Eröffnungsbilanz
für GmbH
Die Eröffnungsbilanz ist eine Momentaufnahme von Vermögen und Schulden am Tag Ihres Starts — Pflicht nach § 242 Abs. 1 HGB und Grundlage jedes späteren Jahresabschlusses. Wir stellen sie HGB-konform auf, dokumentieren jede Bewertung und übermitteln sie elektronisch nach § 5b EStG.



Die Eröffnungsbilanz stellt Vermögen und Schulden zum Beginn eines Handelsgewerbes gegenüber. Jeder Kaufmann muss sie nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn seines Gewerbes aufstellen — bei der GmbH und UG zum Tag der Eintragung oder der wirtschaftlichen Aufnahme der Tätigkeit.
Sie enthält keine Gewinn- und Verlustrechnung, weil noch kein Geschäftsjahr abgelaufen ist. Ihre Werte werden zu Eröffnungswerten des ersten Geschäftsjahres — jeder Fehler wandert also in jeden künftigen Abschluss weiter.
Zwei Seiten, eine Summe — und keine GuV.
Links steht, was das Unternehmen besitzt, rechts, woher die Mittel kommen. Beide Seiten müssen exakt gleich groß sein; jede Differenz ist ein offener Punkt, kein Rundungsfehler.
Wann Sie eine Eröffnungsbilanz brauchen.
Nicht nur bei der Neugründung. Diese sechs Anlässe lösen die Pflicht aus — den letzten übersehen Gründer und Einzelunternehmer am häufigsten.
GmbH, UG oder AG
Zum Tag der Eintragung im Handelsregister oder der wirtschaftlichen Aufnahme der Tätigkeit — je nachdem, was früher liegt.
Einlage in Sachwerten
Werden Maschinen, Fahrzeuge, Software oder ein ganzer Betrieb eingebracht, sind sie zu bewerten und nachzuweisen — nicht bloß zu benennen.
Tätigkeit vor der Eintragung
Wurde zwischen Beurkundung und Eintragung schon gewirtschaftet, ist der Zeitraum lückenlos abzubilden — samt Gründungsaufwand.
Umwandlung der Rechtsform
Bei Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel tritt eine Übernahmebilanz an die Stelle der Eröffnungsbilanz — mit eigenen Stichtagsregeln.
Neuer Betrieb, bestehende Gesellschaft
Eröffnet eine bestehende Gesellschaft einen weiteren Betrieb oder eine Betriebsstätte, ist ein eigener Eröffnungsansatz nötig.
Von der EÜR zur Bilanz
Wer buchführungspflichtig wird, wechselt von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz — mit Übergangsgewinn und Eröffnungsbilanz.
Wie eingelegt wurde, entscheidet über den Aufwand.
Beide Wege führen zu einer korrekten Eröffnungsbilanz — die Sachgründung verlangt allerdings Bewertung und Nachweis für jeden eingebrachten Gegenstand.
- Nachweis: Kontoauszug über den Zahlungseingang, Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug.
- Teileinzahlung: Bei der GmbH genügt die hälftige Einzahlung — nicht eingeforderte Einlagen werden nach § 272 HGB netto ausgewiesen.
- Gründungskosten dürfen nur bis zur vertraglich vereinbarten Höhe der Gesellschaft belastet werden.
- Sachgründungsbericht und Werthaltigkeitsnachweis sind Voraussetzung der Eintragung (§ 5 Abs. 4 GmbHG).
- Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens zum beizulegenden Wert (§ 253 HGB).
- Differenzhaftung: Ist die Sache weniger wert als angesetzt, haften die Gesellschafter für den Unterschied in Geld.
Bei gemischten Gründungen — teils Geld, teils Sachwerte — trennen wir die Einlagen sauber und dokumentieren jede Bewertung nachvollziehbar für Registergericht und Finanzamt.
Welches Datum gilt — und was daran hängt.
Der Stichtag ist keine Formalie: Er bestimmt den Beginn des ersten Geschäftsjahres, die erste Abschlusspflicht und ob ein Rumpfgeschäftsjahr entsteht.
Notarielle Gründung
Mit der Beurkundung entsteht die Vor-GmbH. Wird ab diesem Tag gewirtschaftet, beginnt die Rechnungslegung hier — nicht erst mit der Eintragung.
Handelsregister
Der Regelfall für den Stichtag: die GmbH oder UG entsteht als juristische Person. Ab hier läuft das erste Geschäftsjahr.
Rumpfgeschäftsjahr
Gründung im laufenden Jahr bedeutet ein verkürztes erstes Geschäftsjahr — mit eigener E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung.
In vier Schritten zur fertigen Eröffnungsbilanz.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — danach läuft es bis zur Übermittlung durch.
Registrieren und Festpreis sehen
Sie legen kostenlos ein Konto an und beauftragen die Eröffnungsbilanz zum Festpreis von 199,95 € netto. Ohne Vorkasse, ohne Vertragsbindung.
Gründungsunterlagen einreichen
Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Kontoauszug über die Einlage und — bei Sacheinlagen — die Nachweise. Wir sagen einmal vollständig, was noch fehlt.
Bewerten, aufstellen, plausibilisieren
Wir bewerten nach § 253 HGB, gliedern nach § 266 HGB, ordnen Gründungsaufwand richtig zu und prüfen, dass beide Bilanzseiten exakt aufgehen.
Freigeben, übermitteln, beraten
Sie prüfen und geben frei, wir übermitteln nach § 5b EStG an das Finanzamt und führen Ihr 60-Minuten-Beratungsgespräch: Kontenrahmen, Buchhaltung, erstes Geschäftsjahr.
Was im Festpreis enthalten ist.
Ein Auftrag, ein Preis — inklusive der Vorarbeiten, die andere separat abrechnen.
Drei Köpfe, ein saubererer Start.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Bilanzierung und Bewertung. Verantwortet Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut Gründer, UG und GmbH — von der Eröffnungsbilanz bis zum ersten Jahresabschluss.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Gesellschafts- und Umwandlungsfragen — Sachgründung, Formwechsel, Einbringung.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas es kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Ein Preis für Bar- und Sachgründung — Bewertungsnachweise inklusive.
- Direkt weiter: Erster Jahresabschluss zum Festpreis ab 499,95 € netto.
Anders als bei der Abrechnung nach Zeitaufwand bleibt der Preis stabil, auch wenn die Gründung nicht dem Lehrbuch folgt:
Was Gründer zur Eröffnungsbilanz fragen.
Wann muss die Eröffnungsbilanz fertig sein?
Enthält die Eröffnungsbilanz eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Was passiert, wenn das Stammkapital nur teilweise eingezahlt ist?
Wie werden Sacheinlagen bewertet?
Wer trägt die Gründungskosten?
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Eröffnungsbilanz?
Jede Aussage zur Eröffnungsbilanz hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Start kommt der Abschluss.
Die Eröffnungsbilanz ist der Anfang. Das folgt im ersten Geschäftsjahr — mit eigenen Fristen und Pflichten.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
an einem Ort.
Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Bei jeder Leistung übernimmt unsere KI die Fleißarbeit: sie sammelt, ordnet zu, rechnet, prüft auf Plausibilität und legt Ihnen begründete Vorschläge vor — Schritt für Schritt erklärt, ohne Fachchinesisch. Sie entscheiden. Und Sie können zu jeder einzelnen Leistung jederzeit einen Berufsträger hinzuziehen: für eine Rückfrage, zur Prüfung oder zur vollständigen Übernahme mit Unterschrift.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
9
JahrgängeAuch überfällig
8
BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
12
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