Einkommensteuererklärung vom Steuerberater erstellt.
Wer Gewinne aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, gibt für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung ab — elektronisch authentifiziert an das Wohnsitzfinanzamt (§ 25 Abs. 4 EStG). Mit erteiltem Beratungsauftrag verlängert sich die Frist kraft Gesetzes. Gewinnermittlung, Erklärung mit allen Anlagen, Übermittlung und Bescheidprüfung übernimmt der beauftragte, kooperierende Steuerberater.
Was die Einkommensteuererklärung ist.
Die Einkommensteuererklärung erfasst die Einkünfte einer natürlichen Person aus allen sieben Einkunftsarten in einem Kalenderjahr (§ 25 Abs. 1 EStG).
Aus der Summe der Einkünfte ergibt sich über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen und daraus die Steuer nach § 32a EStG. Bei Gewinneinkünften ist elektronisch authentifiziert zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG).
Pflicht, Aufforderung oder freie Entscheidung.
Bei Gewinneinkünften ist die Abgabe der Regelfall. Für alle anderen entscheidet die Konstellation des Jahres.
Pflicht · Gewinneinkünfte
Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, gibt die Erklärung ab — auch bei Verlust und auch im Gründungsjahr.
Regelfall§ 56 EStDVPflicht · besondere Fälle
Etwa Lohnsteuerklasse VI, Faktorverfahren, Nebeneinkünfte über 410 €, Lohnersatzleistungen über 410 € oder ein eingetragener Freibetrag.
Veranlagung§ 46 Abs. 2 EStGFreiwillig · vier Jahre
Ohne Pflicht bleibt die Antragsveranlagung: vier Jahre ab Ende des Veranlagungszeitraums, für 2022 also bis zum 31. Dezember 2026.
Antrag§ 46 Abs. 2 Nr. 8Auch bei erteiltem Beratungsauftrag darf die Finanzbehörde die Erklärung vor Ablauf der verlängerten Frist verlangen — mit einer Frist von mindestens vier Monaten (§ 149 Abs. 4 AO). Eine solche Vorabanforderung ist verbindlich und ersetzt die gesetzliche Verlängerung. Der beauftragte Steuerberater erfasst sie in der Fristenüberwachung und zieht die Arbeit entsprechend vor.
Hauptformular — und die Anlagen, die zählen.
Welche Anlagen gebraucht werden, folgt aus den Einkünften des Jahres; bei Unternehmern kommt die Gewinnermittlung hinzu.
| Anlage | Wofür sie gebraucht wird | Grundlage |
|---|---|---|
| Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Personengesellschaft, Anrechnung der Gewerbesteuer | § 15 EStG |
| Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit — freie Berufe, Beratung, Heilberufe, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit | § 18 EStG |
| Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung als Gewinnermittlung, soweit keine Buchführungspflicht besteht und keine Bilanz erstellt wird | § 4 Abs. 3 EStG |
| E-Bilanz | Bei Bilanzierung: Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im amtlichen Datensatz, getrennt von der Erklärung | § 5b EStG |
| Anlage V | Vermietung und Verpachtung je Objekt, mit Abschreibung, Erhaltungsaufwand und Finanzierungskosten | § 21 EStG |
| Anlage KAP | Kapitalerträge, soweit nicht durch Abzug abgegolten — etwa Erträge aus Beteiligungen oder ausländischen Depots | § 20 EStG |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup und gesetzliche Rentenversicherung, bei Selbstständigen häufig der größte Abzugsposten | § 10 EStG |
| Anlage Sonderausgaben, Kind | Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung und Ausbildungskosten, Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld | § 10, § 31 EStG |
| Nicht hier: Umsatzsteuer | Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Gewerbesteuererklärung sind eigene Erklärungen mit eigenen Datensätzen | UStG · GewStG |
| Verlustjahr | Auch ein Verlust wird erklärt — er wird festgestellt und mindert andere Jahre über Rücktrag oder Vortrag | § 10d EStG |
Erklärungen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG). Nur auf Antrag und bei unbilliger Härte verzichtet das Finanzamt darauf. Der beauftragte Steuerberater übermittelt authentifiziert und stellt Ihnen den vollständigen Datensatz vorher als PDF zur Freigabe.
Mit Berater sieben Monate mehr.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen des § 149 AO; die Corona-Verlängerungen sind ausgelaufen.
| Veranlagungszeitraum | Ohne Berater | Mit Beratungsauftrag |
|---|---|---|
| 2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 (Übergangsregelung) |
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 — der 28.02. ist ein Sonntag |
| 2026 | 02.08.2027 — der 31.07. ist ein Samstag | 29.02.2028 |
| Wochenende, Feiertag | nächster Werktag | nächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) |
| Vorabanforderung | — | mindestens vier Monate Frist (§ 149 Abs. 4 AO) |
| Freiwillige Abgabe | vier Jahre, für 2022 bis 31.12.2026 | dieselbe Frist |
Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO); bei mehr als 14 Monaten Verspätung wird er in der Regel automatisch festgesetzt. Unabhängig davon verzinst das Finanzamt Nachzahlungen mit 0,15 % je Monat, also 1,8 % im Jahr, nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (§ 233a AO) — für 2025 läuft die Verzinsung damit ab dem 1. April 2027. Erstattungen werden nach derselben Regel zu Ihren Gunsten verzinst.
Der Gewinn entsteht vorher — die Steuer entscheidet sich hier.
Bei Gewinneinkünften ist die Erklärung der letzte Schritt einer Kette. Wir führen sie vom Buchungsstoff bis zur Anrechnung.
- EÜR oder Bilanz: je nach Buchführungspflicht (§ 4 Abs. 3, § 5 EStG).
- Abschreibung: Anlagenverzeichnis, geringwertige Wirtschaftsgüter, Sammelposten.
- Personengesellschaft: Feststellungserklärung und Übernahme des Anteils.
- Belege: Buchungsbelege acht Jahre, Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO).
- Gewerbesteuer: Anrechnung nach § 35 EStG.
- Thesaurierung: nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit 28,25 % (§ 34a EStG).
- Investitionsabzugsbetrag: bis 50 % geplanter Anschaffungen (§ 7g EStG).
- Verluste: Rücktrag oder Vortrag, je nachdem was günstiger ist (§ 10d EStG).
Drei Werte, die die Belastung bestimmen.
Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag — für 2025 lagen die Grenzen jeweils niedriger.
Der Grundfreibetrag
Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag (2025: 12.096 €).
Einzelveranlagung12.348 €Der Spitzensteuersatz
Der Satz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €, der Satz von 45 % ab 277.826 €. Darunter steigt der Grenzsteuersatz von 14 % an (§ 32a EStG).
42 % ab69.879 €Der Solidaritätszuschlag
5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € festgesetzter Steuer — 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
Freigrenze20.350 €Von den Unterlagen zum geprüften Bescheid.
Ihr Aufwand: alle Unterlagen einmal vollständig hochladen und am Ende freigeben. Den steuerlichen Teil übernimmt der beauftragte Steuerberater.
Sichtung und Vollmacht
Einkünfte, offene Jahre und Vorauszahlungen werden geklärt, die Vollmacht des Steuerberaters wird eingetragen — damit ist der Beratungsauftrag beim Finanzamt bekannt.
Unterlagen und Gewinnermittlung
Belege und Kontoauszüge laufen über das Mandantenportal ein; daraus entsteht die EÜR oder der Abschluss samt Anlagenverzeichnis.
Erklärung erstellen
Hauptformular, alle Anlagen, Gewerbesteuer-Anrechnung, Vorsorgeaufwand und Wahlrechte — mit voraussichtlichem Ergebnis.
Übermittlung über ELSTER
Sie erhalten die vollständige Erklärung als PDF; erst nach Ihrer Freigabe übermittelt der Berufsträger authentifiziert an das Finanzamt.
Bescheid prüfen, Vorauszahlungen anpassen
Der beauftragte Steuerberater gleicht den Bescheid mit der Erklärung ab, legt bei Abweichung Einspruch ein und lässt zu hohe Vorauszahlungen herabsetzen.
Die Vollmacht nicht eintragen lassen — dann kennt das Finanzamt den Beratungsauftrag nicht und kann nach der kurzen Frist mahnen. Vorauszahlungen unverändert laufen lassen, obwohl der Gewinn eingebrochen ist. Die Einspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen. Und Belege nicht aufbewahren: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO).
Bescheid, Vorauszahlungen und offene Jahre.
Mit der Übermittlung ist der Vorgang nicht zu Ende — hier entscheidet sich, was Sie tatsächlich zahlen.
Der beauftragte Steuerberater prüft jeden Bescheid gegen die Erklärung. Gegen Abweichungen läuft der Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe; bei Bedarf mit Aussetzung der Vollziehung.
Termine sind der 10. März, Juni, September und Dezember. Sinkt der Gewinn, beantragt der Steuerberater die Herabsetzung; steigt er, rechnet er die Anhebung vor, damit keine Zinsen entstehen.
Zurückliegende Jahre arbeitet der beauftragte Steuerberater nach und stimmt Zuschläge mit dem Finanzamt ab. Beim Wechsel der Kanzlei werden Anlagenverzeichnis und Vorträge übernommen.
Gewinnermittlung, Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, Übermittlung, Bescheidprüfung und die Anpassung der Vorauszahlungen werden zu einem vorab vereinbarten Festpreis abgerechnet — kein Zeithonorar, keine Überraschung. Bundesweit, vollständig digital über das Mandantenportal.
Was zur Einkommensteuererklärung gefragt wird.
Bis wann muss die Erklärung für 2025 abgegeben werden?
Muss ich die Verlängerung beantragen?
Ich hatte Verlust — muss ich trotzdem abgeben?
Was kostet eine verspätete Abgabe?
Kann ich die Erklärung noch auf Papier abgeben?
Gehören Umsatzsteuer und Gewerbesteuer dazu?
Wie werden Vorauszahlungen berücksichtigt?
Was ist mit zurückliegenden Jahren?
Wer unterschreibt und wer haftet?
Ihre Veranlagung, persönlich verantwortet.
Beauftragen Sie die Erklärung, verantworten diese kooperierenden Berufsträger sie namentlich und mit eigener Berufshaftung.
Verantwortet bei Beauftragung die Gewinnermittlung, Bilanzfragen und die Beurteilung von Wahlrechten wie § 34a und § 7g EStG.
fabian.klement@onlinebilanz.deErstellt als kooperierender Steuerberater die Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, übermittelt über ELSTER und überwacht Fristen und Vorauszahlungen.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt als kooperierende Rechtsanwältin Einspruch, Klage und Vertretung, wenn ein Bescheid streitig wird.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Erklärung steht.
Steuerliche Veranlagung insgesamt, geltender Einkommensteuertarif, gesetzliche Fristen und anfallende Nachzahlungszinsen im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Das Beispiel in der Übersicht ist vereinfacht und enthält keine Steuerberechnung. Keine Steuerberatung im Einzelfall — diese erfolgt im Mandat mit dem beauftragten Steuerberater.



Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier