Was Ihr Unternehmen wirklich wert ist.
Wir bewerten nach dem Standard IDW S1, plausibilisieren über branchenübliche Multiplikatoren und rechnen bei Bedarf das vereinfachte Ertragswertverfahren der §§ 199–203 BewG. Kalkulatorischer Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins und stille Reserven werden offen ausgewiesen — verantwortet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Was eine Firmenwertschätzung ist.
Sie beantwortet die Frage, was ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag wert ist — hergeleitet aus Ertragskraft und Substanz mit anerkannten Verfahren, nicht geraten.
Weil Käufer, Gerichte und Finanzämter eine unabhängige Herleitung erwarten, verantwortet ein Berufsträger die Bewertung. Grundlage sind mehrere Jahresabschlüsse auf GoBD-konformer Datenbasis.
Die vier Bewertungsverfahren.
„Den einen" Firmenwert gibt es nicht. Meist werden mehrere Verfahren kombiniert, um den Wert zu plausibilisieren.
Ertragswertverfahren
Bewertet das Unternehmen nach seiner künftigen Ertragskraft — der maßgebliche Standard bei Verkauf, Nachfolge und Streit, von Gerichten und Finanzämtern anerkannt.
Multiplikatorverfahren
Marktwert über branchenübliche Umsatz- oder EBIT-Multiplikatoren: schnell und marktnah, für Streit und Steuer allein aber zu grob.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Verfahren für Erbschaft und Schenkung: Faktor 13,75 auf den Durchschnittsertrag. Führt oft zu hohen Werten — niedrigerer Wert per Gutachten nachweisbar.
Substanzwertverfahren
Vermögen zu Verkehrswerten minus Schulden. Im Vergleich zum Ertragswert zeigt es, wie hoch der Firmenwert (Goodwill) tatsächlich ist.
Bei kleinen, stark vom Inhaber geprägten Unternehmen entscheidet der kalkulatorische Unternehmerlohn: Der Ertrag ist um ein marktübliches Geschäftsführergehalt zu kürzen, sonst wird der Wert überzeichnet. Ebenso mindert eine hohe Personenabhängigkeit den Wert — beides berücksichtigen wir, damit die Zahl gegenüber Käufer und Finanzamt hält.
Wie der Ertragswert hergeleitet wird.
Beispielhafte Herleitung mit Illustrationszahlen, Kapitalisierungszins 8,0 %. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird gesondert hinzugerechnet.
| Schritt | Position | Betrag |
|---|---|---|
| Ausgangsgröße | Ø Jahresergebnis der letzten drei Jahre, vor Steuern | 240.000 € |
| − Unternehmerlohn | Marktübliches Geschäftsführergehalt | − 95.000 € |
| ± Bereinigung | Einmalige Sondererträge und -aufwendungen | − 5.000 € |
| − Ertragsteuern | Typisiert mit rund 30 % auf das bereinigte Ergebnis | − 42.000 € |
| = Kapitalisierungsbasis | Nachhaltiges Ergebnis nach Steuern | 98.000 € |
| ÷ Zins | Basiszins plus Risikozuschlag | 8,0 % |
| = Ertragswert | Betriebsnotwendiges Vermögen | 1.225.000 € |
| + Sonstiges | Nicht betriebsnotwendiges Vermögen, etwa Immobilie oder Überliquidität | + 195.000 € |
| = Unternehmenswert | Ertragswert nach IDW S1 | 1.420.000 € |
Umgangssprachlich meint „Firmenwert" oft den gesamten Unternehmenswert. Bilanziell ist der Firmenwert die Differenz zwischen Gesamtwert und Substanzwert; entgeltlich erworben ist er nach § 246 Abs. 1 HGB zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben. Wir stellen Ertragswert, Substanzwert und Goodwill gegenüber, damit klar wird, worauf der Wert beruht.
Sechs Anlässe — sechs Maßstäbe.
Anlass und maßgebliche Methode unterscheiden sich erheblich. Wir rechnen die relevanten Verfahren und zeigen die Bandbreite.
| Anlass | Maßgeblich | Warum |
|---|---|---|
| Verkauf und M&A | Ertragswert plus Multiples | Verhandlungsbasis, über den Markt plausibilisiert |
| Unternehmensnachfolge | IDW S1 | Faire, nachvollziehbare Grundlage für die Übergabe |
| Erbschaft und Schenkung | §§ 199–203 BewG | Das Finanzamt rechnet mit Faktor 13,75; ein niedrigerer Wert ist per Gutachten nachweisbar |
| Gesellschafter-Abfindung | Satzungsverfahren | Bei Ein- oder Austritt gilt meist ein im Gesellschaftsvertrag geregeltes Verfahren (§ 738 BGB) |
| Finanzierung und Investor | Unternehmenswert | Ausgangspunkt für Anteilsquote und Verhandlung |
| Zugewinn und Scheidung | Stichtagswert | Im Güterrecht ist der Wert zu einem bestimmten Datum zu ermitteln (§§ 1373 ff. BGB) |
Wer mit einer Bauchzahl in Verkauf, Erbschaft oder Streit geht, verschenkt Geld oder riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Wir leiten den Wert methodensicher her, machen die Annahmen zu Unternehmerlohn, Zins und Wachstum transparent und zeigen eine nachvollziehbare Bandbreite.
Weshalb eine Bewertung vom Berufsträger zählt.
Selbst zusammengestellte Werte und Online-Rechner genügen Käufern, Gerichten und Finanzämtern selten. Links das Fundament, rechts die Datenbasis.
- Unabhängiges Organ: gesetzlich geregelte Berufsträger nach StBerG und WPO.
- Verschwiegenheit: berufsrechtlich verpflichtet, nicht vertraglich zugesagt.
- Anerkannter Standard: IDW S1 statt pauschaler Daumenregeln.
- Transparente Annahmen: Unternehmerlohn, Zins und Wachstum offengelegt.
- GoBD-konform: zeitgerecht, unveränderbar und nachvollziehbar gebucht.
- Durchgängiger Nachweis: von der Rechnung bis zur Buchung.
- Prüfungsfest: hält der Due Diligence und der Betriebsprüfung stand.
- Vertraulich: Weitergabe nur an die von Ihnen benannten Empfänger.
Die vier Stellschrauben.
Kleine Änderungen an diesen vier Größen verschieben den Wert erheblich — deshalb legen wir jede Annahme offen.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Ohne Abzug eines marktüblichen Geschäftsführergehalts wird der Wert überzeichnet. Bei inhabergeführten Betrieben ist dies der größte Einzelposten.
Kapitalisierungszins
Basiszins plus Risikozuschlag: Ein Punkt mehr senkt den Ertragswert deutlich. Der Zuschlag folgt aus Branche, Größe und Personenabhängigkeit.
Bereinigung der Ergebnisse
Einmalige Sondererträge und -aufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und unübliche Mieten werden herausgerechnet.
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Immobilien, Wertpapiere und Überliquidität werden gesondert zum Verkehrswert angesetzt, nicht kapitalisiert.
§ 203 BewG schreibt Faktor 13,75 vor — rund 7,3 % Zins, unabhängig vom Markt. Das führt oft zu höheren Werten als IDW S1, deshalb rechnen wir beide Wege.
Auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag.
Oft wird der Wert erst gebraucht, wenn es um Vergangenes geht: ein Erbfall, eine zurückliegende Schenkung, ein Austritt zu einem bestimmten Datum.
Aus den Jahresabschlüssen leiten wir den Wert zum Stichtag her — ohne späteres Wissen.
Wir holen Finanzbuchhaltung und fehlende Abschlüsse GoBD-konform nach und leiten daraus den Wert ab.
Wir übernehmen die Daten der bisherigen Kanzlei, prüfen sie und erstellen eine konsistente Bewertung.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, bringen zurückliegende Jahre auf Stand und erstellen Ihre Bewertungen künftig aus einer Hand. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Von den Zahlen zur fertigen Bewertung.
Ihr Aufwand: den genauen Anlass einmal nennen und alle nötigen Unterlagen sorgfältig hochladen.
Anlass und Unterlagen
Sie nennen den Anlass und laden Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, aktuelle BWA und Verträge ins Portal.
Zahlen prüfen und bereinigen
Wir prüfen die Datenbasis, holen fehlende Buchhaltung nach und bereinigen die Ergebnisse um Unternehmerlohn und Sondereffekte.
Wert ermitteln und begründen
Bewertung nach IDW S1, Plausibilisierung über Multiplikatoren und bei Bedarf das BewG-Verfahren — mit offenen Annahmen.
Gutachten bereitstellen
Sie erhalten die Bewertung als PDF — Kurzbewertung oder ausführliches Gutachten.
Führen wir Ihre Buchhaltung und Abschlüsse ohnehin, liegen die entscheidenden Zahlen bereits GoBD-konform vor — wir brauchen nur Anlass und Stichtag.
Was zur Firmenwertschätzung gefragt wird.
Was ist eine Firmenwertschätzung und wer führt sie durch?
Welches Bewertungsverfahren ist das richtige?
Wie funktioniert das Ertragswertverfahren nach IDW S1?
Was ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz?
Warum ist der Faktor 13,75 problematisch?
Was ist der Unterschied zwischen Firmenwert, Substanzwert und Ertragswert?
Welche Rolle spielt die Buchhaltung für die Bewertung?
Können Sie rückwirkend auf einen früheren Stichtag bewerten?
Wie schnell liegt die Bewertung vor?
Ihre Bewertung, persönlich verantwortet.
Jedes einzelne Gutachten trägt am Ende stets einen echten, verantwortlichen Namen — kein anonymes Rechenergebnis.
Verantwortet die Bewertung nach IDW S1: Bereinigung, Kapitalisierungszins, Substanzwert und das Gutachten.
fabian.klement@onlinebilanz.deRechnet das BewG-Verfahren für Erbschaft und Schenkung und stellt die GoBD-konforme Datenbasis sicher.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Abfindungsklauseln, Auseinandersetzungen und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Bewertungsstandard, geltendes Bewertungsgesetz, anwendbares Handelsrecht und berufliches Berufsrecht im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen, geltendem Recht und anerkannten Standards (Rechtsstand Juli 2026). Die Herleitung im Beispiel arbeitet mit Illustrationszahlen. Keine Bewertung im Einzelfall — Ihren Unternehmenswert leiten wir persönlich her.





