Offenlegung · § 325 HGB · Unternehmensregister

Jahresabschluss offenlegen. Fristgerecht. Ohne Ordnungsgeld.

Jede GmbH und UG muss ihren Jahresabschluss offenlegen — seit 2022 nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Wir prüfen Ihre Größenklasse, wählen zwischen Hinterlegung und Veröffentlichung, bereiten die Unterlagen in PDF/A oder XBRL auf und reichen fristgerecht ein — verantwortet von WP & Steuerberatern. So bleibt Ihnen das Ordnungsgeld (bis 25.000 €) erspart. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.

Frist verpasst? Wir holen es nach Ordnungsgeld-Brief? Wir reagieren fristgerecht
§ 325HGB · Offenlegung
12 Mon.Frist nach Stichtag
bis 25.000 €Ordnungsgeld · § 335 HGB
WP & StB stellen fest, prüfen & reichen ein
Rückwirkend für offene Jahre & laufend
Kurz erklärt

Was ist die Offenlegung?

Die Offenlegung ist die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses nach § 325 HGB. Sie schafft Transparenz gegenüber Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit — als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung von GmbH & UG. Drei Dinge, die Sie sofort wissen sollten:

01 · Das Wo Unternehmensregister, nicht Bundesanzeiger Seit dem DiRUG (1. August 2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig — eine Einreichung dort hat keine Wirkung. DiRUG · § 8b HGB
02 · Das Wann Zwölf Monate nach Stichtag Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Für den Abschluss 2025 also bis zum 31.12.2026. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften: nur 4 Monate. § 325 Abs. 1a HGB
03 · Das Wenn-nicht Ordnungsgeld bis 25.000 € Bei Verspätung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB) ein — gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer persönlich. Das Verfahren wiederholt sich, bis offengelegt ist. § 335 HGB
Rechtsgrundlage
§§ 325 ff. HGB
Stelle
Unternehmensregister
Frist
12 Monate
Unser Part
Erstellen & Einreichen
Wer & Wie viel

Wer offenlegen muss — und wie viel.

Offenlegungspflichtig sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) — unabhängig von Größe oder Umsatz. Wie viel Sie offenlegen, hängt aber von der Größenklasse ab (§ 267, § 267a HGB, Schwellenwerte 2024 angehoben):

XS

Kleinstkapitalgesellschaft

Höchstens zwei von: ≤ 450.000 € Bilanzsumme, ≤ 900.000 € Umsatz, ≤ 10 Beschäftigte. Offenlegung: nur die Bilanz — und per Hinterlegung (nicht öffentlich einsehbar).

S

Kleine Gesellschaft

Bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Beschäftigte. Offenlegung: Bilanz und Anhangkeine GuV, keine Prüfungspflicht.

M / L

Mittelgroß & groß

Ab 7,5 Mio. € aufwärts (groß ab 25 Mio./50 Mio./250). Offenlegung: vollständiger, geprüfter Abschluss inkl. GuV, Lagebericht, Bestätigungsvermerk & Ergebnisverwendung.

Zwei Merkmale, zwei Stichtage.

Die Einordnung ist keine Momentaufnahme: Maßgeblich ist, ob Sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschreiten. Wir prüfen das jedes Jahr — denn ein Wachstum über eine Schwelle kann plötzlich Prüfungspflicht und mehr Offenlegung auslösen, ein Rückgang kann Sie entlasten. Wichtig: Auch die kleinste UG ist offenlegungspflichtig — „zu klein" gibt es nicht.

Größenklasse jährlich geprüft Nur so viel offenlegen wie nötig Konzern-Befreiungen (§ 264 Abs. 3 HGB) genutzt
Größenklasse klären kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Fristen im Überblick

Welche Frist für welches Jahr gilt.

Die gesetzliche Frist ist immer 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Zusätzlich hat das Bundesamt für Justiz in den letzten Jahren die Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März des Folgejahres eingeleitet (sog. faktische Nichtbeanstandung) — ein Ermessen, kein Rechtsanspruch. Der Überblick, Jahr für Jahr:

Geschäftsjahr Bilanzstichtag Gesetzliche Frist (§ 325 HGB) Faktische Nichtbeanstandung* Status
202031.12.202031.12.2021Verfahren erst ab Frühjahr 2022abgelaufen
202131.12.202131.12.2022Verfahren erst ab Frühjahr 2023abgelaufen
202231.12.202231.12.2023Verfahren erst ab Mitte März 2024abgelaufen
202331.12.202331.12.2024Verfahren erst ab Mitte März 2025abgelaufen
202431.12.202431.12.2025Verfahren erst ab Mitte März 2026jetzt aktuell
202531.12.202531.12.2026keine Verlängerung angekündigtläuft
* Die faktische Nichtbeanstandung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesamts für Justiz ohne Rechtsanspruch. Für den Abschluss 2025 ist keine Verlängerung vorgesehen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (§ 264d HGB): verkürzte Frist von 4 Monaten. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich die Frist entsprechend.

Warten Sie nicht auf die Kulanz.

Die „März-Regel" ist bequem — aber trügerisch: Sie ist freiwillig, kann jederzeit entfallen und schützt nicht vor dem Verfahren, wenn das Amt früher tätig wird. Für 2025 wurde ausdrücklich keine Nichtbeanstandung angekündigt. Sicher ist nur eines: die fristgerechte Einreichung bis zum 31.12. Wir überwachen Ihre Frist automatisch und reichen rechtzeitig ein — Jahr für Jahr.

Fristen automatisch überwacht Rechtzeitig statt auf den letzten Drücker Nachweis der Einreichung dokumentiert
Frist sichern lassen kostenlos · unverbindlich
Der richtige Weg

Hinterlegen oder veröffentlichen — was für Sie gilt.

Nicht jeder muss alles öffentlich preisgeben. Je nach Größenklasse gibt es drei Wege — vom vertraulichen Hinterlegen bis zur vollständigen Veröffentlichung. Klicken Sie durch und sehen Sie, welchen Weg wir für Sie wählen:

XS
Kleinstkapitalgesellschaft

Bilanz hinterlegen

Nach § 326 Abs. 2 HGB reicht die Hinterlegung der Bilanz — sie ist nicht frei einsehbar, sondern nur nach Registrierung und gegen Gebühr abrufbar. Maximaler Schutz Ihrer Zahlen.

S
kleine Gesellschaft

Bilanz & Anhang

Kleine Gesellschaften legen Bilanz und Anhang offen — ohne GuV. Der Anhang darf verkürzt sein. Keine Prüfungspflicht, aber öffentlich einsehbar.

M/L
mittelgroß & groß

Vollständig veröffentlichen

Der gesamte geprüfte Abschluss: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Ergebnisverwendung. Mittelgroße dürfen die Bilanz verkürzt darstellen.

Kleinstkapitalgesellschaft
Hinterlegung der Bilanz · § 326 Abs. 2 HGB
vertraulich
Was eingereicht wirdUmfang
Bilanz (ggf. verkürzt)Pflicht
Gewinn- & Verlustrechnungnein
Anhangentfällt*
Lagebericht / Prüfungnein
Öffentlich einsehbar?nein
Ihr VorteilSchutz
Zahlen bleiben vertraulich
Abruf nur nach Registrierung
Minimaler Umfang
Wir prüfen die Schwellen
Weniger Preisgabeoptimal
*Erleichterung: Kleinstgesellschaften dürfen auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen. Wir wählen automatisch die Hinterlegung — so sehen Wettbewerber und Geschäftspartner Ihre Zahlen nicht frei im Netz.
Kleine Gesellschaft
Bilanz & Anhang · § 326 Abs. 1 HGB
verkürzt
Was eingereicht wirdUmfang
Bilanz (verkürzt zulässig)Pflicht
Anhang (verkürzt)Pflicht
Gewinn- & Verlustrechnungnein
Lagebericht / Prüfungnein
Öffentlich einsehbar?ja
Was wir nutzenErleichterung
Größenklassen-Erleichterungen
GuV muss nicht offengelegt werden
Anhang auf das Nötige begrenzt
Nur festgestellter Abschluss
So wenig wie erlaubt
Der Vorteil: Als kleine Gesellschaft müssen Sie Ihre Ertragslage (GuV) nicht offenlegen — Wettbewerber erfahren also nicht, wie profitabel Sie sind. Wir schöpfen jede zulässige Erleichterung für Sie aus.
Mittelgroß & groß
Vollständiger geprüfter Abschluss · § 325 HGB
geprüft
Was eingereicht wirdUmfang
Bilanz, GuV, AnhangPflicht
LageberichtPflicht
Bestätigungsvermerk (§ 328)Pflicht
Ergebnisverwendung / AufsichtsratPflicht
Öffentlich einsehbar?ja, voll
So liefern wirkomplett
Abschlussprüfung koordiniert
XBRL-Datensatz erstellt
Bestätigungsvermerk im Wortlaut
Mittelgroße: Bilanz verkürzt
Alles form- & fristgerecht
Wichtig: Ab „mittelgroß" ist der Abschluss prüfungspflichtig und muss festgestellt und geprüft sein, bevor er offengelegt wird (BilRUG). Unser Wirtschaftsprüfer übernimmt Prüfung und Bestätigungsvermerk direkt im Haus.

Nicht sicher, was für Sie gilt?

Ob Hinterlegung oder Veröffentlichung, verkürzt oder vollständig, PDF/A oder XBRL — die richtige Einordnung spart Ihnen Aufwand, Gebühren und unnötige Transparenz. Wir klären Ihre Größenklasse und den Umfang in Minuten und übernehmen den Rest.

Umfang exakt bestimmt Vertraulichkeit maximal geschützt Einreichung übernehmen wir
0711 – 968 881 55 Mo–Fr · schnelle Rückmeldung
Wenn die Frist reißt

Das Ordnungsgeldverfahren — und wie es abläuft.

Wird nicht rechtzeitig offengelegt, meldet das Unternehmensregister das dem Bundesamt für Justiz (BfJ) — und das ist von Amts wegen verpflichtet, ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einzuleiten. Es gibt keine Verwarnung mit Augenzwinkern: Der Ablauf ist gesetzlich vorgezeichnet und wird bei Nichtreaktion teuer. So läuft es — und so fangen wir es ab:

  • Androhung mit 6-Wochen-Nachfrist — zuerst ergeht eine Androhungsverfügung mit Mindest-Ordnungsgeld von 2.500 € und einer Nachfrist von sechs Wochen. Plus Verfahrenskosten (rund 103,50 €).
  • Festsetzung bei Untätigkeit — wird die Offenlegung nicht in der Nachfrist nachgeholt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt (bis 25.000 €) — gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer persönlich.
  • Wiederholung alle 6 Wochen — das Verfahren wird mit erhöhtem Ordnungsgeld so lange wiederholt, bis offengelegt ist. Die Pflicht bleibt auch nach Zahlung bestehen.
Ordnungsgeld · § 335 HGB
FallBetrag
RegelMindest-Ordnungsgeld2.500 €
Kleinstauf Antrag herabgesetztab 500 €
Kleinauf Antrag herabgesetztab 1.000 €
Maximumje Verfahren25.000 €
Wird die Offenlegung innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist nachgeholt, entfällt das Ordnungsgeld — es bleiben nur die Verfahrenskosten. Genau hier greifen wir sofort ein.
Aktuelle Rechtslage · DiRUG & Größenklassen-Reform

Was sich geändert hat — und was Sie wissen müssen.

Die Offenlegung wurde digitalisiert und neu justiert. Zwei Reformen prägen die heutige Lage — wir halten Sie auf dem aktuellen Stand:

2022

DiRUG: nur noch Unternehmensregister

Seit dem 1. August 2022 (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Betrifft alle Abschlüsse mit Stichtag ab 01.01.2022.

2024

Höhere Schwellenwerte

Die Größenklassen-Schwellen (§ 267, § 267a HGB) wurden rund 25 % angehoben. Viele Unternehmen rutschen eine Klasse nach unten — weniger Offenlegung, seltener Prüfungspflicht.

März

Faktische Nichtbeanstandung

Das BfJ leitet Verfahren zuletzt erst ab Mitte März des Folgejahres ein. Kein Rechtsanspruch — für den Abschluss 2025 wurde keine Verlängerung angekündigt.

§ 5b

Nicht mit der E-Bilanz verwechseln

Die Offenlegung (§ 325 HGB, Unternehmensregister) ist getrennt von der E-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG). Zwei Pflichten — wir erledigen beide.

PDF/A oder XBRL — das richtige Format.

Die Übermittlung erfolgt elektronisch in einem vorgeschriebenen Format — welches, hängt von Ihrer Situation ab:

PDF/A — der Standardweg für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung kleiner und Kleinstgesellschaften.
XBRL — strukturierter Datensatz, u. a. für größere Gesellschaften; derselbe Taxonomie-Gedanke wie bei der E-Bilanz.
Qualifizierte Registrierung — Einreichung nur über ein identifiziertes Nutzerkonto beim Unternehmensregister. Das übernehmen wir für Sie.

Wir erzeugen das passende Format direkt aus dem fertigen Abschluss — kein manuelles Abtippen, keine Formatfehler.

Reihenfolge zählt: erst feststellen, dann offenlegen.

Vor der Offenlegung müssen zwei Schritte erledigt sein — sonst ist die Offenlegung unwirksam:

01WirAufstellung — der Geschäftsführer stellt den Jahresabschluss auf (Frist: 3–6 Monate nach Stichtag, je nach Größe).
02WirFeststellung — die Gesellschafter stellen ihn fest (i. d. R. binnen 11 Monaten). Erst der festgestellte Abschluss darf offengelegt werden (BilRUG).
03WirOffenlegung — fristgerechte Übermittlung ans Unternehmensregister, Nachweis dokumentiert.

Wir steuern die gesamte Kette — von der Buchhaltung über Aufstellung und Feststellung bis zur Einreichung.

Alles aus einer Hand

Was wir bei Ihrer Offenlegung übernehmen.

Von der Größenklasse bis zum Einreichungsnachweis — ein Ansprechpartner, alle Schritte:

01

Größenklasse & Umfang

Wir prüfen die Schwellenwerte (§ 267/267a HGB), bestimmen Ihre Größenklasse und legen fest, welche Unterlagen in welchem Umfang offenzulegen sind — so wenig wie erlaubt.

02

Abschluss erstellen

Jahresabschluss aus Ihrer Buchhaltung: Bilanz, ggf. GuV und Anhang — HGB-konform, geprüft und bereit zur Feststellung.

03

Feststellung begleiten

Wir bereiten den Feststellungsbeschluss der Gesellschafter vor — denn nur der festgestellte Abschluss darf offengelegt werden (BilRUG).

04

Prüfung & Vermerk

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften übernimmt unser Wirtschaftsprüfer die Abschlussprüfung und den Bestätigungsvermerk (§ 328 HGB) direkt im Haus.

05

Format aufbereiten

Wir erzeugen den richtigen DatensatzPDF/A oder XBRL — passend zu Größenklasse und Einreichungsweg, ohne manuelles Abtippen.

06

Hinterlegen oder veröffentlichen

Wir wählen den vertraulichsten zulässigen WegHinterlegung für Kleinstgesellschaften, sonst die Veröffentlichung im richtigen Umfang.

07

Fristgerecht einreichen

Übermittlung ans Unternehmensregister über unser identifiziertes Konto — vor Fristablauf, mit dokumentiertem Einreichungsnachweis.

08

Ordnungsgeld abwehren

Liegt bereits eine Androhung vor, reichen wir in der 6-Wochen-Nachfrist ein oder legen begründeten Einspruch ein — bevor es teuer wird.

Das Fundament

Eine saubere Offenlegung beginnt in der Buchhaltung.

Die Einreichung selbst ist der kleinste Schritt — entscheidend ist, dass der Jahresabschluss dahinter stimmt. Und der ist nur so gut wie die Buchführung, aus der er entsteht. Deshalb setzen wir bei den GoBD an (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form): Ist Ihre Buchführung nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, entsteht daraus ein Abschluss, der form- und fristgerecht offengelegt werden kann — und der zugleich einer späteren Betriebsprüfung standhält. Ein offengelegter Abschluss ist öffentlich: Fehler darin sieht jeder.

  • Festschreibung & revisionssichere Belege — die Basis für einen Abschluss, der stimmt und den Sie ohne Bauchweh veröffentlichen können.
  • Konsistenz zur E-Bilanz — offengelegte Zahlen und die ans Finanzamt gemeldete E-Bilanz (§ 5b EStG) müssen zusammenpassen. Wir liefern beides aus einer Datenbasis.
  • Berufsträger-Freigabe — jeder Abschluss wird von einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und freigegeben, bevor er das Haus verlässt.
Warum Qualität vor Einreichung zählt
SchrittErgebnis
BuchhaltungGoBD-konformbelastbar
AbschlussHGB-konform§ 264 HGB
FeststellungGesellschafterwirksam
Offenlegungöffentlich korrekt§ 325 HGB
Ein sauberer Abschluss wird einmal erstellt und passt überall: Offenlegung, Finanzamt, Bank und die nächste Prüfung — ohne Widersprüche.
Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Jahre versäumt? Wir holen sie nach — Jahr für Jahr.

Nicht offengelegt, Ordnungsgeld-Brief im Kasten, mehrere Jahre offen — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir holen versäumte Offenlegungen rückwirkend nach: fehlende Jahresabschlüsse aufstellen oder plausibilisieren, feststellen lassen, in PDF/A oder XBRL aufbereiten und beim Unternehmensregister einreichen. Läuft schon ein Ordnungsgeldverfahren, reichen wir innerhalb der Sechs-Wochen-Nachfrist ein, um das Ordnungsgeld abzuwenden — oder legen begründeten Einspruch ein. Und danach übernehmen wir die Offenlegung dauerhaft, Jahr für Jahr, sodass die Frist nie wieder ein Thema ist.

  • Offene Jahre aufgearbeitet — mehrere versäumte Geschäftsjahre holen wir strukturiert nach, in der richtigen Reihenfolge.
  • Ordnungsgeld abgewendet — bei laufender Androhung reichen wir fristwahrend ein oder rechtfertigen die Unterlassung per Einspruch.
  • Laufend betreut — danach übernehmen wir Buchhaltung, Abschluss und Offenlegung wiederkehrend — die Frist überwachen wir automatisch.
So holen wir auf
SchrittErgebnis
1 · Sichtungoffene Jahre & Postkostenlos
2 · AufholenAbschlüsse & Feststellungnachgeholt
3 · EinreichenUnternehmensregisterfristwahrend
4 · LaufendJahr für Jahrautomatisch
Einmal aufgeholt, nie wieder Stress: Die Offenlegung läuft danach im Hintergrund mit — rechtzeitig, jedes Jahr, ohne dass Sie daran denken müssen.
Offenlegung in Zahlen

Drei Eckwerte, die jede Offenlegung bestimmen.

Rechtsgrundlage, Frist, Sanktion — alle drei behalten wir im Blick, von der Größenklasse bis zum Einreichungsnachweis.

§ 325 HGB
Offenlegungspflicht — Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.
12 Monate
Frist nach Stichtag — die Offenlegung muss binnen zwölf Monaten erfolgen (kapitalmarktorientiert: 4 Monate). Für 2025 ohne Verlängerung: bis 31.12.2026.
25.000 €
Ordnungsgeld (§ 335 HGB) — bei Verspätung von mindestens 2.500 € bis 25.000 € je Verfahren, gegen Gesellschaft und Geschäftsführer, wiederholt bis zur Offenlegung.
§§ 325–329 HGB — Offenlegung, Umfang & Prüfung durch die registerführende Stelle · § 326 HGB — Erleichterungen für kleine & Kleinstgesellschaften (Hinterlegung) · § 328 HGB — Form der Offenlegung & Bestätigungsvermerk § 267 / § 267a HGB — Größenklassen (Schwellenwerte 2024 angehoben) · § 335 HGB — Ordnungsgeldverfahren (Bundesamt für Justiz) · DiRUG (seit 01.08.2022) — Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister · § 264a HGB — haftungsbeschränkte Personengesellschaften
So läuft die Offenlegung ab

Von der Buchhaltung bis zum Nachweis — in fünf Schritten.

So erledigen wir Ihre Offenlegung — Ihr Aufwand: Belege liefern. Den Rest machen wir:

Laufend

Buchhaltung & Belege

Ihre Belege fließen digital ins Mandantenportal. Daraus entsteht eine GoBD-konforme Buchführung — die Basis für einen sauberen Abschluss.

Sie · Belege GoBD
Nach Stichtag

Abschluss & Größenklasse

Jahresabschluss aufgestellt, Größenklasse und Umfang bestimmt (§ 267 HGB) — so wenig Offenlegung wie erlaubt.

Wir · Berufsträger § 264 HGB
Freigabe

Feststellung & Prüfung

Feststellungsbeschluss der Gesellschafter, bei Pflicht die Abschlussprüfung mit Bestätigungsvermerk — erst dann darf offengelegt werden.

Wir · WP/StB § 328 HGB
Einreichung

Ans Unternehmensregister

Aufbereitung in PDF/A oder XBRL, Hinterlegung oder Veröffentlichung im richtigen Umfang, fristgerecht übermittelt.

Wir · § 325 HGB Unternehmensregister
Danach

Nachweis & Fristwächter

Einreichungsnachweis dokumentiert und im Portal abgelegt. Die nächste Frist überwachen wir automatisch — Jahr für Jahr.

Wir · dauerhaft Fristen-Monitoring

Und das Beste? Weil Buchhaltung, Abschluss, E-Bilanz und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, wird alles einmal erstellt und passt überall — Sie müssen sich um keine der vielen Fristen mehr selbst kümmern.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Software beschleunigt die Aufbereitung — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihre Gesellschaft, Ihre Größenklasse und Ihre Fristen. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirBerufsträger geben frei — Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer stellen fest, prüfen und zeichnen, bevor etwas veröffentlicht wird.
03WirRechtsanwältin im Team — für Einsprüche im Ordnungsgeldverfahren und heikle Rechtsfragen sitzt die juristische Kompetenz mit am Tisch.

Sie werden vor der Veröffentlichung eingebunden — transparent statt Blackbox.

Die vier häufigsten Offenlegungsfehler.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

Auf die März-Kulanz vertrauen — sie ist freiwillig und für 2025 nicht angekündigt. Wer wartet, riskiert das Verfahren.
Beim falschen Portal einreichen — eine Einreichung beim alten Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister hat keine Wirkung.
Zu viel offenlegen — GuV oder volle Bilanz veröffentlicht, obwohl Hinterlegung oder verkürzte Form gereicht hätte.
Nicht festgestellt offengelegt — nur der festgestellte Abschluss ist zulässig; sonst ist die Offenlegung unwirksam.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: Offenlegung in Profihand geben — genau das ist unser Job.

Ihre Frist verpassen wir nicht.

Automatische FristenüberwachungWir behalten Ihre Offenlegungsfrist Jahr für Jahr im Blick und reichen rechtzeitig ein — Sie müssen an keinen 31.12. mehr denken.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — von der Erstellung über die Feststellung bis zum Einspruch alles unter einem Dach.
Festpreis, alles inklusiveErstellung, Aufbereitung und Einreichung zum planbaren Festpreis — keine Überraschung, kein Stundensatz.
Ihr Team

Ihre Offenlegung, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Upload-Portal: Hinter jedem offengelegten Abschluss stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet Abschluss und Prüfung: HGB-konforme Bilanzierung, Feststellung und — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften — die Abschlussprüfung samt Bestätigungsvermerk.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Größenklasse, Umfang und Einreichung — und die Aufarbeitung: versäumte Jahre nachholen, das richtige Format wählen und fristgerecht ans Unternehmensregister übermitteln.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen der Offenlegung: Einspruch im Ordnungsgeldverfahren, Rechtfertigung der Unterlassung, Fristfragen und Wiedereinsetzung sowie Konzern-Befreiungen.

Kostenloses Erstgespräch

Frist im Blick oder Brief im Kasten? Sprechen wir.

Ob die Frist naht oder das Ordnungsgeld schon droht — je früher wir eingebunden sind, desto ruhiger läuft es. Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, klärt Ihre Größenklasse und sagt Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Offenlegung.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Größenklasse, Umfang und Fristen — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem zuständigen Berufsträger.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Klarheit über Größenklasse, Umfang & Frist
  • Auch bei versäumten Jahren — wir holen es nach
Ordnungsgeld-Brief erhalten? Direkt anrufen:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Offenlegung steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Umfang, Frist und Sanktion der Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und rechtssicher.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Kernvorschrift: Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (kapitalmarktorientiert: 4 Monate).

§ 326 HGB

Erleichterungen & Hinterlegung

Kleine Gesellschaften legen nur Bilanz & Anhang offen; Kleinstgesellschaften dürfen die Bilanz lediglich hinterlegen.

§ 328 HGB

Form der Offenlegung

Vorgaben zu Format und Inhalt, u. a. zur vollständigen Wiedergabe des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks.

§ 267 / § 267a HGB

Größenklassen

Schwellenwerte für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (2024 angehoben) — sie bestimmen den Offenlegungsumfang.

§ 335 HGB

Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz setzt bei Verspätung Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € fest — wiederholt bis zur Offenlegung.

§ 264 / § 264a HGB

Pflichtige Unternehmen

Umfang des Jahresabschlusses und Erstreckung der Pflicht auf haftungsbeschränkte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG).

DiRUG · § 8b HGB

Unternehmensregister

Seit 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister — der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

§ 5b EStG

Abgrenzung E-Bilanz

Die E-Bilanz ans Finanzamt ist eine eigene, von der Offenlegung getrennte Pflicht — nicht zu verwechseln.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Offenlegung wissen sollten.

Von der Pflicht bis zum Ordnungsgeld. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was ist die Offenlegung — in einem Satz? +
Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses nach § 325 HGB beim Unternehmensregister, damit Bilanz (und je nach Größe weitere Bestandteile) für Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit einsehbar sind — als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung von GmbH & UG.
Bundesanzeiger oder Unternehmensregister — wohin? +
Seit dem DiRUG (1. August 2022) ausschließlich zum Unternehmensregister (unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig — eine Einreichung dort hat keine rechtliche Wirkung. Für Geschäftsjahre vor 2022 war noch der Bundesanzeiger die Stelle.
Welche Frist gilt für meinen Abschluss? +
12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB): Abschluss 2024 → 31.12.2025, Abschluss 2025 → 31.12.2026. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften: nur 4 Monate. Eine gesetzliche Fristverlängerung gibt es nicht — den Jahresüberblick finden Sie unter Fristen.
Muss auch eine kleine UG offenlegen? +
Ja. Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig von Größe oder Umsatz für alle Kapitalgesellschaften — auch die kleinste UG und jede Kleinstkapitalgesellschaft. „Zu klein" gibt es nicht; es ändert sich nur der Umfang (Kleinstgesellschaften dürfen nur die Bilanz hinterlegen). Details unter Wer & Wie viel.
Hinterlegung oder Veröffentlichung — was ist der Unterschied? +
Veröffentlichung = öffentlich frei einsehbar. Hinterlegung (nur Kleinstgesellschaften, § 326 Abs. 2 HGB) = die Bilanz ist nicht frei einsehbar, sondern nur nach Registrierung und gegen Gebühr abrufbar — deutlich mehr Vertraulichkeit. Wir wählen für Sie den vertraulichsten zulässigen Weg. Mehr unter Der richtige Weg.
Welche Unterlagen muss ich offenlegen? +
Je nach Größenklasse: Kleinst — nur die Bilanz (Hinterlegung). Klein — Bilanz & Anhang, keine GuV. Mittelgroß/groß — vollständiger, geprüfter Abschluss inkl. GuV, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Ergebnisverwendung. Jahresabschluss und Lagebericht sind nicht nachreichungsfähig.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume? +
Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB) ein: zuerst eine Androhung mit 6-Wochen-Nachfrist und mindestens 2.500 €, dann Festsetzung bis 25.000 € — gegen Gesellschaft und Geschäftsführer, wiederholt bis zur Offenlegung. Wird in der Nachfrist eingereicht, entfällt das Ordnungsgeld. Mehr unter Ordnungsgeld.
Gibt es eine Schonfrist oder „März-Regel"? +
Eine gesetzliche Fristverlängerung nicht. Das BfJ hat Verfahren zuletzt erst ab Mitte März des Folgejahres eingeleitet (faktische Nichtbeanstandung) — für den Abschluss 2024 also nicht vor Mitte März 2026. Das ist aber freiwillig, ohne Rechtsanspruch, und für 2025 nicht angekündigt. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Ist Offenlegung dasselbe wie die E-Bilanz ans Finanzamt? +
Nein. Offenlegung (§ 325 HGB, Unternehmensregister) und E-Bilanz (§ 5b EStG, Finanzamt) sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Adressaten, Fristen und Formaten. Wir erledigen beide aus einer Datenbasis, damit nichts doppelt oder gar nicht passiert.
Können Sie versäumte Jahre rückwirkend nachholen? +
Ja. Wir holen offene Jahre nach: Abschlüsse aufstellen/plausibilisieren, feststellen, aufbereiten und einreichen. Läuft schon ein Ordnungsgeldverfahren, reichen wir innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist ein oder legen begründeten Einspruch ein. Danach betreuen wir Sie laufend. Mehr unter Rückwirkend & laufend.
In welchem Format wird eingereicht? +
Elektronisch als PDF/A (Standard für kleine & Kleinstgesellschaften) oder als strukturierter XBRL-Datensatz (u. a. für größere Gesellschaften), über ein identifiziertes Nutzerkonto beim Unternehmensregister. Wir erzeugen das passende Format direkt aus dem fertigen Abschluss.
Was kostet die Offenlegung? +
Die reinen Registergebühren sind gering (je nach Format/Umfang meist niedriger zweistelliger bis zweistelliger Eurobetrag). Der Aufwand steckt in der korrekten Erstellung des Abschlusses. Bei uns ist die Offenlegung Teil der Jahresabschluss-Betreuung zum Festpreis — im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen eine klare Vereinbarung.
Offenlegung · fristgerecht

Offenlegung erledigt — ohne Frist-Stress, ohne Ordnungsgeld.

Ob die Frist naht oder Jahre offen sind: Ein kostenloses Erstgespräch klärt, was jetzt zu tun ist. Größenklasse geprüft, Umfang minimiert, fristgerecht ans Unternehmensregister — von Berufsträgern verantwortet.

30 Min. kostenloses Erstgespräch
Rückwirkend für versäumte Jahre
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Ben
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