Unternehmenswert fundiert ermittelt

Firmenwert — Was Ihr Unternehmen wirklich wert ist.

Ob für Verkauf, Nachfolge, Erbschaft oder Abfindung: Der Wert Ihres Unternehmens will fundiert hergeleitet sein — nicht geschätzt. Wir bewerten nach dem Standard IDW S1 (Ertragswertverfahren), marktorientiert über Multiplikatoren und steuerlich über das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG). Berücksichtigt werden bereinigtes Ergebnis, kalkulatorischer Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins und stille Reserven. Verantwortet von Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, auf GoBD-konformer Datenbasis. Auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag, zum Festpreis.

Bewertung vom WP & Steuerberater Für Verkauf, Nachfolge, Erbschaft & Abfindung
IDW S1anerkannter Standard
§ 199 BewGsteuerlich fundiert
WPgutachterlich verantwortet
WP & StB verantworten Ihre Bewertung
Festpreis · Bewertung inkl. Herleitung
Kurz erklärt

Was eine Firmenwertschätzung ist.

Eine Firmenwertschätzung beantwortet die Frage: Was ist mein Unternehmen zu einem Stichtag wert? Der Wert wird nicht geraten, sondern mit anerkannten Verfahren aus Ihren Zahlen hergeleitet und begründet. Drei Dinge sollten Sie kennen:

01 · Was Ermittlung des Unternehmenswerts Der gesamte Wert Ihres Unternehmens zum Stichtag — hergeleitet aus Ertragskraft und Substanz, nicht aus dem Bauchgefühl. IDW S1
02 · Wer Vom WP & Steuerberater Weil Käufer, Gerichte & Finanzämter eine unabhängige Herleitung verlangen, verantwortet ein Berufsträger die Bewertung. StBerG
03 · Basis Jahresabschlüsse & GoBD-Buchhaltung Nur so gut wie die Zahlen dahinter: mehrere Jahresabschlüsse auf GoBD-konformer Datenbasis. § 199 BewG
Anlass
Verkauf / Nachfolge / Steuer
Basis
3 Jahresabschlüsse
Verantwortung
WP & Steuerberater
Unser Part
Herleitung + Gutachten
Nicht jedes Verfahren passt zu jedem Zweck

Die Bewertungsverfahren.

„Den einen" Firmenwert gibt es nicht — je nach Zweck zählt ein anderes Verfahren. Meist werden mehrere kombiniert, um den Wert zu plausibilisieren. Die vier praxisrelevanten Ansätze:

Ertragswertverfahren

IDW S1

der maßgebliche Standard

  • Bewertet das Unternehmen nach seiner künftigen Ertragskraft — der vom IDW anerkannte Standard bei Verkauf und Streit.
  • Von Gerichten & Finanzämtern anerkannt — genau die Herleitung, die wir liefern.

Multiplikatorverfahren

Marktwert

schnelle Markteinschätzung

  • Marktwert über branchenübliche Umsatz- oder EBIT-Multiplikatoren — schnell und marktnah.
  • Pauschal — als erste Orientierung gut, für Streit & Steuer allein zu grob.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

§§ 199 ff. BewG

Erbschaft & Schenkung

  • Das gesetzliche Verfahren für Erbschaft- und Schenkungsteuer — Faktor 13,75 auf den bereinigten Durchschnittsertrag.
  • Führt oft zu hohen Werten — ein niedrigerer Wert lässt sich per IDW-S1-Gutachten nachweisen.

Substanzwertverfahren

Wertuntergrenze

Vermögen zu Verkehrswerten

  • Summe der Vermögensgegenstände zu Verkehrswerten minus Schulden — bildet die Wertuntergrenze.
  • Zeigt im Vergleich zum Ertragswert, wie hoch der Firmenwert (Goodwill) ist.

Der Sonderfall inhabergeführter Betrieb. Bei kleinen, stark vom Inhaber geprägten Unternehmen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn entscheidend: Der Ertrag muss um ein marktübliches Geschäftsführergehalt gekürzt werden, sonst wird der Wert überzeichnet. Ebenso mindert eine hohe Personenabhängigkeit (Kunden hängen am Inhaber) den Wert. Wir berücksichtigen diese Faktoren, damit der Wert realistisch und gegenüber Käufer oder Finanzamt haltbar ist.

Das Kernstück

Wie der Ertragswert hergeleitet wird.

Der Ertragswert nach IDW S1 entsteht in klaren Schritten: vom durchschnittlichen Ergebnis über die Bereinigungen bis zur Kapitalisierung. Der kalkulatorische Unternehmerlohn und der Zinssatz sind dabei die entscheidenden Stellschrauben. So läuft die Herleitung:

Herleitung · vom Ergebnis zum Unternehmenswert

Vom Jahresergebnis zum Ertragswert.

Beispielhafte Herleitung mit Illustrationszahlen (Ertragswertverfahren, Kapitalisierungszins 8,0 %) — nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird gesondert hinzugerechnet:

Ø Jahresergebnis (3 Jahre)vor Steuern
240.000 €
Kalkulatorischer Unternehmerlohnmarktübliches GF-Gehalt
− 95.000 €
±Bereinigung einmaliger EffekteSondererträge/-aufwand
− 5.000 €
=Nachhaltiges Ergebnisbereinigt · vor Steuern
140.000 €
Typisierte Ertragsteuernz. B. ~30 %
− 42.000 €
=Nachhaltiges Ergebnis n. St.Kapitalisierungsbasis
98.000 €
÷KapitalisierungszinsBasiszins + Risiko = 8,0 %
8,0 %
=Ertragswert (betriebsnotwendig)98.000 ÷ 0,08
1.225.000 €
+Nicht betriebsnotw. Vermögenz. B. Immobilie, Überliquidität
+ 195.000 €
=UnternehmenswertErtragswert IDW S1
1.420.000 €
Wichtig: Je nach Zweck zählt eine andere Größe — beim Verkauf der Ertragswert als Verhandlungsbasis, bei Erbschaft/Schenkung der Wert nach BewG (Faktor 13,75), bei der Abfindung oft ein im Gesellschaftsvertrag geregeltes Verfahren. Wir rechnen die relevanten Verfahren und zeigen die Bandbreite nachvollziehbar auf.

Welches Verfahren für welchen Zweck? Anlass und maßgebliche Methode unterscheiden sich erheblich. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Verkauf & M&A
Ertragswert + Multiples

Für Verhandlung und Kaufpreisfindung zählt der Ertragswert nach IDW S1, plausibilisiert über branchenübliche Multiplikatoren.

Unternehmensnachfolge
IDW S1 · Übergabewert

Bei Übergabe in der Familie oder an Mitarbeitende dient die Bewertung als faire, nachvollziehbare Grundlage.

Erbschaft & Schenkung
§§ 199–203 BewG

Das Finanzamt setzt den Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren an — ein niedrigerer Wert ist per Gutachten nachweisbar.

Gesellschafter-Abfindung
Ein-/Austritt

Bei Eintritt oder Austritt wird der Anteilswert benötigt — oft nach einem im Gesellschaftsvertrag geregelten Verfahren.

Finanzierung & Investor
Wert · Beteiligung

Für Beteiligungen und Kapitalaufnahme ist der Unternehmenswert Ausgangspunkt für Anteilsquote und Verhandlung.

Zugewinn & Scheidung
Stichtagswert

Im Güterrecht wird der Unternehmenswert zu einem bestimmten Stichtag benötigt — gutachterlich hergeleitet.

Die begründete Zahl schlägt die schnelle Zahl. Wer mit einer Bauchzahl in Verkauf, Erbschaft oder Streit geht, verschenkt Geld oder riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Wir leiten den Wert methodensicher her, machen die Annahmen transparent (Unternehmerlohn, Zins, Wachstum) und zeigen eine nachvollziehbare Bandbreite — so ist der Wert gegenüber Käufer, Gericht und Finanzamt haltbar.

Firmenwert (Goodwill) vs. Unternehmenswert. Umgangssprachlich meint „Firmenwert" oft den ganzen Unternehmenswert. Bilanziell ist der Firmenwert (Goodwill) aber die Differenz zwischen dem Gesamtwert und dem Substanzwert — er entsteht z. B. beim Kauf und ist nach § 246 Abs. 1 HGB als Vermögensgegenstand anzusetzen und planmäßig abzuschreiben. In der Bewertung stellen wir Ertragswert, Substanzwert und den daraus resultierenden Goodwill gegenüber, damit klar wird, worauf der Wert beruht.

Ein Wert, der überzeugt.

Sauber gebucht, methodensicher hergeleitet, um Unternehmerlohn und Sondereffekte bereinigt und vom Berufsträger verantwortet — genau in der Form, die Käufer, Gericht oder Finanzamt erwarten. Alles aus einer Hand.

Zweckgerecht bewertet Vom WP verantwortet Gutachterlich belastbar
Bewertung besprechen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Warum die Bewertung anerkannt wird

Warum eine Bewertung vom Berufsträger zählt.

Selbst zusammengestellte Werte oder Online-Rechner genügen Käufern, Gerichten und Finanzämtern selten. Eine Bewertung von WP und Steuerberater wird akzeptiert, weil dahinter Berufsrecht, ein anerkannter Standard und eine GoBD-konforme Datenbasis stehen. Drei Gründe:

Grund 1 · Berufsrecht

Unabhängiges Organ

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich geregelte Berufsträger, zur gewissenhaften, unabhängigen Ausübung und zur Verschwiegenheit verpflichtet (StBerG / WPO).

Grund 2 · Methodik

Nach IDW S1

Die Bewertung folgt dem anerkannten Standard IDW S1 — mit transparenten Annahmen zu Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins und Wachstum, statt pauschaler Daumenregeln.

Grund 3 · Datenbasis

GoBD-konform

Grundlage sind ordnungsmäßige Abschlüsse: zeitgerecht, unveränderbar, nachvollziehbar gebucht — nur so ist das nachhaltige Ergebnis belastbar.

Die GoBD im Hintergrund. Damit ein Unternehmenswert überhaupt seriös hergeleitet werden kann, müssen die zugrunde liegenden Abschlüsse und die Buchhaltung den GoBD entsprechen — den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung elektronischer Bücher: zeitgerechte Erfassung, Unveränderbarkeit, durchgängiger Beleg- und Buchungsnachweis sowie eine Verfahrensdokumentation. Wir buchen GoBD-konform, sodass die Zahlen hinter Ihrer Bewertung jeder Nachfrage — vom Käufer-Due-Diligence bis zur Betriebsprüfung — standhalten.

Datenschutz & Vertraulichkeit. Eine Firmenwertschätzung enthält hochsensible Unternehmenszahlen. Wir behandeln sie streng vertraulich, geben das Gutachten nur an die von Ihnen benannten Empfänger (Käufer, Gericht, Finanzamt, Mitgesellschafter) heraus und übermitteln alles DSGVO-konform über das Mandanten-Portal.

So läuft es ab

Von den Zahlen zur fertigen Bewertung.

Vier Schritte führen von Ihren Unterlagen zum belastbaren Unternehmenswert — wir übernehmen jeden davon:

1

Unterlagen & Anlass angeben

Sie nennen den Anlass (Verkauf, Nachfolge, Erbschaft, Abfindung …) und laden die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, aktuelle BWA und Verträge ins Mandanten-Portal.

Portal
2

Zahlen prüfen & bereinigen

Wir prüfen die Datenbasis, holen fehlende Buchhaltung GoBD-konform nach und bereinigen die Ergebnisse um Unternehmerlohn & Sondereffekte.

GoBD
3

Wert ermitteln & begründen

Wir bewerten nach IDW S1, plausibilisieren über Multiplikatoren und rechnen bei Bedarf das BewG-Verfahren — mit transparenten Annahmen.

IDW S1
4

Gutachten bereitstellen

Sie erhalten die Bewertung als PDF im Portal — als indikative Kurzbewertung oder ausführliches, gerichts- und finanzamtsfestes Gutachten.

Gutachten
Als laufender Mandant geht es schneller. Führen wir Ihre Buchhaltung und Abschlüsse ohnehin, liegen die entscheidenden Zahlen bereits GoBD-konform vor — wir brauchen nur Anlass und Stichtag. So kommen Sie zügig zu einer indikativen Bewertung und, wenn nötig, zu einem ausführlichen Gutachten.
Zahlen fehlen? Kein Problem.

Auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag.

Oft wird der Wert erst gebraucht, wenn es um Vergangenes geht — ein Erbfall, eine zurückliegende Schenkung oder ein Austritt zu einem bestimmten Datum. Alles bekommen wir geordnet:

Abschlüsse da, keine Bewertung

ableitbar

Jahresabschlüsse vorhanden

  • Aus den vorliegenden Abschlüssen leiten wir den Wert zum gewünschten Stichtag her.

Erbfall / Schenkung

Stichtag

zurückliegendes Datum

  • Bewertung zum Todes- oder Übertragungstag nach dem Stichtagsprinzip — ohne späteres Wissen.

Buchhaltung im Rückstand

Aufholung

Abschlüsse fehlen

  • Wir holen FiBu & Abschlüsse GoBD-konform nach und leiten daraus den Wert ab.

Wechsel mit Altjahren

Übergabe

von der alten Kanzlei

  • Wir übernehmen die Daten, prüfen sie und erstellen eine konsistente Bewertung.
Wechsel zu OnlineBilanz? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, bringen zurückliegende Jahre auf Stand und erstellen Ihre Bewertungen künftig aus einer Hand — Sie unterschreiben nur einmal die Vollmacht.
Grundlagen, Standards & Fundstellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Die Unternehmensbewertung folgt anerkannten fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben; der Zweck bestimmt, welches Verfahren maßgeblich ist. Die relevanten Grundlagen, Rechtsstand Juli 2026:

IDW S1

Grundsätze der Bewertung

Der Standard des IDW zur Ermittlung von Unternehmenswerten (Ertragswert- und DCF-Verfahren) — maßgeblich bei Verkauf, Nachfolge und Streit.

§ 11 Abs. 2 BewG

Gemeiner Wert · Anteile

Anteile ohne Börsenkurs sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen; ist er nicht aus Verkäufen ableitbar, unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten.

§§ 199–203 BewG

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Gesetzliches Verfahren für Erbschaft/Schenkung: Durchschnittsertrag × Kapitalisierungsfaktor 13,75 — mit Bereinigungen (§ 202).

§ 109 BewG

Betriebsvermögen

Bewertung des Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

§§ 13a, 13b ErbStG

Verschonung Betriebsvermögen

Regeln zur Steuerbefreiung von Betriebsvermögen (Regel-/Optionsverschonung) — der Unternehmenswert ist Ausgangspunkt der Verschonung.

§ 246 Abs. 1 HGB

Firmenwert (Goodwill)

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert gilt als Vermögensgegenstand und ist zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben.

§ 253 HGB

Bewertung & Abschreibung

Zugangs- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen — Grundlage für den Substanzwert und die Goodwill-Abschreibung.

StBerG / WPO

Berufsrecht

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind unabhängige Berufsträger, zur gewissenhaften Ausübung und Verschwiegenheit verpflichtet — Grundlage der Anerkennung.

§ 738 BGB

Abfindung Gesellschafter

Beim Ausscheiden ist dem Gesellschafter der Wert seines Anteils zu vergüten — Grundlage vieler Abfindungsbewertungen.

§§ 1373 ff. BGB

Zugewinn · Stichtag

Im Güterrecht ist der Unternehmenswert zum Stichtag zu ermitteln — regelmäßig per gutachterlicher Bewertung.

R B 199 ErbStR

Verwaltungsauffassung

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien konkretisieren, wie die Finanzverwaltung das vereinfachte Ertragswertverfahren anwendet.

§ 203 BewG

Kapitalisierungsfaktor 13,75

Der Faktor ist ein gesetzlich fixierter Wert (seit 2016: 13,75), kein Marktzins — er führt zu einem Kapitalisierungszins von rund 7,3 % und oft zu hohen Werten.

GoBD (BMF)

Datenbasis der Zahlen

Grundsätze zur ordnungsmäßigen elektronischen Buchführung: Zeitgerechtheit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Verfahrensdokumentation.

Alle Angaben nach bestem Wissen, geltendem Recht und anerkannten Bewertungsstandards (Rechtsstand Juli 2026). Der Kapitalisierungsfaktor des BewG und die Zinsparameter können sich ändern; der maßgebliche Wert hängt vom Einzelfall ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Bewertung klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Kostenloses Erstgespräch

Ihre Firmenwertschätzung richtig aufsetzen — sprechen wir.

Welcher Anlass, welches Verfahren, welcher Detailgrad? Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, schaut sich Ihre Situation an und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Wirtschaftsprüfer.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Bewertung.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen, welches Verfahren für Ihren Anlass passt — und welche Unterlagen wir dafür brauchen.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klarheit über maßgebliches Verfahren
  • Auch für rückwirkende Stichtage & Gutachten
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Häufige Fragen

Was Sie zur Firmenwertschätzung wissen sollten.

Von den Verfahren bis zum richtigen Wert für Verkauf, Nachfolge und Finanzamt. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist eine Firmenwertschätzung und wer führt sie durch? +
Sie ermittelt, was ein Unternehmen zu einem Stichtag wert ist — hergeleitet mit anerkannten Verfahren (IDW S1, Multiplikatoren, BewG), nicht geschätzt. Weil Käufer, Gerichte und Finanzämter eine unabhängige Herleitung verlangen, verantworten WP und Steuerberater die Bewertung. Mehr unter Kurz erklärt.
Welche Bewertungsverfahren gibt es und welches ist das richtige? +
Drei praxisrelevante Ansätze: das Ertragswertverfahren nach IDW S1 (Standard bei Verkauf/Streit), das Multiplikatorverfahren (schnelle Markteinschätzung) und das vereinfachte Ertragswertverfahren nach BewG (für Erbschaft/Schenkung). Welches maßgeblich ist, hängt vom Zweck ab — oft werden mehrere kombiniert. Überblick unter Verfahren.
Wie funktioniert das Ertragswertverfahren nach IDW S1? +
Das nachhaltige Ergebnis wird ermittelt — bereinigt um Einmaleffekte, um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn und um nicht betriebsnotwendiges Vermögen — und mit einem Kapitalisierungszins (Basiszins + Risiko) abgezinst. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird zum Verkehrswert hinzugerechnet. Die vollständige Herleitung sehen Sie unter Herleitung.
Was ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz? +
Das gesetzliche Verfahren der §§ 199–203 BewG für Erbschaft/Schenkung: Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre, bereinigt (u. a. Unternehmerlohn), × Kapitalisierungsfaktor 13,75. Es ist einfach, führt aber oft zu hohen Werten — ein niedrigerer Wert lässt sich per IDW-S1-Gutachten nachweisen. Wir rechnen beide Wege.
Wofür braucht man eine Unternehmensbewertung? +
Für Verkauf & M&A, Nachfolge, Erbschaft & Schenkung (Wert nach BewG), Gesellschafter-Abfindung (Ein-/Austritt), Finanzierung & Investoren sowie Zugewinn/Scheidung. Je nach Anlass sind ein anderes Verfahren und ein anderer Detailgrad nötig. Überblick unter Herleitung & Zweck.
Was ist der Unterschied zwischen Firmenwert, Substanzwert und Ertragswert? +
Der Substanzwert ist die Summe der Vermögensgegenstände zu Verkehrswerten minus Schulden. Der Ertragswert bemisst das Unternehmen nach seiner künftigen Ertragskraft (meist maßgeblich). Der Firmenwert (Goodwill) ist die Differenz aus beiden — er spiegelt Kundenstamm, Marke und Know-how. Wir stellen die Größen gegenüber.
Welche Rolle spielt die GoBD und der Jahresabschluss für die Bewertung? +
Jede Bewertung ist nur so belastbar wie ihre Datenbasis: die Jahresabschlüsse mehrerer Jahre und die laufende Buchhaltung, die den GoBD entsprechen müssen — zeitgerecht, vollständig, unveränderbar, mit durchgängigem Beleg-/Buchungsnachweis und Verfahrensdokumentation. Nur so hält der Wert der Prüfung stand. Mehr unter Warum vom Berufsträger.
Können Sie eine Firmenwertschätzung auch rückwirkend auf einen früheren Stichtag erstellen? +
Ja. Für Erbschaften, Schenkungen oder Auseinandersetzungen ist oft ein Wert auf einen zurückliegenden Stichtag gefragt. Wir bewerten auf Basis der damals vorliegenden Abschlüsse — ohne späteres Wissen (Stichtagsprinzip). Fehlt die Buchhaltung, holen wir sie GoBD-konform nach. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
Wie schnell bekomme ich meine Firmenwertschätzung? +
Liegen die Abschlüsse der letzten 3 Jahre vor und ist Ihre Buchhaltung aktuell, erstellen wir eine indikative Bewertung kurzfristig; ein ausführliches, gerichts- und finanzamtsfestes Gutachten nach IDW S1 braucht je nach Komplexität etwas länger. Sie erhalten die Bewertung als PDF im Mandanten-Portal.
Unternehmenswert fundiert ermittelt

Ihr Firmenwert — fundiert ermittelt.

Sauber gebucht nach GoBD, methodensicher nach IDW S1 hergeleitet, um Unternehmerlohn und Sondereffekte bereinigt und vom Berufsträger verantwortet — genau in der Form, die Käufer, Gericht oder Finanzamt erwarten. Alles aus einer Hand, zum Festpreis, von WP & Steuerberatern. Ein kostenloses Erstgespräch zeigt, welches Verfahren für Ihren Anlass passt.

IDW S1 anerkannter Standard
§ 199 BewG steuerlich fundiert
5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Berater­wechsel? Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei — Sie unterschreiben nur einmal.
GoBD-konforme Datenbasis Methodensicher nach IDW S1 Vom WP verantwortet

Ben
Ben
KI-Assistenz