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Software & Anbindung · § 5b EStG

E-Bilanz-Software
Bleiben Sie, wo Sie sind.

Wir arbeiten mit dem Programm, das Sie schon haben. Ein Wechsel ist möglich — aber keine Voraussetzung für die Zusammen­arbeit.
digital+persönlich+bezahlbar

Die meisten Kanzleien verlangen, dass Sie auf ihr System wechseln. Wir nicht: Ob Sie mit DATEV, Lexware, Collmex, Taxpool, MonkeyOffice, Syska, Simba oder einer Excel-Saldenliste arbeiten — wir lesen Ihre Daten ein, stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz nach § 5b EStG. Wenn Sie wechseln wollen, begleiten wir das; wenn nicht, bleibt alles, wie es ist.

Jede Software, jeder KontenrahmenSKR 03 und SKR 04Kein Systemwechsel nötig
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
Software Made in Germany · BitMi
einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
01
Alle Programme

Welche Software Sie nutzen, ist unsere Aufgabe — nicht Ihr Problem.

Entscheidend ist nicht der Name des Programms, sondern ob es einen auswertbaren Export erzeugt. Diese Übersicht zeigt, was wir aus welchem Programm brauchen.

ProgrammTypWas wir brauchenKontenrahmen
DATEVKanzlei- und UnternehmenssoftwareBuchungsstapel (EXTF) oder Bestandsdaten aus Unternehmen onlineSKR 03 · SKR 04
LexwareDesktop, WindowsDATEV-Export oder Summen- und SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
Lexware OfficeCloudDATEV-Export aus dem Steuerberater-ZugangSKR 03 · SKR 04
CollmexCloud-ERP mit BuchhaltungDATEV-Export oder CSV-SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
Taxpool-BuchhalterDesktop, WindowsDATEV-Export oder SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
MonkeyOfficeDesktop, macOSDATEV-Export oder CSV-SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
SyskaDesktop, WindowsFiBu-Export im DATEV-Format oder SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
SimbaKanzleisoftwareBuchungsstapel oder SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
myebilanzReines ÜbermittlungswerkzeugDie zugrunde liegende Saldenliste — wir übernehmen die Übermittlungfrei
sevdeskCloudDATEV-Export oder Steuerberater-ZugangSKR 03 · SKR 04
BuchhaltungsButlerCloudDATEV-ExportSKR 03 · SKR 04
SageDesktop und CloudDATEV-Export, bei Warenwirtschaft die BestandsbewertungSKR 03 · SKR 04
AgendaKanzlei- und UnternehmenssoftwareBuchungsstapel oder SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
AddisonKanzleisoftwareBuchungsstapel — wir fordern ihn bei Ihrer Kanzlei anSKR 03 · SKR 04
MIKABuchhaltung und BelegerfassungBuchungsstapel oder SaldenlisteSKR 03 · SKR 04
DebitooreingestelltAltdaten sichern, § 147 AO — wir holen die offenen Jahre nachfrei
AccountableFreelancer, EÜRFür Kapitalgesellschaften nicht ausreichend — wir prüfen Ihre Pflicht
Taxfixprivate EinkommensteuerDeckt die Gesellschaft nicht ab — Erklärungen übernehmen wir
eBilanz Plus · eBilanz-OnlineÜbermittlungsdiensteDie zugrunde liegende Saldenliste — Übermittlung übernehmen wirfrei
Papierkram · FastBill · orgaMAXCloud und DesktopDATEV-ExportSKR 03 · SKR 04
Excel oder gar keine BuchhaltungKontoauszüge und Belege — wir buchen selbstwir wählen

Steht Ihr Programm nicht in der Liste? Das ist kein Ausschluss­grund. Fast jede Buchhaltungs­software kann eine Summen- und Saldenliste ausgeben, und damit lässt sich arbeiten. Schicken Sie uns einen Beispiel­export, wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, ob er reicht.

Kurz erklärt
Welche Software brauche ich für die E-Bilanz?

Gar keine eigene. Die E-Bilanz nach § 5b EStG ist ein XBRL-Datensatz, den ein zur Übermittlung berechtigter Dienstleister an das Finanzamt sendet. Sie brauchen dafür weder eine DATEV-Lizenz noch ein Zusatz­modul in Ihrer Buchhaltungs­software — Sie brauchen nur eine saubere Buchhaltung und einen Export.

Wir erzeugen den XBRL-Datensatz aus Ihren Daten, prüfen ihn gegen die amtliche Taxonomie und übermitteln ihn. Ihre bisherige Software behalten Sie; sie muss lediglich einen Buchungsstapel oder eine Summen- und Saldenliste ausgeben können. Das kann praktisch jedes Programm.

0
LizenzkostenFür die Übermittlung brauchen Sie keine eigene Software.
2
KontenrahmenSKR 03 und SKR 04 werden automatisch erkannt.
1
Export genügtBuchungsstapel oder Saldenliste — mehr nicht.
§ 5b
EStGRechtsgrundlage der elektronischen Übermittlung.
02
Bleiben oder wechseln

Drei Wege — und keiner davon ist Pflicht.

Der häufigste Grund, warum Unternehmer bei einer teuren Kanzlei bleiben: Sie fürchten, ihre Buchhaltung umstellen zu müssen. Das ist bei uns nicht nötig.

Weg 1 · Empfohlen

Alles bleibt, wie es ist

Sie buchen weiter in Ihrem Programm und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine Einarbeitung, keine neue Lizenz.

Aufwand für SieEin Export
Weg 2 · Laufend

Wir übernehmen die Buchhaltung

Sie geben die Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen laufend, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar.

Aufwand für SieBelege hochladen
Weg 3 · Umstieg

Sie wollen wechseln

Ihre Software ist zu teuer, zu langsam oder wird eingestellt? Wir übernehmen den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den neuen Kontenrahmen ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.

Aufwand für SieEine Entscheidung
!
Ein Systemwechsel mitten im Jahr ist der teuerste Zeitpunkt.

Wer im laufenden Geschäfts­jahr umstellt, hat am Ende zwei Datenbestände, die zusammenpassen müssen — und genau dort entstehen die Differenzen, die der erste Abschluss dann aufdeckt. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, planen wir ihn zum Jahres­wechsel mit sauberem Saldenvortrag. Bis dahin arbeiten wir mit dem, was da ist.

03
Export

Was wir brauchen — und in welcher Reihenfolge.

Vier Formate, absteigend nach Qualität. Je weiter oben, desto weniger Rückfragen — aber auch das unterste reicht für einen ordnungs­gemäßen Abschluss.

Beste Grundlage

Buchungsstapel im DATEV-Format

Die vollständige Buchungs­historie als EXTF-Datei, Kategorie 21. Enthält jede einzelne Buchung mit Konto, Gegenkonto, Steuerschlüssel und Beleg­feld — daraus lässt sich alles ableiten, auch die Umsatz­steuer­verprobung.

Format: EXTF · CSV nach DATEV-Schnittstelle
Sehr gut

Summen- und Saldenliste als CSV

Alle Konten mit Eröffnungs­bilanzwert, Bewegung und Saldo. Reicht für Bilanz, GuV und E-Bilanz vollständig aus; für Rückfragen zu einzelnen Positionen greifen wir dann auf Belege zurück.

Format: CSV · XLSX
Ausreichend

Saldenliste als PDF

Funktioniert, kostet aber Zeit: Die Werte müssen erfasst statt eingelesen werden. Wenn Ihr Programm auch CSV kann, nehmen wir lieber das — der Preis bleibt derselbe.

Format: PDF
Auch das geht

Gar keine Buchhaltung

Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangs­rechnungen, Kassenbuch. Wir buchen das Jahr selbst und stellen darauf den Abschluss auf — bei ruhenden Gesellschaften ist das der Normalfall.

Format: CSV · PDF · Papier
Zusätzlich hilfreich

Anlagenverzeichnis

Anschaffungs­daten, Nutzungs­dauern und Restbuchwerte. Fehlt es, rekonstruieren wir es aus den Buchungen — das geht, dauert aber länger.

Format: CSV · PDF
Immer nötig

Vorjahresabschluss

Für den Anschluss der Eröffnungs­werte nach dem Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Beim ersten Jahr genügt die Eröffnungs­bilanz.

Rechtsbasis: § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB
04
DATEV-Alternative

Ohne DATEV-Lizenz — und trotzdem DATEV-kompatibel.

DATEV ist der Standard im Datenaustausch zwischen Unternehmen und Kanzlei. Eine eigene Lizenz brauchen Sie dafür aber nicht — nur ein Programm, das das Format lesen oder schreiben kann.

1
Sie nutzen DATEV bereits

Dann bleibt alles beim Alten: Wir arbeiten mit Ihrem Buchungsstapel oder erhalten Bestandsdaten aus DATEV Unternehmen online. Ein Wechsel wäre unnötiger Aufwand.

2
Sie suchen eine DATEV-Alternative

Für die Zusammenarbeit mit uns brauchen Sie keine. Jedes Programm mit DATEV-Export genügt — und davon gibt es zu jedem Preis eines, vom Cloud-Abo bis zur Einmallizenz.

3
Sie wollen ganz weg von der Software

Dann übernehmen wir die laufende Buchhaltung ab 41,66 € netto im Monat. Sie laden Belege hoch, sonst nichts — und sparen die Lizenzkosten gleich mit.

4
Ihre Kanzlei sitzt auf den Daten

Beim Wechsel haben Sie Anspruch auf Ihre Unterlagen. Wir fordern Buchungsstapel und Vorjahresabschluss selbst an — das gehört zum Onboarding und kostet nichts extra.

Wir liefern Buchungs­stapel im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) auch zurück — etwa wenn Sie später doch eine Kanzlei mit DATEV beauftragen oder die Daten in ein anderes System übernehmen wollen. Ihre Daten bleiben Ihre Daten.

05
Kosten

Was die Anbindung kostet.

Nichts. Die Übernahme Ihrer Daten ist Teil des Abschluss­preises — unabhängig davon, aus welchem Programm sie kommen.

LeistungPreis nettoEnthalten
Datenübernahme aus Ihrer Software0 €Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports — jedes gängige Format
Jahresabschlussab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz
E-Bilanz per XBRLim AbschlusspreisErzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG
Rückgabe als DATEV-Buchungsstapelim AbschlusspreisEXTF, Kategorie 21, SKR 03 oder SKR 04
Nachbuchung fehlender Monateab 41,66 € / MonatWenn die Buchhaltung Lücken hat oder ganz fehlt
Datenumzug bei Softwarewechselab 199,95 €Saldenvortrag, Kontenrahmen und Stammdaten im neuen System
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Kein SystemwechselSie behalten Ihr Programm — wir passen uns an, nicht umgekehrt
Keine ZusatzlizenzFür die E-Bilanz brauchen Sie kein eigenes Übermittlungsmodul
Ihre Daten gehören IhnenRückgabe als DATEV-Buchungsstapel jederzeit möglich
Format unklar? Wir prüfenBeispielexport schicken, Antwort innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen

Was zur Software gefragt wird.

Muss ich für die Zusammenarbeit meine Software wechseln?
Nein. Wir arbeiten mit dem Programm, das Sie bereits nutzen — DATEV, Lexware, Collmex, Taxpool, MonkeyOffice, Syska, Simba, sevdesk und andere. Nötig ist nur ein Export: ein Buchungsstapel im DATEV-Format oder eine Summen- und Saldenliste. Selbst ohne jede Buchhaltungssoftware geht es, dann buchen wir das Jahr aus Ihren Kontoauszügen und Belegen.
Welche Software brauche ich, um die E-Bilanz zu übermitteln?
Keine eigene. Die E-Bilanz ist ein XBRL-Datensatz nach § 5b EStG; wir erzeugen ihn aus Ihren Daten, prüfen ihn gegen die amtliche Taxonomie und übermitteln ihn ans Finanzamt. Ein Zusatzmodul in Ihrer Buchhaltungssoftware oder eine eigene DATEV-Lizenz sind dafür nicht erforderlich.
Gibt es eine gute DATEV-Alternative?
Für die Zusammenarbeit mit uns brauchen Sie keine Alternative, weil Sie DATEV gar nicht selbst benötigen. Wenn Sie ohnehin ein neues Programm suchen, kommt es auf zwei Dinge an: Es muss einen DATEV-Export erzeugen und SKR 03 oder SKR 04 unterstützen. Das erfüllen die meisten Cloud- und Desktop-Programme; welches davon zu Ihnen passt, hängt an Belegvolumen, Branche und Betriebssystem — dazu beraten wir im Erstgespräch.
Was ist ein Buchungsstapel im DATEV-Format?
Eine strukturierte CSV-Datei nach der DATEV-Schnittstellen­definition, üblicherweise als EXTF-Datei der Kategorie 21. Sie enthält jede einzelne Buchung mit Betrag, Konto, Gegenkonto, Steuerschlüssel, Belegfeld und Datum. Fast jede Buchhaltungssoftware kann dieses Format erzeugen — meist unter „Export", „DATEV-Export" oder „Steuerberater-Export".
Meine Software steht nicht in der Liste — geht das trotzdem?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Fast jedes Programm kann eine Summen- und Saldenliste ausgeben, und damit lässt sich ein vollständiger Abschluss erstellen. Schicken Sie uns einen Beispielexport aus einem beliebigen Zeitraum; wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, ob er reicht und ob wir etwas anders brauchen.
Bekomme ich meine Daten zurück, wenn ich wechseln will?
Ja, jederzeit und ohne Zusatzkosten. Wir liefern den Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) für SKR 03 oder SKR 04 sowie sämtliche Auswertungen als PDF. Es gibt bei uns keine Datenbindung und keine Kündigungsfrist, die den Wechsel erschwert.
Wann ist ein Softwarewechsel sinnvoll?
Zum Jahreswechsel, nie mitten im Geschäftsjahr. Bei einem Wechsel während des Jahres entstehen zwei Datenbestände, die zusammengeführt werden müssen — genau dort entstehen Differenzen, die der Abschluss dann aufdeckt. Planen wir den Umzug zum 1. Januar, übernehmen wir Saldenvortrag, Kontenrahmen und Stammdaten in einem Schritt.
05
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Die Geschäftsführung prüft und gibt frei
Wir stellen das Rechenwerk vollständig auf und legen jede Bewertungs­annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
  • Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
  • Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
  • Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Jede Software, ein Export genügtAbschluss ab 499,95 € netto · kein Systemwechsel
Preise ansehen
Ben
Ben
KI-Assistenz