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Rechtsformvergleich · steuerlich fundiert

Welche Rechtsform zahlt sich für Sie aus?

Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH — durchgerechnet.

Die Rechtsform entscheidet über Steuerlast, Haftung und laufenden Aufwand. Entscheidend ist nicht der Steuersatz allein, sondern was Sie mit dem Gewinn tun: Wer entnimmt, rechnet anders als wer investiert. Rechnen Sie Ihren Fall im Rechner durch — die belastbare Empfehlung erstellen wir danach mit Ihren echten Zahlen.

Formwechsel steuerneutral begleitet (§ 20 UmwStG)Empfehlung schriftlich, zum Festpreis
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,73 / 5,022 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Worauf es bei der Rechtsformwahl ankommt.

Nicht der Steuersatz allein entscheidet, sondern drei Weichen, die zusammenwirken: Besteuerung — transparent beim Personenunternehmen, zweistufig bei der Kapitalgesellschaft. Haftung — Privatvermögen im Feuer oder auf die Einlage begrenzt. Aufwand — EÜR und formlose Gründung gegen Notar, Bilanz und Offenlegung.

Die drei greifen ineinander: Was steuerlich günstig aussieht, kann an Folgekosten scheitern. Deshalb rechnen wir Steuerlast und laufenden Aufwand immer zusammen — und sagen auch, wenn ein Wechsel sich nicht lohnt.

≈ 30 %
ThesauriertKapitalgesellschaft, solange der Gewinn bleibt.
bis 45 %
ProgressivPersonenunternehmen, ganzer Gewinn im Jahr.
28,25 %
§ 34a EStGAuf nicht entnommene Gewinne, auf Antrag.
24.500 €
FreibetragGewerbesteuer, nur für Personenunternehmen.
Interaktiver Rechner

Der Rechtsformrechner.

Jahresgewinn, Hebesatz und private Entnahme eintragen — verglichen wird die effektive Steuerlast von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft, optional mit § 34a.

Jahresgewinn

Vor Steuern und vor Geschäftsführergehalt.

Privatentnahme pro Jahr

In der GmbH Ihr Geschäftsführergehalt; der Rest bleibt im Unternehmen.

Gewerbesteuer-Hebesatz
%

Meist 350–490 %, etwa Berlin 410, Hamburg 470, München 490.

Mehrkosten GmbH-Struktur

Bilanz, Offenlegung und Notar — der Grund, warum sich die GmbH meist erst ab rund 80.000 € Gewinn rechnet.

Weitere Faktoren
Steuerlich günstigste Form
Nach Steuern verbleibt (privat + im Unternehmen):

Vereinfachtes Modell, keine Berechnung im Einzelfall. Effektive Jahressteuerlast ohne Kirchensteuer, Einkommensteuer nach Grundtarif, Soli 5,5 %. Personenunternehmen: voller Gewinn progressiv, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG. GmbH: die Privatentnahme gilt als Geschäftsführergehalt, der Restgewinn bleibt im Unternehmen und trägt rund 30 %; eine spätere Ausschüttung löst zusätzlich Abgeltungsteuer aus. Sozialversicherung, Notar- und Strukturkosten sind nicht abgebildet.

!
Warum die GmbH ab rund 80.000 € Gewinn vorn liegt.

Alles, was Sie über Ihre Privatentnahme hinaus verdienen, versteuern Sie im Einzelunternehmen mit Ihrem persönlichen Spitzensatz. In der GmbH bleibt dieser Überschuss im Unternehmen und kostet nur rund 30 %. Je größer der Abstand zwischen Gewinn und privatem Bedarf, desto klarer gewinnt die GmbH.

Die Formen im Überblick

Fünf Rechtsformen — fünf Profile.

Jede Form hat ein eigenes Profil aus Steuer, Haftung, Kapital und Aufwand. Die Steuerangaben sind vereinfachte Richtwerte, keine individuelle Beratung.

Einzelunternehmen

e. K. oder Freiberufler

Kein Mindestkapital, schnelle Gründung, unter den Grenzen des § 241a HGB genügt die EÜR. Dazu Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG — gegen unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.

Personengesellschaft

GbR, OHG, KG, PartG

Transparent besteuert: Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet (§ 15 EStG), Kapital ist nicht erforderlich. Seit dem MoPeG ist die GbR als eGbR eintragbar; bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich.

UG

Haftungsbeschränkt ab 1 €

Der kapitalarme Einstieg, steuerlich wie eine GmbH mit rund 30 % auf thesaurierte Gewinne. Ab 25.000 € Rücklage ist die Umwandlung möglich — dafür 25 % Rücklagenpflicht, Bilanz und Offenlegung.

GmbH

25.000 € Stammkapital

Haftungsbeschränkung und rund 30 % auf thesaurierte Gewinne, ideal für Rücklagen und Holdingstrukturen (§ 8b KStG); die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028. Dafür Notar, Bilanz, E-Bilanz und Offenlegung.

GmbH & Co. KG — der Hybrid

Eine KG, in der nur die Komplementär-GmbH haftet: transparente Besteuerung (§ 15 EStG) samt Thesaurierung (§ 34a), faktische Haftungsbeschränkung. Preis: zwei Gesellschaften, doppelter Aufwand — dafür stark bei Nachfolge und Familienvermögen.

Zwei Systeme

Transparent oder zweistufig besteuert.

Entscheidend ist, was Sie mit dem Gewinn machen: Wer entnimmt, rechnet anders als wer investiert und thesauriert.

Personenunternehmen
Transparent besteuert
Der Gewinn wird nicht auf Ebene des Betriebs versteuert, sondern den Gesellschaftern zugerechnet und dort progressiv belastet — unabhängig davon, ob er entnommen wurde.
  • Bis 45 %: voller Einkommensteuersatz auf den ganzen Gewinn.
  • § 35 EStG: Gewerbesteuer bis Hebesatz 420 % fast voll angerechnet.
  • 24.500 €: Gewerbesteuer-Freibetrag, den Kapitalgesellschaften nicht haben.
  • § 34a EStG: 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne, auf Antrag.
Kapitalgesellschaft
In zwei Stufen besteuert
Auf Firmenebene fallen zunächst nur rund 30 % an. Die zweite Stufe greift erst bei der Ausschüttung — der Vorteil ist damit vor allem eine Stundung für reinvestierte Gewinne.
  • Rund 30 %: 15 % Körperschaftsteuer plus Soli und Gewerbesteuer.
  • Rund 48 %: Gesamtlast, wenn der Gewinn voll ausgeschüttet wird.
  • Gehalt absetzbar: die Privatentnahme mindert den Firmengewinn.
  • Ab 2028: die Körperschaftsteuer sinkt schrittweise auf 10 %.
!
Es gibt keine günstigste Rechtsform — nur die für Ihr Verhalten günstigste.

Wer den Gewinn zum Leben braucht, fährt als Personenunternehmen oft besser; wer investiert und Rücklagen bildet, gewinnt mit der Kapitalgesellschaft. Eine GmbH spart nur, solange Gewinne wirklich im Unternehmen bleiben — wer alles ausschüttet, zahlt am Ende mehr.

Der laufende Aufwand

Was jede Form an Pflichten kostet.

Buchführung, Abschluss, Offenlegung, Kapital und Haftung unterscheiden sich erheblich — dieser Mehraufwand steckt in den Mehrkosten des Rechners.

FormBuchführungOffenlegungKapital & Haftung
EinzelunternehmenEÜR unter den Grenzen des § 241a HGB, sonst Bilanzkeinekein Kapital, unbeschränkte Haftung
PersonengesellschaftEÜR oder Bilanz, dazu gesonderte Feststellungkeine (Ausnahme: GmbH & Co. KG)kein Kapital, persönliche Haftung
UGdoppelte Buchführung, Bilanz und E-BilanzPflichtab 1 €, 25 % Rücklagenpflicht
GmbHdoppelte Buchführung, Bilanz und E-BilanzPflicht25.000 €, Haftung auf die Einlage begrenzt
Mehr Schutz kostet mehr Pflicht

Haftungsbeschränkung und Thesaurierungsvorteil kostet die GmbH Notar, Stammkapital, doppelte Buchführung, Bilanz und Offenlegung. Bei kleinen Gewinnen fressen diese Kosten den Steuervorteil auf — deshalb rechnen wir zusammen.

Zwei Wahlrechte

Thesaurieren ohne GmbH.

Für eine niedrige Thesaurierungsbelastung braucht es nicht zwingend eine GmbH. Zwei Werkzeuge rücken Personenunternehmen näher an die Kapitalgesellschaft.

§ 34a EStG · Thesaurierungsbegünstigung

Auf Antrag 28,25 % statt bis 45 % auf nicht entnommene Gewinne — nahe am GmbH-Niveau, seit 2024 attraktiver. Bei späterer Entnahme folgt die Nachversteuerung; die Begünstigung lohnt sich deshalb nur bei langer Kapitalbindung.

Werkzeug 1der Antrag

§ 1a KStG · Option zur Körperschaft

Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können sich ertragsteuerlich wie eine GmbH behandeln lassen, ohne Formwechsel. Sie gilt als fiktiver Formwechsel, kann stille Reserven berühren und wird in der Praxis selten genutzt.

Werkzeug 2die Option
§
Ausschüttung: Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren?

Der Rechner unterstellt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli. Wer mindestens 25 % an der GmbH hält — oder mindestens 1 % und für sie tätig ist — kann zum Teileinkünfteverfahren optieren (§ 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 EStG): 40 % der Ausschüttung bleiben steuerfrei, Finanzierungskosten werden anteilig abziehbar. Bei hohem Anteilsbesitz ist das oft günstiger.

So läuft es ab

Von Ihren Zahlen zur Empfehlung.

Ihr Aufwand: Ihre Zahlen und persönlichen Ziele einmal nennen. Den gesamten Rest übernehmen wir für Sie.

Start
1

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Gewinn, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiko und Ihre Ziele für die nächsten Jahre.

kostenlosvertraulich
Rechnung
2

Vergleichsberechnung

Wir rechnen jede Rechtsform gegeneinander, inklusive Thesaurierung, Option und Folgekosten.

§ 34a§ 1a KStG
Ergebnis
3

Schriftliche Empfehlung

Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung mit Zahlen — samt der Aussage, wann ein Wechsel sich nicht lohnt.

Festpreisnachvollziehbar
Umsetzung
4

Wechsel begleitet

Wenn sinnvoll: Formwechsel steuerneutral nach § 20 UmwStG, Notar und Register vorbereitet, Eröffnungsbilanz erstellt.

§ 20 UmwStGNotar
Laufend
5

Betreuung und Kontrolle

Buchhaltung, Abschluss und Steuern aus einer Hand, mit laufender Prüfung, ob die Form noch passt.

Festpreisjährlich
Wechsel & Betreuung

Die Rechtsform ist keine Momentaufnahme.

Wächst Ihr Unternehmen, ändert sich die Antwort. Wir begleiten den Wechsel steuerneutral und führen alles aus einer Hand fort.

Steuerneutral wechseln

Einbringung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG, wo die Voraussetzungen vorliegen — ohne Aufdeckung stiller Reserven.

§ 20 UmwStG
Gründung begleitet

Notartermin, Handelsregister und Eröffnungsbilanz vorbereitet, die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung inklusive.

Umstellung
Laufend geprüft

Wir sehen an Ihren Zahlen, wann sich Thesaurierung, Option oder ein Wechsel neu lohnt, und melden uns von selbst.

jährlich
Wechsel zu OnlineBilanz?

Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern laufen aus einer Hand zum Festpreis, mit laufender Kontrolle der Rechtsform. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

Häufige Fragen

Was zur Rechtsformwahl gefragt wird.

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Als Faustregel ab etwa 80.000 € Jahresgewinn — aber nur, wenn Sie einen erheblichen Teil davon im Unternehmen lassen. Entscheidend ist der Abstand zwischen Gewinn und privatem Bedarf: Was Sie nicht entnehmen, kostet in der GmbH rund 30 % statt Ihres persönlichen Spitzensatzes. Wer alles entnimmt, hat keinen Vorteil.
Was bedeutet transparente Besteuerung?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn nicht auf Ebene des Unternehmens versteuert, sondern den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet — unabhängig davon, ob er entnommen wurde. Die Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG weitgehend angerechnet.
Wie funktioniert die Besteuerung der GmbH?
In zwei Stufen. Auf Firmenebene fallen 15 % Körperschaftsteuer plus Soli und Gewerbesteuer an, zusammen rund 30 %. Erst wenn ausgeschüttet wird, kommt die zweite Ebene mit 25 % Abgeltungsteuer hinzu — die Gesamtbelastung liegt dann bei etwa 48 %. Der Vorteil der GmbH ist also vor allem eine Steuerstundung für reinvestierte Gewinne.
Was bringt § 34a EStG?
Personenunternehmen können nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit 28,25 % statt bis zu 45 % versteuern — die Personen-Antwort auf die Thesaurierung. Bei späterer Entnahme folgt eine Nachversteuerung von 25 %. Die Begünstigung lohnt sich deshalb nur, wenn das Kapital lange im Betrieb bleibt.
Ist ein Formwechsel steuerpflichtig?
Nicht zwingend. Wird ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft in eine GmbH eingebracht, ist die Fortführung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG möglich, sofern die Voraussetzungen vorliegen — dann werden keine stillen Reserven aufgedeckt. Ohne Buchwertfortführung entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Zu beachten ist die siebenjährige Sperrfrist.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit, weshalb weder Freibetrag noch Anrechnung nach § 35 EStG eine Rolle spielen. Der Kipppunkt zur GmbH verschiebt sich dadurch nach oben. Bei Personengesellschaften ist die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu beachten.
Was ist die Option nach § 1a KStG?
Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können sich seit 2022 ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen, ohne zivilrechtlich die Rechtsform zu wechseln. Die Option gilt als fiktiver Formwechsel, kann stille Reserven berühren und bindet langfristig — in der Praxis wird sie selten genutzt.
Wie genau ist der Rechner?
Er ist ein vereinfachtes Modell zur Orientierung: effektive Jahressteuerlast ohne Kirchensteuer, Einkommensteuer nach Grundtarif, Soli 5,5 %. Nicht abgebildet sind Sozialversicherung, Krankenversicherung, Notar- und Strukturkosten sowie die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts. Die belastbare Berechnung erstellen wir mit Ihren echten Zahlen.
Können Sie den Wechsel komplett übernehmen?
Ja. Wir rechnen die Formen durch, erstellen die schriftliche Empfehlung, bereiten Notartermin und Handelsregister vor, erstellen die Eröffnungsbilanz und stellen von EÜR auf Bilanzierung um. Danach laufen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern zum Festpreis weiter.
Ihre Berufsträger

Ihre Rechtsform, persönlich durchgerechnet.

Kein anonymes Portal: Die Empfehlung tragen stets die echten Menschen, die Sie hier tatsächlich sehen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Bewertung und Bilanzierung beim Formwechsel: Buchwertfortführung, Eröffnungsbilanz und die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Rechnet die Rechtsformen gegeneinander: Thesaurierung nach § 34a, Option nach § 1a, Ausschüttungspolitik und laufende Betreuung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Gesellschaftsverträge, Umwandlungsbeschlüsse, Handelsregister und die Abstimmung mit dem Notar.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Worauf die Berechnung beruht.

Einkommensteuertarif, Gewerbesteuerbelastung, Thesaurierungsbegünstigung und steuerneutraler Formwechsel im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Der Rechner ist ein vereinfachtes Modell zur Orientierung und ersetzt keine Berechnung im Einzelfall. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.

Welche Rechtsform passt?Vergleich durchgerechnet · schriftliche Empfehlung · Festpreis
Zum Rechner

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