.

SchrittPositionBetrag
AusgangsgrößeØ Jahresergebnis der letzten drei Jahre, vor Steuern240.000 €
− UnternehmerlohnMarktübliches Geschäftsführergehalt− 95.000 €
± BereinigungEinmalige Sondererträge und -aufwendungen− 5.000 €
− ErtragsteuernTypisiert mit rund 30 % auf das bereinigte Ergebnis− 42.000 €
= KapitalisierungsbasisNachhaltiges Ergebnis nach Steuern98.000 €
÷ ZinsBasiszins plus Risikozuschlag8,0 %
= ErtragswertBetriebsnotwendiges Vermögen1.225.000 €
+ SonstigesNicht betriebsnotwendiges Vermögen, etwa Immobilie oder Überliquidität+ 195.000 €
= UnternehmenswertErtragswert nach IDW S11.420.000 €
§
Firmenwert und Unternehmenswert sind nicht dasselbe.

Umgangssprachlich meint „Firmenwert" oft den gesamten Unternehmenswert. Bilanziell ist der Firmenwert die Differenz zwischen Gesamtwert und Substanzwert; entgeltlich erworben ist er nach § 246 Abs. 1 HGB zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben. Wir stellen Ertragswert, Substanzwert und Goodwill gegenüber, damit klar wird, worauf der Wert beruht.

Welcher Wert zählt

Sechs Anlässe — sechs Maßstäbe.

Anlass und maßgebliche Methode unterscheiden sich erheblich. Wir rechnen die relevanten Verfahren und zeigen die Bandbreite.

AnlassMaßgeblichWarum
Verkauf und M&AErtragswert plus MultiplesVerhandlungsbasis, über den Markt plausibilisiert
UnternehmensnachfolgeIDW S1Faire, nachvollziehbare Grundlage für die Übergabe
Erbschaft und Schenkung§§ 199–203 BewGDas Finanzamt rechnet mit Faktor 13,75; ein niedrigerer Wert ist per Gutachten nachweisbar
Gesellschafter-AbfindungSatzungsverfahrenBei Ein- oder Austritt gilt meist ein im Gesellschaftsvertrag geregeltes Verfahren (§ 738 BGB)
Finanzierung und InvestorUnternehmenswertAusgangspunkt für Anteilsquote und Verhandlung
Zugewinn und ScheidungStichtagswertIm Güterrecht ist der Wert zu einem bestimmten Datum zu ermitteln (§§ 1373 ff. BGB)
!
Die begründete Zahl schlägt die schnelle Zahl.

Wer mit einer Bauchzahl in Verkauf, Erbschaft oder Streit geht, verschenkt Geld oder riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Wir leiten den Wert methodensicher her, machen die Annahmen zu Unternehmerlohn, Zins und Wachstum transparent und zeigen eine nachvollziehbare Bandbreite.

Warum die Bewertung anerkannt wird

Weshalb eine Bewertung vom Berufsträger zählt.

Selbst zusammengestellte Werte und Online-Rechner genügen Käufern, Gerichten und Finanzämtern selten. Links das Fundament, rechts die Datenbasis.

Das Fundament
Berufsrecht und Methodik
Drei Gründe, warum die Herleitung akzeptiert wird.
  • Unabhängiges Organ: gesetzlich geregelte Berufsträger nach StBerG und WPO.
  • Verschwiegenheit: berufsrechtlich verpflichtet, nicht vertraglich zugesagt.
  • Anerkannter Standard: IDW S1 statt pauschaler Daumenregeln.
  • Transparente Annahmen: Unternehmerlohn, Zins und Wachstum offengelegt.
Die Datenbasis
Nur so gut wie die Zahlen
Jede Bewertung ist nur so belastbar wie die Buchhaltung dahinter.
  • GoBD-konform: zeitgerecht, unveränderbar und nachvollziehbar gebucht.
  • Durchgängiger Nachweis: von der Rechnung bis zur Buchung.
  • Prüfungsfest: hält der Due Diligence und der Betriebsprüfung stand.
  • Vertraulich: Weitergabe nur an die von Ihnen benannten Empfänger.
Wo der Wert entsteht

Die vier Stellschrauben.

Kleine Änderungen an diesen vier Größen verschieben den Wert erheblich — deshalb legen wir jede Annahme offen.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Ohne Abzug eines marktüblichen Geschäftsführergehalts wird der Wert überzeichnet. Bei inhabergeführten Betrieben ist dies der größte Einzelposten.

Kapitalisierungszins

Basiszins plus Risikozuschlag: Ein Punkt mehr senkt den Ertragswert deutlich. Der Zuschlag folgt aus Branche, Größe und Personenabhängigkeit.

Bereinigung der Ergebnisse

Einmalige Sondererträge und -aufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und unübliche Mieten werden herausgerechnet.

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Immobilien, Wertpapiere und Überliquidität werden gesondert zum Verkehrswert angesetzt, nicht kapitalisiert.

Der gesetzliche Faktor ist kein Marktzins

§ 203 BewG schreibt Faktor 13,75 vor — rund 7,3 % Zins, unabhängig vom Markt. Das führt oft zu höheren Werten als IDW S1, deshalb rechnen wir beide Wege.

Zahlen fehlen? Kein Problem.

Auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag.

Oft wird der Wert erst gebraucht, wenn es um Vergangenes geht: ein Erbfall, eine zurückliegende Schenkung, ein Austritt zu einem bestimmten Datum.

Abschlüsse vorhanden

Aus den Jahresabschlüssen leiten wir den Wert zum Stichtag her — ohne späteres Wissen.

ableitbar
Buchhaltung im Rückstand

Wir holen Finanzbuchhaltung und fehlende Abschlüsse GoBD-konform nach und leiten daraus den Wert ab.

Aufholung
Wechsel mit Altjahren

Wir übernehmen die Daten der bisherigen Kanzlei, prüfen sie und erstellen eine konsistente Bewertung.

Übergabe
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, bringen zurückliegende Jahre auf Stand und erstellen Ihre Bewertungen künftig aus einer Hand. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

So läuft es ab

Von den Zahlen zur fertigen Bewertung.

Ihr Aufwand: den genauen Anlass einmal nennen und alle nötigen Unterlagen sorgfältig hochladen.

Start
1

Anlass und Unterlagen

Sie nennen den Anlass und laden Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, aktuelle BWA und Verträge ins Portal.

Portalkostenlos
Prüfung
2

Zahlen prüfen und bereinigen

Wir prüfen die Datenbasis, holen fehlende Buchhaltung nach und bereinigen die Ergebnisse um Unternehmerlohn und Sondereffekte.

GoBDBereinigung
Bewertung
3

Wert ermitteln und begründen

Bewertung nach IDW S1, Plausibilisierung über Multiplikatoren und bei Bedarf das BewG-Verfahren — mit offenen Annahmen.

IDW S1§ 199 BewG
Ergebnis
4

Gutachten bereitstellen

Sie erhalten die Bewertung als PDF — Kurzbewertung oder ausführliches Gutachten.

FestpreisPDF
§
Als laufender Mandant geht es schneller.

Führen wir Ihre Buchhaltung und Abschlüsse ohnehin, liegen die entscheidenden Zahlen bereits GoBD-konform vor — wir brauchen nur Anlass und Stichtag.

Häufige Fragen

Was zur Firmenwertschätzung gefragt wird.

Was ist eine Firmenwertschätzung und wer führt sie durch?
Sie ermittelt, was ein Unternehmen zu einem Stichtag wert ist — hergeleitet mit anerkannten Verfahren wie IDW S1, Multiplikatoren und dem BewG-Verfahren. Weil Käufer, Gerichte und Finanzämter eine unabhängige Herleitung verlangen, verantworten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Bewertung.
Welches Bewertungsverfahren ist das richtige?
Das hängt vom Zweck ab. Bei Verkauf und Streit ist das Ertragswertverfahren nach IDW S1 maßgeblich, für eine schnelle Markteinschätzung das Multiplikatorverfahren, bei Erbschaft und Schenkung das vereinfachte Ertragswertverfahren nach BewG. Der Substanzwert bildet die Untergrenze. In der Praxis werden mehrere kombiniert.
Wie funktioniert das Ertragswertverfahren nach IDW S1?
Zunächst wird das nachhaltige Ergebnis ermittelt — bereinigt um Einmaleffekte und um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn. Dieses Ergebnis wird nach typisierten Ertragsteuern mit einem Kapitalisierungszins aus Basiszins und Risikozuschlag abgezinst. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird zum Verkehrswert hinzugerechnet.
Was ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz?
Das gesetzliche Verfahren der §§ 199–203 BewG für Erbschaft und Schenkung: bereinigter Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre, multipliziert mit dem Faktor 13,75. Es ist einfach, führt aber oft zu hohen Werten — ein niedrigerer Wert lässt sich per IDW-S1-Gutachten nachweisen. Wir rechnen beide Wege.
Warum ist der Faktor 13,75 problematisch?
Weil er seit 2016 gesetzlich fixiert ist und sich nicht am Markt orientiert (§ 203 BewG). Er entspricht einem Kapitalisierungszins von rund 7,3 %. Liegt Ihr risikoadäquater Zins darüber, ist der steuerliche Wert zu hoch — dann lohnt der Nachweis über ein Gutachten.
Was ist der Unterschied zwischen Firmenwert, Substanzwert und Ertragswert?
Der Substanzwert ist die Summe der Vermögensgegenstände zu Verkehrswerten minus Schulden. Der Ertragswert bemisst das Unternehmen nach seiner künftigen Ertragskraft und ist meist maßgeblich. Der Firmenwert oder Goodwill ist die Differenz aus beiden — er spiegelt Kundenstamm, Marke und Know-how.
Welche Rolle spielt die Buchhaltung für die Bewertung?
Eine zentrale: Jede Bewertung ist nur so belastbar wie ihre Datenbasis. Jahresabschlüsse und laufende Buchhaltung müssen den GoBD entsprechen — zeitgerecht, vollständig, unveränderbar, mit durchgängigem Belegnachweis. Nur so hält der Wert der Due Diligence und der Betriebsprüfung stand.
Können Sie rückwirkend auf einen früheren Stichtag bewerten?
Ja. Für Erbschaften, Schenkungen und Auseinandersetzungen ist häufig ein Wert auf ein zurückliegendes Datum gefragt. Wir bewerten auf Basis der damals vorliegenden Abschlüsse, ohne späteres Wissen. Fehlt die Buchhaltung, holen wir sie GoBD-konform nach.
Wie schnell liegt die Bewertung vor?
Liegen die Abschlüsse der letzten drei Jahre vor und ist die Buchhaltung aktuell, erstellen wir eine indikative Bewertung kurzfristig. Ein ausführliches, gerichts- und finanzamtsfestes Gutachten nach IDW S1 braucht je nach Komplexität länger. Sie erhalten die Bewertung als PDF im Mandantenportal.
Ihre Berufsträger

Ihre Bewertung, persönlich verantwortet.

Jedes einzelne Gutachten trägt am Ende stets einen echten, verantwortlichen Namen — kein anonymes Rechenergebnis.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung nach IDW S1: Bereinigung, Kapitalisierungszins, Substanzwert und das Gutachten.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Rechnet das BewG-Verfahren für Erbschaft und Schenkung und stellt die GoBD-konforme Datenbasis sicher.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Abfindungsklauseln, Auseinandersetzungen und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Grundlagen & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Bewertungsstandard, geltendes Bewertungsgesetz, anwendbares Handelsrecht und berufliches Berufsrecht im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen, geltendem Recht und anerkannten Standards (Rechtsstand Juli 2026). Die Herleitung im Beispiel arbeitet mit Illustrationszahlen. Keine Bewertung im Einzelfall — Ihren Unternehmenswert leiten wir persönlich her.

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