Sie heilen, beraten, entwerfen. Steuern machen wir.
Der Status nach § 18 EStG ist ein Privileg: keine Gewerbesteuer, keine Bilanz, die einfache EÜR ohne Umsatzgrenze genügt und der Gewinn gehört in die Anlage S. Verteidigt werden will er bei der Umsatzsteuer, bei der Abfärbung in Sozietäten und bei der Künstlersozialkasse. Wir übernehmen Buchhaltung, EÜR, Einkommen- und Umsatzsteuer — auch rückwirkend, zum Festpreis.
Der privilegierte Status.
§ 18 EStG stellt die freien Berufe besser als jedes Gewerbe: Freiberufliche Einkünfte sind komplett von der Gewerbesteuer befreit, und die einfache EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG genügt — ohne jede Umsatz- oder Gewinnschwelle, denn § 141 AO gilt hier nicht.
Der Gewinn wandert in die Anlage S Ihrer Einkommensteuererklärung, nicht in die Anlage G. Erfasst sind die Katalogberufe, ihnen ähnliche Berufe und die Tätigkeitsberufe — entscheidend ist die eigenverantwortliche, leitende Tätigkeit auf Basis einer besonderen Qualifikation.
Vier Welten, vier Steuer-Profile.
„Freiberufler" ist keine Einheitsgröße — jede Gruppe hat ihre eigenen Fallstricke, vor allem bei der Umsatzsteuer.
Heilberufe
Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen, Psychotherapeuten. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei — IGeL, Gutachten und Ästhetik oft nicht.
Recht & Beratung
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensberater. Regelbesteuerung mit 19 %, dafür Fremdgeld als durchlaufender Posten, Anderkonten und Vorschüsse.
Technik & Planung
Ingenieure, Architekten, Sachverständige, IT-nahe Berufe. Lange Projekte, Abschlagsrechnungen, hohe Außenstände — hier zahlt sich die Ist-Versteuerung aus.
Kreativ & Medien
Journalisten, Designer, Texter, Fotografen, Dozenten, Künstler. Oft ermäßigte 7 % bei Nutzungsrechten, dazu die Künstlersozialkasse auf beiden Seiten.
Welche IGeL-Leistungen mit 19 % abzurechnen sind und ob ein Gerichtsgutachten steuerfrei bleibt. Wie Fremdgeld korrekt durch die EÜR läuft. Ob ein Informatiker überhaupt Freiberufler ist. Ob eine Leistung 7 % oder 19 % trägt und wer die KSK-Abgabe schuldet. Ihre Konstellation klären wir im kostenfreien Erstgespräch.
Drei Abgaben — ein sauberes System.
EÜR, Einkommensteuer, Umsatzsteuer: drei Bausteine, die ineinandergreifen — mit den Stellen, an denen das Finanzamt genau hinsieht.
EÜR & Anlage EÜR
Die Geldrechnung nach Zufluss und Abfluss (§ 4 Abs. 3, § 11 EStG): Honorare minus Kosten, plus AfA und Privatanteile — elektronisch als Anlage EÜR, mit § 7g-Prüfung.
Baustein 1der GewinnEinkommensteuer & Anlage S
Der Gewinn wandert in die Anlage S Ihrer ESt-Erklärung — zusammen mit Versorgungswerk, Krankenversicherung und allen privaten Positionen. Vorauszahlungen steuern wir aktiv mit.
Baustein 2Ihre SteuerUSt — frei, 7 %, 19 % oder klein
Die Weiche mit dem größten Fehlerpotenzial: Befreiung (§ 4 Nr. 14), ermäßigter Satz, Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer (§ 19) — plus Ist-Versteuerung für Ihre Liquidität.
Baustein 3die UmsatzsteuerDrei Zahlen, die Freiberufler lieben dürfen.
Der Status nach § 18 EStG ist bares Geld wert — wenn man ihn konsequent und sauber verteidigt.
| Privileg | Was gilt | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | Freiberufliche Einkünfte sind befreit — kein Messbetrag, keine Erklärung | 0 € | § 2 GewStG |
| EÜR ohne Grenze | Keine Umsatz- oder Gewinnschwelle beendet die einfache Gewinnermittlung | ∞ | § 4 Abs. 3 EStG |
| Kleinunternehmer | Vorjahresumsatz seit 2025, dazu 100.000 € im laufenden Jahr | 25.000 € | § 19 UStG |
| Ist-Versteuerung | Ohne Buchführungspflicht beantragbar, unabhängig vom Umsatz | auf Antrag | § 20 UStG |
Die Abfärbe-Falle und die teuersten Fehler.
Die gefährlichste Regel: die Abfärbung — gewerblicher Nebenerwerb oberhalb 3 %/24.500 € macht die Sozietät gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), Einzelfreiberufler trifft es nicht.
Bei der Prüfung kommen 19 % plus Zinsen für alle offenen Jahre.
Der Gewinn explodiert auf dem Papier — und die Vorauszahlungen gleich mit.
Umsatzsteuer monatelang vorfinanziert, obwohl der Antrag nach § 20 UStG eine Formalie wäre.
Wer regelmäßig Designer oder Texter beauftragt, schuldet die Abgabe — die DRV prüft rückwirkend.
Ihre Pflichten — unser Tagesgeschäft.
Von der laufenden Buchhaltung bis zur KSK-Meldung: acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis.
Laufende Buchhaltung
Belege, Honorarlisten und Kontoauszüge ins Portal — wir buchen GoBD-fest, mit sauberer Trennung von Fremdgeld und Privatanteilen.
USt-Voranmeldungen
Monatlich oder vierteljährlich per ELSTER, mit Dauerfristverlängerung und Ist-Versteuerung — oder gar nicht, wenn Ihre Leistungen befreit sind.
EÜR + Anlage EÜR
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anlagenverzeichnis, AfA und § 7g-Prüfung — elektronisch übermittelt und vom Berufsträger freigegeben.
ESt-Erklärung + Anlage S
Ihre komplette Einkommensteuer inklusive Versorgungswerk und Vorsorgeaufwendungen — mit aktiver Vorauszahlungs-Steuerung.
USt-Jahreserklärung
Die Jahresmeldung mit korrekter Zuordnung — steuerfrei, 7 % oder 19 % — und anteiligem Vorsteuerabzug bei gemischten Praxen.
Feststellung GbR & PartG
Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für Gemeinschaftspraxen, Sozietäten und Partnerschaften, inklusive Abfärbe-Überwachung.
Lohn für Ihr Team
MFA, ReFa, Assistenz: Lohnabrechnung je Mitarbeiter zum Festpreis, mit Meldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen aus demselben Portal.
KSK, Kammer & Bescheide
Künstlersozialabgabe-Prüfung, Bescheinigungen für Kammer, Versorgungswerk und Bank sowie Bescheid-Kontrolle mit Einspruch.
Buchhaltung nach Buchungsstaffel, Jahrespaket aus EÜR, Einkommensteuer und USt-Erklärung zum Festpreis. Ihren Preis rechnen Sie im Portal selbst aus.
Vom Honorar zum Bescheid — nebenbei erledigt.
Ihr Aufwand: einfach die Belege bequem ins Portal hochladen, sonst nichts. Mehr braucht es wirklich nicht von Ihnen.
Buchhaltung & UStVA
Belege und Abrechnungen ins Portal — wir buchen, melden voran und liefern die monatliche Auswertung Ihrer Zahlen.
Jahreswechsel
Zufluss-Timing statt Inventur: Welche Zahlung gehört noch ins alte Jahr, welche Investition zieht per § 7g Steuern vor?
EÜR & Erklärungen
EÜR, Anlage EÜR, ESt mit Anlage S und USt-Jahreserklärung — vom Berufsträger freigegeben und elektronisch übermittelt.
Bescheide prüfen
Wir kontrollieren jeden Bescheid, legen bei Abweichungen Einspruch ein und passen die Vorauszahlungen an.
Status verteidigen
Abfärbe-Überwachung bei GbR und PartG, USt-Zuordnung neuer Leistungen, KSK-Check und Bescheinigungen — bevor Probleme entstehen.
Erklärungen liegen geblieben? Auch das ordnen wir.
Praxis- und Kanzleialltag geht vor — und dann fehlen plötzlich zwei, drei Jahre. Genau dafür sind wir da, bevor das Finanzamt schätzt.
Wir rekonstruieren aus Kontoauszügen, Abrechnungen und Honorarlisten und geben die fehlenden Jahre geordnet ab.
Wir prüfen Befreiung, 7 % und 19 % je Leistung, korrigieren rückwirkend und retten den anteiligen Vorsteuerabzug.
Wir stellen die Weichen: Kleinunternehmer, Ist-Versteuerung und realistische Vorauszahlungen.
Wir holen die Unterlagen von Ihrer bisherigen Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten zurückliegende Jahre auf und halten künftig alle Fristen ein. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.
Was Freiberufler uns am häufigsten fragen.
Wer zählt steuerlich als Freiberufler?
Muss ich als Freiberufler jemals bilanzieren?
Zahle ich Gewerbesteuer?
Welche Erklärungen muss ich jedes Jahr abgeben?
Sind meine Leistungen umsatzsteuerfrei?
Lohnt die Kleinunternehmerregelung für mich?
Was bringt mir die Ist-Versteuerung konkret?
Wie behandle ich Fremdgeld und Anderkonten in der EÜR?
Was ist die Künstlersozialabgabe — und betrifft sie mich?
Ich habe mehrere Jahre keine Erklärungen abgegeben — was jetzt?
Freie Berufe, persönlich betreut.
Sie tragen Verantwortung in Ihrem Beruf, wir in unserem: Kein anonymes Portal, jede Freigabe trägt einen Namen.
Verantwortet Gewinnermittlung und Prüfungssicherheit: die EÜR mit Anlagenverzeichnis und AfA, die Abgrenzung durchlaufender Posten und die Beweiskraft Ihrer Aufzeichnungen.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Einkommensteuer, Anlage S und Umsatzsteuer — dazu die USt-Zuordnung Ihrer Leistungen, Ist-Versteuerung, Vorauszahlungen und die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die rechtliche Seite: Statusfragen und Abgrenzung zur Gewerblichkeit, Gesellschaftsverträge für Sozietät, GbR und PartG mbB sowie Einsprüche gegen Bescheide.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Paragraphen Ihr Status steht.
Status, Gewinnermittlung und Umsatzsteuer der freien Berufe im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Die Zuordnung einzelner Leistungen zur Umsatzsteuer und die Abgrenzung zur Gewerblichkeit sind stark einzelfallabhängig. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.





