E-Bilanz-Software
Bleiben Sie, wo Sie sind.
Die meisten Kanzleien verlangen, dass Sie auf ihr System wechseln. Wir nicht: Ob Sie mit DATEV, Lexware, Collmex, Taxpool, MonkeyOffice, Syska, Simba oder einer Excel-Saldenliste arbeiten — wir lesen Ihre Daten ein, stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz nach § 5b EStG. Wenn Sie wechseln wollen, begleiten wir das; wenn nicht, bleibt alles, wie es ist.



Welche Software Sie nutzen, ist unsere Aufgabe — nicht Ihr Problem.
Entscheidend ist nicht der Name des Programms, sondern ob es einen auswertbaren Export erzeugt. Diese Übersicht zeigt, was wir aus welchem Programm brauchen.
| Programm | Typ | Was wir brauchen | Kontenrahmen |
|---|---|---|---|
| DATEV | Kanzlei- und Unternehmenssoftware | Buchungsstapel (EXTF) oder Bestandsdaten aus Unternehmen online | SKR 03 · SKR 04 |
| Lexware | Desktop, Windows | DATEV-Export oder Summen- und Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| Lexware Office | Cloud | DATEV-Export aus dem Steuerberater-Zugang | SKR 03 · SKR 04 |
| Collmex | Cloud-ERP mit Buchhaltung | DATEV-Export oder CSV-Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| Taxpool-Buchhalter | Desktop, Windows | DATEV-Export oder Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| MonkeyOffice | Desktop, macOS | DATEV-Export oder CSV-Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| Syska | Desktop, Windows | FiBu-Export im DATEV-Format oder Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| Simba | Kanzleisoftware | Buchungsstapel oder Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| myebilanz | Reines Übermittlungswerkzeug | Die zugrunde liegende Saldenliste — wir übernehmen die Übermittlung | frei |
| sevdesk | Cloud | DATEV-Export oder Steuerberater-Zugang | SKR 03 · SKR 04 |
| BuchhaltungsButler | Cloud | DATEV-Export | SKR 03 · SKR 04 |
| Sage | Desktop und Cloud | DATEV-Export, bei Warenwirtschaft die Bestandsbewertung | SKR 03 · SKR 04 |
| Agenda | Kanzlei- und Unternehmenssoftware | Buchungsstapel oder Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| Addison | Kanzleisoftware | Buchungsstapel — wir fordern ihn bei Ihrer Kanzlei an | SKR 03 · SKR 04 |
| MIKA | Buchhaltung und Belegerfassung | Buchungsstapel oder Saldenliste | SKR 03 · SKR 04 |
| Debitoor | eingestellt | Altdaten sichern, § 147 AO — wir holen die offenen Jahre nach | frei |
| Accountable | Freelancer, EÜR | Für Kapitalgesellschaften nicht ausreichend — wir prüfen Ihre Pflicht | — |
| Taxfix | private Einkommensteuer | Deckt die Gesellschaft nicht ab — Erklärungen übernehmen wir | — |
| eBilanz Plus · eBilanz-Online | Übermittlungsdienste | Die zugrunde liegende Saldenliste — Übermittlung übernehmen wir | frei |
| Papierkram · FastBill · orgaMAX | Cloud und Desktop | DATEV-Export | SKR 03 · SKR 04 |
| Excel oder gar keine Buchhaltung | — | Kontoauszüge und Belege — wir buchen selbst | wir wählen |
Steht Ihr Programm nicht in der Liste? Das ist kein Ausschlussgrund. Fast jede Buchhaltungssoftware kann eine Summen- und Saldenliste ausgeben, und damit lässt sich arbeiten. Schicken Sie uns einen Beispielexport, wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, ob er reicht.
Gar keine eigene. Die E-Bilanz nach § 5b EStG ist ein XBRL-Datensatz, den ein zur Übermittlung berechtigter Dienstleister an das Finanzamt sendet. Sie brauchen dafür weder eine DATEV-Lizenz noch ein Zusatzmodul in Ihrer Buchhaltungssoftware — Sie brauchen nur eine saubere Buchhaltung und einen Export.
Wir erzeugen den XBRL-Datensatz aus Ihren Daten, prüfen ihn gegen die amtliche Taxonomie und übermitteln ihn. Ihre bisherige Software behalten Sie; sie muss lediglich einen Buchungsstapel oder eine Summen- und Saldenliste ausgeben können. Das kann praktisch jedes Programm.
Drei Wege — und keiner davon ist Pflicht.
Der häufigste Grund, warum Unternehmer bei einer teuren Kanzlei bleiben: Sie fürchten, ihre Buchhaltung umstellen zu müssen. Das ist bei uns nicht nötig.
Alles bleibt, wie es ist
Sie buchen weiter in Ihrem Programm und laden einmal jährlich den Export hoch. Wir stellen den Abschluss auf und übermitteln die E-Bilanz. Kein Datenumzug, keine Einarbeitung, keine neue Lizenz.
Aufwand für SieEin ExportWir übernehmen die Buchhaltung
Sie geben die Buchhaltung ganz ab: Belege ins Portal, wir buchen laufend, Sie sehen monatlich die BWA. Ab 41,66 € netto im Monat, monatlich kündbar.
Aufwand für SieBelege hochladenSie wollen wechseln
Ihre Software ist zu teuer, zu langsam oder wird eingestellt? Wir übernehmen den Datenumzug samt Saldenvortrag und richten den neuen Kontenrahmen ein — ohne Lücke im Zahlenwerk.
Aufwand für SieEine EntscheidungWer im laufenden Geschäftsjahr umstellt, hat am Ende zwei Datenbestände, die zusammenpassen müssen — und genau dort entstehen die Differenzen, die der erste Abschluss dann aufdeckt. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, planen wir ihn zum Jahreswechsel mit sauberem Saldenvortrag. Bis dahin arbeiten wir mit dem, was da ist.
Was wir brauchen — und in welcher Reihenfolge.
Vier Formate, absteigend nach Qualität. Je weiter oben, desto weniger Rückfragen — aber auch das unterste reicht für einen ordnungsgemäßen Abschluss.
Buchungsstapel im DATEV-Format
Die vollständige Buchungshistorie als EXTF-Datei, Kategorie 21. Enthält jede einzelne Buchung mit Konto, Gegenkonto, Steuerschlüssel und Belegfeld — daraus lässt sich alles ableiten, auch die Umsatzsteuerverprobung.
Summen- und Saldenliste als CSV
Alle Konten mit Eröffnungsbilanzwert, Bewegung und Saldo. Reicht für Bilanz, GuV und E-Bilanz vollständig aus; für Rückfragen zu einzelnen Positionen greifen wir dann auf Belege zurück.
Saldenliste als PDF
Funktioniert, kostet aber Zeit: Die Werte müssen erfasst statt eingelesen werden. Wenn Ihr Programm auch CSV kann, nehmen wir lieber das — der Preis bleibt derselbe.
Gar keine Buchhaltung
Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbuch. Wir buchen das Jahr selbst und stellen darauf den Abschluss auf — bei ruhenden Gesellschaften ist das der Normalfall.
Anlagenverzeichnis
Anschaffungsdaten, Nutzungsdauern und Restbuchwerte. Fehlt es, rekonstruieren wir es aus den Buchungen — das geht, dauert aber länger.
Vorjahresabschluss
Für den Anschluss der Eröffnungswerte nach dem Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Beim ersten Jahr genügt die Eröffnungsbilanz.
Ohne DATEV-Lizenz — und trotzdem DATEV-kompatibel.
DATEV ist der Standard im Datenaustausch zwischen Unternehmen und Kanzlei. Eine eigene Lizenz brauchen Sie dafür aber nicht — nur ein Programm, das das Format lesen oder schreiben kann.
Dann bleibt alles beim Alten: Wir arbeiten mit Ihrem Buchungsstapel oder erhalten Bestandsdaten aus DATEV Unternehmen online. Ein Wechsel wäre unnötiger Aufwand.
Für die Zusammenarbeit mit uns brauchen Sie keine. Jedes Programm mit DATEV-Export genügt — und davon gibt es zu jedem Preis eines, vom Cloud-Abo bis zur Einmallizenz.
Dann übernehmen wir die laufende Buchhaltung ab 41,66 € netto im Monat. Sie laden Belege hoch, sonst nichts — und sparen die Lizenzkosten gleich mit.
Beim Wechsel haben Sie Anspruch auf Ihre Unterlagen. Wir fordern Buchungsstapel und Vorjahresabschluss selbst an — das gehört zum Onboarding und kostet nichts extra.
Wir liefern Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF, Kategorie 21) auch zurück — etwa wenn Sie später doch eine Kanzlei mit DATEV beauftragen oder die Daten in ein anderes System übernehmen wollen. Ihre Daten bleiben Ihre Daten.
Was die Anbindung kostet.
Nichts. Die Übernahme Ihrer Daten ist Teil des Abschlusspreises — unabhängig davon, aus welchem Programm sie kommen.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Datenübernahme aus Ihrer Software | 0 € | Einlesen, Prüfen und Zuordnen des Exports — jedes gängige Format |
| Jahresabschluss | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang, Überleitung zur Steuerbilanz |
| E-Bilanz per XBRL | im Abschlusspreis | Erzeugung, Taxonomieprüfung und Übermittlung nach § 5b EStG |
| Rückgabe als DATEV-Buchungsstapel | im Abschlusspreis | EXTF, Kategorie 21, SKR 03 oder SKR 04 |
| Nachbuchung fehlender Monate | ab 41,66 € / Monat | Wenn die Buchhaltung Lücken hat oder ganz fehlt |
| Datenumzug bei Softwarewechsel | ab 199,95 € | Saldenvortrag, Kontenrahmen und Stammdaten im neuen System |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar |
Was zur Software gefragt wird.
Muss ich für die Zusammenarbeit meine Software wechseln?
Welche Software brauche ich, um die E-Bilanz zu übermitteln?
Gibt es eine gute DATEV-Alternative?
Was ist ein Buchungsstapel im DATEV-Format?
Meine Software steht nicht in der Liste — geht das trotzdem?
Bekomme ich meine Daten zurück, wenn ich wechseln will?
Wann ist ein Softwarewechsel sinnvoll?
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Beide Modelle liefern denselben Abschluss in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO, keine Vollmacht nach § 80 AO
- Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB, keine Beratung nach § 3 StBerG
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne stille Reserven
- Rechtlicher Rahmen: § 87d AO plus fachliche Freigabe, zwei Unterschriften
- Dokumentation: jede Bewertungsentscheidung ist belegt und nachvollziehbar
- Empfohlen bei Grundstücken, hohen stillen Reserven, Betriebsprüfungsrisiko
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Rund um die Betriebsaufgabe.
Ihr Ansprechpartner15 Minuten mit Raphael DienerFinanzbuchhalter · Onboarding. Kein Verkaufsgespräch — wir klären Ablauf, Unterlagen und Reihenfolge.

