Die leere GmbH löschen.
Ist Ihre Gesellschaft vermögenslos, löscht das Registergericht sie von Amts wegen — auf unsere Anregung hin, in 3 bis 6 Monaten statt 13 bis 18. Vermögenslos heißt kein Aktivvermögen, nicht schuldenfrei. Festpreis 999,95 €, offene Jahre arbeiten wir auf.
Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
Nach § 394 Abs. 1 FamFG löscht das Registergericht eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft von Amts wegen, wenn sie kein Vermögen mehr besitzt. Es braucht keinen Auflösungsbeschluss, keinen Notar, keinen Gläubigeraufruf und kein Sperrjahr — angeregt wird das Verfahren durch das Finanzamt, die Berufskammer oder durch Sie selbst.
Der entscheidende Begriff ist Vermögenslosigkeit, nicht Schuldenfreiheit: Solange kein verteilungsfähiges Aktivvermögen mehr vorhanden ist, steht ein Schuldenstand der Löschung nicht entgegen. Umgekehrt sperrt schon ein Restguthaben auf dem Geschäftskonto den Weg — dann bleibt die reguläre Liquidation.
Kommt Ihre Gesellschaft in Frage? Sechs Fragen.
Antworten Sie so, wie es heute in Ihrer Gesellschaft aussieht — das Ergebnis steht sofort, anonym und unverbindlich.
Anonym und unverbindlich. Der Check ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall — die übernehmen Berufsträger im kostenlosen Erstgespräch.
Beantworten Sie die sechs Fragen — Sie sehen sofort, ob die Löschung nach § 394 FamFG für Ihre Gesellschaft in Frage kommt.
Was die Löschung kostet — eine Zahl, alles drin.
Die Löschung kostet 999,95 € Festpreis. Dazu kommt nur die Aufarbeitung offener Jahre, denn ohne vollständige Unterlagen stimmt das Finanzamt nicht zu.
Fehlende Abschlüsse und Steuererklärungen, je Jahr 999,95 € komplett. Mehr als fünf Jahre offen oder unklar, was fehlt? Gleicher Jahrespreis — wir sichten kostenlos.
Einmalig, netto zzgl. USt — keine laufenden Kosten, keine Stundensätze.
Orientierung, kein Angebot. Ihr verbindlicher Gesamtfestpreis steht nach dem kostenlosen Erstgespräch und Ihrer Freigabe. Der Jahrespreis von 999,95 € umfasst Buchhaltung, Jahresabschluss und die Erklärungen zu KSt, GewSt und USt bei ruhender Gesellschaft mit geringem Belegaufkommen. Steuerliche Leistungen erbringen ausschließlich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, rechtliche Leistungen unsere Rechtsanwältin. Über die Löschung entscheidet das Registergericht von Amts wegen — ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Drei Situationen, drei klare Preise.
Vom sauberen Bestand bis zum Rückstandsfall — samt dem ehrlichen Hinweis, wann die reguläre Liquidation der richtige Weg ist.
Nur Löschung
999,95 € einmalig. Abschlüsse und Erklärungen liegen vollständig vor: Vermögensstatus, Anregung nach § 394 FamFG, Anhörung von Finanzamt und Kammer, Begleitung bis zur Löschung im Handelsregister.
Löschung mit Aufarbeitung
999,95 € plus 999,95 € je offenem Jahr — der häufigste Fall. Buchhaltung aus Kontoauszügen und Belegen, Jahresabschluss inklusive E-Bilanz und Offenlegung, KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen je Jahr, Zustimmung des Finanzamts vorbereitet.
Alternative: Liquidation
ab 1.999,95 €, wenn noch Vermögen vorhanden ist: Auflösung, Gläubigeraufruf, Sperrjahr, Liquidationsbilanzen nach §§ 71, 74 GmbHG und die Erklärungen im Abwicklungszeitraum nach § 11 KStG. Notar- und Registerkosten kommen hinzu.
Ob Löschung oder Liquidation, entscheidet allein die Frage, ob noch Aktivvermögen vorhanden ist. Das prüfen wir im Erstgespräch — kostenlos, bevor Sie etwas beauftragen.
Löschung, Liquidation oder liegen lassen?
Drei mögliche Wege, eine leere Gesellschaft endgültig zu beenden — und der dritte davon ist bei weitem der teuerste, weil er praktisch nie endet.
| Punkt | Löschung § 394 FamFG | Reguläre Liquidation | Liegen lassen |
|---|---|---|---|
| Dauer | 3 bis 6 Monate | 13 bis 18 Monate mit Sperrjahr | endet nicht |
| Voraussetzung | Vermögenslosigkeit | Auflösungsbeschluss, notariell | keine |
| Notar | nicht nötig | erforderlich | — |
| Sperrjahr | entfällt | § 73 GmbHG, ein Jahr | — |
| Gerichtskosten | keine | Register und Bundesanzeiger | — |
| Erklärungspflichten | bis zur Löschung, dann Ende | über den ganzen Abwicklungszeitraum | laufen weiter, § 149 AO |
| Risiko | Registergericht entscheidet | Kosten und Dauer | Schätzungsbescheide, Zwangsgeld, Haftung |
| Typische Kosten | 999,95 € plus offene Jahre | 3.000 bis 5.000 € | jedes Jahr mehr |
Von der ersten Frage bis zur Löschung im Handelsregister.
Fünf Schritte, von denen Sie zwei selbst gehen: uns die Unterlagen geben und den Festpreis freigeben.
Erstgespräch und Vermögens-Check
Wir prüfen, ob die Gesellschaft vermögenslos ist, und benennen den richtigen Weg — kostenlos und bevor Sie etwas beauftragen.
Festpreis und Freigabe
Sie erhalten einen Gesamtfestpreis: Löschung plus die Zahl der tatsächlich offenen Jahre. Erst nach Ihrer Freigabe beginnt die Arbeit.
Offene Jahre aufarbeiten
Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der offenen Jahre — Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt nicht widerspricht.
Anregung beim Registergericht
Vermögensstatus und Nachweis der Vermögenslosigkeit, Anregung der Löschung, Begleitung der Anhörung von Finanzamt und Kammer.
Löschung im Handelsregister
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Gesellschaft gelöscht. Damit enden Erklärungspflichten und Offenlegung.
Die vier Fehler, die die Löschung verhindern.
Schon ein kleiner Kontosaldo macht die Gesellschaft nicht vermögenslos — das Gericht lehnt ab.
Ohne vollständige Erklärungen widerspricht das Finanzamt der Löschung.
Ohne Prüfung des § 15a InsO riskiert die Geschäftsführung persönliche Haftung.
Schätzungsbescheide und Zwangsgelder laufen weiter — und werden jedes Jahr teurer.
Was zur Firmenlöschung gefragt wird.
Geht die Löschung auch mit Schulden?
Brauche ich einen Notar?
Wie lange dauert es?
Was kostet die Löschung?
Was passiert mit den offenen Steuererklärungen?
Gilt das auch für UG, AG oder Genossenschaft?
Habe ich einen Anspruch auf die Löschung?
Was ist, wenn doch noch Vermögen auftaucht?
Drei Berufsträger, ein Verfahren.
Die Löschung berührt Register, Finanzamt und Geschäftsführerhaftung gleichzeitig — deshalb verantworten sie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin gemeinsam.
Verantwortet Überschuldungsstatus und Bewertung: Fortführungs- gegen Liquidationswerte, die Fortführungsprognose und die prüfungsfeste Dokumentation der Annahmen.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Buchhaltung und Abschlüsse im Verfahren (§ 155 InsO) sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt Antragspflicht und Fristen, Haftungs- und Anfechtungsfragen der Geschäftsleitung und die Abstimmung mit Gericht und Verwalter.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Löschung steht.
Löschung, Sperrjahr, Abwicklungsbesteuerung und Erklärungspflichten im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre Situation klären wir persönlich.





